BAWAG P.S.K. Mündel Rent

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1 Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2013/2014 Wertentwicklung im Rechnungsjahr 2013/2014 seit Fondsbeginn laut Performanceberechnung der Oesterr. Kontrollbank Performance 3 Jahre laut Performanceberechnung der Oesterr. Kontrollbank Performance 5 Jahre laut Performanceberechnung der Oesterr. Kontrollbank Performance 10 Jahre laut Performanceberechnung der Oesterr. Kontrollbank 8,69% 6,01% p.a. 6,06% p.a. 5,68% p.a. 4,63% p.a. Ausschüttung in EUR 1,70 Prospektkundmachung: Der veröffentlichte Prospekt und das Kundeninformationsdokument (Wesentliche Anlegerinformationen) des genannten Fonds stehen in deutscher Sprache kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft BAWAG P.S.K. INVEST GmbH, Georg-Coch-Platz 2, 1010 Wien, der BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichischen Postsparkasse AG, Georg-Coch-Platz 2, 1018 Wien (Depotbank) bzw. in deren Filialen sowie unter zur Verfügung. Weitere Informationen über das Fondsvermögen (Full Holdings) können auf Anfrage von der VWG für jene Anleger zur Verfügung gestellt werden, die gesetzlichen Pflichten unterliegen, deren Erfüllung erst durch den Zugang zu Full Holdings ermöglicht oder deren Erfüllung durch diesen Zugang unterstützt wird. Wir arbeiten nach dem Code of Conduct der Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG)

2 Allgemeine Informationen zur Verwaltungsgesellschaft BAWAG P.S.K. INVEST GmbH Georg-Coch-Platz Wien Tel.: Fax: Web: invest@bawagpskfonds.at Stammkapital: EUR ,-- Gesellschafter: P.S.K. Beteiligungsverwaltung GmbH (Anteil: 100 %) Angaben über die Geschäftsführung Geschäftsführung: Prokurist: Alois STEINBÖCK Robert KOVAR Mag. Rainer HENKE (ab ) Mag. Martin BOHN Angaben über den Aufsichtsrat Vorsitzender: Dipl. BW (FH) Peter KARST Vorsitzender Stellvertreter: Mag. Stefan JEZL (ab ) Mag. Sabine SORF-MASTNY (bis ) Mitglieder: Manfred HELLER (ab ) Dipl.-Ing. Juan-Carlos MONSCHEIN (ab ) Dr. Gerhard MÜLLER (bis ) BR Mag. Christian STARITZBICHLER BR Bernhard GREIFENEDER Angaben über die Staatskommissäre Staatskommissäre: Wirtschaftsprüfer Depotbank Mag. Dr. Philip SCHWEIZER Amtsdirektorin Christine STICH Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG - 2 -

3 Sehr geehrter Anteilsinhaber! Die BAWAG P.S.K. INVEST GmbH legt den Rechenschaftsbericht für den, Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011, über das Rechnungsjahr 2013/2014 vom 16. Oktober 2013 bis 15. Oktober 2014 vor. Entwicklung der Anleihenmärkte Die Anleihenmärkte waren im abgelaufenen Rechnungsjahr stark von den Aktivitäten der Notenbanken beeinflusst. Während die US-Notenbank den Kurs zu einem Ausstieg aus den Anleihenkaufprogrammen beibehielt und bereits über den Zeitpunkt möglicher Zinserhöhungen im Jahr 2015 diskutiert wird, schlug die Europäische Zentralbank den gegenteiligen Weg ein. Die EZB senkte den Leitzins, jedesmal überraschend, in drei Schritten von 0,5 % zuerst um 0,25 % und dann zweimal um jeweils 0,10 % auf ein neues historisches Tief von 0,05 %. Gleichzeitig ist der kurzfristige Einlagensatz für Banken erstmals negativ auf -0,20 % gesunken. Die EZB begründete ihre Entscheidung mit dem schwachen Wachstum in der Euro-Zone, aber vor allem mit den gesunkenen Inflationsraten. Die Prognose der Inflationsrate liegt für 2014 bei nur noch 0,6 % und für 2015 bei 1,10 %. Gleichzeitig ist die Kreditvergabe nach Einschätzung der Notenbank noch immer zu schwach, um das Wachstum anzuregen. Die Wachstumsprognose für die Eurozone lag für 2014 bei nur noch 0,8 %. Die Ankündigung der EZB, mit langfristigen Tendern den Banken Liquidität zweckgebunden zur Kreditvergabe zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig Covered Bonds und Asset Backed Securities im Ausmaß von insgesamt rund Mrd. Euro zu kaufen, führte gegen Ende des Rechnungsjahres zu neuen Renditetiefstständen. Die Renditen für 10-jährige deutsche Staatsanleihen sanken von rund 2 % auf rund 0,9 % p.a. Die Renditen von Anleihen aus den Peripheriestaaten fielen nochmals stärker als im Rest Europas. So zum Beispiel in Spanien, welches deutliche Fortschritte in der Bewältigung der Krise macht, von rund 4,3 % auf rund 2,10 %. Der Zinsunterschied zwischen Peripherie- und Kernstaaten verringerte sich damit weiter. Anlagepolitik Das Zinsänderungsrisiko des wurde die meiste Zeit unter dem breiten Markt gehalten und lag zuletzt bei 6,25 %. Zur Steuerung der Duration wurden auch Derivate verwendet. Die Anlagepolitik des ist bestrebt, der aktuellen Marktsituation von niedrigen Zinssätzen mit großen Schwankungsbreiten dahingehend gerecht zu werden, dass der Schwerpunkt auf Carry und der Generierung von Kreditrisikoaufschlägen gelegt wurde. Für Schwankungen durch ein erhöhtes Zinsänderungsrisiko bot unseres Erachtens nach das Zinsumfeld nur selten adäquate Risikoprämien

4 Übersicht der letzten fünf Rechnungsjahre in EUR Fondsvolumen errechneter Wert je Anteil Ausschüttung je Auszahlung Rechnungsjahr in Mio. Anteil (A) (KESt II + III) A T V Wertentwicklung in % 2009/ ,45 73,44 99,23-2,60 0, , / ,61 71,08 98,91-2,40 0,7580 0, / ,66 75,76 108,28-2,10 0, , / ,05 73,78 107,70-2,00 0,7136 0, / ,96 78,03 116,28-1,70 0,4924 8,69 Die Ausschüttung bei A-Anteilen beinhaltet ordentliche Erträge, KESt und gegebenenfalls Kursgewinne. Die Auszahlung bei Thesaurierungsanteilen (T) beinhaltet nur die KESt. Ausschüttung und Auszahlung in EUR für das abgelaufene Rechnungsjahr KESt II Tranche A KESt II Tranche T Ausschüttung ab Ausschüttung je Anteil Auszahlung je Anteil Erträgnisschein Nr. 0,3304 0, ,70 0, KESt III Tranche A KESt III Tranche T - - Sämtliche in den vorliegenden Unterlagen enthaltenen Daten und Informationen wurden aus Quellen erhoben, die von der BAWAG P.S.K. INVEST GmbH als verlässlich eingestuft werden. Auch wenn diese Informationen einer sorgfältigen Prüfung unterzogen wurden, kann für deren Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung oder Garantie übernommen werden

5 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) Ausschüttungs- Thesaurierungsohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages anteile anteile Anteilwert am Beginn des Rechnungsjahres 73,78 107,70 Ausschüttung am (entspricht 0,02769 Anteilen) 1) 2,00 Auszahlung (KESt) am (entspricht 0,00663 Anteilen) 1) 0,7136 Anteilwert am Ende des Rechnungsjahres 78,03 116,28 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 80,19 117,05 Nettoertrag pro Anteil 6,41 9,35 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr (Performance in %) 8,69 8,68 Bei der Performance-Berechnung der österreichischen Investmentfonds durch die OeKB kann es bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Ergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge ,14 Sollzinsen 0,00 Dividendenerträge 0,00 sonstige Erträge (Erläuterung: z.b. Erträge aus WP-Leihe) 0, ,14 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,86 Garantiegebühr 0,00 Aufwendungen für die Depotbank ,40 Prüfkosten ,60 Veröffentlichungskosten -766,08 Sonstige Aufwendungen -20,00 abzüglich Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 0, ,94 Ordentliches Ergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,20 Realisiertes Kursergebnis 2) 3) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren ,40 Realisierte Gewinne aus derivat.instrumenten 0, ,40 Realisierte Verluste aus Wertpapieren ,09 Realisierte Verluste aus derivat.instrumenten , ,09 Realisiertes Kursergebnis (exkl.ertragsausgleich) ,69 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,51 b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2) 3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,19 Ergebnis des Rechnungsjahres ,70-5 -

6 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Zinserträge und Dividenden des Rechnungsjahres ,31 Ertragsausgleich für Gewinne/Verluste des Rechnungsjahres ,60 Ertragsausgleich auf den Zins-und Dividendenvortrag aus dem Vorjahr des Rechnungsjahres 0,00 Ertragsausgleich auf Gewinnvorträge des Rechnungsjahres 0,00 Ertragsausgleich ,71 Fondsergebnis gesamt 6) ,99 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 4) ,03 Ausschüttung/Auszahlung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,00 Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am , ,96 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ,82 Fondsergebnis gesamt ,99 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 5) ,24 4. Verwendungsrechnung Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,80 Ausschüttung für Anteile zu EUR 1, ,50 Auszahlung (KESt) für Thesaurierungsanteile zu je EUR 0, ,98 Wiederveranlagung für Thesaurierungsanteile zu je EUR 1, , ,69 Verlustabdeckung aus der Substanz ,39 1) Der Rechenwert am betrug EUR 72,23 für die ausschüttende Tranche bzw. EUR 107,63 für die thesaurierende Tranche. 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses). 4) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile, Thesaurierungsanteile und 0 Vollthesaurierungsanteile. 5) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile, Thesaurierungsanteile und 0 Vollthesaurierungsanteile. 6) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR ,

7 Vermögensaufstellung ISIN WP-Bezeichnung Zinssatz % Einstandsbetrag Zugänge Abgänge Akt. Betrag Kurs Kurswert (EUR) %-FV Amtlich gehandelt Anleihen Anleihen Kreditinstitute EUR AT0000A03K14 HYPINVBK SCHV / , ,000 0, , , ,00 0,4833 AT000B OBK FUND. SCHV ,00 0,000 0, , , ,00 0,7528 XS HAAB ANL. 06/ ,00 0,000 0, ,000 80, ,00 1,9941 XS HYPO ALPE-ADRIA ANL.07/ ,00 0,000 0, ,000 79, ,00 0,9409 XS HAAB GUARNT.NTS , ,000 0, , , ,00 1,1292 Summe EUR ,00 5,3002 Summe Anleihen Kreditinstitute ,00 5,3002 Pfand- u. Kommunalbriefe EUR AT000B UCBA MTN Oeff PF11/21S , ,000 0, , , ,00 0,0576 AT000B UCBA MTN Oeff PF12/19S ,00 0,000 0, , , ,00 1,1714 AT000B UCBA MTN Oeff PF13/20S , ,000 0, , , ,00 0,2550 AT000B UCBA MTN PF 14/19 S , ,000 0, , , ,00 0,6155 XS KOMMKR COV. BD 05/ , ,000 0, , , ,00 1,1948 XS EG PFBR S ,00 0, , , , ,20 0,0956 XS HYPO NOE GRUPPE BK 12/ ,00 0,000 0, , , ,00 0,2505 XS BAWAG PSK MTN , , , , , ,00 2,2717 XS VBG. HYP. PF ,00 0,000 0, , , ,00 0,2955 XS KOMMUNALKREDIT 13/18 MTN ,00 0,000 0, , , ,00 0,6701 XS RLB NOE FD.SV ,00 0,000 0, , , ,00 0,7612 XS HYPO NOE GRUPPE BK 13/ ,00 0,000 0, , , ,00 0,8871 Summe EUR ,20 8,5260 Summe Pfand- u. Kommunalbriefe ,20 8,5260 Staat EUR AT BUNDESANL / ,00 0,000 0, , , ,75 1,1674 AT OESTERR.,REP 05-20/1/144A , ,000 0, , , ,00 8,2042 AT OESTERR., REP 05-15/2/144A , , , , , ,00 0,0485 AT0000A001X2 OESTERR., REP 06-21/1/144A ,00 0,000 0, , , ,30 9,3023 AT0000A011T9 BUND 06-16/2/144A ,00 0, , , , ,50 0,2929 AT0000A04967 OESTERR.,REP 07-37/1/144 A , ,000 0, , , ,00 14,4313 AT0000A08968 OESTERR.,REP 08-19/144A ,00 0,000 0, , , ,00 0,1683 AT0000A0CL73 OESTERR.,REP 09-14/144A , , , , , ,00 6,8091 AT0000A0DXC2 OESTERR.,REP 09-26/2/144A ,00 0,000 0, , , ,00 0,6629 AT0000A0GLY4 OESTERR.,REP 10-17/ ,00 0,000 0, , , ,00 1,7802 AT0000A0N9A0 OESTERR.,REP 11-22/ ,00 0,000 0, , , ,00 1,1579 AT0000A0U299 OESTERR.,REP 12-62/ ,00 0,000 0, , , ,00 1,9347 AT0000A0U3T4 OESTERR.,REP 12-22/ ,00 0,000 0, , , ,00 5,1642 AT0000A0VRQ6 OESTERR.,REP 12-44/ ,00 0,000 0, , , ,00 0,9384 AT0000A19XC3 OESTERR.,REP 14-19/ , ,000 0, , , ,00 2,3672 XS OEBB-INFR.BAU ANL. 04/ , , , , , ,00 1,9004 XS OEBB-INFR. NTS 05/ ,00 0, , , , ,00 5,9351 XS OEBB-INFR.AG MTN ,00 0,000 0, , , ,50 0,9749 AT BUND KUP.97/ ,00 0,000 0, ,000 88, ,00 0,8373 Summe EUR ,05 64,0772# Summe Staat ,05 64,0772 Unternehmensanleihen EUR XS ASFINAG ,00 0,000 0, , , ,00 0,4418 XS OEBB-INFRAST 09/19 MTN ,00 0,000 0, , , ,60 1,2232 XS OEBB-INFR. NTS 10/ ,00 0,000 0, , , ,00 0,3016 XS ASFINAG MTN ,00 0,000 0, , , ,00 0,5818 XS OEBB INFRAST 11/21 MTN ,00 0,000 0, , , ,00 1,0786 XS ASFINAG MTN ,00 0,000 0, , , ,00 2,7923 XS ASFINAG MTN ,00 0,000 0, , , ,00 0,8360 XS ASFINAG MTN ,00 0,000 0, , , ,00 0,5097 Summe EUR ,60 7,7650 Summe Unternehmensanleihen ,60 7,

8 Vermögensaufstellung ISIN WP-Bezeichnung Zinssatz % Einstandsbetrag Zugänge Abgänge Akt. Betrag Kurs Kurswert (EUR) %-FV Summe Anleihen ,85 85,6685 Summe Amtlich gehandelt ,85 85,6685 In organisierte Märkte einbezogen Anleihen Anleihen Kreditinstitute EUR DE000A0LPYW7 HYPO VBG MTN 07/ ,00 0, , , , ,00 0,2057 XS RLB NOE FD.SV ,00 0,000 0, , , ,00 1,4371 Summe EUR ,00 1,6428 Summe Anleihen Kreditinstitute ,00 1,6428 Pfand- u. Kommunalbriefe EUR AT000B UCBA MTN PF 13/18 S ,00 0,000 0, , , ,00 1,3236 AT000B UCBA MTN PF 14/24 S , ,000 0, , , ,00 1,0866 Summe EUR ,00 2,4102 Summe Pfand- u. Kommunalbriefe ,00 2,4102 Staat EUR AT0000A0VRF9 OESTERR.,REP 12-19/ ,00 0,000 0, , , ,00 1,1525 Summe EUR ,00 1,1525 Summe Staat ,00 1,1525 Unternehmensanleihen EUR XS OEBB INFRAST MTN 12/ ,00 0,000 0, , , ,00 2,2484 Summe EUR ,00 2,2484 Summe Unternehmensanleihen ,00 2,2484 Summe Anleihen ,00 7,4539 Summe In organisierte Märkte einbezogen ,00 7,4539 Nicht amtlich gehandelt Anleihen Pfand- u. Kommunalbriefe EUR AT000B STMK OE.PF.R.141/ ,00 0,000 0, , , ,00 0,5467 Summe EUR ,00 0,5467 Summe Pfand- u. Kommunalbriefe ,00 0,5467 Summe Anleihen ,00 0,5467 Summe Nicht amtlich gehandelt ,00 0,5467 Finanzterminkontrakte EUR BBG006426HF7 EBF 12/14 0,00 0, , , , ,00-0,1736- Summe EUR ,00-0,1736- Summe Finanzterminkontrakte ,00-0,

9 Vermögensaufstellung ISIN WP-Bezeichnung Zinssatz % Einstandsbetrag Zugänge Abgänge Akt. Betrag Kurs Kurswert (EUR) %-FV Anlagevermögen Bankguthaben ,91 2,7140 Summe Anlagevermögen ,91 2,7140 Festgelder Inland EUR Festgeld Bawag in EUR 0, ,000 0, ,000 1, ,00 2,3643 Summe Festgelder Inland ,00 2,3643 Zinsansprüche Zinsansprüche 0, ,580 0, ,580 1, ,58 1,0720 Zinsansprüche 0,00 140,840 0, ,840 1, ,84 0,0000 Summe Zinsansprüche ,42 1,0720 KESt KESt 0, ,570 0, ,570 1, ,57 0,3573 KESt 0,00 46,940 0,000 46,940 1, ,94 0,0000 Summe KESt ,51 0,3573 Kosten Buchungskosten 0,00 0, , ,450-1, ,45-0,0031- Summe Kosten ,45-0,0031- Wertpapiere ,85 93,6691 Finanzterminkontrakte ,00-0,1736- Optionen 0,00 0,0000 Devisentermingeschäfte 0,00 0,0000 Abgegrenzte Gebühren ,45-0,0031- Bankguthaben ,91 5,0783 Swaps 0,00 0,0000 Zinsenansprüche ,93 1,4293 Dividendenrechte 0,00 0,0000 Fondswert gesamt ,24 EUR Anzahl umlaufender Anteile gesamt ,00 Stücke Tranche A AT Tranche T AT Fondswert , ,51 EUR Anzahl umlaufender Anteile , ,00 Stücke Anteilswert 78,03 116,28 EUR Risikohinweis: Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen

10 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Das neue, mit 1. September 2011 in Kraft getretene Investmentfondsgesetz (InvFG 2011) sieht u. a. die Darstellung der Berechnungsmethode des Gesamtrisikos vor. Folgende Inhalte sind dem Anteilsinhaber zur Kenntnis zu bringen: - verwendete Berechnungsmethode des Gesamtrisikos - falls anwendbar, Informationen über das verwendete Referenzvermögen - falls anwendbar, die niedrigste, die höchste und die durchschnittliche Höhe des Value-at-Risk im vergangenen Jahr - falls anwendbar, das verwendete Modell und die Inputs, die für die Berechnung des Value-at-Risk verwendet wurden (Kalkulationsmodell, Konfidenzintervall, Halteperiode, Länge der Datenhistorie) - bei Verwendung des Value-at-Risk, Höhe des Leverage während der vergangenen Periode, berechnet aus der Summe der Nominalwerte der Derivate. Für den gestaltet sich die Berechnungsmethode des Gesamtrisikos wie folgt: Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Verwendetes Referenzvermögen: Betrachtungszeitraum: Commitment-Ansatz Value at Risk: Niedrigster Wert des Betrachtungszeitraums in %: ø Wert des Betrachtungszeitraums in %: Höchster Wert des Betrachtungszeitraums in %: Verwendetes Modell: Konfidenzintervall in %: Halteperiode: Länge der Datenhistorie: Höhe des Leverage in %: (für die Ermittlung des Leverage gilt eine Nominalwertbetrachtung) - Derivate In Total Return Swaps und Derivate mit ähnlichen Eigenschaften, die den Ausweispflichten im Rechenschaftsbericht gemäß ESMA-Leitlinien 2012/832 Rz unterliegen, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht investiert

11 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe, soweit sie nicht im Bericht Vermögensaufstellung genannt sind. ISIN WP-Bezeichnung Währung Zins- Einstandsbetrag Zugänge Abgänge satz % Anleihen AT BUNDESANL /1 EUR 4, ,000 0, ,000 AT OEST.,REP.BUNDANL EUR 3, ,000 0, ,000 AT BUNDESANL /1/144A EUR 4, , , ,000 AT0000A06P24 OESTERR.,REP 07-17/2/144 A EUR 4, ,000 0, ,000 AT0000A0DRQ4 KRANKENAN. ANL EUR 4,2500 0, , ,000 AT0000A0GMG9 KRANKENAN. ANL EUR 3, , , ,000 AT000B UCBA MTN Oeff PF11/14S408 EUR 3,0000 0, , ,000 AT000B RLB.STMK FOBL 11-14/2 EUR 2,1250 0, , ,000 XS ASFINAG MTN 05/15 EUR 3, ,000 0, ,000 XS HYPO TIROL NTS EUR 3, ,000 0, ,000 XS HYPO ALPE-ADRIA ANL.06/14 EUR 3, ,000 0, ,000 XS OEKB MTN EUR 3, ,000 0, ,000 XS OEBB-INFR.AG MTN EUR 3, ,000 0, ,000 XS EG PFBR /DIP 805 EUR 4, ,000 0, ,000 XS ASFINAG MTN EUR 4, ,000 0, ,000 XS EG PFBR 10/15 S.921 EUR 2, ,000 0, ,000 XS KA FINANZ SCHV. 10/14 EUR 2, ,000 0, ,000 XS HYPO NOE PFBR EUR 2, ,000 0, ,000 Finanzterminkontrakte BBG EBF 12/13 EUR 255, ,000 0,000 BBG004P17J11 EBF 03/14 EUR 0, , ,000 BBG0057W26X8 EBF 06/14 EUR 0, , ,000 BBG005P45H54 EBF 09/14 EUR 0, , ,

12 Zusammensetzung des Fondsvermögens Gesamtwert Vermögen (EUR) Gesamt %-FV Wertpapiere Anleihen in EUR ,85 93, Wertpapiervermögen ,85 93, Finanzterminkontrakte Bankguthaben Abgegrenzte Gebühren Zinsansprüche KESt-Ansprüche ,00-0, ,91 5, ,45-0, ,42 1, KESt-pflichtig ,51 0, Fondsvermögen gesamt ,24 100, Anteilsumlauf gesamt (in Stück) ,00 AT Tranche A AT Tranche T errechneter Wert je Anteil in EUR 78,03 116,28 Anteilsumlauf in Stück , ,00 Fondsvermögen in EUR , ,51 Wien, am 20. Jänner 2015 BAWAG P.S.K. INVEST GmbH Alois Steinböck Robert Kovar Mag. Rainer Henke

13 Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 15. Oktober 2014 der BAWAG P.S.K. INVEST GmbH über den von ihr verwalteten, Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011 über das Rechnungsjahr vom 16. Oktober 2013 bis 15. Oktober 2014 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 15. Oktober 2014 über den, Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011 nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 20. Jänner 2015 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Dr. Wolfgang FRITSCH Mag. Nora ENGEL-KAZEMI TABRIZI Wirtschaftsprüfer

14 Steuerliche Behandlung Grundlagen der Besteuerung des Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Aus- Thesau- Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. schüttungs- rierungsanteile anteile (AT ) (AT ) EUR je Anteil EUR je Anteil A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 1,3217 1,9696 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 1,3217 1, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,3304 0,4924 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,3304 0,4924 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0,0000 0,0000 Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten 9) jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 1,3217 1, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,3304 0,4924 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,3304 0,4924 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B

15 Grundlagen der Besteuerung des Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Aus- Thesau- Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. schüttungs- rierungsanteile anteile (AT ) (AT ) EUR je Anteil EUR je Anteil 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung 1, ordentliches Fondsergebnis - 1, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0000 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0, sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne: 0,0000 0, Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0, b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 0, Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: 0,0000 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0000 0, bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0, ausgeschüttete Substanzgewinne 0,0000 0, in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0, Ausschüttungen aus der Fondssubstanz 9) 0, c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,3304 0,4924 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0000 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt: 0,0000 0,0000 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) In- und ausländische Kapitaleinkünfte: - Einkünfte gemäß 13 Abs. 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 1,3217 1, steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0000 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt: 0,0000 0,0000 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B

16 Fußnoten: 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw. rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) 8) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten

17 Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: bis Betriebliche Anleger Privatstiftungen Privatanleger Natürliche Juristische im Rahmen Ausschüttung: Personen Personen der Einkünfte aus Kapital- ISIN: AT vermögen 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III EUR 1,7000 1,7000 1,7000 1, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds nach VV EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne nach VV EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag EUR 1,7000 1,7000 1,7000 1, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 KStG/ 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) bereits versteuerte Substanzgewinne EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) EUR 0,3783 0,3783 0,3783 0, Verbleibender Ertrag EUR 1,3217 1,3217 1,3217 1, Hievon endbesteuert EUR 1,3217 1,3217 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 17) EUR 0,0000 0,0000 1,3217 1, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres EUR 78,03 78,03 78,03 78, Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht wahrnimmt a) Dividenden 6) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge 12) a) inländische Dividenden EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,

18 Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: bis Betriebliche Anleger Privatstiftungen Privatanleger Natürliche Juristische im Rahmen Ausschüttung: Personen Personen der Einkünfte aus Kapital- ISIN: AT vermögen 13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) EUR 1,3217 1,3217 1,3217 1,3217 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne 14) 15) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge EUR 0,3304 0,3304 0,3304 0,3304 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) EUR 0,3304 0,3304 0,3304 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt III (gesamt) EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) EUR 0,3304 0,3304 0,3304 0, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus belgischen Aktien EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ungarischen Aktien EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Aktien EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus deutschen Fonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus belgischen Aktien EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ungarischen Aktien EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Aktien EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus deutschen Fonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern aus irischen Aktien EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Aktien EUR 0,0000 0,0000 0,0000 0, Angaben einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) EUR 0,6483 0,6483 0,6483 0,

19 Fußnoten: 1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch Kostenüberhang/Verlustverrechnung neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw. rückerstattbar. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) Sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind. 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 17) Für betriebliche Anleger bestehen zusätzlich nicht verbrauchte Altverluste von EUR 0,0000. Diese können im Rahmen der Veranlagung geltend gemacht werden bzw. sind vortragsfähig ( 198 Abs 2 Z 1 InvFG)

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