Mehr Wohnraum für alle in Bayern. Staatliche Förderprogramme
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- Sara Färber
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1 Mehr Wohnraum für alle in Bayern Staatliche Förderprogramme
2 1. Wohnungsbau in Nürnberg Entwicklung der Kauf- und Mietpreise Preisentwicklung Häuser 2004 bis Freistehende Häuser Doppel- und Reihenhäuser Mehrfamilienhäuser Ursachen: - wirtschaftliche Entwicklung - Zinsentwicklung - Steigende Wohnraumnachfrage Entwicklung der Nettokaltmieten von 2000 bis ,86 6,42 6,17 5,85 5,83 5,50 5,06 4, Nettokaltmiete (Mietspiegel) /m² Index 2000 = 100 8,00 7,00 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 -
3 1. Wohnungsbau in Nürnberg Entwicklung des gebundenen Mietwohnungsbestandes Prognose Angebot an bezahlbarem Wohnraum rückgängig, Nachfrage erhöht 2014: wohnungssuchende Haushalte Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum wird weiter zunehmen: Schwellenhaushalte, einkommensschwache Seniorenhaushalte, anerkannte Flüchtlinge, Studenten, Alleinerziehende
4 MFH FH MFH FH MFH FH MFH FH MFH FH MFH FH MFH FH MFH FH MFH FH MFH FH MFH FH MFH FH 1. Wohnungsbau in Nürnberg Baufertigstellungen nach Wohnungs- und Finanzierungsart frei finanziert gefördert frei finanziert gefördert
5 Erste Säule Dritte Säule Bayerisches Wohnungsbauprogramm
6 Erste Säule Sofortprogramm Aktueller Stand in Bayern am Die Regierungen konnten 28 Planungsaufträge erteilen. Die prognostizierten Kosten umfassen 82 % der zur Verfügung stehenden Mittel. Damit kann Wohnraum für bis zu 2000 Personen geschaffen werden. November April Baubeginn für eine Wohnanlage in Karlstadt (RUF) Baubeginn für je ein weiteres Projekt in den Regierungsbezirken Schwaben, Niederbayern und Mittelfranken
7 Erste Säule Sofortprogramm Aktueller Stand im Regierungsbezirk Mittelfranken am Ansbach Schlesierstraße 24 A-D Belegung bis zu 128 Personen in 32 Wohneinheiten Kosten 3 Mio. (ca je Platz) Bauweise Modulbauweise Holz Bauzeit Juli 2016 Hersbruck Amberger Straße 100 Belegung bis zu 72 Personen in 18 Wohneinheiten Kosten 2 Mio. (ca je Platz) Bauweise Elementbau massiv Bauzeit Mai 2016 Oktober 2016
8 Erste Säule Sofortprogramm Aktueller Stand im Regierungsbezirk Mittelfranken am darüber hinaus: Es laufen mit mehreren Kommunen und Behörden intensive Verhandlungen hinsichtlich der Eignung weiterer staatlicher Grundstück. Die förmliche Beantragung und Freigabe entsprechender Planungsaufträge werden zur Zeit vorbereitet.
9 Erste Säule Sofortprogramm Baustelle Ansbach Schlesierstraße 24 A-D April 2016
10 Erste Säule Sofortprogramm Baustelle Ansbach Schlesierstraße 24 A-D Mai 2016
11 Erste Säule Sofortprogramm Projektübersicht Mai 2016 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Summe 9 Projekte 4 Projekte 2 Projekte 2 Projekte 3 Projekte 2 Projekte 6 Projekte 28 Projekte
12 Erste Säule Sofortprogramm Projektübersicht Mai 2016 Projekte bayernweit 28 Gesamtanzahl der Personen von ,03% Gesamtkosten zugewiesen von ,57% Gesamtkosten prognostiziert von ,28%
13 Erste Säule Sofortprogramm Ministerratsbeschluss im April 2016 Zur Schaffung von Wohnraum können im Sofortprogramm in Zukunft auch staatliche Bestandsgebäude genutzt werden. Zudem ist die Nutzung von Grundstücken vorrangig des Bundes und der Gemeinden, bei Bedarf auch die Nutzung von Grundstücken der Kirchen oder von Privaten (vorerst zurückgestellt) möglich. Den Gemeinden ist für die Wohnanlagen des Sofortprogramms ein Teilbelegungsrecht von rund 30% der geschaffenen Plätze zur Belegung mit einheimischen Bedürftigen einzuräumen.
14 Erste Säule Sofortprogramm Ministerratsbeschluss im April 2016 Die Aufgabe der Belegungssteuerung und Verwaltung der Wohnungen, d.h. die Aufgabe der grundbesitzbewirtschaftenden Dienststelle, wird dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration übertragen. Die IMBY bereitet Dienstleistungsausschreibungen für die bereits im Bau befindlichen Projekte vor.
15 Erste Säule Sofortprogramm Ansprechpartner Regierung von Mittelfranken: Matthias Lang Tel. 0981/
16 1.Säule Wohnungspakt Bayern 2.Säule 3.Säule Staatliches Sofortprogramm für anerkannte Flüchtlinge Kommunales Förderprogramm für Alle Staatliche Wohnraumförderung für Alle Staat plant und baut Gemeinden planen und bauen Investoren planen und bauen
17 Staatliches Sofortprogramm für anerkannte Flüchtlinge Kommunales Förderprogramm für Alle Volumen mind Mietwohnungen pro Jahr mit durchschnittlich 65 m 2 Wohnfläche Mittel Zusätzliche Landesmittel Bedarf an Zuschussmitteln Mio. pro Jahr Gesamtmittel 600 Mio. Staatliche Wohnraumförderung für Alle
18 Inkrafttreten / Förderumfang / Antragsberechtigung Das Programm tritt am in Kraft. Das Vierjahresprogramm ( ) umfasst im Umfang pro Jahr 150 Mio. Euro - in der Summe 600 Mio. Euro. Antragsberechtigt sind alle bayerischen Gemeinden - auch in kommunaler Zusammenarbeit in Form von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden.
19 Umsetzung Zur Umsetzung können Dritte insb. kommunale und kirchliche Wohnungsunternehmen beauftragt werden - ggf. unter Beachtung des Vergabe- und europäischen Beihilferechtes. Es besteht eine 20-jährige Bindefrist, d.h. die Gemeinde bleibt 20 Jahre Eigentümer. Kirchen können als Kooperationspartner durch Bereitstellung von Grundstücken im Erbbaurecht integriert werden.
20 Rechtliche Grundlage Eine unmittelbare Förderung kommunaler, kirchlicher oder sonstiger Wohnungsbauunternehmen würde EU-beihilferechtliche Probleme aufwerfen. Hierfür taugt die allgemeine Staatliche Wohnraumförderung > 3. Säule.
21 Bewilligungsstellen Bewilligungsstellungen sind die Bezirksregierungen - Sachgebiet 35. Sie beraten bei der Antragstellung. Zum Auftakt wurden 100 Mio. Euro an die Bezirksregierungen verteilt. Die Aufteilung orientiert sich an den Einwohnerzahlen. An den Regierungsbezirk Mittelfranken gingen 14 Mio. Euro Zuschüsse und 28 Mio. Euro Darlehen.
22 Förderfähige Maßnahmen Förderfähig sind der Bau, die Modernisierung sowie der Umbau von Mietwohnungen; Baukosten und Baunebenkosten Architekten- und Ingenieurleistungen pauschal mit 18% der Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276; bei Gebäudeänderung und -erweiterung erfolgt ein Zuschlag von 20%; der Grunderwerb und das Freimachen von Grundstücken (kurzfristige Umsetzung erforderlich - kein Vorratserwerb! / Förderung aus dem Darlehnsteil!). Fremdnutzungen sind von der Förderung ausgeschlossen!
23 Zusammensetzung der Förderung Gewährt wird ein Zuschuss in Höhe von 30% der förderfähigen Kosten. Gewährt wird ein zinsverbilligtes Darlehen der BayernLabo von 60% mit einer Laufzeit von 10 oder 20 Jahren. Das Darlehen muss nicht in Anspruch genommen werden. Der aktuelle Zinssatz ist unter abrufbar. Seitens der Gemeinde ist ein Eigenanteil von 10% - z.b. ein eigenes Grundstück - erforderlich.
24 Zusammensetzung der Förderung Gewährt wird ein Zuschuss in Höhe von 60% der zuwendungsfähigen Kosten für vorbereitende Maßnahmen wie Planung und Gutachten (Wohnraumkonzepte, Fachgutachten und Wettbewerbe). Personal- und Sachkosten werden nicht gefördert!
25 Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit erfolgt eine Gegenüberstellung von Aufwandsberechnung (Kapital - und Bewirtschaftungskosten) und Ertragsberechnung (Mieteinnahmen). Die Tilgung des Darlehens belastet die Liquidität ist aber keine Vermögenswertänderung. Die Tilgung des Darlehens verringert die Höhe des aufgenommenen Darlehens. Die Gemeinde verfügt nach Tilgung über ein schuldenfreies Wohngebäude.
26 Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen Zur Abschätzung erfolgt eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit entsprechend dem Förderantrag Stabau 1b (Förderung von Mietwohnraum 3. Säule). Der Förderantrag ist im Internet unter verfügbar.
27 Maßnahmenbeginn Der Baubeginn (Aushub der Baugrube) darf nicht vor Antragstellung erfolgt sein. Lieferungs- oder Leistungsverträge zur Bauausführung dürfen nicht abgeschlossen sein. Beim Grunderwerb darf der Kaufvertrag nicht abgeschlossen sein. Bei Gutachten hinsichtlich ganzer Wohngebiete oder Quartiere dürfen Vertragsabschlüsse nicht erfolgt sein.
28 Maßnahmenbeginn nicht gegeben in Verbindung mit Baugrunduntersuchungen; beim Herrichten des Grundstücks; In Verbindung mit Planungs- und Beratungsleistungen.
29 Belegung Die Belegung soll durch einkommensschwache Personen erfolgen sowie durch anerkannte Flüchtlinge in angemessenem Umfang. Dabei steuert die Gemeinde. Vorgaben des Staates bestehen nicht. Es sollen stabile Bewohnerstrukturen entstehen.
30 Bedarf vor Ort Es soll ein nicht nur vorübergehender Bedarf gegeben sein. In Frage kommen Empfänger von Transferleistungen und anerkannte Flüchtlinge. In Frage kommen aber auch Ältere, Alleinerziehende, Familien mit Kindern. Den Bedarf ermittelt die Gemeinde. Sozial- und Wohnungsbauämter können behilflich sein. Barrierefreiheit soll als Voraussetzung für Langfristigkeit und Flexibilität gegeben sein.
31 Miethöhe Auskunft zur angemessenen Miete erteilen die Landratsämter. In der Regel erfolgt eine Mietfestsetzung in Anlehnung an 22 Abs. 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII). Mieterhöhungen sind möglich, müssen aber sozialverträglich sein. Staffel- und Indexmietverträge sind ausgeschlossen!
32 Einkommensgrenzen Es erfolgt eine Orientierung an den Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung (Art. 11 Bayerisches Wohnraumfördergesetz- BayWoFG). Einpersonenhaushalt Zweipersonenhaushalt weitere Personen im Haushalt jedes Kind vierköpfige Familie Euro Euro Euro Euro Euro / Euro brutto Abzug vom Brutto ca. 30% (z.b. Kranken-,Pflegeversicherung, Altersversorgung) Ein Wohnberechtigungsschein belegt die Einhaltung der Einkommensgrenzen - ist aber nicht Voraussetzung.
33 Vergaberechtliche Vorgaben Förderbescheide ergehen auf Grundlage des Wohnraumförderprogrammes. Bestandteil sind die `Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K). Es gelten aus Nr. 3 ANBest-K gleiche Regelungen zur Vergabe wie bei anderen gemeindlichen Projekten. VOB und EU-Vergaberichtlinien sind zu beachten.
34 Vergaberechtliche Vorgaben Ein Auftrag ohne Ausschreibung an kommunale Wohnbaugesellschaft kann jedoch bei Inhouse-Geschäften erfolgen wenn: eine ähnliche Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen besteht und mehr als 80% der Tätigkeit Aufgaben des öffentlichen Auftraggebers sind Wesentlichkeitsmerkmal; keine private Kapitalbeteiligung gegeben ist und damit kein Wettbewerbsvorteil für private Wirtschaftsteilnehmer besteht. Sparkassen (Anstalt des öffentlichen Rechts) können beteiligt sein!
35 Technische Vorgaben (WFB 2012 Nr Höchstwerte für Wohnflächen) weiterer Haushaltsangehöriger rollstuhlgerecht nach DIN T2 Individualräume WFB 2012(Nr.22.3) eine Pers. zweite Pers. 15 m 2 15 m 2 10 m 2 14 m 2
36 Übersicht
37 Information im Internet
38 Information Broschüre `Einfach Wohnen Wohnraum schaffen für Menschen in schwierigen Lebenssituationen Kosten- und flächensparende Projektbeispiele in Neubau und Bestand
39 Ansprechpartner Regierung von Mittelfranken: Gerhard Binner Tel. 0981/ Regierung von Mittelfranken: Claus Kiesel Tel. 0981/ Regierung von Mittelfranken: Dagmar Piezunka Tel. 0981/
40 Dritte Säule Bayerisches Wohnungsbauprogramm Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern Voraussetzungen (Wohnraumförderungsbestimmungen WFB 2012): - Einkommensgrenzen (nach BayWoFG): - Kostenobergrenze: Mietwohnungsbau: reine Baukosten (KG ): EUR/m² - Flächenvorgaben für Individualräume und Wohnungstypen - Barrierefreiheit nach DIN Teil 2 - Stufenlose Erreichbarkeit einer Wohnebene - nachträglicher Einbau von Aufzug oder Rampe ist in Planung zu berücksichtigen
41 Dritte Säule Bayerisches Wohnungsbauprogramm Förderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern Neu: Zuschuss: 300 EUR/ m² Wohnfläche Zwei Darlehen: - Objektabhängiges Baudarlehen Konditionen: 0,5% Zins, 1% Tilgung - Belegungsabhängiges Darlehen Konditionen: 2,75 % Zins, 1% Tilgung Mietzuschuss, abhängig vom Einkommen Erstvermietungsmiete: ca. 7,40 EUR/ m² - 8,50 EUR/ m² (Nürnberg) Laufzeit/ Belegungsbindung: 25 Jahre
42 3. Ergänzende Förderprogramme Fördermöglichkeiten für: Wohneigentum Modernisierung von - Mietwohnraum - Pflegeplätzen in stationären Pflegeeinrichtungen Wohnraum für Studierende Wohnraum für Menschen mit Behinderung Informationen unter:
43 Ansprechpartner Britta Walther Baudirektorin 0911/ Stadt Nürnberg Stab Wohnen im Wirtschaftsreferat Marienstraße Nürnberg
44 Ansprechpartner Claus Kiesel Baudirektor 0981/ Regierung von Mittelfranken Promenade Ansbach
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