Die Anforderungen der neuen EnEV 2014 /2016
|
|
- Meike Schulz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Anforderungen der neuen EnEV 2014 /2016 Meppen, Dr.-Ing. Norbert Wilezich - Energieberatungszentrum Nord ing-buero@ebznord.de Quelle: bmvbs (August 2011)
2 Inhalt: Veränderungen - Anspruch der EnEV, Neue Anforderungen Q P und H T, Primärenergiefaktoren, Aushangpflichten, Registrierung und Kontrollsystem Sommerlicher Wärmeschutz (DIN :2013) QS in der Modernisierung und im Neubau KfW-Effizienzhäuser Aus der Praxis - Anspruch und Wirklichkeit Energiebedarf und Energieverbrauch Mängel
3 Entwicklung des energieeffizienten Bauens EnEV 2009 EnEV 2016 Quelle: Erhorn
4 Forderungen/Wünsche der Bauherrenschaft an moderne Wohnungen: finanzierbar in der Anschaffung und günstig im Unterhalt mollig warm ausreichend Warmwasser, einfach in der Handhabung, schick, hochwertige Innenausstattung frei von Restriktionen, (im Kontext mit kein Mensch will Probleme ) über viele Jahrzehnte
5 Alle reden vom steigenden Strompreis
6
7 MUSS DAS ALLES SEIN? Wir erinnern uns:
8 Wohnen - FRÜHER Hohe Belegungsdichte Bsp. 11 Personen, ein Hund, in einem Raum Am Samstag war Badetag!
9 Früher war alles besser? Wohnen damals im Rauchhaus
10 Die Alten bauten besser? Kälte im Rauchhaus Quelle: Niedersächsisches Freilichtmuseum Cloppenburg, Museumsführer, Kapitel: Wärmeprobleme im Rauchhaus Cloppenburg, Cloppenburg 1998
11 Die Alten bauten besser? Beheizungsprobleme im Jahrhunderte lang genutzten Rauchhaus Kein überbelichtetes Foto, sondern die Rauchdichte und -verteilung im Rauchhaus (Tenne) bei einem Brennversuch Der Rauch zieht durch das gesamte Gebäude. Rauch begann man erst im 19.Jhdt. als schädlich einzustufen, als die Kohlenfeuerung aufkam und die Entwicklung der Chemie zur Wissenschaft Erkenntnisse lieferte. Foto: Eicke-Hennig; die eiserne Feuerstülpe über der Glut verhindert, dass sich Haustiere in der Nacht an der waremn Glut schlafend selbst anzünden und auf der Flucht das Haus anstecken - ein ganz besonderes Beheizungsproblem.
12 Erkenntnis: Früher war doch nicht alles besser! Einsparpotenzial im Steildach
13 Einsparpotenzial im Steildach Steildach-Konstruktionen
14 Was ist zu beachten? z. B. 3 Haupt- und 46 Begleitnormen DIN V DIN V DIN V Nur für Wohngebäude ohne Kühlung!
15 Normative Anforderungen Begleitnormen - Beispiele: DIN Mindestwärmeschutz nach Tabelle 3 mit R 1,2 m 2 K/W, sommerlicher Wärmeschutz DIN Feuchteschutz Abschnitt Dächer (genormte Konstruktionen) + Abschnitt 6 Hinweise zur Luftdichtheit Zitat: Wände und Dächer müssen luftdicht sein, um eine Durchströmung und Mitführung von Raumluftfeuchte, die zur Tauwasserbildung in der Konstruktion führen kann, zu unterbinden. DIN Luftdichtheit von Gebäuden Planungs- und Ausführungsempfehlungen
16 Luftdichtheit der Gebäudehülle Eine seit Jahrzehnten geschuldete Leistung! Frage: Wo kommt die frische Luft her?
17
18 Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6, Ausgabe Mai 2009 Für Neubau oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen! Eine Modernisierung eines Gebäudes ist lüftungstechnisch relevant, wenn im EFH/MFH Austausch von mehr als 1/3 der Fenster EFH Abdichtung von mehr als 1/3 der Dachfläche
19 Lüftungskonzept Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen von Gebäuden tätig ist.
20 Lüftungstechnische Maßnahme geplante Einrichtung zur freien oder ventilatorgestützten Lüftung zur Sicherstellung eines nutzerunabhängigen Luftaustausches also KEINE Fensterlüftung!
21 Lüftungskonzept nach DIN Auswahl eines Lüftungssystems: Quer- und Schachtlüftung (Wind und Thermik) Abluftsystem (ventilatorgestützt) Zuluftsysteme (ventilatorgestützt) Zu- u. Abluftsystem (ventilatorgestützt) Bemessung des Lüftungssystems auf der Grundlage der DIN durch Tabellen bzw. durch Nutzung des Auslegungsprogramms.
22 Anforderungen des Gesetzgebers EnEV - Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs sowie Anforderungen an die Bauwerkshülle 6 Dichtheit Zitat: Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die Wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEwärmeG) Anforderungen, Ersatzmaßnahmen
23 Nachweise EnEV - NEUBAU Wohnungsbau 2 Nachweise sind notwendig: 1. Primärenergiebedarf Q p Wärmebilanz des Gebäudes Verluste Anlagentechnik Berücksichtigung des Energieträgers durch den Primärenergiefaktor f p 2. spezifischer Transmissionswärmebedarf H T Wärmeverlust der Gebäudehülle (gemittelter U-Wert)
24 Nachweis Referenzgebäude-Verfahren 1. eigener Entwurf mit Ausrichtung, Geometrie und Bauteilflächen 2. vorgeschriebene U-Werte und Anlagentechnik in eigenen Entwurf 3. gewünschte U-Werte und Anlagentechnik in zukünftiges Gebäude Q P,max Q P,vorh 4. Nachweis Q P,max Q P,vorh
25 U = 0,35 W/(m²K) U = 0,28 W/(m²K)
26 U = 0,20 W/(m²K)
27 EnEV 2014 /2016 Was gibt es Neues zu berichten? Was hat sich (kurzfristig) verändert?
28 Verschärfung des Anforderungsniveaus der EnEV Entwicklung/Veränderungen in den vergangenen 12 Monaten Neubau: Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen ab 2014: EnEV ,5 % ab 2016: EnEV % Verschärfung der baulichen Nebenanforderungen Wechsel zur Ankerwertmethode H T, vorh H T, Ref.-Geb. *1,1 H T, vorh H T, Ref.-Geb. ab 2014: EnEV % ab 2016: EnEV % Änderung des Primärenergiefaktors für Strom ab 2014: Netzmix Strom f P = 2,0 ab 2016: Netzmix Strom f P = 1,8 Verdrängungsmix Strom 2,8 H T, EnEV Anl. 1, Tab. 2 ab Strom f P = 2,4 in das Netz eingespeister Strom
29 H T,max = H T,Ref. x 1,0
30 EnEV 2014 Anforderungen an Gebäude im Bestand keine Verschärfungen bei der Modernisierung der Außenbauteile und keine neuen Nachrüstpflichten! Eigentlich
31 Eigentlich = kleine Einschränkung Gebäude im Bestand Die bisherigen in Anlage 3, Tabelle 1 aufgeführten U-Werte haben Bestand aber Die Regelungen zum Dämmstoffeinbau der höchstmöglichen Dämmstoffdicke fordern die WLG 035! Ausnahme: Einblasdämmung und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (λ=0,045 W/(m K). Überarbeitete Nachrüstverpflichtungen für Standardheizkessel bis Baujahr 1985 im 10 (1)
32 EnEV 2014 Erweiterungen/An- und Ausbauten 9, Abs. 4 und 5 EnEV: Überarbeitungen bei den Definitionen/Verfahren EnEV 2009 (alt): a) Mit zusammenhängend mindestens 15 m² und maximal 50 m² A N Bauteilnachweis a) Mit zusammenhängend mehr als 50 m² A N Nachweis wie Neubau EnEV 2014 (neu): a) für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird Bauteilnachweis b) für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird und mehr als 50 m² A N Bauteilnachweis + Nachweis sommerlicher Wärmeschutz c) für die ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird Nachweis wie Neubau
33 Verordnungsermächtigung für Richtlinienumsetzung in der EnEV Stichprobenartige Kontrolle von Energieausweisen / Berechnungen und Inspektionsberichten von Klimaanlagen Kontrollmaßnahmen bei der Gebäudeerrichtung Verpflichtung zur Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden Streichung der Außerbetriebnahmeregelung von elektrischen Speicherheizsystemen ( 10a EnEV)
34 Definition Niedrigstenergiegebäude gem. Art.9 EU-Gebäuderichtlinie Gebäude mit sehr hoher Gesamtenergieeffizienz und sehr geringem Energiebedarf Deckung des Energiebedarfs zum überwiegenden Teil aus erneuerbaren Energien Effizienzkriterien sind national festzulegen Deutschland: Umsetzung mit dem neuen 2a EnEG (vor dem bei behördlicher Nutzung bzw. vor dem )
35 Die EnEV 2014 Kontrollsystem für Energieausweise Alle neu ausgestellten Ausweise eines Kalenderjahres sind zu erfassen: Registriernummer kontrolliert werden sollen repräsentative Stichproben mit 3 Kontrollstufen Plausibilitätskontrolle Nachrechnung Vor-Ort Kontrollen (Übereinstimmung EA mit Gebäude)
36 EnEV 2014 Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen Pflicht zur Übergabe des Energieausweises an Käufer und neue Mieter Erweiterung der Aushangpflichten (Gebäude mit Publikumsverkehr)
37 EnEV 2014 Klima Potsdam Vereinfachung des Nachweisverfahrens für neue Wohngebäude (EnEV-easy Modellgebäudeverfahren 5 Kategorien, kombiniert mit jeweils zehn marktgängigen Anlagensystemen)
38 EnEV easy außerhalb des Verordnungstextes gemäß Bekanntmachung Deutlich vereinfachte (wirklich einfacher?) Nachweismethode unter dem Arbeitstitel "EnEVeasy untersucht vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik im Auftrag des Landes Baden-Württemberg Ergebnis: IPB-Bericht WB150/2009 und Internettool:
39 Beschluss EnEV Oktober 2013, Anlage 1: 4 Ausführung auf der Grundlage standardisierter Berechnungen Modellgebäudeverfahren (zu 3 Absatz 5) 4.1 Anwendungsvoraussetzungen Das Modellgebäudeverfahren ist auf Wohngebäude anwendbar, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Gebäudenutzfläche 100 m² A N m², bei Anwendung der Ausstattungsvariante Elektromotorische Luft-Wasser- Wärmepumpe mit dezentraler elektrischer Warmwasserbereitung und Lüftungsanlage A N 500 m². Geschosshöhe für alle Geschosse 2,5 m h 3 m sein Der Umfang u [m] der Grundfläche A [m²] jedes beheizten Geschosses muss folgende Bedingung erfüllen: u² 20 x A Bei Gebäuden mit beheizten Räumen in mehreren Geschossen müssen sich die beheizten Grundflächen der Geschosse überdecken, wobei nur das oberste Geschoss eine kleinere beheizte Grundfläche als das darunter liegende Geschoss haben darf.
40 ENEV 2013 Anlage 1: 4 Ausführung auf der Grundlage standardisierter Berechnungen Modellgebäudeverfahren (zu 3 Absatz 5)1; 4.1 Anwendungsvoraussetzungen (Fortsetzung) Das Gebäude darf nicht mit Anlagen zur Raumkühlung unter Einsatz nicht erneuerbarer Energien ausgestattet sein. Der Anteil der Fensterfläche an allen Fassadenflächen, die zu derselben Himmelsrichtung ausgerichtet sind, darf jeweils nicht mehr als 30 % dieser Fassadenflächen betragen. Der Anteil der Fläche von Dachflächenfenstern und Lichtkuppeln an allen waagrechten und geneigten Dachflächen darf nicht mehr als 15 % betragen. Die Flächen von Bauteilen mit U > 1,2 W/(m² K), wie Haustüren oder Lichtkuppeln, dürfen insgesamt 8 m² nicht übersteigen. Die Wärmebrücken sind so auszuführen, dass sie mindestens gleichwertig mit den Musterlösungen nach DIN 4108 Beiblatt 2: sind; 7 Absatz 3 Satz 2 bleibt unberührt. Die Dichtheit des Gebäudes ist nach Anlage 4 zu prüfen und muss die dort genannten Grenzwerte einhalten.
41 Tabelle 4 Varianten des baulichen Wärmeschutzes 1 Bauteile Außenwände, Geschossdecke gegen Außenluft Eigenschaft Wärmeschutzvariante A B C D E 0,36 0,33 0,26 0,24 0,22 2 Außenwände gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen Höchstwert des Wärmedurchgangskoeffizienten [W/(m² K)] 0,39 0,36 0,28 0,26 0,24 3 Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten 0,26 0,24 0,19 0,17 0,16 1,2 1,1 0,9 0,83 0,76 4 Fenster, Fenstertüren Mindestwert des Gesamtenergiedurchlassgrades der Verglasung (g ) [-] 0,60 0,55 Für alle Varianten sind Dachflächenfenster und Lichtkuppeln mindestens entsprechend der Referenzausführung nach Tabelle 1 Zeile 1.5 und 1.6 auszuführen.
42 Prinzip des Modellgebäudeverfahrens Je besser und regenerativer die Gebäudetechnik ist, desto schlechter dürfen die U-Werte der Gebäudehülle sein oder umgekehrt. Je nach verwendeter Haustechnik werden Klassen mit Mindestwerten für den Wärmedurchgangskoeffizient der Bauteile definiert, die eingehalten werden müssen (Variante A: schlechter Wärmeschutz, bis Variante E mit gutem Wärmeschutz). Beispiele: Gebäude mit Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Solaranlage und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung benötigen Gebäudehüllen-Variante C, D, oder E je nach Gebäudegröße Gebäude mit Brennwertkessel Öl oder Gas, Solarunterstützung benötigen mindestens Gebäudehüllen-Variante C Gebäude mit Pelletskessel und Pufferspeicher ohne Solaranlage, oder alternativ Gebäude mit einer Fernwärmeversorgung benötigen mindestens Gebäudehülle-Variante A
43 Sommerlicher Wärmeschutz Neufassung DIN (2013) zweite Nebenanforderung neben der Begrenzung des spezifischen Transmissionswärmeverlusts EnEV 2014 Anlage 1 Nr. 3 und Anlage 2 Nr. 4
44 Ziel: Schutz der Gebäudenutzer vor hohen Raumtemperaturen sowie zur Energieeinsparung durch Vermeidung von Klimatisierungsbedarf Regelung gilt gleichermaßen für Wohn- und Nichtwohngebäude Grundsätzlich steht dem Planer nach DIN : frei, einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz entweder über Begrenzung der Sonneneintragskennwerte (vereinfachtes Verfahren) oder über eine dynamische Gebäudesimulation (ausführliches Verfahren) nachzuweisen
45 Wesentliche Änderungen in der DIN : gegenüber DIN : Anforderungen an neue Klimadaten angepasst Verbesserter Abgleich zwischen vereinfachtem Verfahren und Simulation (Unterschiede geringer) Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden auch im vereinfachten Verfahren Einführung einer weiteren Nachtlüftungsklasse Neue anteilige Sonneneintragskennwerte: Zusammenfassung von Klimaregion, Bauart, Nachtlüftung und Nutzung zu einem anteiligen Sonneneintragskennwert zusätzlicher anteiliger Sonneneintragskennwert für passive Kühlung
46 Sonneneintragskennwerte-Verfahren gemäß DIN : Nachweis: S vorh S zul (unverändert) - Bestimmung S vorh unverändert (Formel) Abminderungsfaktoren F C verändert - Bestimmung S zul Neuerungen
47 Bestimmung des vorhandenen Sonneneintragskennwertes S vorh A w,j [m²] Fensterfläche des Raumes g total,j [-] Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung inkl. Sonnenschutz (g total = g F C ) g [-] Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung F C [-] Minderungsfaktor infolge Sonnenschutz A G [m²] Grundfläche des Raumes
48 DIN : DIN :
49 Anteile am zulässigen Sonneneintragskennwert S zul gemäß DIN : S 1 Klimaregion, Bauart und Nachtlüftung S 2 Fensterflächenanteil S 3 Sonnenschutzglas S 4 Fensterneigung S 5 Orientierung S 6 passive Kühlung
50 Klimakarte DIN : Klimakarte DIN :
51 DIN : DIN : neu
52 Voraussetzungen für einen Verzicht der Nachweisführung gemäß DIN :
53 Beispielrechnung Der dargestellte Raum befindet sich im Erdgeschoß eines Einfamilienhauses. - Leichte Bauart - Standort Kassel - Fenster mit Dreifachverglasung U W = 1,0 W/(m²K) und Gesamtenergiedurchlassgrad g = 0,50 - Keine Sonnenschutzvorrichtung vorhanden Fensterfläche: A W = 3,00*2,40 = 7,20 m² Nettogrundfläche: A G = 5,45*4,95 = 26,98 m² Außenwandfläche (Außenmaß): A AW = 6,00*2,85 + 5,50*2,85-7,20 = 25,575 m² Fläche Bodenplatte: A D = 6,00*5,50 = 33,0 m²
54 Ermittlung vorhandener Sonneneintragskennwert S mit g total = g * F c F c Abminderungsfaktor Sonnenschutzvorrichtung keine Sonnenschutzvorrichtung: F c = 1,0 g total = g = 0,50 A * g A 7,20*0,50 (5,45*4,95) S vorh = W total = 0,133 (für alte und neue Norm gleich) G
55 Ermittlung zulässiger Sonneneintragskennwert S zul S x Kassel Klimaregion A S 1 = 0,04 DIN : DIN : Kassel Klimaregion B + leichte Bauweise + erhöhte Nachtlüftung S 1 = 0,088 Bauart leicht S 2 = 0,06*f gew AW mit f gew 0,3* AAW 0,1* A A S 2 = 0,06 * 0,674 = 0,04 G D Grundflächenbezogener Fensterflächenanteil: f WG = A W /A G = 0,267 S 2 = a-(b*f WG ) = 0,06 - (0,231*0,267) S 2 = - 0, (bei Fensterflächenanteil > 25 % S 2 negativ) Erhöhte Nachtlüftung: Einfamilienhaus, leichte Bauweise S 3 = 0,02 S 4, S 5 und S 6 entfallen bei diesem Bsp. (Sonnenschutzglas, Fensterneigung 0-60, Orientierung n/o-n-n/w) S 3, S 4, S 5 und S 6 entfallen bei diesem Bsp. (Sonnenschutzglas, Fensterneigung 0-60, Orientierung n/o-n-n/w, passive Kühlung) S zul = 0,04 + 0,04 + 0,02 = 0,10 S zul = 0,088-0,0017 = 0,0863 Anforderung nicht erfüllt: S vorh = 0,133 > S zul Zusatzmaßnahmen erforderlich!
56 Ermittlung des vorhandenen Sonneneintragskennwertes S unter Berücksichtigung von Verschattungsvorrichtungen g total = g * F c DIN : DIN : S zul = 0,04 + 0,04 + 0,02 = 0,10 S zul = 0,088-0,0017 = 0,0863 Innenliegende Sonnenschutzvorrichtung Weiß oder reflektierende Oberfläche mit geringer Transparenz F C = 0,75 g total = 0,75*0,50 = 0,375 S vorh = 0,100 S vorh S zul Anforderung erfüllt! Innenliegende Sonnenschutzvorrichtung Weiß oder hoch reflektierende Oberfläche mit geringer Transparenz, Verglasung dreifach und g > 0,40 F C = 0,70 g total = 0,70*0,50 = 0,350 S vorh = 0,093 Anforderung nicht erfüllt! Außenliegende Sonnenschutzvorrichtung Fensterläden, Rollläden, ¾ geschlossen Verglasung dreifach und g > 0,40 F C = 0,30 g total = 0,30*0,50 = 0,150 S vorh = 0,040 S vorh S zul Anforderung erfüllt!
57 Die neuen Energieausweisformulare (Auszug)
58
59 Diesen Hinweis beachten
60 Die EnEV Einführung von Effizienzklassen im Energieausweis
61 Ordnungswidrigkeit Wer vorsätzlich oder leichtfertig die Anforderungen der EnEV nicht entsprechend erfüllt, dem drohen Bußgelder, die bis zu Euro betragen können.
62
63 KfW-Effizienzhäuser Neubau Förderung energiesparendes Bauen Neubau KfW EH 70 Q P,max - 30 % und H T, Ref.-Geb % KfW EH 55 (seit inkl. Nachweis QS) Q P,max - 45 % und H T, Ref.-Geb % KfW EH 40 (seit inkl. Nachweis QS) Q P,max - 60 % und H T, Ref.-Geb %
64 KfW-Förderung Energieeffizient Bauen und Sanieren Energieeffizient Sanieren Energieeffizient Bauen Förderstufe KfW-Effizienzhaus Denkmal Q p in % Q p,ref 160% 115% 100% 85% 70% 55% 40% H T in % H T,REF - 130% 115% 100% 85% 70% 55%
65 U-Wert-Empfehlungen bei Außenbauteilen für KfW-Effizienzhäuser 55 (2 Beispiele) [bei ΔU WB = 0,05 W/(m²K) Achtung: Gleichwertigkeitsnachweis KfW!] Hinweis: Bei detailliert ermitteltem ΔU WB und guten Anschlussdetails durchaus KfW-EH40-tauglich.
66 Bodenplatte U = 0,15 W/(m²K) Außenwand U = 0,13 W/(m²K)
67 1. Feststellung: Aufgrund der festgelegten Randbedingungen und der normierten Nachweisverfahren (bedienerfreundliche Software) sind der EnEV-Nachweis sowie der KfW- Nachweis eigentlich einfach zu führen!
68 2. Feststellung: Häufig wird bei EnEV-Nachweisen mit einem pauschalen ΔU WB von 0,05 W/(m²K) gerechnet. (im Bestand ΔU WB von 0,10 bzw. 0,15 W/(m²K)) Hinweis: Dieser Malus muss im EnEV-Nachweis bauseitig kompensiert werden. Die KfW erkennt bei den EH 55 und 40 den Gleichwertigkeitsnachweis nach 7, Absatz 3 EnEV nicht an! Das Prädikat KfW-EH 40 ist nur mit gut geplanten Anschlussdetails und einem deutlich reduzierten Wärmebrückenkorrekturwert erreichbar!
69 Beispiel: Einfluss ΔU WB EFH mit 145 m² Wohnfläche Q P,max = 80,7 kwh/(m²a) V e = 553,85 m³, A N = 177,23 m², ohne Keller H T, Ref. Geb. = 0,389 W/(m²K) Anlagentechnik: S/W-WP, LA mit WRG ( Luft auf Luft ) ΔU WB pauschal 0,05 W/(m²K) Q P, vorh = 47,6 kwh/(m²a) H T = 0,310 W/(m²K) KfW-EH 70 ΔU WB detailliert = 0,01 W/(m²K) Q P, vorh = 43,9 kwh/(m²a) H T = 0,270 W/(m²K) KfW-EH 55
70 Frage/Entscheidung: Was ist wirtschaftlicher - energieoptimiert planen oder ingenieurmäßige Vereinfachungen durch mehr baulichen Aufwand zu kompensieren? Beispiel aus Beiblatt 2 DIN 4108 verbesserte Lösungen
71 Energieoptimiert Planen Grundsätzlich erforderlich für KfW-EH 40 Passivhäuser
72 Zukünftige Entwicklungen mit Blick auf die Energiewende Über die EnEV 2014 zum Energie-Plus-Haus
73 Das Effizienzhaus-Plus
74 Effizienzhaus-Plus - Definition Quelle: Info-Broschüre bmvbs (August 2011) Das Effizienzhaus-Plus wird umgangssprachlich auch Plus-Energie-Haus genannt. 2 Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Vergabe von Zuwendungen für Modellprojekte im Effizienzhaus-Plus-Standard
75 Bewertungsmethode: erweiterter EnEV-Nachweis nach DIN V 18599(Ausgabe 2011)
76 Kennwerte für ein Beispielhaus Quelle: Info-Broschüre bmvbs (August 2011)
77 Anspruch und Wirklichkeit Energiebedarf und Energieverbrauch Erfahrungen mit realisierten Projekten Beispiele aus Norddeutschland
78 Anspruch EnEV - Energieausweis - Seite 1 Energieausweis Seite 2 Energieausweis
79 Grundlagen für die Berechnung, Bsp. EnEV Ti 18,2 C (19 C und Einrechnung Nachtabsenkung) nutzflächenbezogen 1 m² Wfl. 1,25 m² Nfl. mittl. Klima Deutschl. Int. Wärmegewinne 5 W/m² Warmwasser 12,5 kwh/(m²a) WB meist pauschal Prognose praxisnäher Ti = 20 C (ohne Nachtabsenkung) wohnflächenbezogen 1 m² Wfl. = 1,00 m² Wfl. regionale Klimadaten reduzierte interne Wärmegewinne 2 W/m² Warmwasser Durchschnittshaushalt Wärmebrücken detailliert
80 Vergleich EnEV und Verbrauchsprognose kwh/a Unterschied EnEV und Prognose %!
81 Verbrauchsprognose Vergleich Referenzgebäude mit KfW- EH 70, 55 und 40 kwh/a
82 Ref.-Geb. KfW-EH 70 KfW-EH 55 KfW-EH 40 Jahres-Energiekosten für H, Ww, Lftg. (Stand I/2013) Strom Heizöl EL Stand per Hausstrom 0,2866 /kwh Heizöl EL 0,0906 /kwh WP-Strom 0,2050 /kwh Einsparungen/a bzgl. Ref.-Geb. bzgl. KfW-EH 70 bzgl. KfW-EH /a -815 /a /a -65 /a -250 /a -185 /a
83 Licht und Schatten
84 Mängel - Vorsorge Planung + Abstimmung der Bau- und Anlagentechnik Umsetzung/Bauablauf Identität von Planung/EnEV-Nachweis und Ausführung Beginn des Innenausbaus Bauen im Winter (Beheizung während der Bauphase) Betriebssicherheit dauerhafte Funktionstüchtigkeit sicherer Umgang (Einweisung + Wartung)
85 Bedeutung Bemessungswert Den Bemessungswert findet man in den Unterlagen der Hersteller, in DIN V 4108 Teil 4 sowie DIN EN 12524
86
87 Gelieferter Dämmstoff eines Fertighausherstellers aus der EU
88 Begehung der Baustelle Dringende Empfehlung: Beachtung der Arbeitssicherheitsvorschriften!!! - Schutzhelm, - Sicherheitsschuhe, Warnweste - Arbeitskleidung (Verschmutzung/Beschädigung, z. B. Bitumen), - Vorsicht beim Begehen von Baugerüsten oder Dachgeschossen ( Wippen, fehlende Treppen/Leitern oder Absperrungen/Abdeckungen, beim Fotografieren nicht rückwärts gehen, nicht die Hände in die Hosentaschen stecken, )
89 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen?
EnEV 2014/2016. Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung
EnEV 2014/2016 Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung Quelle: bmvbs (August 2011) Celle, 12.04.2016 Dr.-Ing. Norbert Wilezich - Energieberatungszentrum
MehrEnEV 2014/2016. Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung
EnEV 2014/2016 Anforderungen 2016 zukünftige Entwicklung im Kontext mit der Energiewende Qualitätssicherung Quelle: bmvbs (August 2011) Oldenburg, 16.11.2016 Dr.-Ing. Norbert Wilezich - Energieberatungszentrum
MehrEnEV EEWärme-Gesetz + weiterführende Entwicklungen EnEV 20..
EnEV 2009 + EEWärme-Gesetz + weiterführende Entwicklungen EnEV 20.. Rendsburg, 11.06.2010 Dr.-Ing. Norbert Wilezich - Energieberatungszentrum Nord www.ebz-nord.de ebznord@t-online.de Inhalt NEUBAU Wohnungsbau
MehrNovellierung der Energieeinsparverordnung
Novellierung der Energieeinsparverordnung Novellierung der Energieeinsparverordnung Dipl.-Ing. Jutta Steinbrecher Zentrum für Umweltbewusstes Bauen Universität Kassel Novellierung der Energieeinsparverordnung
MehrModellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude
Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude Inhalt Seite 1. Einleitung... 2 2. Allgemeine Anwendungsvoraussetzungen... 2 3. Geometrische Anwendungsvoraussetzungen... 3 4. Varianten des Wärmeschutzes...
MehrDie neue EnEV: Was gilt ab wann?
Die neue EnEV: Was gilt ab wann? 3.01.01 Theaterschiff Stuttgart 04.07.2014 Christian Zander, B.Eng. www.kurz-fischer.de Winnenden Halle (Saale) Bottrop Feldkirchen-Westerham Bretten Gliederung 1. Entwicklung
MehrInkrafttreten des Gesetzes
Inkrafttreten des Gesetzes Der Termin zum 01. Januar 2009 wurde verschoben. Die EnEV 2009 soll die Klima-Schutz-Wirkung des EEWärmeGesetzes nicht behindern (Ausschuß Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit;
MehrNachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN (2013) Dr.-Ing. Karl-Heinz Dahlem
Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 (2013) Energieberatertag 2013 Neustadt/Wstr., 05.12.2013 Rathausstr. 2 67688 Rodenbach Tel. 06374/70266 www.bauphysik-dahlem.de 1 VON WELCHEN FAKTOREN
MehrRechenverfahren im Wohnungsbau
Technische Universität München Rechenverfahren im Wohnungsbau Dipl.-Ing. Mareike Ettrich Lehrstuhl für Bauphysik, Technische Universität München Bilanzierung des Heizwärmebedarfs Q h H T Q i Q Q s h H
MehrEntwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013)
Zusammenfassung Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Stand:16.10.2012 Entwurfsfassung an die für das Energieeinsparungsrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen
MehrEntwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013)
Zusammenfassung Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Stand:16.10.2012 Entwurfsfassung an die für das Energieeinsparungsrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen
MehrSommerlicher Wärmeschutz Die neue DIN
Baukonstruktion Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes Sommerlicher Wärmeschutz Die neue DIN 4108-2 Prof. Dr.-Ing. Julian Kümmel 1 2 Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes Sommerlicher Wärmeschutz Quelle:
MehrProf. Dr. Anton Maas
Deutscher Mauerwerkskongress 2016 Niedrigstenergiegebäude Status der Definition in einer neuen Energieeinsparverordnung Prof. Dr. Anton Maas Folie 1 Übersicht Status Niedrigstenergiegebäude EnEV-Niveau
MehrEnEV Sonneneintragskennwert vs. Thermische Gebäudesimulation
EnEV 2014 Sonneneintragskennwert vs. Thermische Gebäudesimulation Steffen Rühl SOLAR-COMPUTER Bayern GmbH Geislbach 12, 84416 Taufkirchen Tel. 08084 / 94100 www.solar-computer.de Steffen Rühl SOLAR-COMPUTER
MehrBeispielrechnungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) EnEV-Stand
Beispielrechnungen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) EnEV-Stand 16.11.2001 Gebäudedaten freistehendes Einfamilienhaus Fensterflächenanteil Fassade Nord 15 %, Süd 35 %, Ost/West 20 % Anforderung gemäß
Mehr5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude
18 Energieeinsparverordnung 27 5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude 5.1 Allgemeines Die im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Anforderungen gelten für zu errichtende Wohngebäude (Neubauten).
MehrProf. Dr. Anton Maas
Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen Jahrestagung Energieberatung 2015 25. Juni 2015 Prof. Dr. Anton Maas Folie 1 Energieeinsparverordnung 2014 Hintergrund Die Umsetzung der EnEV 2014 dient der Umsetzung
Mehr1 Einleitung 1. 2 Verordnungstext 4
1 Einleitung 1 2 Verordnungstext 4 3 Die rechtlichen Auswirkungen der EnEV (Prof. Dr. Bernhard Rauch) 80 3.1 Die öffentlich-rechtlichen Auswirkungen der EnEV als Rechtsverordnung 82 3.1.1 Der Bauherr 84
MehrAuswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen
Seite 1 von 5, Hochschule Rosenheim Auswirkungen der EnEV 2009 auf Fenster, Fassaden und Verglasungen Das Bundeskabinett hat am 18.03.09 die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) mit den Maßgaben des Bundesrates
Mehr1. Objektbeschreibung. Datum der Aufstellung: 16. Mai Bezeichnung des Gebäudes oder des Gebäudeteils Nutzungsart Straße und Hausnummer :
Energiebedarfsausweis nach 13 der Energieeinsparverordnung für den Neubau eines Gebäudes mit normalen Innentemperaturen Nachweis nach Anhang 1 Ziffer 2 der EnEV (Monatsbilanzverfahren) 1. Objektbeschreibung
MehrEnergiebedarfsausweis nach 16 der Energieeinsparverordnung 2007
- 1 von 7 - - 2 von 7 - - 3 von 7 - Datum der Aufstellung: 16. Mai 2008 Energiebedarfsausweis nach 16 der Energieeinsparverordnung 2007 für den Neubau eines Wohngebäudes Nachweis nach Anlage 1 Ziffer 2
MehrDie Umsetzung der neuen EnEV 2009 im Mauerwerksbau
Die Umsetzung der neuen EnEV 2009 im Mauerwerksbau Anforderungen der EnEV 2009 und des EEWG Fördermittel für das energiesparende Bauen Olfry Backsteintage Isernhagen, 27.01.2010 Dr. Norbert Wilezich, energieberatungszentrum
MehrEnEV 2014 geplante Neuerungen und aktueller Stand. EnEV 2014 geplante Neuerungen und aktueller Stand
Praxistage 2013 Referent: Michael Kobl Energieberater (HWK) Bauberatung Hörl & Hartmann Warum ändert sich die EnEV schon wieder? Deutschland novelliert die EnEV 2009 weil damit die europäische Richtlinie
MehrEnergiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung
Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung I. Objektbeschreibung Bezeichnung Reihenendhaus Nutzungsart Wohngebäude PLZ, Ort 21614 Buxtehude Straße, Haus-Nr. Beispielstraße 3a Baujahr 2003 Jahr
MehrNeubauten Thermischer Komfort und sommerlicher Wärmeschutz. Thermischer Komfort. Referentin: B.Sc. Theresa Hecking GMW-Ingenieurbüro GmbH
Neubauten Thermischer Komfort und sommerlicher Wärmeschutz Thermischer Komfort 1 Referentin: B.Sc. Theresa Hecking GMW-Ingenieurbüro GmbH Thermischer Komfort Eigene Darstellung; Inhaltlich Klaus Daniels
MehrEnergiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016
Energiegespräch 2016 II ES Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude Klaus Heikrodt Haltern am See, den 3. März 2016 Struktur Endenergieverbrauch Deutschland Zielsetzung im Energiekonzept 2010 und in
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare
MehrEnEV 2014 und Sommerlicher Wärmeschutz Vorgaben, Anforderungen und Auswirkungen
energiekonsens Bremer Impulse Bauen und Energie Bremen, 03.05.2017 EnEV 2014 und Sommerlicher Wärmeschutz Vorgaben, Anforderungen und Auswirkungen IPJ Ingenieurbüro P. Jung GmbH www.jung-ingenieure.com
Mehr6.2.6 Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN
Modul 6 Erläuterung des Nachweisverfahrens 79 6.2.6 Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2 Nicht nur zu geringer Wärmeschutz im Winter, sondern auch ungenügender Sonnenschutz im Sommer können zu erhöhtem
MehrProf. Dr. Anton Maas
EnEV 2014 im Detail Wirtschaftlichkeit der energetischen Anforderungen Prof. Dr. Anton Maas Wirtschaftlichkeit EnEV 2014 - Folie 1 Referenzbau- und -anlagentechnik für Wohngebäude EnEV 2009 (wesentliche
MehrEnEV 2009/2012 und EEWärmeG
Neue Rahmenbedingungen fürf Energieeffiziente Gebäude EnEV 2009/2012 und EEWärmeG Energieeffiziente Gebäude Neue Trends in Praxis und Forschung WIKO 2008 Internationale Wissenschaftskonferenz Zittau/Görlitz
MehrEnEV Auswirkungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf Fenster, Türen, Fassaden und Verglasungen in Nichtwohngebäuden Seite 1 von 6
Seite 1 von 6 M.BP., Dipl.-Ing.(FH) Manuel Demel, Produktingenieur Bauphysik, ift Rosenheim Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Benitz-Wildenburg, Leiter PR & Kommunikation EnEV 2014 Auswirkungen der Energieeinsparverordnung
Mehr3.03: Kann das GEG Klimaschutz? Energiebilanz von Fenstern im GEG Erfüllungsoptionen künftiger Anforderungsniveaus und -methoden
3.03: Kann das GEG Klimaschutz? Energiebilanz von Fenstern im GEG Erfüllungsoptionen künftiger Anforderungsniveaus und -methoden Dr. Stephan Schlitzberger Überblick Einführung Projekthintergrund Status
MehrEnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem
EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem 01.01.2016 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Dörflinger 2016 Übersicht der Themen Politische Rahmenbedingungen Die Energieeinsparverordnung 2016 Berechnungsbeispiele
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
65 Anlage 6 (zu 6) Muster Energieausweis Wohngebäude Gültig bis: Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche
MehrFÖRMLICHER NACHWEIS ZUM SOMMERLICHEN WÄRMESCHUTZ NACH DIN 4108 NEUBAU BÜROGEBÄUDE SCHÖNESTRASSE 1 IN BERLIN P 1000/13
ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de FÖRMLICHER NACHWEIS ZUM SOMMERLICHEN WÄRMESCHUTZ
Mehr. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet.
Mitte Oktober hat der Bundesrat. der EnEV 2014 zugestimmt. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet. Mit der Verkündung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt
MehrNiedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz
Niedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki, Öko-Zentrum NRW Kommunentagung 2017 05.05.2017 Niedrigstenergiegebäude ab 2020 Vorgaben der
MehrNeue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG
Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG Dipl.-Ing. Martin Kromer Folie 1 Entwicklung 01.09.05 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vom 22.07.76 WärmeschutzV HeizAnlV HeizkostenV Energieeinsparverordnung
Mehr1 Service und Verzeichnisse Expertenservice. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Verzeichnis zum bau-energieportal.de 2 Die aktuelle EnEV 2.1 Praxisbezogene Auslegung
MehrVorgaben der Energieeinsparverordnung ab Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH
Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab 2016 Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH Entwicklung von Vorgaben Quelle: Vortrag Erhorn, 20.01.2015 EU-Richtlinie (EPBD) EU-Richtlinie (EPBD) Was ist ein Niedrigstenergiegebäude?
MehrVorgesehene Entwicklungsstrategien im Gebäudesektor Neuerungen der EnEV 2012
Vorgesehene Entwicklungsstrategien im Gebäudesektor Neuerungen der EnEV 2012 Dipl. Ing. André Hempel Referent im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin Gliederung 1. Ausgangslage
MehrBekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 8. November 2016 BAnz AT B1 Seite 7 von 52
Seite 7 von 52 Anlage 1 Ausstattungsvarianten der Anlagentechnik 1. Zentralheizung mit Kessel für feste Biomasse, Pufferspeicher und zentraler Warmwasserversorgung 2. Zentralheizung mit Kessel für feste
MehrEnEV-Praxis 2009 Wohnbau
Prof. Dr.-Ing. Klaus W. Liersch Dr.-Ing. Normen Langner EnEV-Praxis 2009 Wohnbau leicht und verständlich 3., aktualisierte Auflage ~auwerk Inhaltsverzeichnis EnEV-Praxis EnEV 2009 für Wohngebäude -.leicht
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice Energieportal 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Literaturverzeichnis 1.5 Lizenzvereinbarung 2 Die aktuelle EnEV 2.1
MehrAuswirkungen der EnEV 2009 / 2012 auf die Bauausführung und Energieeffizienz von Gebäuden. Andreas Behne Stand April 2010
Auswirkungen der EnEV 2009 / 2012 auf die Bauausführung und Energieeffizienz von Gebäuden Andreas Behne Stand April 2010 Grundsätzliches zur EnEV 2009 Engergieeffizienz und Energieeinsparung sind unsere
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 125,6 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 30,6 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert
MehrETI-Arbeitsgruppensitzung Energiesparendes Bauen
ETI-Arbeitsgruppensitzung Energiesparendes Bauen 23. Februar 2009 Potsdam Dipl.-Phys. Ingrid Vogler Referentin Energie / Technik / Normung Nationales Energieeinsparrecht EEWärmeG 2009 Nutzung erneuerbarer
MehrAnwendung des Modellgebäudeverfahrens nach 3 Absatz 5 EnEV
Anwendung des Modellgebäudeverfahrens nach 3 Absatz 5 EnEV KURZ: ENEV EASY LINK Quelle: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=official_starttoofficial_view_publication&session.sessionid=53c3b0b45809622dccfc86942352314d&fts_search_list.selected=0057266ce2a3ca15&
MehrEnEV 2009 im Gebäudebestand
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com EnEV 2009 im Gebäudebestand Liebe Besucherinnen und Besucher unserer
MehrStellungnahme zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes Bearbeitungsstand:
FLiB e.v., Storkower Straße 158, 10407 Berlin BMWi, Referat IIC2 MR Andreas Jung BMUB, Referat IB4 MR Dr. Jürgen Stock per mail an: buero-iic2@bmwi.bund.de; buero-ib4@bmub.bund.de Montag, 30. Januar 2017
MehrEnEV-Praxis EnEV-Novelle leicht und verständlich dargestellt
Prof. Dr.-Ing. Klaus W. Liersch Dipl.-Ing. Normen Langner EnEV-Praxis EnEV-Novelle 2004 - leicht und verständlich dargestellt 2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage /Bauwerk EnEV-Praxis
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 24.03.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien 1999 1999 7 595 m² Gebäudefoto (freiwillig)
MehrDOPPELHAUS JETZENDORF
Andreas Mayr DIPL. ING. UNIV. Architekt I ORT ORT ORT LAGE II ENTWURFSKONZEPT 2 x 2 Wohneinheiten umgebungsmodell 1:500 SCHNITT HANGGESCHOSS ERDGESCHOSS OBERGESCHOSS RAUMMODELL 1:50 III ENERGIEKONZEPT
MehrÖkologisches und ökonomisches Optimum des künftigen Niedrigstenergiegebäudestandards
Ökologisches und ökonomisches Optimum des künftigen Niedrigstenergiegebäudestandards (NZEB) Christoph Sprengard 120 Neubau 100 EnEV 2016 KfW-EH 85 H'T ist / H' T REF [%] 80 60 40 20 KfW-EH 70 NZEB, geplant
MehrEnergieausweis für Wohngebäude
Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises
MehrEnergieausweis für Wohngebäude
Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Freiherr von Thüngen Straße 4-6, 1477 Brand 2 91 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 5 [kg/(m² a)] 5 1 15 2 25 3 35 4 43 kwh/(m² a) "Gesamtenergieeffizienz"
MehrTechnische Universität München. Neue Wege zum nachhaltigen Bauen. Die EnEV Dipl.-Ing. Mareike Ettrich Lehrstuhl für Bauphysik
Technische Universität München Neue Wege zum nachhaltigen Bauen Die EnEV 2009 Dipl.-Ing. Mareike Ettrich Lehrstuhl für Bauphysik Entwicklung des energiesparenden Bauens Eckdaten Bundesregierung beschließt
MehrEntnommen aus: https://shop.weka.de/bau-immobilien. 3/2.4.1 Gegenüberstellung der Berechnungsmethoden. Das Gebäude und seine Daten
Die EnEV in der Planungspraxis Seite 1 Dieser Beitrag vergleicht die Wärmebedarfsberechnung eines Gebäudes mit der Ermittlung der Kennwerte im Modellgebäudeverfahren (EnEV easy). Gegenübergestellt werden
MehrEnergieeinsparverordnung 2014
Energieeinsparverordnung 2014 Auswirkungen auf die zweischalige Wandkonstruktion, Wärmebrückenoptimierte Regeldetails, ommerlicher Wärmeschutz Dr.-Ing. Kai child Technische Universität Dortmund child -
MehrProf. Dr. Anton Maas
GRE-Kongress 2016 Bausteine für die Energiewende EnEV 2017 Prof. Dr. Anton Maas Folie 1 Übersicht Berechnungs-/ Nachweisverfahren Status Niedrigstenergiegebäude Arbeiten und Ansätze im Rahmen der EnEV-Novellierung
MehrGültig bis: Registriernummer: HE
Gültig bis: 02.05.2024 Registriernummer: HE-2014-000000159 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Pension / Gasthaus Hafenstraße 52, 60329 Frankfurt Gesamt Baujahr Gebäude 2002 Baujahr Anlagentechnik
MehrEnEV 2012 / Referent : Dipl. Ing. Alexander Pohl. staatlich anerkannter Sachverständiger für f r Schall und Wärme. Mai 2013
Referent : Dipl. Ing. Alexander Pohl staatlich anerkannter Sachverständiger für f r Schall und Wärme Mai 2013 - Beschluss zur EnEV 2012 im Sept. 2009 Ziel : Verschärfung rfung um weitere 30 % zur EnEV
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 28.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1898 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1) 1992 Anzahl Wohnungen 10 Gebäudenutzfläche (A N
MehrEntwurf. Modernisierung (Änderung/ Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
ENERGIEAUSWEIS für Gültig bis: 8.7.224 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Garatshausener Straße 6 81479 München Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N )
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: Aushang Sonderzone(n) teil Baujahr foto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz Aufteilung Energiebedarf Kühlung einschl.
MehrEnEV- und KfW-Anforderungen
Projekt: EnEV-Anforderungen EnEV- und KfW-Anforderungen Jahres-Primärenergiebedarf q p [kwh/(m²a)] Transmissionswärmeverlust H t [W/(m²K)] Ist-Wert mod. Altbau EnEV-Neubau - 15 % - 30 % - 50 % Neubau %
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 17.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1928 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1) 1994 Anzahl Wohnungen 12 Gebäudenutzfläche (A N
MehrEnEV Anhang 1 Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen (zu 3)
EnEV 2004 - Anhang 1 Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen (zu 3) 1. Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts (zu 3 Abs.
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 07.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp freistehendes Mehrfamilienhaus, Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1965 Baujahr Anlagentechnik 1982, 2004, 2005, 2006, 2010, 2013 Anzahl Wohnungen 16 Gebäudenutzfläche
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: Hauptnutzung / kategorie teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger ) Baujahr Klimaanlage ) foto (freiwillig) Nettogrundfläche 2 ) Erneuerbare Energien
MehrEnEV-Verschärfung 2016 Ein Jahr Erfahrung aus der Praxis
EnEV-Verschärfung 2016 Ein Jahr Erfahrung aus der Praxis Energieforum Rhein -Neckar 2017 22.02.2017 aenergen GmbH, Dr. Justus Medgenberg Anforderungen Wärmeschutz Quo Vadis: Wärmeschutz EU RICHTLINIE 2010/31/EU
MehrENERGIEEFFIZIENTES BAUEN UND SANIEREN Vorlesung
ENERGIEEFFIZIENTES BAUEN UND SANIEREN 31.03.2011 3. Vorlesung Grundlagen der EnEV und Energieausweis Bisher in der Vorlesung kennengelernt Ziele und Ansätze der EnEV Historische Entwicklung Flankierende
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 31.12.2017 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Platteneckbau Othrichstr. 7-11, 39128 Magdeburg WI 169 1980
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 2017 1 Hauptnutzung / Adresse teil Baujahr 2007 Baujahr Wärmeerzeuger 2007 Baujahr Klimaanlage 2007 Nettogrundfläche 9.051,6 Anlass der Ausstellung des Energiasuweises Bürogebäude Bockenheimer
MehrLange Hecke 75, Kaarst. Natürliche Lüftung (Fenster, Türen, etc.) Modernisierung (Änderung/Erweiterung)
ENERGIEAUSWEIS für Gültig bis: 27.4.224 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1993 Baujahr Anlagentechnik1) 1993 Anzahl Wohnungen 8 Gebäudenutzfläche (AN) 1.176 m² Gebäudefoto (freiwillig)
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 14.4.224 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Distlhofweg, Bauvorhaben Brenner Park
MehrDie Energiewende im Gebäudebereich -Perspektiven bis 2020
Die Energiewende im Gebäudebereich -Perspektiven bis 2020 Technischer Oberregierungsrat Dipl. Ing. André Hempel Referent im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin Gliederung 1.
MehrKfW-Effizienzhaus 40 Plus Technische Umsetzung und Qualitätssicherung
KfW-Effizienzhaus 40 Plus Technische Umsetzung und Qualitätssicherung 1. Anforderungen 2. Nachweise/Lösungen 3. Qualitätssicherung (Planung und Baubegleitung) Hamburg, 30.05.2017 Dr.-Ing. Norbert Wilezich
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 31.12.2017 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Platteneckbau Bruno-Beye-Ring 19-23 39130 Magdeburg Gebäudeteil WI 001 Baujahr Gebäude 1989 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1994 Anzahl
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 3.2.207 Gebäude Gebäudetyp Adresse Platteneckbau Bruno-Taut-Ring 24-26 3930 Magdeburg Gebäudeteil WI 02 Baujahr Gebäude 984 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 994 Anzahl Wohnungen
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 19.01.2019 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Heim/Herberge C Brückstrasse 2, 93047 Regensburg Wohnen
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 22.05.202 kategorie Adresse teil Schulung, Ausstellung, Museum Alfred-Kärcher-Straße 28-0 36 Winnenden Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger ) Baujahr
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 13.11.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Mehrfamilienhaus Hildegardstr.(52)50-54,
Mehr2 Energie Begriffe und Definitionen Gesetze, Verordnungen und Normen...23
Teil I Wohngebäude 0 Einleitung Wohngebäude...14 1 Energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden... 15 1.1 Wohnkomfort...16 1.2 Wirtschaftlichkeit...16 1.3 Umwelt...16 2 Energie...17 2.1 Begriffe und
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 11.11.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Mehrfamilienhaus Richard-Wagner-Str.14-18,
Mehr