HILFSMITTELWEGWEISER DER WEG ZU IHREM AAT HILFSMITTEL

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "HILFSMITTELWEGWEISER DER WEG ZU IHREM AAT HILFSMITTEL"

Transkript

1 HILFSMITTELWEGWEISER DER WEG ZU IHREM AAT HILFSMITTEL

2 AAT Alber Antriebstechnik GmbH Ehestetter Weg Albstadt Tel.: Fax: info@aat-online.de Unsere Rehaprodukte HMV-Nr.: SERVO L: SERVO B: HMV-Nr.: SOLO L: SOLO B: HMV-Nr.: HMV-Nr.: HMV-Nr.: HMV-Nr.: HMV-Nr.: c-max 140: c-max 160: HMV-Nr.: s-max 135: s-max 160: HMV-Nr.: HMV-Nr.: s-max sella: s-max sella 160:

3 Beratung 1 Beantragung Rezept 2 Einreichung/Weitergabe des Rezeptes 3 KK Erstattung 4 Die Auslieferung des Hilfsmittels 5 Selbstkostenbeitrag 6 Vor-Ort-Service 7 Gesetzlicher Anspruch 8 Treppenlifte 9 Treppensteiger als Pflegehilfsmittel 10

4 i 1. Beratung 2. Beantragung Rezept 3. Einreichung/Weitergabe des Rezeptes 4. Erstattung 5. Die Auslieferung des Hilfsmittels 6. Selbstkostenbeitrag 7. Vor-Ort-Service 8. Gesetzlicher Anspruch 9. Treppenlifte 10. Treppensteiger als Pflegehilfsmittel

5 Beratung Eine individuelle und persönliche Beratung steht an erster Stelle. AAT bietet Ihnen dazu bundesweit ein dichtes Netz kompetenter Außendienstmitarbeiter, die Sie gerne zu allen Fragen rund um die Auswahl des Hilfsmittels beraten werden. Außerdem erhalten Sie von unserem fachkundigen Außendienst nützliche Hinweise zur Beantragung des Hilfsmittels, sowie zur Handhabung des einzelnen Produktes. Selbstverständlich können Sie sich auch an einen unserer zertifi zierten Fachhandelspartner wenden. Wir arbeiten bundesweit mit weit über 1500 Fachhändlern zusammeneiner ist sicher auch in Ihrer Nähe! Sowohl der Sanitätsfachhändler wie unsere Außendienstmitarbeiter beraten Sie auf Ihren Wunsch auch gerne bei Ihnen zu Hause. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer einfach an um einen kostenlosen und unverbindlichen Termin für eine Produktvorführung zu vereinbaren

6 1. Beratung 2. Beantragung Rezept 3. Einreichung/Weitergabe des Rezeptes 4. Erstattung 5. Die Auslieferung des Hilfsmittels 6. Selbstkostenbeitrag 7. Vor-Ort-Service 8. Gesetzlicher Anspruch 9. Treppenlifte 10. Treppensteiger als Pflegehilfsmittel

7 Beantragung Rezept Haben Sie sich für das passende Hilfsmittel entschieden, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Facharzt. Er ist Ihr Ansprechpartner für die Ausstellung des entsprechenden Rezeptes und verschreibt Ihnen das gewünschte Produkt. Um sicherzustellen, dass Sie das hochwertige AAT Produkt erhalten, welches Sie erfolgreich zu Hause getestet haben, sollte das Rezept bereits die richtige Produktbezeichnung (z. B. Treppensteiggerät s-max) enthalten. Eine wichtige Information für Ihren Arzt: Falls Ihr Arzt glaubt, dass das hochwertige Hilfsmittel sein Arznei-, Verband-, oder Hilfsmittelbudget belastet, so können Sie diese Behauptung verneinen, da die Budgetierung von Hilfsmitteln dem Gesundheitsstrukturgesetz unterliegt. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind müssen Sie seit der Gesundheitsreform 10% Eigenanteil leisten, höchstens aber beträgt diese Zuzahlung 10 Euro

8 1. Beratung 2. Beantragung Rezept 3. Einreichung/Weitergabe des Rezeptes 4. Erstattung 5. Die Auslieferung des Hilfsmittels 6. Selbstkostenbeitrag 7. Vor-Ort-Service 8. Gesetzlicher Anspruch 9. Treppenlifte 10. Treppensteiger als Pflegehilfsmittel

9 3 4 5 Einreichung/Weitergabe des Rezeptes Das vom Arzt auf das Hilfsmittel Ihrer Wahl ausgestellte Rezept bringen Sie bitte zu Ihrem örtlichen Sanitätsfachhändler. Der Fachhändler erstellt anhand des Rezeptes einen Kostenvoranschlag und reicht diesen für Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei dem für Sie zuständigen Kostenträger ein. Sobald der Kostenträger die Genehmigung für den eingereichten Kostenvoranschlag erteilt, disponiert Ihr Fachhändler das gewünschte Hilfsmittel, das dann so schnell wie möglich von uns geliefert wird. Ihre Krankenkasse wird vor einer Neubeschaffung zunächst prüfen, ob die Versorgung durch den Wiedereinsatz eines gebrauchten Gerätes möglich ist

10 1. Beratung 2. Beantragung Rezept 3. Einreichung/Weitergabe des Rezeptes KK 4. Erstattung 5. Die Auslieferung des Hilfsmittels 6. Selbstkostenbeitrag 7. Vor-Ort-Service 8. Gesetzlicher Anspruch 9. Treppenlifte 10. Treppensteiger als Pflegehilfsmittel

11 KK 4 5 Erstattung Nicht immer können die Krankenversicherungen die medizinische Notwendigkeit des beantragten Hilfsmittels alleine entscheiden. In solchen Fällen wird die Kasse einen Hilfsmittelberater einsetzen. Dieser Berater soll vor Ort den tatsächlichen Hilfsmittelbedarf überprüfen und den Patienten beraten. Im Zweifelsfall besteht für den Kostenträger auch die Möglichkeit, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einzuschalten. Der MDK bietet den Kassen eine unabhängige, fachliche Unterstützung durch medizinisch und pflegerisch geschultes Personal. Gerne helfen wir Ihnen auch weiter, sollte es bei der Bewilligung des Hilfsmittels zu Problemen kommen. Wenden Sie sich hierzu bitte an den für Sie zuständigen AAT Außendienstmitarbeiter

12 1. Beratung 2. Beantragung Rezept 3. Einreichung/Weitergabe des Rezeptes 4. Erstattung AAT Außendienst 5. Die Auslieferung des Hilfsmittels 6. Selbstkostenbeitrag 7. Vor-Ort-Service 8. Gesetzlicher Anspruch 9. Treppenlifte 10. Treppensteiger als Pflegehilfsmittel

13 5 Die Auslieferung des Hilfsmittels Die Auslieferung des gewünschten Hilfsmittels erfolgt entweder durch unseren Außendienst oder durch einen unserer geschulten Fachhandelspartner. Bei der Auslieferung ist selbstverständlich nochmals eine ausführliche Einweisung in das Produkt für Sie oder die Bedienperson enthalten. So ist sichergestellt, dass Sie das Hilfsmittel optimal einsetzen und den optimalen Nutzen daraus ziehen können Unser Ziel ist es Ihnen Ihren Alltag zu erleichtern und Ihre Lebensqualität zu verbessern. 9 10

14 1. Beratung 2. Beantragung Rezept 3. Einreichung/Weitergabe des Rezeptes 4. Erstattung 5. Die Auslieferung des Hilfsmittels 6. Selbstkostenbeitrag 7. Vor-Ort-Service 8. Gesetzlicher Anspruch 9. Treppenlifte 10. Treppensteiger als Pflegehilfsmittel

15 Selbstkostenbeitrag Alle AAT Produkte sind von den Krankenkassen anerkannte und voll erstattungsfähige Hilfsmittel. Jedoch sieht der Gesetzgeber für bestimmte Leistungen Zuzahlungen der Versicherten vor. Mittlerweile lassen sich drei verschiedene Arten der finanziellen Beteiligung unterscheiden: a) Zuzahlung Grundsätzlich hat jedes Mitglied einer gesetzlichen Versicherung nach Vollendung des 18. Lebensjahres Zuzahlungen für Hilfsmittel zu leisten. Diese Zuzahlung beträgt für jedes Hilfsmittel 10 % des Kostenübernahmebetrags durch die Krankenkasse, mindestens jedoch 5 und höchstens 10, aber nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. b) Eigenanteil Der Eigenanteil wird für Hilfsmittel erhoben, die nicht nur dem Behinderungsausgleich oder der Krankenbehandlung dienen, sondern gleichzeitig auch einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens darstellen, die also auch beschafft werden müssten, wenn keine Körperbehinderung vorliegen würde. c) Wirtschaftliche Aufzahlung Wählen Versicherte ein Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen, also über die Leistungspflicht der Krankenkassen hinausgehen, besteht die Möglichkeit, dieses höherwertigere Hilfsmittel durch eine wirtschaftliche Aufzahlung dennoch zu erhalten. Dies ist im Einzel durch den Kostenträger zu genehmigen

16 1. Beratung 2. Beantragung Rezept 3. Einreichung/Weitergabe des Rezeptes 4. Erstattung 5. Die Auslieferung des Hilfsmittels 6. Selbstkostenbeitrag 7. Vor-Ort-Service 8. Gesetzlicher Anspruch 9. Treppenlifte 10. Treppensteiger als Pflegehilfsmittel

17 Vor-Ort-Service Wir sind auch nach der Versorgung mit Ihrem Hilfsmittel für Sie da! Die schnelle, zuverlässige und fachkompetente Unterstützung unseres Servicecenters in Verbindung mit dem persönlichen Vor-Ort-Service unserer Außendienstmitarbeiter sorgen stets für Ihre uneingeschränkte Mobilität. Wenden Sie sich hierzu einfach an Ihren Sanitätsfachhändler oder direkt an die AAT Alber Antriebstechnik. Nun wünschen wir Ihnen viel Freude mit Ihrer neu hinzugewonnenen persönlichen Unabhängigkeit und Mobilität

18 1. Beratung 2. Beantragung Rezept 3. Einreichung/Weitergabe des Rezeptes 4. Erstattung 5. Die Auslieferung des Hilfsmittels 6. Selbstkostenbeitrag 7. Vor-Ort-Service 8. Gesetzlicher Anspruch 9. Treppenlifte 10. Treppensteiger als Pflegehilfsmittel

19 Der gesetzliche Anspruch auf Hilfsmittelversorgung Erstattung von Hilfsmitteln Die gesetzlichen Grundlagen für die Versorgung mit Hilfsmitteln sind sehr umfangreich. Die hauptsächlich relevante Vorschrift findet sich im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Der 33 regelt den Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn diese dazu dienen: den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen Entscheidend dabei ist, dass das Hilfsmittel im Einzelfall der behinderten Person dadurch zugute kommt, dass die Auswirkungen der Behinderung behoben oder gemildert werden selbst wenn dies dadurch geschieht, dass die Pflege durch Dritte erleichtert wird. Hilfsmittel in Pflegeheimen Heimbewohner können im Krankheitsfall einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln haben. Dient das Hilfsmittel zur individuellen Befriedigung von Grundbedürfnissen, zählt es nicht zur Vorhaltepflicht der Pflegeheime, sondern zur Leistungspflicht der Krankenkasse. Dies sind: individuell angepasste Hilfsmittel, die für den einzelnen Versicherten bestimmt und grundsätzlich nur für ihn verwendet werden dürfen. Hilfsmittel, die der Befriedigung eines allgemeinen Grundbedürfnisses außerhalb des Pflegeheimes dienen. Dazu zählen beispielsweise Spazierfahrten an der frischen Luft oder Ausflüge mit Angehörigen und Freunden. Der Anspruch auf einen elektrischen Zusatzantrieb wie dem SERVO, SOLO, max 2, max-e, v-max oder movilino kann also auch bei einem Aufenthalt im Pflegeheim bestehen. 8 Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter:»

20 1. Beratung 2. Beantragung Rezept 3. Einreichung/Weitergabe des Rezeptes 4. Erstattung 5. Die Auslieferung des Hilfsmittels 6. Selbstkostenbeitrag 7. Vor-Ort-Service 8. Gesetzlicher Anspruch 9. Treppenlifte 10. Treppensteiger als Pflegehilfsmittel

21 Treppenlifte Fachberatung bei Ihnen zuhause Auf Wunsch erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch unseren Fachberater vor Ort. Er wird Ihnen alle Produktlösungen erklären und den für Sie am besten geeigneten Treppenlift empfehlen. Falls Sie staatliche Zuschüsse wahrnehmen möchten, hilft Ihnen unser Fachberater gerne bei der Antragsstellung und unterstützt Sie bei den bürokratischen Hürden. Der Fachberater vermisst die Treppe und erstellt ein verbindliches Angebot für Sie. Wenn Sie sich für unser Angebot entscheiden sollten, vereinbaren wir mit Ihnen einen Installationstermin und liefern den Treppenlift innerhalb von 10 Werktagen. 9 10

22 1. Beratung 2. Beantragung Rezept 3. Einreichung/Weitergabe des Rezeptes 4. Erstattung 5. Die Auslieferung des Hilfsmittels 6. Selbstkostenbeitrag 7. Vor-Ort-Service 8. Gesetzlicher Anspruch 9. Treppenlifte 10. Treppensteiger als Pflegehilfsmittel

23 Treppensteiger als Pflegehilfsmittel Das BSG hat mit Urteil vom (B 3 KR 1/14 R) festgestellt, dass es sich unter bestimmten Voraussetzungen beim mobilen Treppensteiger um ein Pflegehilfsmittel handelt, welches von den Pflegekassen zu zahlen ist. Dabei hat es zusammenfassend festgestellt, dass ein dauerhaft auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesener Versicherter Anspruch auf eine mobile Treppensteighilfe hat, wenn er zum Verlassen oder Aufsuchen seines Hauses oder Wohnung Treppen überwinden muss. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung kommt es in der gesetzlichen Pflegeversicherung auf die konkrete individuelle Wohnsituation an, so dass diese Treppen auch zu berücksichtigen sind. Voraussetzung für die Gewährung als Pflegehilfsmittel ist daher: 1. Pflegebedürftigkeit Bei dem Versicherten muss mindestens die Pflegestufe 1 festgestellt sein, da ansonsten kein Anspruch auf ein Pflegehilfsmittel besteht. 2. Die selbständigere Lebensführung erleichtern Der Begriff der selbständigeren Lebensführung ist weit gefasst. Es reicht aus, wenn der Pflegebedürftige mit Hilfe eines Treppensteigers in die Lage versetzt wird, seine Wohnung oder Haus zu verlassen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass das Verlassen oder Aufsuchen der Wohnung oder seines Hauses mit bestimmten pflegerischen Verrichtungen verknüpft ist. Das BSG hat ausdrücklich festgestellt, dass keine weiteren Anforderungen an diesen Begriff gestellt werden. Entsprechend sind die Anträge in diesen Fällen bei der Pflegeversicherung zu stellen. Gerne helfen wir Ihnen auch hier weiter. Wenden Sie sich hierzu an den für Sie zuständigen AAT Außendienstmitarbeiter. 10

24 Wir sind für Sie da! Handelsvertretungen Rehatechnik hilfsmittelwegweiser_d_02_2015 (3.1) AAT online Vertretungen Inland AAT Alber Antriebstechnik GmbH Ehestetter Weg Albstadt Tel.: Fax: info@aat-online.de

HILFSMITTELWEGWEISER DER WEG ZU IHREM AAT HILFSMITTEL

HILFSMITTELWEGWEISER DER WEG ZU IHREM AAT HILFSMITTEL HILFSMITTELWEGWEISER DER WEG ZU IHREM AAT HILFSMITTEL AAT Alber Antriebstechnik GmbH Ehestetter Weg 11 72458 Albstadt Tel.: 0 74 31.12 95-0 Fax: 12 95-35 www.aat-online.de info@aat-online.de Unsere Rehaprodukte

Mehr

HILFSMITTELWEGWEISER DER WEG ZU IHREM AAT HILFSMITTEL

HILFSMITTELWEGWEISER DER WEG ZU IHREM AAT HILFSMITTEL HILFSMITTELWEGWEISER DER WEG ZU IHREM AAT HILFSMITTEL Ehestetter Weg 11 245 Albstadt Tel.: 0 4 31.12 5-0 Fax: 12 5-35 www.aat-online.de info@aat-online.de AAT Alber Antriebstechnik GmbH Unsere Rehaprodukte

Mehr

Einfach mobil. Der Weg zu Ihrem Hilfsmittel

Einfach mobil. Der Weg zu Ihrem Hilfsmittel Einfach mobil. Der Weg zu Ihrem Hilfsmittel Wie können wir helfen? Alber Produkte sind von den Krankenkassen anerkannte und erstattungsfähige Hilfsmittel. Sie werden im Hilfsmittelverzeichnis unter folgenden

Mehr

Einfach mobil. Der Weg zu Ihrem Hilfsmittel

Einfach mobil. Der Weg zu Ihrem Hilfsmittel Einfach mobil. Der Weg zu Ihrem Hilfsmittel Wie können wir helfen? Alber Produkte sind von den Krankenkassen anerkannte und erstattungsfähige Hilfsmittel. Sie werden im Hilfsmittelverzeichnis unter folgenden

Mehr

- Zusammenarbeit mit. Kostenträgern in der Region. - Prozessabläufe Regionale Besonderheiten. Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit

- Zusammenarbeit mit. Kostenträgern in der Region. - Prozessabläufe Regionale Besonderheiten. Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit - Zusammenarbeit mit Kostenträgern in der Region - Prozessabläufe Regionale Besonderheiten Regionale Gegebenheiten in der Zusammenarbeit mit Kostenträgern 1. Vertragsvereinbarungen zwischen Leistungserbringern

Mehr

(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK

(Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK (Orthopädische) Hilfsmittelversorgung aus Sicht des MDK Dr. Lothar Kern Fachbereich Hilfsmittel und Medizinprodukte MDK Bayern 17. Wissenschaftliche Tagung des ASBH Beirates 21. November 2015 Wer ist der

Mehr

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel?

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel? Pflegehilfsmittel ( 40 SGB XI) Viele Erkrankungen und alterstypische Abbauprozesse sind mit mehr oder weniger schweren Beeinträchtigungen und mit einem Hilfebedarf verbunden. Ein Pflegehilfsmittel leistet

Mehr

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ( 40 SGB XI) Im häuslichen Bereich sind die Wohnräume in der Regel nicht auf die Bedürfnisse von Menschen mit physischen oder psychischen Einschränkungen ausgerichtet.

Mehr

Dr. Rainer Daubenbüchel, Präsident des Bundesversicherungsamtes a.d.

Dr. Rainer Daubenbüchel, Präsident des Bundesversicherungsamtes a.d. Die Verbesserung der Schnittstellenproblematik zwischen Kranken- und Pflegeversicherung aus aufsichtsrechtlicher Sicht Thesenpapier zur 14. Münsterischen Sozialrechtstagung am 5. Dezember 2008 Dr. Rainer

Mehr

Hilfsmittel gewusst wie? RELATIONSHIP MANAGEMENT HARTMUT BLANK

Hilfsmittel gewusst wie? RELATIONSHIP MANAGEMENT HARTMUT BLANK Hilfsmittel gewusst wie? HARTMUT BLANK Ideen für mehr Lebensqualität. Wissenswertes zur Thomas Holding: Gegründet: 1935 als Möbelgeschäft Standort: Bremervörde ca. 230 Mitarbeiter Familienbetrieb, der

Mehr

Versicherte haben Recht auf Treppensteighilfen!

Versicherte haben Recht auf Treppensteighilfen! Ideen bewegen mehr Versicherte haben Recht auf Treppensteighilfen! Positiver Entscheid des BSG in Kassel www.aat-online.de Gesetzliche Anspruchsgrundlage 33 SGB V Die AAT Treppensteiger s-max, c-max, s-max

Mehr

Es wird grundsätzlich zwischen folgenden Toilettenhilfen unterschieden: Dusch-WC-Komplettanlage (fest in das Badezimmer eingebaut)

Es wird grundsätzlich zwischen folgenden Toilettenhilfen unterschieden: Dusch-WC-Komplettanlage (fest in das Badezimmer eingebaut) Merkblatt Nr. 05 Dusch-WC Seit dem Start des Beratungsangebots im Juni 2017 erreichen den Beratungsbereich der Conterganstiftung gehäuft Anfragen zum Thema der Kostenübernahme eines Dusch-WCs. Die Anfragen

Mehr

Sinnvoller Hilfsmitteleinsatz. Was kann eine Hilfsmittelberatung leisten und bewirken?

Sinnvoller Hilfsmitteleinsatz. Was kann eine Hilfsmittelberatung leisten und bewirken? Sinnvoller Hilfsmitteleinsatz Was kann eine Hilfsmittelberatung leisten und bewirken? Überblick einige Grundlagen Auswahl und Antragsstellung Was tun bei einer Ablehnung?! Ein Fallbeispiel Sinnvoller Hilfsmitteleinsatz

Mehr

Gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Blindenführ- und Assistenzhunden

Gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Blindenführ- und Assistenzhunden Gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Blindenführ- und Assistenzhunden 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Blindenführ- und Assistenzhunden Aktenzeichen: Abschluss

Mehr

Die Krankenkasse. Solidarität und Eigenverantwortung. Leistungsarten. Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung

Die Krankenkasse. Solidarität und Eigenverantwortung. Leistungsarten. Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung Die Krankenkasse Die Krankenkasse Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Regelung der Krankenversicherung. Gerne sind wir bereit, Sie individuell über alle Fragen der Krankenversicherung

Mehr

R U N D S C H R E I B E N

R U N D S C H R E I B E N Bundesversicherungsamt Friedrich-Ebert-Allee 38 53113 Bonn HAUSANSCHRIFT Friedrich-Ebert-Allee 38 - bundesunmittelbare Pflegekassen- 53113 Bonn TEL +49 (0) 228 619-1625 nachrichtlich FAX +49 (0) 228 619-1866

Mehr

SEMINARE. Seminare. Patientenrechte - Krankenkasse - Pflegestufe , Rheinsberg. R. Müller

SEMINARE. Seminare. Patientenrechte - Krankenkasse - Pflegestufe , Rheinsberg. R. Müller SEMINARE Seminare. Patientenrechte - Krankenkasse - Pflegestufe 15.05.2015, Rheinsberg R. Müller Patientenrechte Krankenkasse Pflegestufe 2 Zuständige Kostenträger für Leistungen im System der Patientenversorgung

Mehr

Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen -

Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen - Anlage 1 Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen - AOK-Bundesverband, Bonn-Bad Godesberg BKK Bundesverband, Essen IKK-Bundesverband,

Mehr

Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung. rehacare

Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung. rehacare Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung rehacare 10.10.2012 Wenn Sie Gesetze und Würste mögen, dann sollten Sie niemals bei der Herstellung von beiden zuschauen." Otto von Bismarck, 1815-1898, Deutscher

Mehr

BRANDvital Case-Management Wir sorgen für Ihre Betreuung.

BRANDvital Case-Management Wir sorgen für Ihre Betreuung. BRANDvital Case-Management Wir sorgen für Ihre Betreuung. Wir sorgen für reibungslose Abläufe. Pflegeberatung & Case-Management bei BRANDvital Das Gesundheitswesen hat sich in den letzten Jahren stark

Mehr

Beauftragung Hilfsmittel Versorgung zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gemäß 78 Absatz 1 in Verbindung mit 40 Absatz 2 SGB XI 1. Pflegebedürftige(r) * Bundesweite Hilfsmittel-Versorgung * Pflichtangaben

Mehr

Hilfsmittelversorgung: Ihre Rechte

Hilfsmittelversorgung: Ihre Rechte Hilfsmittelversorgung: Ihre Rechte Behindertenpolitisches Netzwerk Dortmund 08.10.2018 Verena Querling, Referentin Pflegerecht 09.10.2018 Was erwartet Sie heute?! Worauf sollte man bei der Antragstellung

Mehr

Versorgung mit Sportrollstühlen. für Kinder und Jugendliche

Versorgung mit Sportrollstühlen. für Kinder und Jugendliche Versorgung mit Sportrollstühlen für Kinder und Jugendliche Grundlage auf einen Blick Rechtslage zur Beantragung von Hilfsmitteln Gemäß 33 SGB V Abs. 1 Satz 1 hat ein gesetzlich Krankenversicherter einen

Mehr

Die Verbesserung der Schnittstellenproblematik zwischen Kranken- und. Pflegeversicherung aus aufsichtsrechtlicher Sicht

Die Verbesserung der Schnittstellenproblematik zwischen Kranken- und. Pflegeversicherung aus aufsichtsrechtlicher Sicht Die Verbesserung der Schnittstellenproblematik zwischen Kranken- und Pflegeversicherung aus aufsichtsrechtlicher Sicht Thesenpapier zur 14. Münsterischen Sozialrechtstagung am 5. Dezember 2008 Dr. Rainer

Mehr

Checkliste zur Übersichtsbewahrung, bevor Sie das Krankenhaus verlassen (zum Ausdrucken):

Checkliste zur Übersichtsbewahrung, bevor Sie das Krankenhaus verlassen (zum Ausdrucken): Checkliste zur Übersichtsbewahrung, bevor Sie das Krankenhaus verlassen (zum Ausdrucken): Im Folgenden haben wir einmal eine Checkliste entworfen. Diese Liste soll dazu dienen Dinge abzuarbeiten um nichts

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen

Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen Rechtliche Rahmenbedingungen der Versorgung mit Kommunikationshilfen 2. Symposium Unterstützte Kommunikation in der Praxis Frankfurt/M., 11. September 2009 GKV-Spitzenverband Abteilung Gesundheit - Hilfsmittel

Mehr

Patienteninformation zur Inanspruchnahme von Leistungen der stationären Kurzzeitpflege gem. 39c SGB V für Personen ohne Pflegestufe (Übergangspflege)

Patienteninformation zur Inanspruchnahme von Leistungen der stationären Kurzzeitpflege gem. 39c SGB V für Personen ohne Pflegestufe (Übergangspflege) Heimleitung Weiherberg 56 66679 Losheim a.see Telefon 06872 / 9201-146 Telefax 06872 / 9201-220 E-Mail: petrahuellein@haus-weiherberg.de Internet: www.haus-weiherberg.de Losheim, 08.06.2016 Patienteninformation

Mehr

Eltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011

Eltern für Eltern. Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Eltern für Eltern Info Abend Franziskus-Schule Viersen 12.Juli 2011 Umfrage März 2011 Rücklauf 76 Fragebogen Hit Liste 1.Schwerbehindertenausweis 2. Pflegegeld 3. Überprüfung der Pflegebedürftigkeit 4.

Mehr

Wissenswertes zum Versorgungsanspruch mit Hilfsmitteln

Wissenswertes zum Versorgungsanspruch mit Hilfsmitteln Polio-Tag Baden-Württemberg 10. Oktober 2015, Bad Krozingen Wissenswertes zum Versorgungsanspruch mit Hilfsmitteln Janine Aleksov, Physiotherapeutin Weshalb eigentlich Hilfsmittel? Beeinträchtigungen der

Mehr

Organisation der Pflege in Deutschland

Organisation der Pflege in Deutschland Organisation der Pflege in Deutschland Prof. Dr. Hans-Jochen Brauns Vorstandsvorsitzender Deutsche Gesellschaft für Telemedizin Télémédecine en Ehpad - Telemedizin im Pflegeheim 19 Juin 2015 / 19. Juni

Mehr

FÖRDERMITTEL. 5 Förderwege für Ihren tielsa-küchentraum

FÖRDERMITTEL. 5 Förderwege für Ihren tielsa-küchentraum FÖRDERMITTEL 5 Förderwege für Ihren tielsa-küchentraum Mit diesem Paper werden Sie Schritt für Schritt über die Kriterien und Vorgehensweisen der Beantragung eines Zuschusses informiert. Gerne helfen wir

Mehr

Ideen bewegen mehr PRODUKTÜBERSICHT REHATECHNIK TRANSPORTTECHNIK MEDIZINTECHNIK

Ideen bewegen mehr PRODUKTÜBERSICHT REHATECHNIK TRANSPORTTECHNIK MEDIZINTECHNIK Ideen bewegen mehr > PRODUKTÜBERSICHT REHATECHNIK TRANSPORTTECHNIK MEDIZINTECHNIK AAT Alber Antriebstechnik GmbH Ehestetter Weg 11 72458 Albstadt Tel.: 0 74 31.12 95-0 Fax: 12 95-35 www.aat-online.de info@aat-online.de

Mehr

Hilfsmittelversorgung

Hilfsmittelversorgung - Hilfsmittelversorgung VdK-Fachstelle für Barrierefreiheit Melanie Ludwig Gesundheitswissenschaftlerin Dipl.-Pflegewirtin (FH) Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.v. Inhalt 1) VdK-Fachstelle für Barrierefreiheit

Mehr

Impressum. eurocom european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices, Düren. August-Klotz-Straße 16 d D Düren

Impressum. eurocom european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices, Düren. August-Klotz-Straße 16 d D Düren Hilfsmittel-Verordnung Impressum Herausgeber: eurocom european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices, Düren August-Klotz-Straße 16 d D-52349 Düren Phone: +49 (0) 2421-95

Mehr

Heil und Hilfsmittelversorgung

Heil und Hilfsmittelversorgung Heil und Hilfsmittelversorgung Christina Reiß, Sozialberatung, Neuromuskuläres Zentrum der Universitätsmedizin Mannheim, Theodor-Kutzer-Ufer 1-3, 68167 Mannheim, Tel. 0621 / 383-2918, christina.reiss@dgm.org,

Mehr

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung,

Mehr

Ideen bewegen mehr. XXL-LINIE. Sonderversorgungen von AAT

Ideen bewegen mehr.  XXL-LINIE. Sonderversorgungen von AAT Ideen bewegen mehr www.aat-online.de XXL-LINIE Sonderversorgungen von AAT AAT Alber Antriebstechnik GmbH Ehestetter Weg 11 72458 Albstadt Tel.: 0 74 31.12 95-0 Fax: 12 95-35 www.aat-online.de info@aat-online.de

Mehr

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend:

Die Pflegebedürftigkeit wird durch ein Begutachtungsverfahren überprüft. Dabei sind sechs Bereiche entscheidend: Änderungen rund um die Pflege zum 01.01.2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage gestellt.

Mehr

Hilfsmittelversorgung in der stationären und ambulanten Pflege

Hilfsmittelversorgung in der stationären und ambulanten Pflege Hilfsmittelversorgung in der stationären und ambulanten Pflege 16. DNQP-Netzwerkworkshop, 12.09.2014 Frank Rudolf, AOK-Bundesverband Zur Person Frank Rudolf Beruf Sozialversicherungsfachangestellter (mit

Mehr

Kostenerstattung. Kostenfreie Pflegehilfsmittel bis zu 40,- im Monat für die häusliche Pflege

Kostenerstattung. Kostenfreie Pflegehilfsmittel bis zu 40,- im Monat für die häusliche Pflege Monatliche Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel Kostenfreie Pflegehilfsmittel bis zu 40,- im Monat für die häusliche Pflege Prüfen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel. Beantragen

Mehr

Informationen zur Pflege-Begutachtung. > Wie viel Hilfe braucht der pflege-bedürftige Mensch?

Informationen zur Pflege-Begutachtung. > Wie viel Hilfe braucht der pflege-bedürftige Mensch? 1 Informationen zur Pflege-Begutachtung > Wie viel Hilfe braucht der pflege-bedürftige Mensch? > Welchen Pflege-Grad bekommt der pflege-bedürftige Mensch? Liebe Leserin, lieber Leser, Sie haben einen Antrag

Mehr

Änderungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017

Änderungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017 Änderungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017 Pflegebedürftigkeit neu definiert Die Pflegestärkungsgesetze leiten ein Umdenken in der Pflege ein. So werden ab 2017 neben körperlichen auch geistige

Mehr

Pflegehilfsmittel. Tipps&Tricks. Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen

Pflegehilfsmittel. Tipps&Tricks. Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse stellen Pflegehilfsmittel Pflegebedürftigen Patienten und ihren Angehörigen können Sie in Ihrer Apotheke nicht nur mit einer sorgfältigen persönlichen Beratung zur Seite stehen, sondern auch mit einer zuverlässigen

Mehr

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da

Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II. Pflegestützpunkt. Wir sind für Sie da Leistungen der Pflegeversicherung Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz II Pflegestützpunkt Wir sind für Sie da Vorwort Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als letzte Säule der Sozialversicherung

Mehr

Schnelle Hilfe im. Pflegefall. Kosten Organisation Pflegegrade

Schnelle Hilfe im. Pflegefall. Kosten Organisation Pflegegrade Schnelle Hilfe im Pflegefall Kosten Organisation e 15 Checkliste Schritt für Schritt zum o Antrag. Sobald sich Hilfebedürftigkeit abzeichnet, sollte der Betroffene einen Antrag auf einen bei seiner Pflegekasse

Mehr

Orthopädietechnik Rehatechnik Sanitätshäuser. Ihr Partner für mehr Unabhängigkeit im Alltag!

Orthopädietechnik Rehatechnik Sanitätshäuser. Ihr Partner für mehr Unabhängigkeit im Alltag! Orthopädietechnik Rehatechnik Sanitätshäuser Ihr Partner für mehr Unabhängigkeit im Alltag! Standardhilfsmittel Unser Produktprogramm im Bereich Rehatechnik umfasst sämtliche Hilfsmittel, die den Patienten

Mehr

Wie stellt man einen Antrag? Wie bekommt man ein Beratungsgespräch?

Wie stellt man einen Antrag? Wie bekommt man ein Beratungsgespräch? Kriterien der Pflegebedürftigkeit Personen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Erkrankung sind ihren Möglichkeiten eingeschränkt. Sie brauchen Hilfe und bekommen diese oft durch die Pflegeversicherung.

Mehr

Abgrenzung von Grund- und Behandlungspflege ABGRENZUNG IN FÄLLEN DER INTENSIVPFLEGE

Abgrenzung von Grund- und Behandlungspflege ABGRENZUNG IN FÄLLEN DER INTENSIVPFLEGE Abgrenzung von Grund- und Behandlungspflege ABGRENZUNG IN FÄLLEN DER INTENSIVPFLEGE Gliederung 2 I. Notwendigkeit einer Abgrenzung II. III. IV. Grund- und Behandlungspflege Grundsätze der Leistungspflicht

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das 2. Pflegestärkungsgesetz Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird die Soziale Pflegeversicherung zum 1.1.2017 auf eine neue Grundlage

Mehr

PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS?

PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS? PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT - WAS BEDEUTET DAS? INHALT 1. Wann ist ein Mensch pflegebedürftig?.................................. 3 2. Die fünf Pflegegrade...............................................

Mehr

Ratgeber Pflege Alles was Sie zur Pflege wissen müssen

Ratgeber Pflege Alles was Sie zur Pflege wissen müssen Ratgeber Pflege Alles was Sie zur Pflege wissen müssen aboutpixel.de Wo muss ich Pflegeleistungen beantragen? Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag

Mehr

Hilfsmittel-Richtlinie

Hilfsmittel-Richtlinie Informationen für Ärzte Hilfsmittel-Richtlinie Neufassung der Richtlinie für die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung Neuausgabe 2012 Am 1. April 2012 ist die Neufassung der

Mehr

1 P F L E G E G E L D B E A N T R A G E N

1 P F L E G E G E L D B E A N T R A G E N PFLEGEGELD BEANTRAGEN Der Anspruch auf Pflegegeld kann erst dann geltend gemacht werden, wenn eine versicherte, pflegebedürftige Person nach den Bedingungen der Pflegeversicherung definitiv als Pflegebedürftiger

Mehr

Im Namen des Volkes. Urteil. in dem Rechtsstreit

Im Namen des Volkes. Urteil. in dem Rechtsstreit BUNDESSOZIALGERICHT Im Namen des Volkes Urteil Az: B 3 KR 30/02 R in dem Rechtsstreit..., Kläger und Revisionskläger, Prozessbevollmächtigter:..., g e g e n AOK Baden-Württemberg -Hauptverwaltung-, Heilbronner

Mehr

Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) im Bereich Hilfsmittel.

Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) im Bereich Hilfsmittel. Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) im Bereich Hilfsmittel Anhang 1 Schlüsselverzeichnis zum Dokument Anlage 1 Datendefinition Version 1.1

Mehr

Falls Sie Interesse oder Fragen rund um die Pflegeversicherung haben, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an - wir beraten Sie gern.

Falls Sie Interesse oder Fragen rund um die Pflegeversicherung haben, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an - wir beraten Sie gern. PFLEGEKASSE Antrag auf Bezuschussung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen beiliegend erhalten Sie einen Antrag auf Bezuschussung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen. Bitte füllen Sie den Vordruck vollständig

Mehr

Pflege dahoam. SenVital Pflege dahoam Ambulanter Pflegedienst

Pflege dahoam. SenVital Pflege dahoam Ambulanter Pflegedienst Pflege dahoam SenVital Pflege dahoam Ambulanter Pflegedienst Mit Sicherheit dahoam Sie möchten bis ins hohe Alter selbstbestimmt leben? Durch Know-how, menschliche Zuwendung und das richtige Wort zur richtigen

Mehr

Wenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse

Wenn Sie derzeit einen Pflegebedarf Ihrer Pflegekasse VON DER PFLEGESTUFE ZUM PFLEGEGRAD Pflegebedürftige und Angehörige freuen sich auf bessere Leistungen ab dem 1. Januar 2017. Wir erklären Ihnen verständlich die Details. Gehören Sie zu den 2,7 Millionen

Mehr

DATEN VON HEUTE FÜR DIE PLANUNGEN VON MORGEN EIN PFLEGE REPORT DER BARMER GEK

DATEN VON HEUTE FÜR DIE PLANUNGEN VON MORGEN EIN PFLEGE REPORT DER BARMER GEK DATEN VON HEUTE FÜR DIE PLANUNGEN VON MORGEN EIN PFLEGE REPORT DER BARMER GEK AGENDA GESELLSCHAFTLICHE PERSPEKTIVEN PFLEGE IM SPIEGEL DER STATISTIK GESETZLICHE GRUNDLAGE AUFGABEN DER PFLEGEKASSE ALTENGERECHTE

Mehr

Rechtliche Informationen zur Erstattung des scalamobil

Rechtliche Informationen zur Erstattung des scalamobil einfach mobil. Rechtliche Informationen zur Erstattung des scalamobil www.alber.de 1 Inhalt Gesetzliche Anspruchsgrundlage scalamobil 4 Zuständigkeiten bei der Beantragung des scalamobil 5 Voraussetzungen

Mehr

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege)

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (vollstationäre Pflege) zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und der AOK Baden-Württemberg, Stuttgart, den Ersatzkassen BARMER

Mehr

Informationen für Ärzte. Hilfsmittel-Richtlinie

Informationen für Ärzte. Hilfsmittel-Richtlinie Informationen für Ärzte Hilfsmittel-Richtlinie Neuauflage 2013 Neufassung der Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie) Am 1. April 2012

Mehr

Hilfsmittelversorgung

Hilfsmittelversorgung Hilfsmittelversorgung DGM-Selbsthilfegruppe Karlsruhe, 3.7.2013 Christina Reiß, Soziologin M.A. Ehemalige Sozialberatung am Neuromuskulären Zentrum der Universitätsmedizin Mannheim Ehemalige DGM-Mitarbeiterin

Mehr

Die Pflegeversicherung ganz praktisch Was ist in einem Pflegefall zu tun?

Die Pflegeversicherung ganz praktisch Was ist in einem Pflegefall zu tun? Die Pflegeversicherung ganz praktisch Was ist in einem Pflegefall zu tun? Sigrid Averesch Verband der Ersatzkassen, Landesvertretung NRW Leiterin Referat Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mehr

Leistungsverbesserungen: Das müssen Sie jetzt wissen!

Leistungsverbesserungen: Das müssen Sie jetzt wissen! Leistungsverbesserungen: Das müssen Sie jetzt wissen! Was ändert sich für Sie und ihre pflegenden Angehörigen im kommenden Jahr? Was müssen Sie als pflegender Angehöriger jetzt wissen für 2017? Maßgebliche

Mehr

Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen -

Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen - Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen - zugleich handelnd als Spitzenverbände der Pflegekassen - AOK-Bundesverband, Bonn-Bad Godesberg BKK Bundesverband, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch

Mehr

1 Kommentierung Teil 1: Pflegeversicherung

1 Kommentierung Teil 1: Pflegeversicherung Inhaltsübersicht Kommentierung Teil : Pflegeversicherung Grundsätze des SGB XI... Versicherter Personenkreis... 3 Weiterversicherung... 5 Private Pflegeversicherung... 6 Ansprüche aus der Familienversicherung...

Mehr

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Behandlungspflege (SGB V) Grundpflege (SGBXI)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Behandlungspflege (SGB V) Grundpflege (SGBXI) Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, ein krankes Kind zu versorgen bedeutet eine enorme Herausforderung. Hinzu kommen viele Fragen zu Hilfen und Leistungen der Kranken- und Pflegekassen. Im Folgenden

Mehr

micura Pflegedienste Bremen GmbH

micura Pflegedienste Bremen GmbH micura Pflegedienste Bremen GmbH 2 PFLEGE UND BETREUUNG ZUHAUSE Im Laufe eines Lebens verändern sich die Bedürfnisse. Viele Alltäglichkeiten fallen plötzlich schwer und werden manchmal unüberwindbar. Einschränkungen

Mehr

Satellitenveranstaltung Rehabilitation behinderter Menschen mit Pflegebedarf

Satellitenveranstaltung Rehabilitation behinderter Menschen mit Pflegebedarf Satellitenveranstaltung Rehabilitation behinderter Menschen mit Pflegebedarf - Feststellung des individuellen funktionsbezogenen Bedarfs an Rehabilitationsleistungen für behinderte Menschen mit Pflegebedarf

Mehr

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE

PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neues Begutachtungsassessment (NBA) Überleitung in das neue System und Bestandsschutz Änderungen im ambulanten Bereich Änderungen in stationären

Mehr

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege. Informationen für Patienten, Angehörige und private Pflegepersonen

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege. Informationen für Patienten, Angehörige und private Pflegepersonen Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege Informationen für Patienten, Angehörige und private Pflegepersonen Was viele nicht wissen: Pflegebedürftige haben in der Regel einen Anspruch

Mehr

So stärken wir die Pflege.

So stärken wir die Pflege. fassend zu den neuen Richtlinien geschult. Mehr als ein Dutzend Organisationen beteiligten sich an der Mehr als 3.500 Gutachterinnen und Gutachter werden um Diese bietet Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen

Mehr

Damit Sie die beste Pflege bekommen.

Damit Sie die beste Pflege bekommen. Damit Sie die beste Pflege bekommen. Sie haben die Wahl. Mit der Pflegekosten-Versicherung stocken Sie die Grundversorgung Ihrer Pflege-Pflichtversicherung auf. Und unser Pflegetagegeld zahlen wir Ihnen

Mehr

Bundessozialgericht Urt. v , Az.: B 3 KR 9/02 R

Bundessozialgericht Urt. v , Az.: B 3 KR 9/02 R Bundessozialgericht Urt. v. 24.09.2002, Az.: B 3 KR 9/02 R Krankenversicherung: Wechseldruckmatratze nicht Pflegeheim-Sache Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen (hier: eine 90jährige Frau),die in einem

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege

Die Änderungen rund um die Pflege Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Referent: Thorsten Meilahn. Datum: 05.11.2016 1. Überblick Das gilt ab dem 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt.

Mehr

Hinweise zur Pflegeversicherung Stand: 1. Januar PflegezusatzversicherungenUT... 7 des Bundesministerium für GesundheitUT...

Hinweise zur Pflegeversicherung Stand: 1. Januar PflegezusatzversicherungenUT... 7 des Bundesministerium für GesundheitUT... TU1.UT TUAllgemeinesUT... TU2.UT TUPflegestufenUT... TU3.UT TUPflege TU4.UT TUVollstationäre TU5.UT TUPflegevertragUT TU6.UT TUPrivate TU7.UT TUHotline Hinweise zur Pflegeversicherung Stand: 1. Januar

Mehr

SIE BENÖTIGEN HÖRGERÄTE? SO GEHT ES JETZT WEITER!

SIE BENÖTIGEN HÖRGERÄTE? SO GEHT ES JETZT WEITER! SIE BENÖTIGEN HÖRGERÄTE? SO GEHT ES JETZT WEITER! Eine Patienteninformation der HNO-Ärzte in Deutschland Ihr HNO-Arzt hilft Ihnen gerne! Nach sorgfältiger Anamnese und Diagnostik hat Ihr HNO-Facharzt festgestellt,

Mehr

Pflegebedürftig?! Das Angehörigenbuch

Pflegebedürftig?! Das Angehörigenbuch Anja Palesch Pflegebedürftig?! Das Angehörigenbuch Informationen, Tipps, Formulare, Checklisten Verlag W. Kohlhammer Vorwort 9 Einleitung 11 1 Die Pflege eines Angehörigen - eine ganz besondere Erfahrung

Mehr

Häusliche Pflege oder Heim?

Häusliche Pflege oder Heim? Vortrag über Pflege, Pflegeversicherung und Angebote am Dienstag, den 29. Juni 2010 im Veranstaltungssaal der GdHP Bergiusstr. 1-3, Düsseldorf-Holthausen Referentin: Ursula Wittfeld, Pflegebüro Düsseldorf

Mehr

Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI. für Leistungen der Tagespflege

Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI. für Leistungen der Tagespflege Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI für Leistungen der Tagespflege zwischen der teilstationären Pflegeeinrichtung (nachstehend Pflegeeinrichtung genannt) in Trägerschaft von Tagespflegeeinrichtung Straße

Mehr

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung...2 Schwerwiegend chronisch krank... 2 Fahrtkosten für Krankenfahrten... 3 Krankengeld...4 Leistungen bei Heimhämodialyse... 4 Private Krankenversicherung...4

Mehr

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2

Willkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2 Willkommen zur unseren Informationen über das Pflegestärkungsgesetz 2 Gesetze in 2015 Überblick Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft seit 01.01.2016 Verordnungen - durch Krankenhäuser bis zu 7 Tagen!

Mehr

Neues Pflegestärkungsgesetz II

Neues Pflegestärkungsgesetz II Neues Pflegestärkungsgesetz II Änderungen ab dem 1. Januar 2017 für die stationäre Pflege Curatio GmbH Liebe Hausgäste, sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Betreuer Im Januar 2017 werden die neuen gesetzlichen

Mehr

Technische Orthopädie Hilfsmittel - Regularien

Technische Orthopädie Hilfsmittel - Regularien 24.02.2012 Charité Technische Orthopädie Hilfsmittel - Regularien Agenda 1. Gesetzliche Grundlagen zur Himi-Versorgung Wie verordne ich das Himi richtig? Was gehört alles auf das Rezept? Zustandserhebung,

Mehr

Hilfsmittelversorgung von Pflegebedürftigen

Hilfsmittelversorgung von Pflegebedürftigen Norbert Kamps Hilfsmittelversorgung von Pflegebedürftigen Rechtssicheres Hilfsmittel-Management in der Pflegepraxis Inhaltsverzeichnis Einleitung........................................... 9 1 Leistungsansprüche..............................

Mehr

(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart:

(2) Gemäß 75 Abs. 3 SGB XI werden folgende Personalrichtwerte für Pflege und Betreuung in Form folgender Bandbreiten vereinbart: Änderung des Rahmenvertrages über die vollstationäre pflegerische Versorgung gem. 75 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 10.07.1997 Fassung vom 06.12.2003 Abschnitt III Maßstäbe und Grundsätze

Mehr

PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG

PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG KINDER HAFTEN FÜR IHRE ELTERN! Pohl & Pohl Versicherungskontor GmbH Eichelbergstr. 10 68163 Mannheim Tel.: 0621/12933-0 Fax: 0621/12933-25 info@pohl-versicherungskontor.de http://www.pohl-versicherungskontor.de

Mehr

Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherung Peter Atkins, Fotolia #37098916 Pflegezusatzversicherung Kinder haften für ihre Eltern! Beratung durch: Pohl & Pohl Versicherungskontor GmbH Fischerstr. 42 68199 Mannheim Tel.: 0621/12933-0 Fax: 0621/12933-25

Mehr

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017

Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,

Mehr

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI:

Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: Begriff der Pflegebedürftigkeit 14 SGB XI: (1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen. Fachtagung und Mitgliederversammlung

Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen. Fachtagung und Mitgliederversammlung Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen Fachtagung und Mitgliederversammlung 26./27. November 2007 Hessisch-Oldendorf AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen

Mehr

CURA. Sicher und gut versorgt Unser Leistungskatalog. Senioren und Pflege

CURA. Sicher und gut versorgt Unser Leistungskatalog. Senioren und Pflege CURA Sicher und gut versorgt Unser Leistungskatalog Senioren und Pflege 1 Leben zu Hause Unterstützung und Entlastung durch die AWOcura ALLTAGSBEGLEITUNG Unsere Haushalts- und Betreuungshilfen unterstützen

Mehr