Basiswissen Heilpädagogik

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1 Werner Eitle Basiswissen Heilpädagogik 2. Auflage Bestellnummer 08133

2 Die in diesem Werk aufgeführten Internetadressen sind auf dem Stand der Drucklegung. Die ständige Aktualität der Adressen kann von Seiten des Verlags nicht gewährleistet werden. Darüber hinaus übernimmt der Verlag keine Verantwortung für die Inhalte dieser Internetseiten. Haben Sie Anregungen oder Kritikpunkte zu diesem Buch? Dann senden Sie eine an Autor und Verlag freuen sich auf Ihre Rückmeldung. Bildungsverlag EINS Sieglarer Straße 2, Troisdorf ISBN Copyright 2008: Bildungsverlag EINS GmbH, Troisdorf Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf deshalb der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. Hinweis zu 52 a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt und in ein Netzwerk eingestellt werden. Dies gilt auch für Intranets von Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen.

3 Inhaltsverzeichnis Grußwort I Vorwort Gegenstand und Entwicklung der Heilpädagogik Was ist Heilpädagogik? Stellenwert der Heilpädagogik Heilpädagogische Richtungen Entwicklung der Heilpädagogik Arbeitsweisen und Grundhaltungen der Heilpädagogik Daten, Fakten Hintergründe, Statistische Daten Statistik der Reha-Ausgaben Statistische Angaben über Chancen schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt Statistische Angaben über Heime und betreute Wohnformen für behinderte Menschen Heilpädagogische Aufgabenfelder Sinnesbehinderungen Sehbeeinträchtigungen Hörbeeinträchtigungen Hörsehschädigung Sprachbeeinträchtigung Wahrnehmungsbeeinträchtigungen Körperbehinderungen Geistige Behinderung Seelische Behinderung Verhaltensauffälligkeiten Lernbehinderung Hochbegabung Psychische Störungen Mehrfachbehinderungen Praxisfelder der Heilpädagogik Normalisierungsprinzip und Heilpädagogik Frühförderung Kindertageseinrichtungen Heime der Jugendhilfe Heime der Behindertenhilfe Kliniken Altenhilfe Gruppenergänzender Dienst/Fachdienst

4 5.9 Schuldienst Andere Fachdienste/Fachleute Beratungsstellen/freie Praxis Rechtliche Aspekte der Heilpädagogik SGB I SGB II und Hartz IV SGB V SGB VIII SGB IX SGB XI SGB XII Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Informationsfreiheitsgesetz Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention Betreuungsgesetz (BtG) Behindertengleichstellungsgesetz Patientenverfügung und Behindertentestament Richtlinien für die heilpädagogische Arbeit Wie kommt man zu seinem Recht? Internationale rechtliche Entwicklungen Diagnostik in der Heilpädagogik Entwicklung der Diagnostik Diagnostische Verfahren Gütekriterien für Tests Heilpädagogische Diagnostik Ausgewählte heilpädagogische Hilfen Umwelt(feld)gestaltung Erlebnispädagogik Coaching Antiaggressionstraining Videotraining Heilpädagogische Spieltherapie Heilpädagogische Übungsbehandlung Heilpädagogische Rhythmik Heilpädagogisches Reiten Heilpädagogische Kunsttherapie Heilpädagogisches Werken Multimodale Therapie Heilpädagogische Hilfen bei Lese-Rechtschreib-Rechenprobleme Heilpädagogische Hilfen bei Linkshändigkeit Heilpädagogische Hilfen bei Wahrnehmungsstörungen Psychomotorik Sensorische Integration Basale Stimulation Basale Kommunikation Snoezelen

5 8.19 Resilienz Mobilitätstraining Rehabilitationstraining Biografiearbeit Validation Besondere Aspekte der Heilpädagogik Systemischer Ansatz Elternarbeit/Angehörigenarbeit Ehrenamt Empowerment/Selbstbestimmung Integration Heilpädagogik und Sexualität Ältere behinderte Menschen Heilpädagogik und Tod Qualitätsmanagement in der Heilpädagogik Die Beziehung in der Heilpädagogik Die Ausbildung des Heilpädagogen Pharmakologie und Heilpädagogik Neurowissenschaften und Heilpädagogik Nachwort Kommentierte Linkliste zum Thema ADWS Internetadressen Nützliche Adressen Literaturverzeichnis Bildquellenverzeichnis Sachwortverzeichnis

6 G Grußwort Die zweite Auflage Basiswissen Heilpädagogik eine kleine Erfolgsgeschichte! Wem es nämlich gelingt, ein Fachbuch für eine verhältnismäßig unspektakuläre Disziplin zu verkaufen und weitere Exemplare in der vorliegenden 2. Auflage auf den Markt zu bringen, dem gebührt schon eine gewisse Aufmerksamkeit. Dabei existieren bereits eine Reihe anderer guter Einführungen in die Heilpädagogik. Doch der vorliegenden Publikation gelingt es in vorbildlicher Weise, auf Wesentliches, Verbindendes und Differenzierendes in der Heilpädagogik hinzuweisen. Und dabei bedient sich der Autor einer erfrischend klaren Sprache, die verständlich ist und doch nicht vereinfachend. Basiswissen Heilpädagogik will andere Standardwerke der Heilpädagogik ganz sicher nicht ersetzen und ablösen aber ergänzen. Weitere Schriften dieser Art werden folgen, denn in der Literatur wird es immer Vervollständigungen geben (müssen). Basiswissen Heilpädagogik gibt eine qualifizierte Übersicht über ein Berufsbild und eine Wissenschaftsdisziplin zugleich. Einerseits stellt sich dem Leser sehr bald die Frage: Was ist ein Heilpädagoge? Andererseits setzt sich Werner Eitle so umfassend mit der Wissenschaft Heilpädagogik auseinander, dass er nicht umhinkommt, sich auch mit den Nachbar- und/oder Quellwissenschaften der Heilpädagogik zu beschäftigen: Medizin, Psychologie, Soziologie, Theologie, Neurowissenschaften und Rechtswissenschaften stellen schließlich die Quellen für ein eigenständiges heilpädagogisches Wissen dar und lassen die ganze Fülle interdisziplinärer Vernetzungen erahnen. Aber sehr bald bereitet die vorliegende Schrift den künftigen Heilpädagogen auch darauf vor, dass er sich der Betreuung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Menschen stellen muss, die bereits Opfer sozialer und gesellschaftlicher Missstände geworden sind. Damit Heilpädagogen diese Herausforderungen bestehen können, müssen sie selbst lernen und sich selbst kennen lernen ein Leben lang. Wer aber insbesondere den gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht werden will, ohne selbst ethisch und moralisch einzubrechen, benötigt die feste Überzeugung, dass Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen das gleiche Recht auf Selbstbestimmung haben, wie wir das für uns selbst auch in Anspruch nehmen. Und dies erfordert Mut, sich dafür immer wieder mit Vehemenz einzusetzen. Dem Autor gelingt auch ein überzeugender Brückenschlag zwischen geschichtlichen und neuzeitlichen Aspekten und Protagonisten der Heilpädagogik. Des Weiteren setzt er sich kritisch, aber pragmatisch mit dem Berufsbild und der wissenschaftlichen Disziplin Heilpädagogik auseinander, geht auf die Vielfältigkeit der heilpädagogischen Praxis ein, versucht, die Ziele der Heilpädagogik zu skizzieren und stellt die Komplexität der heilpädagogischen Methodik dar. Nicht außer Acht gerät die Entwicklung der Institutionen, die in der Heilpädagogik stattfindet und aus der Vielfältigkeit heilpädagogischer Alltagsprobleme resultiert. Man darf gespannt sein, welche Werke aus der Feder des Autors folgen werden. In jedem Fall werden in diesem Werk alle wesentlichen Grundfragen der Heilpädagogik kompetent beantwortet. Frank-Johannes Lemke ehemaliger Vorsitzender des Berufsverbandes der Heilpädagogen (BHP) e.v. 6

7 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, für die Anregungen nach Herausgabe der ersten Auflage möchte ich mich recht herzlich bedanken. Im Zusammenhang mit dieser Rückmeldungen wurde ich gefragt, welches Menschenbild ich denn nun hätte, da im vorliegenden Buch vor allem Defizite von beeinträchtigten Menschen aufgezeigt worden wären. Da sich das vorliegende Lehrbuch an Studierende der Fachschulen, Fachadademien, Fachhochschulen/Berufsakademien für Sozialpädagogik und Heilpädagogik sowie an interessierte Laien wendet, ist das Ziel, vor allem praktisch verwertbare Anregungen/Informationen für die Arbeit in sozial- und heilpädagogischen Einrichtungen zu vermitteln. Aus diesem Grunde mögen die Darstellungen zum Teil etwas zu knapp formuliert worden sein. Natürlich haben Menschen mit einer Behinderung vielfältige Fähigkeiten und Begabungen! Wenn diese im Buch zu kurz kommen, heißt dies nicht, dass Menschen mit einer Behinderung solche nicht hätten. Es gibt vielfältige Beispiele in den Bereichen Sport, Kultur, Kunst und Politik, die ich hätte anführen können. Mir ging und geht es vor allem um grundlegende Informationen und Erklärungen für Studierende und Interessierte, die in knappen Ausführungen das gesamte Feld der Heilpädagogik umspannen sollen. Dieses Vorhaben bleibt in Folge der begrenzten Seitenzahl schwierig und leider unvollständig. Mit dem vorliegenden Fachbuch habe ich den Versuch unternommen, ein Basiswissen Heilpädagogik darzustellen. Verschiedene Felder, Themen und Aspekte der Heilpädagogik (Forschung, Theorie, Geschichte, Praxis) sind knapp beschrieben worden. Aufgrund der Vielfalt der Themen kann es sich dabei nur um eine Auswahl handeln. Im Anhang findet der Leser daher Anregungen zur vertieften Auseinandersetzung mit dem Feld der Heilpädagogik. Diese ist auch notwendig, da Themen und Inhalte im Fluss sind, die Forschung neue Erkenntnisse beisteuert und die Politik neue Rahmenbedingungen schafft. Gerade die Heilpädagogik ist eine Disziplin, die aufgrund der gestiegenen Anforderungen in Kindergarten, Hort, Schule, Heim und anderen pädagogischen Einrichtungen Hilfen für die zunehmende Zahl von beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen anbieten kann. Daher will ich mit dem Fachbuch neben einem Überblick über heilpädagogische Aufgabenstellungen und geschichtliche Hintergründe sowie rechtliche Aspekte der Heilpädagogik auch konkrete Hilfen und Methoden benennen. Am Ende des Buches findet der Leser Hinweise zur Ausbildung und entsprechende weiterführende Literatur bzw. nützlichen Adressen. Im Text wird zur Vereinfachung der Lesbarkeit bei Berufsbezeichnungen die männliche Form gewählt; weibliche Vertreterinnen sind dabei selbstverständlich immer mitgemeint. Werner Eitle V Werner Eitle, Jahrgang 1959, Jugend- und Heimerzieher, Diplom-Sozialpädagoge/Heilpädagoge (FH), Kinder- und Jugendlichenpsychotherpeut, stellvertretender Schulleiter einer bayerischen Fachakademie für Sozialpädagogik. 7

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9 1.1 Was ist Heilpädagogik? Gegenstand und Entwicklung der Heilpädagogik 1 Gegenstand und Entwicklung der Heilpädagogik 1 Heilpädagogik ist eine wissenschaftliche Disziplin der Pädagogik. Sie beschäftigt sich in Theorie und Praxis mit Menschen, deren Entwicklung unter erschwerten Bedingungen verläuft. Heilpädagogik als Wissenschaft wird z. B. an Fachhochschulen und Universitäten gelehrt. Dabei bedient sich die Heilpädagogik anderer Wissenschaften. Sie ist daher vorwiegend eine eklektische (Ideen anderer verwendende, auswählende) Disziplin. In der Heilpädagogik geht es nicht primär um die Behebung eines speziellen Defizits, sondern um eine ganzheitliche Förderung des Kindes, Jugendlichen oder Erwachsenen in seinem gesamten sozialen Umfeld. Dabei nimmt die Heilpädagogik Rücksicht auf die persönlichen Eigenarten und Begabungen des jeweiligen Individuums (Individuum = das Unteilbare!). Das Wort Heil bezieht sich also nicht auf eine Heilung im medizinischen Sinne, sondern auf das Ursprungswort für Heil, das aus dem griechischen Sprachraum stammt und (frei) mit ganz, auch Glück, übersetzt werden kann (vgl. Kobi, 1993, S. 121). Als in vielen Fällen therapeutische Hilfe entspricht die Heilpädagogik daher der griechischen Bedeutung des Wortes Therapie im Sinne von,jemanden begleiten, pflegen. Heilpädagogik und synonyme Begiffe Der Begriff Heilpädagogik ist vorwiegend im deutschsprachigen Raum bekannt, vor allem in der Schweiz und in Deutschland. Dies ist sicherlich auf den Hintergrund des Begriffs Heilpädagogik zurückzuführen, der auf den deutschen Philosophen und Lehrer Johann Daniel Georgens ( ) und den medizinisch gebildeten Pädagogen Heinrich Marianus Deinhardt ( ) zurückgeht (vgl. Klein/Neuhäuser, 2006, S. 24). In Österreich wurde zwar der Begriff Heilpädagogik geprägt (Georgens und Deinhardt leiteten in Baden (Österreich) eine Anstalt für behinderte Kinder.), doch ist die damit verbundene Berufsbezeichnung Heilpädagoge eher unbekannt. In Österreich kann man Sonder-Heilpädagogik studieren und als Heilpädagoge z. B. die Berufsbezeichnung Akademischer Frühförderer/Diplom-Frühförderer oder diplomierter Behindertenpädagoge führen. Die allgemeine Berufsbezeichnung Pädagoge ist in Österreich nicht gesetzlich geschützt. Beim Berufsverband der akademischen Heilpädagogen in Österreich (bahp) (vgl. können Akademische Heilpädagogen die berufsverbandliche Anerkennung beantragen und so die Qualität sowie den Standard ihrer Arbeit dokumentieren. Im englischen und amerikanischen Sprachgebrauch verwendet man stattdessen die Begriffe Special Education oder Education of the Handicaped. In der ehemaligen DDR sprach man von Rehabilitationspädagogik und in Frankreich und Holland wird vorwiegend das Wort Orthopädagogik verwendet. In den Oststaaten nannte/nennt man das Fachgebiet Defektologie. Neben dem Begriff Heilpädagogik wird in Deutschland oftmals der Begriff Sonderpädagogik / Pädagogik der Behinderten synonym verwandt (vgl. Kobi, 1993, 1993, S. 127 ff.). 9

10 1 Gegenstand und Entwicklung der Heilpädagogik Definition von Heilpädagogik Otto Speck definiert Heilpädagogik folgendermaßen (siehe auch Kapitel 1.3): Heilpädagogik kann verstanden werden als eine spezialisierte Pädagogik, die von einer Bedrohung durch personale und soziale Desintegration ausgeht und bei der es im Besonderen um die Herstellung oder Wiederherstellung der Bedingungen für eigene Selbstverwirklichung und Zugehörigkeit, für den Erwerb von Kompetenz und Lebenssinn, also um ein Ganz-Werden geht, soweit es dazu spezieller Hilfe bedarf. Es dürfte keine semantischen Probleme bereiten, die pädagogische Aufgabe, die sich hier stellt, auch als eine integrative zu verstehen, als personale und soziale Integration. 1 Speck hat mit dieser Definition sowohl die Abgrenzung zu anderen pädagogischen Berufsfeldern als auch das Ziel des heilpädagogischen Handelns treffend aufgezeigt. Die aktuelle Heilpädagogik bezieht sich sowohl auf Kinder als auch auf Jugendliche. Die Heilpädagogik hat sich in den letzten Jahren auch für die Arbeit mit Erwachsenen und alten Menschen mit Beeinträchtigung geöffnet. Auch bei dieser Personengruppe versteht sich die Heilpädagogik als Hilfe bei der Integration des individuellen Menschen vor dem Hintergrund einer ganzheitlichen Betrachtungsweise. Heilpädagogik vollzieht sich in der Praxis, wird aber auch wissenschaftlich erforscht. Heilpädagogische Hilfen und Maßnahmen sind vielfältig. Je nach Beeinträchtigung oder Behinderung können folgende Formen grundsätzlich unterschieden werden: Begleitung (Beistand leisten), Förderung (z. B. Frühförderung), Beratung (z. B. Information/Aufklärung), Assistenz (z. B. als Ersatz für Arme und Beine) und Hilfe (intensivste Form) erfolgen (vgl. Greving/Ondracek, 2005, S. 309 f.; Tietze-Fritz, 1995, S. 6-26). Heilpädagogik beinhaltet auch die Forschung und Lehre auf diesem Gebiet. Die jeweiligen gesellschaftlichen Bedingungen wirken dabei auf das heilpädagogische Handeln ein. Ausgangssituation und prinzipielle Ansätze der Heilpädagogik Begleitung, Förderung, Beratung, Assistenz und heilpädagogische Hilfe Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Heilpädagogik materielle und soziale Benachteiligung Menschen mit Beeinträchtigungen / Behinderungen körperliche, geistige, psychische Behinderung und Sinnesbehinderung Einstellungen, Normen und Sachzwänge der Gesellschaft 1 Speck, 1998, S

11 Gegenstand und Entwicklung der Heilpädagogik 1 Heilpädagogische Felder Heilpädagogik Theorie Die Heilerziehungswissenschaft als interdisziplinäres Wissenschaftskonzept forscht nach Erkenntnissen, um Hilfe geben zu können, wenn übliche Erziehungsmaßnahmen durch besondere ergänzt werden müssen. Praxis (Heil-)Erziehung ist die Art und Weise wie man einem behinderten/beeinträchtigten Menschen begegnet. Dabei zielt das Heilen auf Möglichkeiten der Erziehung, wo oft etwas Unheilbares (z. B. eine schwere körperliche Behinderung) vorliegt. Definition von Behinderung Der Begriff Behinderung ist ein relativer Begriff. Gesellschaftliche Werte und Normen, subjektive Einstellungen, Erwartungen, etc. beeinflussen ihn. Daher gibt es auch unterschiedliche Definitionen und Modelle: Das medizinische Modell betrachtet eine Behinderung (z. B. durch Krankheit, Trauma) als medizinisches Problem einer Person. Die Medizin strebt z. B. die Heilung oder auch eine Verhaltensänderung an. Das soziale Modell betrachtet Behinderung als ein gesellschaftlich verursachtes Problem. Die Pädgogik z. B. strebt die Integration eines beeinträchtigten Menschen an. Behinderung ist hier kein Merkmal, das z. B. durch eine Krankheit ausgelöst wurde, sondern ein vielschichtiges Geflecht von Bedingungen der Gesellschaft. Im Sinne des sozialen Modells muss z. B. die Umwelt so gestaltet werden, dass eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung möglich ist. Im Nachfolgenden sollen die unterschiedlichen Sichtweisen von Behinderung aufgezeigt werden und zur Diskussion anregen. Aus der Sicht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Die WHO [ ] bemüht sich seit über 40 Jahren um eine international gültige Unterteilung der Beeinträchtigungen. Das 1980 entwickelte Klassifikationssystem ICIDH 1 unterscheidet drei Bereiche: Schädigung (engl.: impairment): Schädigungen betreffen Normabweichungen, die sich im Wesentlichen auf Organe bzw. Funktionsbereiche des Menschen beziehen. Im Mittelpunkt steht die organische Ebene. Beeinträchtigung/Behinderung (engl.: disability): Sie ergibt sich als Folge von Schädigung und zeigt sich in Einschränkungen der individuellen Fähigkeiten einer Person im Vergleich mit den Fähigkeiten einer nicht behinderten Person gleichen Alters und Geschlechts sowie mit dem gleichen kulturellen Hintergrund. Die Beeinträchtigung kann auf der individuellen, persönlichen Ebene angesiedelt werden. 11

12 1 Gegenstand und Entwicklung der Heilpädagogik Benachteiligung (engl.: handicap): Vorliegende Schädigung bzw. Beeinträchtigungen führen zu Benachteiligungen in verschiedenen Lebensbereichen, z. B. Beruf, gesellschaftliches Handeln. Die Benachteiligung berücksichtigt die soziale Ebene. Diese Unterteilung betont die vorliegenden Defizite und beachtet nicht die bestehenden positiven Möglichkeiten. Deshalb wurde von der WHO 1998 in einer revidierten Fassung (ICIDH 2) folgende Klassifikation gewählt: - impairments (function and structure) beschreiben die organischen Schädigungen und funktionellen Störungen; activity (activity limitation) gibt Hinweise auf das Ausmaß an persönlicher Verwirklichung; Partizipation (participation restriction) verdeutlicht, inwieweit durch die Schädigung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist. Keines der dargestellten Klassifikationssysteme konnte sich in Deutschland im vollen Umfang durchsetzen. 1 Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) wurde 2001 von der Vollversammlung der WHO verabschiedet und hat die Internationale Klassifikation der Schädigungen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (ICIDH von 1980) abgelöst. Mit der ICF-Klassifikation wird ein einheitlicher Bezugsrahmen zur Verfügung gestellt, unter dem Behinderungsbegriff der ICF als Oberbegriff jede Beeinträchtigung eines Menschen erfasst werden kann. Mit der ICF werden Gesundheit und damit zusammenhängende Komponenten von Wohlbefinden definiert. Die ICF hat sich in ihrer neuesten Fassung der momentanen Lebenswirklichkeit von betroffenen Menschen besser angepasst. Insbesondere wird nun der individuelle Lebenshintergrund der Betroffenen berücksichtigt. Das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) hat Aspekte des ICF im Gesetz berücksichtigt. Allerdings ist der Behinderungsbegriff der ICF umfassender als der des SGB IX. Die ICF gehört zu verschiedenen Klassifikationen der WHO wie z. B. ICD-10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision), die sich gegenseitig ergänzen. Die ICD-10 stellt z. B. die Diagnose zur Verfügung und diese Informationen werden mit Informationen der ICF verbunden. Damit wird ein umfassenderes, angemesseneres Bild über einen Menschen mit einer Beeinträchtigung ermöglicht. Die ICF wird aber auch in anderen Gebieten angewandt, wie z. B. im Versicherungswesen, Erziehung und Bildung, Gesetzgebung (siehe SGB IX) etc. Die ICF gilt allerdings nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigungen. Die ICF ist universell anwendbar und kann auf alle Menschen bezogen werden. Mit ihrer Hilfe können der jeweilige Gesundheitszustand und die damit zusammenhängenden Aspekte in Verbindung mit jedem Gesundheitsproblem beschrieben werden. In Zusammenhang mit Gesundheit gilt nach dem ICF-Entwurf der deutschsprachigen Fassung von Mai 2002 (Download unter oder classification/icf) die Aufteilung in folgende Bereiche: Körperfunktionen sind die physiologischen und psychologischen Funktionen von Körpersystemen (Entsprechen die Körperfunktionen denen eines nicht betroffenen Menschen?) Bernitzke, Heil- und Sonderpädagogik, S. 13f.

13 Gegenstand und Entwicklung der Heilpädagogik 1 Körperstrukturen sind anatomische Teile des Körpers, wie Organe, Gliedmaßen und ihre Bestandteile (Entsprechen die Körperstrukturen denen eines nicht betroffenen Menschen?). Schädigungen sind Beeinträchtigungen einer Körperfunktion oder -struktur, wie z. B. eine wesentliche Abweichung oder ein Verlust. Eine Aktivität bezeichnet die Durchführung einer Aufgabe oder Handlung (Aktion) durch einen Menschen. Teilhabe ist das Einbezogensein in eine Lebenssituation. Beeinträchtigungen der Aktivität sind Schwierigkeiten, die ein Mensch bei der Durchführung einer Aktivität haben kann. Beeinträchtigungen der Teilhabe sind Probleme, die ein Mensch beim Einbezogensein in eine Lebenssituation erlebt. Umweltfaktoren bilden die materielle, soziale und enstellungsbezogene Umwelt ab, in der Menschen leben und ihr Dasein entfalten. (Kann der betroffene Mensch in allen Lebensbereichen sich in der Weise entfalten, wie er es möchte und wie ein Mensch ohne Beeinträchtigungen könnte? Gibt es Umweltfaktoren, die Einfluss auf die Situation des betroffenen Menschen nehmen?) Diese früher verwendeten Begriffe wurden durch diese Aufteilung der ICF ersetzt. Wechselwirkungen zwischen den Komponenten der ICF Gesundheitsproblem (Gesundheitsstörung oder Krankheit) Körperfunktionen und -strukturen Aktivitäten Partizipation Umweltfaktoren personenbezogene Faktoren Die ICF kann in verschiedenen Stufen angewandt werden: nur Berücksichtigung des Modells (biopsychosozialer Ansatz) als informeller Leitfaden zur Dokumentation (Verschlüsselung) Mit dem Begriff biopsychosozialer Ansatz versucht die ICF in der Einleitung auf die Integration von zwei bisherigen Zugängen der Erklärung des Begriffs Behinderung hinzuweisen und diese bisherigen Zugänge miteinander zu verschmelzen. Im medizinischen Modell wird Behinderung als individuelles Problem (durch Krankheit, Trauma etc.) einer Person verstanden. Auf dieser Grundlage erfolgt dann beispielsweise eine Behandlung durch einen Arzt. Ziel ist die Heilung, Anpassung oder Verhaltens- 13

14 1 Gegenstand und Entwicklung der Heilpädagogik 14 änderung eines Menschen. Das soziale Modell hingegen betrachtet Behinderung als gesellschaftlich verursachtes Problem (vgl. Milbradt, 2003, S. 9). Die Behinderung ist nicht wie im medizinischen Modell ein Merkmal einer Person, sondern ein vielschichtiges Geflecht von gesellschaftlichen Bedingungen. Ziel ist hier die Integration eines Menschen mit einer Behinderung. Der biopsychosoziale Ansatz versucht nun beide Zugänge (medizinisches Modell und soziales Modell) zu berücksichtigen, da Krankheiten beispielsweise immer in Wechselbeziehung z. B. zu Umweltfaktoren stehen (vgl. lnternationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Kurzdarstellung, www. heilpaedagogik.de/down/public/sus/ pdf und www. heilpaedagogik.de/down/public/sus/ pdf). Aus der Sicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Von Behinderung spricht man, wenn körperliche Funktionen, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit eingeschränkt sind und diese Einschränkungen soziale Beeinträchtigungen zur Folge haben. [...] Jeder gesundheitliche Schaden und jede körperliche, geistige oder seelische Veränderung, die nicht nur vorübergehend zu solchen Einschränkungen und durch sie zu sozialen Beeinträchtigungen führt, gelten als Behinderung. Dabei ist es unerheblich, ob die Behinderung auf Krankheit oder Unfall beruht oder ob sie angeboren ist. Es kommt allein auf die Tatsache der Behinderung an. Ob eine Behinderung vorliegt, kann nur individuell und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden. 1 Aus der Sicht des Sozialgesetzgebers Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen In der Fassung des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom (BGBl. I S. 606) 2 Behinderung (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. (2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben. (3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen). 2 1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Ratgeber für Behinderte Menschen, 2005, S. 7 2 Bundesministerium der Justiz (Hrsg.), o. S ( )

15 Gegenstand und Entwicklung der Heilpädagogik 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) 1 56 (1) Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen und seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maß der Hilfe bedürfen [ ] (3) Krankheiten oder Behinderungen im Sinne des Absatzes 1 sind: 1. Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, 2. Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, 3. Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen, 4. andere Krankheiten oder Behinderungen, infolge derer Personen pflegebedürftig im Sinne des Absatzes 1 sind. Aus der Sicht des Erziehungswissenschaftlers Ulrich Bleidick Als behindert gelten Personen, welche infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Funktion so weit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder die Teilnahme am Leben der Gesellschaft erschwert wird. 2 Aus der Sicht der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates 3 Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in ihrem Lernen, im sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den psychomotorischen Fähigkeiten so weit beeinträchtigt sind, dass ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft wesentlich erschwert ist. Deshalb bedürfen sie besonderer pädagogischer Förderung. Behinderungen können ihren Ausgang nehmen von Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens, der Sprache, der Stütz- und Bewegungsfunktionen, der Intelligenz, der Emotionalität, des äußeren Erscheinungsbildes sowie von bestimmten chronischen Krankheiten. Häufig treten Mehrfachbehinderungen auf [...] 4 Aus der Sicht des Heilpädagogen Urs Haeberlin 1. Behinderung kann als Beeinträchtigung eines Individuums im Verhalten, das zur Bewältigung des Alltagslebens erforderlich ist, verstanden werden. Beispielsweise ist ein Rollstuhlfahrer in seinen Möglichkeiten der Fortbewegung behindert, oder ein Lernbehinderter ist in seinen Möglichkeiten zum Schreiben und Rechnen behindert. 2. Behinderung kann als Beeinträchtigung des Funktionierens einer gesellschaftlichen Einrichtung durch ein Individuum verstanden werden. Beispielsweise beeinträchtigt der Rollstuhlfahrer das Funktionieren von öffentlichen Verkehrsbetrieben, oder der Lernbehinderte stört den Betrieb der Normalklasse. 5 1 Das SGB XII ist zum in Kraft getreten. Es löst das bisherige BSHG (Bundessozialhilfegesetz) ab. 2 Bleidick, 1977, S. 9 3 Der Deutsche Bildungsrat gibt Empfehlungen der Bildungskommission zur pädagogischen Förderung von behinderten und von Behinderung bedrohter Menschen heraus. In diesem Zusammenhang werden auch Definitionen erstellt. 4 Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates, 1973, S Haeberlin, 1985, o. S. 15

16 1 Gegenstand und Entwicklung der Heilpädagogik Aus der Sicht der Medizin Es handelt sich hier um einen im anatomisch-physiologischen Bereich anzusiedelnden, vielschichtigen und gegen die verschiedenen benachbarten Bereiche nicht immer leicht abzugrenzenden Sammelbegriff. Zu der Feststellung dieser relativen Unschärfe des Begriffs Behinderung kommt die Tatsache hinzu, dass der Terminus nicht ausreicht, um die Gesamtheit der hier angegebenen Sachverhalte zu erfassen und die verschiedenen Ebenen aufzuzeigen, in denen Behinderung wirksam wird. 1 Der Behinderungsbegriff ist ein universeller und vielschichtiger Sammelbegriff, der sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert hat. Hierbei wird oft der jeweilige Blickwinkel des Betrachters vor einem speziellen Hintergrund deutlich. Aus medizinischer Sicht kann mit dem Begriff Behinderung eine Diagnose, z. B. nach ICD-10, verbunden sein. Aus soziologischer Betrachtungsweise ist der Begriff Behinderung vielleicht eher ein gesellschaftliches Problem. Mit den Definitionsversuchen werden auch Einstellungen gegenüber Norm und Normalität deutlich. In der Vielzahl der Definitionen des Begriffs Behinderung sollte allerdings jeweils klar herausgestellt sein, dass damit keine Diskriminierung und Stigmatisierung verbunden ist. Heilpädagogik und andere Wissenschaftsbereiche Die Heilpädagogik ist auf andere Wissenschaftsgebiete angewiesen, z. B. die Pädagogik, Psychologie, Sozialpädagogik, Medizin, Soziologie, Rechtskunde, Theologie/ Seelsorge etc. Pädagogische Erkenntnisse sind z. B. die Grundlage für heilpädagogische Hilfen, da die praktischen und theoretischen Erkenntnisse in Form von Zielen, Interaktions- und Vermittlungsformen das Handeln des Heilpädagogen bestimmen. Erkenntnisse und Methoden der Psychologie sind für den Heilpädagogen unumgänglich, da sich hierauf das Verständnis für das/den beeinträchtigte(n) Kind/Jugendlichen/Erwachsenen stützt. Grundkenntnisse in Medizin und Pharmakologie sind ebenfalls hilfreich, da sich der Heilpädagoge in der vernetzten Hilfe mit Ärzten verständigen muss und Grundkenntnisse den gemeinsamen Dialog und die vernetzte Hilfe bedingen. Die Sozialpädagogik unterstützt den beeinträchtigten Menschen z. B. in seiner Wiedereingliederung. Heilpädagogik und Sozialpädagogik ergänzen sich (und wirken gemeinsam) an dieser Schnittstelle der Hilfe. Daher braucht der Heilpädagoge auch Kenntnisse z. B. über Gemeinwesenarbeit. Die Soziologie untersucht die Gesellschaft und will als Wissenschaft die Bedingungen des menschlichen Zusammenlebens erforschen. In diesem Sinne kann Soziologie z. B. zur Ursachenforschung kindlicher Entwicklungsauffälligkeiten beitragen. Beeinträchtigungen sind keine statischen Eigenschaften, sondern sind immer auch mit gesellschaftlichen Erwartungen verknüpft. 2 Damit erweitert und bereichert die Soziologie die Heilpädagogik um wichtige Informationen über die Gesellschaft Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation 1984, S. 4. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ist die gemeinsame Repräsentanz aller Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Kriegsopferfürsorge und Sozialhilfe, der Bundesanstalt für Arbeit, sämtlicher Bundesländer, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu dem Zweck, die Maßnahmen der medizinischen, schulischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation zu koordinieren und zu fördern. 2 Bernitzke, 2005, S. 9

17 Gegenstand und Entwicklung der Heilpädagogik 1 Das bundesrepublikanische Recht bestimmt den Rahmen, in dem sich heilpädagogische Hilfe vollzieht. Die Kenntnis von Rechtsgrundlagen gehört daher auch zum Basiswissen des Heilpädagogen. Auch Theologie (Menschenbild) und Seelsorge haben Berührungspunkte und können sich gegenseitig im Interesse des beeinträchtigten Menschen unterstützen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Behinderung trotz unterschiedlichem Blickwinkel ein sozialer Tatbestand ist, dem sich die Heilpädagogik als eine damit verbundene ganzheitliche Aufgabe stellt. Die in der Praxis verbundenen Hilfestellungen hängen allerdings von den unterschiedlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen ab. Körperliche Beeinträchtigungen Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen der Gliedmaßen, des Bewegungsablaufs oder anderweitiger Beeinträchtigungen, die aufgrund dieser Funktionsstörungen in ihrer Leistungsfähigkeit so stark beeinträchtigt sind, dass sie zusätzliche heilpädagogische Maßnahmen benötigen, um ihr Leben zu adäquat zu meistern. Beeinträchtigungen aufgrund von Krankheit Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit chronischen, langwierigen Krankheiten, die aufgrund dieser aktivitätseinschränkenden und/oder entwicklungsbehindernden Krankheit zusätzliche heilpädagogische Maßnahmen benötigen. Beeinträchtigungen der Sinne Beeinträchtigungen beim Sehen und/oder Hören können dazu führen, dass neben anderen Fachkräften auch heilpädagogische Hilfen erforderlich sein können. Bei der Sprachheilpädagogik arbeitet der Heilpädagoge stärker kind- und umweltorientiert. Kognitive Beeinträchtigungen Kinder, Jugendliche und Erwachsene können in ihrer Intelligenz, Lernfähigkeit und Informationsverwertung so stark beeinträchtigt sein, dass sie heilpädagogische Hilfen zur Lebensbewältigung und Daseinsgestaltung benötigen. Verhaltensbeeinträchtigungen Kinder, Jugendliche und Erwachsene können in ihrem Verhalten so stark beeinträchtigt sein, dass sie spezielle heilpädagogische Hilfen benötigen. Mehrfachbeeinträchtigungen Kinder, Jugendliche und Erwachsene können in ihren Entwicklungsmöglichkeiten durch komplexe Beeinträchtigungen in mehreren Bereichen beeinträchtigt sein, dass sie heilpädagogische Hilfen zur Lebensbewältigung und Daseinsgestaltung benötigen. Heilpädagogen setzen sich mit Entwicklungs- und Beziehungsprozessen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Körperbehinderungen, Sinnensbehinderungen, seelischen und geistigen Behinderungen/Beeinträchtigungen auseinander und wenden individuell abgestimmte Methoden zur Hilfestellung an. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen sind keine homogene, sondern eine stark heterogene Gruppe. Das gemeinsame Merkmal ist zwar die Einschränkung in der Bewegungsfähigkeit, doch beinhalten Körperbehinderungen vielfältige Erscheinungsformen und Schweregrade. Da die körperliche Beeinträchtigung auch Auswirkungen auf kognitive, soziale und emotionale Aspekte haben kann, müssen heilpädagogische 17

18 1 Gegenstand und Entwicklung der Heilpädagogik Hilfen auch diese möglichen Auswirkungen berücksichtigen. Daher sind auch die Hilfen oft vielfältig. Ausgangslage elementarer Hilfe ist die oft durch die Körperbehinderung erschwerte Umwelterfahrung des Menschen mit einer körperlichen Behinderung. Methoden zur Hilfestellung bei Menschen mit Körperbehinderungen können z. B. heilpädagogische Fördermaßnahmen im Hinblick auf Grob- und Feinmotorik sein. Beispielsweise durch Erfahrungen in der heilpädagogischen Rhythmik können Kinder in ihrer Bewegungssicherheit und in der Körperkoordination unterstützt werden. Auch durch Förderprogramme wie z. B. Bewegungs-Erziehung nach Marianne Frostig oder Motopädagogik nach Ernst J. Kiphard können Hilfestellungen gegeben werden. Feinmotorische Übungen im Hinblick auf Finger- und Handgeschicklichkeit können beispielsweise mithilfe von Montessori-Materialien unterstützt werden. Das Sinnesmaterial (in der Montessori-Pädagogik/Anm. des Verfassers) besteht aus einem System von Gegenständen, die nach bestimmten physikalischen Eigenschaften der Körper, wie Farbe, Form, Maß, Klang, Zustand von Rauheit, Gewicht, Temperatur usw. geordnet sind. Jede Gruppe verfügt über die gleiche Eigenschaft, jedoch in verschiedenen Abstufungen, es handelt sich also um eine Abstufung, bei der sich der Unterschied von einem Gegenstand zum anderen gleichmäßig verändert [ ]. 1 Mit dem Sinnesmaterial und den Übungen des praktischen Lebens beginnt die Montessori-Pädagogik auf der basalen Stufe der feinmotorischen Leistungen und ist daher eine gute Hilfe, um Umwelterfahrungen bei körperlichen Beeinträchtigungen machen zu können. Ausgangslage jedweder Hilfestellung ist dabei die Lebenssituation und die Lebensperspektive des jeweiligen Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung. Im Hinblick auf berufliche Perspektiven sind oft frühzeitige Hilfen nötig, wie sie beispielsweise durch die Frühförderung gegeben werden. Diese heilpädagogischen Hilfen verwirklichen sich in Einzelarbeit und Gruppenarbeit in Einrichtungen. Sie beziehen das jeweilige Umfeld mit ein, z. B.: Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe Werkstätten für behinderte Menschen Beratungsstellen Praxen Behörden Kliniken Frühfördereinrichtungen Förderschulen Heilpädagogische Hilfe wird hierbei in erziehender, begleitender, behandelnder, beratender und unterrichtender Funktion ausgeübt. 1.2 Stellenwert der Heilpädagogik als Teil der Pädagogik Im folgenden Abschnitt möchte ich den Stellenwert der Heilpädagogik als Teil der allgemeinen oder Regelpädagogik herausstellen. Dabei werde ich kurz den gemeinsamen, pädagogischen Ausgangspunkt darlegen und dann Unterschiede aufzeigen. Hier dient vor allem die Sozialpädagogik als wichtige Disziplin zur Abgrenzung bezüglich Aufgabenfeld, Zielgruppe und Methodik Montessori, 1994, S. 16

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