Ein zufriedenstellendes Ergebnis

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1 Vortrag von Staatsrat Wilhelm Schnyder, Vorsteher des Departements für Finanzen, Landwirtschaft und äussere Angelegenheiten Rechnung 2001 des Kantons Wallis Ein zufriedenstellendes Ergebnis Im dritten aufeinanderfolgenden Jahr schreibt der Kanton Wallis 2001 in der Laufenden Rechnung schwarze Zahlen. Mit einem Ertrags-Total von 2'330,8 Mio. Franken und einem Aufwand-Total von 2'146,6 Mio. Franken wurde eine Selbstfinanzierungsmarge von 184, 2 Mio. Franken erwirtschaftet. Nach Abschreibungen in der Höhe von 161,8 Mio. Franken schliesst die Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von 22,5 Mio. Franken. Die Investitionsrechnung weist Brutto-Investitionen von 594,4 Mio. Franken und Investitionseinnahmen von 398,4 Mio. Franken aus, woraus Nettoinvestitionen von 196 Mio. Franken resultieren. Der Finanzierungsfehlbetrag beläuft sich auf 11,8 Mio. Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen beträgt 94 %. Dieses Ergebnis konnte vor allem aufgrund der strikten Einhaltung des budgetierten Aufwandes erreicht werden sowie der Fortsetzung der unternommen Reformen seit anfangs der neunziger Jahre. Beim Ertrag werden eine Zunahme der Steuereinnahmen bei den juristischen Personen sowie eine Zunahme der Beiträge, die im Zusammenhang mit den Unwettern vom Oktober 2000 entstanden sind, verbucht. Die Zunahmen des Ertrages erlaubten unvorhergesehene Aufwände im Bereich der erwähnten Unwetterschäden zu decken sowie in den Gemeinden Rückstände bei den Subventionen für Schulhausbauten abzutragen. In diesem Zusammenhang scheint es uns wichtig, festzuhalten, dass die Situation der Kantonsfinanzen von verschiedenen Unsicherheiten abhängen. Dazu gehören der Verlauf von verschiedenen Projekten sowie Entscheiden auf Bundes- und Kantonsebene, die bereits beschlossen wurden oder die sich in Vorbereitung befinden.

2 BUND Neugestaltung des Finanzausgleichs Am 14. November 2001 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA). Dies ist für den Kanton Wallis eine wichtige Etappe auf dem langen Weg zur Neugestaltung des eidgenössischen Finanzausgleichs. Für unseren Kanton bedeutet dies nicht nur zusätzliche Einnahmen in der geschätzten Höhe von 100 Mio. Franken, sondern auch eine Neuregelung der föderalistischen Finanzierung in der Schweiz, die Schaffung eines effizienteren und ausgeglicheneren Finanzierungssystems zwischen dem Bund und den Kantonen sowie den Kantonen untereinander. Für das Wallis, einen wirtschaftlich und finanziell schwachen Bergkanton, der aufgrund seiner Topographie sehr schwierige Aufgaben wahrzunehmen hat, bedeutet dieses Projekt eine wichtige Rahmenbedingung für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung des Kantons. Die Neugestaltung des eidgenössischen Finanzausgleichs begann bereits Die Bilanz des aktuellen Finanzausgleichs zeigt viele empfindliche Mängel und erzielt schwache Ergebnisse. Während den vergangenen 40 Jahren sind die in Transferzahlungen zwischen Bund-Kantonen geflossenen Mittel ständig gestiegen - sie erreichen heute rund 13 Milliarden Franken. Die Disparitäten zwischen den Kantonen verringerten sich besonders im Bereich der Besteuerung nur geringfügig. Das von der Konferenz der Kantonsregierungen verabschiedete Projekt wurde dem Parlament unterbreitet, bevor es zum Ständerat kam, der das Projekt momentan in einer speziellen Kommission behandelt. Für das Wallis, einen wirtschaftlich und finanziell schwachen Bergkanton, ist die Umsetzung der Neugestaltung des eidgenössischen Finanzausgleichs lebenswichtig. Bereits heute erhalten wir aus der Bundeskasse jährlich ca. 1 Milliarde Franken, sei dies in Form von Kantonsanteilen oder von Bundesbeiträgen. Ohne die Umsetzung des NFA, wäre die Situation für den Kanton Wallis kritisch - ebenso diejenige anderer finanzschwacher Bergkantone. Die verschiedenen Berechnungsmodelle, die bis anhin ausgearbeitet wurden, zeigen, dass der Kanton Wallis in jedem Fall gewinnt. In Anbetracht der obigen Darlegungen, muss man sich dennoch nicht vorstellen, dass der Kanton Wallis nur ein Profiteur des Manna von Bern ist. Man muss vielmehr die gesamten vom Bund in den Kantonen getätigten Ausgaben betrachten. Dazu gehören nicht nur die Transferzahlungen, sondern auch die Personalausgaben sowie die Ausgaben für den Kauf von Gütern und Dienstleistungen. Im Wallis befindet sich denn auch keine einzige wichtige Anstalt des Bundes, wie zum Beispiel der Sitz eines Bundesamtes.

3 Das Reformprojekt NFA muss gelingen, da es das einzig taugliche Instrument ist, um die Stärken des Schweizer Föderalismus zu optimieren und die Schwächen zu verringern. Das Projekt ist im Übrigen international als gutes Beispiel für eine effiziente föderalistische Finanzierung anerkannt. Neue Finanzordnung des Bundes Dieses Projekt betrifft in aller erster Linie uns selbst. Es handelt sich um ein Projekt, das die aktuelle Finanzordnung neugestaltet, sich aber auf das Wesentliche beschränkt. Es geht darum, dem Bund die Einnahmen aus den beiden Hauptsteuern, d.h. aus der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer, zu garantieren. Wir können der Streichung der zeitlichen Begrenzung der neuen Finanzordnung nur unter der Bedingung zustimmen, wenn gleichzeitig auch die zweckgebundene Verwendung der MWSt., aufgehoben wird, welche finanzpolitisch nicht wünschenswert ist. Die Hauptsteuern, wie die Mehrwertsteuer, dürfen im Prinzip nicht für die Ausführung von besondern Aufgaben des Staates verwendet werden. Da eine solche Verwendung der zweckgebundenen Mittel den finanziellen Spielraum einschränkt, führt dies zu ständigen Ausgabenmechanismen und verschlimmert eventuelle Defizite. Sondersatz der Mehrwertsteuer für den Tourismus Der Kanton Wallis verlangt mit Nachdruck den definitiven Eintrag des Mehrwertsteuersondersatzes für den Tourismus in die eidgenössische Bundesverfassung. Es geht um die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Hotellerie im internationalen Wettbewerb. Es ist zu bemerken, dass beim Übergang von der WUST zur MWSt. die Schweizer Exportindustrie, welche hauptsächlich im schweizerischen Mittelland angesiedelt ist, begünstigt wurde. Zur gleichen Zeit wurde die wichtigste Exportindustrie der Bergregionen der Tourismus der MWSt. unterstellt. Die Verankerung des Mehrwertsteuersondersatzes in der eidgenössischen Bundesverfassung ist von lebenswichtiger Bedeutung für die Entwicklung der Wirtschaft im Kanton Wallis. Es stellt sich die Frage, ob dieser Mehrwertsteuersondersatz eine relevante Finanzhilfe für die Strukturpolitik bedeutet und ob die Nachfrage nach einer eventuellen Finanzhilfe, die den Tourismus ankurbeln sollte, nicht im Rahmen der MWSt. geregelt werden könnte. Wir stellen fest, dass sich unser Tourismus mit den Angeboten der Konkurrenz messen muss, um sich auf dem ausländischen Markt zu positionieren. Diese Konkurrenten profitieren fast alle von einem speziellen Steuersatz. In den meisten Fällen beträgt sie die Hälfte der normalen Steuer. Da beinahe 60% der registrierten Übernachtungen in der Schweizer Hotellerie ausländische Gäste ausmachen, ist ein spezieller Steuersatz für den Schweizer Tourismus, d.h. 50% der normalen Steuer, gerechtfertigt. Eine höhere Steuer würde einen Preisanstieg bei den Übernachtungen bewirken. Dies würde zu einem Rückgang der Nachfrage und der Einnahmen führen. Schliesslich würden sich auch die Einnahmen aus der MWSt. verringern. Für die Bergregionen und die Randregionen, die fast ausschliesslich vom Tourismus abhängig sind, würde sich der Rückgang der Übernachtungen in zunehmender Arbeitslosigkeit und in zusätzlichen finanziellen Aufwendungen seitens der Schweizer Wirtschaft manifestieren.

4 Ökologische Steuerreform Die Walliser Regierung unterstützt die Besteuerung der nichterneuerbaren Energien und die Steuerbefreiung der Wasserkraftenergie. Dies hilft die Wettbewerbsfähigkeit unserer einheimischen Wasserkraftwerke zu stärken und eröffnet den alpinen Kantonen neue Perspektiven, besonders im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Strommarktes. Schweizerische Nationalbank Dieses Thema ist ebenfalls sehr wichtig für die Kantonsfinanzen. In diesem Bereich sind zwei Elemente hervorzuheben: Die Initiative der SVP, die sogenannte «Blocher-Initiative», Die gesteigerten Gewinne der SNB. Was die Blocher-Initiative betrifft, hätte ihre Annahme zur Folge, dass der Kanton Wallis riskiert, Einnahmen in der Grössenordnung von 85 Mio. Franken zu verlieren, resp. die zu erwartenden zukünftigen 135 Mio. Franken, die der Kanton aus der Verteilung der Nationalbankgewinne erhält. Die Initiative sieht nämlich vor, dass der gesamte Nationalbankgewinn in die AHV fliesst. In dieser Hinsicht ist zu bedenken, dass der im Moment gültige Verfassungsartikel vorsieht, dass der Nationalbankgewinn zu 2/3 den Kantonen und zu 1/3 dem Bund zufällt. Die Annahme dieser Initiative hätte auch schwerwiegende Folgen für die Kantone, insbesondere für den finanzschwachen Kanton Wallis. Was die Verteilung des Nationalbankgewinns betrifft, muss gemäss einem Communiqué vom 8. März 2002 festgestellt werden, dass die SNB entschied, während den nächsten Jahren die zu verteilenden Gewinne von 1,5 Milliarden auf 2,5 Milliarden Franken zu erhöhen. Diese Verteilung einer zusätzlichen Milliarde käme ab Frühling 2003 zu 1/3 dem Bund und zu 2/3 den Kantonen zugute. Diese neue Vereinbarung zwischen dem Bundesrat und dem Bankrat der SNB gilt für die Dauer von 10 Jahren. Für unseren Kanton bedeutet die Verteilung der zusätzlichen Mittel, Mehreinnahmen in der Höhe von 50 Mio. Franken im Jahr. Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes Diese Revision betrifft unter anderem die Finanzierung der Spitäler. Die Übereinstimmung mit Santésuisse wurde zur Genehmigung an die Kantone weitergeleitetet. Es ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Krankenkassen Mitglied von Santésuisse sind und es müssen deshalb gewisse Reserven angebracht werden. Was die Senkung der Prämien betrifft, ist die Frage bezüglich der 8% des Einkommens nicht geregelt. Des Weiteren werden nächstens neue Vorschläge im Nationalrat präsentiert.

5 Finanzkraft 2002/2003 Bezüglich der Finanzkraft konnte mit dem Kanton Bern eine Übergangslösung gefunden werden. Es geht darum, 2/3 der von den finanzschwachen Kantonen erlittenen Verluste zu kompensieren, und dies während der Dauer von zwei Jahren. Diese Kompensation wird zur Hälfte von den finanzstarken Kantonen und zur anderen Hälfte vom Kanton Bern übernommen. Steueramnestie Zu diesem Thema hat die Wirtschaftskommission sowie der Staatsrat gegenwärtig verschiedene Modelle erarbeitet. Es geht schlussendlich um die Wahl zwischen einer generellen Amnestie sowie diversen Formen der Amnestie, was die Steuerpauschalen zugunsten der verschiedenen Steuerzahlerkategorien betrifft. KANTON Ausgaben- und Schuldenbremse Die Entwicklung der Kantonsfinanzen ist aber nicht nur von Entscheiden Dritter abhängig, die auf Bundesebene gefällt werden. Im Bewusstsein der Notwendigkeit die Zunahme der Kantonsverschuldung in Schach zu halten, hat der Grosse Rat in der Session vom November 2001 eine Ausgaben- und Schuldenbremse in die Kantonsverfassung aufgenommen. Der neue Artikel 25 beinhaltet das doppelte Gleichgewicht, einerseits das Gleichgewicht der Laufenden Rechnung sowie anderseits das Gleichgewicht der Investitionsrechnung. Wenn dieses Gleichgewicht nicht erreicht wird, müssen adäquate Korrekturmassnahmen im Budget des nachfolgenden Jahres getroffen werden. Falls notwendig, bedingt dies eine Anpassung der aktuellen Gesetzgebung auf dem Dringlichkeitsweg im Verlauf des folgenden Jahres. Das Walliser Volk kann darüber im September 2002 abstimmen, d.h. sobald die Ausführungsbestimmungen ausgearbeitet sind. Konkret bedeutet dies, dass das erforderliche Gleichgewicht bis spätestens im Jahr 2005 erreicht werden muss. Runder Tisch Der Runde Tisch wurde im Dezember 2001 durch die Präsidentschaft des Grossen Rates und im Einvernehmen mit dem Staatsrat gebildet. Er hat verschiedene Massnahmen untersucht, dank denen ein nachhaltiges Gleichgewicht der Kantonsfinanzen und damit die wirtschaftliche Entwicklung unseres Kantons gewährt werden soll. Es handelt sich nicht nur um kurz- und mittelfristige konjunkturelle Massnahmen, sondern auch um strukturelle Massnahmen.

6 Steuergesetzrevision Am 1. Januar 2001 ist das revidierte kantonale Steuergesetz in Kraft getreten, gefolgt von der jährlichen Veranlagung am 1. Januar Für den Kanton und die Walliser Gemeinden bringt diese Steuerrevision einen Ertragsausfall von rund 90 Mio. Franken mit sich. Für den Kanton handelt es sich um Steuererleichterungen von 50 Mio. Franken für Familien und von 8 Mio. Franken für die Wirtschaft und die Landwirtschaft. Der Kanton Wallis befindet sich im Vergleich zu den Westschweizerkantonen in einer steuermässig sehr vorteilhaften Lage. Ausserdem schafft das neue Gesetz über die kantonale Wirtschaftspolitik, welches am 1. Januar 2000 in Kraft getreten war, dem Kanton Wallis die idealen Rahmenbedingungen zur Dynamisierung seiner Wirtschaftspolitik und zur Stärkung der wirtschaftlichen Basisstrukturen. Es sei bemerkt, dass das Rechnungsjahr 2001, noch stärker als 2000, geprägt war durch die Unwetter vom Oktober 2000, welche Aufwände bewirkten, die nicht budgetiert werden konnten, sowie auch durch das ausserordentliche Ereignis der Sanierung der Walliser Elektrizitätsgesellschaft. GEMEINDEN Studie "Dr. T. Angelini" Die Affäre von Leukerbad hat eine neue Sicht über den Zustand der Finanzen in den Walliser Gemeinden bewirkt. In der Tat hat das Risiko eines Liquiditätsmangels bisher den Gemeinden keine fundamentalen Verwaltungsprobleme bereitet, da diese vom Status eines vorzüglichen Debitors profitierten und sich einfach und schnell Kredite verschaffen konnten. Aber seit kurzem wird das Verlustrisiko bei gewissen Gemeinden grösser als früher eingeschätzt. Dies erklärt die neuerdings aufkommenden Liquiditätsprobleme. Im Bewusstsein dieser Probleme hat der Staatsrat beim Institut für Finanzwirtschaft und Finanzrecht der Universität St. Gallen ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die finanzielle Situation der Walliser Gemeinden beurteilen sollte. Die Resultate dieser Studie zeigen, dass die Finanzen beim Grossteil der Walliser Gemeinden zwischen zufriedenstellend bis gut zu beurteilen sind. Allerdings befinden sich besonders im Oberwallis eine Anzahl Gemeinden in einer schwierigen und kritischen finanziellen Lage. Die finanzielle Sanierung dieser Gemeinden muss deshalb ohne Verzögerung angepackt werden.

7 Reform des Gemeindeordnungsgesetzes In der Fortsetzung der vorerwähnten Studie hat der Staatsrat eine ausserparlamentarische Kommission eingesetzt, welche den Auftrag hat, Reformvorschläge für das Gemeindeordnungsgesetz zu erarbeiten. Das Vorprojekt der Gesetzesänderung zur Gemeindeordnung befindet sich in der Vernehmlassung. Das Projekt sieht vor, neben anderen, einige Organisationsprinzipien auf kommunaler Ebene neu zu definieren. Dabei werden die Verantwortlichkeiten der verschiedenen kommunalen Instanzen festlegt. Die politischen Rechte, die Finanzen und die Buchhaltung werden ebenfalls zur Sprache gebracht, wie auch die Aufgabenerfüllung, die Delegierung und die Zusammenarbeit. Neugestaltung des interkommunalen Finanzausgleichs Im gleichen Sinn will die Walliser Regierung die Fusion der Kleinst- und Kleingemeinden fördern und parallel dazu, die notwendige Reform des interkommunalen Finanzausgleichs und die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden angehen. Das Hauptziel der Reform besteht darin, diese Fragen grundsätzlich zu untersuchen. Diese Aufgabe wird einer ausserparlamentarischen Kommission anvertraut, welche sehr bald durch den Staatsrat gebildet wird. Schaffung einer Sektion für Gemeindefinanzen Mit dem Ziel den Gemeinden bei der Sanierung der Finanzen zu helfen, hat der Staatsrat beschlossen, bei der kantonalen Finanzverwaltung eine Sektion für Gemeindefinanzen zu schaffen. Diese Sektion wird die Koordination der verschiedenen Arbeiten, welche bei den Gemeindefinanzen zu unternehmen sind, sicherstellen. Ausserdem wird den Gemeinden technische Unterstützung bei den Finanzen angeboten. Gemeindefusionen Eine andere Hauptachse, auf der der Staatsrat beabsichtigt, sich im Rahmen der Revision des Gemeindeordnungsgesetzes einzusetzen, ist jene, die darauf abzielt, die Gemeindefusionen zu fördern. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Förderungsmassnahmen in Form von finanziellen Hilfen vorgeschlagen. Dazu gehören eine finanzielle Beteiligung des Kantons, Übergangsbestimmungen für die gewährten Hilfen, die im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich und der Spezialhilfe gewährt werden, resp. einer Fusionsprämie, die durch den Grossen Rat beschlossen werden. Ausser diesen finanziellen Massnahmen sieht das Gesetz eine Verwaltungshilfe vor, insofern als die Gemeinden, die beabsichtigen zu fusionieren, eine administrative und juristische Unterstützung durch den Kanton wünschen. Einige von diesen Vorschlägen werden gesetzgeberische, resp. sogar verfassungsmässige Änderungen erfordern. Die Regierung unternimmt alles, um die finanzielle Situation der Gemeinden, welche sich in Schwierigkeiten befinden, schnell und nachhaltig zu verbessern.

8 SCHLUSSBEMERKUNGEN Die Rechnung 2001 des Kantons Wallis schliesst mit einem zufriedenstellenden Ergebnis. Sie erlaubt jedoch keine Lockerung der Ausgabenpolitik. Die klar definierte Zielsetzung zu ausgeglichenen Kantonsfinanzen, welche ausserdem durch das Projekt des neuen Verfassungsartikels zur Ausgaben- und Schuldenbremse verlangt wird, ist der einzige Garant um gesunde Kantonsfinanzen zu erreichen.

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