Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB s

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB s Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB S) werden Bestandteil des Vertrages zwischen der Au-Pair Agentur Beach-Au-Pair und der Gastfamilie. Die Gastfamilie erkennt diese AGB s vollumfänglich an. Als Gastfamilie ist die Person gemeint, die sich über die Webseite der Au-Pair Agentur Beach-Au-Pair registriert und Leistungen der Au-Pair Agentur Beach-Au-Pair in Anspruch nimmt sowie deren Angehörige. Nutzungsberechtigt sind alle natürlichen Personen über 18 Jahre. Die Nutzung der Seite für gewerbliche Zwecke ist ohne Erlaubnis des Anbieters untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2000,-- fällig. Die AGB s sind auf der Webseite der Au-Pair Agentur Beach-Au-Pair offen einzusehen. Bewerber für eine Auslandsvermittlung erkennen die AGB s beim Versenden der Bewerbung an die Au-Pair Agentur Beach-Au-Pair an. Der Nutzer kann seine Registrierung jederzeit löschen lassen. Die Löschung der Registrierung erfolgt schriftlich an: info@beach-au-pair.de. Die Au-Pair Agentur Beach-Au-Pair behält sich das Recht vor, Nutzer zu sperren. Der gesperrte Nutzer darf sich bei Beach-Au-Pair nicht mehr registrieren. Haftungsausschluss bei Verlinkungen Die Au-Pair Agentur Beach-Au-Pair kontrolliert regelmäßig die Inhalte der von ihr extern verlinkten Webseiten, übernimmt aber keine Haftung für deren Inhalte. Für die den Inhalt der verlinkten Webseiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. 1 Pflichten der Agentur BEACH-AU-PAIR Im Folgenden werden die zu erbringenden Leistungen aufgeführt: Die Agentur Beach-Au-Pair informiert die Gastfamilie ausführlich über die derzeitigen Bestimmungen des Au-Pair Programmes in Deutschland (Info für Gasteltern) Überlassung von Au-Pair Bewerberdaten wie z.b. komplette Adressdaten, Fragebogen, Fotos sowie, Referenzen, Anschreiben, Sprachzeugnisse, Gesundheitszeugnisse u. a.

2 Hilfe bei der Abwicklung der Visums- bzw. Einladungsformalitäten und der Arbeitsgenehmigung (Einladungsschreiben, Au-Pair Vertrag etc.) Beach-Au-Pair hat die Aufgabe, die Gastfamilie sowie das Au-Pair während des ganzen Aufenthaltes des Au-Pair in der Gastfamilie zu betreuen. Als Serviceleistung stellt die Agentur Beach-Au-Pair auf Wunsch kostenlos ein Zertifikat nach einem erfolgreichen Au-Pair Aufenthalt aus, gibt Tipps zur Integration des Au-Pairs in die Familie. Die Agentur Beach-Au-Pair steht bei Problemen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. 2 Pflichten der Gastfamilie Die Gastfamilie hat die AGB s der Agentur Beach-Au-Pair und die Infoblätter der Bundesanstalt für Arbeit gelesen und erkennt die Inhalte an. Sie ist verpflichtet, dem Au-Pair folgende Leistungen zu gewähren. : 1. Integrierung des Au-Pairs in die Gastfamilie. 2. Mindestens ein Elternteil muss Muttersprachler sein. 3. Freie Kost und ein abschließbares, eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen. 4. Die wöchentliche Arbeitszeit von max. 30 Stunden einschließlich Babysitting, nicht zu überschreiten. Die Arbeitszeit ist flexibel gestaltbar, jedoch auf nicht mehr als 6 Tage die Woche zu verteilen. 5. Ein freier Tag in der Woche. Dieser ist aber nicht zwangsläufig am Wochenende. Jedoch ist dem Au-Pair mindestens ein freier Sonntag im Monat zu gewähren. 6. Ein monatliches Taschengeld von zurzeit mindestens 260,-- zu zahlen. Das Taschengeld ist bar spätestens am letzten Kalendertag des Monats zu zahlen bzw. hat am letzten Werktag des Monats auf dem Konto des Au-Pairs zu sein. 7. Die Fahrten zur Sprachenschule (Deutschkurs) sind von der Gastfamilie zu übernehmen oder eigene Fahrdienste für das Au-Pair dorthin zu leisten. 8. Die Möglichkeit zum Besuch einer Sprachenschule zu geben. Kosten für die Sprachenschule trägt das Au-Pair, außer 50,-- die die Gastfamilie monatlich bezahlen muss. NUR ZU ZAHLEN, WENN DAS AU-PAIR EINE SPRACHENSCHULE BESUCHT!

3 9. Jeden Monat den das Au-Pair in der Familie ist, 2 Tage bezahlten Urlaub zu gewähren, bzw. 4 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. 10. Für das Au-Pair rechtzeitig vor Ankunft und für die Dauer des Aufenthaltes eine Unfall-, Kranken- und Haftpflicht- und Schwangerschaftsversicherung abschließen. Die Kosten dafür übernimmt die Gastfamilie. 11. Sollte ein Au-Pair während des Aufenthaltes das Fahrzeug der Gastfamilie benutzen, trägt die Kosten der Versicherung die Gastfamilie. 12. Die Gastfamilie muss das Au-Pair sofort nach Ankunft in Deutschland bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Gastfamilie muss mindestens eine Woche vor Ablauf des 3-monatigen Visums dieses beim Ausländeramt verlängern lassen. Alle anfallenden Gebühren trägt in jedem Fall die Gastfamilie. 13. Die Gastfamilie verpflichtet sich, den Ankunftstermin des Au-Pairs bzw. bei Wechsel Au-Pair die erfolgte Umschreibung des Visums sowie Kündigungen, Umzug etc. in schriftlicher Form innerhalb 3 Wochentagen der Agentur Beach- Au-Pair zu melden. 14. Beach-Au-Pair haftet nicht für Ausfallzeiten, die durch das Au-Pair entstehen, wie zum Beispiel bei plötzlicher Visumsablehnung durch die Botschaften oder sonstiger Behörden auftreten können. Auch für die Absage des Au-Pairs bzw. das Nichteintreffen wird keine Haftung übernommen. 15. Dem Au-Pair angemessen Zeit zu geben, seine Religion auszuüben. Es ist sicher zu stellen, dass das Au-Pair einmal wöchentlich den nächsten erreichbaren Gottesdienst (seiner Religion entsprechend) besuchen kann. Dafür ist das Au-Pair frei zu stellen. Siehe aktuelle Preisliste 3 Gebühren und Kosten 1. Au-Pairs von Deutschland ins Ausland zahlen 150,-- inkl. MwSt. 2. Au-Pairs aus dem Ausland zahlen KEINE Gebühren.

4 3. Alle Gebühren sind durch Rechnungsstellung per Überweisung sofort zu zahlen auf das Konto von (Schecks werden nicht akzeptiert): Beach-Au-Pair Inh. Maria Blancke Sparkasse Berlin IBAN: DE BIC: BELADEBEXXX 4. Die Gastfamilie hat eventuelle Kurierkosten zu übernehmen um dem Au-Pair die Unterlagen zu übersenden, die nötig sind um bei der Botschaft vorzusprechen. 5. Bei einem Wechsel-Au-Pair in eine neue Gastfamilie, trägt die neue Gastfamilie die Fahrtkosten für die Anreise sowie für Vorstellungsgespräche oder besuche. 6. Wenn ein Au-Pair bereits während der Bearbeitungszeit zurücktreten sollte oder aber aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Gastfamilie liegen, ein Visum abgelehnt werden sollte, und die Familie kein Au-Pair mehr von der Au-Pair Agentur Beach-Au-Pair haben möchte, erstattet die Agentur Beach-Au-Pair die Vermittlungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 150,--. Dies gilt nicht für NUR Vermittlung. 7. Wenn das gewünschte Au-Pair bereits von der Gastfamilie den Einladungsbrief und Vertrag zwecks Beantragung des Visums erhalten hat und evtl. schon den Visumsantrag bei der Botschaft gestellt hat und die Gastfamilie storniert dann den Vermittlungsauftrag, so hat sie eine Kostenpauschale in Höhe von 150,-- für die bereits erbrachten Leistungen zu entrichten. Die Agentur Beach-Au-Pair behält sich vor, höhere Kosten durch Nachweis geltend zu machen. 8. Die Agentur Beach-Au-Pair bietet im Falle einer vorzeitigen Trennung von Au- Pair und Gastfamilie eine einmalige kostenlose Neuvermittlung mit Au-Pairs seiner Agentur an. Ausnahme: die Gastfamilie hat sich vertragswidrig verhalten. Die Gastfamilie muss in einem solchen Falle vor Ablauf von 2 Monaten nach Eintreffen des Au-Pairs schriftlich und mit Angabe von wichtigen Gründen mitteilen, dass ein harmonisches Miteinander nicht möglich ist und deswegen der Aufenthalt in der Familie beendet werden soll. Voraussetzung ist zudem die fristgerechte Begleichung der von der Agentur Beach-Au-Pair gestellten Rechnung. Wird die kostenlose Neuvermittlung vom Auftraggeber nicht in Anspruch genommen, so erstattet der Auftragnehmer wenn die

5 obengenannten Voraussetzungen erfüllt sind, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 150,00 und abzüglich der Monate, die das Au-pair in der Familie zugebracht hat, den Restbetrag an die Gastfamilie zurück. Dies ist allerdings nur für Au-Pairs gültig, deren Aufenthalt für 12 Monate geplant war. Dies gilt nicht für NUR Vermittlung. 5 Kündigung 1. Sollte eine unerwartete Kündigung vor Vertragsablauf vorliegen, dann behält sich die Beach-Au-Pair Agentur eine Frist von 14 Tagen ab Kündigungsdatum vor (Kündigung muss schriftlich vorliegen), die sie braucht um eine neue Familie für das Au-Pair zu finden und für die Gastfamilie ein neues Au-Pair. Das Au-Pair verbleibt so lange in den Räumen der Gastfamilie außer bei einer fristlosen Kündigung (z.b. Au-Pair hat Kinder geschlagen, Au-Pair hat gestohlen) 2. Sollte das Au-Pair die Kündigungsfrist aus 5.1. nicht einhalten, dann behält sich die Au-Pair Agentur Beach-Au-Pair vor, eine Strafgebühr von 150,-- von dem Au-Pair zu nehmen. 3. Sollte die Gastfamilie diese Kündigungsfrist aus 5.1 nicht einhalten wollen, dann muss Sie dem Au-Pair eine Unterbringung in einer Jugendherberge oder einem preiswerten Hotel vor Ort für diese 2 Wochen bezahlen, außer bei einer fristlosen Kündigung (z.b. Au-Pair hat Kinder geschlagen, Au-Pair hat gestohlen) 6 Sonstiges 1 Die Gastfamilie ist damit einverstanden, dass ihre persönlichen Angaben zur Abwicklung der Vermittlungstätigkeit von der Agentur Beach-Au-Pair verarbeitet, an Dritte (Partneragenturen) weitergeleitet und gespeichert werden. 2 Durch Weitergabe von den persönlichen Daten der Gastfamilie an Partneragenturen sowie an Au-Pairs, wird eine initiative Bewerbung vom Au-Pair ausgeschlossen. Das heißt: Durch eine direkte Anfrage (Bewerbung) von Au- Pairs bei der Gastfamilie, die durch Weiterleitung der Adresse von Beach-Au-Pair erfolgte, ist eine Reduzierung der Gebühr ausgeschlossen. 3 Der Gastfamilie ist es ausdrücklich untersagt, Daten bzw. Adressen von Partneragenturen sowie Au-Pairs, die von der Agentur Beach-Au-Pair

6 angeboten wurden, an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Bei Verstoß wird Beach-Au-Pair dies ggf. strafrechtlich verfolgen. 4 Die Gastfamilie erklärt, dass sie von Beach-Au-Pair über die Bestimmungen der Arbeitserlaubnis für Au-Pairs in Deutschland in Kenntnis gesetzt wurde. Das heißt, alle Au-Pairs aus Nicht EU/EWR Staaten, benötigen vor Antritt der Au-Pair Tätigkeit eine gültige Arbeitsgenehmigung. Eine Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis ist nach SGB 404 strafbar. 5 Beach-Au-Pair behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au-Pairs, die nachweislich falsche Angaben zur Vermittlung machten, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Richtlinien des EU Abkommens für Au-Pairs nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen und ggf. den zuständigen Behörden weiterzuleiten. 6 Beach-Au-Pair ist nicht verpflichtet, vor Eingang der Gebühren weitere Leistungen zu erbringen. 7 Beach-Au-Pair haftet nicht für Kosten von An- und Abreise des Aupairs sowie für Kosten einer etwaigen Abschiebung. 8 Beach-Au-Pair übernimmt weder gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber sonstigen Dritten eine Haftung für Schäden, die das Au-pair mittelbar oder unmittelbar verursacht. 9 Beach-Au-Pair steht nicht dafür ein, dass das etwaige Au-pair die persönlichen Erwartungen der Gastfamilie nicht erfüllt. 10 Beach-Au-Pair übernimmt keine Gewähr für die Dauer der Bearbeitungszeit von Behörden. 11 Beach-Au-Pair übernimmt keine Haftung für die Fotos, die von Gastfamilien und Au-Pairs zur Verfügung gestellt werden. Gastfamilie sowie Au-Pairs haben erst das Einverständnis von Dritten einzuholen, sollten diese auf Ihren Fotos zu sehen sein.

7 7 Schlußbestimmungen 7 Final Notes 1 Eigenmächtige Ergänzungen sowie Änderungen dieses Vertrages bzw. der Verträge sind unwirksam. 2 Sollten Teile dieses Vertrages ungültig sein oder unwirksam sein, behält der Rest seine Gültigkeit. 3 Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. 4 Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

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