Crystal Palace Cats e.v. Die Katzenschickeria mit Herz & Verstand

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1 1. Allgemeine Bestimmungen Crystal Palace Cats e.v. Zuchtrichtlinien 1.1. Züchter ist, wer eine in seinem Eigentum befindliche Katze decken lässt bzw. am Tage der Geburt der Jungtiere Eigentümer der Mutterkatze ist. Als Eigentumsnachweis gilt der Kaufvertrag und der Abstammungsnachweis. Die Züchter dürfen die Zucht nur als Hobby und nicht zum Gelderwerb betreiben Jeder Züchter des CPC e.v. ist verpflichtet, einen Zwingernamen zu beantragen. Dazu muss er einen oder mehrere Namen zur Auswahl bei der Geschäftsstelle des CPC e.v. einreichen. Die Eintragung erfolgt durch den CPC e.v. und ist in der Zwingerschutzzentrale geschützt. Der dann zu führende Zwingername wird dem Mitglied vom CPC e.v. in der Mitgliedskarte bestätigt. Namen, die leicht mit anderen Zwingernamen verwechselt werden können, dürfen nicht vergeben werden. Jeder Züchter hat nur Anspruch auf einen einzigen Zwingernamen. Die Bildung von Zuchtgemeinschaften kann beantragt werden. Bei der Beantragung des Zwingernamens ist eine Hauptadresse anzugeben, die zugleich als Züchteradresse fungiert. Eine Trennung der Zuchtgemeinschaft ist dem Zuchtbuchamt unverzüglich mitzuteilen, der Zwingername erlischt somit. Alle im Zwinger des Züchters geborenen Jungtiere erhalten zum Vornamen den eingetragenen Zwingernamen. Für alle im Zwinger geborenen Würfe sind für die Vornamen der Jungtiere eines Wurfes zwar mit gleichem Buchstaben beginnend, aber nicht unbedingt in alphabetischer Reihenfolge zu verwenden Unter dem Begriff "Katzen" sind sowohl Katzen als auch Kater gemeint, sofern nicht ausdrücklich eine Trennung der Geschlechter aufgeführt ist Zur Zucht dürfen nur Katzen verwendet werden, die im Zuchtbuch des CPC e.v. oder anderer eingetragener Vereine registriert sind, deren Besitzer Mitglied eines solchen Vereins ist und deren Ahnentafeln genetisch einwandfrei sind Es ist verboten, Katzen zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen aufgrund vererbter Merkmale Körperteile oder Organe für den artgerechten Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten können Zur besseren Übersicht des Zuchtgeschehens im Zwinger wird empfohlen, ein Zwingerbuch zu führen Das Zuchtbuchamt ist beauftragt, auf Grundlage der Ausstellungsordnung für erreichte Anwartschaften Titel zu verleihen. Dazu ist die Original-Ahnentafel der Katze, oder eine gut lesbare Kopie der Ahnentafel sowie der Ausstellungsurkunden und der Richterberichte einzusenden. Seite 1 von 5

2 2. Zuchtzulassung 2.1. Zuchttiere beiderlei Geschlechts müssen vor der ersten Verpaarung zuchttauglich geschrieben sein. Von Katern, die vor Vollendung des 10. Lebensmonates die Geschlechtsreife erlangen, muss der Vorzüglich-Nachweis innerhalb des folgenden halben Jahres nachgereicht werden. Bei Tieren ohne Titel gilt folgende Regelung: Das betreffende Tier erreicht die "vorzüglich" Formnote während einer Ausstellung oder ein "zuchttauglich" durch eine anderweitige Richterbewertung. Es kann aber auch eine Bescheinigung (Formblatt Gesundheitszeugnis CPC e.v. ) vom Tierarzt vorgelegt werden, in dem dieser bescheinigt, dass die Katze/Kater frei von Krankheiten sowie genetischen und körperlichen Anomalien ist Für alle weißen Tiere (rasseunabhängig) gilt: Zur Zuchttauglichkeit bedarf es einem Attest (Formblatt Gesundheitszeugnis CPC e.v. ) eines anerkannten Tierarztes, aus dem hervorgeht, dass er bei einer Untersuchung des Gehöres der betreffenden Katze keine Hörschäden erkennen konnte Die Zuchtzulassung für ein Tier kann durch das Zuchtbuchamt jederzeit widerrufen werden wenn im Ergebnis der Nachzucht wiederholt Fehler oder Mängel auftreten, die einen weiteren Einsatz zur Zucht nicht gestatten. In den Zweifelsfällen entscheidet der Zuchtausschuß über den weiteren Zuchteinsatz Für alle, aus anderen Vereinen erworbenen Katzen ist spätestens mit der ersten Wurfmeldung die Original-Ahnentafel der Katze oder eine gut lesbare Kopie zur Registrierung bei dem Zuchtbuchamt des CPC e.v. einzureichen Eine Zuchtkatze darf im Kalenderjahr nicht mehr als zwei Würfe haben, in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren jedoch nicht mehr als drei Würfe. Dabei wird empfohlen, zwischen den Eindeckungen eine Mindestfrist von vier Monaten einzuhalten. Ist ein ganzer Wurf tot geboren oder sterben alle Jungtiere innerhalb einer Woche nach der Geburt, so wird dieser Wurf auf die oben genannten drei Würfe innerhalb 24 Monaten nicht angerechnet. Die Mutterkatze sollte jedoch in der Regel frühestens bei der zweiten Rolligkeit erneut gedeckt werden, um eine ausreichende Erholungsphase und die notwendige hormonelle Umstellung zu sichern In der Zucht sind Geschwisterverpaarungen nicht erlaubt. Paarungen von Halbgeschwistern, Eltern und Kindern sind erlaubt, sofern sich auf der Ahnentafel der zu erwartenden Jungtiere bis zu den Urgroßeltern mindestens 11 verschiedene Ahnen befinden Rassekreuzungen im Allgemeinen sind verboten. Die Rassegruppen und Rassen sind unter Ziffer aufgeführt. Anträge für Sondergenehmigungen müssen beim Zuchtausschuss unter Angabe von Gründen / Zielen und aller Angaben zu betreffenden Tieren eingereicht werden. Jungtiere aus der Verbindung sich ergänzender Rassen, wie Perser x BKH, Exotic x BKH, Burma x Siam oder Tonkanese x Burma oder Siam erhalten Experimental-Ahnentafeln mit der jeweiligen Rassebezeichnung. info@meinkatzenverein.de Seite 2 von 5

3 Zur Zucht im CPC e.v. sind folgende Rassen anerkannt: Alle Rassen die von mindestens einem Mitgliedsverein des World Cat Congress anerkannt sind Folgende Rassen können ohne Genehmigung miteinander verpaart werden: Perser x Exotic Shorthair: Zulässige Verpaarung Sibirische Katze x Neva zulässige Verpaarung. Jungtiere mit Maskenzeichnung werden als Masquarade: Neva Masquarade eingetragen. Scottish Fold, Highland Fold x Highland Straight, British Langhaar, BKH: British Langhaar x British Kurzhaar Siam/OKH x Balinese, Javanese, Mandarin: Abessinier x Somali: Selkirk Rex x Perser, Exotic Shorthair, BKH, BLH Verbotene Verpaarungen sind: faltohrige Jungtiere werden eingetragen als Scottish Fold bzw. Highland Fold, bei Gradohrigkeit als Scottish Straight bzw. Highland Straight im RIEX. zulässige Verpaarung, langhaarige Jungtiere werden als British Langhaar eingetragen, kurzhaarige Jungtiere werden als British Kurzhaar eingetragen. zulässige Verpaarung, Jungtiere werden als Siam/OKH variant in das Zuchtbuch eingetragen. Diese sind zur Zucht für Balinesen, Javanesen und Mandarin einzusetzen. zulässige Verpaarung. Jungtiere werden als Abessinier variant in das Zuchtbuch eingetragen. Diese sind nur zur Zucht für Somali einzusetzen. zulässige Verpaarung bis Ende 2015, gelockte Jungtiere werden als Selkirk Rex LH bzw. als Selkirk Rex KH im RIEX eingetragen, Glatthaarige Jungtiere als andere Halblanghaar mit dem Zusatz Selkirk Straight LH im RIEX bzw. andere Kurzhaar mit dem Zusatz Selkirk Straight KH im RIEX. in allen Rassen der Farbschlag weiß x weiß Selkirk x Fold Fold x Fold unzweckmäßige Verpaarung: Verpaarung von Orange-Eyed mit Green-Eyed Farbschlägen Von der Zucht ausgeschlossen sind Katzen mit Wesensmängeln, Spaltnasen, Rachen- und Gaumenspalten, Taubheit, Blindheit, Schielen, Kryptorchismus (Unfähigkeit der Hoden durch den Leistenkanal in den Hodensack zu gelangen), Monorchismus (Einhodigkeit) Polydactylie (Vielzehigkeit), Fehlern an der Schwanzwirbelsäule (Knick, Knoten u.ä.) Schiefstellung der Kiefer und anderen genetischen Fehlern. Bei wissentlicher Verpaarung von Tieren mit o.g. Fehlern, erfolgt der Ausschluss aus dem Verband. Das Zuchtbuchamt rät allen Züchtern, bei Katzenrassen, die von vornherein aus genetischen Anomalien herausgezüchtet worden sind, (z.b. der tödliche Lethalfaktor bei der Manx) und Linien, in denen vermehrt Unregelmäßigkeiten auftreten, wie z.b. Totgeburten, Kaiserschnitte, offene Bäuche u.s.w., auf eine Weiterzucht zu verzichten. info@meinkatzenverein.de Seite 3 von 5

4 Es wird empfohlen, Scottish Fold und Highland Fold nur zur Zucht einzusetzen, wenn sie mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind und eine röntgenologische Untersuchung ohne Auffälligkeiten vorweisen können Der Züchter hat das Recht, durch das Zuchtbuchamt auf den Ahnentafeln der Jungtiere der Würfe seiner Katze den Zuchtsperrvermerk "Zur Zucht nicht zugelassen" eintragen zu lassen. 3. Der Wurf 3.1. Nur Mitglieder des CPC e.v. können Stammbäume beantragen. Es müssen alle in einem Wurf geborenen Jungtiere registriert werden. Für jedes wird ein über 4 Ahnengenerationen reichender Stammbaum erstellt. Stammbäume sind innerhalb von 6 Wochen nach Geburt beim Zuchtbuchamt zu beantragen. Farbe, Geschlecht und Namen können nachgemeldet werden. Bei der Beantragung sind einzureichen: 1. Wurfmeldeformular mit Angabe der vollständigen Wurfgröße. 2. Fotokopien der Elternstammbäume, soweit diese im Zuchtbuchamt noch nicht registriert sind. 3. Nachweise der "vorzüglich" Bewertungen, sofern es sich um einen erstmaligen Wurf / eine erstmalige Deckung handelt und dieser Nachweis noch nicht registriert wurde bzw. Nachweis der Zuchttauglichkeit vom Tierarzt. 4. Stammbäume der Elterntiere werden so übernommen, wie sie dem Zuchtbuchamt vorliegen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Titel der Eltern und anderer Ahnen zu ändern, sofern diese auf den mitzuschickenden Fotokopien der Elternstammbaumkopien ausdrücklich vermerkt und nachgewiesen werden. Das Zuchtbuchamt wird diese Titel nicht automatisch übernehmen. Wünscht ein Züchter nach Erhalt der Ahnentafel nachträglich eine Titeländerung, so gilt diese Änderung als eine Stammbaum-Neu-Erstellung Jedes abzugebende Tier muss gesund und parasitenfrei sein. Beim Verkauf oder der Abgabe eines Tieres sind dem neuen Besitzer der Stammbaum und der Impfpass auszuhändigen, sobald der volle Kaufpreis bezahlt wurde. Es wird angeraten, Tiere nur mit Verkaufs-/Übergabevertrag abzugeben. Darüber hinaus ist der Züchter / Vorbesitzer verpflichtet, für jedes von ihm abgegebene Tier folgende Angaben zu registrieren: Name, Geburtsdatum, Rasse des Tieres, Name und Anschrift des neuen Besitzers. Es ist verboten, Tiere an Zoohandlungen, Warenhäuser, Tierhändler, Pelztierfarmen und Versuchstieranstalten abzugeben. Zuwiderhandlung zieht den sofortigen Ausschluss aus dem Verband nach sich. Jungtiere dürfen frühestens nach Vollendung der 12. Lebenswoche abgegeben werden. Sie müssen zum Zeitpunkt der Abgabe eine vollständige Impfung gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen haben. Weitere Impfungen gegen Leukose und Tollwut werden angeraten. Bei der Abgabe eines Tieres ist der neue Besitzer genauestens über die Ernährungsgewohnheiten des betreffenden Tieres zu informieren. 4. Zuchtbuch, Ahnentafeln Jeder Züchter ist verpflichtet, die Stammbäume von/aus anderen Vereinen erworbenen Katzen registrieren zu lassen, spätestens dann, wenn diese zur Zucht eingesetzt werden sollen. Hält die info@meinkatzenverein.de Seite 4 von 5

5 Registrierung einer genetischen Überprüfung nicht stand, darf das Tier nur mit Zustimmung des Zuchtbuchamtes zur Zucht verwendet werden. Registrierte Zuchttiere, die aus der Zucht ausscheiden, sind zwecks Streichung in der Katzendatei des CPC e.v. dem Zuchtbuchamt zu melden. Eigenmächtige Änderungen in Stammbäumen sind unzulässig und machen den Stammbaum als Dokument wertlos. Von dieser Regel ausgenommen sind auf Ausstellungen erworbene Zertifikate, die am Fuß des Stammbaumes eingetragen werden können. Bewertungen für den Erhalt eines Titels sind unter Einsendung der fotokopierten Urkunde und des dazugehörigen Richterberichtes dem Zuchtbuchamt zu melden. Für erworbene Titel können Urkunden beantragt werden. Farbänderungen in bereits ausgestellten Stammbäumen können nach einer Richterbewertung auf einer Ausstellung mit Gegenzeichnung eines zweiten Richters oder außerhalb von Ausstellungen durch einen vom Zuchtbuchamt benannten Richter erfolgen. Eine Umschreibung der Farbe kann nur einmalig erfolgen in einem neuen, umgeschriebenen Stammbaum. Bei Namens u/o Geschlechtsänderungen wird auf Antrag ein neuer Stammbaum erstellt. Fehlerhafte Angaben bei der Beantragung von Stammbäumen können jederzeit auf Antrag geändert werden, wobei der Originalstammbaum dem Zuchtbuchamt vorliegen muss. 5. Zucht neuer Rassen Die Zucht neuer Rassen und Farben ist unter genauer Darlegung des Zuchtzieles und des geplanten Zuchtweges schriftlich beim Vorstand des CPC e.v. zu beantragen. Die Anerkennung neuer Rassen und Farben richtet sich nach den gültigen internationalen Regeln. Die vorliegenden Zuchtrichtlinien treten ab 1. Januar 2012 in Kraft. Crystal Palace Cats e.v. 12/ Seite 5 von 5

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