Betriebliches Eingliederungsmanagement

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1 Betriebliches Eingliederungsmanagement Information für Beschäftigte und Unternehmen Dr. Wolf Polenz Diplom-Psychologe / Mediator Berater für Betriebliches Gesundheitsmanagement Wiesenstr. 1/3, Stade

2 AOK-Institut für Gesundheitsconsulting Stade Landesweite Organisationseinheit Oldenburg Osnabrück Hannover Braunschweig Hildesheim Göttingen 31 Beschäftigte Zentrale in Hannover / 7 Regionalbüros Wissenschaftlicher, politischer Beirat Handlungsgrundlage 20a u. 20b SGB V / Institutssatzung 14 Jahre Beratungserfahrung 2

3 Arbeitsunfähigkeitstage nach Alter und Krankheitsarten (AOK-Niedersachsen) Muskel/Skelett Herz/Kreislauf Verletzungen Atemwege Verdauung Psyche Sonstige AU-Tage je 100 Versichertenjahre Quelle: AOK-Auswertungen auf Basis der Daten des WIdO 3

4 BEM vor dem Hintergrund des demographischen Wandels Der demographische Wandel betrifft unsere Gesellschaft im Ganzen! Sozialsysteme Unternehmen Menschen 4

5 BEM vor dem Hintergrund alternder Belegschaften Altersstrukturprognose: AOK-versichert Beschäftigte in INQA-Unternehmen Prozentuale Verteilung der Mitarbeiter in fünf Altersgruppen % 8 Verringerung der Beschäftigtenzahl bis 2015 lediglich 11,3% INQA-Unternehmen: AOK-versichert Beschäftigte (23 Unternehmen) Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre

6 BEM vor dem Hintergrund alternder Belegschaften Prognose des Krankenstandes in den Jahren 2006 bis 2015 gesamt unter der Annahme spezifischer Krankenstände in den jeweiligen Altersgruppen Krankenstand in % 6,8 6,7 Anstieg des Krankenstandes um 17,5% 6,4 6,4 6,1 6,0 5,7 5,6 5,2 4,

7 Warum wird es eingeführt? Die Motive Erkrankte Mitarbeiter bei der Rückkehr in den Arbeitsprozess unterstützen Langfristig die Arbeitsfähigkeit erhalten und das Know-how der Mitarbeiter sichern Das Betriebsklima verbessern sowie die Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter steigern Vom betrieblichen Eingliederungsmanagement profitieren alle Beteiligten! 7

8 Wie wird die Aufgabe der Rehabilitation dabei gesehen? Ziele für Leistungen zu Teilhabe nach ( 4 SGB IX) Behinderung einschl. chronischer Krankheit abwenden oder mindern Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit, der Pflegebedürftigkeit oder anderer Sozialleistungen vermeiden oder mindern Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft sichern persönliche Entwicklung, Teilhabe an der Gesellschaft, selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen, Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen durchgängiges System der Leistungsträger Leistungen/ Maßnahmen sind geplant und koordiniert, dass sie nahtlos ineinander greifen ( 10 Abs. 1) Vorrang von Prävention (Verhinderung von Behinderung einschließlich chronischer Krankheit - 3) vorbeugend frühzeitig geplant simultan nicht nur medizinische Sichtweise (Diagnose Defizite) orientiert an körperlicher und psychischer Funktionsfähigkeit Selbstbestimmung und selbständige Lebensführung 8

9 Welche Rolle spielt das Unternehmen? Die Aufgaben Gemeinsam nach Lösungen zur Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeiter und zum Erhalt ihrer Arbeitsfähigkeit suchen Geeignete Maßnahmen einleiten, koordinieren und umsetzen 9

10 Wie funktioniert es? Die Organisation Der Ablauf des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) wird im Unternehmen abgestimmt Die Koordination übernimmt der Arbeitgeber bzw. der BEM-Beauftragte Einzelheiten können in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden 10

11 Wie ist es gesetzlich geregelt? Die Rechtsgrundlage Die rechtliche Basis bildet die seit 2004 geltende gesetzliche Präventionsvorschrift, die in 84 Abs. 2 des Neunten Sozialgesetzbuches festgehalten ist 11

12 SGB IX, 84 (2) und (4) - Prävention (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt. (4) Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter können Arbeitgeber, die ein betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern. 12

13 Wer wird unterstützt? Die Voraussetzungen Das BEM gilt für alle Beschäftigten, die wegen einer oder mehrerer Erkrankungen innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind Alle Arbeitsunfähigkeitstage, Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen zählen Fehlzeiten bei Erkrankung eines Kindes werden nicht berücksichtigt 13

14 Wer wird unterstützt? Die Voraussetzungen Die Zustimmung des betroffenen Mitarbeiters ist Grundvoraussetzung für seine Teilnahme Wichtig Die Teilnahme, die Angabe von Diagnosen oder Ursachen der Arbeitsunfähigkeit sind freiwillig Eine Nichtteilnahme hat keine personalrechtlichen Konsequenzen 14

15 Was kann es leisten? Die Ziele Die Arbeitsunfähigkeit überwinden Die Arbeitsfähigkeit langfristig erhalten Behinderungen und chronische Erkrankungen vermeiden Den Arbeitsplatz nachhaltig sichern 15

16 Was kann es leisten? Mögliche Maßnahmen Stufenweise Wiedereingliederung Technische Umrüstung des Arbeitsplatzes Veränderung in der Arbeitsorganisation Qualifizierungsmaßnahmen Medizinische Rehabilitation 16

17 Wie steht es mit dem Datenschutz? Datenschutz und Dokumentation Die Sicherheit der persönlichen Daten hat oberste Priorität Der Umgang mit den Daten und die Dokumentation aller Aktivitäten und Maßnahmen unterliegen den Datenschutzbestimmungen 17

18 Wie steht es mit dem Datenschutz? Datenschutz und Dokumentation Gut zu wissen: Nur nach ausdrücklicher Entbindung von der Schweigepflicht in jedem einzelnen Fall dürfen Dritte (z. B. Sozialversicherungsträger oder der behandelnde Arzt) persönliche Daten eines Mitarbeiters zum Zweck der Wiedereingliederung weitergeben 18

19 Welche Vorteile bringt es? Vorteile für den Mitarbeiter Unterstützung im Genesungsprozess Erhalt des Arbeitsplatzes Vermeidung finanzieller Einbußen durch den Bezug von Krankengeld Verbesserung des Arbeitsumfeldes 19

20 Welche Vorteile bringt es? Vorteile für den Mitarbeiter Unterstützung bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz Erhalt der Leistungsfähigkeit und Arbeitsmotivation Hilfen beim Ausgleich von Behinderungen Sicherung des Status als Arbeitnehmer 20

21 Welche Vorteile bringt es? Vorteile für das Unternehmen Reduzierung der Ausfallzeiten Senkung der Lohnnebenkosten Verringerung des Vertretungs- und Mehraufwandes Stabilisierung der Arbeitsabläufe 21

22 Welche Vorteile bringt es? Vorteile für den Arbeitgeber Verbesserung des Betriebsklimas Steigerung der Motivation, der Leistungsfähigkeit und der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Bindung des Know-hows der Beschäftigten 22

23 Wie ist der Ablauf? Die Durchführung im Einzelfall Kontaktaufnahme durch den BEM-Beauftragten Einladung zum Gespräch Erläuterungen zum BEM durch den BEM-Beauftragten 23

24 Wie ist der Ablauf? Die Durchführung im Einzelfall Einverständniserklärung des Mitarbeiters Gemeinsame Analyse der aktuellen Situation und Klärung der Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit Festlegen der notwendigen Maßnahmen 24

25 Wie ist der Ablauf? Die Durchführung im Einzelfall Abgleich des Anforderungsprofils am Arbeitsplatz mit der individuellen Leistungsfähigkeit Dokumentation des Gesprächs Organisation, Koordination und Einleitung der Maßnahmen 25

26 Wie ist der Ablauf? Die Durchführung im Einzelfall Dokumentation aller Aktivitäten Durchführung von Erfolgskontrollen durch den BEM-Beauftragten Bewertung des BEM durch den Mitarbeiter 26

27 Wer ist beteiligt? Mögliche interne Beteiligte Führungskraft Vertreter des Betriebs- bzw. Personalrats Schwerbehindertenvertretung Betriebsärztlicher Dienst 27

28 Wer ist beteiligt? Mögliche externe Beteiligte AOK Unfallversicherungsträger Rentenversicherungsträger Agentur für Arbeit Integrationsamt Berufsbildungseinrichtung Gemeinsame Servicestelle 28

29 Wie kann die AOK helfen? Unterstützung durch Experten Krankengeldfallmanagement Reha-Beratung Betriebliche Gesundheitsförderung Dr. Wolf Polenz 04141/ oder Qualitätsmanagement Rechtsberatung 29

30 Nutzen Sie Ihre Chance Die AOK Die Gesundheitskasse Wünscht viel Erfolg mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement Hilft bei Fragen jederzeit gern weiter 30

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