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2 Landkreis Waldeck-Frankenberg Fachdienst Jugend (Jugendamt) Das Team: Carmen Schäfer Fon: +49 (0)6451/ Fax: +49 (0)6451/ Mail: Hans Vaupel Fon: +49 (0)5631/ Fax: +49 (0)5631/ Mobil: +49 (0)151/ Mail: Adoptionsberatung Südring Korbach

3 Was wir tun 1 Was für ein Kind 2 Wer kann adoptieren 3 Wieso Adoptionsfreigabe 4 Wie und wo vermittelt wer 4 Wie kommen WIR zusammen 6 Adoptionsformen 8 Adoptionspflege 9 Verantwortung für das Adoptivkind 10 Adoptionsbeschluss 11 Doppelte Elternschaft 13 Kooperationspartner 14

4 Was wir tun Wir arbeiten für Kinder Wir arbeiten für Mütter und Väter Wir arbeiten für Sie Uns begleitet Erfahrung. Wir erfüllen professionell den gesetzlichen Auftrag. Wir suchen für Kinder passende neue Eltern. Eine Adoption heute ist eine Hilfe für Kinder, die nicht bei ihren biologischen Eltern aufwachsen können. Wir suchen die besten Chancen für ein Kind und vermitteln sie in eine neue Elternbeziehung. Wir sind da für die Herkunftsfamilie und die Adoptivfamilie. Wir arbeiten mit der Methode der systemischen Adoptionsberatung. Sie unterstützt Menschen, die sich für eine Adoption interessieren und Menschen, die sich mit ihrer Elternschaft auseinandersetzen. Wir, Carmen Schäfer und Hans Vaupel, sind erfahrene Fachkräfte, die sich ständig weiter bilden, damit für Sie die qualitative und achtsame Beratung gewährleistet ist und dem gesetzlichen Auftrag professionell entsprochen wird. 1

5 Was für ein Kind? Zur Adoption vermittelt werden Kinder unterschiedlichen Alters, die aus den verschiedensten Gründen nicht bei ihren Eltern sein können. Für die in den stationären Jugendhilfeeinrichtungen (Heimen) lebenden Kinder kommt eine Adoptionsvermittlung in der Regel nicht in Frage. Bei einer Säuglingsvermittlung können die Neugeborenen meistens von uns unmittelbar aus der Geburtsklinik in die Obhut der neuen (Adoptiv-) eltern gegeben werden. Für Kinder gibt es keinen Garantieschein. Den neuen Eltern stellen sich neue Aufgaben. Liebe, Einfühlungsvermögen, Engagement, Belastbarkeit und Geduld müssen sich sich die Kinder bei Ihnen abholen können. Ein Kind ist auf Ihre soziale und emotionale Kompetenz und Ihre persönliche Sicherheit angewiesen. Die Bedingungen in unserer Gesellschaft sind mit dafür verantwortlich, dass es mehr Menschen gibt, die auf eine Adoption warten, als Kinder, für die neue Eltern gesucht werden sollen und die diese neue Lebenswelt erhalten können. 2

6 Wer kann adoptieren? Ein Kind annehmen können: Ehepaare nur gemeinsam. Ein Ehepartner bzw. eine Ehepartnerin muss das 25. Lebensjahr, der bzw. die Andere das 21. Lebensjahr vollendet haben. Alleinstehende, wenn sie mindestens 25 Jahre alt sind. Bei Paaren in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft kann nur eine Person adoptieren. Möglich ist ggf. die Adoption des leiblichen Kindes des Partners bzw. der Partnerin. Die jeweils annehmende Person muss dabei das 21. Lebensjahr vollendet haben. Der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind sollte einem natürlichen Eltern-Kind- Altersverhältnis entsprechen. Die Praxis geht davon aus, dass zwischen Geburt und Annahme eines Kindes nicht mehr als 40 Jahre Altersunterschied bestehen sollten. Falls Kinder aus einer bestehenden Ehe oder Kinder aus früheren Ehen vorhanden sind (auch Adoptivkinder), erwartet das Gesetz eine gegenseitige Interessenabwägung. Adoptierende müssen über eine gewisse persönliche Reife und eine erwachsene emotionale Entwicklung verfügen. Gesicherte wirtschaftliche und soziale Verhältnisse sind gut. 3

7 Je nach Alter und Bedürfnis des Kindes sind die beruflichen Tätigkeiten der Adoptierenden der Entwicklung des Kindes flexibel anzupassen. Wieso Adoptionsfreigabe? Oft kommen für die Entscheidung zur Adoptionsfreigabe mehrere Gründe zusammen. Immer handelt es sich um komplexe Situationen, in denen eine Adoption eine gute Entscheidung für die Interessen und das Wohl von Kind und Eltern ist. Wie und wo vermittelt wer? Die Adoptionsvermittlung ist Aufgabe des Jugendamtes. Andere Träger müssen eine Anerkennung als anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle besitzen. Weiteren Personen oder Organisationen (beispielsweise Klinikpersonal) sind Adoptionsvermittlungen gesetzlich untersagt. Die Vermittlung von Adoptivkindern nimmt beim Jugendamt Waldeck-Frankenberg ein erfahrenes Team wahr, das dem Fachkräftegebot des Sozialgesetzbuches VIII entspricht und über verschiedene systemische und beraterische Zusatzqualifikationen verfügt. 4

8 Bei einer Adoption geht es um eine lebenslange Entscheidung für ein Kind. Unser Anliegen ist es, Sie bei Ihren jeweiligen Anliegen im Kontext einer Adoptionsvermittlung und über die verschiedenen Aspekte einer Adoption zu beraten und Ihren Entscheidungsprozess zu unterstützen. Dazu möchten wir Sie kennen lernen. Sie benötigen Vertrauen zu uns und wir zu Ihnen. Wir möchten Sie in Ihrer individuellen Persönlichkeit erleben und erfahren dürfen. Sie erleben uns im offenen Umgang mit Ihnen. Wir beachten Distanz und schätzen Nähe. Wir laden Sie ein zu Einzelgesprächen und zu verschiedenen Adoptionsworkshops mit anderen interessierten Menschen. Wir geben Ihnen Aufmerksamkeit. Die Seminare finden immer an einem Samstag bzw. am Wochenende statt. Mindestens an einem Wochenende arbeiten wir mit systemischen Familienaufstellungen. Mit den Erfahrungen, die sich für Sie aus den verschiedenen Gesprächen und den gemeinsamen Workshops entwickeln, möchten wir mit Ihnen einen Eindruck und ein Gefühl dafür vermitteln, ob Sie sich als mögliche Eltern für ein Adoptivkind empfinden. Es kann sein, unsere gemeinsamen Bemühungen bleiben am Ende ohne eine Adoptionsvermittlung. Es gibt keine Vermittlungsgarantie. 5

9 Für die Vermittlung eines Kindes aus dem Ausland sind Ihre Ansprechpartner die gemeinsamen Zentrale Adoptionsstelle der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz, Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, GZA RLP / Hessen Postfach 2964, Mainz und weitere jeweils für bestimmte Länder anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen. Wir kooperieren jeweils mit den entsprechenden Institutionen und erstellen als öffentlicher Jugendhilfeträger und regionale Adoptionsvermittlungsstelle den erforderlichen Sozialbericht (Home-Study), der zur Vorlage bei der legalen ausländischen Kontaktstelle notwendig ist. Diese gutachtliche Äußerung ist kostenpflichtig. Außer einem Kostenbeitrag bei den Wochenendworkshops entstehen Ihnen durch die Leistung des öffentliche Jugendhilfeträgers keine Gebühren. Wie kommen WIR zusammen? Es ist unsere Aufgabe als Fachkräfte der Adoptionsberatung, für ein Kind Eltern zu finden, nicht für ein bestimmtes Paar ein bestimmtes Kind. Unter den grundsätzlich akzeptierten Adoptionswilligen werden jene angesprochen, von denen beispielsweise angenommen wird: 6

10 dass sie das Kind mit seiner Persönlichkeit, seinen besonderen Bedürfnissen seinem familiären Hintergrund annehmen können sich den Anforderungen, die es an künftige Eltern stellt, gewachsen fühlen. Zu Beginn eines Vermittlungsprozesses beraten wir mit den neuen Eltern die bisherige Geschichte des Kindes, seine Entwicklung, seine gesundheitlichen und psychodynamischen Aspekte und möglichen Perspektiven. Ein erster Kontakt zum Kind wird sorgfältig vorbereitet und begleitet. Manchmal ist eine längere und behutsame Anbahnungszeit notwendig. Die leiblichen Eltern können von uns auf Wunsch und mit dem Einverständnis der Annehmenden über deren Persönlichkeiten und den Vermittlungsverlauf unterrichtet werden. Wir machen unsere Entscheidung transparent. Auf dieser Grundlage sollen auch die leiblichen Eltern unserem Handeln vertrauen können und sicher sein, dass sich die beabsichtigte Adoption zum Wohle ihres Kindes entwickelt. Selbstverständlich können sie ihre Vorstellungen dazu ausdrücken, was sie sich für neue Eltern für ihr Kind wünschen. 7

11 Adoptionsformen In der Praxis werden immer häufiger Adoptionsvermittlungen - im Einvernehmen mit den Beteiligten - als "geöffnete Adoptionen" realisiert. Wenn Sie/sie es sich wünschen, können sich leibliche Eltern und zukünftige Adoptiveltern auch kennen lernen. Die Differenziertheit von möglichen Begegnungen und Informationen wird mit allen Beteiligten individuell vereinbart. Mit solchen Begegnungen kann die Möglichkeit geschaffen werden, einen persönlichen Eindruck voneinander zu erhalten und Gefühle, Eindrücke und Fragen zu besprechen. Die Adoptiveltern erhalten mit einer geöffneten Adoptionsform die Chance, ihrem Kind authentisch von den Herkunftseltern erzählen zu können. Es ist alles das möglich, worauf sich die Beteiligten einlassen wollen. Im Adoptionsdreieck können wir Berichte von den Adoptiveltern und Bilder des Kindes an die Herkunftsfamilie übermitteln. Wir freuen uns, wenn auch die leiblichen Eltern mitteilen, wie es Ihnen geht. Bei einer Inkognitoadoption können sich die Beteiligten nicht kennen lernen. Es werden keine Daten gewechselt. 8

12 Aus den Biografien und der Begleitung erwachsener Adoptierter wissen wir, das die persönliche Identität und die eigene Wertschätzung besser gelingt, wenn offen und ehrlich und ohne Geheimnisse mit einer Adoption umgegangen wird. Wir favorisieren geöffnete Adoptionsformen. Adoptionspflege Der Adoption geht eine etwa einjährige Adoptionspflegezeit voraus. Insbesondere in dieser Zeit hat die Adoptivfamilie Anspruch auf Beratung und Unterstützung in allen Fragen der familiären und sozialen Integration. Diese Beratung und Unterstützung wird bis zum Ende des Adoptionsverfahrens und nach individuellem Wunsch auch später von uns wahrgenommen. Die leiblichen Eltern geben rechtswirksam Ihre Einwilligung in die Adoption ihres Kindes frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes (acht-wochen- Frist). Unsere bisherigen Erfahrungen geben uns jedoch den Mut, die Kinder bis zur erfolgten rechtswirksamen Einwilligung der leiblichen Eltern nicht irgendwo zu versorgen, sondern sie direkt der Obhut der neuen Eltern anzuvertrauen. 9

13 Die Einwilligung der leiblichen Eltern wird notariell beurkundet und wird unwiderruflich (mit mit Zugang beim Familiengericht) rechtswirksam. Sie hat zur Folge, dass die Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern ruhen und eine Adoptionsamtsvormundschaft eintritt. Vormund wird das Jugendamt ( 1751 BGB). Zum Ende der Adoptionspflegezeit erstellen wir für das zuständige Familiengericht eine Fachliche Äußerung gem. 189 FamFG. Es wird u. a. berichtet, wie die Beziehung zwischen den Adoptiveltern und ihrem Adoptivkind sich entwickelte, wie gut das Eltern-Kind-Verhältnis ist, wie die Integration des Kindes in die Familie gelang und wie die Adoption dem Wohle des Kindes dient. Verantwortung für ein Adoptivkind? Vom Zeitpunkt der Aufnahme an, übernehmen die Adoptiveltern die Erziehung, Versorgung und Betreuung des Kindes und die damit verbundenen Kosten. Die Adoptivpflegeeltern haben Anspruch auf Kindergeld, Elterngeld und Leistungen ihrer eigenen Krankenkasse. Die Adoptiveltern sind berechtigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens selbst zu entscheiden. Hinsichtlich der Elternzeit haben Adoptiveltern die gleichen Rechte wie biologische Eltern. 10

14 Adoptionsbeschluss Im Verlauf der Adoptionspflegezeit beantragen die Adoptiveltern beim zuständigen Familiengericht für sich und ihr Adoptivkind die Adoption. Dieser Antrag muss notariell beurkundet werden. Die/der Beauftragte gemäß 55 SGB VIII (Vormund) des Jugendamtes willigt für das Kind in die Adoption ein. Diese Einwilligung bedarf ebenfalls der notariellen Beurkundung. Mit dem Gerichtsbeschluss (Adoptionsdekret) erhält das Kind den Familiennamen der Annehmenden. Es erlangt die rechtliche Stellung eines Kindes der Annehmenden und erwirbt in der Regel deren Staatsangehörigkeit. Alle rechtlichen Beziehungen zu seinen leiblichen Eltern erlöschen. Bei Stiefkindadoptionen bleibt die Verwandtschaft zum leiblichen Elternteil des Kindes, der gleichzeitig Ehegatte des oder der Annehmenden ist, erhalten. Hier erlischt nur die Verwandtschaft zu dem anderen Elternteil. Die Adoptiveltern fordern nach abgeschlossener Adoption beim Standesamt, das die Geburt des Kindes beurkundet hat, eine Geburtsurkunde auf den Adoptivnamen des Kindes an. In dieser Urkunde ist die Adoption nicht ersichtlich. In der Abstammungsurkunde (nötig bei einer Eheschließung) ist der Geburtsname des Kindes, Zeit und Ort der Geburt, Namen der leiblichen Eltern sowie der Vermerk über die Rechtswirksamkeit der Adoption dokumentiert. 11

15 Wir ermuntern sowohl die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern, dem Kind jeweils einen Vornamen zu geben. Bei Adoptionen aus dem Ausland sind Besonderheiten zu beachten, die sich mit dem ausländischen Rechtsverfahren ergeben können. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres haben Adoptierte das Recht, Einsicht in das Personenstandsregister bei dem Standesamt zu nehmen, das ihre Geburt beurkundet hat. 12

16 Die doppelte Elternschaft Das adoptierte Kind wächst mit dem Wissen der doppelten Elternschaft auf. Die Auseinandersetzung mit seiner Herkunfts- und Lebensgeschichte wird für den jungen Menschen immer wieder je nach Lebensalter und Entwicklungsstand mit neuen Fragen verbunden sein. Es ist das natürliche Bedürfnis eines Menschen zu wissen, woher er kommt, wo seine biologischen und psychodynamischen Wurzeln liegen. Nicht beantwortete Fragen oder ein tabuisierender Umgang mit der Adoption können zu Verunsicherungen, Entwicklungsstörungen und Krisen in der Lebensbewältigung führen. Die Erfahrung zeigt uns, dass Adoptierte auf der Grundlage von Vertrauen, Offenheit und Annahme ein positives Selbstwertgefühl entwickeln. Wir empfehlen Adoptiveltern eine frühzeitige, selbstverständliche und in liebevoller Atmosphäre stattfindende Aufklärung des Kindes über seine Adoption. Wir beraten Adoptierte, Adoptiveltern, Herkunftsfamilien, jederzeit gern. Vereinbaren Sie mit uns einen Gesprächstermin, wenn Sie sich dem Adoptionsthema weiter nähern möchten. 13

17 Kooperationspartner Arbeitsgemeinschaft der Nordhessischen Jugendämter Systemisches Institut Kassel Brigitte Schiffner Herta Schindler Supervisorin, Biografiearbeit Kassel, Fotos / Bildmaterial Design / Layout Landkreis Waldeck-Frankenberg, Jugendamt (FD 4.2) 14

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