Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie A. Lösungen

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1 Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie A Lösungen Fach Zeit: Steuern 3 Stunden Aufgaben Gegenstand Zeit Max. Punkte Eff. Punkte Aufgabe 1 Verschiedene Steuern Aufgabe 2 Begriffe 12 8 Aufgabe 3 Gründung einer Gesellschaft 12 6 Aufgabe 4 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit 14 8 Aufgabe 5 Abgrenzungsfragen (Tabelle) 15 8 Aufgabe 6 Einkünfte aus Vorsorge 15 7 Aufgabe 7 Einkünfte aus Vermögen Aufgabe 8 Die Steuerpflicht 15 8 Aufgabe 9 Besteuerung der Selbständigerwerbenden 15 8 Aufgabe 10 Besteuerung von Kapitalunternehmen Aufgabe 11 Besteuerung von Kapitalunternehmen 15 8 Aufgabe 12 Besteuerung selbständige Erwerbstätigkeit 12 8 Total Name, Vorname:... Bitte kontrollieren Sie, ob Sie das vollständige Aufgabenset erhalten haben. Es umfasst: 18 Seiten (inkl. Deckblatt). Hilfsmittel: - Taschenrechner (nicht programmierbar) - DBG - StG - VStV - MWSTV Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Seite 1 von 18

2 Aufgabe 1 Einzelne Steuern Füllen Sie folgende Tabelle aus: Steuerart Steuerhoheit Steuerobjekt Steuersubjekt Einkommenssteuer Bund Steuerpflichtige Steuerbare Einkommen Kantone Gemeinden Vermögenssteuer Kantone Steuerpflichtige nat. Nettovermögen Gemeinden Person Gewinnsteuer jur. Personen Bund Kantone Gemeinden Gewinn AG GmbH Genossenschaften Kapitalsteuer juristischer Personen Kantone Gemeinden Kapital AG GmbH Genossenschafter Verrechnungssteuer Bund Erträge Schuldner Lottogewinne Renten/Kapitalleistungen Stempelsteuer Bund Emissionsabgabe Umsatzabgabe Prämien von Versicherungen Unternehmen Banken Versicherungsgesellschaften Erbschafts- und Schenkungssteuer Kantone Gemeinden Übergang Erbschaft /Schenkung Beschenkte Erben Grundstückgewinnsteuer Kantone Gewinn/Verkauf Verkäufer Gemeinden Liegenschaft Handänderungsteuer Kantone Übertragung einer Käufer/Verkäufer Gemeinden Liegenschaft Mehrwertsteuer Bund Lieferungen Dienstleistungen Eigenverbrauch Import Unternehmen Private Dienstleistungen Seite 2 von 18

3 Aufgabe 2 Begriffe Erklären Sie stichwortartig die folgenden Begriffe: 1. Familienbesteuerung 2. Abschreibungen 3. Rückstellungen 4. Präponderanzmethode 5. Steuernachfolge 6. Postnumerandobesteuerung 7. Ersatzbeschaffung 8. Massgeblichkeitsprinzip Familienbesteuerung Abschreibungen Rückstellungen Präponderanzmethode Steuernachfolge Postnumerandobesteuerung Ersatzbeschaffung Massgeblichkeitsprinzip Einkünfte der Familien werden zusammen besteuert Ausnahme: Erwerbseinkünfte minderjähriger Kinder Wertverminderungen auf Aktiven des Anlagevermögens Verlustrisiken auf Aktiven des Umlaufvermögens Aufwendungen, die in der Höhe und Fälligkeit noch unbestimmt sind Überwiegende Nutzung von Vermögenswerten Erben treten in die materiellen und formellen Rechte des Erblassers ein Steuerperiode und Bemessungsperiode fallen zusammen Veranlagungsperiode folgt Betriebsnotwendige Anlagevermögen Gleiche Funktion Steueraufschub Innert bestimmter Frist Handelsbilanz ist für die Steuerbilanz massgebend Abweichungen müssen im Steuergesetz erwähnt sein Seite 3 von 18

4 Aufgabe 3 Gründung einer Kapitalgesellschaft Bruno Gerber beabsichtigt eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Das AK der neugegründeten Gesellschaft soll Fr. 500'000.- betragen. Da Bruno Gerber sehr vermögend ist, leistet er die Kapitaleinlage bar. Die Gründung erfolgt gemäss HR-Eintrag am 12. Februar Der erste Geschäftsabschluss wird am vorgenommen. 1. Was ist Gegenstand der Stempelabgabe? 2. Welche Steuer ist bei der Gründung der Aktiengesellschaft geschuldet? 3. Wieviel beträgt der Steuersatz? 4. Wieviel beträgt die geschuldete Steuer? 5. Welchen Zeitraum umfasst die Steuerperiode für die direkte Bundessteuer? 6. Welchen Zeitraum umfasst das Geschäftsjahr? Frage 1 Gegenstand der Stempelabgabe - Emissionsabgabe - Umsatzabgabe - Stempel auf Versicherungsprämien Frage 2 Gründung der Aktiengesellschaft Emissionsabgabe auf der Ausgabe von Beteiligungsrechten Frage 3 Steuersatz EA von einem Prozent; Freibetrag von Fr. 250'000.- Frage 4 Geschuldete Steuern Ein Prozent auf Fr. 250'000.- = Fr. 2'500.- Frage 5 Steuerperiode Steuerperiode entspricht dem Geschäftsjahr: Frage 6 Geschäftsjahr Geschäftsjahr: Seite 4 von 18

5 Aufgabe 4 Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit Bruno Meier arbeitet beim kantonalen Bauamt als Angestellter. Sein Bruttolohn beträgt Fr. 93' Der Nettolohn I beträgt Fr. 83' Er fährt jeden Tag mit dem Bus zur Arbeit. Das Jahresabonnement beträgt Fr An den Mittagen kehrt er nicht zurück nach Hause. Da er abends noch einige Arbeiten zu verrichten hat, hat er sich einen Computer für Fr. 5'200.- angeschafft. Am Freitag besucht er jeweils einen Computerkurs. Der Kurs kostet Fr. 2' Welche Abzüge hat der Arbeitgeber vom Bruttolohn eines Angestellten zu machen? 2. Welche drei Arten von Abzügen kennt die direkte Bundessteuer? 3. Welche Gewinnungskosten kann Bruno Meier nach DBG 26 geltend machen? 4. Für welche Gewinnungskosten kann eine Pauschale gemacht werden? 5. Ermitteln Sie das steuerbare Einkommen von Bruno Meier unter Berücksichtigung der vorhandenen Angaben. Frage 1 Abzüge für Sozialleistungen - AHV/IV/EO/AlV - BVG (2. Säule) - BUV und NBUV Frage 2 Arten von Abzügen - Gewinnungskosten nach DBG 26 - Allgemeine Abzüge nach DBG 33 - Sozialabzüge nach DBG 25 Frage 3 Gewinnungskosten - Fahrkosten - Auswärtige Verpflegung - Berufsauslagen - Weiterbildungs-/Umschulungskosten Frage 4 Pauschalen - Auswärtige Verpflegung - Berufsauslagen 3% Seite 5 von 18

6 Frage 5 Ermittlung des Einkommens Bruttoeinkünfte Beiträge AHV/PK. / Nettolohn I Fahrkosten. / Auswärtige Verpflegung./ Berufsauslagen./ Weiterbildungskosten./ Einkünfte Seite 6 von 18

7 Aufgabe 5 Abgrenzung zu den Lebenshaltungskosten 1. Welches ist der wesentliche Unterschied zwischen den Lebenshaltungskosten und den übrigen, steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen bzw. Kosten? 2. Füllen Sie folgende Tabelle aus: Kosten der privaten Lebenshaltung Keinen Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften Keine Regelung im Steuergesetz Gewinnungskosten Allgemeine Sozialabzüge Lebenshal- Abzüge tungskosten 1. Frage 1 Lebenshaltungskosten: Frage 2 Tabelle Schuldzinsen Kleinkredit Alimente Weiterbildung AHV-Beiträge Beiträge gebundene Vorsorge Miete für die Wohnung Prämie für private Versicherung Krankenkassenprämie Vermögensverwaltungskosten Kaminfegerarbeiten Rückzahlung Schulden Kinderbetreuungskosten Beiträge an die SVP Schulgeld für Kinder Sprachkurs Seite 7 von 18

8 Aufgabe 6 Einkünfte aus Vorsorge Bruno Gerber wird im Mai jährig und gibt seine unselbständige Erwerbstätigkeit auf.. Er bekommt folgende Leistungen ausbezahlt: AHV-Rente: Fr pro Monat Rente aus PK: Fr pro Monat Kapitalleistung aus einer privaten Lebensversicherung: Fr. 250'000.- Kapitalleistung aus einer gebundenen Selbstvorsorge: Fr. 120'000.- Rente aus einer privaten Lebensversicherung: Fr Wie wird die AHV-Rente besteuert? 2. Wie wird die Rente aus der PK besteuert? 3. Ist die Kapitalleistung aus der privaten Lebensversicherung steuerbar? 4. Wie wird die Kapitalleistung aus der gebundenen Selbstvorsorge besteuert? 5. Wie wird die Rente aus der privaten Lebensversicherung besteuert? 6. Wie sind die Beiträge für die jeweiligen Versicherungen steuerrechtlich zu behandeln? Frage 1 AHV-Rente Die Besteuerung erfolgt zu 100%. Beiträge können vollständig abgezogen werden. Frage 2 PK-Rente Die Besteuerung erfolgt zu 100%. Beiträge können vollständig abgezogen werden. Frage 3 Kapitalleistung aus privater Lebensversicherung Auszahlung ist steuerfrei Beiträge im Rahmen des allgemeinen Versicherungsabzuges. Frage 4 Kapitalleistung aus der gebundenen Selbstvorsorge Auszahlung ist steuerbar; Tarif zu einem Fünftel des normalen Tarifs Beiträge sind voll abzugsfähig bis zu den Höchstvorschriften Frage 5 Renten aus einer privaten Lebensversicherung Auszahlung ist steuerbar, zu 60/40% Beiträge im Rahmen des allgemeinen Versicherungsabzuges Seite 8 von 18

9 Aufgabe 7 Vermögenserträge Bruno Gerber ist Alleinaktionär der Gerber AG. Die Gerber AG erzielt im Geschäftsjahr 99 einen Gewinn vor Steuern von Fr. 120' Das Aktienkapital der Gerber AG beträgt Fr. 300' Die Steuerbelastung im Sitzkanton der Gerber AG beträgt 30%. 1. Die GV bestimmt anlässlich der Sitzung vom 15. Mai 2000 eine Dividende von 10% auszuschütten. Wieviel beträgt die beschlossene Dividende? 2. Welche Steuer ist auf der Dividende geschuldet? 3. Wieviel beträgt die geschuldete Steuer? 4. Wer muss diese Steuer entrichten? 5. Wieviel bekommt der Aktionär ausbezahlt? 6. Wieviel beträgt der Gewinn der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Steuerrückstellung? 7. Wieviel beträgt die Steuerrückstellung, wenn 30% vom steuerbaren Gewinn gebildet werden können? 8. Wieviel beträgt die Steuerbelastung für die direkte Bundessteuer? 9. Wieviel beträgt die geschuldete Gewinnsteuer? 10. Welchen Betrag hat der Aktionär aus der Dividendenzahlung zu deklarieren? 11. Welches sind die Voraussetzungen für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer? Frage 1 Dividende 10 Prozent auf Fr.300'000 = Fr. 30'000 Frage 2 Geschuldete Steuer Verrechnungssteuer Frage 3 Steuerbetrag 35% auf Fr. 30'000.- = Fr. 10'500.- Frage 4 Entrichtung der Steuer Gerber AG hat die Steuer der ESTV innerhalb von 30 Tagen nach Beschluss abzuliefern. Frage 5 Auszahlung an Aktionär Auszahlung: Fr. 30'000 Fr = Fr. 19'500 Seite 9 von 18

10 Frage 6 Gewinn der Gesellschaft Fr. 120'000 (130%) = 92'307.- Frage 7 Steuerrückstellung Rückstellung: Fr.120'000 Fr = Fr. 27'693.- Frage 8 Steuerbelastung 8.5 Prozent Frage 9 Geschuldete Gewinnsteuer 8.5% auf Fr. 92'307 Fr Frage 10 Deklaration Bruttobetrag von Fr. 30'000.- Frage 11 Rückerstattung der Verrechnungssteuer Deklaration in der Steuererklärung Eigentümer oder Nutzniesser Wohnsitz in der Schweiz Seite 10 von 18

11 Aufgabe 8 Die Steuerpflicht Lukas Huber hat seinen Wohnsitz in Paris. Er ist verheiratet mit Susi. Lukas Huber hat von seinen Eltern eine Ferienwohnung in Leysin geerbt. Sein Vater führte eine Einzelfirma. Nach dem plötzlichen Tod seines Vaters entschied er zusammen mit seiner Mutter und einer Schwester einen Geschäftsführer anzustellen, der den Betrieb weiterführt. Susi ist Kommanditärin einer Kommanditgesellschaft in der Schweiz. Lukas Huber ist Verwaltungsrat einer schweizerischen Aktiengesellschaft und erhält jährlich ein Verwaltungsratshonorar. 1. Welches sind die Voraussetzungen, damit eine Person in der Schweiz eine persönliche Steuerpflicht begründet? 2. Welches sind die Voraussetzungen, damit eine Person in der Schweiz eine wirtschaftliche Steuerpflicht begründet? 3. Was bedeutet eine unbeschränkte Steuerpflicht? 4. Was bedeutet eine beschränkte Steuerpflicht? 5. Was für eine Steuerpflicht begründet Lukas Huber in der Schweiz? 6. Was für eine Steuerpflicht begründet seine Ehefrau Susi in der Schweiz? 7. Wie werden die Einkünfte in der Schweiz besteuert (ordentliche Veranlagung oder Quellensteuer)? Frage 1 Persönliche Zugehörigkeit - Wohnsitz - Aufenthalt (30/90 Tage) mit und ohne Erwerbstätigkeit - Angestellte öffentlicher oder internationaler Institutionen Frage 2 Wirtschaftliche Zugehörigkeit - Betriebstätte - Liegenschaften - Teilhaber/Inhaber von PE/EF - Empfänger von Provisionen - Übrige Werte nach Art. 5 Seite 11 von 18

12 Frage 3 Unbeschränkte Steuerpflicht Das gesamte weltweite Einkommen wird besteuert, sofern nicht Ausnahmevorschriften gelten, d.h. befreit sind bzw. von der Steuerpflicht ausgenommen sind. Frage 4 Beschränkte Steuerpflicht Nur das in der Schweiz erzielte und hier nach Gesetz steuerbare Einkommen wird erfasst Frage 5 Steuerpflicht von Lukas Huber Wirtschaftliche Zugehörigkeit: Ferienwohnung in Leysin Teilhaber an der Erbengemeinschaft Verwaltungsratshonorar Frage 6 Steuerpflicht von Susi Huber Wirtschaftliche Zugehörigkeit: Teilhaber an der Kommanditgesellschaft Frage 7 Art der Besteuerung Verwaltungsratshonorar: Quellensteuer Übrige Einkünfte: alle ordentlich Seite 12 von 18

13 Aufgabe 9 Besteuerung der Selbständigerwerbenden An der Keller & Co sind A. und B. Keller als Komplementäre und C. Locher als Kommanditär beteiligt. C. Locher stellt der Kommanditgesellschaft eine Liegenschaft für geschäftliche Zwecke zur Verfügung. In dieser Liegenschaft befinden sich die Büroräumlichkeiten und die Ausstellungsräume. 1. Warum ist die Unterscheidung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen für das Steuerrecht von Bedeutung? 2. Handelt es sich bei dieser Liegenschaft, die geschäftlich genutzt wird, um Geschäfts- oder Privatvermögen? 3. Locher stellt die Liegenschaft der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung. Handelt es sich um Geschäfts- oder Privatvermögen? 4. Die Liegenschaft wird in der Buchhaltung der Kommanditgesellschaft bilanziert. Es sind aber nie Abschreibungen vorgenommen worden. Handelt es sich um Geschäfts- oder Privatvermögen? Frage 1 Unterscheidung Privatvermögen: Keine Abschreibungen Keine Rückstellungen Gewinne sind steuerfrei (Ausnahme kantonale Grundstückgewinnsteuer) Geschäftsvermögen: Abschreibungen möglich Rückstellungen möglich Gewinne sind steuerbar Seite 13 von 18

14 Frage 2 Privat- oder Geschäftsvermögen Tatsächliche Nutzung: geschäftlich Erwerbsmotiv: privat Finanzierung: privat Bilanzierung privat Zivilrechtliche Gestaltung: privat Die Liegenschaft ist im Privatvermögen von Kommanditär Locher. Diese Betrachtungsweise ist umso verständlicher, wenn man bedenkt, dass der Eintritt und Austritt von Gesellschaftern grundstücksteuerrechtliche Folgen haben kann. Frage 3 Unentgeltliche Überlassung Da die Liegenschaft unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, stellt sie Geschäftsvermögen dar. Frage 4 Liegenschaft in der Buchhaltung Die effektive Nutzung ist zu geschäftlichen Zwecken. Es ist deshalb Geschäftsvermögen. Seite 14 von 18

15 Aufgabe 10 Besteuerung von Kapitalunternehmen Heinrich Müller ist Alleinaktionär der Max AG. Er gewährt seiner Gesellschaft ein Darlehen von Fr. 800' Der Marktzins beträgt gemäss Kreisschreiben der ESTV 4% (Annahme). 1. Welches sind die Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung? 2. Was sind offene Kapitaleinlagen? 3. Was sind verdeckte Kapitaleinlagen? 4. Welches sind die steuerlichen Konsequenzen für die direkte Bundessteuer, die Verrechnungssteuer und die Emissionsabgabe, wenn die Max AG das Darlehen zu 8% verzinst (für Aktionär und Gesellschaft)? 5. Welches sind die steuerlichen Konsequenzen für die direkte Bundessteuer, die Verrechnungssteuer und die Emissionsabgabe, wenn die Max AG das Darlehen nicht verzinst (für Aktionär und Gesellschaft)? 6. Welches sind die Steuerfolgen, wenn der Aktionär Heinrich Müller auf die Rückzahlung des Darlehens verzichten würde? Seite 15 von 18

16 Frage 1 Voraussetzungen Voraussetzungen: Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung Aktionär/nahestehende Person Erkennbar für die handelnden Organe Frage 2 Offene Kapitaleinlagen Zuschüsse Forderungsverzichte Frage 3 Verdeckte Kapitaleinlage Zuschüsse, die buchhalterisch nicht ausgewiesen werden Frage 4 Steuerfolgen bei überhöhten Zinsen Aktionär: Direkte Steuern: keine Steuerfolgen, da deklariert VSt: Rückerstattung der Verrechnungssteuer StG: keine Steuerfolgen Gesellschaft: Direkte Steuern: Aufrechnung von Fr. 32'000 VSt: Ablieferung der Verrechnungssteuer /MV StG: Keine Frage 5 Steuerfolgen eines zinslosen Darlehens Aktionär: Direkte Steuern: keine Steuerfolgen VSt: keine Steuerfolgen StG: keine Steuerfolgen Gesellschaft: Direkte Steuern: keine Steuerfolgen VSt: keine Steuerfolgen StG: Zuschuss Frage 6 Forderungsverzicht Zuschuss unterliegt der EA Seite 16 von 18

17 Aufgabe 11 Besteuerung von Kapitalunternehmen Anlässlich einer Buchprüfung stellen die Steuerbehörden fest, dass der Aktionär der Max AG seiner Gesellschaft Aktiven verkauft hat, die weit über dem Verkehrswert liegen. Die Gesellschaft nimmt auf dem übersetzten Wert von Fr. 200'000.- keine Abschreibung vor. 1. Welches sind die steuerrechtlichen Folgen aus der Einbringung der Aktiven zu einem übersetzten Preis für die Max AG? 2. Welches sind die steuerrechtlichen Folgen aus der Einbringung der Aktiven zu einem übersetzten Preis für den Gesellschafter? 3. Welches sind die Steuerfolgen, wenn die Max AG im nächsten Geschäftsjahr eine Abschreibung von Fr. 60'000.- auf den eingebrachten Aktiven vornimmt? Frage 1 Einbringung zu einem übersetzten Wert Nonvaleur Keine Abschreibungen Ausbuchung zu Lasten offener Reserven Frage 2 Steuerfolgen für den Aktionär Geldwerte Leistung von Fr. 200'000.- Realisierung im Zeitpunkt der Einbringung Frage 3 Vornahme von Abschreibungen Abschreibungen ist nicht zulässig Aufrechnung zum ausgewiesenen Gewinn Aufgabe 12 Besteuerung der Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit G. Holzer führte während zwanzig Jahren die Gärtnerei an der Samenstrasse 50 in Blumenhof. Ende März 1995 starb G. Holzer bei einem Autounfall. Erben sind seine Frau und die drei Kinder, die alle mündig sind. Die Ehefrau arbeitete nicht im Betrieb. Die drei Kinder arbeiten als Angestellte. Der Gärtnereibetrieb wird weitergeführt. Mit der Geschäftsführung wird A. Moser beauftragt. Seite 17 von 18

18 1. Welches sind die Voraussetzungen für das Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit? 2. Welche Sozialleistungen hat ein Selbständigerwerbender zu bezahlen? 3. Unterliegen die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit der beruflichen Vorsorge? 4. Wer ist für den Gewinn aus der Gärtnerei steuerpflichtig? Frage 1 Voraussetzungen - Einsatz von Arbeit und/oder Kapital - Fremde Mittel - Unternehmerisches Risiko - Auf eigene Rechnung - Frei gewählte Organisation - Nach aussen auftreten Frage 2 Sozialleistungen AHV, IV, EO, ALV und UVG Frage 3 BVG Ja, der Selbständigerwerbe kann jedoch selber wählen ob er einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge beitreten will oder nicht. Wenn er keiner Einrichtung für die berufliche Vorsorge (2. Säule) angehören sollte, könnte er maximal 20% des Gesamteinkommens resp. 28'656.- für die 3. Säule abziehen. Frage 4 Steuersubjekt Die Erben führen die Gärtnerei als Erbengemeinschaft nach dem Tod von G. Holzer weiter. Durch diese Änderung wird die Rechtsform in eine Kollektivgesellschaft mutiert. Die Ehefrau und die Kinder sind somit anteilsmässig (gem. gesetzlichen Bestimmungen für die Kollektivgesellschaft) für den Gewinn der Gärtnerei steuerpflichtig (Art. 10 DBG). Ein Eintrag im Handelsregister ist nicht zwingend nötig, da der Eintrag nur deklaratorische Wirkung hat. Seite 18 von 18

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