des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen und der Großen Kreisstadt Weißenburg i. Bay.

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1 AMTSBLATT des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen der Großen Kreisstadt Weißenburg i. Bay. Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen Sitz: Weißenburg i. Bay., Bahnhofstraße 2 Stadt Weißenburg i. Bay. Öffnungszeiten: Marktplatz 19 Telefon: / Telefax: / Mo. Fr Uhr Postfach Poststelle.Lra@Landkreis-WUG.de Internet: Telefon: / in dringenden Fällen: Öffnungszeiten des Landratsamtes: Kfz-Zulassungsstelle Telefax: / Mo. Do Uhr Kfz-Zulassungstelle Führerscheinstelle Sozialamt Weißenburg Gunzenhausen Einwohnermelde- Passamt: Mo Uhr Mo.-Fr Uhr Mo Uhr Mo. bis Fr. ausschließlich Mo. u. Di Uhr, Di Uhr Do Uhr Di Uhr Internet: nach vorheriger Uhr Mi Uhr Mo. nachmittags Mi Uhr stadt@weissenburg.de Do Uhr nach Terminvereinbarung Do Uhr TERMINVEREINBARUNG Mi Uhr Fr Uhr (Tel.: 09141/ ) Fr Uhr Alle sonstigen Sachgebiete: Do Uhr Mo. u. Di. nachmittags Mo. u. Di Uhr Mo. Fr Uhr Uhr nach Terminvereinbarung nach Terminvereinbarung sowie nach TERMINVEREINBARUNG! Fr Uhr (Tel.: 09141/ ) (Tel.: 09141/ ) Druck Verlag: Buch- Offsetdruckerei Braun & Elbel GmbH & Co. K. G., Weißenburg i. Bay., Wildbadstraße 16, Tel / Nr. 18 Erscheint jeden Samstag Samstag, 2. Mai 2015 Inhaltsverzeichnis: Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen am Montag, den S Anmeldung am Gymnasium bzw. an der Realschule der Senefelder-Schule Treuchtlingen, Bgm.-Döbler-Allee 3 70 S Anmeldung am Werner-von-Siemens-Gymnasium Weißenburg 718 S Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. De 2 der Stadt Weißenburg i. Bay. für das Gebiet Südlich der Bgm.- Roth-Straße/Lindhaldenweg in Dettenheim im Bereich der Grstücke Flur-Nr /7 sowie Teilflächen der Grstücke Flur-Nr /6, alle Gemarkung Dettenheim 728 S der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) für das Haushaltsjahr S Bekanntmachung der 2015 des Schulverbandes Volksschule Gnotzheim (Grschule) 748 S Bekanntmachung der 2015 des Schulverbandes 758 S Bekanntmachung der 2015 des Schulverbandes Grschule Muhr a. See 768 S Bekanntmachung der 2015 des Schulverbandes Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen am Montag, den Am Montag, den , findet um Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes (Gebäude D), Bahnhofstraße 2, Weißenburg i. Bay., eine Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen mit folgender Tagesordnung statt: Öffentliche Sitzung 1. Vorstellung des Waldumbauprojekts Schutzimpfung für unseren Wald durch Frau Plabst Herrn Schmidbauer vom AELF Weißenburg 2. Zweckvereinbarung zwischen den Landkreisen Eichstätt Weißenburg-Gunzenhausen Projekt Naturverträglicher Steinabbau im südlichen Frankenjura Projektphase IV bis Sachstandsbericht zur Abfallbilanz 2014 des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen 4. Bekanntgaben 69 S Anmeldung am Gymnasium bzw. an der Realschule der Senefelder-Schule Treuchtlingen, Bgm.-Döbler-Allee 3 Als Erziehungsberechtigte können Sie Ihr Kind von Montag, den 11. Mai 2015, bis einschließlich Mittwoch, den 13. Mai 2015, in der Zeit von 7.30 bis Uhr am Freitag, den 15. Mai 2015, von 7.30 bis Uhr im Sekretariat der Schule anmelden. Die Anwesenheit Ihres Kindes ist dabei nicht erforderlich. Bitte bringen Sie zur Anmeldung Folgendes mit: Geburtsurke oder Familienstammbuch Übertrittszeugnis der Grschule im Original zwei Passbilder ggf. Bescheinigung über Teilleistungsstörungen ggf. Sorgerechtsbescheinigung Entscheidung, ob Ihr Kind die Chorklasse besuchen soll Wünsche, mit wem Ihr Kind in die Klasse kommen möchte Auch der Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für Schüler/ innen des Landkreises nach dem Gesetz über Schulwegkostenfreiheit sollte gleich gestellt werden. Aufnahme in das Gymnasium In die 5. Klasse des Gymnasiums können Jungen Mädchen aus der 4. Grschulklasse oder aus der 5. Mittelschulklasse aufgenommen werden, die im Regelfall am 30. Juni das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zuerkennung der Eignung für den Übertritt durch die Grschule ist der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik Heimat- Sachunterricht entscheidend. Hat ein Schüler einen Gesamtdurchschnitt bis 2,33 erreicht, sind die leistungsmäßigen Voraussetzungen für einen Übertritt gegeben. Bei Schülern, die einen Gesamtdurchschnitt von 2,33 nicht erreicht haben, setzt der Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am des Gymnasiums voraus. Beim Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe ist ein Notendurchschnitt von 2,0 oder besser in Deutsch Mathematik erforderlich. Legasthenie eine Lese- Rechtschreibschwäche dürfen bei sonst angemessener Gesamtleistung kein Gr sein, einen Schüler vom Übertritt ans Gymnasium auszuschließen. Der findet in der Zeit von Dienstag, den 19. Mai, bis Donnerstag, den 21. Mai 2015, statt. Am Dienstag wird im Fach Deutsch eine Prüfung zum Textverständnis abgelegt ein Aufsatz geschrieben, anschließend erfolgt der 1. Teil der Mathematikprüfung. Am Mittwoch wird die Mathematikprüfung fortgesetzt. Es folgen Diktat Sprachbetrachtung im Deutschen. Am letzten Tag führen die Schulen in beiden Fächern jeweils mündliche Prüfungen durch. Die Aufnahme in das Gymnasium erfolgt, wenn der Schüler im in dem einen Fach (Deutsch oder Mathematik) mindestens die Note 3, in dem anderen Fach die Note 4 erreicht hat. Bei der Note 4 in beiden Fächern können sich die Eltern für den Übertritt ans Gymnasium entscheiden. Das Übertrittszeugnis der mit Erfolg besuchte gelten aber nur für das folgende Schuljahr. Andernfalls sind die Bedingungen neu zu erfüllen. Der wird gemeinsam von der Senefelder- Schule Treuchtlingen, dem Werner-von-Siemens-Gymnasium Weißenburg dem Simon-Marius-Gymnasium Gunzenhausen durchgeführt, in diesem Jahr am Werner-von-Siemens- Gymnasium Weißenburg. Bitte legen Sie bei Krankheit ein schulärztliches Attest vor, damit im September ein Nachholtermin gewährt werden kann!

2 Wahl des Zweiges An der Senefelder-Schule beginnen die Schüler der 5. Klasse mit Englisch als 1. Fremdsprache. Am Ende der 5. Klasse wählen die Schülerinnen Schüler Französisch oder Latein als 2. Fremdsprache ab der 6. Klasse. Schüler mit Französisch als 2. Fremdsprache besuchen ab der 8. Klasse das naturwissenschaftlich-technologische Gymnasium. Schüler mit Latein als 2. Fremdsprache besuchen ab der 8. Klasse entweder das naturwissenschaftlich-technologische Gymnasium oder wählen Französisch als 3. Fremdsprache damit das sprachliche Gymnasium. Weitere Informationen sind einem im Sekretariat aufliegenden Merkblatt zu entnehmen. Außerdem steht das Direktorat gerne zur Einzelberatung zur Verfügung. Aufnahme an die Realschule Schülerinnen Schüler der 4. Klasse Grschule sind für den Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule geeignet, wenn sie im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik Heimat- Sachunterricht mindestens die Durchschnittsnote 2,66 oder besser erreicht haben. Bei einem schlechteren Notendurchschnitt muss ein absolviert werden. am 30. September das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Schülerinnen Schüler der 5. Klasse Mittelschule sind für den Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe der Realschule geeignet, wenn sie im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch Mathematik mindestens die Note 2,5 erreicht haben. Für diese Schüler ist eine Voranmeldung unter Vorlage des Zwischenzeugnisses bzw. des letzten Notenberichts in der Anmeldewoche vom 11. bis 15. Mai 2015 unbedingt erforderlich. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in der Zeit vom 3. bis Schülerinnen Schüler der 4. Klasse, die die Eignung für die Realschule nicht erhalten haben, können sich in der Zeit von Dienstag, 19. Mai bis Donnerstag, 21. Mai 2015, einem unterziehen. An den ersten beiden Tagen finden jeweils schriftliche, am dritten Tag mündliche Prüfungen in Deutsch Mathematik statt. Der ist bestanden, wenn der Schüler in einem Fach mindestens die Gesamtnote 3 im anderen Fach mindestens die Gesamtnote 4 erreicht hat. Hat der Schüler im in beiden Fächern die Gesamtnote 4 erzielt, können die Eltern entscheiden, ob ihr Kind die Realschule besuchen soll. Bitte legen Sie bei Erkrankung Ihres Kindes ein schulärztliches Attest vor, damit im September ein Nachholtermin gewährt werden kann. Unterrichtsbeginn Der Unterricht im Schuljahr 2015/2016 beginnt am Dienstag, den 15. September 2015, um 7.30 Uhr. 70 S Anmeldung am Werner-von-Siemens-Gymnasium Weißenburg Anmeldungen können von Montag, 11. (nicht am Donnerstag, 14.) bis Freitag, 15. Mai 2015, von 9.00 bis von bis Uhr erfolgen. Benötigt werden dazu: eine Geburtsurke oder das Familienstammbuch das Übertrittszeugnis der Grschule (Original) vom Mai 2015 ein Passbild für den Schülerausweis ggf. ein zweites für den Verbpass (ÖPNV) ggf. eine Sorgerechtsbescheinigung Die Anmeldung findet im Sekretariat des Gymnasiums durch einen Erziehungsberechtigten statt. Die Anwesenheit des Kindes ist dabei nicht erforderlich. Nach dem Gesetz über Schulwegkostenfreiheit sollte ggf. der Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für Schüler/innen gleich gestellt werden (Möglichkeit diesen online auszufüllen auszudrucken: im Beitrag Formulare Kostenfreiheit des Schulweges Onlineantrag ). Bei der Anmeldung kann auch ein Antrag auf die Aufnahme in die Bläserklasse der 5. Jahrgangsstufe am Werner-von-Siemens- Gymnasium erfolgen, die bei entsprechender Teilnehmerzahl eingerichtet wird. Voraussetzungen für den Übertritt In die 5. Klasse des Gymnasiums können Jungen Mädchen aus der 4. Jahrgangsstufe der Grschule oder aus der 5. Jahrgangsstufe der Haupt-/Mittelschule bzw. der Realschule aufgenommen werden, die am 30. September 2015 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zuerkennung der Eignung für den Übertritt ist in Jahrgangsstufe 4 der Grschule der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik Heimat- Sachunterricht, in Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittelschule bzw. der Realschule aus Deutsch Mathematik entscheidend. Hat eine Schülerin oder ein Schüler der 4. Jahrgangsstufe einen Gesamtdurchschnitt von mindestens 2,33 erreicht, sind die leistungsmäßigen Voraussetzungen für einen Übertritt gegeben. Zum Übertritt berechtigt nur ein Übertrittszeugnis, das im Mai 2015 ausgestellt wurde. In der 5. Jahrgangsstufe gilt ein Gesamtdurchschnitt von mindestens 2,0 für einen Übertritt aus der Mittelschule bzw. 2,5 aus der Realschule. Diese Schüler können für die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums vorangemeldet werden. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses, wenn darin die Eignung durch den entsprechenden Gesamtdurchschnitt vorliegt. Die Teilnahme am ist für Schüler dieser Schularten ausgeschlossen. Bei Schülerinnen Schülern, die einen Gesamtdurchschnitt von 2,33 in der 4. Jahrgangsstufe der Grschule nicht erreicht haben, setzt der Übertritt die erfolgreiche Teilnahme am des Gymnasiums voraus. Legasthenie eine Lese- Rechtschreibschwäche dürfen bei sonst angemessener Gesamtleistung kein Gr sein, eine Schülerin oder einen Schüler vom Übertritt ans Gymnasium auszuschließen. Der findet in der Zeit von Dienstag, 19. Mai, bis Donnerstag, 21. Mai 2015 statt. Am 1. Tag erfolgt im Fach Deutsch nach einem Unterrichtsgespräch eine Prüfung zum Textverständnis zum Bereich Texte erfassen, anschließend findet der erste Teil der Mathematikprüfung statt. Am 2. Tag wird die Mathematikprüfung fortgesetzt. Es folgen die Teile Richtig Schreiben Sprache untersuchen in Deutsch. Am 3. Tag erfolgen Unterrichtsgespräche zu Deutsch Mathematik einschließlich geeigneter Pausen. Die Teilnahme am ist erfolgreich, wenn die Schülerin oder der Schüler im in dem einen Fach (Deutsch oder Mathematik) mindestens die Note 3, in dem anderen Fach die Note 4 erreicht hat. Wird in beiden Fächern die Note 4 erreicht, ist, trotz nicht bestandenem, die Aufnahme ins Gymnasium möglich, wenn die Erziehungsberechtigten dies beantragen. Das Übertrittszeugnis der mit Erfolg besuchte gelten nur für das folgende Schuljahr. Andernfalls sind die Bedingungen neu zu erfüllen. Der wird gemeinsam vom Werner-von- Siemens-Gymnasium Weißenburg, vom Simon-Marius- Gymnasium Gunzenhausen von der Senefelder-Schule Treuchtlingen durchgeführt. Er findet in diesem Schuljahr am Werner-von-Siemens-Gymnasium Weißenburg statt. Bei einer Verhinderung in begründeten Ausnahmefällen, v. a. bei Nachweis einer ärztlich bestätigten Erkrankung, kann ein Nachholtermin eingerichtet werden. Für Auskünfte Beratung steht das Direktorat des Wernervon-Siemens-Gymnasiums während der Anmeldung sonst auch telefonisch (Tel / ) gern zur Verfügung. Stadt Weißenburg i. Bay. 718 S Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. De 2 der Stadt Weißenburg i. Bay. für das Gebiet Südlich der Bgm.- Roth-Straße/Lindhaldenweg in Dettenheim im Bereich der Grstücke Flur-Nr /7 sowie Teilflächen der Grstücke Flur-Nr /6, alle Gemarkung Dettenheim Der Senat für Bauwesen, Stadtentwicklung, Stadtplanung Umwelt der Stadt Weißenburg i. Bay. hat am die Erweiterung des Bebauungplanes Nr. De 2 für das Gebiet Südlich der Bgm.-Roth-Straße/Lindhaldenweg als Satzung beschlossen. Die Bebauungsplanerweiterung umfasst die Grstücke Flur- Nr /7 sowie Teilflächen der Grstücke Flur-Nr /6, alle Gemarkung Dettenheim. Das Baugebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand von Dettenheim. Der gegenständliche Erweiterungsbereich schließt sich im Osten an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. De 2 der Stadt Weißenburg i. Bay. für das Gebiet Südlich der Bgm.-Roth- Straße an (vgl. auch Bebauungsplan vom ). Die Erstaufstellung des Bebauungsplanes Nr. De 2 ist seit dem rechtsverbindlich.

3 Mit der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. De 2 werden die aufgeführten Ziele verfolgt: Durch die Bebauungsplanerweiterung werden 7 neue Bauparzellen geschaffen. Dieses Angebot soll zum einen den begrenzten örtlichen Bedarf nachrückender Generationen auffangen damit eine Abwanderung verhindern, zum anderen aber auch punktuell das gesamtstädtische Angebot an Wohnbauland ergänzen. Die Art der baulichen Nutzung wird, entsprechend der Darstellung im Flächenutzungsplan, als Allgemeines Wohngebiet (WA) Im Hinblick auf die Besstraße 2 (Bestand Planung) im Westen sowie die Schießanlage im Osten des Baugebietes wurde auf Grlage der umfassenden schallimmissionstechnischen Untersuchung aus dem Jahr 2003 (Gutachten von Bekon vom , LA GO1) eine gutachterliche Stellungnahme von Bauphysik-Ingenieur-Gesellschaft mbh, Röthenbach a. d. Pegnitz, im Rahmen des Bebauungsplanerweiterungsfahrens durchgeführt, die Ergebnisse in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die Ausweisung soll unter Berücksichtigung einer Einbindung in das Landschaftsbild erfolgen: Es wurde eine Umweltprüfung ein Grünordnungsplan durch die Planungsgemeinschaft Hegemann Wöppel, Ellingen, erstellt entsprechend eingearbeitet. Außerdem wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung (sap) durch das Büro für Avifaunistik Beate Römhild, Weißenburg i. Bay., erstellt. Der Bebauungplan mit Begründung kann im Neuen Rathaus der Stadt Weißenburg i. Bay., Dienststelle Stadtbauamt, 2. Etage, Marktplatz 19, Weißenburg i. Bay., während der allgemeinen Dienststen von jedermann eingesehen werden. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Erweiterung des Bebauungsplans Nr. De 2 in Kraft (0 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Auf Folgendes wird hingewiesen: 1. Etwaige Entschädigungen können verlangt werden, wenn die in den 9 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Entschädigungsberechtigte können die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass sie die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen (vgl. 4 Abs. 1 2 BauGB) beantragen (4 Abs. 3 Satz 1 2 BauGB). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorgenannten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird (4 Abs. 4 BauGB). 2. Unbeachtlich werden eine nach 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 14 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletztung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans des Flächennutzungsplans nach 14 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Weißenburg i.bay., Stadtbauamt, Marktplatz 19, Weißenburg i. Bay., unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (15 Abs. 1 BauGB). Weißenburg i. Bay., den Jürgen Schröppel Oberbürgermeister Andere Behörden 728 S der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) für das Haushaltsjahr 2015 I. Aufgr der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freitstaat Bayern erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen folgende : in den Einnahmen in den Ausgaben mit , in den Einnahmen in den Ausgaben mit , Kreditaufnahmen für Investitionen Investitionsförderungsmaßnahmen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht (1) Verwaltungsumlage: 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben wird auf , EURO festgesetzt nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom auf Einwohner 3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 83, EURO (2) Investitionsumlage: 1. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf , EURO Weitere Festsetzungen werden nicht erhoben. 7 II. Die 2015 wurde mit Schreiben des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen vom Az , nach Art. 65 Abs. 3 GO rechtsaufsichtlich gewürdigt. III. Der Haushaltsplan liegt während des ganzen Jahres in der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen, Reutbergstraße 34, Zimmer Nr. 10, innerhalb der allgemeinen Geschäftssten zur Einsicht bereit (Art. 65 Abs. 3 GO). Gunzenhausen, den 13. April 2015 Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen gez. K. Hertlein 1. Bürgermeister Gemeinschaftsvorsitzender 738 SBekanntmachung der 2015 des Schulverbandes Volksschule Gnotzheim (Grschule) des Schulverbandes Volksschule Gnotzheim (Grschule) bekannt gemacht. des Schulverbandes Volksschule Gnotzheim (Grschule) Aufgr des Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i. V. m. Art Schulverband Astrid-Lindgren-Grschule Gnotzheim folgende : in den Einnahmen Ausgaben mit , Euro in den Einnahmen Ausgaben mit 8.000, Euro Kredite für Investitionen Investitionsförderungsmaßnahmen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht A) Verwaltungsumlage

4 Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird auf , Euro 55 Verbandsschüler 2.280, Euro B) Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf , Euro Gunzenhausen, Schulverband Astrid-Lindgren-Grschule Gnotzheim Weiß 748 SBekanntmachung der 2015 des Schulverbandes des Schulverbandes bekannt gemacht. des Schulverbandes Aufgr des Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i. V. m. Art Schulverband folgende : in den Einnahmen Ausgaben mit , Euro in den Einnahmen Ausgaben mit , Euro Kredite für Investitionen Investitionsförderungsmaßnahmen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht A) Verwaltungsumlage Die Höhe des durch sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird auf , Euro 281 Verbandsschüler 1.744,48 Euro B) Investitionsumlage Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenhaushalts wird auf , Euro festgesetzt: 281 Verbandsschüler Die Investitionsumlage wird somit je Verbandsschüler auf 100, Euro von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf , Euro Gunzenhausen, Schulverband Karl-Heinz Fitz 758 SBekanntmachung der 2015 des Schulverbandes Grschule Muhr a. See des Schulverbandes Grschule Muhr a. See bekannt gemacht. des Schulverbandes Grschule Muhr a. See Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Aufgr des Art. 9 Abs. 9 BaySchFG i. V. m. Art Schulverband der Grschule Muhr a. See folgende : in den Einnahmen Ausgaben mit , Euro in den Einnahmen Ausgaben mit , Euro Kredite für Investitionen Investitionsförderungsmaßnahmen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht a) Verwaltungsumlage: Umlegung nach der Schülerzahl Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlage-Soll) zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird auf , für die Berechnung der Schulverbandsumlage maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom wird auf 107 Verbandsschüler 1.807,94 b) Investitionsumlage: Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. Die Finanzierung erfolgt über die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000, Muhr a. See, 24. April 2015 Schulverband Grschule Muhr a. See Dieter Rampe 768 SBekanntmachung der 2015 des Schulverbandes

5 des Schulverbandes bekannt gemacht. in der Stadt Pappenheim öffentlich zur Einsicht auf. des Schulverbandes Papenheim-Solnhofen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Aufgr des Art. 9 Abs. 9 Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes in Verbindung mit Art des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende : 2015 wird hiermit festgesetzt: er schließt in den Einnahmen Ausgaben mit , in den Einnahmen Ausgaben mit , Kreditaufnahmen für Investitionen Investitionsförderungsmaßnahmen Verpflichtungsermächtigungen den Vermögensplänen werden nicht Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs (Umlagesoll), der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll, wird auf , Euro Es wird keine Investitionsumlage erhoben. Für die Bemessung wird die Schülerzahl nach dem Stand Oktober 2014 herangezogen. Die Verbandsschule wurde am von insgesamt 188 Schülern besucht. Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Beitrag je Schüler im Verwaltungshaushalt 75, im Vermögenshaushalt 0, von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000, Euro Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Pappenheim, den Uwe Sinn

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