Baubegleitende Qualitätskontrolle
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- Kristin Grosser
- vor 7 Jahren
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1 Honorarangebot / Auftragsbestätigung Auftraggeber: Max Mustermann Musterstraße Musterstadt Auftragnehmer: Arbeitsgemeinschaft: Dipl. Ing. Freier Architekt Patrick Dorn Holzstraße Mengen als federführendes Büro sowie in beratender Tätigkeit: Dipl. Ing. Architekt BDA Unabhängiger Bausachverständiger Walter Dorn Egelfingerstr Bingen Objekt: Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage Bauort: Flurstück 1234 Musterstraße Musterstadt Schlüsselfertiger Firma Muster Generalunternehmer: Musterstraße Musterstadt Auftragsumfang: Baubegleitende Seite: 1 von 7
2 Baubegleitende Viele zukünftige Eigenheimbesitzer kaufen ein "Stück" Haus bei einem Fertighaushersteller. Aufgrund des häufig fehlenden Fachwissens sind sie während der Bauphase dem Verkäufer ausgeliefert. Während der Bauphase entstehende Mängel werden nicht erkannt oder wenn sie erkannt werden, ist die Mängelbeseitigung nach VOB/B oder BGB, je nach dem was vereinbart wurde, nicht durchzusetzen. Baukontrollen zahlen sich in jedem Fall aus! Schäden am Bauwerk werden schon während der Bauphase vermieden. Kostenträchtige Bauschäden nach Fertigstellung oder sogar nach Ende der Gewährleistungzeit können so nicht auftreten. Eine Mängelbeseitigung erübrigt sich. Mit dem Kaufvertrag für ein Einfamilienhaus erhält der Käufer in der Regel eine Baubeschreibung, in der alle Qualitäten und Standards festgelegt werden. Dieses bezeichnet man als Bau-Soll. Das Bau-Ist, also die ausgeführten Qualitäten, stimmen häufig nicht mit den vertraglich vereinbarten Leistungen überein. Dieses zu erkennen und die vom Verkäufer geschuldeten Standards zu erhalten, hilft Ihnen ein Sachverständiger im Rahmen der baubegleitenden. Hat der Sachverständige eine fehlerhafte Ausführung festgestellt, setzt er sich unmittelbar mit dem Auftraggeber in Verbindung. Der Bauunternehmer erhält umgehend eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung und Zustellungsnachweis. Bis zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber zusätzlich das Zurückbehaltungsrecht bei Abschlagszahlungen. Seite: 2 von 7
3 A) Planungsphase Leistungsbild Sichtung der Unterlagen (Baubeschreibung, Bauantrag, Bodengutachten, etc.) auf Plausibilität und Vollständigkeit. Prüfung der Baubeschreibung in technischer Hinsicht. 1,5 Std. 2,0 Std. Aufstellen von Prüfkriterien zur Prüfung des GU-Vertrages. a) in vertragsrechtlicher Hinsicht b) in technischer Hinsicht 2,5 Std. Prüfung der Ausführungspläne nach dem Vertragsabschluß auf - anerkannte Regeln der Bautechnik - Übereinstimmung mit der Baubeschreibung - Übereinstimmung mit dem GU-Vertrag 3,0 Std. A) Planungsphase 9,0 Std. Seite: 3 von 7
4 B) Bauphase Im Gegensatz zur örtlichen Bauleitung ist die baubegleitende nur auf einzelen Punkte beschränkt. Ein Bauvorhaben ist immer eine handwerkliche Einzelherstellung. Um Abweichungen bei der Ausführung vom Soll festzustellen, wird die baubegleitende in unregelmäßigen Zeitabständen auf der Baustelle durchgeführt. Leistungsbild Diverse örtliche Kontrollen an der Baustelle. Die Kontrollen erfolgen bewußt unangemeldet. 18,0 Std. Schriftverkehr für die Mängelanzeigen mit Beweisfotos und Terminstellungen für die Mängelbeseitigungen 10,0 Std. B) Bauphase 28,0 Std. Seite: 4 von 7
5 C) Abnahmen Kontrolle der Mängelbeseitigungen und Gewährleistungen Die Teilabnahmen und die Schlußabnahme muß in jedem Fall gewissenhaft vorbereitet werden. Zur Schlussabnahme gehört außerdem die Feststellung, ob das Bauobjekt entsprechend den GU-Vertrag auch fristgerecht übergeben wurde. Leistungsbild Mitwirkung bei den Teilabnahmen der wesentlichen Baustufen 6,5 Std. Mitwirkung bei der Schlußabnahme mit Protokollführung 5,5 Std. Schriftlicher Abschlußbericht 1,5 Std. C) Abnahmen Kontrolle der Mängelbeseitigungen u. Gewährleistungen 13,5 Std. Seite: 5 von 7
6 Zusammenfassung A) Planungsphase 9,0 Std. B) Bauphase 28,0 Std. C) Abnahme u. Gewährleistung 13,5 Std. Verläufige, geschätzte Zeitaufwendungen 50,50 Std. Verrechnungssätze Dipl. Ing. Architekt Patrick Dorn Dipl. Ing. Architekt Walter Dorn Sonderhonorar (für beide Architekten) 60,00 EUR / Std. 68,00 EUR / Std. 58,00 EUR / Std. Hochrechnung Honorar ca. 50,50 Std. x 58,00 EUR = EUR + MwSt Dies entspricht ca. 1,5 % der Bausumme Fahrtkosten Die Fahrtkosten betragen 0,30 EUR / Km Kosten für Beweisfotos 1,20 EUR / Foto Nebenkosten Für Kopieren, Internet, Telefon, Porto, Einschreibgebühren, Fotoausdrucke, usw. 5,5 % des Zeithonorars Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer von 19% wird zusätzlich zu den Zeithonoraren und Nebenkosten fällig. Seite: 6 von 7
7 Auftragserteilung: Hiermit erteilen wir der Arbeitsgemeinschaft. Dipl. Ing. Freier Architekt Patrick Dorn Holzstraße Mengen als federführendes Büro sowie in beratender Tätigkeit: Dipl. Ing. Architekt BDA Unabhängiger Bausachverständiger Walter Dorn Egelfingerstr Bingen den Privatgutachterauftrag über das im Arbeitsumfang beschriebene Leistungsbild über die "Baubegleitende " Auftraggeber: Marta Mustermann Max Mustermann Mengen,den Mengen,den Auftragnehmer: Mengen,den Patrick Dorn C:\Eigene Dateien\Baubegleitende \Auftragsbestätigungen Seite: 7 von 7
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