Laborgemeinschaft. Kassenpatienten Gesundheitsuntersuchung (GU) KV HzV Budgetbefreiungsziffern IGeL Privatpatienten.
|
|
- Kathrin Ritter
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 Laborgemeinschaft Kassenpatienten Gesundheitsuntersuchung (GU) KV HzV Budgetbefreiungsziffern IGeL Privatpatienten Laborgemeinschaft
3 Kassenpatient Laborgemeinschaft Laborgemeinschaft > Kassenpatient > Muster 10A Richtiges Ausfüllen des Muster 10A-Scheins Ihre Anforderungsscheine werden maschinell ausgelesen. Das korrekte Ausfüllen ist für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Proben sehr wichtig! Alle Angaben können über Ihre Praxis EDV ausgefüllt/ausgewählt werden, für eine hohe und korrekte Leserate achten Sie bitte auf: Gute Druckqualität OCR-fähige Schrifttypen (Courier, Größe 10) Korrekten Einzug des Scheins Barcode Pro Patient auf Anforderungsschein waagerecht auf die gekennzeichneten Felder kleben (senkrecht auf Röhrchen) Diagnose 1-3 laborrelevante Diagnosen als ICD10 Code angeben! Feld 45: OP-Vorbereitung enthält keine Gerinnungsparameter Profilanforderung Feld 61 markieren und mittels Schablone entsprechenden Strichcode eintragen. Beim Muster 10ABF: Nachträgliches markieren von Parametern auf dem Schein nicht möglich.
4 Laborgemeinschaft > Kassenpatient > Weitere Anforderungen Kassenpatient Laborgemeinschaft
5 Kassenpatient Laborgemeinschaft Laborgemeinschaft > Kassenpatient > Budgetbefreiungsziffern Indikationsbezogene Budgetbefreiungsziffern Antivirale Therapie der chronischen Hepatitis B oder C mit Interferon u/o Nukleosidanaloga Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht, sofern in diesen Krankheitsfällen mikrobiologische, virologische oder infektionsimmunologische Untersuchungen durchgeführt werden, oder Krankheitsfälle mit meldepflichtigem Nachweis eines Krankheitserregers Vorsorgeuntersuchungen gemäß den Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, soweit die Leistungen nach Kapitel 32 abzurechnen sind, oder prä- bzw. perinatale Infektionen Anfallsleiden unter antiepileptischer Therapie oder Psychosen unter Clozapintherapie Allergische Erkrankungen bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr Genetisch bedingte Erkrankungen oder Verdacht auf diese Erkrankungen, sofern molekulargenetische oder molekularpathologische Untersuchungen nach den Nummern bis 11312, bis 11322, bis und 32855, und durchgeführt werden Therapiepflichtige hämolytische Anämie, Diagnostik u. Therapie der hereditären Thrombophilie, des Antiphospholipidsyndroms oder der Hämophilie Tumorerkrankung unter parenteraler tumorspezifischer Behandlung oder progrediente Malignome unter Palliativbehandlung Diagnostik und Therapie von Fertilitätsstörungen, soweit die Laborleistungen nicht Bestandteil der Leistungen nach den Nrn bis sind Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Orale Antikoagulantientherapie Präoperative Labordiagnostik vor ambulanten oder belegärztlichen Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie Manifeste angeborene Stoffwechsel- u/o endokrinologische Erkrankung(en) bei Kindern oder Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr oder Mukoviszidose Chron. Niereninsuffizienz mit einer endogenen Kreatinin-Clearance von weniger als 25 ml/min Erkrankungen mit systemischer Zytostatika-Therapie u/o Strahlentherapie HLA-Diagnostik vor u/o Nachsorge unter immunsuppressver Therapie nach allogener Transplantation eines Organs oder hämatopoetischer Stammzellen Therapiebedürftige HIV-Infektionen Manifester Diabetes mellitus Rheumatoide Arthritis (PCP) einschl. Sonderformen u. Kollagenosen unter immunsuppressiver oder - modulierender Langzeit-Basistherapie Die o.g. Kennziffern gelten für alle Laborleistungen Die Befreiungsziffern werden nur berücksichtigt, wenn sie sowohl in Ihrer Abrechnung, als auch auf dem LG-Anforderungsschein (Muster 10A) bzw. Überweisungsschein (Muster 10) angegeben werden.
6 Kassenpatient Laborgemeinschaft Laborgemeinschaft > Kassenpatient > Weitere Anforderungen Folgende Anforderungen für Kassenpatienten über den bunten Laborgemeinschaftsschein für Privatpatienten anfordern: HzV (je nach Vertrag / bei GU AOK-Profil) OP-Vorbereitung bei Ansatz der Komplexziffer IGeL (Siehe Laborgemeinschaft -> Privatpatient)
7 Privatpatient Laborgemeinschaft Laborgemeinschaft > Kassenpatient > HzV / GU Anforderung für GOÄ, HzV / GU (laut Vertrag) und Prä OP Ihre Anforderungsscheine werden maschinell ausgelesen. Das korrekte Ausfüllen ist für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Proben sehr wichtig! Patientendaten Unbedingt angeben: Name (Zuordnung von Vorbefunden) Geburtsdatum (für die Normwerte) Tipp:! Formularkopf aus Praxis-EDV benutzen. Barcode Pro Patient auf Anforderungsschein und Röhrchen senkrecht auf die gekennzeichneten Felder kleben (faltenfrei, ohne Luftblasen, nicht beschriften oder überschreiben) Weitere Daten Folgende Felder markieren: Geschlecht (männlich/weiblich) Abrechnungsart Abnahme-Tag Abnahme-Uhrzeit Material Anforderung Parameter/Profile kräftig markieren (Erläuterungen der Allgemeinprofile auf der Rückseite)! Keinen roten Stift benutzen
8 Facharzteinsendungen Facharzt
9 Kassenpatient Facharzt Facharzt > Kassenpatient > Muster 10 Richtiges Ausfüllen des Muster 10-Scheins (BMV)* Identifikationsteil Patientenangaben Abnahmeangaben Barcode Geschlecht Identifikationsteil Praxisstempel Auftragsteil Auftragsteil Diagnose Auftragsleistung Klinische Angaben z. B. zusätzliche Angaben zur Anamnese bei Borrelien Der überweisende Vertragsarzt hat nach Nennung der Diagnose/Verdachtsdiagnose [...] die Auftragsleistungen im Auftragsfeld nach Art und Umfang konkret zu bezeichnen.[...] Der die Auftragsleistung ausführende Arzt darf nur die Untersuchungen durchführen, die im Auftragsfeld angegeben sind. Eine Erweiterung des Auftrages nach Art und Umfang bedarf der Zustimmung des überweisenden Vertragsarztes, der den Auftrag erteilt hat. (BMV) *BMV = Bundesmantelvertrag (Quelle:
10 Kassenpatient Facharzt Facharzt > Kassenpatient > Behandlungsfall/Krankheitsfall Manche Untersuchungen können nur 1 mal pro Behandlungsfall (1x im Quartal) und nur 1 mal pro Krankheitsfall (1x im Jahr) bei der KV abgerechnet werden können. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die untenstehenden Untersuchungen, wie von der KV vorgeschrieben, entsprechend durchführen, denn die anfallenden Kosten (Richtigstellungsbescheid) muss das Labor tragen. Behandlungsfall = 1 x im Quartal AAK mikrosomal (Auto AK gegen TPO) AAK Thyreoglobulin (Auto AK IgG) AAK TSH Rezeptor (Auto Ak gegen Rezeptor) M. tuberculosis-dna C. trachomatis-dna HCV RNA Bei Schwangeren: BG AK Suchtest BG AK Differenzierung BG AK Titer Krankheitsfall = 1 x im Jahr TP(Lues) IgG i. Blot TP(Lues) IgM i. Blot CCP AAK Bei Schwangeren: C.trachom./Urin/NAT (MUVO C.trachom./Urin/NAT (Kinderwunsch) *BMV = Bundesmantelvertrag (Quelle:
11 Kassenpatient Facharzt Facharzt > GOÄ / IGeL / BG Richtiges Ausfüllen des FA-Auftrags Identifikationsteil Patientenangaben Abrechnungsangaben Barcode Praxisstempel Abnahmedaten Auftragsteil Diagnose Klinische Angaben Untersuchungsauftrag Kostenübernahmeerklärung Datum Unterschrift der Patienten
12 Richtiges Bekleben der Röhrchen
B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 297. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 297. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 412. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 412. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) Teil A mit Wirkung
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Labor März 2018 Wirtschaftlichkeitsbonus Labor: So wird er ab 1. April 2018 berechnet Ärzte können bei wirtschaftlicher Veranlassung und Erbringung von Laborleistungen einen
MehrBeschluss des Bewertungsausschusses
KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG Mitteilungen Der Bewertungsausschuss gemäß 7 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 412. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) einen zweiteiligen Beschluss zur Änderung
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Labor März 2018 Wirtschaftlichkeitsbonus Labor: So wird er ab 1. April 2018 berechnet Ärzte können bei wirtschaftlicher Veranlassung und Erbringung von Laborleistungen einen
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Labor März 2018 Wirtschaftlichkeitsbonus Labor: So wird er ab 1. April 2018 berechnet Ärzte können bei wirtschaftlicher Veranlassung und Erbringung von Laborleistungen einen
MehrLabor-EBM-Reform zum
Labor-EBM-Reform zum 01.04.2018 Dr. H.-D. Gremmels Laborreform: was kommt auf uns zu? (1) Laborreform 01.04.2018: zukünftige Vergütung der Laborleistungen Kapitel 32 (2) Laborreform 01.04.2018: zukünftige
MehrLaborinformation / Allgemeines 13 Oktober 2016 Praxisinformation Allgemeine Informationen für den täglichen Umgang mit Laboranforderungen
Laborinformation / Allgemeines 13 Oktober 2016 Praxisinformation Allgemeine Informationen fr den täglichen Umgang mit Laboranforderungen Die eindeutige Kennzeichnung von Proben und Auftrag ist fr die sichere
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 412. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 412. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) Teil A mit Wirkung
MehrLaborinformation / Allgemeines 13 Oktober 2016 Praxisinformation Allgemeine Informationen für den täglichen Umgang mit Laboranforderungen
Laborinformation / Allgemeines 13 Oktober 2016 Praxisinformation Allgemeine Informationen fr den täglichen Umgang mit Laboranforderungen Die eindeutige Kennzeichnung von Proben und Auftrag ist fr die sichere
MehrHinweise für die Anforderung von Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften
w w w. b i o s c i e n t i a. d e Labor information Hinweise für die Anforderung von Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften Verwendung von Muster A und Muster P Das Muster A gliedert sich
MehrIndikationsbezogene Ausnahmekennziffern
Indikationsbezogene Ausnahmekennziffern Indikation Antivirale Therapie der chronischen Hepatitis B oder C mit Interferon und/oder Nukleosidanaloga Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen
MehrLabor-EBM-Reform zum Uli Früh
Labor-EBM-Reform zum 01.04.2018 Uli Früh Gliederung (1) Chronologie zur Laborvergütung (2) Laborreform 01.04.2018: zukünftige Vergütung der Laborleistungen Kapitel 32 (3) Laborreform 01.04.2018: zukünftige
MehrEBM. informiert. Ausnahmekennziffern Laborbudget Wirtschaftlichkeitsbonus. 18 Indikationen, die nicht Ihr Laborbudget belasten! Ausgabe /2017
informiert Ausgabe 240 11/2017 EBM Ausnahmekennziffern Laborbudget Wirtschaftlichkeitsbonus 18 Indikationen, die nicht Ihr Laborbudget belasten! 32005 Antivirale Therapie der chronischen Hepatitis B oder
MehrLabor-EBM-Reform zum Uli Früh
Labor-EBM-Reform zum 01.04.2018 Uli Früh Gliederung (1) Chronologie zur Laborvergütung (2) Laborreform 01.04.2018: zukünftige Vergütung der Laborleistungen Kapitel 32 (3) Laborreform 01.04.2018: zukünftige
MehrEBM - Ausnahmekennziffern - Laborbudget - Wirtschaftlichkeitsbonus
Nr. 240-07/2016 EBM - Ausnahmekennziffern - Laborbudget - Wirtschaftlichkeitsbonus 18 Erkrankungen, an die Sie denken sollten! Laboruntersuchungen zu den aufgeführten Erkrankungen belasten nicht Ihr Laborbudget.
MehrLaborreform zum
Laborreform zum 01.04.2018 Laborbudget abgeschafft Fallwerte eingeführt Neuregelung der Ausnahmekennziffern Ursulum 1, 35396 Gießen Tel.: 0641 300 21 0 Fax: 0641 300 21 100 Hindenburgstr. 15, 35683 Dillenburg
MehrIndikationsbezogene Ausnahmekennziffern
Indikationsbezogene n Indikation Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines ggf. erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender
MehrEBM-Änderungen ab 1. April Ausnahmekennziffern und Wirtschaftlichkeitsbonus
EBM-Änderungen ab 1. April 2018 Ausnahmekennziffern und Wirtschaftlichkeitsbonus Inhalt Ausnahmekennziffern im Überblick Veränderungen im Überblick... 2 Ausnahmekennziffern im Überblick... 3 Ausnahmekennziffern
MehrUntersuchungsanforderungen
Untersuchungsanforderungen gültig ab 22.6.2009 Seite 1 von 15 Inhalt Seite(n) Anforderungsschein für Krankenhäuser 3, 4 Muster 10-Schein (Anforderungsschein der KV für Laboratoriumsuntersuchungen im Facharztbereich)
MehrDie Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. - einerseits - und
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin - einerseits - und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin - andererseits - vereinbaren Folgendes: Schlussfassung
MehrRundschreiben März Liebe Kolleginnen und Kollegen,
BERUFSVERBAND DER ALLGEMEINÄRZTE IN BERLIN UND BRANDENBURG HAUSÄRZTEVERBAND e. V. Bleibtreustraße 24 10707 Berlin Telefon 030/312 92 43 Telefax 030/313 78 27 E-mail: info@bda-hausaerzteverband.de Rundschreiben
MehrÜbersicht indikationsbezogener Ausnahmekennziffern Gültig ab 1. April 2018
Übersicht indikationsbezogener n Gültig ab 1. April 2018 Antivirale Therapie der chronischen Hepatitis B oder C mit Interferon 32005 und/oder Nukleosidanaloga Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen,
MehrÜbersicht der EBM-Ausnahmekennziffern und der extrabudgetären Laborleistungen
Übersicht der EBM-Ausnahmekennziffern und der extrabudgetären Laborleistungen Untersuchungsindikation 32005 Antivirale Therapie der chronischen Hepatitis B oder C mit Interferon und/oder Nukleosidanaloga
MehrBuchstabe D, Sonstige Kosten. Bitte legen Sie in diesen Fällen die Genehmigung der Kasse als Abrechnungsbegründung bei.
Hinweise für die Ambulantes Operieren Mit diesem Artikel möchten wir Ihnen Informationen zur ambulanter Operationen nach 115b SGB V geben. Beendigung des Ersatzkassenvertrages zum ambulanten Operieren
MehrInhaltsverzeichnis Bereich Kapitel Abschn. Kapitel/Abschnitt Ziffern Seite
Inhaltsverzeichnis Bereich Kapitel Abschn. Kapitel/Abschnitt n Seite I Allgemeine Bestimmungen 8 1 Berechnungsfähige Leistungen, Gliederung, Struktur 8 2 Erbringung der Leistungen 10 3 Behandlungs-, Krankheits-,
MehrInformationsbroschüre Risiko Hepatitis C
Dres. med. Fenner & Kollegen Gemeinschaftspraxis für Labormedizin und Humangenetik Informationsbroschüre Risiko Hepatitis C Das Hepatitis-C-Virus ein Silent Killer Dr. med. Claus Fenner FA Laboratoriumsmedizin,
MehrÜbersicht indikationsbezogener Ausnahmekennziffern Gültig ab 1. Juli 2018
Übersicht indikationsbezogener n Gültig ab 1. Juli 2018 Neu: Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines gegebenenfalls erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie
Mehrmvzlm RUHR REFERENZWERTTABELLE
Blutgruppe / AK-Suchtest vor erwarteter bzw. wahrscheinlicher Transfusion; vor Therapie mit monoklonalen Antikörpern Material: EDTA, 7,5 ml Häufigkeit: 24 h täglich Meßverfahren: Agglutinationsverfahren
MehrEBM-Änderungen ab 1. April 2018
EBM-Änderungen ab 1. April 2018 Ausnahmekennziffern und Wirtschaftlichkeitsbonus Inklusive Änderung zum 1. Juli 2018: Ausnahmekennziffer 32004 (Diagnostik vor Beginn einer Antibiotikatherapie) Inhalt Veränderungen
MehrEBM-Änderungen ab 1. April 2018
EBM-Änderungen ab 1. April 2018 Ausnahmekennziffern und Wirtschaftlichkeitsbonus Inklusive Änderung zum 1. Juli 2018: Ausnahmekennziffer 32004 (Diagnostik vor Beginn einer Antibiotikatherapie) Inhalt
MehrDer Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) Fax: (030)
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.:
MehrPatientencode: Substitutionsbeginn: Anzeige der Substitution bei der KV erfolgte am Behandlung beim aktuell behandelnden Arzt seit Bitte beifügen:
Qualitätsprüfungsformular für Substitutionsbehandlungen nach der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung 3 Abs. 3 und 9 Abs. 4 (Ausnahmefälle) sowie 9 Abs. 3 und 5 (Stichprobenprüfung bzw. 5-Jahre)
MehrFAQ Laborreform. Niedergelassene Ärzte
FAQ Laborreform Fragestellung Niedergelassene Ärzte Welches Überweisungsformular wird für Überweisungen an Laborgemeinschaften verwandt? Welches Überweisungsformular wird für Überweisungen an eine Laborarztpraxis
MehrEBM Weiterentwicklung Labor ab
Dr. med. Thomas Lorentz Dr. med. Kuno Zobel Dr. med. Christoph Rottleb Dr. med. Hans Neumeyer PD Dr. med. Andi Krumbholz Laborarzt; Arzt f. Mikrobiologie, Virologie u. Infektionsepidemiologie; Reisemed.
MehrNeuer Orientierungswert für das Jahr 2013
21. März 2013 Neuer Orientierungswert für das Jahr 2013 Der Orientierungswert zur Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen gemäß 87 Absatz 2e SGB V wurde für das Jahr 2013 auf 3,5363 Cent festgelegt.
MehrBeginn oder Wechsel der Nierenersatztherapie
Beginn oder Wechsel der Nierenersatztherapie Der Patient hat vor dem Ausfüllen dieses Formblattes den lnformationsbogen über die verschiedenen Arten der Nierenersatztherapie ausgehändigt bekommen, gelesen
Mehr32125 (präoperativer Laborkomplex), (Urin), (Glukose), (Cholesterin)
Nebenstehende Gebührenordnungspositionen bleiben grundsätzlich bei der Ermittlung des arztpraxisspezifischen Fallwertes unberücksichtigt 32125 (präoperativer Laborkomplex), 32880 (Urin), 32881 (Glukose),
MehrRahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK) Modul Überweisungssteuerung
Information 8.9. 1/6 [gültig ab 01.01.2016] Anlage 3 zum Versorgungsentwicklung zwischen und TK Weiterentwicklung Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf ( zur Verbesserung medizinischen
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.
MehrLandesweite und einheitliche Regelung der Onkologie-Vereinbarung
1 1. Oktober 2009 Landesweite und einheitliche Regelung der Onkologie-Vereinbarung Die auf der Bundesebene geschlossene Onkologie-Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten
MehrAntrag auf Abrechnungsgenehmigung von speziellen Laboratoriumsuntersuchungen
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-307, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von nach der Vereinbarung
Mehrebm.aktuell EBM-Änderungen im Kapitel 11 Humangenetik zum 1. Oktober 2015 Juli 2015
ebm.aktuell EBM-Änderungen im Kapitel 11 Humangenetik zum 1. Oktober 2015 Juli 2015 Der Bewertungsausschuss hat die humangenetischen Beurteilungsleistungen neu gefasst und höher bewertet. Molekulargenetische
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung
MehrDie Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin. einerseits. und. der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund), K.d.ö.R., Berlin.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin einerseits und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund), K.d.ö.R., Berlin andererseits vereinbaren die nachstehende 1 Schlussfassung 30. Änderung
Mehr32125 (präoperativer Laborkomplex), (Urin), (Glukose), (Cholesterin)
Nebenstehende Gebührenordnungspositionen bleiben grundsätzlich bei der Ermittlung des arztpraxisspezifischen Fallwertes unberücksichtigt Antivirale Therapie der chronischen Hepatitis B oder C mit Interferon
MehrAntrag auf Genehmigung zur Durchführung von Laboratoriums-Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von Laboratoriums-Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gemäß der Richtlinien
MehrUntersuchungsindikation Kennnummer Ausgenommene GOPen
Nebenstehende Gebührenordnungspositionen bleiben grundsätzlich bei der Ermittlung des arztpraxisspezifischen Fallwertes unberücksichtigt Antivirale Therapie der chronischen Hepatitis B oder C mit Interferon
MehrDiagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8
Antrag nach 116 b SGB V Krankenhaus Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8 1. Konkretisierung der Erkrankung und des Behandlungsauftrages mittels
MehrDokumentationsbogen zur Qualitätsprüfung Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger
Dokumentationsbogen zur Qualitätsprüfung Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger Name, Vorname des Patienten: Geb.-Datum: Kostenträger: Beginn der Substitution: Geschlecht: männlich weiblich
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober
MehrWirtschaftlichkeitsbonus für das Praxisbudget ab dem
informiert Ausgabe 259 0/2018 Wirtschaftlichkeitsbonus für das Praxisbudget ab dem 01.04.2018 Die Bedeutung der Labormedizin für die Patientenversorgung ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung
MehrFAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V
FAQ zum Vertrag zur Versorgung in dem Fachgebiet der Urologie in Baden-Württemberg gemäß 140a SGB V Einschreibung von Versicherten... 3 Welche Voraussetzungen muss ein Patient erfüllen, um am Facharztprogramm
MehrBLUTPROBEN FÜR DIE MOLEKULARGENETISCHE ANALYSE VON ERBKRANKHEITEN
Klinik für Dermatologie & Venerologie Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 UNIVERSITÄTSKLINIKUM FREIBURG Klinik für Dermatologie und Venerologie. Hauptstr. 7. 79104 Freiburg Epidermolysis bullosa-zentrum
MehrBewertungsausschuss nach 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V Geschäftsführung des Bewertungsausschusses B E S C H L U S S
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Juli 2017
MehrIn diesem Zusammenhang gelten ab folgende neue Regelungen:
In diesem Zusammenhang gelten ab 1.4.2012 folgende neue Regelungen: Aufnahme eer Präambel den Abschnitt 87.8 1. Voraussetzung für die Berechnung von Leistungen dieses Abschnitts, mit Ausnahme der Laborziffern
MehrDokumentationsbogen zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger mit Diamorphin
Dokumentationsbogen zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger mit Diamorphin Name, Vorname des Patienten: Geb.-Datum: Kostenträger: Beginn der Substitution: Geschlecht: männlich weiblich
MehrIn diesem Sinne möchten wir Sie gerne um die Beachtung folgender Punkte bitten:
Liebe Patientin, lieber Patient, zunächst möchten wir uns für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit bedanken und Sie in unserer Kinderwunschpraxis herzlich willkommen heißen. Gerne begleiten wir Sie auf ihrem
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Ambulante spezialfachärztliche Versorgung April 2018 Patienten mit urologischen Tumoren in der ASV behandeln Wissenswertes für Ärzte im Überblick Patienten mit urologischen
MehrBewertungsausschuss nach 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 430. Sitzung am 12. Dezember 2018 Geschäftsführung des Bewertungsausschusses
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 430. Sitzung am 12. Dezember 2018 Teil A mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 1. Aufnahme des Abschnitts 30.2.2 in die Präambel
MehrTeil B. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2019
Teil B zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2019 1. Änderung des letzten Absatzes der Nr. 2.1.4 der Allgemeinen Bestimmungen zum EBM Bei Berechnung der nachfolgenden
MehrHLA- / HPA-Diagnostik: Stand
HLA- / HPA-Diagnostik: Stand 11.01.2019 HLA-Antikörper-Screening / -Differenzierung Vor und nach Organtransplantation, V.a. Transfusionsreaktion, Refraktärzustand bei Thrombozytentransfusion Lymphozytotoxizitätstest,
MehrPatientencode: Substitutionsbeginn: Anzeige der Substitution bei der KV erfolgte am Behandlung beim aktuell behandelnden Arzt seit Bitte beifügen:
Qualitätsprüfungsformular für Substitutionsbehandlungen nach der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung 3 Abs. 3 und 9 Abs. 4 (Ausnahmefälle) sowie 9 Abs. 3 und 5 (Stichprobenprüfung bzw. 5-Jahre)
MehrB E S C H L U S S. zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs.
B E S C H L U S S zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 155. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung
MehrVertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S.
Vertrag nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. zwischen der BIG direkt gesund Markgrafenstraße 62 10969 Berlin und der Arbeitsgemeinschaft
MehrAnlage 2 Indikationsübergreifende Dokumentation (ausgenommen Brustkrebs)
Anlage 2 Indikationsübergreifende Dokumentation (ausgenommen Brustkrebs) Lfd. Nr. Dokumentationsparameter Ausprägung Administrative Daten 1 DMP-Fallnummer Nummer 2 Name der/des Versicherten Nachname, Vorname
Mehr- nur gültig in Verbindung mit der jeweiligen indikationsbezogenen Dokumentation der Anlage 6*, 8*, 10* oder 12* der DMP-A-RL -
- Anlage 2 Plausibilitätsrichtlinie zur Prüfung der Dokumentationsdaten des indikationsübergreifenden, allgemeinen Datensatzes - nur gültig in Verbindung mit der jeweiligen indikationsbezogenen Dokumentation
MehrIn diesem Sinne möchten wir Sie gerne um die Beachtung folgender Punkte bitten:
Liebe, lieber Patient, zunächst möchten wir uns für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit bedanken und Sie in unserer Kinderwunschpraxis herzlich willkommen heißen. Gerne begleiten wir Sie auf ihrem Weg zum Wunschkind.
MehrWas wird für das Erstgespräch benötigt?
Was wird für das Erstgespräch benötigt? Bitte füllen Sie die zugesandten Fragebögen aus und schicken Sie diese an uns zurück. 1. Aufnahmebogen 2. Anamnesebogen 3. Einverständniserklärung zur Übermittlung
MehrIndikationsstellung für die ambulante Durchführung der Lipidapherese als extrakorporales Hämotherapieverfahren im Einzelfall (Patient)
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-567, Fax (030) 31003-305 Indikationsstellung für die ambulante Durchführung
MehrTeil B. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017
Teil B zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017 1. Änderung der zweiten Bestimmung zum Abschnitt 4.5.4 EBM 2. Die Gebührenordnungspositionen 04560, 04561
MehrAbrechnungswesen für die Medizinische Fachangestellte Band 1: Grundlagen und Formulare Lehr- und Arbeitsheft
93000_001-002.qxp:93000_001_002.qxd 09.01.2012 10:56 Uhr Seite 1 Ute Grass Abrechnungswesen für die Medizinische Fachangestellte Band 1: Grundlagen und Formulare Lehr- und Arbeitsheft 4. Auflage Bestellnummer
MehrAnamnesebogen. Zyklusanamnese Frau. Frühere Verhütungsmethoden: letzte Vorsorgeuntersuchung bei Ihrem Frauenarzt: Familienkrankengeschichte:
Anamnesebogen Zyklusanamnese Erste Regelblutung im Alter von ca Jahren 1. Tag der letzten Regel: Blutungsrhythmus:! regelmäßig, zwischen und Tagen! unregelmäßig zwischen und T/W/M! keine Regelblutungen
MehrKassenärztliche Vereinigung Hessen. Qualitätssicherung Substitution & weitere Genehmigungen. Europa-Allee Frankfurt
KV HESSEN I Europa-Allee 90 I 60486 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Substitution & weitere Genehmigungen Europa-Allee 90 60486 Frankfurt Substitutionsgestützte Behandlung
MehrDiagnostik und Versorgung von Patienten vor oder nach Lebertransplantation Anlage 2, Nr. 16
Antrag nach 116 b SGB V Krankenhaus Diagnostik und Versorgung von Patienten vor oder nach Lebertransplantation Anlage 2, Nr. 16 1. Konkretisierung der Erkrankung und des Behandlungsauftrages mittels Angabe
MehrEBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt
EBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt Die normalen oder regulären Versichertenpauschale im EBM 2008 Die normalen Versichertenpauschalen sind einmal
MehrUNIVERSITÄTS-HAUTKLINIK Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000
UNIVERSITÄTSKLINIKUM Universitäts-Hautklinik, Hauptstraße 7, D-79104 Freiburg UNIVERSITÄTS-HAUTKLINIK Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000 Ärztliche Direktorin Univ.-Prof. Dr. L. Bruckner-Tuderman Epidermolysis
MehrÄnderung des Abschnitts 32.1 EBM. Gebührenordnungsposition Arztgruppenspezifische Fallwerte Aktuelle Übersicht Kenn-Nummern
Änderung des Abschnitts 32.1 EBM Gebührenordnungsposition 32001 Arztgruppenspezifische Fallwerte Aktuelle Übersicht n Gültig ab 1. April 2018 1 Gebührenordnungs-Position 32001 Grund- oder Konsiliarpauschale
MehrÄnderung des Abschnitts 32.1 EBM. Gebührenordnungsposition Arztgruppenspezifische Fallwerte Aktuelle Übersicht Kenn-Nummern
Änderung des Abschnitts 32.1 EBM Gebührenordnungsposition 32001 Arztgruppenspezifische Fallwerte Aktuelle Übersicht Kenn-Nummern Gültig ab 1. April 2018 1 Gebührenordnungs-Position 32001 Grund- oder Konsiliarpauschale
MehrEvaluation klinischer und funktioneller Parameter beim Patienten mit Hämophilie im Alter von über 60 Jahren Seite 1 von 8.
von über 60 Jahren Seite 1 von 8 Evaluation klinischer und funktioneller Parameter beim Patienten mit Hämophilie im Alter von über 60 Jahren Studien-Code: Patienten-ID: Besuchsdatum:.. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
MehrFAQ zur Abrechnung und Vergütung Labor
FAQ zur Abrechnung und Vergütung Labor Mit der Laborreform (1. April 2018) gelten neue Regeln für Laboruntersuchungen: Der Wirtschaftlichkeitsbonus (WiBo) wurde neu bewertet, die Laborquote Q ist komplett
MehrBitte unbedingt lesen! Update-Dokumentation
Bitte unbedingt lesen! Update-Dokumentation Dokumentation Abrechnungsassistent Inhaltsverzeichnis 1.1 Abrechnungsassistent... 2 1.1.1 Einstellungen... 2 1.1.2 Anwendung / Regeln... 4 1.1.2.1 Abrechnungsassistent
Mehrgeb. am... Geschlecht... Wohnanschrift: Krankenkasse/Kostenträger:...
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Geschäftsstelle der Substitutionskommission Schützenhöhe 12 01099 Dresden Arztstempel Dokumentation nach Punkt 3 der Verfahrensweise zur Durchführung von Qualitätsprüfungen
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.
MehrAmbulantes Operieren Was ist bei der Abrechnung zu beachten?
Ambulantes Operieren Was ist bei der Abrechnung zu beachten? Anlässlich aktuell gehäufter Nachfragen zur Abrechnung von Leistungen des ambulanten Operierens nach dem AOP-Vertrag nach 115b SGB V sowie dem
MehrEnthaltene Programmänderungen ALBIS on WINDOWS Version 9.06
Seite 1 Enthaltene Programmänderungen ALBIS on WINDOWS Version 9.06 Inhaltsverzeichnis 1 KBV-Änderung - Korrigiertes KBV-Prüfmodul Version 1.52a...3 2 Abrechnung...3 2.1 Kassenabrechnung... 3 2.1.1 2.1.2
Mehr