Wichtige Agrarumweltmaßnahmen in den Bundesländern zur Förderung einer blühenden Landschaft in der Förderperiode
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- Nadja Wagner
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1 Wichtige Agrarumweltmaßnahmen in den Besländern zur Förderung einer blühenden Landschaft in der Förderperiode Landwirte können Bienen helfen Landwirte haben viele Möglichkeiten, die Honigbiene natürlich auch andere Insekten zu fördern. Sie können gezielt Trachtpflanzen in ihre Fruchtfolgen einbauen, also Pflanzen, die Nektar oder Pollen oder am besten beides spenden. Mit Hecken, ungenutzten Böschungen ähnlichen Strukturen bieten sie wertvolle Trachtinseln. Außerdem retten sie viele Bienen vor dem Mäh-Tod, wenn sie beim Mähen oder Mulchen von Grünland, Futterbau Stilllegungsflächen den richtigen Zeitpunkt die geeignete Technik wählen. Die wichtigste Devise auf den Feldern heißt: Viele blühende Pflanzen so lange wie möglich! Eine Massentracht wie Raps, der zwei bis drei Wochen im blüht, füllt zwar kurzfristig die Honigräume im Bienenvolk die Gläser des Imkers, sichert den Bienen aber nicht das Überleben. Bienen brauchen während der gesamten Vegetationszeit Nektar Pollen - besonders im Spätsommer, um gut genährt in den Winter zu gehen. Um Landwirte, die Maßnahmen eine blühende Landschaft umsetzen, finanziell zu unterstützen, gibt es in den Besländern verschiedene Förderprogramme. Diese so genannten Agrarumweltprogramme unterstützen den Mehraufwand ökologische Leistungen zum Schutz zur Entwicklung von Boden, Wasser, Luft, Landschaftsbild Biodiversität. Sie werden als freiwillige Maßnahmen neben den Landwirte verpflichtenden Greening-Maßnahmen angeboten. Hintergr zu den Förderprogrammen der EU Der Europäische Landwirtschaftsfonds die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gibt den Rahmen vor, in dem die einzelnen Staaten die Landwirtschaft fördern können müssen. Der ELER-Fonds soll vor allem folgenden drei Zielen dienen: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- Forstwirtschaft Verbesserung der Umwelt der Landschaft Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum Diversifizierung der Wirtschaft. Wie die Fördergelder verteilt werden, liegt aber weitgehend in der Entscheidung der einzelnen Mitgliedsstaaten bzw. der Besländer. Dazu hat jedes Besland in Deutschland ein eigenes Agrarförderprogramm Umwelt- Naturschutz erstellt, welches die Förderperiode 2015 bis 2020 gültig ist. In diesen Agrarförderprogrammen sind die Maßnahmen beschrieben, die ein Landwirt Geld erhalten kann. Einige dieser geförderten Maßnahmen sind Blüten besuchende Insekten von besonderer Bedeutung.
2 Agrarumweltmaßnahmen zur Förderung der Blüten besuchenden Insekten Im Folgenden werden die Blütenbesucher wichtigsten Förderprogramme kurz beschrieben. In der daran anschließenden Übersichtstabelle ist dargestellt, in welchen Besländern welche Förderprogramme angeboten werden wie viel Geld der Landwirt da bekommen kann. Die Tabelle soll eine Hilfestellung sein, mit der sich Landwirte an die zuständigen Ämter wenden können, um detaillierte Auskünfte zu erhalten. Da die Programme sehr unterschiedlich sind z.t. noch überarbeitet werden, besteht bei den Angaben keine Gewähr auf Vollständigkeit Exaktheit. Förderung im Ackerbau oder bei Dauerkulturen Anbau von Zwischenfrüchten: Diese Maßnahme ist äußerst wirkungsvoll die Nahrungsversorgung im Spätsommer. Nach der Ernte von Getreide oder Raps werden die Zwischenfrüchte gesät. Üblicherweise wird dazu meist relativ spät Senf, Ölrettich teilweise auch Phacelia in Reinsaat verwendet. Sinnvoller sind aber, am besten mit Senf, Ölrettich, Phacelia, Buchweizen, Kleearten Wicken. Die Förderprogramme machen hier teilweise keine Vorschriften, der Experimentierfreude sind also keine Grenzen gesetzt. Die Aussaat sollte so früh wie möglich erfolgen! Neben den Blütenbesuchern profitiert das Bodenleben damit unmittelbar auch der Landwirt von dieser Maßnahme. Anwendung von Mulch- Direktsaat: Die hier genannte Ansaat von Hauptkulturen ohne wendende Bodenbearbeitung (i.d.r. Pflügen) erfolgt meist nach Ansaat von Zwischenfrüchten oder Vorsaaten mit allen Vorteilen, die oben bei den Zwischenfrüchten genannt sind. von ein- mehrjährigen Blühflächen: Diese Maßnahme dient gezielt der Förderung von Blüten besuchenden Insekten sowie anderen Nützlingen bzw. Wildtieren. Gefördert wird die Aussaat von aus verschiedenen standortangepassten Blütenpflanzenarten, die als Wirts-, Nahrungs- oder Schutzpflanzen dienen können. Bei den mehrjährigen Blühmischungen besteht inzwischen in 8 Besländern die Vorgabe, gebietsheimisches Saatgut zu verwenden. Mehrjährige Blühmischungen sind ökologisch wertvoller, da sie durch ihren hohen Wildblumenanteil auch den Wildbienen Schmetterlingen entgegenkommen Überwinterungsstrukturen Insekten bieten. Schonstreifen zum Gewässer- Bodenschutz: Durch den Verzicht auf Düngung Einsatz von Pflanzenschutzmitteln können Schonstreifen einen Beitrag als Trittsteine im Biotopverb leisten damit die Situation von Blüten besuchenden Insekten verbessern.
3 Förderung im Grünland Extensive Grünlandnutzung: Bunt blühende Wiesen Weiden sind heute in vielen Regionen eine Seltenheit geworden. Der einstige Blütenreichtum ist einerseits durch Intensivierung, andererseits durch Nutzungsaufgabe bedroht. Deshalb werden Landwirte die extensive Nutzung von Grünland in allen Besländern unterstützt. Die Förderprogramme sind sehr detailliert regional unterschiedlich. Differenziert wird z. B. nach Vorkommen von bestimmten Pflanzenarten, Schnittzeitpunkten, Heu- oder Silagegewinnung, Düngung, Viehbesatz, Verwendung von tierschonender Mahdtechnik (Messerbalken), nach Gebietskulissen gesetzlichem Schutzstatus. Konkrete Auskunft erteilen die zuständigen Landwirtschaftsämter. In sensiblen Bereichen, wie beispielsweise Überschwemmungsgebieten oder Natura-2000-Gebieten, wird außerdem die Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzendes Grünland gefördert. Sonstige Maßnahmen Pflege besonderer Lebensräume: Mit teilweise hohen Förderbeträgen wird die Pflege besonderer Lebensräume gefördert. Besondere Lebensräume sind z.b. Streuobstwiesen, Hecken Lesesteinhaufen. Natura-2000-Gebiete: In den Natura-2000-Gebieten aber auch in anderen festgelegten Schutzgebieten werden z.t. Ausgleichszahlungen Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen gezahlt. Zusätzlich gibt es innerhalb dieser Gebietskulissen in vielen Besländern interessante programme Maßnahmen auf Acker- Grünland. Die Lebensräume besondere Arten sollen dadurch erhalten, vernetzt verbessert werden. Wenn jemand in der Nähe ein Natura Gebiet hat die Landschaft aktiv gestalten will, lohnt sich eine Information über Fördermöglichkeiten beim zuständigen Landwirtschaftsamt. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die in folgender Tabelle angegeben Fördersätze pro Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche. Weiterhin ist zu beachten: Bei den meisten Maßnahmen gelten gewisse Mindestschlaggrößen die Förderung (z.b. mind. 0,1 ha) Bei den meisten Maßnahmen gilt beslandübergreifend eine Mindestverpflichtungsdauer von 5 en Manche Maßnahmen sind in der Förderhöhe abhängig von der Ertragsmesszahl
4 Bayern Extensive Produktionsverfahren Anbaudiversifizierung im Ackerbau Winterbegrünung, Zwischenfrüchte, Untersaaten 100 Winterbebegrünung zum Erosionsschutz 90 Zwischenfrucht bei Erhalt von Förderung 150 (diverse Varianten) +10 besonders bienenfreliche Zwischenfrüchte Keine 5- jährige Verpflichtung mehr, keine Mindestfläche gefordert 120, 100 Bei Erhalt Abhängig von Gebietskulisse mit Erosionsgefährdung, nur winter-harte Zwischen früchte Gebietskulisse mit besonderem Handlungsbedarf bei Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Nur winterharte Sorten 78, kein Unterschied zw. Zwischenfrüchte u.o. Untersaaten 65 Ausgebracht als Mulchsaat Mulch- Direktsaat Konv Jährliche Rotation des Schlages möglich 65
5 Bayern Stoppelbrache , jährliche Rotation des Schlages möglich Ackerwildkrautflächen (Verzicht auf Untersaaten, auf mechanische chem. Beikrautregulierung) plus 100 bei beratender Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde 762 im 890 Acker 662 jedes 2. Getreideanbau auf Förderfläche verpflichtend Alternative Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen 60, Trichogramma bei Mais 100 Pheromoneinsatz im Obstanbau 110 Pheromoneinsatz zur Bekämpfung des Traubenwicklers im Weinbau 350 im Obstbau 143 im Gemüsebau 266 bei Erdbeeren 40 gegen den Maiszünsler 345 im Obstbau 2500 Nützlingen im Unterglasanbau
6 Bayern Fruchtartendiversifizierung (mind. 5-gliedrige Fruchtfolge) Anbau von Körnerleguminosen in Fruchtfolge vorgeschrieben 110 (verschiedene Varianten (je nach Anteil Körnerleguminosen) (je nach Anteil Körnerleguminosen) bei Körnerleguminosenanbau auf >10% der förderfähigen Fläche wenn Leguminosenanbau auf >10% der Förderfläche nur im Ein- oder mehrjährige Stilllegungen im Ackerbau Blühstreifen -flächen 710 Ein- oder überjährige 600 ein- mehrjährige , Schlag kann rotieren 600 mehrjährige 680 mehrjährige 700 zusätzl. 100, Imkerbonus Schlag kann jährlich rotieren 875 mehrjährige 950 h ein- oder überjährige mehrjährige mehrjährige mehrjährige
7 Bayern Auflage gebietsheimisches Saatgut ja ja ja ja z.t ja ja ja Schonstreifen, Ackerrandstreifen, Grünstreifen zum Gewässer- Bodenschutz 920 Grünstreifen zum Gewässerschutz 660 Ackerrandstreifen 760 Gewässer Erosionsschutzstreifen Schlag kann jährlich rotieren 540 Schonstreifen an Alleen 610 Erosionsschutz Gewässerschutzstreifen 760 Erosionsschutzstreifen 540 Gewässerschutzstreifen Saatgut mussüberwiegend aus Gräsern bestehen, Nutzung zulässig Max 1455 Schonstreif mehrjährig zum Artenschutz 865 Erosionsschutzstreifen oder Gewässerschutzstreifen (mehrjährige Grasmischung, keine Meliorationsmaßnahmen gestattet) 760 Gewässerrandstreifen Vorgabe: Begrünungsmischung aus 80% Gräser, max. 20% Leguminosen 120 Mehrjährige Stilllegung mit Einsaat oder Selbstbegrünung: 313 Grünstreifen 747 Brache einjährig selbstbegrünt, Schlag kann jährlich rotieren 607 Brache mehrjährig selbstbegrünt 290 Schonstreifen mit Selbstbegrünung, Schlag kann jährlich rotieren
8 Bayern Extensive Nutzung von Dauergrünland Extensive Grünlandnutzung (0,3-1,4 RGV je Hauptfutterfläche) Plus 80 auf Almen Alpen 140, 225 bei Zusatzverpflichtungen wie Verzicht auf jegliche Düngung oder ausschließliche Beweidung mit Schafen Ziegen Mahd oder Beweidung ha Extensive Nut-zung von Mähwiesen Weiden 250 artenreiches Grünland 300 bei Nachweis bestimmter Kennarten bei Lage in der Kulisse der Wasserrahmenrichtlinie 450 Grünlandbrache (Mahd mit Abräumen alle 2 e) 449 Mahd mit Abräumen je nach Schnittzeitpunkt 413 bei Beweidung je nach Viehart 150 Einsatz von Messerbalkenmäher
9 Bayern Silageverzicht (Heumilchbetrieb) 80 Verzicht im gesamten Betrieb Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzendes Grünland (meistens abhängig von Gebietskulissen) 510 im (Landschaftspflegerichtlinie) ohne N- Düngung, 390 mit angepasster N- Düngung 570 auf Moorstandorten 370 als Schonstreifen 270 bei Umwandlung Zeitraum von 5 en 1300 bei dauerhafter Umwandlung 468 Max 600 ohne 745 Umwandlung in artenreiches Grünland 320 Einzelflächenbezogene extensive Bewirtschaftung bestimmter Grünlandstandorte abhängig von: Gebietskulissen, Schnittzeitauflagen, Besatzdichte, Hangneigung, Vorkommen von Kennarten 260 je nach Anzahl nachgewiesener Kennarten 280 pflegende Bewirtschaftung von Grünlandbiotopen 350 entlang von Gewässern sonst. sensiblen Gebieten 250 den Erhalt artenreicher Grünlandbestände (mind. 4 Kennarten) 229 bei späten Schnittzeitpunkten 294 Beweidung von Heiden Trockenrasen Im : 461 je nach Schnittzeitpunkt 419 bei extensiver Standweide 190 bei Einhaltung von späten Schnitt- Beweidungszeiten (Wiesenbrüterschutz) plus max. 270 Sondermaßnahmen 340 bei Nachweis von bei pflegender Nutzung bestimmtergrünlandbiotope Max, 310 bei Nachweis von bis zu 8 Kennarten Nachweis jährlich, Wechsel zu geringerer Anzahl Kennarten ausgeschlossen im pflegende Bewirtschaftung besonderer Grünlandbiotope 300 im 316 Pflege von Magerrasen, Streuwiesen, Feuchtwiesen, Borstgrasrasen; verschiedene Nutzungstermine 361 bei Nachweis von bis zu 8 Kennarten 511 pflegende Bewirtschaftung von Grünlandbiotopen Bei hoher Er- schwer-
10 Bayern 320 (mind. 6 Kennarten) 425 bei späten Schnittzeitpunkten Kennarten pflegende Bewirtschaftung besonderer Grünlandbiotope nis entsprechend höherer Fördersatz Pflege besonderer Lebensräume Streuobstwiesen: extensive Unternutzung, Neupflanzung, Baumschnitt 2,5 je gepflegter Baum 8 je gepflegter Baum, max. 100 Bäume je ha 6,50 je gepflegter Baum bei extensiver Nutzung des Unterwuchses 6 je gepflegter Baum 900 im bei extensiver Nutzung des Unterwuchses 55 je neu gepflanzter Baum 6,50 je gepflegter Baum im Streuobst 500 je nach Anzahl der Bäume 6,50 je gepflegter Baum Bewirtschaftung von Steillagen Über die AZL (Ausgleichszulage Landwirtschaft): Fördersätze abhängig von EMZ 450 ab 30% Hangneigung 650 ab 50% Hangneigung Nur im Weinbau 360 Weidenutzung in Hanglagen, verschiedene Varianten Weinbau: 2555 in Steilstlagen 765 in Steillagen
11 Bayern Pflege von Hecken 2,70 m² Für Erneuerung (Pflege) einschließlich Konzept 2600 zum Schutz vor Winderosion oder zum Wild Vogelschutz in entsprchender Gebietskulisse zusätzliche Erstattung der Pflanzkosten ist in Planung 4 lfdm Natura 2000 Ausgleichszahlung Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen 280 bei extensiver Nutzung der Flachland- Bergmähwiesen - Programme : Extensive Ackernutzung : 420 Extensive Wiesennutzung : max. 425 Extensive Weidenutzung : max. 500 (bei extensiver Beweidung mit Ziegen) 314 je nach Schnittzeitpunkt Im : 461 je nach Schnittzeitpunkt 419 bei extensiver Standweide 2000 Biotop pflegende Bewirtschaftung Im 1469 im Acker 790 im Vertragsnaturschtz Grünland Nicht im Programm Es gibt Ausgleichszahlungen, aber bisher keine Angaben zur Förderhöhe 662 im Ackerland 449 Im Grünland 287 im Ackerland 450 je nach Maßnahme im Grünland
12 Bayern Ökologischer Umstellung auf AckerbauGrünland pro Betrieb ( max. 15 ha) 210 Keine Angaben zu Acker 270 Grünland ,5 Max 530 trollkostenzuschuss trollkostenzuschuss 230 +Max 600 trollkostenzuschuss 384 Keine Angaben zu Beibehaltung AckerbauGrünland ,
13 Quellenangaben: Auskünfte der Länderministerien (, Bayern, Hessen, Mecklen,, Nord,, Saarland, Sachsen,, Schles, ): Internetseiten der Länder-Ministerien, April 2015 Links zu den kompletten Maßnahmenkatalogen der Länder, : : RahmenFAKT_Broschuere_29_01_ pdf Bayern: : Hamburg: Hessen: Mecklen: : Nord: : assung%20-%20stand_ pdf Saarland: Sachsen: Empfehlungen_Richtlinie_AUK_2015_gesamt.pdfhttp: mul.sachsen.defoerderungdownloadueberblick_programm_rl_auk_2015.pdf :
14 Die detaillierten Vertragsbedingungen bzw. weitere Maßnahmen können über die Links in der Quellenangabe eingesehen werden, auf denen die Förderprogramme jeweils in der aktuellen Fassung dargestellt sind. Die Programme ihre Kombinierbarkeit sowie die Kombinierbarkeit mit dem Greening ist teilweise sehr komplex oft schwer zu verstehen. Welche Maßnahmen konkret den individuellen Betrieb förderfähig sind, lässt sich aber bei den Fachstellen der Landesämter Landwirtschaft klären, die bei der Antragstellung behilflich sind. Viele der Besländer bieten also attraktive Möglichkeiten zur Gestaltung einer blühenden Land(wirt)schaft. Leider werden diese Programme noch zu wenig genutzt. Oft liegt es an einem hohen bürokratischen Aufwand auch daran, dass die Landwirte die umfangreichen Förderprogramme mit ihren laufenden Veränderungen nicht mehr überschauen können. Wenn wir unseren Nachbarlandwirten die Augen öffnen den Wert die Bedeutung der Blütenbesucher ihnen gleichzeitig kompetent Auskunft geben können über Förder- Beratungsmöglichkeiten, so sind Erfolge zu erreichen. Detaillierte technische Informationen über die von blühenden Zwischenfrüchten, ein- mehrjährigen Ansaaten von Blühmischungen, insektenfreliche Grünlandnutzung vieles andere mehr finden Sie in der Broschüre Wege zu einer blühenden Landschaft (9,50 plus Versandkosten), die Sie ebenso wie viele andere Informationen beim Netzwerk Blühende Landschaft bestellen können (Adresse siehe unten). Diese Merkblätter weitere interessante Informationen stehen auch im Internet bereit: April 2015, Anne-Kathrin Spatz, Anna Kohnle Barbara Heydenreich Netzwerk Blühende Landschaft Träger: Mellifera e.v. Fischermühle 7, Rosenfeld Tel
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