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1 Dokumentation zu wesentlichen Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz i.d.f.d. Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses BT-Drs. 17/7025 Lehrstuhl für ABWL, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Wirtschaftsprüfung Friedrich Schiller Universität Jena

2 Inhaltsverzeichnis 1. Änderungen des Einkommensteuergesetzes... 1 Einkünftebegriff... 1 Einkünfte- und Einkommensbegriff... 1 Wissenschafts- und Förderstipendien... 1 Entfernungspauschale... 1 Arbeitnehmer-Pauschbetrag... 1 Kinderbetreuungskosten... 2 Erstattungsüberhänge bei Vorsorgeaufwendungen... 2 Verpächterwahlrecht bei Betriebsverpachtung... 2 Verbilligte Vermietung und Verpachtung... 2 Veranlagung von Ehegatten... 3 Kinderfreibetrag, Kindergeld... 3 Nachweis von Krankheitskosten Änderung des Umsatzsteuergesetzes... 4 Elektronische Rechnung Änderung der Abgabenordnung... 4 Gebühren für verbindliche Auskünfte Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes... 4 Gesonderte Feststellungen... 4

3 1. Änderungen des Einkommensteuergesetzes Einkünftebegriff 2 Abs. 5a Wenn außersteuerliche en an Einkünftebegriffe des EStG anknüpfen, sind diese um Kinderbetreuungskosten nach 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu mindern. Einkünfte- und Einkommensbegriff 2 Abs. 5b Der Abgeltungsteuer unterliegende Einkünfte werden nicht mehr in die Ermittlung von Abzugshöchstbeträgen im Bereich der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen einbezogen. Wissenschafts- und Förderstipendien 3 Nr. 44 Das Kriterium der unmittelbaren Gewährung wird aufgehoben. Erstmalige Anwendung: Tag nach der Verkündung des Gesetzes Entfernungspauschale 9 Abs. 2 Die Günstigerprüfung zwischen der 30-Cent-Pauschale und höheren Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, wird nicht mehr tageweise sondern für das Kalenderjahr durchgeführt. Arbeitnehmer-Pauschbetrag 9a Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 920 auf angehoben. Erstmalige Anwendung: Tag nach der Verkündung des Gesetzes, für Zwecke des Lohnsteuerabzugs nach dem zufließende Bezüge Seite 1

4 Kinderbetreuungskosten 10 Abs. 1 Nr. 5 Die Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten wird aufgegeben. Stattdessen werden Kinderbetreuungskosten einheitlich als Sonderausgaben eingestuft. Erstattungsüberhänge bei Vorsorgeaufwendungen 10 Abs. 4b Erstattungsüberhänge bei Sonderausgaben nach 10 Abs. 1 Nr. 2 bis 3a sind im Jahr der Erstattung zu verrechnen. Verpächterwahlrecht bei Betriebsverpachtung 16 Abs. 3b Das Verpächterwahlrecht wird gesetzlich kodifiziert. Gesetzlicher Regelfall ist die Nichtaufgabe des Betriebs, jedoch kann die Finanzverwaltung den Gegenbeweis antreten. Eine Rückwirkung der Aufgabeerklärung ist nur innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt der Aufgabe möglich. Erstmalige Anwendung: Tag nach der Verkündung des Gesetzes Verbilligte Vermietung und Verpachtung 21 Abs. 2 Die Grenze für die Aufteilung verbilligter Vermietungen und Verpachtungen in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil wird auf 66% erhöht. Ausweislich der Entwurfsbegründung sei beim Überschreiten der 66%-Grenze die Einkünfteerzielungsabsicht nicht mehr zu prüfen. Dies ist in Abrede zu stellen, da die Entgeltlichkeit nur ein Indiz für die Einkünfteerzielungsabsicht ist. Seite 2

5 Veranlagung von Ehegatten 26 ff. Die Unterscheidung zwischen Zusammenveranlagung, getrennter Veranlagung und besonderer Veranlagung wird zugunsten der Unterscheidung zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung von Ehegatten aufgegeben. Die Einzelveranlagung von Ehegatten entspricht strukturell der bisherigen getrennten Veranlagung. Das Wahlrecht zwischen den beiden Veranlagungsarten ist nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids nur noch in bestimmten Fällen änderbar. Erstmalige Anwendung: Veranlagungszeitraum 2013 Kinderfreibetrag, Kindergeld 32 Die Gewährung des Kinderfreibetrags bzw. Kindergelds werden nicht mehr von den Einkünften / Bezügen des Kindes abhängig gemacht. Künftig ist grundsätzlich unabhängig von der Höhe der Einkünfte / Bezüge jede Erwerbstätigkeit schädlich. Unschädlich ist eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden je Woche, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder eine geringfügige Beschäftigung. Nachweis von Krankheitskosten 33 Abs. 4 Die Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten ist grundsätzlich durch ärztliche Bescheinigungen (Verordnungen, amtsärztliche Gutachten) Erstmalige Anwendung: alle offenen Fälle Seite 3

6 2. Änderung des Umsatzsteuergesetzes Elektronische Rechnung 14 Andere als die bisher zulässigen Verfahren für die elektronische Übermittlung von Rechnungen werden anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit gewährleistet sind. Erstmalige Anwendung: Rechnungen ab dem über Umsätze, die nach dem ausgeführt werden 3. Änderung der Abgabenordnung Gebühren für verbindliche Auskünfte 89 Bei Gegenstandswerten unter oder Bearbeitungszeiten unter zwei Stunden wird keine Gebühr erhoben. Auf die Erhebung der Gebühr kann im Fall der Unbilligkeit verzichtet werden. Erstmalige Anwendung: Tag nach der Verkündung des Gesetzes 4. Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes Gesonderte Feststellungen 13a, 13b Zusätzliche gesonderte Feststellungen werden eingeführt für: die Ausgangslohnsumme die Anzahl der Beschäftigten die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen die Summen der gemeinen Werte des Verwaltungsvermögens die Summen der gemeinen Werte des jungen Verwaltungsvermögens Erstmalige Anwendung: Erwerbe, für die die Steuer nach dem entsteht Seite 4

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