FACTSHEET: Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

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1 FACTSHEET: Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) Mit der Unterzeichnung des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (dem sogenannten Fiskalvertrag ) verpflichten sich 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einheitliche und dauerhaft verbindliche Haushaltsregeln in ihre nationalen Rechtsordnungen aufzunehmen. Damit legt der Vertrag das Fundament für nachhaltig solide Staatsfinanzen als wichtigste Lehre aus der gegenwärtigen Staatsschuldenkrise. Mit dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (kurz: ESM) etablieren die Eurostaaten gleichzeitig einen dauerhaften Krisenbewältigungsmechanismus. Seiner Struktur nach handelt es sich um eine Internationale Finanzinstitution. Diese sorgt mit einem flexiblen Instrumentarium für Stabilität im Euroraum, indem sie in finanzielle Schieflage geratenen Eurostaaten gegen strikte Auflagen Unterstützung gewähren kann. Folgende Gesetze werden im parlamentarischen Verfahren in Deutschland als Paket auf den Weg gebracht, damit der Fiskalvertrag und der ESM gemeinsam ihre Wirkung entfalten: Ratifizierungsgesetz zum Fiskalvertrag erklärt die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum Fiskalvertrag. ESM-Ratifizierungsgesetz erklärt die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum ESM-Vertrag. ESM-Finanzierungsgesetz legt den deutschen Anteil am einzuzahlenden und abrufbaren Kapital des ESM fest. Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes zur Einführung der CACs begleitet die Einführung von Umschuldungsklauseln in den künftigen Emissionsbedingungen von Bundeswertpapieren. Zustimmungsgesetz zur Änderung des Art. 136 AEUV schafft europarechtliche Klarheit für die Einführung des ESM. Nachtragshaushaltsgesetz macht die Einzahlung der ersten beiden Raten zum ESM-Stammkapital aus dem Bundeshaushalt 2012 möglich. Dieses Paket ist seinerseits Teil eines umfassenden Maßnahmenkatalogs zur nachhaltigen Stabilisierung der Gemeinschaftswährung: Stabile Haushalte Stabile Wirtschaft Stabiler Finanzmarkt Neue haushaltspolitische Überwachung Neue wirtschaftspolitische Steuerung Finanzmarktreform Fiskalvertrag Europa 2020 Neue Finanzmarktaufsicht Sixpack Twopack Euro-Plus-Pakt Makroökonomisches Überwachungsverfahren Stresstests Finanzmarktregulierung Krisenbewältigungsmechanismen Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), temporär Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF), temporär Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM), permanent

2 - 2 - FAQ: Fiskalvertrag und Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM) Einordnung: Fiskalvertrag & ESM 1. Wie ordnen sich der Fiskalvertrag und der ESM in das Maßnahmenpaket zur Überwindung der Staatsschuldenkrise in der Eurozone ein? Die Staats- und Regierungschefs des Euroraums haben einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Stabilisierung des Euro und zur Reform der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion auf den Weg gebracht. Er umfasst vier Kernelemente: Stabile Haushalte Um die akute zu hohe Staatsverschuldung schnellstmöglich zurückzuführen und zukünftige exzessive Staatsverschuldung nachhaltig zu vermeiden, ergänzt und verschärft der neue Fiskalvertrag das bestehende EU-Regelwerk zur haushaltspolitischen Überwachung, d. h. den Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie die sechs EU-Rechtsakte zur Stärkung der haushaltsund wirtschaftspolitischen Überwachung ( sixpack ). Damit und mit den beiden geplanten EU-Rechtsakten ( twopack ) zur stärkeren Überwachung der gesamtstaatlichen Haushalte und zur Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite von Euro-Mitgliedstaaten sowie zur stärkeren Überwachung der Euro-Mitgliedstaaten in finanziellen Schwierigkeiten wird die institutionelle Struktur der Währungsunion weiter gestärkt und ein wichtiger Schritt in Richtung einer Stabilitätsunion eingeschlagen. Stabile Wirtschaft Die Wettbewerbsfähigkeit der Euroländer wird ausgebaut durch eine gemeinsame Wachstumsstrategie und konkrete Maßnahmen im Pakt für Wettbewerbsfähigkeit ( Euro- Plus-Pakt ). Die nationalen Wirtschaftspolitiken werden zudem zukünftig europäisch koordiniert durch ein neues Verfahren zur Überwachung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und einen europäischen Planungs- und Berichtszyklus ( Europäisches Semester ). Stabiler Finanzmarkt Durch eine neue europäische Finanzmarktaufsicht, effektive Stresstests für Banken und Versicherungsunternehmen sowie eine strengere Regulierung des Finanzsektors (unter anderem neue Eigenkapitalvorschriften für Banken, weniger spekulative Finanzprodukte und neue Gesetze zur Bankenrestrukturierung) wird der Finanzmarkt weiter stabilisiert. Krisenbewältigungsmechanismen Die Einrichtung der temporären Euro-Schutzschirme EFSM und EFSF war eine notwendige Reaktion auf die akute Staatsschuldenkrise. Mit der Einführung des dauerhaften ESM ab Juli 2012 wird ein institutioneller Schutz- und Nothilfemechanismus eingerichtet, der langfristig und nachhaltig Vertrauen in die Stabilität der Eurozone sichern wird.

3 In welchem Verhältnis stehen der Fiskalvertrag und der ESM zueinander? Solidarität und Solidität sind zwei Seiten einer Medaille. Die Gewährung von Finanzhilfen durch den ESM ist daher eng mit dem Fiskalvertrag verknüpft worden. Wer künftig Hilfen aus dem ESM in Anspruch nehmen will, muss den Fiskalvertrag bis zum 1. März 2013 ratifiziert und sobald die im Vertrag geregelte Umsetzungsfrist für die Implementierung der Schuldenregel in nationales Recht abgelaufen ist eine nationale Schuldenbremse eingeführt haben. 3. Welche Vorteile haben Europa und Deutschland durch den Fiskalvertrag und den ESM? Der Fiskalvertrag stellt die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion auf eine dauerhaft stabile Grundlage. Mit dem ESM wird ein robuster Krisenmechanismus in der Eurozone eingerichtet. Das Vertrauen der Konsumenten, Unternehmen und Finanzmärkte in die Stabilität der Eurozone wird durch die beiden Vertragswerke gestärkt. Davon profitiert Deutschland als Exportnation in besonderem Maße. Denn der Euro sichert Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze in Deutschland. Nur mit einem starken geeinten Europa und dazu gehört ein stabiler Euro hat Deutschland eine Chance, sich im globalen Wettbewerb zu behaupten. Fiskalvertrag 4. Welche wesentlichen Neuerungen werden durch den Fiskalvertrag eingeführt? Im Wesentlichen enthält der Vertrag folgende Neuerungen gegenüber der bestehenden Rechtslage: - Der Vertrag sieht ehrgeizige Vorgaben für nationale Schuldenbremsen vor. Das gesamtstaatliche strukturelle Defizit darf die Obergrenze von 0,5 % des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht übersteigen, solange die Schuldenquote nicht deutlich unter 60 % liegt. - Die Umsetzung in nationales Recht muss mit starker und permanenter Bindungswirkung, vorzugsweise auf Verfassungsebene, erfolgen, d.h. die Einhaltung und Befolgung der nationalen Schuldenregeln muss im gesamten Haushaltsverfahren gewährleistet sein. - Die Umsetzung von Schuldenbremsen in nationales Recht kann durch eine Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) durchgesetzt werden. Für den Fall der Nichtbefolgung von EuGH-Urteilen sind Strafzahlungen an den ESM vorgesehen. - Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, müssen ein Haushaltsund Wirtschaftspartnerschaftsprogramm auflegen, das vom Rat der EU und der Europäischen Kommission genehmigt und überwacht wird.

4 Die Eröffnung und alle weiteren Beschlüsse im Rahmen eines Defizitverfahrens werden hinsichtlich der Nichteinhaltung des Defizitkriteriums zukünftig quasi-automatisch erfolgen (umgekehrte qualifizierte Mehrheitsentscheidung). - Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer verstärkten wirtschaftspolitischen Koordinierung. - Der Vertrag regelt ein Verfahren zu einer besseren politischen Steuerung des Euro- Währungsgebiets in Gestalt von regelmäßigen, mindestens zwei Mal im Jahr stattfindenden Tagungen des Euro-Gipfels. - Es wird die Möglichkeit einer Konferenz von Vertretern des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente zu Fragen der Haushaltspolitik und anderer von diesem Vertrag erfasster Angelegenheiten vorgesehen. 5. In welchem Zusammenhang steht der Fiskalvertrag mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie den 2011 in Kraft getretenen sechs Rechtsakten zur Stärkung der haushalts- und wirtschaftspolitischen Überwachung ( sixpack )? Im Stabilitäts- und Wachstumspakt sind die Referenzwerte für das gesamtstaatliche Defizit in Höhe von 3 % des BIP und den gesamtstaatlichen Schuldenstand in Höhe von 60 % des BIP festgelegt. Diese Referenzwerte dürfen in der Regel nicht überschritten werden. Für den Fall der Überschreitung ist im korrektiven Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts ein konkretes Verfahren geregelt, das bei einem übermäßigen Defizit oder einer übermäßigen Schuldenstandsquote in Gang gesetzt wird (Einleitung des Defizitverfahrens und Sanktionsbeschlüsse mit qualifizierter Mehrheit des Rats Wirtschaft und Finanzen, ECOFIN). Damit es nicht zu einer Überschreitung der Referenzwerte kommt, sieht der präventive Arm des Paktes vor, dass sich die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die langfristige Tragfähigkeit ihrer öffentlichen Finanzen ein länderspezifisches mittelfristiges Haushaltsziel setzen, definiert als gesamtstaatlicher struktureller Finanzierungssaldo, der zwischen -1 % des BIP und einem ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalt liegt. Haben die Mitgliedstaaten ihr Mittelfristziel noch nicht erreicht, müssen sie einen Anpassungspfad mit einer jährlichen Verbesserung des strukturellen Finanzierungssaldos um 0,5 % des BIP einhalten. Sechs Rechtsakte sind Ende 2011 in Kraft getreten ( sixpack ), um die haushalts- und wirtschaftspolitische Überwachung durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt weiter zu stärken. Insbesondere wurde die Prävention stärker in den Vordergrund gerückt (Sanktion bei Abweichung vom Mittelfristziel bzw. Anpassungspfad), ein Abbaupfad für zu hohe Schuldenstandsquoten festgeschrieben (jährliche durchschnittliche Verringerung der Differenz zur 60 %-Schwelle um 1/20), das Sanktionssystem verschärft (quasi-automatischer Sanktionsbeschluss) und Mindeststandards für nationale Haushaltsregeln festgelegt. Zudem wurde ein neues Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte eingeführt, um die wirtschaftspolitische Überwachung zu stärken.

5 - 5 - Der Fiskalvertrag ergänzt diese Beschlüsse und verstärkt sie gezielt. Während der präventive Arm des Stabilitäts- und Wachstumspakts für das Mittelfristziel eine Obergrenze des gesamtstaatlichen strukturellen Defizits von 1 % des BIP vorsieht, dürfen die nationalen Schuldenbremsen gemäß Fiskalvertrag eine Obergrenze von 0,5 % des BIP nicht überschreiten, solange die Schuldenstandsquote nicht deutlich unter 60 % liegt. Es wird außerdem eine Gerichtsbarkeit des EuGH über die Einhaltung der europäischen Vorgaben für die Einführung der innerstaatlichen Schuldenbremsen geschaffen. Diese gerichtliche Durchsetzungsmöglichkeit ist ein wichtiger Beitrag zur Glaubwürdigkeit der neuen Bestimmungen. Quasi-automatische Beschlüsse mit umgekehrter qualifizierter Mehrheit, die gemäß sixpack erst bei Beschlüssen über Sanktionen Anwendung finden, werden nach den Bestimmungen des Fiskalvertrags auf die Einleitung des Defizitverfahrens ausgeweitet. 6. Wie passen der Fiskalvertrag und die deutsche Schuldenbremse des Grundgesetzes zusammen? Mit den im Grundgesetz verankerten Schuldenregeln und der begleitenden Einrichtung des Stabilitätsrats hat Deutschland bereits die institutionellen und rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern im Einklang mit den Vorgaben des mittelfristigen Haushaltsziels zu sichern. Ob und welche Folgeänderungen durch den Fiskalvertrag im nationalen Recht notwendig werden, wird im Zuge der Umsetzung von Artikel 3 des Vertrages unter Berücksichtigung der durch die Kommission vorzulegenden konkreten Regelungsvorschläge im Detail zu klären sein. Die Umsetzung hat gemäß Artikel 3 Absatz 2 innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrages zu erfolgen. 7. Wie wird die Einhaltung der Vorgaben des Fiskalvertrags überwacht? Welche Sanktionen sieht der Fiskalvertrag vor bei Nichteinhaltung der Vorgaben durch einen unterzeichnenden Staat? Die Umsetzung einer Schuldenbremse in nationales Recht innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten des Fiskalvertrags wird durch die Europäische Kommission überwacht. Für den Fall der Nichtumsetzung wird der Europäische Gerichtshof durch die EU-Mitgliedstaaten, die die Dreier-Präsidentschaft innehaben, angerufen. Bei Nichtbefolgung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs über die Nichtumsetzung einer nationalen Schuldenregel sieht der Fiskalvertrag Strafzahlungen in Höhe von bis zu 0,1 % des BIP vor.

6 Wie genau läuft das Verfahren zur Ratifizierung des Fiskalvertrags und in welchem Zeitraum? Wann soll der Fiskalvertrag in Kraft treten? Nach der Unterzeichnung des Fiskalvertrags durch die Staats- und Regierungschefs am 2. März 2012 wird ein zügiges Ratifizierungsverfahren in den einzelnen Staaten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften angestrebt. Der Zeitplan in Deutschland sieht eine gemeinsame Ratifizierung mit dem ESM-Vertrag durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat bis Mitte Juni 2012 vor. Der Fiskalvertrag tritt in Kraft, sobald zwölf Euro- Staaten den Vertrag ratifiziert haben entweder am 1. Januar 2013 oder, falls die notwendigen Ratifizierungen früher erfolgen, zu einem früheren Zeitpunkt. 9. Ab wann gelten die Vorgaben des Fiskalvertrags? Gibt es einen Übergangszeitraum? Die Vorgaben des Fiskalvertrags gelten ab dem Tag des Inkrafttretens. Vorgaben zum Übergangszeitraum werden derzeit von der Europäischen Kommission erarbeitet. Die Vertragsparteien müssen ihre nationalen Schuldenbremsen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten in ihre nationalen Rechtsordnungen implementiert haben. ESM 10. Warum soll es zukünftig den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) geben? Mit dem ESM etablieren die Eurostaaten eine neue Internationale Finanzinstitution (IFI), der alle Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets angehören werden. Der ESM ergänzt die Regelungen rund um das Thema Stabilität und Nachhaltigkeit, die sich aus Fiskalvertrag, sixpack, twopack und Europäischem Semester ergeben, um einen Krisenmechanismus, in einigen Aspekten ähnlich dem IWF auf internationaler Ebene, für den Fall, dass trotz aller Vorkehrungen dennoch noch einmal ein Eurostaat in Schieflage gerät. Mit einem flexiblen Instrumentarium (Darlehen, Primärmarkt- und Sekundärmarktinterventionen, vorsorglichen Hilfsmaßnahmen und Darlehen zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten) wird der ESM für Stabilität im Euroraum sorgen, indem Eurostaaten in finanziellen Schwierigkeiten gegen strikte Auflagen in der Regel in Form eines wirtschaftspolitischen Reform- und Anpassungsprogramms Unterstützung erhalten können, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität der Eurozone insgesamt und ihrer Mitgliedstaaten zu sichern. Der ESM soll die temporär eingerichtete Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ablösen. 11. Über welche Instrumente wird der ESM verfügen, um für Stabilität zu sorgen? Wenn ein Eurostaat in schwerwiegenden finanziellen Schwierigkeiten ist und dadurch die Finanzstabilität bedroht ist, kann der ESM mit unterschiedlichen Instrumenten Hilfe leisten:

7 - 7 - Kreditvergabe an das betroffene Land Zur Überbrückung der Finanzierungsschwierigkeiten kann einem ESM-Mitglied ein Darlehen gewährt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich das betreffende Land im Rahmen eines makroökonomischen Anpassungsprogramms zu umfangreichen Reformen, um eine gesunde wirtschaftliche und finanzielle Situation zu erreichen. Vorsorgliche Programme Angelehnt an die Praxis (und entsprechenden Auflagen) des Internationalen Währungsfonds (IWF) können Mitgliedstaaten des Euroraums, die grundsätzlich über gesunde Fundamentaldaten verfügen, bei kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten Unterstützung des ESM durch Bereitstellung einer Kreditlinie erhalten. Dadurch kann das Vertrauen der Märkte in an sich starke Volkswirtschaften gesichert und das Entstehen einer tatsächlichen Krise sowie ein Übergreifen auf andere Länder verhindert werden. Bei Inanspruchnahme der Kreditlinie werden die Einhaltung von vereinbarten Auflagen sowie die Angemessenheit der Kreditlinie neu beurteilt. Primärmarktkäufe Dieses Instrument hat das Ziel, einen betroffenen Staat am Primärmarkt zu halten oder ihn etwa am Ende eines Anpassungsprogramms wieder an den Primärmarkt heranzuführen. Dem entsprechend würde der ESM sich als Käufer an Neuemissionen des Staates beteiligen. Sekundärmarktkäufe Durch den Kauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt soll in Ausnahmefällen und zur Verhinderung von Ansteckungseffekten die Funktionsfähigkeit der Anleihemärkte unterstützt und eine ausreichende Liquidität im Anleihenmarkt gewährleistet werden. Grundlage für Interventionen ist eine Analyse der Europäischen Zentralbank [Glossar] (EZB) über das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände auf dem Finanzmarkt [Glossar] und Gefahren für die Finanzstabilität. Rekapitalisierung von Finanzinstituten Eine Rekapitalisierung von Finanzinstituten durch Darlehen des ESM kann erforderlich werden, wenn durch spezifische Probleme im Finanzsektor eines Mitgliedstaats die finanzielle Stabilität gefährdet ist. Die Finanzhilfe wird aber nicht direkt vom ESM an ein Finanzinstitut gewährt, sondern als Darlehen an einen Mitgliedstaat, der für die Rückzahlung und die Einhaltung der Konditionalität verantwortlich ist. Zudem sind die Vorgaben des europäischen Beihilferechts einzuhalten, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Finanzhilfen haben deshalb mit konkreten Umstrukturierungen oder sogar Abwicklungen der betreffenden Finanzinstitute einherzugehen. Das Instrumentarium, das dem ESM zur Verfügung steht, gleicht dem der EFSF. Wie bei der EFSF ist die Inanspruchnahme des ESM durch den Einsatz eines seiner Instrumente selbstverständlich nur möglich bei Erfüllung strikter Auflagen. Die Einhaltung der Auflagen

8 - 8 - wird durch die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der EZB und gegebenenfalls dem IWF regelmäßig überwacht. 12. Wie hoch ist das Kapitalvolumen, über das der ESM verfügt, und welche finanziellen Mittel steuert Deutschland bei? Das maximale Ausleihvolumen beträgt 500 Mrd. Euro. Der ESM wird über ein gezeichnetes Stammkapital von insgesamt 700 Mrd. Euro verfügen, aufgeteilt in 80 Mrd. Euro eingezahltes Kapital und 620 Mrd. Euro abrufbares Kapital. Ursprünglich sollte das eingezahlte Kapital von 80 Mrd. Euro von den ESM-Mitgliedern über einen Zeitraum von fünf Jahren in gleichen jährlichen Raten entrichtet werden, die Staats- und Regierungschefs der Eurozone haben jedoch die Möglichkeit einer beschleunigten Einzahlung genutzt und sich für 2012 darauf verständigt, unter uneingeschränkter Achtung der einzelstaatlichen parlamentarischen Verfahren, zwei Tranchen einzuzahlen. Die Anteile der Mitgliedstaaten am Kapital des ESM werden grundsätzlich entsprechend ihrem jeweiligen Anteil am Kapital der EZB ermittelt, mit befristeten Übergangsvorschriften für einige neue Euro-Mitgliedstaaten. Gemäß dem Beitragsschlüssel ist Deutschland mit 27,1464 % am ESM-Kapital beteiligt. Der deutsche Anteil am eingezahlten Kapital beträgt damit 21,72 Mrd. Euro, wobei 2012 bereits zwei Teilzahlungen erfolgen. Der deutsche Anteil am abrufbaren Kapital beträgt rund 168 Mrd. Euro und wird in Form von Gewährleistungen im ESM-Finanzierungsgesetz geregelt. 13. Warum ist ein Nachtragshaushalt zur Finanzierung des deutschen Beitrags für den ESM notwendig? Welche Auswirkungen hat er auf die Einhaltung der Schuldenbremse? Nachdem die Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat vom 9. Dezember 2011 beschlossen haben, das Inkrafttreten des ESM auf den 1. Juli 2012 vorzuziehen, und sich am 2. März 2012 auf eine beschleunigte Einzahlung verständigt haben, müssen die ersten beiden Tranchen im Rahmen des Nachtragshaushalts für das Jahr 2012 bereitgestellt werden. Der Stammhaushalt 2012 enthält hierfür keine Vorsorge, da nach dem zum Zeitpunkt seiner Aufstellung bekannten europäischen Verhandlungsstand Einzahlungen erst für die Jahre 2013 bis 2016 vorgesehen waren, die im Finanzplan mit jährlich 4,3 Mrd. berücksichtigt wurden. Soweit sich aufgrund der Einzahlung die Nettokreditaufnahme erhöht, steigt zwar der Schuldenstand, nicht jedoch das Defizit. Die Kapitaleinzahlungen lassen das staatliche Nettovermögen unverändert, denn sie gelten als Beteiligungserwerb (d.h. finanzielle Transaktion) und erhöhen im übrigen auch aufgrund dieser Eigenschaft die maximal zulässige Nettokreditaufnahme entsprechend der Schuldenregel.

9 Was versteht man unter Collective Action Clauses, kurz: CACs, und warum werden sie eingeführt? Collective Action Clauses (CACs), zu deutsch: Umschuldungsklauseln, sollen die Einigung zwischen dem Staat und seinen Gläubigern in zugegebenermassen unwahrscheinlichen Umschuldungssituationen in der Eurozone erleichtern. Sie eröffnen dem Staat beispielsweise die Möglichkeit, gemeinsam mit einer zuvor festgelegten Mehrheit seiner Gläubiger, die Zahlungsbedingungen seiner Anleihen zu ändern. Damit können einzelne Gläubiger nicht mehr Vereinbarungen über Schuldenerleichterungen blockieren. Das Instrument ist rein vertraglich und unterscheidet sich daher substantiell von einer gesetzlich angeordneten Umschuldung. Es ist von Anfang an integraler Bestandteil des Produkts, das den Investoren zum Kauf angeboten wird. 15. Was regeln die Gesetze konkret, die zur Einrichtung des ESM in Deutschland erlassen werden? Ein umfassendes Gesetzespaket regelt die Umsetzung des ESM-Vertrags: Mit dem Gesetz zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Ratifizierungsgesetz) erklären der Deutsche Bundestag und der Bundesrat gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 GG die Zustimmung zum völkerrechtlichen Vertrag, mit dem der ESM errichtet wird. Das Gesetz trifft außerdem Vorsorge für die im ESM-Vertrag vorgesehenen Möglichkeiten einer Vertragsänderung, die innerstaatlich ein erneutes Ratifizierungsgesetz erfordern. Diesem Erfordernis wird Rechnung getragen, indem im Ratifizierungsgesetz bereits bestimmt wird, dass eine Erhöhung des genehmigten Stammkapitals des ESM und eine Änderung der dem ESM zur Verfügung stehenden Finanzhilfeinstrumente eine entsprechende bundesgesetzliche Ermächtigung voraussetzen. Die Bereitstellung des deutschen Anteils an der Finanzierung des ESM wird im Gesetz zur finanziellen Beteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz) geregelt. Durch die Ausführung des Gesetzes verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland, sich am Gesamtbetrag des einzuzahlenden Kapitals des ESM in Höhe von 80 Milliarden Euro mit einem Betrag in Höhe von 21,72Milliarden Euro sowie am Gesamtbetrag des abrufbaren Kapitals des ESM in Höhe von 620 Milliarden Euro mit einem Betrag in Höhe von 168,31 Milliarden Euro zu beteiligen. In dem Gesetz sollen außerdem Regelungen für die Beteiligung des Deutschen Bundestags bei der laufenden Tätigkeit des ESM festgelegt werden. Hierfür hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf aber keinen konkreten Formulierungsvorschlag unterbreitet. Es ist damit dem Bundestag überlassen, seine Beteiligungsrechte zu formulieren. Durch den vom Bundeskabinett am 7. März 2012 beschlossenen Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zur Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen

10 Union werden die notwendigen rechtlichen Schritte unternommen, um auch unionsrechtlich Sicherheit für die Einrichtung des ESM zu schaffen. Das Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes zur Einführung der CACs soll die Einführung von Umschuldungsklauseln ( Collective Action Clauses ) in den künftigen Emissionsbedingungen von Bundeswertpapieren gesetzlich begleiten. Umschuldungsklauseln sollen staatliche Umschuldungen erleichtern, indem eine Änderung der Emissionsbedingungen durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger mit Zustimmung des Emittenten ermöglicht wird. Da solche per Mehrheitsbeschluss herbeigeführten Änderungen in Verbraucherrechte eingreifen können, ist es erforderlich, für einen solchen Eingriff eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Daher setzt die nun vorgesehene gesetzliche Regelung im Bundesschuldenwesengesetz das aus dem Verbraucherschutz- bzw. AGB-Recht stammende Erfordernis eines gesetzlichen Leitbilds um. Ein Nachtragshaushaltsgesetz ist erforderlich, um die im Haushaltsplan 2012 noch nicht vorgesehenen Beitragszahlungen zum ESM in einem Nachtragshaushalt zu veranschlagen. 16. Wie genau verläuft das nationale Ratifizierungsverfahren zur Einrichtung des ESM und in welchem Zeitraum? Wann soll der ESM in Kraft treten? Das ESM-Ratifizierungsgesetz bedarf sowohl der Zustimmung des Deutschen Bundestages als auch des Bundesrates. Ebenso handelt es sich bei dem Zustimmungsgesetz zur Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise in der Europäischen Union um ein in Bundestag und Bundesrat zustimmungspflichtiges Gesetz. Das ESM-Finanzierungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes zur Einführung der CACs bedürfen nur der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Der Nachtragshaushalt durchläuft wie ein originäres Haushaltsgesetz den Deutschen Bundestag; im Bundesrat wird es als Einspruchsgesetz behandelt. Die Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets haben sich in ihrer Erklärung vom 9. Dezember 2011 auf das Ziel verständigt, dass der ESM im Juli 2012 in Kraft treten soll. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Gesetzgebungsverfahren zum ESM- Ratifizierungsgesetz, zum ESM-Finanzierungsgesetz und zum Nachtragshaushaltsgesetz im Juni 2012 abgeschlossen sein.

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