März 2006

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1 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Vo g e l g r i p p e G r i p p e Pa n d e m i e März

2 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Seite Einleitung 3 Die Vogelgrippe - Eine gefährliche Tierseuche 4 Die saisonale Grippe (Influenza) - eine reale Gefahr für den Menschen 6 Das Risiko einer Pandemie - ein Szenario 7 2

3 E i n l e i t u n g Zahlreiche Experten befürchten seit einiger Zeit den Ausbruch einer Influenza-Pandemie einer länderübergreifenden oder sogar weltweiten Grippe-Epidemie. Allein im letzten Jahrhundert hat es 3 Pandemien gegeben und sie können jederzeit wieder auftreten. Aktuell gibt die zunehmende Ausbreitung der Vogelgrippe, auch bekannt als Geflügelpest, Anlass zur Besorgnis. Übertragen wird die gegenwärtig grassierende Tierseuche durch das aggressive Virus H5N1. Auch Menschen haben sich mit dem Virus angesteckt wenn auch äußerst selten und nur bei engstem Kotakt mit infizierten Tieren. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) registrierte bislang rund 170 H5N1-Fälle bei Menschen, mehr als 90 davon verliefen tödlich (Stand: 20. Februar 2006). Die Erkrankungen bei Menschen traten in folgenden Ländern auf: Kambodscha, China, Indonesien, Irak, Thailand, Türkei, und Vietnam. Eine Übertragung des Vogelgrippevirus von Mensch zu Mensch hat es weltweit bisher noch nicht gegeben. Voraussetzung dafür wäre, dass das Virus mutiert oder sich mit einem bereits bestehenden menschlichen Grippevirus zu einem neuen Typus verbindet. Für den Fall einer solchen Veränderung ist die Ausbreitung unter Menschen möglich. Bis gegen ein neues, bzw. ein mutiertes Virus ein Impfstoff entwickelt ist, können Monate vergehen. Bis dahin könnte es durch eine Grippe-Pandemie zu erheblichen Auswirkungen für die Bevölkerung, aber auch für das öffentliche Leben in den betroffenen Ländern kommen. Die Wissenschaft kann weder vorhersagen, wann eine Grippe-Pandemie auftreten wird, noch genau abschätzen, welche Folgen sie haben wird. Das sorgt für Verunsicherung nicht zuletzt deshalb, weil häufig Vogelgrippe und saisonale Menschengrippe verwechselt wird. Mit dieser Information möchte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz daher Daten und Fakten zum Thema Vogelgrippe Grippe Pandemie liefern, Hintergründe und Szenarien erläutern sowie konkrete Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Tier darstellen. 3

4 D i e Vo g e l g r i p p e e i n e g e f ä h r l i c h e Ti e r s e u c h e Die Vogelgrippe (Geflügelpest) oder auch Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) ist eine hoch ansteckende Tierseuche. Sie stellt eine ernstzunehmende Gefahr für Wildvögel und Geflügelbestände dar. Die erkrankten Tiere leiden unter Fieber, Atembeschwerden und Durchfall. Ist ein Bestand befallen, sterben fast 100 Prozent der Tiere. Bereits 1997 ist das Vogelgrippevirus H5N1 in Hongkong beobachtet worden. Der aktuelle Seuchenzug hat Ende 2003 begonnen. Seitdem hat sich der Erreger vor allem über Südostasien und jetzt auch in Europa verbreitet. In Asien verendeten Millionen Stück Geflügel oder wurden vorsorglich getötet. Im Jahr 2003 trat in den Niederlanden eine hoch pathogene Geflügelpest auf, die auch auf Belgien und einen Betrieb in Deutschland übergegriffen und die insgesamt Verluste von 30 Millionen Tieren verursacht hatte. Seit Oktober 2003 werden Ausbrüche von hoch pathogener Geflügelpest in mehreren asiatischen Ländern, v.a. in Vietnam, China, Thailand und Indonesien gemeldet, im Jahr 2005 gab es erste Fälle in Osteuropa (Türkei, Rumänien, Kroatien, Ukraine), es folgten weitere Ausbrüche in Italien, Slowenien, Griechenland, Österreich und Ungarn. Im Februar 2006 sind an den Folgen der Vogelgrippe verendete Wildvögel auf der Insel Rügen und in Bayern gefunden worden. D a s Vo g e l grippe-virus Der Erreger gehört zur Gruppe der Influenzaviren. Diese Gruppe kann weiter differenziert werden in Subtypen, die sich in der Struktur ihrer Oberflächeneiweiße (Hämagglutinin H und Neuraminidase N) und damit in ihren krankmachenden Effekten unterscheiden. Derzeit gibt es 16 H-Subtypen und 9 N-Subtypen. Dabei unterscheidet man bei der Aviären Influenza niedrig pathogene Vogel-Influenzaviren, die weniger krankmachend (pathogen) sind (z.b. H5N2 ), von hoch pathogenen Vogel-Influenzaviren (z.b. H5N1), die in der Landwirtschaft zu großen Schäden an den Tierbeständen führen, weil ein Großteil von infiziertem Geflügel an dieser Krankheit verendet. S c h u t z m a ß nahmen gegen die Vogelgrippe Wenn die Vogelgrippe in einem Bestand ausbricht, ist am wichtigsten die unverzügliche, tierschutzgerechte Tötung und die unschädliche Beseitigung von seuchenerkrankten bzw. auch verdächtigen Tieren. Die Vogelgrippe wird nicht nur durch direkten Kontakt von erkranktem zu gesundem Geflügel übertragen. Auch mit dem Erreger verschmutzte Gegenstände wie Stallgeräte, Transportkisten, Eierpappen, Futter, Mist, Fahrzeuge oder Kleidung können Überträger sein. Deshalb müssen alle Seuchen vorbeugenden Maßnahmen beachtet werden wie regelmäßige Reinigung und Desinfektion, Wechsel der Kleidung und Schuhe bei Betreten 4 des Stalles, der Verzicht auf den Austausch von Geräten u.ä. zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen. Alle Kontakte zu erkranktem Geflügel sowie zu Menschen, Geräten und Fahrzeugen, die damit in Berührung gekommen sind, sind zu vermeiden. Tritt der Verdacht auf Vogelgrippe bei einem Wildvogel auf, wird eine Schutzzone um den Fundort von 3 Kilometern sowie eine Beobachtungszone von mindestens 10 km Durchmesser errichtet. Innerhalb dieser Zone werden Geflügelbetriebe kontrolliert. Sie müssen außerdem zusätzliche Schutzmaßnahmen erfüllen. Katzen und Hunde dürfen innerhalb der Schutzzone nicht frei umherlaufen. Darüber hinaus wird für die Schutzzone eine befristete Quarantäne verhängt: mindestens 15 Tage lang darf hier kein Geflügel bzw. Geflügelfleisch ein- oder ausgeführt werden. Wenn in einem bayerischen Geflügelbetrieb der Verdacht auf Vogelgrippe besteht, wird folgendermaßen vorgegangen: Der Geflügelhalter und der Tierarzt müssen den Verdacht unverzüglich dem zuständigen Amtstierarzt im Landkreis melden. Wenn der Amtstierarzt den Verdacht bestätigt, wird der Hof sofort gesperrt. Proben der Tiere werden beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) analysiert. Gleichzeitig werden Proben an das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut, versandt. Hier können die einzelnen Influenza-Stämme wie H5 oder H7 festgestellt werden. Bereits beim ersten Verdacht auf Vogelgrippe wird um den betroffenen Geflügelhof ein Sperrbezirk von 3 Kilometern gezogen. Für alle Geflügelhalter in diesem Umkreis gilt die so genannte Verdachtssperre. Das heißt: kein Geflügel bzw. Geflügelfleisch darf in den Betrieb bzw. aus dem Betrieb transportiert werden. Gleichzeitig werden alle Betriebe ermittelt, die evtl. Kontakt zu dem betroffenen Geflügelbetrieb hatten. Bestätigt sich der Verdacht auf Vogelgrippe durch die Untersuchungen am Friedrich-Löffler-Institut und einem weiteren Referenzlabor der EU, werden alle Tiere des Bestandes getötet. Das gilt auch für Geflügel, das mit dem betroffenen Bestand unmittelbaren Kontakt hatte. In einem Umkreis von 10 Kilometern wird ein Beobachtungsgebiet eingerichtet: In diesem Gebiet werden ebenfalls alle Geflügelbestände kontrolliert. Auch hier darf grundsätzlich weder Geflügel noch Geflügelfleisch der beobachteten Betriebe transportiert oder gehandelt werden, um weitere Ansteckungswege einzudämmen. Die zuständige Behörde kann unter strengen Auflagen Ausnahmen zulassen. Eine Schutzimpfung des Geflügels ist nach der einschlägigen Richtlinie der EU bisher grundsätzlich nicht möglich. Nach Ansicht von Experten gibt es keinen Impfstoff, der zureichenden Schutz bietet. Eine Impfung kann zwar die Erkrankung der

5 Tiere verhindern, nicht aber deren Infektion. Das bedeutet, dass infizierte Tiere den Virus unbeobachtet in sich tragen und so den Virus weiterschleppen würden. Die Ansteckungswege wären nicht mehr kontrollierbar und deshalb nur schwer einzudämmen. Außerdem wären infizierte Tiere nicht mehr von geimpften zu unterscheiden, da sie jeweils Antikörper gegen das Virus ausbilden. Im Seuchenfall wäre die Identifizierung kranker Bestände unmöglich. Ein Impfstoff müsste einen zusätzlichen Marker tragen, ein eindeutiges Merkmal. Solche Impfstoffe stehen jedoch bisher nicht zur Verfügung. In Bayern gelten derzeit folgende Schutzmaßnahmen der EU und des Bundes: EU-weiter Importstopp für Geflügel, Geflügelfleisch und andere Geflügelerzeugnissen aus Ländern, in denen der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde. Hauptrisikofaktor sind illegale Geflügel- oder Geflügelprodukte EU-weites Importverbot für Wildvögel bundesweites Verbot von Geflügelmärkten, Geflügelschauen, Geflügelausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art. bundesweites Überwachungsprogramm bei Wildvögeln. In Bayern sind seit in 16 Risiko- d.h. Zugvogelrastgebieten insgesamt 1800 Proben von erlegten Wildvögeln genommen worden. Dabei sind keine hochpathogenen Erreger festgestellt worden (Stand: Februar 2006). Die seit dem verstärkten Einfuhrkontrollen im Reiseverkehr am Flughafen München werden aufrechterhalten. Die Zollverwaltung führt diese Kontrollen risikoorientiert und in enger Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden durch. Die 12 Mobilen Kontrollgruppen des Zolls kontrollieren in Bayern bereits verstärkt entlang der Autobahnen Reisebusse aus Ost- und Südosteuropa. Seit dem Auftreten der Vogelgrippe in Deutschland gilt erneut ein so genanntes Aufstallungsgebot. Das bedeutet, dass alle freilaufenden Geflügelbestände zum Schutz bis auf Weiteres in Ställe verbracht werden müssen. Die A n s t e c k u ng mit der Vogelgrippe: f ü r den M e n s c h e n ein geringes Risiko Die Gefahr für den Menschen, sich mit dem Vogelgrippevirus anzustecken, ist äußerst gering. Das Virus ist nur sehr schwer auf den Menschen übertragbar. In vergleichsweise wenigen Fällen weltweit haben sich Menschen mit dem Vogelgrippevirus infiziert und das nur dann, wenn sie mit infizierten Tieren im engsten Kontakt standen, also z.b. mit kranken Tieren unter einem Dach wohnten. Dabei zeigten sich beim Menschen die selben Symptome wie bei der Grippe (siehe S. 6). Die WHO erfasst aktuell die Zahl der an Vogelgrippe erkrankten Menschen. Sie untersucht u.a. die Ansteckungsfähigkeit, den Anteil der tödlich verlaufenden Erkrankungen und Veränderungen des Virus. Durch eine engmaschige Überwachung sollen frühzeitig erhöhte Ansteckungsgefahren für den Menschen erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Das Auftreten des Vogelgrippe bedeutet für die hiesige Bevölkerung kein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Dennoch sollte vorbeugend auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten geachtet werden. Da das Virus ausgesprochen empfindlich gegenüber hohen Temperaturen ist, gelten gut durcherhitzte Lebensmittel als unbedenklich. Gut durcherhitzt ist Fleisch, wenn eine Kerntemperatur von mindestens 70 C bei der Erhitzung erreicht wird. Das ist für den Verbraucher daran erkennbar, dass das Fleisch keine rote bzw. rosa Farbe mehr hat und kein roter Fleischsaft austritt. In Ländern, in denen das Virus H5N1 bei verendeten Wildvögeln nachgewiesen wurde (seit Februar 2006 auch in Deutschland) sollten Menschen den Kontakt zu wildlebenden Vögeln nach Möglichkeit meiden. Das gilt besonders für verendete Tiere. Reisende in Länder, in denen die Vogelgrippe auch beim Nutzgeflügel ausgebrochen ist, sollten direkte Kontakte mit Vögeln sowie deren Federn, Kot, rohem oder unzureichend erhitztem Fleisch und Eiprodukten vermeiden. Besonders von Besuchen von Geflügelmärkten oder Geflügelfarmen wird dringend abgeraten. Das Verbot, Geflügel oder andere Vögel, Geflügelfleisch, Eier und andere Produkte vom Geflügel sowie Federn oder unbehandelte Jagdtrophäen aus den betroffenen Ländern in die Europäische Union einzuführen, muss unbedingt beachtet werden, um einen Ausbruch der Vogelgrippe in Nutzgeflügelbeständen der Europäischen Union zu verhindern. Bei der Zubereitung von Geflügelfleisch sollten die allgemeinen Hygienevorschriften strikt eingehalten werden: rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten, insbesondere wenn Letztere nicht noch einmal erhitzt werden Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung gekommen sind, gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz reinigen Verpackungsmaterialien, Auftauwasser u.ä. sofort entsorgen Hände mit warmem Wasser und Seife waschen Geflügelspeisen gründlich durchgaren. Das bedeutet, dass mindestens eine Kerntemperatur von 70 C erreicht werden muss. Eier sollten vor dem Verzehr vorsorglich gekocht werden, bis Eiweiß und Ei gelb fest sind, d.h. je nach Größe müssen Eier mindestens 6 Minuten kochen. Weitere Empfehlungen zum hygienischen Umgang mit Geflügelfleisch finden sich auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Risikobewertung ( ) Unverarbeitete, im Handel befindliche Geflügelprodukte haben eine Herkunftsbezeichnung. Importe von Geflügelfleisch aus von Vogelgrippe betroffenen Ländern sind verboten. 5

6 Es ist zwar unwahrscheinlich, aber auch in Bayern könnte - z.b. bei einem Reisenden aus Asien - eine Vogelgrippeinfektion beim Menschen, die sog. Hochpathogene Aviäre Influenza auftreten. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eine Handlungsanleitung für den öffentlichen Gesundheitsdienst zum Vorgehen beim Auftreten einer Hochpathogenen Aviären Influenza beim Menschen erarbeitet. Diese Handreichung wurde in Bayern verschickt an alle Krankenhäuser, Gesundheits- und Veterinärämter, Regierungen sowie an die Bayerische Krankenhausgesellschaft und die Ärzteverbände. Im Internet ist sie unter de/ eingestellt. Sollte sich anhand des Kriterienkatalogs ein Anfangsverdacht ergeben, gibt die Handreichung einen genauen Ablaufplan: Dazu zählt u.a. die Durchführung eines Influenza- A-Schnelltests, die Verständigung des Gesundheitsamts, die Vornahme eines Rachen- oder Nasenabstrichs zur Identifizierung des Erregers (H5N1), gefolgt von der Isolierung des Patienten, der Einleitung der Behandlung und von Maßnahmen zum Infektionsschutz für das medizinische Personal. Erkrankte Menschen können mit antiviralen Arzneimitteln (siehe S. 7) behandelt werden. Einen zugelassenen Impfschutz gegen das H5N1-Virus für den Menschen gibt es bisher nicht. D i e s a i s o n a l e G r i p p e ( I n f l u e n z a ) e i n e r e a l e G e f a h r f ü r d e n M e n s c h e n Die saisonale Grippe bedroht jedes Jahr viele Menschen und fordert jährlich ca Todesopfer in Deutschland. Sie ist damit nach wie vor die Infektionskrankheit mit der höchsten Sterblichkeitsrate in Deutschland. Ausgelöst wird die Krankheit durch humane Influenzaviren, übertragen wird sie durch Tröpfchen beim Ausatmen oder Husten. Die Ansteckungsgefahr ist äußerst hoch. Bis zu 24 Stunden vor Auftreten der ersten Symptome können bereits andere Menschen angesteckt werden. Wa s i s t e i ne Influenza/saisonale Grippe/ G r i p p e? Die Grippe (auch genannt echte Grippe, Influenza oder saisonale Grippe ) ist eine fieberhafte Erkrankung der Atemwege, die durch Influenzaviren verursacht wird. In unseren gemäßigten Breiten tritt sie jährlich im Spätherbst/Winter/Frühjahr (meist von Nov. bis April) auf (deswegen saisonale Influenza). Das klinische Bild einer echten Influenza-Erkrankung kann sehr unterschiedlich sein. Es reicht von symptomarmen bis zu schwersten Verläufen mit tödlichem Ausgang. In der Regel ist die Erkrankung gekennzeichnet durch plötzlich auftretendes hohes Fieber über 39 Grad Celsius, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Schweißausbrüche, allgemeine Schwäche, Kopfschmerzen, Halsschmerzen und trockenen Reizhusten. Zuverlässigen Schutz bietet die Grippeschutzimpfung! Auf Grund der sich ständig verändernden Influenzaviren werden die Impfstoffe jährlich an die voraussichtlich vorherrschenden Influenzaviren angepasst. Eine Infektion mit den jeden Winter zirkulierenden Influenzaviren bedeutet für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einem Grundleiden, zum Beispiel Herzkreislaufkrankheiten oder chronischen Lungenerkrankungen, und für ältere Menschen (über 60 Jahre) eine erhöhte Gefährdung. Bei ihnen kommt es im Krankheitsverlauf häufiger zu Komplikationen wie zum Beispiel bakteriellen Lungenentzündungen, die tödlich enden können. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut diesen Gruppen seit Jahren die jährliche Grippeschutzimpfung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Grippeimpfung gemäß den STIKO-Empfehlungen. Auch medizinisches Personal in Krankenhäusern und in der Altenpflege sollte geimpft werden, auch damit die von ihnen betreuten Personen nicht mit Influenza angesteckt werden. Wa s s i n d G r i p p eviren ( I n f l u e n z aviren)? Die Influenza oder saisonale Grippe ist eine Virus-Infektion, die unterschiedliche Tierarten (z.b. verschiedene Säugetiere, Vögel) und den Menschen befallen kann. Von den Influenzaviren existieren drei Typen. Influenza- C-Viren sind für Erkrankungen des Menschen von geringer Bedeutung und verursachen im Gegensatz zu den Influenza-A und -B-Viren keine schweren Symptome. Influenza-B-Viren führen normalerweise nicht zu so schweren Epidemien wie Influenza-A-Viren. Influenzaviren bestehen aus einer Proteinhülle (Proteine = Eiweißstoffe) und genetischer Information (RNA), die von dieser Hülle umschlossen wird. Von der Außenseite der Hülle ragen kleine Fortsätze heraus, die von sog. Glykoproteinen (Eiweißstoffen mit angehefteten Zuckerresten) gebildet werden. Von besonderem Interesse für Virologen sind dabei die Glykoproteine Hämagglutinin (HA) und Neuraminidase (NA). Durch häufige Mutationen im Erbgut gibt es bei ihnen verschiedene Varianten, 6

7 die in unterschiedlichen Kombinationen miteinander vorkommen. Dadurch bilden sich bei den Viren Subtypen, wie z.b. das Influenzavirus A/H5N1 (H5 steht für Hämagglutinin, Variante 5, und N1 für Neuraminidase, Variante 1). Das menschliche Immunsystem produziert zur Bekämpfung von Grippeviren Antikörper (z.b. nach einer Impfung oder im Laufe einer Infektion), die aber immer nur gegen bestimmte Subtypen wirken. Gegen neue Subtypen, mit denen es bisher noch nicht in Berührung gekommen ist, kann es zunächst nicht wirksam vorgehen. D a s R i s i k o e i n e r P a n d e m i e e i n S z e n a r i o Unter Pandemie (griechisch pan = alles, demos = Volk) versteht man den länderübergreifenden oder sogar weltweiten Ausbruch einer Krankheit. Zu einer Influenzapandemie kommt es durch ein neuartiges Influenzavirus, das schwere Erkrankungen hervorrufen und sich wirksam von Mensch zu Mensch verbreiten kann. Da der Erreger zuvor nicht in der menschlichen Bevölkerung verbreitet war, kann sich das Immunsystem nicht auf ihn vorbereiten und vor ihm schützen. Die Erkrankungs- und Sterberate einer Pandemie übertrifft so übliche, auch schwere jährliche Influenzawellen. Nach der Einteilung der Weltgesundheitsorganisation werden verschiedene Pandemiephasen unterschieden. Zum Ausruf des Pandemie-Falls käme es, wenn das neue Virus mehrere Ausbrüche mit anhaltender Verbreitung des Virus in der Bevölkerung in mindestens einem Staat ausgelöst und auf andere Länder übergegriffen hat. Erfahrungsgemäß sind meist zwei Erkrankungswellen zu erwarten. Die Auswirkungen einer zukünftigen Pandemie können nur unter Vorbehalt abgeschätzt werden, weil man die Eigenschaften eines Erregers und seine Verbreitung in der Bevölkerung nicht vorhersagen kann. Die schwerste saisonale Influenzawelle der vergangenen Jahre 1995/96 kostete in Deutschland nach Schätzungen rund Menschen das Leben, durchschnittliche Influenzawellen verursachen etwa Todesfälle in Deutschland. Eine Pandemie würde nach weltweiten Erfahrungen aus den zurückliegenden Pandemien in den Jahren 1918/19, 1957/58 und 1968/69 ungleich mehr Erkrankungen, Krankenhausbehandlungsfälle und Todesfälle bedeuten. Modellrechnungen ergeben je nach Szenario bis über Todesfälle in Deutschland. Jedes Influenzavirus (Subtyp), das noch nie oder lange nicht mehr in der Bevölkerung zirkuliert ist, könnte zum Pandemie- Virus werden. Als Kandidat für die Entstehung eines Pandemievirus gilt derzeit das Vogelgrippevirus H5N1. Es ist möglich, dass das H5N1 Virus durch ständige Erbgutänderung oder Genaustausch mit in Menschen zirkulierenden Influenzaviren seine Eigenschaften so verändert, dass es nicht nur unter Vögeln, sondern auch bei Menschen leichter zur Ansteckung führt und zudem direkt von Mensch zu Mensch übertragen wird. Die Gefahr einer Influenzapandemie droht, wenn es bei gleichzeitiger Infektion mit einem z.b. aviären Subtyp (H5N1, H9N2, H7N7, H7N3) und einem der gegenwärtig zirkulierenden humanen Influenzavirus-Subtypen wie H1N1 oder H3N2 zu einer Neuzusammensetzung der Influenzavirus-Genomsegmente (Reassortment) kommt. Dabei kann ein neuer humaner Subtyp und damit ein Pandemievirus entstehen (Antigenshift). Eine weitere Möglichkeit der Entwicklung eines Pandemievirus wäre ein durch Mutation veränderter Subtyp (Antigendrift) z.b. von Influenzavirus A/(H5N1). Die Vorbereitung auf eine Influenzapandemie ist eine weltweite Aufgabe. In Deutschland haben sich der Bund und die Länder auf einen Nationalen Influenzapandemieplan verständigt, der auf Empfehlungen der WHO aufbaut. Auf dieser Grundlage erarbeitet Bayern zum Schutz seiner Bevölkerung einen Bayerischen Influenzapandemie-Rahmenplan. Dieser Plan bietet den Beteiligten, insbesondere dem öffentlichen Gesundheitsdienst, den niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und den Rettungsdiensten, detaillierte Informationen für das fachlich-organisatorische Management. Der Rahmenplan wird kontinuierlich den neuesten Entwicklungen angepasst, auf seine Umsetzung überprüft und fortgeschrieben. Auf dem Höhepunkt einer Influenza-Pandemie muss in Bayern mit schwer erkrankten Grippe-Patienten pro Woche gerechnet werden. Nach dem Szenario des Nationalen Pandemieplanes würden sich rund 30 Prozent der 12,3 Millionen Einwohner Bayerns infizieren und rund die Hälfte davon, also 2 Millionen, zum Arzt gehen. Davon - so die Schätzungen der Experten - würden aufgrund der Schwere der Erkrankung ins Krankenhaus eingewiesen. Falls ein neuer Virustyp festgestellt wird, kann es drei bis sechs Monate dauern, bis ein wirksamer Impfstoff in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Es gibt jedoch verschiedene Medikamente, die bei einer Infektion mit solchen Viren helfen können. Sie schützen zwar nicht vor einer Ansteckung, schwächen aber den Verlauf einer Grippe ab. Dies sind insbesondere die antiviralen Wirkstoffe Oseltamivir (Medikament: Tamiflu ) und Zanamivir (Medikament: Relenza ). Eine Einnahme dieser Medikamente vor Ausbruch der Krankheit ist aber nicht sinnvoll, weil wirkungslos. Um die Zeit zu überbrücken, bis ein Impfstoff zur Verfügung steht, hat Bayern bereits im Sommer ,4 Mio. für die Bevorratung mit Medikamenten (Tamiflu und Relenza ) 7

8 bereitgestellt. Dieser Arzneimittelvorrat wurde im Februar 2006 aufgestockt und deckt den kompletten medizinischen Bedarf zur Grundversorgung der Bevölkerung ab. Bayern erfüllt damit auch die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für eine Vorrats-Quote von 20 Prozent. Der Influenza-Pandemie- Rahmenplan nennt für den Fall eines Ausbruchs Maßnahmen wie Schließungen von Kindergärten und Schulen oder Absagen von Großveranstaltungen. Abgesehen davon empfiehlt es sich, vorbeugend allgemeine, aber äußert wirkungsvolle Hygieneregeln wie die Verwendung von Einmaltaschentücher, regelmäßiges Händewaschen sowie das Vermeiden von Händeschütteln, Anhusten oder Anniesen zu beachten. Weitere Informationen im Internet unter: Impressum Herausgeber Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) Rosenkavalierplatz 2, München Internet Stand März 2006 StMUGV, alle Rechte vorbehalten Gedruckt auf Papier aus 100 % Altpapier BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Tel (4,6 Cent pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom) oder per unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Diese Druckschrift wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von den Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Bei publizistischer Verwertung - auch von Teilen - Angabe der Quelle und Übersendung eines Belegexemplars erbeten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Die Broschüre wird kostenlos abgegeben, jede entgeltliche Weitergabe ist untersagt. Diese Broschüre wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden. 8

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