Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge

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1 Vorgehensweise bei der Errichtung einer Erdgastankstelle für Landfahrzeuge (Lagermenge < 3t) Anita Franzkowiak, München

2 1. Aufstellung Aufstellung einer öffentlichen oder nicht öffentlichen Erdgastankstelle 1.1 Kein Gelände eines öffentlichen Energie-Versorgungsunternehmens (EVU) Zutreffende Gesetze und Vorschriften: Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) Druckgeräterichtlinie Betriebssicherheitsverordnung Antrag auf Erlaubnis gemäß 13 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an die zuständige Erlaubnisbehörde 1.2 Gelände eines EVU Zutreffendes Gesetze und Verordnungen: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Druckgeräterichtlinie Anzeige (ggf. Antrag gemäß Landesbauordnung (LBO) Betriebssicherheitsverordnung für die Arbeitsmittel

3 2. Vorgehensweise im Erlaubnisverfahren 2.1 Zusammenstellung unabdingbarer Antragsunterlagen für die gutachterliche Äußerung zum Erlaubnisverfahren gemäß der LASI-Richtlinie LV 49 Qualität der gutachterlichen Äußerungen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach 13 BetrSichV Beschreibung und Betriebsanleitung der Erdgastankstelle (Füllanlage) Sicherheitskonzept Amtlicher Lageplan Gebäude- und Übersichtsplan Aufstellungsplan, Einrichtungen und Komponenten Rohrleitungs- und Instrumentenfließbild (R+I Schema) Apparate- und Stückliste Auflistung von MSR-Schutzeinrichtungen Verriegelungsplan Explosionsschutzkonzept Wenn möglich, bereits die Gefährdungsbeurteilung und ein Explosionsschutzdokument gem. BetrSichV

4 2.2 Weiterleitung des Antrages an die ZÜS, zur Erstellung einer gutachterlichen Äußerung Ortsbesichtigung durch die ZÜS vor Erstellung der gutachterlichen Äußerung ist zwingend erforderlich. 2.3 Erlaubnis durch die zuständige Erlaubnisbehörde Einreichen der Unterlagen inklusive der gutachterlichen Äußerung der ZÜS und ggf. Gefährdungsbeurteilung mit Explosionsschutzkonzept 3. Weitere benötigte Genehmigungen Eventuell sind weitere Genehmigungen erforderlich, z.b. Baugenehmigung, Zoll

5 4. Errichtung und Prüfung vor Inbetriebnahme 4.1 Errichtung der Anlage Anlagenerrichtung mit Bauüberwachung, ggf. Teilprüfungen (z.b. HD-Leitung) 4.2 Wesentliche Dokumente für die Prüfung vor Inbetriebnahme Erlaubnisbescheid der zuständigen Erlaubnisbehörde Erforderliche Unterlagen und Dokumente für Druckgeräte und Baugruppen gemäß Druckgeräterichtlinie (Konformitätserklärungen, Betriebsanleitungen, Spezifikationen, etc.) Sonstige erforderliche Unterlagen nach europäischen Richtlinien (Maschinen richtlinie, ATEX, EMV, usw.) Gefährdungsbeurteilung gem. BetrSichV und Explosionsschutzdokument Elektrische Schaltpläne für die MSR-Schutzeinrichtungen Alarm- und Feuerwehreinsatzplan Unterlagen, die für die gutachterliche Äußerung eingereicht wurden ggf. sonstige Nachweise, wie z.b. elektrische Sicherheit, Berührschutz, BGV A3 usw.

6 4.3Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme gem. 14 BetrSichV Prüfungsumfang gemäß TRBS 1201, Teil 2 Prüfung, ob die erforderlichen Unterlagen vorhanden und schlüssig sind, Prüfung, ob der Prüfgegenstand gemäß dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung/sicherheitstechnischen Bewertung eingesetzt und verwendet wird, Prüfung, ob die von der Behörde im Sinne der BetrSichV ggf. geforderten Auflagen im Erlaubnis- oder Genehmigungsbescheid eingehalten sind, Prüfung, ob Dokumentation und Ist-Zustand übereinstimmen, Prüfung der ordnungsgemäßen Verankerung eines Druckbehälters, Prüfung der ordnungsgemäßen Installation der angeschlossenen Rohrleitungen, Prüfung auf Einhaltung von Sicherheitsabständen, Prüfung auf Einhaltung der Schutzabstände, Prüfung von sicherheitsrelevanten Ausrüstungsteilen auf anwendungsgerechte Auswahl, richtigen Einbau, Bemessung, Einstellung, Anordnung und Funktion, Prüfung hinsichtlich der gefahrlosen Ableitung von aus Sicherheitseinrichtungen austretenden Gasen, Prüfung auf Einhaltung sonstiger Anforderungen an die Aufstellung, Prüfen der Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Prüfung auf Zugänglichkeit für Wartungsarbeiten/wiederkehrende Prüfungen

7 4.4 Freigabe für die Aufnahme des Betriebes Grundlage ist die Bescheinigung über die Prüfung vor Inbetriebnahme durch die ZÜS und die Aussage des Eichamtes. 4.5 Ermittlung der Prüffristen für die Gesamtanlage und Anlagenteile gem. 15 (1) BetrSichV durch den Betreiber innerhalb von 6 Monaten nach der Prüfung vor Inbetriebnahme auf Basis einer sicherheitstechnischen Bewertung (kann Bestandteil der Gefährdungs beurteilung sein) von Vorgaben durch einzuhaltende Auflagen Wird in der Regel im Rahmen der Prüfung vor Inbetriebnahme festgelegt. 4.6 Prüfung der Ermittlung der Prüffristen für die Gesamtanlage und Anlagenteile gem. 15 (4) BetrSichV durch die ZÜS

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