Wegleitung zur Prüfungsordnung
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- Pia Weiss
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1 Brandschutzfachfrau / Brandschutzfachmann mit eidg. Fachausweis Wegleitung zur Prüfungsordnung 12. September 2012 Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF Bereich Ausbildung Bundesgasse Bern Tel: Fax:
2 Inhalt 1 Einleitung Zweck der Berufsprüfungen Zweck der Wegleitung Gesetzliche Grundlagen Änderung der Wegleitung Prüfungsskretariat, Prüfungsleitung Informationen zum Erlangen des Fachausweises Abschluss Durchführung der Prüfung Ausschreibung der Prüfung Prüfungsgebühren Definitionen Arbeitsumfeld Arbeitsprozesse Brandschutzkonzept Kompetenzen Berufsbild und zu erreichende Kompetenzen Berufsbild Inhalt der Prüfung... 6 Wegleitung zur Prüfungsordnung BS Fachmann_2011_V7.1_d.docx 2/ 10
3 1 Einleitung 1.1 Zweck der Berufsprüfungen Mit dem eidgenössischen Fachausweis Brandschutzfachmann wird ein Abschluss der höheren Berufsbildung geschaffen, welcher Praktiker mit einem breiten Wissens- und Erfahrungshintergrund und einer verantwortlichen Position im vorbeugenden Brandschutz mit einem eidgenössisch geschützten Titel auszeichnet. Der eidgenössisch geschützte Titel wird durch das erfolgreiche Absolvieren der eidgenössischen Berufsprüfung erworben. Gegenstand dieser Berufsprüfung sind die von der Fachkommission Personenzertifizierung VKF festgelegten Kompetenzen. 1.2 Zweck der Wegleitung Die Ziele dieser Wegleitung sind: - Vorgabe für die Ausbildungsinstitutionen bzw. Fachlehrer bei der Ausgestaltung der Vorbereitungslehrgänge auf die Berufsprüfung; - Überblick für Teilnehmende und Interessierte über die Prüfungsinhalte und die Prüfungsanforderungen; - Grundlage für die Fachkommission Personenzertifizierung VKF und die Prüfungsexperten bei der Ausgestaltung der einzelnen Berufsprüfung. 1.3 Gesetzliche Grundlagen Bei der Prüfung Brandschutzfachmann mit eidg. Fachausweis handelt es sich um eine eidgenössische Berufsprüfung im Sinne von Kapitel 3 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember Die Wegleitung basiert auf der gültigen Prüfungsordnung vom 12. September Änderung der Wegleitung Die Wegleitung kann durch die Fachkommission Personenzertifizierung nach jeder Prüfung den veränderten Bedingungen angepasst werden, soweit dies nicht der Prüfungsordnung widerspricht. Die aktuell gültige Wegleitung zur Berufsprüfung ist auf der Homepage der VKF publiziert. 1.5 Prüfungssekretariat, Prüfungsleitung Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Personenzertifizierung Bundesgasse Bern Tel education@vkf.ch Wegleitung zur Prüfungsordnung BS Fachmann_2011_V7.1_d.docx 3/ 10
4 2 Informationen zum Erlangen des Fachausweises 2.1 Abschluss Der eidg. Fachausweis Brandschutzfachfrau / Brandschutzfachmann ist der Abschluss einer Spezialisten - Weiterbildung im vorbeugenden Brandschutz auf tertiärer Stufe, der von allen interessierten Personen, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erlangt werden kann. Das Bestehen der Berufsprüfung zeigt, dass die erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten über Kenntnisse und Kompetenzen im vorbeugenden Brandschutz verfügen und damit in der Lage sind, anspruchsvolle Aufgaben und Problemstellungen im jeweiligen Bereich selbständig und zielorientiert lösen zu können. 2.2 Durchführung der Prüfung Die Häufigkeit und die Termine der geplanten Prüfungen werden durch die Fachkommission Personenzertifizierung VKF festgelegt. (unter Beachtung der Prüfungsordnung, Ziff. 4.11) 2.3 Ausschreibung der Prüfung Die Ausschreibung erfolgt durch die VKF auf deren Website. 2.4 Prüfungsgebühren Die Prüfungsgebühren werden gemäss Preisliste VKF erhoben. 3 Definitionen 3.1 Arbeitsumfeld Es werden die zentralen Aufgaben und Tätigkeiten beschrieben. 3.2 Arbeitsprozesse Die Arbeitsprozesse werden vom Berufsfeld und Kontext abgeleitet. Hier werden die verschiedenen Anwendungssituationen und Aufgabenbereiche beschrieben. 3.3 Brandschutzkonzept Das Brandschutzkonzept ist, in sich schlüssig und nachvollziehbar dargestellt, das Gesamtzusammenspiel aller brandschutztechnisch aufeinander abgestimmten Massnahmen zur Umsetzung der Schutzziele, die realisiert werden müssen, um die zu erwartenden Brandschäden auf ein verantwortbares Mass zu reduzieren. Der Entwurf von Brandschutzkonzepten sowie die Begutachtung von brandschutztechnischen Ausführungen setzt nicht nur auf die Kenntnis der allgemeinen baurechtlichen Vorschriften voraus, sondern auch die Erfüllung der materiellen Anforderungen. Dabei ist auch das Wissen um die in nationales Recht umgesetzte Bauprodukterichtlinie von grundlegender Bedeutung. 3.4 Kompetenzen Kompetenzen sind Verhaltensweisen, mit denen eine Anwendungssituation erfolgreich bewältigt werden kann. Die zu erreichenden Kompetenzen werden von den Aufgabenprozessen abgeleitet. Handlungskompetenz ist das Zusammenspiel von Wissen, Kenntnissen und Fertigkeiten. Wegleitung zur Prüfungsordnung BS Fachmann_2011_V7.1_d.docx 4/ 10
5 4 Berufsbild und zu erreichende Kompetenzen 4.1 Berufsbild Arbeitsgebiet: Berufsausübung: Brandschutzfachleute sind in der Beratung, Planung, Ausführung, Vollzug oder Kontrolle von vorbeugenden Brandschutzmassnahmen für folgende Bereiche tätig: - Landwirtschaftliche Bauten bis 3000 m³; - Wohnbauten bis zur Hochhausgrenze; - Einstellräume für Motorfahrzeuge bis 1200 m², maximal 1 Geschoss; - Kleinere Gewerbe- und Industriebauten ohne erhöhte Brandgefährdung; - Einkaufsläden bis 1200 m² und einer Belegung bis 100 Personen; - Kleinere Restaurations- und Gastbetriebe mit einer Belegung bis 100 Personen; - Schulhäuser, Kindergärten, Mehrzweckhallen mit einer Belegung bis 100 Personen. Die Brandschutzfachfrau / der Brandschutzfachmann sind Fachleute, die ihre berufliche Tätigkeit nach brandschutztechnischen Grundsätzen ausrichten und dadurch Gewähr bieten, dass Bauvorhaben brandschutztechnisch vorschriftsgemäss und nach dem aktuellen Stand der Technik realisiert werden und die Erreichung des geforderten Personen- und Sachwertschutzes im Zentrum stehen. Brandschutzfachleute sind in unterschiedlichen Funktionen tätig; Sie können z.b. eine der folgenden Positionen innehaben: - Mitarbeitende bei einer Brandschutzbehörde im Vollzug; - Planer von vorbeugenden baulichen Brandschutzmassnahmen für Bauprojekte in den aufgeführten Bereichen; - Projektleiter für die Umsetzung von vorbeugenden, baulichen Brandschutzmassnahmen für Bauprojekte in den aufgeführten Bereichen; - Qualitätsbeauftragte für die Umsetzung von vorbeugenden, baulichen Brandschutzmassnahmen für Bauprojekte in den aufgeführten Bereichen; - Berater für den vorbeugenden, baulichen und organisatorischen Brandschutz; - Verantwortlicher für den Teilbereich Brandschutz in einem Unternehmen. Wegleitung zur Prüfungsordnung BS Fachmann_2011_V7.1_d.docx 5/ 10
6 Wichtigste Handlungskompetenzen: Beitrag des Berufes an Gesellschaft, Wirtschaft, Natur und Kultur: Brandschutzfachleute sind fähig: - die Schnittstellen zwischen vorbeugendem Brandschutz zur Störfallverordnung, zum Arbeitsschutz und zum abwehrenden Brandschutz zu erklären; - Brandschutzkonzepte für Gebäude mit Hilfe der aktuell gültigen Brandschutzvorschriften zu beurteilen und erforderliche Schutzmassnahmen abzuleiten; - Wärmetechnische Anlagen für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit Hilfe der aktuell gültigen Vorschriften zu bestimmen, deren Ausführung zu beurteilen und erforderliche Schutzmassnahmen abzuleiten; - die Funktion von technischen Brandschutzeinrichtungen zu erklären; - die Funktion, Arten und Einsatz von Löschmitteln zu erklären; - Gebäudeeigentümer, Bauherren, Architekten, Ingenieure, Unternehmensleitungen und weitere Interessierte im baulichen und im organisatorischen Brandschutz in den aufgeführten Bereichen zu beraten. Die Brandschutzfachfrau / der Brandschutzfachmann bildet ein wichtiges Glied im vorbeugenden Brandschutz und ist massgeblich an der Aufrechterhaltung der sozialen Wohlfahrt und Sicherheit beteiligt. Die Brandschutzfachfrau / der Brandschutzfachmann ist eine interdisziplinäre Ausbildung mit Anforderungen im vorbeugenden Brandschutz, welche theoretische Kenntnisse mit praktischen Fähigkeiten unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen Aspekte sowie der Umweltaspekte verbindet. 4.2 Inhalt der Prüfung Benutzungsanleitung der nachfolgenden Tabellen - In der ersten Spalte stehen die Lernziele. - In der zweiten Spalte wird der vermittelnde Inhalt beschrieben. - In der dritten Spalte wird das Anspruchsniveau des Inhalts beziehungsweise der Schwierigkeitsgrad des zu vermittelnden Stoffes beschrieben: A B C einfach, grundlegend: Es werden die wichtigsten Grundsätze vermittelt. mittleres Es werden die wichtigsten beruflichen Handlungskompetenzen vermittelt, welche es den Lehrgangsteilnehmenden Anspruchniveau: erlauben, die normalen Arbeiten des Berufsalltages zu Anspruchsvolles Anspruchsniveau: verstehen. Es werden umfassende Kenntnisse über das Fachgebiet vermittelt. Wegleitung zur Prüfungsordnung BS Fachmann_2011_V7.1_d.docx 6/ 10
7 Anwenden Verstehen Wissen - In der vierten Spalte wird das Anspruchsniveau des Verhaltens beschrieben. Damit wird das gewünschte Endverhalten Brandschutzexperten erläutert: Wissen, Kenntnisse Verstehen anwenden Die Wissensvermittlung der wesentlichen Punkte zum Thema erfolgt theoretisch. Zur Förderung des Verständnisses wird die theoretische Wissensvermittlung mittels Übungen und Diskussionen vertieft. Die Kursteilnehmenden können auf Grund der theoretischen Wissensvermittlung und der Förderung des Verständnisses mittels Übungen und Diskussionen selbständig oder in Gruppen Problemlösungen zu Projekten bearbeiten. Die detailliertere Feineinteilung des gewünschten Endverhaltens umfasst die 6 Stufen der Lernziel Taxonomie nach Bloom. (Die Aufzählung der Verben ist nicht abschliessend) Leistungsniveau 1 - Wissen, Kenntnisse Vollzugs- (Aktions-) Verben - Kennen von Fakten, Begriffen; nennen, aufsagen, aufzählen, aufführen, bezeichnen, beschreiben, schildern, 2 - Verstehen - Das Thema erklären / mit eigenen Worten umschreiben; 3 - Anwendung - Das Wissen bei der Lösung eines Problemes anwenden; 4 - Analyse erklären, erläutern, formulieren, bestimmen, definieren, darstellen, zusammenfassen, Anwenden, erstellen, berechnen, erarbeiten, eintragen, bearbeiten, - Eine reale Situation analysieren; Analysieren, auswählen, einteilen, vergleichen, gegenüberstellen, unterscheiden 5 - Synthese, Verknüpfen - Zusammenhänge erkennen; - Eine Projektarbeit zu einer realen Situation erstellen; 6 - Beurteilen - Fachliche Beurteilung / Überprüfung eines Projektes; - Fachliches Gutachten erstellen; planen, zuordnen, verbinden, in Beziehung setzen, entwickeln, ableiten, konstruieren, Entscheiden, beurteilen, bewerten, bestimmen, begründen, prüfen, Wegleitung zur Prüfungsordnung BS Fachmann_2011_V7.1_d.docx 7/ 10
8 Inh. Verh. Inh. Verh Prüfungsteil 1: Grundlagen, Vorschriften und Normen Brandschutz Die Teilnehmenden kennen die relevanten Vorschriften im Brandschutz und haben einen hohen Informationsstand über die Grundlagen im Brandschutz. Der Prüfungsteil 1 wird schriftlich und im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt. Umfang der Prüfung: 90 Fragen. Dauer: 105 Minuten. Niveau Grundlagen Inhalt Entwicklung des Brandschutzes in der Schweiz und in Europa: Organisation des Brandschutzes: Grundlagen Brandschutz: Gefahren und Risiken: Prüfung von Brandschutzprodukten und Anerkennung: - Geschichte des Brandschutzes in der Schweiz (Entwicklung); A 1 - Einflüsse der europäischen Normen und Richtlinien. A 2 - Organisation des Brandschutzes in der Schweiz; A 5 - Verbände und Institutionen in der Schweiz. A 2 - Grundlagen zum Feuer; A 2 - Brandlehre, Brandentstehung, Brandverlauf; A 4 - Brandverhalten von Baustoffen. B 4 - Gefahren beim alltäglichen Umgang mit Stoffen; A 2 - Gefahren durch Mängel und Defekte bei Installationen; A 1 - Gefahren durch Mängel bei brandschutztechnischen Anlagen; A 1 - Schutzziele; A 3 - Brandrisiko Management. A 3 - Baustoff- und Bauteilprüfung und klassierung; B 1 - Anerkennungsverfahren für Brandschutz Produkte, Brandschutzregister. B 3 Vorschriften und Normen Inhalt Niveau Brandschutzvorschriften VKF: Weitere gesetzliche Grundlagen: Richtlinie Brandverhütung Sicherheit in Betrieben und auf der Baustelle: - Ziele und Grundsätze; A 2 - Allg. Brandschutz; A 3 - Baulicher Brandschutz; A 3 - Technischer Brandschutz; A 3 - Haustechnische Anlagen; A 3 - Gefährliche Stoffe; A 3 - Stand der Technik Papiere; A 3 - Kantonaler Vollzug. A 1 - Umweltschutzgesetzgebung / Störfallverordnung; A 1 - Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; A 1 - Versicherungsrecht. A 1 - Anforderungen an die Brandverhütung im Betrieb und auf der Baustelle; B 4 - Organisation und Durchführung von Eigenkontrollen; A 4 - Alarmierungskonzepte. A 4 Wegleitung zur Prüfungsordnung BS Fachmann_2011_V7.1_d.docx 8/ 10
9 Inh. Verh. Brandschutzrichtlinien für den Baulichen Brandschutz: Brandschutzrichtlinien für den Technischen Brandschutz: Brandschutzrichtlinien für Haustechnische Anlagen: Brandschutzrichtlinien Gefährliche Stoffe / Brennbare Flüssigkeiten: - Baustoffe und Bauteile; B 5 - Verwendung brennbarer Baustoffe; B 5 - Tragwerke; B 5 - Schutzabstände Brandabschnitte; B 5 - Flucht- und Rettungswege. B 5 - Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitstromversorgung; B 5 - Löscheinrichtungen; A 4 - Sprinkleranlagen; A 2 - Brandmeldeanlagen; A 2 - Gasmeldeanlagen; A 1 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen; A 2 - Blitzschutzanlagen. A 1 - Aufzugsanlagen; A 2 - Wärmetechnische Anlagen; B 4 - Lufttechnische Anlagen. A 3 - Lagerung von und Umgang mit gefährlichen Stoffen; A 4 - Lagerung von und Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten. A Prüfungsteil 2: Planung und Ausführung Die Teilnehmenden erhalten Plangrundlagen zu Bauprojekten mit entsprechender Aufgabenstellung. Entsprechend der Aufgabenstellung werden wirtschaftliche Detaillösungen von baulichen und organisatorischen Brandschutzmassnahmen erarbeitet. Umfang: 3 Projekte. Dauer: 120 Minuten. Die Prüfungsteile 1 und 2 werden am gleichen Tag absolviert. Niveau Grundlagen Inhalt Relevante Brandschutzerläuterungen für die Planung und Ausführung: Relevante Brandschutz Arbeitshilfen für die Planung und Ausführung: - Atriumbauten; A 3 - Bauten mit Doppelfassaden; A 3 - Cheminées; B 3 - Spänefeuerungen; B 3 - Schnitzelfeuerungen; B 3 - Pelletsfeuerungen; B 3 - Bühnen; A 1 - Feuerwehraufzüge; A 1 - Abgelegene Beherbergungsbetriebe; A 1 - Zivilschutzbauten und Truppenunterkünfte; A 1 - Tourismus in der Landwirtschaft; A 3 - Anbringen von brennbaren Geweben an Gebäuden; A 1 - Dämmschichtbildende Brandschutzanstriche; A 1 - Munitionslager; A 1 - Bewertung Brandabschnittsgrössen; A 1 - Temoräre Aufstellung von Flüssiggasanlagen; A 3 - Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen. A 1 - Wohnbauten; A 3 - Parkhäuser und Einstellräume für Motorfahrzeuge; A 3 - Büro- und Gewerbebauten; A 3 - Beherbergungsbetriebe; A 1 - Bauten mit Räumen grosser Personenbelegung; A 1 - Verkaufsgeschäfte; A 2 - Hochhäuser. A 1 Wegleitung zur Prüfungsordnung BS Fachmann_2011_V7.1_d.docx 9/ 10
10 Weitere Bestimmungen: - Anwendungsdokumente gemäss Richtlinien. (Merkblätter, Stand der Technik Papiere.) A 3 Brandschutzkonzepte: - Bestandteile von Brandschutzkonzepten; B 2 - Standardkonzepte; B 3 - Schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte; A 2 - Ingenieurmethoden im Brandschutz; A 1 - Wirtschaftlichkeit von Brandschutzmassnahmen. A 2 Umsetzung von Lösungen bei Planung und Ausführung: - Durcharbeiten von Projekten, welche dem Berufsbild entsprechen, unter Berücksichtigung aller brandschutztechnischen Massnahmen. B Prüfungsteil 3: Fachgespräch Der Prüfungsteil beinhaltet die praktische Umsetzung der Prüfungsteile 1 und 2. Die Teilnehmenden erarbeiten und präsentieren ein Brandschutzschutzkonzept zu einem, durch die Prüfungsexperten zu Beginn des Prüfungsteiles abgegebenen Projekt. Im Anschluss an die Präsentation erfolgt mit den Prüfungsexperten ein Fachgespräch zum vorgestellten Projekt. Für die Bewertung des Fachgespräches werden folgende Punkte berücksichtigt: - Struktur der Präsentation; - Inhalte des Brandschutzkonzeptes; - Verständlichkeit der Sprache; (Fachbegriffe etc.) - Verhalten des Kandidaten; Umfang: Vorbereitung: Mündliche Präsentation: Fachgespräch durch Experten: 1 Projekt 120 Minuten 15 min 30 min Der Prüfungsteil 3 wird 2 3 Wochen nach dem Prüfungsteil 1 und 2 durchgeführt. Bern, den 12. September 2012 Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Präsident Fachkommission Personenzertifizierung Dieter Ebneter Wegleitung zur Prüfungsordnung BS Fachmann_2011_V7.1_d.docx 10/ 10
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