Zulassung von Fahrerassistenzsystemen

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1 Zulassung von Fahrerassistenzsystemen Lam-Huong Vo Betreuer: Christian Funk, Heiko Schepperle Ausgewählte technische, rechtliche und ökonomische Aspekte des Entwurfs von Fahrerassistenzsystemen Interdisziplinäres Seminar im Sommersemester

2 Übersicht 1. Überblick über den straßenverkehrsrechtlichen Rahmen mit Fahrerassistenzsystemen 2. Fahrerassistenzsysteme (FAS) Definition und Aufgaben von Fahrerassistenzsystemen Übersteuerbare Systeme Nicht-übersteuerbare Systeme 3. Zulassungsrechtliche Fragen Vereinbarkeit mit dem Wiener Übereinkommen Vereinbarkeit mit Zulassungsbestimmungen für Kraftfahrzeuge 4. Diskussionszeit Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 2

3 Übersicht 1. Überblick über den straßenverkehrsrechtlichen Rahmen mit Fahrerassistenzsystemen 2. Fahrerassistenzsysteme (FAS) Definition und Aufgaben von Fahrerassistenzsystemen Übersteuerbare Systeme Nicht-übersteuerbare Systeme 3. Zulassungsrechtliche Fragen Vereinbarkeit mit dem Wiener Übereinkommen Vereinbarkeit mit Zulassungsbestimmungen für Kraftfahrzeuge 4. Diskussionszeit Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 3

4 Was wird im Rahmen des Zulassungsrechtes geprüft? Der straßenverkehrsrechtliche Rahmen mit FAS Zulassungsrechtlich Haftungsrechtlich Zulassungsfähig Nicht zulassungsfähig Rechtlich unproblematisch: Für übersteubare FAS Rechtlich akzeptabel: für nicht übersteubare FAS In Situationen, in denen der Fahrer nicht (mehr) reagieren könnte Für nicht übersteubare FAS In Situationen, in denen der Fahrer (noch) angemessen reagieren könnte Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 4

5 Überblick 1. Überblick über den straßenverkehrsrechtlichen Rahmen mit Fahrerassistenzsystemen 2. Fahrerassistenzsysteme (FAS) Definition und Aufgaben von Fahrerassistenzsystemen Übersteuerbare Systeme Nicht-übersteuerbare Systeme 3. Zulassungsrechtliche Fragen Vereinbarkeit mit dem Wiener Übereinkommen Vereinbarkeit mit Zulassungsbestimmungen für Kraftfahrzeuge 4. Diskussionszeit Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 5

6 FAS helfen dem Fahrer zur Erfüllung seinen Fahraufgaben FAS sind Systeme, die dem Fahrer einen verbesserten Fahrkomfort bringen Ihn bei der Erfüllung seiner Fahraufgabe gemäß 1 Abs.2 StVO unterstützen. Wie wird diese Fahraufgabe im 1 Abs.2 StVO geregelt? Kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. FAS werden in zwei Kategorien klassifiziert: Übersteuerbare FAS Nicht übersteuerbare FAS Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 6

7 Überblick 1. Überblick über den straßenverkehrsrechtlichen Rahmen mit Fahrerassistenzsystemen 2. Fahrerassistenzsysteme (FAS) Definition und Aufgaben von Fahrerassistenzsystemen Übersteuerbare Systeme Nicht-übersteuerbare Systeme 3. Zulassungsrechtliche Fragen Vereinbarkeit mit dem Wiener Übereinkommen Vereinbarkeit mit Zulassungsbestimmungen für Kraftfahrzeuge 4. Diskussionszeit Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 7

8 Eingriffsmöglichkeit auf die Systemsfunktionen als Merkmal der übersteuerbaren FAS Der Fahrzeugfahrer kann jederzeit Eingriff auf die Systemsfunktionen haben. Wichtig: jederzeit Welche FAS sind übersteuerbare Systeme? Informations- und Warnsysteme (Fußgängererkennung, Sichtverbesserung, Spurwechselassistent, etc.) Begründung: Fahrer braucht die Information bzw. Warnung nur zu ignorieren. ACC (Adaptive Cruise Control = Abstandsregeltempomat) Begründung: durch Gasgeben bzw. Bremsen ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) Begründung: durch eine Lenkung mit Vollgas Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 8

9 Eingriffsmöglichkeit auf die Systemsfunktionen als Merkmal der übersteuerbaren FAS ISA (Intelligent Speed Adaptation = Intelligente Geschwindigkeitsanpassung) Warnsystem bei einer Überschreitung der Geschwindigkeitsvorgabe Begründung: die Warnung ignorieren Automatisch geregelte Geschwindigkeit durch fahrzeugexterne Wirkung Begründung: Durch Einschalten und Ausschalten des Vorganges Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 9

10 Überblick 1. Überblick über den straßenverkehrsrechtlichen Rahmen mit Fahrerassistenzsystemen 2. Fahrerassistenzsysteme (FAS) Definition und Aufgaben von Fahrerassistenzsystemen Übersteuerbare Systeme Nicht-übersteuerbare Systeme 3. Zulassungsrechtliche Fragen Vereinbarkeit mit dem Wiener Übereinkommen Vereinbarkeit mit Zulassungsbestimmungen für Kraftfahrzeuge 4. Diskussionszeit Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 10

11 Gliederung in zwei Kategorien Die nicht übersteuerbare FAS werden in zwei Kategorien klassifiziert: Die nicht übersteuerbare Systeme für Situationen, in denen der Fahrer nicht (mehr) reagieren könnte, z.b. das Notbremssystem. Die nicht übersteuerbare Systeme für Situationen, in denen der Fahrer noch (angemessen) reagieren könnte, z.b. das ISA System Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 11

12 Das Notbremssystem und das nicht übersteuerbare ISA System Das Notbremssystem reagiert bei Gefahr eines Auffahrunfalls selbsttätig eine Vollbremsung ein Abstandssensoren messen ständig die Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug bzw. eventuellen Hindernissen System setzt ein, wenn die Distanz einen Schwellwert (abhängig von der Fahrgeschwindigkeit) unterschreitet Begründung: das Notbremssystem reagieren in Situationen, in denen der Fahrer theoretisch auch reagieren müsste. Das nicht übersteuerbare ISA System gibt dem Fahrer keine Möglichkeit, eine Korrektur der Geschwindigkeitsvorgabe einzusetzen und den Vorgang auszuschalten. Wichtig: der Fahrer kann den Systemvorgang nicht ausschalten. Er kann nur entweder langsamer fahren oder bremsen Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 12

13 Überblick 1. Überblick über den straßenverkehrsrechtlichen Rahmen mit Fahrerassistenzsystemen 2. Fahrerassistenzsysteme (FAS) Definition und Aufgaben von Fahrerassistenzsystemen Übersteuerbare Systeme Nicht-übersteuerbare Systeme 3. Zulassungsrechtliche Fragen Vereinbarkeit mit dem Wiener Übereinkommen Vereinbarkeit mit Zulassungsbestimmungen für Kraftfahrzeuge 4. Diskussionszeit Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 13

14 Artt. 8 und 13 WÜ Das Wiener Übereinkommen (WÜ) über den Straßenverkehr wurde am 8. November 1968 in Wien abgeschlossen. Wunsch: den internationalen Straßenverkehr zu erleichtern und die Sicherheit auf den Straßen durch die Annahme einheitlicher Verkehrsregeln zu erhöhen. Hauptpunkt der Diskussion: Artt. 8, 13 WÜ im Kapitel II Verkehrsregeln. Was wird in den Artt. 8, 13 WÜ geregelt? Der Fahrer muss sein Fahrzeug (dauernd) beherrschen (Art.8 Abs.5 WÜ, Art.13 Abs.1 WÜ) Kollision mit nicht übersteuerbare Systeme wie z.b. das nicht übersteuerbare ISA System? Da der Fahrer sein Fahrzeug nicht übersteuern kann. Eine Vertragsauslegung ist erforderlich! Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 14

15 Vertragsauslegung nach Art. 31 WVK Eine Auslegung von Verträgen unter Anwendung von Art.31 Abs.1 WVK (Wiener Vertragskonvention) Allgemeine Auslegungsregel Wortlautauslegung des Art.8 Abs.5 WÜ und Art.13 Abs.1 WÜ hinsichtlich: Der Vertragszusammenhang Vertragszieles und Vertragszweck Treu und Glauben neben dem Nutzen der neuen technischen Systemen. Schlussbestimmung: Der Einsatz der nicht übersteuerbaren Systemen ist vereinbar mit dem WÜ und somit auch mit Artt. 8, 13 WÜ Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 15

16 Überblick 1. Überblick über den straßenverkehrsrechtlichen Rahmen mit Fahrerassistenzsystemen 2. Fahrerassistenzsysteme (FAS) Definition und Aufgaben von Fahrerassistenzsystemen Übersteuerbare Systeme Nicht-übersteuerbare Systeme 3. Zulassungsrechtliche Fragen Vereinbarkeit mit dem Wiener Übereinkommen Vereinbarkeit mit Zulassungsbestimmungen für Kraftfahrzeuge 4. Diskussionszeit Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 16

17 Prüfung im Rahmen des 30 StVZO auf die übersteuerbaren FAS Was wird überhaupt im 30 Abs.1 StVZO geregelt? Anforderungen an die Bauart und die Beschaffenheit des Fahrzeuges bzw. des FAS, so dass bei dem verkehrsüblichen Betrieb niemanden geschädigt, belästigt, behindert keine Gefahr zum Unfallseintritt Anwendung des 30 StVZO auf die übersteuerbaren FAS Fallbeispiel 1: F1 fährt mit radarbasiertem Spurführungssystem im Nebel. Das System erkennt die Spur nicht richtig und lenkt in die falsche Richtung. Sobald das System anfängt, falsch zu lenken, kann F1 gegensteuern. Da er den Nebel allerdings erkennen kann, kann er sich auf dieses technische Defizit einstellen. Es besteht keine Gefahr vereinbar mit 30 StVZO Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 17

18 Prüfung im Rahmen des 30 StVZO auf die nicht übersteuerbaren FAS Das Notbremssystem vereinbar mit 30 StVZO Begründung: das System schaltet automatisch ein in den Fällen, in denen der Fahrer theoretisch auch bremsen müsste. Im Fall eines Aufpralles fehlerhaftes Fahrverhalten des nachfolgenden Fahrers. Das nicht übersteuerbare ISA Fallbeispiel 2: F1 fährt auf der linken Spur einer durch ISA überwachten geschwindigkeitsbeschränkten Autobahn hinter F2 und neben dem LKW F3. F3 schert von der rechten in die linke Spur ein. F1 kann einen Zusammenstoß nur durch eine Beschleunigung verhindern. Diese Möglichkeit ist durch das nicht übersteuerbare ISA System aber nicht möglich Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 18

19 Prüfung im Rahmen des 30 StVZO auf die nicht übersteuerbaren FAS Es besteht eine Gefahr zum Unfallseintritt! Einsatz des ISA Systems in den Straßenverkehr? Nach erster Ansicht: Unfallseintritt trotz einer Erfüllung des verkehrsüblichen Betriebes Behinderung, Belästigung, Verletzung der Verkehrsteilnehmer wegen einer Fahrfunktionsbeschränkung 30 Abs.1 StVZO als auch Art. 2 Abs.2 S.1 GG wären verletzt Das nicht übersteuerbare ISA System könnte nicht zugelassen werden Nach zweiter Ansicht: Es könnte eigentlich keinen Unfall geben und somit 30 Abs.1 StVZO als auch Art. 2 Abs.2 S.1 GG wären nicht verletzt Begründung: mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von über 95% gibt es keine Gefahr zum Unfall beim sorgfältigen, langsamen Fahrt Kausal stammt aus dem Fehlverhalten der anderen, nicht der Bauart bzw. Ausrüstung des Systems. Außerdem abgestellt auf einer Risiko-Nutzen-Abwägung des Systems Nutzen überwiegt gegen das Risiko eindeutig Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 19

20 Prüfung im Rahmen des 30 StVZO auf die nicht übersteuerbaren FAS 30 StVZO und Art.2 Abs.2 S.1 GG wären nicht verletzt. Das nicht übersteuerbare ISA System könnte zugelassen werden. Und wie würden dann Eure Meinungen aussehen?? Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 20

21 Diskussionszeit Danke für Eure Aufmerksamkeit!! Lam-Huong Vo: Zulässigkeit und Zulassung von Fahrerassistenzsystemen 21

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