BGI 830 Spielstätten Empfehlungen zur Erstellung einer "Betriebsanweisung Spielstätten"

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1 BGI 830 Spielstätten Empfehlungen zur Erstellung einer "Betriebsanweisung Spielstätten" SP 9.11/1 Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Juni 2002 nach 16 der BG-Vorschrift "Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken" (BGV C3) Vorbemerkung Die vorliegende Berufsgenossenschaftliche Information wurde im Sachgebiet "Spielhallen" des Fachausschusses "Verwaltung" bei der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit BGZ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) gemeinsam mit dem Bundesverband der Unfallkassen (BUK) unter Beteiligung von Vertretern der Ämter für Arbeitsschutz, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, der Polizeibehörden und des Bundeskriminalamtes sowie weiterer Verbände und Institutionen erarbeitet. Die Berufsgenossenschaftliche Information gibt Empfehlungen zur Erstellung einer "Betriebsanweisung Spielstätten" nach 16 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Vorschrift) "Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken" (BGV C3). Der Unternehmer hat Betriebsanweisungen in verständlicher Form und Sprache schriftlich aufzustellen, die insbesondere die bei Überfällen auftretenden Gefahren für Leben und Gesundheit, die getroffenen Sicherungsmaßnahmen und die erforderlichen Verhaltensweisen aufzeigen. Er hat die Betriebsanweisungen bekannt zu geben und deren Einhaltung zu überwachen. Hierdurch soll der Anreiz zu Überfällen weiter verringert werden.

2 Ferner sind Empfehlungen zum Verhalten während und nach einem Überfall enthalten. Dadurch soll der Schutz der Beschäftigten während eines Überfalls verbessert und die Fahndung erleichtert werden. Diese Empfehlungen sollten während der regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten besprochen werden. Das Fahndungsblatt sollte mindestens in der Anzahl der Beschäftigten kopiert werden und jederzeit griffbereit liegen. Es ist sinnvoll, dass Ausfüllen des Fahndungsblattes durchzugehen und dadurch das Erkennen fremder Personen zu üben. 1 Grundsätzliches 1.1 Zielsetzung der BG-Vorschrift für Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken (BGV C3) Ziel der BG-Vorschrift ist die Verhinderung von Unfällen durch Raubüberfälle auf Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken. Die Versicherten haben zur Erhöhung der passiven Sicherheit bzw. durch den Abbau von Tatanreizen und damit zu ihrem Schutz die Anforderungen der BG-Vorschrift einzuhalten und die Sicherungseinrichtungen bestimmungsgemäß zu benutzen. Der Anreiz zu Überfällen ist dadurch zu verringern, dass Bargeld einschließlich aller Reservegeldbestände nur unter Einhaltung der im Einzelfall maßgeblichen Sicherungsvorhaben verwahrt wird. 1.2 Unterweisung Auf der Grundlage einer Betriebsanweisung hat der Unternehmer bei Beginn der Beschäftigung sowie mindestens halbjährlich alle Mitarbeiter zu unterweisen. Zum Inhalt der Unterweisung gehört auch das Fahndungsblatt und dessen Nutzung. Er hat Zeitpunkt und Inhalt der Unterweisung zu dokumentieren und von den Versicherten bestätigen zu lassen. 2 Betriebsanweisung Die Betriebsanweisung hat mindestens die nachstehenden Regelungen zu beinhalten und soll darüber hinaus den besonderen betrieblichen und örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. 2.1 Telefon Es sind Hinweise zu geben, wie und unter welchen Rufnummern Hilfe bringende Stellen nahe gelegene Rettungsdienste, Ärzte und Polizeidienststellen zu erreichen sind. 2.2 Überfallmeldeanlagen Es ist darauf hinzuweisen, dass Überfallmeldeanlagen bei Überfällen dann unverzüglich auszulösen sind, wenn dies ohne zusätzliche Gefährdung für die Mitarbeiter und vom Täter möglichst unbemerkt erfolgen kann. Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn sich die Alarmauslösung in eine vom Täter geforderte Handlung einfügen lässt. Die Mitarbeiter müssen mit den Alarmauslösemöglichkeiten jederzeit vertraut sein.

3 2.3 Optische Raumüberwachungsanlagen Kameras von Optischen Raumüberwachungsanlagen dürfen nicht außer Funktion gesetzt werden, z. B. durch Veränderung der Aufzeichnungsrichtung, Abkleben oder Abdecken. 2.4 Verwahrung von Bargeldbeständen Bargeldbestände einschließlich aller Reservegeldbestände dürfen nur gesichert verwahrt werden. Zeitverschlüsse bzw. Doppelverschlüsse nach dem Vier-Augen-Prinzip dürfen nicht aufgehoben werden. Höchstbeträge und Sperrzeiten müssen eingehalten werden. Die Sperrzeit von Zeitverschlussbehältnissen muss für einen Geldbestand von höchstens 1.000, mindestens 3 Minuten höchstens 2.000, mindestens 5 Minuten und mehr als 2.000, mindestens 10 Minuten betragen. Der Bargeldbestand von gesicherten Wechselkassen ist so gering wie möglich zu halten. Er darf den Gesamtbetrag von 500, nicht überschreiten, wobei in Banknoten höchstens 300, zulässig sind. 2.5 Verhaltensregeln für das Betreten und Verlassen der Geschäftsräume Es ist darauf hinzuweisen, dass die Geschäftsräume von den Mitarbeitern grundsätzlich nur über die Publikumseingänge betreten bzw. verlassen werden, um Überfällen im Bereich öffentlich nicht einsehbarer Eingänge entgegenzuwirken. 2.6 Geldtransporte Sofern Geldtransporte von Mitarbeitern durchgeführt werden, sind für diese Mitarbeiter besondere Verhaltensregelungen zu treffen. 2.7 Absprachen mit der Polizei oder Bewachungsunternehmen Über bestehende Absprachen mit der Polizei oder Bewachungsunternehmen ist zu informieren. 2.8 Betriebsfremde Betätigungen Um Überfallgefahren frühzeitig erkennen und diesen begegnen zu können, sollten die Mitarbeiter angehalten werden, nicht zum jeweiligen Arbeitsauftrag gehörende Betätigungen zu unterlassen.

4 3 Verhalten bei einem Überfall Bei Überfällen ist der Schutz von Personen Beschäftigte oder Kunden vorrangig vor dem Schutz von Geld oder Sachen. Um den Schutz der Personen zu verbessern, sollten die Beschäftigten die nachfolgenden Empfehlungen kennen und beachten. Dazu ist eine regelmäßige Unterweisung notwendig. 3.1 Verhalten während eines Überfalls Bleiben Sie zumindest äußerlich ruhig, verbindlich und selbstsicher. Versuchen Sie, den Schreck zu überwinden. Keine Gefahr bringende Gegenwehr oder Provokation; lieber einmal mehr überlegen, bevor Sie etwas tun. Bei Geiselnahme: Tun Sie alles, um Geiseln und Täter zu beruhigen. Folgen Sie allen Weisungen, die unter vorgehaltener Waffe gegeben werden. Leben und Gesundheit haben absoluten Vorrang. Sind Sie nicht unmittelbar bedroht, schnellstens Stillen Alarm auslösen. Lauter Alarm kann zur Eskalation führen. Er sollte nur ausgelöst werden, wenn dadurch keine zusätzliche Gefährdung entsteht. Rufen Sie gedanklich die Fragen des "Fahndungsblattes" ab. Dann gelingt Ihnen nachher eine bessere Täterbeschreibung. 3.2 Verhalten nach einem Überfall Helfen Sie zuerst Verletzten oder Gefesselten. Rufen Sie erforderlichenfalls einen Arzt oder Krankenwagen. Alarmieren Sie die Polizei oder überzeugen Sie sich, ob der vorher ausgelöste Alarm angekommen ist. Berühren Sie möglichst nichts und sorgen Sie dafür, dass alle den Tatraum verlassen. Stellen Sie den Geschäftsbetrieb ein. Alle Zeugen, auch die Kunden, sollten außerhalb des Tatraumes auf die Polizei warten. Lassen Sie Namen und Adressen der Zeugen aufschreiben und einsammeln. Notieren Sie Ihre Beobachtungen zur Zeit des Überfalls auf dem Fahndungsblatt. Informieren Sie Ihren Vorgesetzten. Vermeiden Sie alle unnötigen Gespräche, damit nicht Eindrücke verwischt werden. Keine Auskünfte oder Fotoerlaubnis an die Presse; vorschnell gegebene Informationen erschweren die Fahndung. 3.3 Fahndungsblatt Raubüberfall Bitte füllen Sie das Blatt allein aus. Geben Sie nur an, was Sie tatsächlich wahrgenommen haben (keine Vermutung). Im Zweifel oder wenn Sie sich auf Anhieb nicht erinnern können verzichten Sie lieber auf die Antwort, oder tragen Sie? ein. Geben Sie Ihr Fahndungsblatt unaufgefordert dem nächsten Polizeibeamten. Er leitet es weiter. Für jeden Täter ein gesondertes Blatt verwenden.

5 Fahndungsblatt Nr. 1 Füllen Sie dieses Fahndungsblatt bitte gleich aus und geben Sie es unverzüglich dem nächsten Polizeibeamten. Täter männlich weiblich Alter ca.... Größe ca.... cm (Vergleich mit Ihnen oder Türmarkierung) Gestalt dick normal besonders schlank Kleidung Farbe von Schuhen... Hose... Hemd... Jacke... Mantel... Kleid... Haarfarbe hellblond dunkelblond schwarz grau rötlich unbekannt andere... Haarlänge Glatze kurz mittel lang verdeckt unbekannt Gesicht Brille Sonnenbrille Pickel/Narben Bart blass stark gebräunt sonstige Auffälligkeiten... Waffen keine Gewehr o.ä. Pistole/Revolver Messer unbekannt Sonstiges... Beute mit- Tüte Tasche Rucksack genommen Koffer unbekannt Sonstiges... in Farbe... Aufdruck... Flucht- Pkw Kombi Motorrad fahrzeug Moped Fahrrad unbekannt Typ... Farbe... Kennzeichen... Besonderheiten... Sonstiges... Fluchtrichtung...

6 Fahndungsblatt Nr. 2 Füllen Sie dieses Fahndungsblatt bitte in Ruhe aus und geben Sie es dem nächsten Polizeibeamten. Datum... Adresse Institut... Zweigstelle... Zeuge Name... Vorname... Straße... Ort... Täterbeschreibung Augen Farbe... Besonderheiten... Brauen buschig zusammengewachsen Nase Besonderheiten... Mund Lippen voll schmal Zähne... Sprache besonders hoch besonders tief Stottern Lispeln Dialekt/Akzent welcher... besondere Ausdrücke... Maskierung nein ja welche... Farbe... Täter vorher gesehen nein ja wo/wann... sonstige Beobachtungen

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