Weiterbildung. Qualifikations-Gesetz (BKrFQG( Berufskraftfahrer-Qualifikations. BKrFQG)
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- Hella Abel
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1 Weiterbildung Berufskraftfahrer-Qualifikations Qualifikations-Gesetz (BKrFQG( BKrFQG) 1
2 Bedeutung für Sie: Besitzstand: Personenverkehr: Personen, die vor dem im Besitz der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE sind, müssen vor dem , spätestens vor dem die Weiterbildung nachweisen. Güterverkehr: Personen, die vor dem im Besitz der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE sind, müssen vor dem , spätestens vor dem die Weiterbildung nachweisen. Wiederholung der Weiterbildung im Abstand von 5 Jahren! 2
3 Bedeutung für Sie: Führerscheinneuerwerber: Personenverkehr: Personen, die ab dem die Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D oder DE erwerben und gewerblich fahren möchten, müssen zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen. Die Weiterbildung erfolgt danach alle 5 Jahre. Güterverkehr: Personen, die ab dem die Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE erwerben und gewerblich fahren möchten, müssen zusätzlich eine Grundqualifikation nachweisen. Die Weiterbildung erfolgt danach alle 5 Jahre. Wiederholung der Weiterbildung im Abstand von 5 Jahren! 3
4 Umfang/Besonderheiten: 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren. Aufteilung in 5 Ausbildungsmodule von jeweils mindestens 7 Zeitstunden. Aufteilung eines Moduls auf 2 aufeinander folgende Schulungstage möglich, z.b. freitags abends und samstags vormittags. Kursbesuch ist Pflicht. Keine Prüfung erforderlich. Die Ausbildungsmodule können bei verschiedenen Ausbildungseinrichtungen absolviert werden. Die Weiterbildung kann auch in dem Land absolviert werden (EU/EWR), in dem der Kraftfahrer tätig ist. Inhouseschulungen nur auf Antrag möglich. 4
5 Ausbildungsinhalte: Wirtschaftliches Fahren (Eco-Training) Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit (auch Fahrsicherheitstraining) Neuerungen im Straßenverkehrsrecht Sozialvorschriften Digitales EG-Kontrollgerät Fahrgastsicherheit und Fahrgastkomfort Ladungssicherung Gesund und Sicher Notfalltraining Kundenorientiertes Verhalten 5
6 Ausbildungsinhalte/Besonderheiten: Sicherstellen, dass möglichst alle Bereiche in 35 Stunden abgedeckt sind. Nachweis ist jedoch nicht erforderlich. Eine Verquickung mit anderen Ausbildungen, z.b. Erwerb einer Fahrerlaubnis oder Gefahrgutfahrerschulung ist nicht zulässig. Schwerpunkt: Verkehrssicherheit und sparsamer Kraftstoffverbrauch. Wer die Lkw- und die Busfahrerlaubnis besitzt, benötigt trotzdem nur eine Weiterbildung. 6
7 Wer startet wann? FS-Ablauf Klasse D 1. Weiterbildung (insgesamt 5 Tage) absolvieren bis: FS-Ablauf Klassen C/CE 1. Weiterbildung (insgesamt 5 Tage) absolvieren bis: Empfehlung: Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie das Ende der Weiterbildung mit dem Ablauf des Führerscheines synchronisieren. 7
8 Beispiel eines Weiterbildungsfahrplanes: Gültigkeit der Fahrerlaubnis Klasse D läuft am ab: 1. Möglichkeit (Empfehlung): Ablaufdaten der Fahrerlaubnis und der Weiterbildung sollen übereinstimmen. Keine Weiterbildung zum Ablauf erforderlich. Nur Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich. Nächste Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse am Gesetzlich vorgeschriebener Weiterbildungszeitraum: bis Empfehlung: Weiterbildungszeitraum bis , da die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Ablauf beim Straßenverkehrsamt eingereicht werden müssen (ca. 6 Wochen Bearbeitungszeit einplanen). Stichtag ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheines erteilt. 8
9 Beispiel eines Weiterbildungsfahrplanes: Gültigkeit der Fahrerlaubnis Klasse D läuft am ab: 2. Möglichkeit: Ablaufdaten der Fahrerlaubnis und der Weiterbildung stimmen nicht überein. Keine Weiterbildung zum Ablauf erforderlich. Nur Verlängerung der Fahrerlaubnis erforderlich. Nächste Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse am Gesetzlich vorgeschriebener Weiterbildungszeitraum: bis Empfehlung: Weiterbildungszeitraum bis , da die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Ablauf beim Straßenverkehrsamt eingereicht werden müssen (ca. 6 Wochen Bearbeitungszeit einplanen). Stichtag ist das Datum des Tages, an dem die Fahrerlaubnisbehörde den Auftrag zur Herstellung des Führerscheines erteilt. 9
10 Weiterbildungszeitraum/Besonderheiten: Teil-Weiterbildungen werden ab = Inkrafttreten des Gesetzes anerkannt. Berufspause: Bei Ablauf der Weiterbildung durch Ausübung einer anderen Tätigkeit muss vor Wiederaufnahme der Fahrertätigkeit eine Weiterbildung (5 Tage) besucht werden. 10
11 Nachweise: Eintrag in den deutschen Kartenführerschein: Schlüsselzahl 95 Fahrerqualifikationsnachweis bei anderen Mitgliedstaaten der EU oder EWR (Vordrucke Fahrerlaubnisbehörde). Drittstaaten: Fahrerbescheinigung (Vordrucke Fahrerlaubnisbehörde) Kosten für Eintrag 95: ca. 30,00 plus neuer Kartenführerschein. Der Nachweis ist ständig mitzuführen! 11
12 Nachweise: 5 Nachweise über 5 Module zu je 7 Zeitstunden: 6 Wochen vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einreichen. 12
13 Nachweis: Die Kennzahl 95 wird hinter jeder relevanten Fahrerlaubnisklasse mit demselben Fristende eingetragen. Verlängerung D bis ohne Weiterbildung, nächste Verlängerung mit Weiterbildung. Beispiel:
14 Bußgelder Mindestalter nicht erreicht Kein Besitz des Nachweises Keine regelmäßige Weiterbildung Mitführen des Nachweises erfolgt nicht Unternehmer, der eine Fahrt anordnet, obwohl der Fahrer die Voraussetzung nicht erfüllt Bußgeld Fahrer bis zu 5.000,00 Bußgeld Unternehmer bis zu ,00 14
15 Unser Ausbildungsprogramm: 5 Module mit verschiedenen Themen: Eco-Training, Fahrsicherheitstraining, Kommunikationstraining und Imageträger, Neuerung im Straßenverkehrsrecht/Gesundheit, Fahrgastsicherheit und Komfort der Fahrgäste/Notfalltraining, Kundenkontakt im Güterverkehr/Imageträger/Dienstleister, Ladungssicherung Unterrichtstage: samstags und wochentags möglich Gruppenschulungen/Firmenschulung: Termine nach Vereinbarung/passgenaue Ausbildungsmodule Kosten ca. 600,00 15
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