E I N L A D U N G zur EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Freitag, 29. November 2013, 2015 Uhr, im Gemeindesaal
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- Kristian Hummel
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1 Einwohnergemeinde 4493 Wenslingen Tel. 061 / Fax 061 / gemeinde@wenslingen.ch Internet Wenslingen, E I N L A D U N G zur EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Freitag, 29. November 2013, 2015 Uhr, im Gemeindesaal TRAKTANDENLISTE 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Budget Aufgaben- und Finanzplan 2014 bis 2018 Präsentation an der Versammlung (zur Kenntnisnahme) 4. Statutenänderung beim Oberbaselbieter Abfallverband (OBAV) 5. Jungbürgeraufnahme des Jahrgangs Verschiedenes A u f l a g e Die Details zu den Traktanden (insbesondere Budget 2014) können auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten am 26./27. und 29. November 2013 oder nach telefonischer Vereinbarung, Tel , eingesehen werden. Ebenso steht das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung den Stimmberechtigten zur Einsicht offen ( 59 Gemeindegesetz).
2 Einwohnergemeinde Wenslingen EGV Seite: 2 E r l ä u t e r u n g e n u n d A n t r ä g e Traktandum 2: Budget 2014 Unter dem Strich resultiert im Budget 2014 ein Minus von Franken. Der Aufwand schlägt mit rund Millionen Franken zu Buche, der Ertrag beträgt Millionen Franken. Der Personalaufwand ist um Franken geringer budgetiert als im Vorjahr, vor allem wegen kleinerer Schülerzahlen, die das Pensum der Lehrerschaft etwas reduzieren. Der Sachaufwand fällt ebenfalls etwas geringer aus als im Vorjahresbudget. Wiederum ist der grösste Teil der Ausgaben bestimmt durch übergeordnete Gesetzeserlasse. Anstehende Aufwendungen für die Pensionskassensanierung sind im Budget 2014 nicht enthalten. Diese Kosten kommen ab 2015 auf die Gemeinden zu. Ebenfalls noch nicht berücksichtigt ist der Gemeindebeitrag an das Hallenbad Gelterkinden. Dieses Projekt ist im 2014 noch nicht spruchreif. Ein Unsicherheitsfaktor bleibt in unserer Gemeinde der Zusatzbeitrag beim Finanzausgleich. Mit unserem Haushalt sind wir an der Grenze der 36 ärmsten Baselbieter Gemeinden; so können die Bedingungen zum Ausgleich führen wie in den Jahren 2011, 2012 und 2013 oder sie bleiben aus wie im Jahr 2010, wo unser Haushaltsgeld dadurch geschmälert wurde. Im vorliegenden Budget sind die Finanzausgleichsbeträge gemäss den Empfehlungen des Kantons eingesetzt und ein Zusatzbeitrag von Franken vorgesehen. Es sind ernstzunehmende politische Vorstösse für die Abschaffung dieser Zusatzbeiträge im Gang. Das Budget 2014 wird erstmals nach HRM2 (Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2) geführt. Dieses neue Modell strebt eine verstärkte Harmonisierung des Rechnungswesens von Bund, Kantonen und Gemeinden an. Die Qualität der Daten für die Finanzstatistik wird verbessert. Dies erlaubt eine präzisere und ursachengerechtere Finanzpolitik. Zudem richtet sich das Modell nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IPSAS. Abschreibungen erfolgen 2014 mit 10% (Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser mit 8%) des Buchwerts Das Budget basiert auf den nachfolgenden, unveränderten Gebühren- und Steuersätzen: Feuerwehrersatzabgabe 5 % der Staatssteuer, min. Fr , max. Fr GGA jährliche Benützungsgebühr Fr Wasserzins Fr. 1.20/m 3 Wasseranschlussbeitrag 3.5 % Abwassergebühr Fr. 2.--/m 3 Kanalisationsanschlussbeitrag 1.5 % Kehrichtgebührenmarken Fr (35 l) Sperrgutgebührenmarken Fr Kehrichtgebühr Container Fr. 0.40/kg Entsorgungsgebühr Kadaver Fr. 1.50/kg Gemeindesteuerfuss nat. Personen 58 % Kapitalsteuer jur. Personen % Gewinnsteuer jur. Personen 4.5 % Skonto Gemeindesteuern bis % Verzugszins ab %
3 Einwohnergemeinde Wenslingen EGV Seite: 3 In den Unterlagen zur Einwohnergemeindeversammlung sind die Totalübersicht, sowie die Zusammenstellungen nach Arten und nach Funktionen enthalten. Während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung können Sie auch die gesamte Verwaltungsrechnung des Budgets 2014 einsehen. Nachfolgend finden Sie Hinweise zu einzelnen Funktionen. Laufende Rechnung 0 Allgemeine Verwaltung Der Lohn- und Sachaufwand von Behörden und Verwaltung bewegt sich im Rahmen der Vorjahre. Beim Gemeindehaus werden strassenseitig 20 Fensterläden für Franken ersetzt. 1 Öffentliche Sicherheit Die Entschädigung an die neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wird mit 30 Franken pro Einwohner veranschlagt und führt zu Franken Aufwand. Der Gemeindebeitrag an den Feuerwehrverbund fällt mit Franken erneut hoch aus. Für 15 neue Atemschutzgeräte und eine Wärmebildkamera sind Franken budgetiert. Kostspielig sind auch die Ausbildungen zu Fahrprüfungen. Der Beitrag an den Sicherheitsverbund Schafmatt fällt mit pro Einwohner (statt 10.00) leicht höher aus. 2 Bildung Die Schule rechnet mit etwas geringeren Kinderzahlen, was sich auf die Personalkosten auswirken sollte. Das Schulbudget entspricht im Sachaufwand dem Vorjahr. Die Anschaffung eines neuen Kopiergeräts ist für die Schule mit Franken vorgesehen. Beim Primarschulhaus (ehemals Kreisschulhaus) sowie bei der Mehrzweckhalle sind für neue Eingangstüren je ca Franken eingesetzt. 3 Kultur und Freizeit In dieser Funktion fällt nichts Aussergewöhnliches an. 4 Gesundheit Die Beiträge an die Pflegefinanzierung für Bewohner in einem Alters- und Pflegeheim sind wieder mit Franken budgetiert. Der Aufwand richtet sich nach der Anzahl und Pflegebedürftigkeit von Heimbewohnern. Für 2014 müssen die Gemeinden von einer Erhöhung der Pflegefinanzierungskosten ausgehen. Gemäss dem Statistischen Amt sind die Auswirkungen aber noch ungewiss. Der budgetierte Beitrag an die Spitex Gelterkinden und Umgebung erhöht sich um auf Franken. 5 Soziale Wohlfahrt Die Beiträge an die Ergänzungsleistungen steigen seit 2010 jährlich stark an. Für Kantone und Gemeinden bedeutet dies eine grosse Belastung. Wenslingen zahlte Franken, im Jahr 2014 sind es bereits Franken. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Entwicklung fortsetzt. Der Sozialhilfeaufwand ist mit Franken budgetiert. Seine Entwicklung ist kaum vorhersehbar und abhängig von der Anzahl Empfänger.
4 Einwohnergemeinde Wenslingen EGV Seite: 4 6 Verkehr Neben dem normalen Strassenunterhalt ist die Verbindungsstrasse nach Rothenfluh (Islete) in Stand zu stellen sowie das Strassenstück oberhalb des Leimenwegs. Die Kosten für beide Sanierungen belaufen sich auf Franken. Für den Winterdienst muss ein neuer Salzstreuer für Franken angeschafft werden. 7 Umwelt und Raumplanung Für die Erhebung, den digitalen Aufbau und die vorgeschriebene Datentransformation beim Wasser- und Kanalisationskataster wird mit Kosten von ca Franken gerechnet. Die Arbeiten sind im 2013 noch nicht abgeschlossen und setzten sich im 2014 fort. Erste Schritte für eine Zonenplanmutation waren im Vorjahresbudget mit Franken vorgesehen. Die neuen gesetzlichen Erlasse von Bund und Kanton lagen aber noch nicht vor, daher konnte die Mutation nicht angepackt werden. Neu sind nun für ein Planungsbüro Franken eingesetzt. 8 Volkswirtschaft Der Wärmeverbund wird auch im neuen HRM2 als Spezialfinanzierung geführt. Der Holzschnitzelpreis wird von 32 auf 38 Franken pro m 3 erhöht. Die Bürgergemeinde gleicht ihre Unterdeckung der Schnitzelproduktion damit noch nicht aus. 9 Finanzen und Steuern Die Kompensationsleistungen, die die Gemeinden dem Kanton entrichten, fallen mit Franken ins Gewicht (CHF 27 pro Einw.). Die Steuereinnahmen der natürlichen Personen sind um Franken höher als im Vorjahr budgetiert. Die Kapitalsteuern der juristischen Personen sind um Franken erhöht. Die Finanzausgleichszahlen entsprechen den Empfehlungen des Kantons. Der Zusatzbeitrag ist mit Franken eingesetzt. Es resultiert in der laufenden Rechnung der Einwohnergemeinde ein Aufwandüberschuss von Franken. 0 Investitionsrechnung 3 Kultur und Freizeit 3321 Gemeinschaftsantennenanlage Ausbau Neuanschlüsse CHF 5' Anschlussbeiträge CHF 8' Umwelt und Raumplanung 7101 Wasserversorgung Anschlussbeiträge CHF 35' Abwasserbeseitigung Anschlussbeiträge CHF 15' Die Investitionsrechnung sieht eine Nettoinvestition von Franken vor. Der Gemeinderat empfiehlt der Einwohnergemeindeversammlung das Budget 2014 mit den erwähnten Gebühren- und Steuersätzen zur Annahme.
5 Einwohnergemeinde Wenslingen EGV Seite: 5 Traktandum 4: Statutenänderung beim Oberbaselbieter Abfallverband (OBAV) Der Oberbaselbieter Abfallverband (OBAV) setzt sich aus 13 Gemeinden des Oberbaselbiets zusammen. Unsere Gemeinde ist auch dem OBAV angeschlossen. In den Verbandsstatuten werden Zweck und Zuständigkeiten geregelt. Als seitens der Mitgliedgemeinden eine Personalverordnung für die Verbandsangestellten gefordert wurde, stellte man fest, dass die Statuten den Erlass von Verordnungen nicht gestatten. In Verordnungen können zum Beispiel Personalangelegenheiten, Gebühren, etc. geregelt werden. Mit der Statutenänderung soll die Möglichkeit für Verordnungserlasse durch die Delegiertenversammlung geschaffen werden. Die Statutenänderungen müssen von allen Mitgliedgemeinden genehmigt werden und anschliessend dem Regierungsrat des Kantons Baselland zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Statutenänderungen sollen per in Kraft gesetzt werden. Der OBAV-Vorstand hat die Änderungen ausgearbeitet und beim Rechtsdienst des Kantons vorprüfen lassen. An der OBAV-Delegiertenversammlung vom 24. Oktober 2013 wurden die Statutenänderungen beschlossen. Statutenänderungen (Die derzeit gültigen Statuen finden Sie in der Beilage) Um die Grundlage zu schaffen für Verordnungserlasse wird in den Statuten Artikel 5 mit Absatz 5 ergänzt: 5. Kompetenzen 5 Der Verband kann notwendige und zweckdienliche Verordnungen erlassen. Die Delegiertenversammlung wird ermächtigt für Verordnungserlasse mit Artikel 11, Absatz 5 und neu lit. f: 11. Delegiertenversammlung 5 Die Delegiertenversammlung ist zuständig für: f) Erlass von Verordnungen Die Änderungen treten per in Kraft. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung den geänderten Statuten des Oberbaselbieterabfallverbandes (OBAV) zuzustimmen.
E I N L A D U N G zur EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Freitag, 30. November 2012, 2015 Uhr, im Gemeindesaal
Einwohnergemeinde 4493 Wenslingen Tel. 061 / 991 06 90 Fax 061 / 991 06 00 E-Mail gemeinde@wenslingen.ch Internet www.wenslingen.ch Wenslingen, 15.11.2012 E I N L A D U N G zur EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
MehrE I N L A D U N G zur Einwohnergemeindeversammlung. Freitag, 18. November 2016, Uhr im Gemeindesaal
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Einwohnergemeinde 4493 Wenslingen Tel. 061 / 991 06 90 Fax 061 / 991 06 00 E-Mail gemeinde@wenslingen.ch Internet www.wenslingen.ch Wenslingen, 02.11.2017 E I N L A D U N G Einwohnergemeindeversammlung
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