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1 Brandschutz.von der Theorie => zur Praxis. Dipl.-Ing. Christof Hewing

2 Rechtsweg

3 Ablaufschema baulicher Brandschutz

4 Vorbeugender technischer - Brandschutz: Begriffe: MPA Materialprüfungsamt NRW DIBt Deutsches Institut für Bautechnik DIvB Deutsches Instiut für vorbeugenden Brandschutz (M)LAR Leitungsanlagen Richtlinie (Muster oder nicht-muster..) LüAR Lüftungsanlagenrichtlinie BauO der Länder (überall brennt das Feuer anders )..? Prüfen, Zertifizieren, bauaufsichtlich Zulassen planen..... und wer baut? Allgemeine Begriffe

5 Grundlagen ermitteln Konzepte festlegen Brandschutzkonzept

6 Brandschutz ist kein Hexenwerk Integrative Planung hält die Kosten im Griff: Architekt Brandschutzsachverständige Statiker TGA Planer Brandschutzkonzept Grundlagen ermitteln Konzepte festlegen

7 Anforderungen an Leitungsdurchführungen

8 Anforderungen an Leitungsdurchführungen

9 Abschnitt 4: Führen von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken) 4.1 Grundlegende Anforderungen: Der Mindestabstand zwischen Abschottungen, Installationsschächten oder kanälen sowie der erforderliche Abstand zu anderen Durchführungen (z.b. Lüftungsleitungen) oder anderen Öffnungsverschlüssen (z.b. Feuerschutztüren) ergibt sich aus den Bestimmungen der jeweiligen Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweise; fehlen entsprechende Festlegungen, ist ein Abstand von mindestens 50mm erforderlich. 4.2 Erleichterung für die Leitungsdurchführung durch feuerhemmende Wände 4.3 Erleichterungen für einzelne Leitungen Auszug aus der MLAR 2005 MLAR 2005

10 Neue Anforderungen an Mischinstallation Metallrohre mit Anschluss von Kunststoffrohren: Für Metallrohre, die durch feuerwiderstandsfähige Bauteile geführt werden und an die ein- oder beidseitig des feuerwiderstandsfähigen Bauteils Kunststoffrohre angeschlossen werden, dürfen ab dem keine allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (mehr) erteilt werden. Der Verwendbarkeitsnachweis für klassifizierte Abschottungen solcher Mischinstallationen ist dann eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Neue Regel f. Mischinstallation DIBt-Newsletter 02/2012

11 Begriffserklärung: (Quelle: Was ist ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abp)?. ist ein Verwendbarkeitsnachweis, für ein Bauprodukt, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient, oder..das nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden kann. ( 19 Abs. 1 Musterbauordnung) Aus der Bauregelliste A Teil 1, Teil 2 und Teil 3 ergibt sich im Einzelnen, für welche Produkte ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis erteilt werden kann. Für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse sind ausschließlich die dafür vom DIBt oder einer obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannten (beliehenen) Prüfstellen zuständig. Allgemeine Begriffe

12 Begriffserklärung: (Quelle: Was ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abz)?.werden für solche Bauprodukte und Bauarten.erteilt, für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik, insbesondere DIN-Normen, nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen..beurteilung der Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Hinblick auf die bauaufsichtlichen Anforderungen dar. Die Zulassungsbereiche erstrecken sich von Bauprodukten und Bauarten,..auf die Bereiche Wärmedämmverbundsysteme, Glas, Gerüste, Lager, Lüftungsanlagen, Dämmstoffe, Abdichtungen, Rohrsanierung, Brandverhalten und Feuerwiderstand bis zu Behältern und Fahrbahnübergängen. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen werden für alle Länder durch das DIBt erteilt. Allgemeine Begriffe

13 Abstandsregel: Der Abstand der zu verschließenden Bauteilöffnungen zu anderen Öffnungen oder Einbauten muss mindestens 20cm betragen. Abweichend davon darf der Abstand bis auf 10cm reduziert werden, sofern die zu verschließende Bauteilöffnung sowie die benachbarten Öffnungen oder Einbauten nicht größer als 20cm x 20cm sind. Der Abstand zwischen Bauteilöffnungen für Kabel- oder Rohrabschottungen gleicher oder unterschiedlicher Bauart darf ebenfalls bis auf 10cm reduziert werden, sofern diese Öffnungen jeweils nicht größer als 40cm x 40cm sind. Abstandsregel DIBt-Newsletter 02/2012

14 Vorgehensweise bei der brandschutztechnischen Planung: 1. Welche LBO ist gültig (Bundesland)? 2. Was gilt? (LAR, MLAR 2000, MLAR 2003, MLAR 2005 usw.)? 3. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus? 4. Planung mit spezifischen Lösungen (abp, abz) Herstellerabhängig 5. Festlegung von wirtschaftlichen brandschutztechnischen Lösungen Das Objekt (Gebäude) und die Anlagentechnik entscheidet über - Art der brandschutztechnischen Systeme - Technischen Aufwand - Wirtschaftlichkeit Vorgehensweise bei der Planung

15 Vorgehensweise bei der brandschutztechnischen Planung: 1. Welche LBO ist gültig (Bundesland)? 2. Was gilt? (LAR, MLAR 2000, MLAR 2003, MLAR 2005 usw.)? 3. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus? 4. Planung mit spezifischen Lösungen (abp, abz) Herstellerabhängig Produktneutrale Planungen sind auf der Grundlage der Anwendung der MLAR in vielen Bereichen nicht möglich. Risiko: fehlender Detailplanung und produktneutrale Ausschreibung: - großer Platzbedarf bei vollen Techniktrassen mangelhafte Ausführung bei brandschutztechnischen Anforderungen - Steigende Gewerkekosten aufgrund fehlender Koordination von brandschutztechnischen Lösungen Vorgehensweise bei der Planung

16 BIS Walraven Herstellerspezifische Lösungen

17 Auszug aus abz: Fabrikat: Düker Nr. Z v System Düker BSV 90 Rohrabschottung, Einbaubeispiel mit Abzweigen Herstellerspezifische Lösungen Beispiel: Mischinstallation

18 Auszug aus abz: Fabrikat: Doyma Nr. Z v System Konfix_Pro bzw. FS-MR4 Rohrabschottung, Einbaubeispiel mit Abzweigen Herstellerspezifische Lösungen Beispiel: Mischinstallation

19 Auszug aus abz: Fabrikat: Rockwool Nr. Z v System Conlit Gussrohrabschottung Rohrabschottung, Einbaubeispiel mit Abzweigen hier Anlage 6 zur abz Herstellerspezifische Lösungen Beispiel: Mischinstallation

20 Auszug aus abz: Fabrikat: Rockwool Nr. Z v System Conlit Gussrohrabschottung Rohrabschottung, Einbaubeispiel mit Abzweigen hier Anlage 7 zur abz Herstellerspezifische Lösungen Beispiel: Mischinstallation

21 Herstellerspezifische Lösungen Beispiel: Null-Abstand

22 Auszug aus abz: Fabrikat: Armacell Nr. Z v System Armaflex Protect R90 Rohrabschottung, Kunststoffverbundrohre f. brennbare Gase Herstellerspezifische Lösungen Beispiel: Synthese-Kautschuk

23 Auszug aus abp: Fabrikat: Armacell Nr. P-3849/5370-MPA BS v System Armaflex AF R30-R120 Rohrabschottung, Nicht brennbare Rohrleitung Einbau in Massivdecken Herstellerspezifische Lösungen Beispiel: Elastomer-Schaumstoff

24 Herstellerspezifische Lösungen Übereinstimmungserklärung

25 Der Anwender und die Abweichung.. Abweichung der Bauart oder des Bauproduktes: Beispiel: Abstandsvorgaben stimmen nicht mit abz überein. Frage: Wer ist zuständig für die Bewertung einer nicht wesentlichen Abweichung einer Bauart? Übereinstimmungserklärung Zuständigkeiten

26 Der Anwender und die Abweichung.. Abweichung der Bauart oder des Bauproduktes: Antwort: Lt. Bauministerkonferenz v. 10./11. Sept ist der Anwender für die Feststellung einer nicht wesentlichen Abweichung bei einer Bauart zuständig. Hilfestellung bei Bedarf durch: Hersteller des Bauproduktes Andere anerkannte Stelle (z.b. Prüfstelle) Brandschutzsachverständige Übereinstimmungserklärung Zuständigkeiten

27 Der Anwender und die Abweichung.. Abweichung der Bauart oder des Bauproduktes: Übereinstimmungserklärung Zuständigkeiten Beispiel

28 Der Anwender und die Abweichung.. Abweichung der Bauart oder des Bauproduktes: Beispiel aus dem Jahr 2013: Abweichung: 30mm Abstand zwischen Gussrohr und GK Verkleidung (lt. abz gefordert: 50mm) Übereinstimmungserklärung Zuständigkeiten Beispiel

29 Der Anwender und die Abweichung.. Abweichung der Bauart oder des Bauproduktes: Statements: Überwachungsbehörde auf Anfrage:.nicht zuständig, sollte der Brandschutz-SV beurteilen. Brandschutzsachverständige: nicht zuständig, muss der Hersteller beurteilen Hersteller:.kann Abweichung nicht beurteilen, da es nicht das Bauprodukt direkt betrifft. Übereinstimmungserklärung Zuständigkeiten Beispiel

30 Projektbeispiel: Brandschutzplanung

31 Projektbeispiel: Brandschutzplanung Hier eventuell ein Bild vom Kreishaus Steinfurt (Animation Bauschild oder so.) Einfügen

32 Grundrissausschnitt UG Kreishaus Steinfurt bitte einfügen.. (Projekt sollte aber anonym bleiben Projektbeispiel: Brandschutzplanung

33 Grundrissausschnitt UG Kreishaus Steinfurt bitte einfügen.. (Projekt sollte aber anonym bleiben Projektbeispiel: Brandschutzplanung

34 Grundrissausschnitt UG Kreishaus Steinfurt bitte einfügen.. (Projekt sollte aber anonym bleiben Projektbeispiel: Brandschutzplanung

35 Schnitt: RS Tür zwischen Massiv- und Trockenbauwand, mit F90 Schottung über Rohrrahmentür

36 Schnitt: RS Tür zwischen Massiv- und Trockenbauwand, mit F90 Schottung über Rohrrahmentür

37 SW DN100 (Kunststoffrohr brennbar) Ausschnitt Grundriss: Rauchabschnitt kein notwendiger Flur

38 Ausschnitt Grundriss: Rauchabschnitt kein notwendiger Flur Im Bereich der Tür (GK-Schott F90) muss die Kabeltrasse unterbrochen werden und der Mindestabstand von 10 cm zu den HLS-Leitungen ist zwingend einzuhalten

39 R60 bis R90- Abschottung leichte Trennwand nichtbrennbare Kälteleitung 1 - Kälteleitung nicht brennbar 2 - Kautschuk-Schlauch d=3cm 3 - Rockwool Conlit Pyrostat Uni, 2-lagig 4 - Schutzisolierung, Synthesekautschuk Baustoffklasse B1 d= 19 mm 5 - Restspalt mit Gipsfüllung verschließen 6 - Nichtbrennbare Befestigung Leichtbauwand R60-90 nicht brennbare Kälteleitung

40 R30 bis R90- Abschottung leichte Trennwand nichtbrennbare Versorgungsleitung 7 nicht brennbare Versorgungsleitung 8 - Schottung z.b. Mineralwolle, z.b. Conlit 150 U 9 - Weiterführende Isolierung: z.b. Rockwool Nichtbrennbare Befestigung 11 - Restspalt mit z.b. Conlit Kit Spaltbreite 30 mm oder Gipsfüllspachtel verschließen Leichtbauwand R60-90 nicht brennbare Versorgungsleitung

41 R30 bis R90- Abschottung leichte Trennwand brennbare Versorgungsleitung 12 - Brennbare Leitung z.b. PE, PE-HD 13 - Schottung z.b. Mineralwolle, z.b. Conlit 150 U hier jedoch: L=1,00m 14 - Nichtbrennbare Befestigung 15 - Restspalt mit z.b. Conlit Kit Spaltbreite 30 mm oder Gipsfüllspachtel verschließen Leichtbauwand R30-60 brennbare Versorgungsleitung

42 R60 bis R120- Abschottung Massivbauteile nichtbrennbare Versorgungsleitung 16 nicht brennbare Versorgungs- u. Entwässerungsleitungen Schottung z.b. Mineralwolle, z.b. Conlit 150 U 18 - Weiterführende Isolierung: z.b. Rockwool Nichtbrennbare Befestigung 20 - Restspalt mit z.b. Conlit Kit Spaltbreite 30 mm oder Gipsfüllspachtel verschließen oder passgenaue Kernbohrung Massive Wand R60-90 nichtbrennbare Versorgungsleitung

43 R60 bis R120- Abschottung Massivbauteile brennbare Versorgungsleitung 21 - brennbare Versorgungsrohre 22 Schottung z.b. Mineralwolle, z.b. Conlit 150 U hier jedoch: L=1,00m 23 - Nichtbrennbare Befestigung 24 - Restspalt mit z.b. Conlit Kit Spaltbreite 30 mm oder Mörtel/Beton verschließen oder passgenaue Kernbohrung Massive Wand R60-90 brennbare Versorgungsleitung

44 Praxisbilder

45 Rohrleitung nachträglich durch fertige GK Wand verlegt. Leitung zu nah an BSK Konformer Verschluss der GK Wand? Praxisbilder: nachträgliche Rohrverlegung

46 Rohrleitung nachträglich durch fertige GK Wand verlegt. Leitung zu nah an BSK Wanddurchbruch nicht fachgerecht ausgeführt Praxisbilder: nachträgliche Rohrverlegung

47 Schottung am Systemübergang von Guss- auf HT-Rohr Wandabstand GK Wand baut auf Gussrohr auf. Praxisbilder: Mischinstallation

48 Deckendurchführung bei Kälte- und Lüftungsleitungen Ansicht von oben (Bedienseite) Praxisbilder: Trassenführung F90 Decke mit nachträglichem Verschluss

49 gemischte Deckendurchführung: - Verschluss durch getrennte Gewerke - Kunstvolle Einschalung der Kälteleitungen Praxisbilder: Trassenführung F90 Decke mit nachträglichem Verschluss

50 gemischte Deckendurchführung: -vor der Abnahme: Durchbruch nicht ausreichend verfüllt Praxisbilder: Trassenführung F90 Decke mit nachträglichem Verschluss

51 gemischte Deckendurchführung: - Deckendurchbruch vollständig verfüllt - Abnahme nach 4 Wochen endlich geschafft Praxisbilder: Trassenführung F90 Decke mit nachträglichem Verschluss

52 Brandschutzklappe Falscher Einbau: Klappenblatt vor der Wand Praxisbilder: Einbau Brandschutzklappen

53 Brandschutzklappe Deckenöffnung falsch, Kontrollöffnung nicht bedienbar Praxisbilder: Einbau Brandschutzklappen

54 Deckenschottung leicht gemacht. So geht s auch (nicht) Argument des Installateurs: Ich konnte ja nicht wissen ob die Decke schon vergossen war Praxisbilder: Deckenschott für brennbare Leitungen

55 F90-Wand Technikzentrale Fehlender Verschluss, unvollständiger Brandschutz Praxisbilder: fehlender Wandverschluss

56 Kernpunkte der brandschutztechnischen Planung: (oder: die größten Fallen eines Bauleiters, wenn die Planung nicht stimmt) Art der Schottung Abstände von Systemen untereinander (Platzbedarf) Weiterführende Dämmung (Temperaturübertragung) Abstände von Rohrbefestigungen Abweichungen zur MLAR? Brandschutz muss geplant werden

57 Kernpunkte der brandschutztechnischen Planung: (oder: die größten Fallen eines Bauleiters, wenn die Planung nicht stimmt) Bestimmungen / Anforderungen anderer Bauteile Türen Wände Decken, Hohlraumböden Abstände / Anforderungen an Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen Elektro- Versorgungstrassen Planung einer möglichen Nachinstallation Brandschutz muss geplant werden

58 Kernpunkte der brandschutztechnischen Planung: (oder: die größten Fallen eines Bauleiters, wenn die Planung nicht stimmt) Verantwortlichkeiten erkennen: Architekt und TGA Planer Bauleiter Anlagenersteller (Installateur) Hersteller Brandschutzsachverständiger Andere Sachverständige (Elektroanlagen, RLT Anlagen ) Brandschutz muss geplant werden

59 Brandschutz.von der Theorie => zur Praxis Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Brandschutztechnisches Symposium

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