Tarifbestimmungen Anlage 4
|
|
- Reinhold Breiner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bedingungen für ZeitTickets im Abonnement (Abo) Im Rahmen des Ruhr-Lippe-Tarifs können u.a ZeitTickets im Abonnement ausgegeben werden. Hierfür gelten die Tarif - bestimmungen sowie die nachstehend aufgeführten Bedingungen: 1. Abo, Fahrrad Abo, 1. Klasse Abo Aufpreis Abo,! 9 Uhr Abo, 1. Klasse JobTicket Aufpreis, 60plusAbo, Schüler Abo plus, FunAbo 1.1 Voraussetzung: Die unter Punkt 3.2/3.3 der Tarifbestimmungen besonders ausgewiesenen Tickets werden im Abonnement ausgegeben, wenn ein unter Punkt 1. der Tarifbestimmungen genanntes Verkehrsunter - nehmen mit einem Bestellschein ermächtigt wird, das jeweilige Fahrgeld monatlich im Voraus bis auf weiteres, für die Dauer von 12 Monaten von einem in der Bundesrepublik Deutschland geführten Girokonto abzubuchen und im Falle der Verlängerung auch darüber hinaus. Der Bestellschein beinhaltet auch die Zustimmung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren für einen unbefristeten Zeitraum; längstens jedoch bis zur Kündigung des Abos gem. Abschnitt 1.6 (Kündigung). Vor der Auslieferung der Abo-Tickets ist eine Bonitätsprüfung durch das ausgebende Verkehrsunternehmen möglich. Bei einer negativen Auskunft ist das Verkehrsunter - nehmen nicht verpflichtet, den Abo-Antrag entgegen zu nehmen. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten für die Bestellung und das Lastschrift - verfahren erforderlich. Für Schüler-/Auszubildenden ZeitTickets im Abo ist eine Berech - tigung entsprechend Punkt der Tarifbestimmungen nachzuweisen. Bei einer Bestellung des FunAbos ist der Altersnachweis (20 Jahre) zum Zeitpunkt der Bestellung ausreichend. 1 Tarifbestimmungen Aug. 2013
2 1.2 Beginn:! Das Abonnement kann am 1. eines jeden Kalendermonats be - gonnen werden, wenn bis zum 15. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat bei einem unter Punkt 1. der Tarifbestimmungen genannten Verkehrs - unternehmen vorliegt. 1.3 Ausgabe des Tickets: 1.4 Dauer: Das ZeitTicket im Abonnement kann wahlweise als nicht übertragbares oder übertragbares Ticket bestellt werden. 60plusAbos, FunAbos sowie Schüler-/Auszubildenden ZeitTickets im Abonnement sind nicht übertragbar. Abo-Tickets sind vom ersten bis zum letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats gültig. (Ist bei einer Fahrausweisprüfung die Vorlage eines übertragbaren ZeitTickets nicht möglich, gelten die Bestimmungen über die Bezahlung eines erhöhten Beförderungs - entgeltes gem. Abschnitt (7.5) der Beförderungsbedingungen. Das ZeitTicket im Abonnement besteht entweder aus der Kundenkarte und Wertmarke/Wertkarte (nachstehend Wertmarke genannt) mit eingetragener Gültigkeitsdauer oder aus einem einzigen Ticket mit aufgedruckten Gültigkeitsmerk - malen. Der Fahrgast hat die Angaben auf dem Abo-Ticket auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen sind dem ausgebenden Unternehmen unmittelbar anzuzeigen. Das Abonnement gilt für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat, wobei dem Kunden unaufgefordert weitere Tickets zugesandt werden. Schüler-/Auszubildenden ZeitTickets im Abonnement werden nur für den nachgewiesenen Berechtigungszeitraum ausgestellt. 2 Tarifbestimmungen Aug. 2013
3 Eine Verlängerung des Abonnements Schüler-/Auszubildenden ZeitTickets ist nur nach erneuter Vorlage der Berechtigung möglich. Personen, die im Geltungszeitraum des FunAbos 21 Jahre alt werden, erhalten nach Ablauf des Abonnements keine weiteren Tickets zugesandt. Das Abo endet automatisch, so dass eine Kündigung von beiden Seiten nicht erforderlich ist. Bereits ausgelieferte, aber noch nicht bezahlte Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des ausgebenden Verkehrsunternehmens. 1.5 Änderungen: Geltungsbereich: Konto: Die Änderung des örtlichen, zeitlichen und persönlichen (Wechsel von übertragbarer auf nicht übertragbare Abo-Tickets oder umgekehrt) Geltungsbereiches ist jeweils zum 1. eines Kalendermonats möglich. Die Änderungswünsche sind den ausgebenden Verkehrs - unternehmen bis spätestens zum 15. des Vormonats schriftlich oder auf Vordruck mitzuteilen. Die zuvor dem Besteller überlassenen noch gültigen Wertmarken/ Tickets sind bis zum 3. des Nachmonats dem ausgebenden Verkehrs unternehmen zurückzugeben. Wird diese Frist versäumt, ist für jeden folgenden Tag 1/30 des geänderten Beförderungsentgeltes zusätzlich zu entrichten. Bei Einsendung auf dem Postweg gilt das Datum des Poststempels. Die Beweislast bezüglich der Einsendung trägt der Besteller. Änderungswünsche des Bestellers, die den Abo-Preis beeinflussen, bedürfen der Zustimmung des Girokonto-Inhabers. Eine besondere Änderung der Einzugsermächtigung ist nicht erforderlich. Soll das Fahrgeld von einem anderen Girokonto abgebucht werden, ist dem ausgebenden Verkehrsunternehmen eine neue Einzugs - ermächtigung / neues SEPA-Lastschriftmandat (Vordruck) bis zum 15. des Vormonats einzureichen. 3 Tarifbestimmungen Aug. 2013
4 1.5.3 Personalien/Wohnungswechsel: Änderungen der Personalien sowie ein Wohnungswechsel sind den ausgebenden Unternehmen umgehend schriftlich mitzuteilen. 1.6 Kündigung: Kündigung des Abonnements durch den Kunden a) Ordentliche Kündigung: Das Abonnement kann bis zum 15. des Monats zum Monatsende schriftlich gegenüber dem Verkehrsunternehmen gekündigt werden. Wird dieser Termin versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf des dann folgenden Monats. Wird das Abonnement vor Ablauf der 12-Monatsfrist gekündigt, so wird zu dem Abonnementpreis der Unterschied zwischen Abonnementpreis und dem unrabattierten Preis des entsprechenden ZeitTickets für den zurückgelegten Abo-Zeitraum erhoben.! Bei einer vorzeitigen Kündigung des 60plusAbos (vor Ablauf der ersten 12 Monate) werden folgende Beträge für den zurückgelegten Abozeitraum pro Monat nachberechnet: Preisstufe 0 Hamm = 8,87 2/Monat (Partnerkarte = 4,44 2/Monat) Preisstufe Kreis = 9,50 2/Monat Preisstufe Netz = 12,25 2/Monat Preisstufe Netz Übergang = 12,25 2/Monat Preisstufe A in den Städten Arnsberg und Lünen = 6,70 2/Monat Fällt bei einem Abonnement der nachzuberechnende Unterschieds - betrag höher aus als die Forderung bei einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertrages (12 Monate), so erfolgt die Nach - berechnung auf der Basis von 12 Monaten zum Abonnementpreis. Dieses gilt nicht, sofern der Kunde nach Ablauf der 12-Monatsfrist kündigt sowie im Todesfall. 4 Tarifbestimmungen Aug. 2013
5 Wirksam wird die Kündigung erst dann, wenn die zuvor dem Besteller überlassenen, noch gültigen Tickets bis zum 3. des Nachmonats dem ausgebenden Verkehrsunternehmen zurückgegeben worden sind. Bei Einsendung auf dem Postweg gilt das Datum des Poststempels. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem das Ticket dem ausgebenden Unternehmen vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die monatlichen Beträge weiterhin zu zahlen. b) Außerordentliche Kündigung Bei Fahrpreisänderungen ist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eine außerordentliche Kündigung bis zum 15. des Monats, ab dem die Änderung in Kraft tritt, zum Monatsende möglich. In diesem Fall wird die Nachberechnung entsprechend a) nicht erhoben. Wirksam wird die Kündigung erst dann, wenn die zuvor dem Besteller überlassenen, noch gültigen Tickets bis zum 3. des Nachmonats dem ausgebenden Verkehrsunternehmen zurückgegeben worden sind. Bei Einsendung auf dem Postweg gilt das Datum des Poststempels. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem das Ticket dem ausgebenden Unternehmen vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die monatlichen Beträge weiterhin zu zahlen. Erfolgt die Kündigung so spät, dass das Fahrgeld für den Kündigungsmonat bereits abgebucht ist, wird der Betrag unter Abzug eines eventuell anfallenden Bearbeitungsentgeltes gem. vorstehender Regelung zurücküberwiesen Kündigung des Abonnements durch das Verkehrsunternehmen a) Ordentliche Kündigung: Der Abonnementvertrag kann nach Ablauf von 12 Monaten erstmalig bis zum 15. des Monats zum Monatsende gekündigt werden. Wird dieser Termin versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf desjenigen Monats als fortgesetzt, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigungserklärung dem Abonnenten vorliegt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 5 Tarifbestimmungen Aug. 2013
6 b) Außerordentliche Kündigung Das Verkehrsunternehmen ist zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Abbuchung gem. 1.8 nicht möglich ist oder der Kunde Änderungen seines Status (z.b. Ende des Berechtigungszeitraumes) dem Verkehrsunternehmen nicht angezeigt hat. Ebenso ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn bereits zwei Rücklastschriften innerhalb von 6 Monaten entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird, oder wenn eine Bonitätsprüfung des Kunden durch ein zugelassenes Inkassounternehmen zu dem Ergebnis geführt hat, dass Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen. Zu zahlen ist dann für den zurückgelegten Abo-Zeitraum der Unterschied zwischen Abo-Preis und dem unrabattierten Preis des entsprechenden ZeitTickets.! Bei einer vorzeitigen Kündigung des 60plusAbos (vor Ablauf der ersten 12 Monate) werden folgende Beträge für den zurückgelegten Abozeitraum pro Monat nachberechnet: Preisstufe 0 Hamm = 8,87 2/Monat (Partnerkarte = 4,44 2/Monat) Preisstufe Kreis = 9,50 2/Monat Preisstufe Netz = 12,25 2/Monat Preisstufe Netz Übergang = 12,25 2/Monat Preisstufe A in den Städten Arnsberg und Lünen = 6,70 2/Monat Fällt bei einem Abonnement der nachzuberechnende Unterschieds - betrag höher aus als die Forderung bei einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertrages (12 Monate), so erfolgt die Nach - berechnung auf der Basis von 12 Monaten zum Abonnementpreis. Die Zahlung des Unterschiedsbetrages entfällt, wenn der Kunde mindestens 1 Jahr ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat oder verstorben ist. 6 Tarifbestimmungen Aug. 2013
7 1.7 Verlust: Übertragbare Tickets: Bei Verlust oder Zerstörung des übertragbaren Abo-Tickets hat der Fahrgast keinen Anspruch auf Ersatz. Bis zur Beendigung des Gültigkeitszeitraumes der zuvor dem Besteller überlassenen noch gültigen Tickets ist eine Kündigung ausgeschlossen. Die monatlichen Beträge werden weiterhin abgebucht Nicht übertragbare Tickets: Bei Verlust oder Zerstörung der nicht übertragbaren Kundenkarte und Wertmarke ist der monatliche Abo-Preis bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraumes der zuvor dem Besteller überlassenen noch gültigen Tickets weiter zu entrichten. Dieses gilt auch bei Verlust oder Zerstörung von Abo-Tickets, welche als ein Ticket im Scheckkartenformat ausgegeben werden. Für diese Zeit ist eine Kündigung des Abonnements und auch eine Einschränkung des Geltungsbereiches der Wertmarke ausgeschlossen. Der Fahrgast erhält, wenn er den Verlust schriftlich anzeigt, gegen Gebühr (siehe Anlage 1 der Tarifbestimmungen Tafel für sonstige Entgelte ) Ersatzwertmarken/Ersatztickets für den Rest des Ausgabezeitraumes. Die als abhanden gekommene oder als zerstört gemeldete Kunden karte, Wertmarke bzw. Ticket im Scheck - kartenformat ist ungültig. Bei Wiederauffinden sind sie unverzüglich an das ausgebende Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Für die abhanden gekommene oder zerstörte Kundenkarte, Wertmarke bzw. Ticket im Scheckkartenformat wird Fahrgeld nicht erstattet. Wiederholt sich der Verlust, kann das ausgebende Unternehmen das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Im Falle der Kündigung vor Ablauf der Mindest bezugsdauer ist der Unterschiedsbetrag zwischen den monatlichen Einzugsbeträgen nach Ziffer nachzuzahlen. 7 Tarifbestimmungen Aug. 2013
8 1.8 Fristgemäße Abbuchung: Der Kunde verpflichtet sich, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem vorgesehenen Girokonto zu jedem Monatsbeginn bereitzuhalten. Die Tickets verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat. Die ungültigen bzw. nicht genutzten Tickets müssen unverzüglich dem Verkehrsunternehmen zurückgegeben werden. Bis zum Zeitpunkt der Rückgabe sind die monatlichen Abo-Beträge weiterhin zu zahlen. Für jede schriftliche Zahlungserinnerung wird in der Regel ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 2 erhoben. Zusätzlich entstandene Gebühren (z.b. Gebühren für Rücklast - schriften) sind von dem Girokonto-Inhaber zu übernehmen Erstattungen: Eine Erstattung von Beförderungsentgelt wird nur im Fall einer mit Bettlägerigkeit verbundenen Krankheit von über 15 Tagen Dauer vorgenommen, die vom Fahrgast (Ticketinhaber) durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung des Krankenhauses und des entsprechenden Tickets nachgewiesen werden muss. Zur Errechnung des zu erstattenden Betrages wird je Benutzungstag von dem für das MonatsTicket im Abonnement entrichteten Beförderungsentgelt 1/30 abgezogen. Bei übertrag - baren Tickets ist eine Erstattung nicht möglich. Eine Unterbrechung des Abonnements durch Urlaub ist nicht möglich. 2. FlashTicket plus im Abo/FlashTicket im Abo (nachfolgend FlashTickets genannt) 2.1 Voraussetzung: Die unter Punkt und der Tarifbestimmungen besonders ausgewiesenen FlashTickets werden nur im Abonnement 8 Tarifbestimmungen Aug. 2013
9 2.2 Beginn: für die Dauer von 12 Monaten unter folgenden Voraussetzungen ausgegeben: der Nachweis zur Berechtigung zum Erwerb des FlashTickets (Bestätigung durch den Schulträger/Schule) und der Abschluss eines Abonnementvertrages, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch den Erziehungsberechtigten oder durch die volljährige Schülerin/Schüler und die Ermächtigung des Vertragspartners zum Einzug des jeweiligen Fahrgelds von einem in der Bundesrepublik Deutschland geführten Girokonto bis auf weiteres. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist grundsätzlich die Unter - schrift des Erziehungsberechtigten für die Bestellung und das Lastschriftverfahren erforderlich. Vor Auslieferung der FlashTickets ist eine Bonitätsprüfung durch das ausgebende Verkehrsunternehmen möglich.! Das Abonnement kann am 1. eines jeden Kalendermonats begonnen werden, wenn bis zum 15. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen der VRL vorliegt. 2.3 Ausgabe der Tickets: FlashTickets sind vom ersten bis zum letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats gültig. Der Fahrgast hat die Angaben auf den FlashTickets auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen sind dem ausgebenden Unternehmen unmittelbar anzuzeigen. 9 Tarifbestimmungen Aug. 2013
10 2.4 Dauer: Das Abonnement gilt für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat, wobei dem Kunden unaufgefordert weitere FlashTickets zugesandt werden. Die FlashTickets werden nur für den nachgewiesenen Berechti - gungszeitraum ausgestellt. Bereits ausgelieferte, aber noch nicht bezahlte FlashTickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des ausgebenden Verkehrsunternehmens. 2.5 Änderungen: Geltungsbereich:! Die FlashTickets werden einheitlich als Netzkarte ausgegeben. Es kann zwischen verschiedenen Netzen entsprechend der Tarifbestimmungen des Ruhr-Lippe-Tarifs gewählt werden. Netz Ruhr-Lippe = Kreise Unna, Soest, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Stadt Hamm inkl. Übergangsregelungen zu benachbarten Verkehrsverbünden/Verkehrsgemeinschaften oder Netz Übergang Ruhr-Lippe/Münsterland = Kreise Unna, Soest, Coesfeld, Warendorf, Stadt Hamm, Stadt Münster. Schülerinnen/Schüler mit Wohnort - in den Kreisen Unna, Soest und der Stadt Hamm können zwischen dem Netz Ruhr-Lippe und dem Netz Übergang Ruhr-Lippe/ Münsterland wählen. - in den Kreisen Coesfeld, Warendorf und Münster erhalten FlashTickets für das Netz Übergang Ruhr-Lippe/Münsterland - im Märkischen Kreis, Hochsauerlandkreis erhalten FlashTickets für das Netz Ruhr-Lippe. Für auswahlberechtigte Schülerinnen/Schüler ist ein Wechsel des Netzes Ruhr-Lippe zu Netz Übergang Ruhr-Lippe/Münsterland bzw. umgekehrt höchstens einmal in einem Schuljahr möglich. Die zuvor 10 Tarifbestimmungen Aug. 2013
11 2.5.2 Konto: dem Besteller überlassenen noch gültigen FlashTickets sind dem ausgebenden Verkehrsunternehmen bei einem Netzwechsel vorher zurückzugeben. Die Änderungswünsche sind den ausgebenden Verkehrsunternehmen bis spätestens zum 15. des Vormonats schriftlich oder auf Vordruck mitzuteilen.! Soll das Fahrgeld von einem anderen Girokonto abgebucht werden, ist dem ausgebenden Verkehrsunternehmen eine neue Einzugs - ermächtigung / neues SEPA-Lastschriftmandat (Vordruck) bis zum 15. des Vormonats einzureichen Personalien/Wohnungswechsel: Änderungen der Personalien sowie ein Wohnungswechsel sind den ausgebenden Unternehmen umgehend durch den Schulträger schriftlich mitzuteilen. 2.6 Kündigung: Kündigung des Abonnements durch den Kunden a) Ordentliche Kündigung Das Abonnement kann bis zum 15. des Monats zum Monatsende schriftlich gegenüber dem Verkehrsunternehmen gekündigt werden. Wird dieser Termin versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf des dann folgenden Monats. Wird das Abonnement vor Ablauf der 12-Monats-Frist des Abonnementvertrages gekündigt, so wird eine pauschale Bear - beitungsgebühr von 20,00 3 erhoben. Diese werden nicht erhoben, sofern der Kunde nach Ablauf der 12-Monatsfrist kündigt sowie im Todesfall. Wirksam wird die Kündigung erst dann, wenn die zuvor dem Besteller überlassenen, noch gültigen FlashTickets bis zum 3. des Nachmonats dem ausgebenden Verkehrsunternehmen zurückgege- 11 Tarifbestimmungen Aug. 2013
12 ben worden sind. Bei Einsendung auf dem Postweg gilt das Datum des Poststempels. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die FlashTickets dem ausgebenden Unternehmen vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die monatlichen Beträge weiterhin zu zahlen. b) Außerordentliche Kündigung Das Recht des Kunden zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung gegenüber dem Verkehrsunternehmen aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Kunden ist insbesondere im Falle des Wegfalls der Berechtigung i.s.d. Schulfinanzgesetzes, eines Schulwechsels in eine nicht dem FlashTicket-Verfahren angeschlossene Stadt oder das Ende der schulischen Ausbildung gegeben. Bei Fahrpreisänderungen ist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eine außerordentliche Kündigung bis zum 15. des Monats ab dem die Änderung in Kraft tritt zum Monatsende möglich. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wird die pauschale Bearbeitungsgebühr nicht erhoben. Wirksam wird die Kündigung erst dann, wenn die zuvor dem Besteller überlassenen, noch gültigen FlashTickets bis zum 3. des Nachmonats dem ausgebenden Verkehrsunternehmen zurückgegeben worden sind. Bei Einsendung auf dem Postweg gilt das Datum des Poststempels. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die FlashTickets dem ausgebenden Unternehmen vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die monatlichen Beträge weiterhin zu zahlen. Erfolgt die Kündigung so spät, dass das Fahrgeld für den Kündigungsmonat bereits abgebucht ist, wird der Betrag unter Abzug eines eventuell anfallenden Bearbeitungsentgeltes zurükküberwiesen. 12 Tarifbestimmungen Aug. 2013
13 2.6.2 Kündigung des Abonnements durch das Verkehrsunternehmen 2.7 Verlust: a) Ordentliche Kündigung Der Abonnementvertrag kann nach Ablauf von 12 Monaten erstmalig bis zum 15. des Monats zum Monatsende gekündigt werden. Wird dieser Termin versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf desjenigen Monats als fortgesetzt, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigungserklärung dem Abonnenten vorliegt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. b) Außerordentliche Kündigung Das Verkehrsunternehmen ist zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Abbuchung gem. 2.8 nicht möglich ist oder der Kunde Änderungen seines Status (z.b. Ende des Berechtigungszeitraumes) dem Verkehrsunternehmen nicht angezeigt hat. Ebenso ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn bereits zwei Rücklastschriften innerhalb von 6 Monaten entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird, oder wenn eine Bonitätsprüfung des Kunden durch ein zugelassenes Inkassounternehmen zu dem Ergebnis geführt hat, dass Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen. Anfallende Rück lastschriftgebühren und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Bei Verlust oder Zerstörung der FlashTickets ist der monatliche Abo-Preis bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraumes der zuvor dem Besteller überlassenen noch gültigen FlashTickets weiter zu entrichten. Für diese Zeit ist eine Kündigung des Abonnements ausgeschlossen. Der Fahrgast erhält, wenn er den Verlust schriftlich anzeigt, einmalig gegen Gebühr in Höhe von 3,00 2 (FlashTicket)/6,00 2 (FlashTicket plus) je nicht ausgenutzten Kalendermonat des 13 Tarifbestimmungen Aug. 2013
14 ver lorenen bzw. zerstörten FlashTickets für den Rest des Ausgabe - zeitraums Ersatzfahrkarten. Für den laufenden Monat wird kein Ersatz-FlashTicket ausgestellt. Die als abhanden gekommenen oder als zerstört gemeldeten FlashTickets sind ungültig. Bei Wiederauf - finden sind sie unverzüglich an das ausgebende Verkehrsunter - nehmen zurückzugeben. Für die abhanden gekommenen oder zerstörten FlashTickets wird Fahrgeld nicht erstattet. Wiederholt sich der Verlust, kann das ausgebende Unternehmen das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. 2.8 Fristgemäße Abbuchung: Der Kunde verpflichtet sich, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem vorgesehenen Giro-Konto zu jedem Monatsbeginn bereitzuhalten. Die FlashTickets verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat. Die ungültigen bzw. nicht genutzten FlashTickets müssen unverzüglich dem Verkehrsunternehmen zurückgegeben werden. Für jede schriftliche Zahlungserinnerung wird in der Regel ein Bearbeitungsentgelt von 3,00 2 erhoben. Zusätzlich entstandene Gebühren (z.b. Gebühren für Rücklast - schriften) sind von dem Girokonto-Inhaber zu übernehmen. 2.9 Erstattungen: Eine Erstattung von Beförderungsentgelt wegen Nichtausnutzung ist nicht möglich. 14 Tarifbestimmungen Aug. 2013
2.2 Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten für die Bestellung und das Lastschriftverfahren erforderlich.
Anlage 6 Abonnementsbedingungen für den monatlichen Fahrgeldeinzug 1 MonatsTickets und FunAbo 2 Voraussetzungen 2.1 MonatsTickets und MonatsTickets 9-Uhr können im Abonnement ausgegeben werden. Das 60plusAbo
MehrTarifbestimmungen Anlage 4
Bedingungen für ZeitTickets im Abonnement (Abo) Im Rahmen des Münsterland-Tarifs können ZeitTickets im Abonnement ausgegeben werden. Hierfür gelten die Tarifbestimmungen sowie die nachstehend aufgeführten
MehrAbonnementbedingungen BärenTicket Anlage 10
Abonnementbedingungen BärenTicket Das BärenTicket im elektronischen Fahrgeldmanagement kann im Jahresabonnement mit monatlichem Fahrgeldeinzug bezogen werden. Hierfür gelten die Beförderungsbedingungen
MehrAbonnementbedingungen YoungTicketPlus und AzubiAbo Anlage 9
Abonnementbedingungen zum YoungTicketPLUS und AzubiAbio YoungTicketPLUS und AzubiAbo (im Nachfolgenden AuszubildendenTicket genannt) mit elektronischem Fahrgeldmanagement können im Jahresabonnement mit
MehrAbonnementbedingungen Ticket1000 Ticket2000 Anlage 7
Abonnementbedingungen zum Ticket1000 und Ticket2000 Folgende Tickets können mit elektronischem Fahrgeldmanagement im Jahresabonnement mit monatlichem Fahrgeldeinzug bezogen werden: Ticket2000 Ticket1000
MehrAbonnementbedingungen SchokoTicket Anlage 8
Abonnementbedingungen zum SchokoTicket SchokoTickets mit elektronischem Fahrgeldmanagement können im Jahresabonnement mit monatlichem Fahrgeldeinzug bezogen werden. Hierfür gelten die Beförderungsbedingungen
MehrTarifbestimmungen Anlage 4
Bedingungen für ZeitTickets im Abonnement (Abo) Im Rahmen des Münsterland-Tarifs können ZeitTickets im Abonnement ausgegeben werden. Hierfür gelten die Tarifbestimmungen sowie die nachstehend aufgeführten
MehrAnlage 9. Tarifbestimmungen SchülerTicket. A. Fakultativmodell. 1. Allgemeines
Anlage 9 Tarifbestimmungen SchülerTicket A. Fakultativmodell 1. Allgemeines 1.1 Die Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd (VGWS) bietet allen Schüler- Innen der weiterführenden Schulen, des Vollzeit-Berufskollegs
MehrAbonnementbedingungen FirmenTicket Anlage 11
Abonnementbedingungen zum FirmenTicket Es gelten für das FirmenTicket im Jahresabonnement die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VRR sowie die nachfolgend aufgeführten Bedingungen: 1. Voraussetzungen
MehrMuster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
Mehrb) Die CleverCard kreisweit gilt ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für 12 aufeinanderfolgende Monate.
Besondere Bedingungen für die Jahreskarte für Schüler und Auszubildende CleverCard kreisweit bei Barzahlung oder einmaliger Abbuchung und mehrmaliger Abbuchung im Voraus im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV),
MehrMontessori Verein Kösching e.v.
Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber
MehrPräambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren
Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber
MehrBestellung eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen
Bestellung eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen Sehr geehrte Damen und Herren, der Kauf eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements
MehrBestellung eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen
Bestellung eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen Sehr geehrte Damen und Herren, der Kauf eines Persönlichen RMV-Jahreskarten-Abonnements
Mehr(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)
Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:
MehrIch / wir melde/n mein / unser Kind:
Ansprechpartner: Andrea Grund Handynr.: 0151 55991453 e-mail: grund@gernzeit.de homepage: www.gernzeit.de Ich / wir melde/n mein / unser Kind: Name: Vorname: Geburtstag: Erziehungsberechtigte: Name: Vorname:
MehrVertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes
Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch
MehrAnmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule
Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Geburtsdatum Strasse
MehrBedingungen fu r den Erwerb und die Nutzung der Bildungswerk Karte des Bildungswerk Sport
Bedingungen fu r den Erwerb und die Nutzung der Bildungswerk Karte des Bildungswerk Sport Gültig vom 1. Januar 2015 Herausgeber: Bildungswerk des LSB Rheinland-Pfalz e.v. Inhalt 1. Allgemeine Bedingungen...
MehrAnmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule
Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter zur Betreuung durch die Kinder-Stadtkirche an: Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum
MehrDarlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und
Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, 95236 Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens
Mehrim Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrUnter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:
Vertrag Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Name des Teilnehmers: (bei Minderjährigen auch
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
MehrAufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder
Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Die Evangelische Kirchengemeinde / Der Evangelische Gesamtverband Name... Strasse... PLZ, Ort... vertreten
MehrAbonnementbedingungen YoungTicketPlus Anlage 9
Abonnementbedingungen zum YoungTicketPLUS YoungTicketPLUS (im weiteren AuszubildendenTicket) mit elektronischem Fahrgeldmanagement können im Jahresabonnement mit monatlichem Fahrgeldeinzug bezogen werden.
MehrNetzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma
MehrBestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse
GEBÜHRENSATZUNG Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse 1 Zweck, Öffnungszeit 2 Gebühren- und Entgeltschuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Besuchsgebühren 4 Besuchsgebühren/ Entgelte 5 Weitere
Mehrgolfclub-fleesensee.de
Jahresspielberechtigungsvertrag zwischen der Fleesensee Sportanlagen GmbH c/o Golf & Country Club Fleesensee e.v. Tannenweg 1, D-17213 Göhren-Lebbin vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Hilleke,
MehrBedingungen für Jahresund Abonnementkarten
Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald Geschäftsleitung Luckau Nissanstrasse 7 15926 Luckau Bedingungen für Jahresund Abonnementkarten (Anlage 5 des VBB-Tarifs, Stand 1. April 2009) (Zeitkarten
MehrFür schlaue Rechner: die Blaue.
Rundum mobil und es kostet nicht viel! Für schlaue Rechner: die Blaue. Wer an 20 Tagen im Monat mit dem Auto in die Innenstadt von Rheine fährt, Hin- und Rückweg ca. 12 Kilometer, zahlt bei einem Mittelklasse-
MehrAufnahmeantrag. Name: Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Geb.-Datum: Tel.: Mobil-Nr.: E-Mail: Fax:
Aufnahmeantrag Name: Vorname: Straße: PLZ, Wohnort: Geb.-Datum: Tel.: Mobil-Nr.: E-Mail: Fax: Art der Mitgliedschaft: Aktiv: Passiv: Jugend: Versicherung vorhanden?: Ja: (bitte Nachweis beifügen) Nein:
MehrAus den Tarifbestimmungen (Teil B des bodo-tarifs gültig ab )
Aus den Tarifbestimmungen (Teil B des bodo-tarifs gültig ab 1.1.2018) 4.4.5 Abonnements 4.4.5.1 Abokarten und PremiumAbokarten Abokarten werden an jedermann ausgegeben und sind persönlich oder übertragbar.
MehrAnschlussnutzungsvertrag (Strom)
Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrFAQs zum VMT-Jobticket Freistaat Thüringen
Nr. Frage Antwort 1 Was ist ein VMT-Jobticket? Das VMT-Jobticket ist ein speziell auf die Belange der Beschäftigten von Firmen, Verbänden und Behörden zugeschnittenes Tarifangebot, das gegenüber der Abo-Monatskarte
Mehrgolfclub-fleesensee.de
Spielberechtigungsvertrag für Studenten und Auszubildende bis 27 Jahre zwischen der Fleesensee Sportanlagen GmbH c/o Golf & Country Club Fleesensee e.v. Tannenweg 1, D-17213 Göhren-Lebbin vertreten durch
MehrAbonnementbedingungen YoungTicketPlus und AzubiAbo Anlage 9
Abonnementbedingungen zum YoungTicketPLUS und AzubiAbo YoungTicketPLUS und AzubiAbo (im Nachfolgenden AuszubildendenTicket genannt) mit elektronischem Fahrgeldmanagement können im Jahresabonnement mit
MehrBestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse
GEBÜHRENSATZUNG Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse 1 Zweck, Öffnungszeit 2 Gebühren- und Entgeltschuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Besuchsgebühren 4 Besuchsgebühren/ Entgelte 5 Weitere
MehrAnhang für die. Dauerspiel-Teilnahme (ABO) zu den Internet-Teilnahmebedingungen für. die Deutsche Sportlotterie
Anhang für die Dauerspiel-Teilnahme (ABO) zu den Internet-Teilnahmebedingungen für die Deutsche Sportlotterie (Im Folgenden genannt: Dauerspiel-Bedingungen) vom 20. Januar 2015 PRÄAMBEL Ziele des staatlichen
MehrLastschriftauftrag smskaufen.com
Lastschriftauftrag smskaufen.com Sehr geehrte Damen und Herren, wir/ich bitte(n) Sie widerruflich, die von der Firma EventVoiceMedia GmbH, Mindener Straße, 32049 Herford, Konto- Nr. des Empfängers: 88
MehrAbonnementbedingungen BärenTicket Anlage 10
Abonnementbedingungen BärenTicket Das BärenTicket im elektronischen Fahrgeldmanagement kann im Jahresabonnement mit monatlichem Fahrgeldeinzug bezogen werden. Hierfür gelten die Beförderungsbedingungen
MehrInformationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013
Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 I. Mögliche Abschlüsse: 1. Hauptschulabschluss (HSA) - nach Abschluss
MehrMuster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)
Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag
MehrGeburtsdatum Geschlecht männlich weiblich. Haben Sie bereits ein Abo bei der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbh (VKU) ja nein
Antrag auf Ausstellung eines»sozialtickets SchülerAbo plus«für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Unna Straße Haus-Nr. wohnhaft bei PLZ Wohnort Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Telefon-Nr.
MehrSTOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.
STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen
MehrP A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain
Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,
MehrBetreute Grundschule der Philipp-Schubert-Schule Blasbacherstraße 14, 35586 Wetzlar Betreute-Grundschule-Hermannstein@gmx.de.
Zehnerkarte Anmeldung Hiermit kaufe ich bzw. wir für meine(n) (unser/e) Tochter / Sohn E-mail-Adresse Gläubiger- Identifikationsnummer Mandatsreferenz DE28ZZZ00000322863 10er Karte 1 60,00 Euro Gültig
MehrKinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)
Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische
MehrErwerbsminderungsrente
Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der
MehrVertrag. über die1,5 jährige berufsbegleitende Fortbildung für langjährig berufserfahrene Psychotherapeuten in Essentieller Psychotherapie.
Institut für ESSENTIELLE PSYCHOTHERAPIE Leitung: Wolfgang Erhardt Eichkuhle 22, 53773 Hennef Fon: 02242/9175738 Fax: 02242/915285 info@essentielle-psychoherapie.de www.essentielle-psychotherapie.de Vertrag
MehrBeitragsordnung. Leichtathletik-Sport-Club Bad Nauheim e.v.
Beitragsordnung Leichtathletik-Sport-Club Bad Nauheim e.v. Auf der Grundlage von 9 der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 11.12.2012 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
MehrDarlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift
Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in
MehrAusbildungsvertrag für 2-jährige Ausbildung zum/zur Yogalehrer/in 2015 / 2016
Ananda Ausbildungsvertrag für 2-jährige Ausbildung zum/zur Yogalehrer/in 2015 / 2016 (Exemplar für die Kursleitung) Hiermit melde ich mich verbindlich zu den unten genannten Bedingungen zur Ausbildung
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
Mehr4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV
4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV 4.1 Der Verbrauch des Kunden wird jährlich festgestellt und abgerechnet (Jahresabrechnung erfolgt im rollierenden Abrechnungsverfahren ). 4.2 Auf Wunsch des Kunden rechnet
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrMUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur
für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber
MehrFolgende Fahrausweise werden im Abonnement mit monatlicher Abbuchung ausgegeben:
Anlage 5 Bedingungen für Abonnements 1 Allgemeines Im Abonnement werden Fahrausweise mit einem Geltungszeitraum von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten ausgegeben. Voraussetzung für das Abonnement ist die
MehrAnnette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen :
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich,, nachstehend das Einzelunternehmen : verkauft Waren über den Onlineshop zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite
Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, welche an dem Programm airberlin exquisite der Airberlin PLC & Co. Luftverkehrs
MehrHow to do? Projekte - Zeiterfassung
How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...
MehrPreisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)
Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner
MehrAbonnementbedingungen Ticket1000 und Ticket2000 Anlage 7
Abonnementbedingungen zum Ticket1000 und Ticket2000 Folgende Tickets können mit elektronischem Fahrgeldmanagement im Jahresabonnement mit monatlichem Fahrgeldeinzug bezogen werden: Ticket2000 Ticket1000
MehrStand: Mai 2007. CleverCard die neue Schülerjahreskarte vom RMV
Stand: Mai 2007 CleverCard die neue Schülerjahreskarte vom RMV Viel Freizeit für wenig Kohle. Sogar verbundweit. Wohin du willst oder musst mit der CleverCard bist du immer mobil. Die CleverCard ist die
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrHeimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG
Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)
MehrANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG
Krankenversicherung a. G. Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal BD.: Vers.-Nr.: ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG Antragsteller (Versicherungsnehmer) Herr Frau Name, Vorname, Titel
MehrSEPA Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht des Zahlungspflichtigen
SEPA Lastschrift (Basis- bzw. Firmenlastschrift) aus Sicht des Zahlungspflichtigen Neben den bekannten nationalen Lastschrift-/Einzugsermächtigungsverfahren werden von der Oberbank mit dem SEPA Basislastschrift/Direct
MehrPreis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Professional Backup V 1.0.1. Stand: 21.01.2015
Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH Professional Backup V 1.0.1 Stand: 21.01.2015 INHALTSVERZEICHNIS Inhalt PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS PROFESSIONAL BACKUP... 3 Leistungen der Backup-Pakete...
MehrVollzeitarbeitsvertrag
Vollzeitarbeitsvertrag (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen (Name und
MehrMuster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber
Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)
MehrMonitoring-Service Anleitung
Anleitung 1. Monitoring in CrefoDirect Wie kann Monitoring über CrefoDirect bestellt werden? Bestellung von Monitoring beim Auskunftsabruf Beim Auskunftsabruf kann das Monitoring direkt mitbestellt werden.
MehrMuster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln
Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende
MehrTarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)
Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und
MehrGebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang
Gebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang Master of Science in Information Systems an der Georg-August-Universität-Göttingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Gemäß 13 (4) NHG
MehrNetzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Gasversorgung Dessau GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9870079900007 (nachfolgend Netzbetreiber),
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrBetreuungsvertrag. 1. Kinderbetreuung. Zwischen dem Verein. (vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder) nachfolgend Verein genannt
Montessori Integrationskindergarten München Ost MIMO e.v. Betreuungsvertrag Emil-Riedel-Straße 1 80538 München Telefon (089) 21 01 94 90 Fax (089) 97 39 40 59 mail@mimo-ev.de Bank für Sozialwirtschaft
MehrGebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München)
Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) 1 Besuchsgebühren - Tabelle Kindergarten Einkünfte Euro (Brutto) Bis 4 Bis 5 Bis 6 Bis 7 Bis 8 Bis 9 Über 9 Bis
MehrKAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!)
KAUFVERTRAG FÜR EIN GEBRAUCHTES KRAFTFAHRZEUG (Nichtzutreffendes* streichen, Hinweise und Vertragsbestimmungen durchlesen!) verkauft hiermit das nachstehend beschriebene Kraftfahrzeug unter Ausschluss
MehrAnmeldung zum Hort (Ganztagesangebot) der Kinder-Stadtkirche an der Waldschule Neureut
Anmeldung zum Hort (Ganztagesangebot) der Kinder-Stadtkirche an der Waldschule Neureut Hiermit melde ich meine Tochter / meinen Sohn Stand: zum 01.09.2015 Name, Vorname Telefon Straße Geburtsdatum PLZ,
MehrSEPA-Mandate in Lexware buchalter verwalten
SEPA-Mandate in Lexware buchalter verwalten Inhalt 1. SEPA-Lastschriftverfahren... 1 1.1. SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit)... 1 1.2. SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct
MehrVertrag über die Registrierung von Domainnamen
Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:
MehrBenutzungsordnung. für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich. vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001
Benutzungsordnung für die öffentliche Bibliothek der Stadt Mechernich vom 25.3.1998 i.d.f. der 1. Änderung vom 19.12.2001 Aufgrund der 7, 8 und 41 (1) Satz 2, Ziffer f der Gemeindeordnung für das Land
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrNetzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP)
Zählpunktbezeichnung (Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt) Kundennummer Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP) zwischen den Stadtwerken Ebermannstadt Versorgungsbetriebe
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
Mehr- 1 - Betreuung. an der Hugo-Kükelhaus-Schule. ohne Integrationshelfer. Privatrechtlicher Vertrag
- 1 - Betreuung an der Hugo-Kükelhaus-Schule ohne Integrationshelfer Privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Leverkusen e. V. Erziehungsberechtigte (Mutter) und Name, Vorname:
Mehr2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze
Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadt Neubrandenburg über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren (Abfallgebührensatzung) - Lesefassung Auf Grund von Artikel 2 der 3. Satzung zur Änderung
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrSEPA Single Euro Payments Area. Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem.
SEPA Single Euro Payments Area Das neue europaweit einheitliche Zahlungssystem. Das ist neu im europäischen Zahlungsverkehr. Sind Ihnen auf Ihrem Kontoauszug die Begriffe IBAN und BIC aufgefallen? Sie
MehrHändlerbedingungen für das System GeldKarte
Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
Mehr