Tarifbestimmungen Anlage 4

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1 Bedingungen für ZeitTickets im Abonnement (Abo) Im Rahmen des Ruhr-Lippe-Tarifs können u.a ZeitTickets im Abonnement ausgegeben werden. Hierfür gelten die Tarif - bestimmungen sowie die nachstehend aufgeführten Bedingungen: 1. Abo, Fahrrad Abo, 1. Klasse Abo Aufpreis Abo,! 9 Uhr Abo, 1. Klasse JobTicket Aufpreis, 60plusAbo, Schüler Abo plus, FunAbo 1.1 Voraussetzung: Die unter Punkt 3.2/3.3 der Tarifbestimmungen besonders ausgewiesenen Tickets werden im Abonnement ausgegeben, wenn ein unter Punkt 1. der Tarifbestimmungen genanntes Verkehrsunter - nehmen mit einem Bestellschein ermächtigt wird, das jeweilige Fahrgeld monatlich im Voraus bis auf weiteres, für die Dauer von 12 Monaten von einem in der Bundesrepublik Deutschland geführten Girokonto abzubuchen und im Falle der Verlängerung auch darüber hinaus. Der Bestellschein beinhaltet auch die Zustimmung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren für einen unbefristeten Zeitraum; längstens jedoch bis zur Kündigung des Abos gem. Abschnitt 1.6 (Kündigung). Vor der Auslieferung der Abo-Tickets ist eine Bonitätsprüfung durch das ausgebende Verkehrsunternehmen möglich. Bei einer negativen Auskunft ist das Verkehrsunter - nehmen nicht verpflichtet, den Abo-Antrag entgegen zu nehmen. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten für die Bestellung und das Lastschrift - verfahren erforderlich. Für Schüler-/Auszubildenden ZeitTickets im Abo ist eine Berech - tigung entsprechend Punkt der Tarifbestimmungen nachzuweisen. Bei einer Bestellung des FunAbos ist der Altersnachweis (20 Jahre) zum Zeitpunkt der Bestellung ausreichend. 1 Tarifbestimmungen Aug. 2013

2 1.2 Beginn:! Das Abonnement kann am 1. eines jeden Kalendermonats be - gonnen werden, wenn bis zum 15. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat bei einem unter Punkt 1. der Tarifbestimmungen genannten Verkehrs - unternehmen vorliegt. 1.3 Ausgabe des Tickets: 1.4 Dauer: Das ZeitTicket im Abonnement kann wahlweise als nicht übertragbares oder übertragbares Ticket bestellt werden. 60plusAbos, FunAbos sowie Schüler-/Auszubildenden ZeitTickets im Abonnement sind nicht übertragbar. Abo-Tickets sind vom ersten bis zum letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats gültig. (Ist bei einer Fahrausweisprüfung die Vorlage eines übertragbaren ZeitTickets nicht möglich, gelten die Bestimmungen über die Bezahlung eines erhöhten Beförderungs - entgeltes gem. Abschnitt (7.5) der Beförderungsbedingungen. Das ZeitTicket im Abonnement besteht entweder aus der Kundenkarte und Wertmarke/Wertkarte (nachstehend Wertmarke genannt) mit eingetragener Gültigkeitsdauer oder aus einem einzigen Ticket mit aufgedruckten Gültigkeitsmerk - malen. Der Fahrgast hat die Angaben auf dem Abo-Ticket auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen sind dem ausgebenden Unternehmen unmittelbar anzuzeigen. Das Abonnement gilt für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat, wobei dem Kunden unaufgefordert weitere Tickets zugesandt werden. Schüler-/Auszubildenden ZeitTickets im Abonnement werden nur für den nachgewiesenen Berechtigungszeitraum ausgestellt. 2 Tarifbestimmungen Aug. 2013

3 Eine Verlängerung des Abonnements Schüler-/Auszubildenden ZeitTickets ist nur nach erneuter Vorlage der Berechtigung möglich. Personen, die im Geltungszeitraum des FunAbos 21 Jahre alt werden, erhalten nach Ablauf des Abonnements keine weiteren Tickets zugesandt. Das Abo endet automatisch, so dass eine Kündigung von beiden Seiten nicht erforderlich ist. Bereits ausgelieferte, aber noch nicht bezahlte Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des ausgebenden Verkehrsunternehmens. 1.5 Änderungen: Geltungsbereich: Konto: Die Änderung des örtlichen, zeitlichen und persönlichen (Wechsel von übertragbarer auf nicht übertragbare Abo-Tickets oder umgekehrt) Geltungsbereiches ist jeweils zum 1. eines Kalendermonats möglich. Die Änderungswünsche sind den ausgebenden Verkehrs - unternehmen bis spätestens zum 15. des Vormonats schriftlich oder auf Vordruck mitzuteilen. Die zuvor dem Besteller überlassenen noch gültigen Wertmarken/ Tickets sind bis zum 3. des Nachmonats dem ausgebenden Verkehrs unternehmen zurückzugeben. Wird diese Frist versäumt, ist für jeden folgenden Tag 1/30 des geänderten Beförderungsentgeltes zusätzlich zu entrichten. Bei Einsendung auf dem Postweg gilt das Datum des Poststempels. Die Beweislast bezüglich der Einsendung trägt der Besteller. Änderungswünsche des Bestellers, die den Abo-Preis beeinflussen, bedürfen der Zustimmung des Girokonto-Inhabers. Eine besondere Änderung der Einzugsermächtigung ist nicht erforderlich. Soll das Fahrgeld von einem anderen Girokonto abgebucht werden, ist dem ausgebenden Verkehrsunternehmen eine neue Einzugs - ermächtigung / neues SEPA-Lastschriftmandat (Vordruck) bis zum 15. des Vormonats einzureichen. 3 Tarifbestimmungen Aug. 2013

4 1.5.3 Personalien/Wohnungswechsel: Änderungen der Personalien sowie ein Wohnungswechsel sind den ausgebenden Unternehmen umgehend schriftlich mitzuteilen. 1.6 Kündigung: Kündigung des Abonnements durch den Kunden a) Ordentliche Kündigung: Das Abonnement kann bis zum 15. des Monats zum Monatsende schriftlich gegenüber dem Verkehrsunternehmen gekündigt werden. Wird dieser Termin versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf des dann folgenden Monats. Wird das Abonnement vor Ablauf der 12-Monatsfrist gekündigt, so wird zu dem Abonnementpreis der Unterschied zwischen Abonnementpreis und dem unrabattierten Preis des entsprechenden ZeitTickets für den zurückgelegten Abo-Zeitraum erhoben.! Bei einer vorzeitigen Kündigung des 60plusAbos (vor Ablauf der ersten 12 Monate) werden folgende Beträge für den zurückgelegten Abozeitraum pro Monat nachberechnet: Preisstufe 0 Hamm = 8,87 2/Monat (Partnerkarte = 4,44 2/Monat) Preisstufe Kreis = 9,50 2/Monat Preisstufe Netz = 12,25 2/Monat Preisstufe Netz Übergang = 12,25 2/Monat Preisstufe A in den Städten Arnsberg und Lünen = 6,70 2/Monat Fällt bei einem Abonnement der nachzuberechnende Unterschieds - betrag höher aus als die Forderung bei einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertrages (12 Monate), so erfolgt die Nach - berechnung auf der Basis von 12 Monaten zum Abonnementpreis. Dieses gilt nicht, sofern der Kunde nach Ablauf der 12-Monatsfrist kündigt sowie im Todesfall. 4 Tarifbestimmungen Aug. 2013

5 Wirksam wird die Kündigung erst dann, wenn die zuvor dem Besteller überlassenen, noch gültigen Tickets bis zum 3. des Nachmonats dem ausgebenden Verkehrsunternehmen zurückgegeben worden sind. Bei Einsendung auf dem Postweg gilt das Datum des Poststempels. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem das Ticket dem ausgebenden Unternehmen vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die monatlichen Beträge weiterhin zu zahlen. b) Außerordentliche Kündigung Bei Fahrpreisänderungen ist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eine außerordentliche Kündigung bis zum 15. des Monats, ab dem die Änderung in Kraft tritt, zum Monatsende möglich. In diesem Fall wird die Nachberechnung entsprechend a) nicht erhoben. Wirksam wird die Kündigung erst dann, wenn die zuvor dem Besteller überlassenen, noch gültigen Tickets bis zum 3. des Nachmonats dem ausgebenden Verkehrsunternehmen zurückgegeben worden sind. Bei Einsendung auf dem Postweg gilt das Datum des Poststempels. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem das Ticket dem ausgebenden Unternehmen vorliegt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die monatlichen Beträge weiterhin zu zahlen. Erfolgt die Kündigung so spät, dass das Fahrgeld für den Kündigungsmonat bereits abgebucht ist, wird der Betrag unter Abzug eines eventuell anfallenden Bearbeitungsentgeltes gem. vorstehender Regelung zurücküberwiesen Kündigung des Abonnements durch das Verkehrsunternehmen a) Ordentliche Kündigung: Der Abonnementvertrag kann nach Ablauf von 12 Monaten erstmalig bis zum 15. des Monats zum Monatsende gekündigt werden. Wird dieser Termin versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf desjenigen Monats als fortgesetzt, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigungserklärung dem Abonnenten vorliegt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. 5 Tarifbestimmungen Aug. 2013

6 b) Außerordentliche Kündigung Das Verkehrsunternehmen ist zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Abbuchung gem. 1.8 nicht möglich ist oder der Kunde Änderungen seines Status (z.b. Ende des Berechtigungszeitraumes) dem Verkehrsunternehmen nicht angezeigt hat. Ebenso ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn bereits zwei Rücklastschriften innerhalb von 6 Monaten entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird, oder wenn eine Bonitätsprüfung des Kunden durch ein zugelassenes Inkassounternehmen zu dem Ergebnis geführt hat, dass Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen. Zu zahlen ist dann für den zurückgelegten Abo-Zeitraum der Unterschied zwischen Abo-Preis und dem unrabattierten Preis des entsprechenden ZeitTickets.! Bei einer vorzeitigen Kündigung des 60plusAbos (vor Ablauf der ersten 12 Monate) werden folgende Beträge für den zurückgelegten Abozeitraum pro Monat nachberechnet: Preisstufe 0 Hamm = 8,87 2/Monat (Partnerkarte = 4,44 2/Monat) Preisstufe Kreis = 9,50 2/Monat Preisstufe Netz = 12,25 2/Monat Preisstufe Netz Übergang = 12,25 2/Monat Preisstufe A in den Städten Arnsberg und Lünen = 6,70 2/Monat Fällt bei einem Abonnement der nachzuberechnende Unterschieds - betrag höher aus als die Forderung bei einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertrages (12 Monate), so erfolgt die Nach - berechnung auf der Basis von 12 Monaten zum Abonnementpreis. Die Zahlung des Unterschiedsbetrages entfällt, wenn der Kunde mindestens 1 Jahr ununterbrochen am Abonnement teilgenommen hat oder verstorben ist. 6 Tarifbestimmungen Aug. 2013

7 1.7 Verlust: Übertragbare Tickets: Bei Verlust oder Zerstörung des übertragbaren Abo-Tickets hat der Fahrgast keinen Anspruch auf Ersatz. Bis zur Beendigung des Gültigkeitszeitraumes der zuvor dem Besteller überlassenen noch gültigen Tickets ist eine Kündigung ausgeschlossen. Die monatlichen Beträge werden weiterhin abgebucht Nicht übertragbare Tickets: Bei Verlust oder Zerstörung der nicht übertragbaren Kundenkarte und Wertmarke ist der monatliche Abo-Preis bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraumes der zuvor dem Besteller überlassenen noch gültigen Tickets weiter zu entrichten. Dieses gilt auch bei Verlust oder Zerstörung von Abo-Tickets, welche als ein Ticket im Scheckkartenformat ausgegeben werden. Für diese Zeit ist eine Kündigung des Abonnements und auch eine Einschränkung des Geltungsbereiches der Wertmarke ausgeschlossen. Der Fahrgast erhält, wenn er den Verlust schriftlich anzeigt, gegen Gebühr (siehe Anlage 1 der Tarifbestimmungen Tafel für sonstige Entgelte ) Ersatzwertmarken/Ersatztickets für den Rest des Ausgabezeitraumes. Die als abhanden gekommene oder als zerstört gemeldete Kunden karte, Wertmarke bzw. Ticket im Scheck - kartenformat ist ungültig. Bei Wiederauffinden sind sie unverzüglich an das ausgebende Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Für die abhanden gekommene oder zerstörte Kundenkarte, Wertmarke bzw. Ticket im Scheckkartenformat wird Fahrgeld nicht erstattet. Wiederholt sich der Verlust, kann das ausgebende Unternehmen das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Im Falle der Kündigung vor Ablauf der Mindest bezugsdauer ist der Unterschiedsbetrag zwischen den monatlichen Einzugsbeträgen nach Ziffer nachzuzahlen. 7 Tarifbestimmungen Aug. 2013

8 1.8 Fristgemäße Abbuchung: Der Kunde verpflichtet sich, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem vorgesehenen Girokonto zu jedem Monatsbeginn bereitzuhalten. Die Tickets verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat. Die ungültigen bzw. nicht genutzten Tickets müssen unverzüglich dem Verkehrsunternehmen zurückgegeben werden. Bis zum Zeitpunkt der Rückgabe sind die monatlichen Abo-Beträge weiterhin zu zahlen. Für jede schriftliche Zahlungserinnerung wird in der Regel ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 2 erhoben. Zusätzlich entstandene Gebühren (z.b. Gebühren für Rücklast - schriften) sind von dem Girokonto-Inhaber zu übernehmen Erstattungen: Eine Erstattung von Beförderungsentgelt wird nur im Fall einer mit Bettlägerigkeit verbundenen Krankheit von über 15 Tagen Dauer vorgenommen, die vom Fahrgast (Ticketinhaber) durch Vorlage eines ärztlichen Attestes oder einer Bescheinigung des Krankenhauses und des entsprechenden Tickets nachgewiesen werden muss. Zur Errechnung des zu erstattenden Betrages wird je Benutzungstag von dem für das MonatsTicket im Abonnement entrichteten Beförderungsentgelt 1/30 abgezogen. Bei übertrag - baren Tickets ist eine Erstattung nicht möglich. Eine Unterbrechung des Abonnements durch Urlaub ist nicht möglich. 2. FlashTicket plus im Abo/FlashTicket im Abo (nachfolgend FlashTickets genannt) 2.1 Voraussetzung: Die unter Punkt und der Tarifbestimmungen besonders ausgewiesenen FlashTickets werden nur im Abonnement 8 Tarifbestimmungen Aug. 2013

9 2.2 Beginn: für die Dauer von 12 Monaten unter folgenden Voraussetzungen ausgegeben: der Nachweis zur Berechtigung zum Erwerb des FlashTickets (Bestätigung durch den Schulträger/Schule) und der Abschluss eines Abonnementvertrages, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern durch den Erziehungsberechtigten oder durch die volljährige Schülerin/Schüler und die Ermächtigung des Vertragspartners zum Einzug des jeweiligen Fahrgelds von einem in der Bundesrepublik Deutschland geführten Girokonto bis auf weiteres. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist grundsätzlich die Unter - schrift des Erziehungsberechtigten für die Bestellung und das Lastschriftverfahren erforderlich. Vor Auslieferung der FlashTickets ist eine Bonitätsprüfung durch das ausgebende Verkehrsunternehmen möglich.! Das Abonnement kann am 1. eines jeden Kalendermonats begonnen werden, wenn bis zum 15. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat bei einem Verkehrsunternehmen der VRL vorliegt. 2.3 Ausgabe der Tickets: FlashTickets sind vom ersten bis zum letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats gültig. Der Fahrgast hat die Angaben auf den FlashTickets auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen sind dem ausgebenden Unternehmen unmittelbar anzuzeigen. 9 Tarifbestimmungen Aug. 2013

10 2.4 Dauer: Das Abonnement gilt für 12 aufeinander folgende Kalendermonate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich jeweils um einen weiteren Kalendermonat, wobei dem Kunden unaufgefordert weitere FlashTickets zugesandt werden. Die FlashTickets werden nur für den nachgewiesenen Berechti - gungszeitraum ausgestellt. Bereits ausgelieferte, aber noch nicht bezahlte FlashTickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des ausgebenden Verkehrsunternehmens. 2.5 Änderungen: Geltungsbereich:! Die FlashTickets werden einheitlich als Netzkarte ausgegeben. Es kann zwischen verschiedenen Netzen entsprechend der Tarifbestimmungen des Ruhr-Lippe-Tarifs gewählt werden. Netz Ruhr-Lippe = Kreise Unna, Soest, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Stadt Hamm inkl. Übergangsregelungen zu benachbarten Verkehrsverbünden/Verkehrsgemeinschaften oder Netz Übergang Ruhr-Lippe/Münsterland = Kreise Unna, Soest, Coesfeld, Warendorf, Stadt Hamm, Stadt Münster. Schülerinnen/Schüler mit Wohnort - in den Kreisen Unna, Soest und der Stadt Hamm können zwischen dem Netz Ruhr-Lippe und dem Netz Übergang Ruhr-Lippe/ Münsterland wählen. - in den Kreisen Coesfeld, Warendorf und Münster erhalten FlashTickets für das Netz Übergang Ruhr-Lippe/Münsterland - im Märkischen Kreis, Hochsauerlandkreis erhalten FlashTickets für das Netz Ruhr-Lippe. Für auswahlberechtigte Schülerinnen/Schüler ist ein Wechsel des Netzes Ruhr-Lippe zu Netz Übergang Ruhr-Lippe/Münsterland bzw. umgekehrt höchstens einmal in einem Schuljahr möglich. Die zuvor 10 Tarifbestimmungen Aug. 2013

11 2.5.2 Konto: dem Besteller überlassenen noch gültigen FlashTickets sind dem ausgebenden Verkehrsunternehmen bei einem Netzwechsel vorher zurückzugeben. Die Änderungswünsche sind den ausgebenden Verkehrsunternehmen bis spätestens zum 15. des Vormonats schriftlich oder auf Vordruck mitzuteilen.! Soll das Fahrgeld von einem anderen Girokonto abgebucht werden, ist dem ausgebenden Verkehrsunternehmen eine neue Einzugs - ermächtigung / neues SEPA-Lastschriftmandat (Vordruck) bis zum 15. des Vormonats einzureichen Personalien/Wohnungswechsel: Änderungen der Personalien sowie ein Wohnungswechsel sind den ausgebenden Unternehmen umgehend durch den Schulträger schriftlich mitzuteilen. 2.6 Kündigung: Kündigung des Abonnements durch den Kunden a) Ordentliche Kündigung Das Abonnement kann bis zum 15. des Monats zum Monatsende schriftlich gegenüber dem Verkehrsunternehmen gekündigt werden. Wird dieser Termin versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf des dann folgenden Monats. Wird das Abonnement vor Ablauf der 12-Monats-Frist des Abonnementvertrages gekündigt, so wird eine pauschale Bear - beitungsgebühr von 20,00 3 erhoben. Diese werden nicht erhoben, sofern der Kunde nach Ablauf der 12-Monatsfrist kündigt sowie im Todesfall. Wirksam wird die Kündigung erst dann, wenn die zuvor dem Besteller überlassenen, noch gültigen FlashTickets bis zum 3. des Nachmonats dem ausgebenden Verkehrsunternehmen zurückgege- 11 Tarifbestimmungen Aug. 2013

12 ben worden sind. Bei Einsendung auf dem Postweg gilt das Datum des Poststempels. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die FlashTickets dem ausgebenden Unternehmen vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die monatlichen Beträge weiterhin zu zahlen. b) Außerordentliche Kündigung Das Recht des Kunden zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung gegenüber dem Verkehrsunternehmen aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Kunden ist insbesondere im Falle des Wegfalls der Berechtigung i.s.d. Schulfinanzgesetzes, eines Schulwechsels in eine nicht dem FlashTicket-Verfahren angeschlossene Stadt oder das Ende der schulischen Ausbildung gegeben. Bei Fahrpreisänderungen ist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens eine außerordentliche Kündigung bis zum 15. des Monats ab dem die Änderung in Kraft tritt zum Monatsende möglich. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wird die pauschale Bearbeitungsgebühr nicht erhoben. Wirksam wird die Kündigung erst dann, wenn die zuvor dem Besteller überlassenen, noch gültigen FlashTickets bis zum 3. des Nachmonats dem ausgebenden Verkehrsunternehmen zurückgegeben worden sind. Bei Einsendung auf dem Postweg gilt das Datum des Poststempels. Wird dieser Termin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die FlashTickets dem ausgebenden Unternehmen vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die monatlichen Beträge weiterhin zu zahlen. Erfolgt die Kündigung so spät, dass das Fahrgeld für den Kündigungsmonat bereits abgebucht ist, wird der Betrag unter Abzug eines eventuell anfallenden Bearbeitungsentgeltes zurükküberwiesen. 12 Tarifbestimmungen Aug. 2013

13 2.6.2 Kündigung des Abonnements durch das Verkehrsunternehmen 2.7 Verlust: a) Ordentliche Kündigung Der Abonnementvertrag kann nach Ablauf von 12 Monaten erstmalig bis zum 15. des Monats zum Monatsende gekündigt werden. Wird dieser Termin versäumt, so gilt das Abonnement bis zum Ablauf desjenigen Monats als fortgesetzt, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigungserklärung dem Abonnenten vorliegt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. b) Außerordentliche Kündigung Das Verkehrsunternehmen ist zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Abbuchung gem. 2.8 nicht möglich ist oder der Kunde Änderungen seines Status (z.b. Ende des Berechtigungszeitraumes) dem Verkehrsunternehmen nicht angezeigt hat. Ebenso ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn bereits zwei Rücklastschriften innerhalb von 6 Monaten entstanden sind und der Kunde darauf hingewiesen wurde, dass im Falle einer erneuten Rücklastschrift die fristlose Kündigung ohne weitere Mahnung erfolgen wird, oder wenn eine Bonitätsprüfung des Kunden durch ein zugelassenes Inkassounternehmen zu dem Ergebnis geführt hat, dass Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen. Anfallende Rück lastschriftgebühren und Mahngebühren sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen. Bei Verlust oder Zerstörung der FlashTickets ist der monatliche Abo-Preis bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraumes der zuvor dem Besteller überlassenen noch gültigen FlashTickets weiter zu entrichten. Für diese Zeit ist eine Kündigung des Abonnements ausgeschlossen. Der Fahrgast erhält, wenn er den Verlust schriftlich anzeigt, einmalig gegen Gebühr in Höhe von 3,00 2 (FlashTicket)/6,00 2 (FlashTicket plus) je nicht ausgenutzten Kalendermonat des 13 Tarifbestimmungen Aug. 2013

14 ver lorenen bzw. zerstörten FlashTickets für den Rest des Ausgabe - zeitraums Ersatzfahrkarten. Für den laufenden Monat wird kein Ersatz-FlashTicket ausgestellt. Die als abhanden gekommenen oder als zerstört gemeldeten FlashTickets sind ungültig. Bei Wiederauf - finden sind sie unverzüglich an das ausgebende Verkehrsunter - nehmen zurückzugeben. Für die abhanden gekommenen oder zerstörten FlashTickets wird Fahrgeld nicht erstattet. Wiederholt sich der Verlust, kann das ausgebende Unternehmen das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. 2.8 Fristgemäße Abbuchung: Der Kunde verpflichtet sich, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem vorgesehenen Giro-Konto zu jedem Monatsbeginn bereitzuhalten. Die FlashTickets verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Kunde den Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen hat. Die ungültigen bzw. nicht genutzten FlashTickets müssen unverzüglich dem Verkehrsunternehmen zurückgegeben werden. Für jede schriftliche Zahlungserinnerung wird in der Regel ein Bearbeitungsentgelt von 3,00 2 erhoben. Zusätzlich entstandene Gebühren (z.b. Gebühren für Rücklast - schriften) sind von dem Girokonto-Inhaber zu übernehmen. 2.9 Erstattungen: Eine Erstattung von Beförderungsentgelt wegen Nichtausnutzung ist nicht möglich. 14 Tarifbestimmungen Aug. 2013

2.2 Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten für die Bestellung und das Lastschriftverfahren erforderlich.

2.2 Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten für die Bestellung und das Lastschriftverfahren erforderlich. Anlage 6 Abonnementsbedingungen für den monatlichen Fahrgeldeinzug 1 MonatsTickets und FunAbo 2 Voraussetzungen 2.1 MonatsTickets und MonatsTickets 9-Uhr können im Abonnement ausgegeben werden. Das 60plusAbo

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