CURRICULUM ARBEITSLEHRE / LEBEN & ARBEIT 7 LEBEN UND ARBEIT

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1 7 LEBEN UND ARBEIT 7.1 Aufgabe: Das Fach Leben und Arbeit wird in den Klassen 8, 9 und 10 von der Klassenlehrerin in einem Umfang von 2 Wochenstunden erteilt. Es setzt die Anforderungen des Schulgesetzes ( 2,3) hinsichtlich einer Einführung in die Arbeits- und Berufswelt so um, dass die Schüler der Schule für Körperbehinderte mit ihren besonderen Ansprüchen und Förderbedarfen im Mittelpunkt stehen und ernst genommen werden (vgl. auch den Rahmenplan Aufgabengebiete / Aufgabengebiet Berufsorientierung). Das Fach Leben und Arbeit integriert Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Betriebspraktika und die Berufsberatung. Die Zusammenarbeit mit Firmen und Institutionen der Arbeitswelt sowie mit den Eltern ist vorzusehen. Inhaltlich stehen Reflexion, soziale Erfahrung und Wissenserwerb im Vordergrund, wobei stets der Aspekt der Behinderung zu berücksichtigen ist. Nicht alle Lernziele sind für alle Schüler gleichermaßen relevant und erreichbar. Sie werden dennoch in dieser Ausführlichkeit dargestellt, damit jedes Klassenteam für die jeweilige Lerngruppe bzw. jeden einzelnen Schüler auswählen kann, welche individuellen Lernziele und Differenzierungsmaßnahmen sinnvoll sind. Das gegenwärtige Leben wird u.a. dadurch gekennzeichnet, dass es eine große Pluralität von Werthaltungen und Lebensformen sowie eine dauernde Veränderung von Denk-, Rollen- und Verhaltensmustern, von Technologien und Medien, von der Arbeitsorganisation und entlohnung usw. gibt. Der Zwang zum lebenslangen Lernen und zum flexiblen Reagieren auf neue Anforderungen nimmt zu und erfordert eine selbstbewusste Persönlichkeit, die dem Druck des Marktes bzw. Arbeitgebers standzuhalten vermag. Diesen neuen Anforderungen zu entsprechen, fällt behinderten Menschen besonders schwer. Daher drohen in diesem globalen Prozess Menschen mit Behinderung immer mehr an den Rand der Gesellschaft zu geraten und von der Arbeitswelt ausgegrenzt zu werden. Der allgemeine Arbeitsmarkt ist immer weniger in der Lage, Menschen mit Beeinträchtigungen einen Arbeitsplatz zu bieten. Ihre Wahlfreiheit ist stark eingeschränkt mit der Folge, dass sie in steigendem Maß auf Werkstätten für behinderte Menschen bzw. Tagesförderstätten angewiesen sind, um einen gewissen Verdienst zu erzielen oder wenigstens einen sinnvoll strukturierten Tagesablauf zu erleben. Das Fach Leben und Arbeit gliedert sich inhaltlich in die Bereiche: 1. Individuelle Orientierung 2. Berufliche Orientierung 3. Lebenspraktisches Orientierungswissen

2 Zu 1) Die Schüler sollen vor allem zu sich selbst finden und ihre individuellen Vorlieben und Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, Wünsche und Zukunftsperspektiven hinsichtlich ihrer Arbeitstätigkeit und Wohnsituation aussprechen und im Lichte ihrer Behinderung selbstkritisch beurteilen können. Indem sie die Übereinstimmungen bzw. Abweichungen zwischen dem Selbstbild und dem Fremdbild erkennen, gewinnen sie an Sicherheit und Orientierung, um sich den Fragen nach ihrer realen Berufsrolle und Lebensgestaltung zu stellen (Eigenkompetenz). Die erarbeiteten Informationen werden in Zusammenhang mit eigenen Wünschen und Vorstellungen gebracht sowie auf die Realisierbarkeit geprüft. In diesen Prozess werden auch die Eltern einbezogen. Zu 2) Im Bereich der Beruflichen Orientierung sollen die Schüler verschiedene Berufstätigkeiten, Berufsfelder, Ausbildungsmöglichkeiten und Arbeitsplatzanforderungen kennen lernen und die Arbeitswelt bei Betriebserkundungen und praktika erleben. Die Schüler sollen durch die gewonnenen Informationen mit mehr Sicherheit und erwartender Freude in die Phase nach der Schulzeit gehen können. Zu 3) Körperbehinderte Menschen sind in höherem Maße als Nichtbehinderte auf den Schutz und die Unterstützung durch die Gesellschaft angewiesen. Sehr häufig beziehen sich ihre Arbeits- und Wohnformen auf Bestimmungen des Sozialrechts, und ihre Lebensexistenz wird meist finanziert durch den örtlichen Sozialhilfeträger. Im Bereich der lebenspraktischen Orientierung sollen die Schüler daher über die Wohn- und Freizeitmöglichkeiten für Behinderte, die Lebenshaltungskosten und Verdienstmöglichkeiten, die Absicherung gegenüber Armut, Krankheit und Arbeitslosigkeit sowie über ihre Rechte und Interessenvertretungen informiert werden. Da die Inhalte des Faches Leben und Arbeit Teil der Allgemeinbildung sind, fließen sie selbstverständlich auch in andere Unterrichtsfächer und Projekte ein. 7.2 Lernziele Individuelle Orientierung Die Schüler sollen lernen, dass Arbeit nicht nur der Bestreitung des Lebensunterhaltes dient, sondern darüber hinaus Lebensqualität bedeuten, das Selbstwertgefühl steigern, soziale Kontakte schaffen und dem Leben Sinn geben kann Die Schüler sollen ihr eigenes Potenzial erkennen und ein realistisches Selbstkonzept entwickeln Die Schüler sollen sich reflexiv auseinander setzen mit ihren Zielen, Wünschen und Vorstellungen von einem Beruf ( Traumberuf ) und ihrem künftigen Leben ( erwachsen sein ).

3 Die Schüler sollen sich reflexiv auseinander setzen mit ihrer eigenen Persönlichkeit (ihren Interessen und Hobbies, ihren Vorlieben, ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten, ihrer Behinderung) Die Schüler sollen sich reflexiv auseinander setzen mit ihrer Rolle als Junge oder Mädchen, ihrer späteren Rolle als Mann oder Frau sowie ihrer möglichen Rolle als Partner oder Partnerin und Vater oder Mutter Die Schüler sollen erfahren, wie andere Menschen sie hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen, Fähigkeiten und Fertigkeiten einschätzen (Lehrer, Erzieher, Therapeuten; Eltern, Anleiter im Betrieb, Berufsberater) Berufliche Orientierung Die Schüler sollen verschiedene Berufe bzw. Berufstätigkeiten kennen lernen Die Schüler sollen Berufe/Berufstätigkeiten nach verschiedenen Kriterien orden können (Dienstleistung/Produktion, Arbeitsmittel, Arbeitsort, Material, Tätigkeitsbereiche...) Die Schüler sollen lernen, dass im Arbeitsleben soziale Fertigkeiten und Arbeitstugenden gefordert werden und dass bestimmte Regeln gelten. (soziales Verhalten, Rücksichtnahme...) Die Schüler sollen lernen, welche Möglichkeiten der beruflichen Ausbildung es für sie als Körperbehinderte gibt (Berufsvorbereitungsjahr, Ausbildung in der WfB, BBW) Die Schüler sollen verschiedene Betriebe erkunden und miteinander vergleichen (WfB / evtl. Tagesförderstätte, freie Wirtschaft) Die Schüler sollen lernen, eine Bewerbung zu schreiben und ein Bewerbungsgespräch zu führen Die Schüler sollen in den Klassen 8 und 9 an je einem Betriebspraktikum teilnehmen (ggf. auch schon in Kl. 7) Die Schüler sollen sich unter dem Aspekt ihrer Behinderung informieren über wichtige wirtschaftliche und sozialpolitische Aspekte im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit Die Schüler sollen lernen, dass ihr Verdienst entscheidend von der Art des Arbeitsplatzes abhängt Die Schüler sollen lernen, dass ihr Verdienst andererseits durch Kostenübernahme des Sozialhilfeträgers gestützt werden kann Die Schüler sollen lernen, welche Abgaben ihren Bruttoverdienst mindern können (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge...) Die Schüler sollen lernen, welche Möglichkeiten der Vertretung ihrer Arbeitnehmerinteressen am Arbeitsplatz bestehen Die Schüler sollen lernen, welche wirtschaftlichen und psychischen Folgen Arbeitslosigkeit für den Betroffenen haben kann.

4 7.2.3 Lebenspraktische Orientierung Die Schüler sollen dazu befähigt werden, sich im öffentlichen Raum möglichst selbständig zu bewegen Die Schüler sollen dazu befähigt werden, Wege möglichst selbständig zu bewältigen: Fußwege in und außerhalb von Gebäuden (einschließlich der Benutzung von Fahrstühlen, bei stark motorisch behinderten Schülern der Bedienung des elektrischen Rollstuhls bzw. des Selbstfahrstuhl-Rollstuhls) mit öffentlichen Verkehrsmitteln Die Schüler sollen Schilder, Symbole und Piktogramme kennen lernen, die für alle Verkehrsteilnehmer und Benutzer öffentlicher Wege und Gebäude von Bedeutung sind Die Schüler sollen wichtige Aspekte eines sicheren Arbeitsplatzes und Haushaltes kennen lernen Die Schüler sollen lernen, wie Brände vermieden werden können und welche Maßnahmen im Falle eines Brandes zu ergreifen sind (Brandschutz) Die Schüler sollen die wichtigsten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen am Arbeitsplatz und im Lebensumfeld kennen lernen Die Schüler sollen wichtige Gesetze kennen lernen: Die Schüler sollen Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetz hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsbelastung, Pausen und Urlaubszeiten kennen lernen Die Schüler sollen die für sie relevanten Aspekte des Jugendschutzgesetzes kennen lernen Die Schüler sollen für sie relevante Aspekte des Strafrechts kennen lernen Die Schüler sollen sich unter dem Aspekt ihrer Behinderung informieren über wichtige wirtschaftliche und sozialpolitische Aspekte im Zusammenhang mit möglichst eigenständiger Lebensführung und als Verbraucher Die Schüler sollen über die verschiedenen Wohnformen für Behinderte (Wohnheim, Wohngruppe, eigene Wohnung ggf. mit Betreuung) informiert werden Die Schüler sollen lernen, dass Netto-Verdienst bzw. Taschengeld so verwaltet werden müssen, dass die individuell wichtigsten Aufgaben getätigt werden können, ohne dass Schulden entstehen Die Schüler sollen lernen, dass die Führung eines Haushaltsbuches einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben verschaffen kann Die Schüler sollen lernen, wie sie für die Verwaltung ihres

5 Einkommens ein Girokonto (ein Sparbuch) eröffnen und welche Bedeutung bestimmte Formulare und die eigene Unterschrift haben Die Schüler sollen darüber informiert werden, welche Absicherung gegen Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Altersarmut in der Sozialversicherung vorgesehen sind und welche private Vorsorge sinnvoll ist (Haftpflicht-, Unfall-, Hausratversicherung u.ä.) Die Schüler sollen lernen, dass es mehrere Gruppen von Lebenshaltungskosten gibt (Kosten der Wohnung incl. Energie und Versorgung, Lebensmittel, Genussmittel, Kleidung/Schuhe, Körperpflege, Freizeit und Verkehr, Versicherungen...) Die Schüler sollen über die Bestimmungen, Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten informiert werden, die ihnen die Teilhabe am gesellschaftlich-kulturellen Leben ermöglichen (Diskriminierungsverbot, rechtliche Gleichstellung, Maßnahmen der Eingliederung vom Sozialamt, Beratung und Freizeitangebote durch Vereine für Behinderte, rollstuhlgerechte Unterkunft über das Wohnungsamt, Möglichkeit eines gesetzlichen Betreuers zur persönlichen Unterstützung, Vorhandensein des Behindertenbeauftragten, Selbsthilfegruppen) Die Schüler sollen verschiedene Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, die ihnen als Behinderten offen stehen, kennen lernen. Anhang: Material siehe Ordner im Mitarbeiterzimmer

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