Jens Wortmann Geb. 20/ Sicherheitsbelehrung. MIN Kickerlabor
|
|
- Bernd Waltz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Jens Wortmann Geb. 20/ Sicherheitsbelehrung für den Bereich für den Bereich MIN Kickerlabor
2 Sicherheitsbelehrung Organisation des Arbeitsschutzes bei DESY Arbeitssicherheit im Kicker-Labor Arbeitssicherheit an den Kickeranlagen im Feld NOT-AUS-Systeme y an den Kickeranlagen Betriebsanweisungen Notruf, Erste Hilfe Elektromagnetische Felder Strahlenschutz
3 Organisation des Arbeitsschutzes bei DESY Quelle: DESY-Sicherheitsvorschriften Unternehmerverantwortung DESY ist verpflichtet, die Mitarbeiter zu schützen Arbeitsumwelt Arbeitsunfälle Berufskrankheiten Verantwortlich: Unternehmer, bei DESY das Direktorium
4 Organisation des Arbeitsschutzes bei DESY Sicherheitsverantwortliche für Bereiche und Unterbereiche Übertragung der Pflichten an Verantwortliche tli Personen: bei DESY i. A. die Abteilungs-/Gruppenleiter häufig: Leiter von Arbeitsgruppen Gebietsverantwortliche Diese Personen sind in ihren Bereichen für die Einhaltung der Sicherheits- und Schutzbestimmungen verantwortlich
5 Organisation des Arbeitsschutzes bei DESY Sicherheitsbeauftragte unterstützen t tüt die Verantwortlichen tli machen auf Sicherheitsmängel aufmerksam erfahrene Mitarbeiter ehrenamtlich keinerlei Verantwortung Ernennung auf Vorschlag der Verantwortlichen in Abstimmung mit Sicherheitsingenieur und Betriebsrat
6 Organisation des Arbeitsschutzes bei DESY Verantwortlich für Sicherheit Direktorium Delegation von Unter- nehmerverantwortung Sicherheitsverantwortliche Übergeordnete Verantwortliche Delegation von Verantwortung VPU = Verantw. Person m. Unternehmerverantwortung Unterbereichs-Verantwortliche / Gruppenleiter (organisieren, beschaffen, unterweisen, überwachen) unterweisen und beaufsichtigen beraten unterstützen kontrollieren D5 Sicherheit D3 Strahlenschutz BA Betriebsarzt Gefahrgutbeauftragte ehrenamtlich: unterstützen kontrollieren GV = Gebietsverantwortliche/r Sicherheitsbeauftragte Mitarbeiter, Beschäftigte Vorschriften, Regeln und Anweisungen beachten; persönliche Schutzausrüstung tragen; Mitverantwortung für eigene Sicherheit; Meldepflicht bei Mängeln (Maschinen, Ausrüstung)
7 Organisation des Arbeitsschutzes bei -MIN- Direktorium Bereichsleiter M MIN VPU Hr. Weise Quellen-, Septum-Labor GV s LINACs Kicker-Labor TTF/FLASH SichBeauftragter SichBeauftragter Hr. Peters Hr. Hüning (Hr. Poggensee) Hr. Obier (Hr. Strahlendorf) Hr. Schreiber Quellenlabor Ionenquellenbereich Septum-Labor LINAC2 (Räume Geb. 24 incl. Modulatorhalle, Tunnel LINAC3 (Senderhalle und Tunnel in Halle 1) LINAC1 (Labor-, Modulatoren- u. Beschleunigerr. Geb. 23) Kicker-Labor Kicker-/Septa-Anlagen auf dem DESY-Gelände TTF-LINAC, FLASH Beschleunigertunnel Laser
8 Arbeitssicherheit Für alle Arbeiten an elektrischen Geräten und Anlagen:
9 Arbeitssicherheit im Kicker-Labor Messplätze / Prüffelder im Kicker-Labor Für das Arbeiten an offenen hochspannungsführenden Geräten gelten die VDE- Vorschriften 101 und 105. Die Arbeiten werden in einem Prüffeld durchgeführt, also in Räumen mit häufig wechselnden Versuchsanordnungen und örtlich wechselnden Gefahrenbereichen. Ein solches Prüffeld ist gegen g andere Gebiete abgegrenzt g (Gitter, Türen). Das Prüffeld ist durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Die Zugangstür eines Prüffeldes muss sich nach außen öffnen und mit Türkontaktschaltern versehen sein, um die Versorgungsspannungen (230V, 400V) zu unterbrechen, dies gilt für alle Geräte. Die Versorgungsspannung wird zusätzlich über ein Not-Aus-System geschaltet. Die eingeschaltete Versorgungsspannung wird durch eine rote Warnlampe an der Zugangstür und ggfs. ein beleuchtetes Warnschild im Prüffeld angezeigt. Im Prüffeld muss es eine Einrichtung zum Erden geben.
10 Arbeitssicherheit im Kicker-Labor Arbeiten an Hochspannungsgeräten im Kicker-Labor Jeder in Prüffeldern Beschäftigte muss sich über die bestehenden Gefahren Klarheit verschaffen und ist verpflichtet Vorsichtsmassnahmen zu treffen um sich und andere Personen vor Unfällen zu schützen. Jeder der Arbeiten an einem offenen hochspannungsführenden Gerät durchführt ist für die ihm anvertraute Anlage und die durchgeführten Experimente verantwortlich. Arbeiten an offenen hochspannungsführenden Geräten dürfen nur zu zweit durchgeführt werden. Tätigkeiten und Schalthandlungen müssen bekannt gemacht werden, z.b. durch Zuruf ( Ich schalte ein! ). Alleine darf an Hochspannungsgeräten nur gearbeitet werden, wenn die Geräte stillgelegt und gegen Wiedereinschalten gesichert werden: Netzstecker ziehen Hochspannungsstecker ziehen Warnschilder anbringen Andere als die dort beschäftigten Personen dürfen Prüffelder nur in Begleitung einer verantwortlichen tli Fachkraft betreten t und müssen auf mögliche Gefahren hingewiesen i werden.
11 Arbeitssicherheit an den Kickeranlagen im Feld Grundregeln für alle Arbeiten an Kicker- und Septa-Anlagen; zusätzlich für jede Anlage eine Betriebsanweisung Anlage am Einschaltfeld auf Nahbetrieb nehmen und ausschalten (HV, Netz); dadurch wird ein Kurzschließer entregt und verhindert eine Nachladung. Vorsicht, HV-Kondensatoren oder PFN können trotzdem noch geladen sein! HV-Netzgerät ausschalten, HV-Anschlusskabel entfernen. Warnschilder anbringen. Ggf. Betätigungsschalter durch Schloss sichern. Beim Öffnen der Pulser-Abdeckungen werden Türkontaktschalter geöffnet, die auch den Kurzschließer entregen. Alle HV-Anschlüsse, HV-Kondensatoren oder PFN-Anschlüsse müssen mit dem Erdungshaken kurzgeschlossen und geerdet werden. Vorsicht, Thyratrons und Anschlussplatten können sehr heiß sein! Prüf- und Einstellarbeiten an geöffneten Kickeranlagen dürfen nur zu zweit vorgenommen werden! Ggf. benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
12 NOT-AUS-Systeme an den Kickeranlagen Es gibt immer zwei Not-Aus-Systeme, die auf die Kickeranlagen wirken: Betriebsraum: Halle, Käfig, Empore, Das hier installierte Not-Aus-System schaltet die Kickeranlagen ab, indem die Spannungsversorgung von Pulser, Steuerung und HV-Netzgerät abgeschaltet werden. Maschine: Ring, Tunnel Das Maschinen-Not-Aus schaltet auch die Kickeranlagen in den Betriebsräumen ab.
13 Betriebsanweisungen: Anlagen
14 Betriebsanweisungen: Gefahrstoffe
15 Betriebsanweisungen: Maschinen
16 Betriebsanweisungen Die Betriebsanweisungen liegen in gedruckter Form im Kickerlabor aus. Sie sind außerdem auch über die MIN-Homepage einsehbar:
17 Jens Wortmann Geb. 20/7 Tel.: 2530 Sicherheitsbelehrung für den Bereich für den Bereich MIN Kickerlabor
18 DESY-Notruf Quelle: DESY-Sicherheitsunterweisungen Sicherheitsunterweisungen Der DESY-Notruf hat die Telefonnummer: intern 2500 DESY-Mobiltelefon extern Nur für Notrufe verwenden! Der Notruf hat zu erfolgen bei Unfällen aller Art, mit und ohne Verletzten, Feuer, Überschwemmungen, außergewöhnlichen h Ereignissen. i Nicht selbst die Feuerwehr rufen! Für allgemeine Mitteilungen und technische Fragen den Technischen Notdienst unter 5555 (bzw oder ) anrufen.
19 Verhalten bei Feuer DESY-Notruf Verhalten bei Unfall Bei jedem Feuer (egal, wie groß oder klein): Notruf : genaue Ortsangabe Löschversuch, wenn ohne Eigengefährdung möglich. Einweisung des Technischen Notdienstes, wenn möglich. Technischer Notdienst kommt und übernimmt weitere Brandbekämpfung sowie Einweisung i der Feuerwehr Verletzten aus dem Gefahrenbereich retten und sicher lagern lebensbedrohliche Verletzungen versorgen Notruf : genaue Ortsangabe, Zahl der Verletzten, Art der Verletzung * * Mit entscheidend, ob Notarzt gebraucht wird: grundsätzlich bei: 1. Bewusstlosigkeit 2. lebensbedrohlichen Verletzungen 3. E-Unfall 4. Sturz aus großer Höhe Weitere Versorgung g des Verletzten Einweisung des Technischen Notdienstes, wenn möglich Technischer Notdienst übernimmt weitere Versorgung des Verletzten und Einweisung des Rettungswagens, evtl. Notarzt
20 Erste Hilfe Quelle: DESY-Sicherheitsunterweisungen
21 Erste Hilfe
22 Erste Hilfe
23 Elektromagnetische Felder Quelle: DESY-Sicherheitsunterweisungen
24
25
26
27 Strahlenschutz Quellen: DESY-Strahlenschutzanweisung DESY-StrahlenschutzunterweisungenSt h t t
28 Strahlenschutz: Organisation Vorschriften Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Vorschriften über Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und Umgang mit radioaktiven Stoffen Röntgenverordnung Behördliche Betriebgenehmigungen DESY-Strahlenschutzanweisung( StrlSchAnw) Regelung g der Verantwortlichkeiten, Vorschriften über Betriebsablauf von Beschleunigern, Umgang mit radioaktiven Stoffen Verantwortlichkeiten Strahlenschutzverantwortlicher: Direktorium Strahlenschutzbevollmächtigter: Leiter Strahlenschutzgruppe (D3) Strahlenschutzbeauftragte: benannte Personen für die jeweiligen Bereiche
29 Strahlenschutz: Strahlungsquellen
30 Strahlenschutz: Strahlungsquellen
31 Strahlenschutz: Sperrbereiche Ortsdosisleistung kann höher sein als 3mSv/h Betreten ist grundsätzlich verboten. Gültigkeit kann zeitlich begrenzt sein (z.b. Frei an HERA Wartungstagen ) Wenn in einem Sperrbereich aufgrund des Betriebs eines Beschleunigers oder eines Teststands Ortsdosisleistungen auftreten können, die sehr viel höher sind als 3 msv/h, so muss er durch ein Interlocksystem gesichert werden.
32 Strahlenschutz: Kontrollbereiche Ortsdosisleistung kann höher sein als 33µSv/h (=6mSv/Jahr = bei Aufenthaltsdauer 40h x 50 Wochen) Gültigkeit kann zeitlich begrenzt sein (z.b. Frei an HERA Wartungstagen ) Regeln: Nur unterwiesene Personen Personendosimeter Arbeitsauftrag, keine ständigen Arbeitsplätze Kein Essen, Trinken, Rauchen Kein Zutritt: Minderjährige, Schwangere, Stillende
33 Strahlenschutz: Umgang mit aktivierten Teilen Arbeiten an Gegenständen im Beschleuniger: Strahlungsfeld ausmessen lassen (D3) Personendosimeter tragen, evtl. zusätzlich elektronisches Dosimeter Abstand halten von gekennzeichneten Stellen Ausgebaute Gegenstände ausmessen lassen (D3) Beschleunigerräume mit Kontrollbereich: Alle Gegenstände Sonstige Beschleunigerräume: Strahlrohre, Cavities, alle Gegenstände die nahe am oder im Strahlrohr angebracht waren Bearbeitung von aktivierten Gegenständen (z. B. feilen, sägen, schleifen, schweißen) nur mit Genehmigung eines Strahlenschutzbeauftragten, der die erforderlichen Schutzmassnahmen festlegt.
34 Strahlenschutz: Gäste und Besucher Gäste (z.b. Mitarbeiter von Firmen) Unterweisung eis ng Arbeitsauftrag Personendosimeter Personendosis < 0,5mSv/Jahr Besucher (führen keine Arbeit im Kontrollbereich aus) Nur nach Unterweisung Nur in Begleitung einer orts- und sachkundigen Person (mit Dosimeter) Nur mit sofort ablesbarem b Dosimeter (bei LINAC2, PIA, DESY 2/3, FLASH) Nicht in den Kontrollbereichen der HERA-Hallen Hallen (außer an Wartungstagen) Dokumentation des Besuchs, der Unterweisung und der Dosisleistung
35 Jens Wortmann Geb. 20/7 Tel.: 2530 Sicherheitsbelehrung für den Bereich für den Bereich MIN Kickerlabor
Strahlenschutzunterweisung
Strahlenschutzunterweisung Albrecht Leuschner - D3-9.12.2004 14.12.2004 Durch - Sicht Ein - Sicht Vor Sicht Weit - Sicht Aus - Sicht 2 Strahlen 3 Synchrotronstrahlung 4 5 Gesetzliche Vorschriften Strahlenschutzverordnung
MehrEZR-Ionenquelle. EZR-Injektor in der HLI-Halle SH1 AEB
EZR-Injektor in der HLI-Halle SH1 AEB 1 2 Teststände in der Betriebshalle BH1 AEB LOIS nicht mehr zuständig 3 Sicherheitstechnische Verantwortliche (STV): Alle sicherheitstechnische Angelegenheiten Zuständig
MehrSicherheit im Bereich der Hminus Quellen des LINAC III
Sicherheit im Bereich der Hminus Quellen des LINAC III Die HOCHSPANNUNGSRÄUME der Quellen dürfen nur im Notfall (Brand, Unfall) von Personen betreten werden, die nicht der Quellenmanschaft angehören. VOR
MehrSicherheitsunterweisung. Fortgeschrittenen Praktikum Sommersemester 2017 Universität Hamburg
Sicherheitsunterweisung Fortgeschrittenen Praktikum Sommersemester 2017 Universität Hamburg 1 Sicherheitsunterweisung Inhalt Was tun im Notfall/Brandfall? Allgemeine Arbeitssicherheit Spezielle Gefahren
MehrStrahlenschutzanweisung für das Physikalische Institut Universität Heidelberg
Strahlenschutzanweisung für das Physikalische Institut Universität Heidelberg Gültigkeitsbereich: Strahlenschutzbereich II-Universität Physikalisches Institut, Philosophenweg 12 Hörsaalgebäude INF 308
MehrSicherheitsbelehrung MIN Beschleuniger
Sicherheitsbelehrung MIN Beschleuniger 07.02.2005 Übersicht Organisation Strahlenschutz Elektromagnetische Felder Elektrische Sicherheit Gefahrstoffe Allgemeine Sicherheit Gruppenleiter Organisation Direktorium
MehrMuster- Strahlenschutzanweisung
ISSN 1013-4506 FS-2017-174-AKA-Netz Mitgliedsgesellschaft der International Radiation Protection Association (IRPA) für die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz Publikationsreihe FORTSCHRITTE IM
MehrUnterweisung Strahlenschutz
Universität Regensburg Regensburg, den 01.10.2007 Josef Reisinger Strahlenschutzbeauftragter Physikdidaktische Praktikum NWF II / - Physik Tel: 0941/943 2139 Josef.Reisinger@physik.uni-regensburg.de Unterweisung
Mehr1.1 Organisationscheck zum Arbeitsschutz
Besonders wichtige Forderungen, die sich auf gesetzliche Grundlagen beziehen, sind in diesem Organisations-Check grau hinterlegt. Erläuterung: : : : : Bearbeitet am: Maßnahmen wurden bereits durchgeführt.
MehrDESY Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY. Strahlenschutzanweisung
DESY Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY Strahlenschutzanweisung 1. Juni 2004 2 Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY Strahlenschutzanweisung für DESY-Hamburg 1. Juni 2004 3 4 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES...
MehrSicherheitsunterweisung 2009 Institut für Experimentalphysik. Allgemeine Sicherheitsunterweisung. Institut für Experimentalphysik Universität Hamburg
Allgemeine Sicherheitsunterweisung Universität Hamburg 23.11.2009 Inhalt Allgemeines (M. Wieland) Brandschutz (Ch. Reimer) Umgang mit Gefahrstoffen: Chemie (T. Kneiske) Strahlenschutz (E. Möller) Laserschutz
MehrUnterweisungsbuch. Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche. Gesetzliche Unfallversicherung
Unterweisungsbuch Unternehmen/Betrieb: Bereich: Verantwortliche Führungskraft: Funktion: Angefangen: Abgeschlossen: Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße
MehrStrahlenschutzanweisung nach 34 StrISchV Stand 7/2018
Schulstempel Strahlenschutzanweisung nach 34 StrISchV Stand 7/2018 1. Einleitung Bei Einhaltung dieser Strahlenschutzanweisung liegt die effektive Dosis für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler unter
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Einführung in den Strahlenschutz der Feuerwehr
Inhaltsverzeichnis 1 Einführung in den Strahlenschutz der Feuerwehr... 11 2 Strahlenschutz bei ionisierender Strahlung.. 14 2.1 Physikalische Grundlagen ionisierender Strahlung. 14 2.1.1 Aufbau der Materie...
MehrDESY Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY. Strahlenschutzanweisung
DESY Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY Strahlenschutzanweisung 1. Juli 2002 2 Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY Strahlenschutzanweisung für DESY-Hamburg 1. Juli 2002 3 4 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES
MehrPraktikumsarbeitsplatz Kontrolle von Getriebeteilen Inhalt
Praktikumsarbeitsplatz Kontrolle von Getriebeteilen Inhalt 1 Inhalt 2 Sicherheitsbelehrung 3 Systembeschreibung 4 Abmessungen 5 Belegungsplan 6 Institutsordnung Seite 1 von 6 Inhalt Praktikumsarbeitsplatz
MehrStrahlenschutzanweisung
Strahlenschutzanweisung für den Einsatz von Prüfstrahlern zur Kalibrierung und Kontrolle der bildgebende Eigenschaften am PET/CT in der . 1 Einleitung Die Strahlenschutzanweisung ist allen Personen,
MehrSicherheitsunterweisung
Sicherheitsunterweisung Univ.-Prof. Dr. rer.nat. Karl-Heinz Glaßmeier 7. Juni 2016 Inhalt der Sicherheitsunterweisung Richtiges Verhalten bei Unfällen Richtiges Verhalten bei Bränden Wo befindet sich der
MehrBAU SELBSTBEWERTUNG UNTERNEHMEN. Betrieblicher Arbeitsschutz im Unternehmen
SELBSTBEWERTUNG MIT DER BEARBEITUNG DER FOLGENDEN KURZEN AUSSAGEN DER VIER BEREICHE SCHÄTZEN SIE EIN, OB SIE GRUNDLEGENDE VERPFLICHTUNGEN BEI DER ARBEITSSICHERHEIT UND IM GESUNDHEITSSCHUTZ IN IHREM UNTERNEHMEN
MehrSicher und gesund arbeiten Arbeitsschutz in Deutschland das Wichtigste im Überblick.
Sicher und gesund arbeiten Arbeitsschutz in Deutschland das Wichtigste im Überblick. www.lia.nrw 2 Arbeitsschutz in Deutschland das Wichtigste im Überblick. Impressum Herausgeber Landesinstitut für Arbeitsgestaltung
MehrGrenzwerte der Körperdosen im Kalenderjahr bei Arbeiten gemäß StrlSchV
270 Rechtsvorschriften im Strahlenschutz 11.5.2 Arbeiten An Arbeitsplätzen mit erhöhter Strahlenexposition durch natürliche Strahlungsquellen müssen die Personen, in deren Verantwortung entsprechende Arbeiten
MehrAmtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz
Amtliche Bekanntmachung der Universität Konstanz Nr. 44/2004 15. November 2004 Strahlenschutzanweisung für die Universität Konstanz Herausgeber: Akademische Abteilung der Universität Konstanz, 78457 Konstanz,
MehrEmpfehlung für Arbeiten an Hausanschlusskästen im Versorgungsgebiet der Bonn-Netz GmbH durch eine Elektrofachfirma
Empfehlung für Arbeiten an Hausanschlusskästen im Versorgungsgebiet der Bonn-Netz GmbH durch eine Elektrofachfirma Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 2 2 grundsätzliche Anmerkungen... 2 3 Arbeiten
MehrStrahlenschutz von A Z O
Anhang O Organisationsstrukturen im Strahlenschutz Die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung sprechen zwei Personengruppen an, die Pflichten haben und Aufgaben zu erfüllen haben. Es handelt
MehrVerbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Verband: Deutscher Speditions- und Logistikverband (DSLV) Ansprechpartner:
MehrGrundunterweisung Arbeits- und Gesundheitsschutz. in der Evang.-Luth. Kindertagesstätte
Grundunterweisung Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Evang.-Luth. Kindertagesstätte Ulrich Hendinger, 23.06.2015 Spielregeln Zeigen Sie mir bitte, wenn Sie müde werden! Fragen Sie, wenn Sie eine Frage
MehrCheckliste Isotopenlabor
Checkliste Teil 06 / Kapitel 05.07. Seite 1 von 9 IDENT Nr. Datum 30.06.2005 Im Folgenden finden Sie eine Auswahl wichtiger Themen zu dieser Checkliste. Sollte eine Frage für ihren Betrieb nicht zutreffen,
MehrStrahlenschutzanweisung für den Betrieb eines Flüssigszintillationszählers (kurz: LSC) mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoff
Strahlenschutzanweisung für den Betrieb eines Flüssigszintillationszählers (kurz: LSC) mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoff 1 Einleitung Beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen besteht
MehrStrahlenschutzbelehrung
Strahlenschutzbelehrung für Herr/Frau (nicht zutreffendes bitte durchstreichen) Name:... Vorname:... Geburtsdatum:... Beschäftigt in Arbeitsgruppe:... Bitte kreuzen Sie an, welche Dosimeter Sie benötigen:
MehrSicherheitsunterweisung
Sicherheitsunterweisung Univ.-Prof. Dr. rer.nat. Karl-Heinz Glaßmeier 20. Juni 2017 Inhalt der Sicherheitsunterweisung 1. Erstellung eines anonymisierten Lageplans des vierten und fünften Stockes mit Lage
MehrIII. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden
III. B Gefährdungen am Arbeitsplatz durch Qualifikation und Einsatzfähigkeit vermeiden III. B1 Unterweisungen Zusammenfassung Unterweisungspflicht für Arbeitgeber (nach 12 ArbSchG) verständliche Form der
MehrVerantwortung. Gefährdungsbeurteilung
Herzlich Willkommen SSI Verantwortung Wer trägt welche Verantwortung? Gefährdungsbeurteilung Was ist das? Stabsstelle Sicherheit (SSI) Dr. Bernadette Lippok Wer ist verantwortlich? Der Arbeitgeber hat
MehrFakultät für Technik Bereich Informationstechnik. Allgemeine Sicherheitsunterweisung
Fakultät für Technik Bereich Informationstechnik Allgemeine Sicherheitsunterweisung Inhalt 1. Sicherheitsunterweisung, weshalb das Ganze? 2. Gefahren des elektrischen Stromes 3. Schutzmaßnahmen gegen den
MehrWas empfiehlt das staatlich untergesetzte Regelwerk beim Umgang mit elektrischem Strom? Haimo Huhle ZVEI
Was empfiehlt das staatlich untergesetzte Regelwerk beim Umgang mit elektrischem Strom? Haimo Huhle ZVEI Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.v. 1.600 Mitgliedsfirmen und 4 Korporativorganisationen
MehrCheckliste Radioaktive Strahlung
Checkliste Teil 06 / Kapitel 06.14. Seite 1 von 9 IDENT Nr. Datum 30.06.2005 Im Folgenden finden Sie eine Auswahl wichtiger Themen zu dieser Checkliste. Sollte eine Frage für ihren Betrieb nicht zutreffen,
MehrUnterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten
Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher
MehrErst-, und Grundunterweisung
Erst-, und Grundunterweisung 1 1. Organisation / Struktur der Arbeitsicherheit - allgemeine Informationen Bereichs- / Betriebsleiter: Abteilungsleiter: Schichtführer: - Wer ist Vorgesetzter? Diese Informationen
MehrStrahlenschutzanweisung
Muster für eine Strahlenschutzanweisung für den Betrieb von Schichtdickenmessvorrichtungen mit fest eingebauten umschlossenen radioaktiven Stoffen (Beta- Strahler) (Hinweis: Die Musterstrahleschutzanweisung
MehrSicheres und Umweltgerechtes Verhalten auf dem Gelände der Continental Reifen Deutschland GmbH. Werk Aachen!
Sicheres und Umweltgerechtes Verhalten auf dem Gelände der Continental Reifen Deutschland GmbH www.continental-corporation.com Werk Aachen! Division Reifen Werk Aachen Sicherheit im Werk Aachen 2 Sicherheit
MehrCheckliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM
Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM 1. Name des Unternehmens: 2. Firmenanschrift: 3. Welcher
MehrDie Strahlenschutzverordnung
Die Strahlenschutzverordnung I. Vorbemerkungen II. Die Verordnung III. Schlussbemerkungen 1 Die Strahlenschutzverordnung Was hat der Praktiker zu beachten? 4 Die Strahlenschutzverordnung Internationales
MehrHaupt-prozess Teilprozess Beschreibung Beteiligte Methoden Formular/ Dokumente
Prozessbeschreibung Arbeitssicherheit Allgemeines Die TERTIA beschäftigt eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ihre Aufgabe ist es, in allen Fragen der Sicherheit die Beschäftigten zu beraten und
MehrTAS. Strahlenschutzrecht. 1. Gesetzliche Grundlagen EURATOM
Strahlenschutzrecht 1. Gesetzliche Grundlagen EURATOM Dieses ist ein Vertrag zwischen den Mitgliedern der Europäischen Gemeinschaft, der den Umgang mit radioaktiven Stoffen regelt und die internationale
MehrStrahlenschutzanweisung für die Beschäftigung von Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen ( 15 StrlSchV)
Strahlenschutzanweisung für die Beschäftigung von Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen ( 15 StrlSchV) 1. Einleitung 1.1 Die Entsendung und der Einsatz von Angehörigen der Technischen Universität
Mehr1 Rechtsgrundlagen Verantwortung und Pflichten des Betreibers elektrischer Anlagen und Betriebsmittel... 1
Inhalt 1 Rechtsgrundlagen... 1 1.1 Verantwortung und Pflichten des Betreibers elektrischer Anlagen und Betriebsmittel... 1 2 Gefahren des elektrischen Stroms... 1 2.1 Wirkungen des Stroms auf den Menschen...
MehrSicherheitshinweise und Informationen für Besucher und Fremdfirmen
FRAUNHOFER-INSTITUT FÜR Produktionstechnik und Automatisierung IPA Sicherheitshinweise und Informationen für Besucher und Fremdfirmen Sehr geehrte Besucher, sehr geehrte Fremdfirmen-Mitarbeiter, wir freuen
MehrMerkblatt Strahlenschutz HFU
Merkblatt Strahlenschutz HFU nach StrlSchV (bzw RöV) Allgemeine Regelungen Den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen und Röntgenstrahlen regeln die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch
MehrA R B E I T S A N W E I S U N G
A R B E I T S A N W E I S U N G AuS MS Arbeiten unter Spannung nach DIN-VDE 0105-100 an Hochspannungsanlagen über 1.000 V bis 30 kv Wechselspannung Geltungsbereich Schaltanlagen 1. Anwendungsbereich Trockenreinigung
MehrWillkommen. Herzlich willkommen zur Unterweisung Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung
Leseprobe (Auszug) Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Willkommen Herzlich willkommen zur Unterweisung Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Leseprobe (Auszug)
MehrAllgemeine Sicherheitsunterweisung S. 1
Allgemeine Sicherheitsunterweisung S. 1 1. Notfall-Einrichtungen 2. Notruf-Aushänge 3. Verhalten im Notfall 4. Verhalten im Brandfall 5. Wichtige Symbole S. 2 Notfall-Einrichtungen Wo sind Flucht- und
MehrPraktikum Werkstück Kontrolle
Praktikum Werkstück Kontrolle Inhalt 1 Inhalt 2 Sicherheitsbelehrung / Hinweis 3 Aufgabestellung 4 Schaltplan 5 Belegung 6 Werkstück 7 Institutsordnung Praktikumsarbeitsplatz Werkstück - Kontrolle Hinweise
MehrARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN
ARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN ARBEITSSCHUTZ SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ VON MITARBEITERN HABEN PRIORITÄT Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
MehrAllgemeine Sicherheitsunterweisung
Allgemeine Sicherheitsunterweisung Unterweisungsthemen Allgemeines Verhalten bei Brand- und Gefahrenfall Verhalten im Labor und Umgang mit gefährliche Stoffen Spezielle Anlagen und Geräte, besondere Gefährdungen
MehrUmgang mit Gefahrstoffen. Sicherheitsunterweisung
Umgang mit Gefahrstoffen Sicherheitsunterweisung Lektion 1 Wo gibt es Gefahrstoffe? Gefahrstoffe gibt es am Arbeitsplatz und im Privatbereich Gefahrstoffe können fest, flüssig, gasförmig und staubförmig
MehrSicherheit am Arbeitsplatz:
Lehrabschlussprüfungs Vorbereitungskurs Rauchfangkehrer Eignung der Arbeitnehmer Sicherheit am Arbeitsplatz: Arbeitnehmer dürfen nur entsprechend ihrer körperlichen und geistigen Eignung eingesetzt werden.
MehrUNIVERSITÄT HOHENHEIM
UNIVERSITÄT HOHENHEIM ZENTRALE VERWALTUNG Universität Hohenheim (900) 70593 Stuttgart An die Leiter der Einrichtungen, in denen mit radioaktiven Stoffen gearbeitet wird sowie alle im Strahlenschutz beschäftigten
MehrMerkblatt für den Alarmfall. Alarmierung bei...
Merkblatt für den Alarmfall Gebäude: Hauptgebäude A Alarmierung bei... *1337 Feuerwehr 1336 1. Verhalten Sie sich ruhig. Keine Panik. 2. Informieren Sie sofort * 1337 3. Hausmeister/ Hausdienst betätigt
MehrReferat. Arbeitsschutz und Unfallverhütung auf Windenergieanlagen
Referat 25. Windenergietage MÄCHTIG GEWALTIG Arbeitsschutz und Unfallverhütung auf Windenergieanlagen Teil 2 Mathias Jäniche Industriemeister Elektrotechnik Fachkraft für Arbeitssicherheit / SiGeKo 1995
MehrWorkshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr
Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr Was bedeutet Arbeitsschutzorganisation Eine wirksame Arbeitsschutzorganisation ist dadurch gekennzeichnet, dass Zuständigkeiten,
MehrMitarbeiter-Unterweisung VOLKER PAULSEN Juni 2016
Mitarbeiter-Unterweisung 2016 VOLKER PAULSEN Juni 2016 Arbeitssicherheit Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung: Auftretende Gefahren am Arbeitsplatz Geeignete Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherheit
MehrVorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend. Regeln Regeln nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend
Vorschriften Vorschriften nach bisheriger Nummer sortiert, aufsteigend Vorschriften Vorschriften nach neuer Nummer sortiert, aufsteigend BGV/GUV-V A1 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV V2
MehrHERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn
HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter 19.4.2012 in Leidersbach / Volkersbrunn Michael Birkhorst Inhalte Die gesetzliche Unfallversicherung Rechtsvorschriften im Arbeits-
MehrESO Safety Management. - Michael Böcker, ESO Safety Engineer 089/ oder
ESO Safety - Michael Böcker, Engineer 089/ 3200 6491 oder mboecker@eso.org Rechtssituation ESO ist eine internationale Organisation mit speziellen Vorrechten und Immunitäten. ESO Mitarbeiter genießen Immunität
MehrUnterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ. Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Hans-Jürgen Müller
Unterweisung ORGANISATION UND VERANTWORTUNG IM ARBEITSSCHUTZ Stabsstelle Arbeitssicherheit und Umweltschutz Gesetze und Verordnungen Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitsstättenverordnung
MehrZusätzlich sind alle Betriebsanweisungen in Form von pdf-dateien auf dem Server der Arbeitsgruppe ACS hinterlegt sowie online verfügbar:
Allgemeine Hinweise zu den Betriebsanweisungen für die Laborbereiche ZE4 und ZF1 Arbeitsgruppen Prof. Dr. N. W. Mitzel (ACS) und Prof. Dr. B. Hoge (AC II) Im Folgenden sind die Betriebsanweisungen für
MehrArbeitsschutzbestimmungen für betriebsfremde Organisationen (Fremdfirmen), Dezernat FM A) EINLEITUNG...1 B) ALARMREGELUNGEN...2 C) UNTERSAGUNGEN...
Inhalt: A) EINLEITUNG...1 B) ALARMREGELUNGEN...2 C) UNTERSAGUNGEN...2 D) UNFALLVERHÜTUNG...3 E) ANMELDUNG UND UNTERWEISUNG...4 F) LISTE WICHTIGER TELEFONNUMMERN / SAMMELSTELLE...5 Anlage 1: Fremdfirmenerklärung...6
MehrArbeiten und Schaltberechtigung in der Mittelspannung
Arbeiten und Schaltberechtigung in der Mittelspannung Ulrich Strasse Stromnetz Berlin GmbH Anfänge der Berliner Stromversorgung 2 Prinzip der Stromversorgung 380 kv Leitung 380/110-kV Umspannwerk MS-Kunde
MehrElektrische Sicherheit bei DESY in den Beschleunigeranlagen
Elektrische Sicherheit bei DESY in den Beschleunigeranlagen Dezember 2005 Jensen -MKK- 1 Themen Unfallursachen in elektrischen Betriebsstätten Elektrische Unfälle in den letzten zwei Jahren beim SLAC und
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrMaterial Format Preisin cm gruppe A 10,0 SL K 22 A 20,0 SL K 36 A 40,0 SL K 67 F *3,0 SL 31 F *5,0 SL 35 F 10,0 SL 18 F 20,0 SL 28 F 30,0 SL 43
Warnschilder warnen unmissverständlich! Im Sinne der UVV ist ein Warnzeichen ein Sicherheitszeichen, das vor einem Risiko oder einer Gefahr warnt. Warnung vor ätzenden Stoffen BGV A8, W 04 DIN 4844-2 D-W004
MehrBRANDSCHUTZORDNUNG DIN Teil A und B
DIN 14096 Teil A und B Für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben Unternehmen XYZ-Firma B-straße 54321 Muster-Stadt Aufsteller Dipl.-Ing. Thomas Hankel Hannah-Arendt-Straße 3-7 35037 Marburg INHALTSVERZEICHNIS
MehrFür den Notfalleinsatz an Windenergieanlagen (WEA)
Ratgeber Für den Notfalleinsatz an Windenergieanlagen (WEA) Vorgelegt von: AN Windenergie GmbH, Dewind AG, GE Windenergie, NEG Micon Deutschland GmbH, Nordex Energy GmbH, Repower Systems AG, Vestas Deutschland
MehrCheckliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM
Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM Ansprechpartner: Guido Schwabe Tel.: +49 201 8128 272
MehrStrahlenschutzanweisung gemäß 15a RöV
Präsidium Der Präsident Fachhochschule Hannover Postfach 92 02 51 30441 Hannover Strahlenschutzanweisung gemäß 15a RöV für den Betrieb der Röntgeneinrichtung vom Typ Mini-X Nr. 1855 des Herstellers Comet
MehrSpezielle Nutzungsordnung für das Prüfamt
Spezielle Nutzungsordnung für das Prüfamt Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1. Schutzmaßnahmen... 2 1.1 Allgemeines... 2 1.2 Sicherheitseinrichtungen und Schutzausrüstung... 2 2. Arbeiten im Konfektionslabor...
MehrDie aktuellen Mustergenehmigungen in der ZfP Was verlangen die Auflagen vom SSV und SSB?
16. Seminar Aktuelle Fragen der Durchstrahlungsprüfung und des Strahlenschutzes Vortrag 6 Die aktuellen Mustergenehmigungen in der ZfP Was verlangen die Auflagen vom SSV und SSB? Astrid LANGE * *, Hannover
MehrSachverständigentätigkeit nach 66(2) StrlSchV. an einer nichtmedizinischen Beschleunigeranlage
TÜV SÜD Energietechnik Sachverständigentätigkeit nach 66(2) StrlSchV an einer nichtmedizinischen Beschleunigeranlage Walter Beetz Strahlungsarten Gefahren durch Strahlung Störstrahlung (Röntgenstrahlen)
MehrAllgemeine Strahlenschutzanweisung der Universität Ulm vom
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 23 vom 30.10.2006, Seite 218-224 Allgemeine Strahlenschutzanweisung der Universität Ulm vom 11.10.2006 Alle Amts-, Status-, Funktions-
MehrHallo! Liebe Auszubildende,
Hallo! Liebe Auszubildende, aller Anfang ist schwer sagt eine Volksweisheit! Gerade der Einstieg in das Berufsleben ist ein großer Schritt im Leben junger Menschen. Viele Fachkenntnisse, Arbeitsverfahren
Mehrmedizinisches Personal (Schwestern, MTRA) Ärzte Mitarbeiter Strahlenphysik
Strahlenschutzbelehrung für medizinisches Personal (Schwestern, MTRA) Ärzte Mitarbeiter Strahlenphysik Strahlenschutzbelehrung Strahlenschutz Einwirkzeit gering halten Entfernung zum Radionuklid groß Quelle
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz Informationen für Sicherheitsbeauftragte Erstellt von der Stabsstelle Sicherheit 01/2011 Inhalt dieses Moduls Wozu werden Sicherheitsbeauftragte benötigt? Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
MehrPflichten der Versicherten
apops fotolia.com 3. Pflichten der Versicherten Drittes Kapitel: Pflichten der Versicherten 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten (1) Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten
MehrRichtlinien für die Sicherheit und allgemeine Verhaltensregeln im Bürohaus City Nord
Richtlinien für die Sicherheit und allgemeine Verhaltensregeln im Bürohaus City Nord Ein sicheres Arbeiten ist uns wichtig. Daher haben wir die wichtigsten Regeln für Sie in dieser Broschüre zusammengestellt.
MehrEinführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester. Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
Einführung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Studierende im ersten Semester Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Stabsstelle Arbeitssicherheit Team, Aufgaben Ralf Kühl
MehrRegeln für Ihre Sicherheit am Institut für Pharmazeutische Chemie
Allgemeine Regelungen zu Ihrer Sicherheit am Institut Der Zugang zu den Praktikumsräumen ist nur eingeschriebenen und zum Praktikum zugelassenen Studierenden erlaubt, und zwar in Schutzkleidung und nach
MehrIII. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte
III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A1 Gefährdungsbeurteilung (GeBu) Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln und zu dokumentieren
MehrHandlungshilfe zur Anwendung von Muster- Gefährdungsbeurteilungen
Handlungshilfe zur Anwendung von Muster- Gefährdungsbeurteilungen Aus dem Arbeitskreis (AK) Arbeitssicherheit, der sich unter Leitung des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL), Vertretern
MehrArbeitsschutzkonzept für
Arbeitsschutzkonzept für abwassertechnische Anlagen Vorstellung der Informationsbroschüre für Führungskräfte im Abwasserbereich 44. Lehrer- und Obleutebesprechung 2016 Kanal- und Kläranlagennachbarschaften
MehrStrahlenschutzanweisung
Muster für eine Strahlenschutzanweisung für den Einsatz von radioaktiven Referenzund Prüfstrahlern (Hinweis: Die Musterstrahleschutzanweisung ist an die individuellen Gegebenheiten des Betriebes und der
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz
Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtspflichten Wer hat Pflichten? Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich ergeben? Wer hat Rechtspflichten? Unternehmerbegriff im Arbeitsschutz Unternehmensform
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz 25.10.2011. Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten
Verantwortung im Arbeitsschutz Referent: Gerhard Wenger Inhalt Wer hat Pflichten im Arbeitsschutz? - Inhalt, Umfang, Grenzen 2. Rechtsfolgen Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus Pflichtverletzungen
MehrStrahlenschutzunterweisung für den Umgang mit ionisierender Strahlung im Physikalischen Institut
Strahlenschutzunterweisung für den Umgang mit ionisierender Strahlung im Physikalischen Institut 1. Tätigkeiten an der Beschleunigeranlage ELSA: Wartungs-, Instandsetzungsarbeiten, Erweiterungen der Anlage
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester
Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beginn an Grundunterweisung für die Studierenden im ersten Semester Inhalt Einführung Elemente der Grundunterweisung 1 Dokumentation Weitere Informationen Einführung
MehrArbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten
Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei
Mehr