Jens Wortmann Geb. 20/ Sicherheitsbelehrung. MIN Kickerlabor

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1 Jens Wortmann Geb. 20/ Sicherheitsbelehrung für den Bereich für den Bereich MIN Kickerlabor

2 Sicherheitsbelehrung Organisation des Arbeitsschutzes bei DESY Arbeitssicherheit im Kicker-Labor Arbeitssicherheit an den Kickeranlagen im Feld NOT-AUS-Systeme y an den Kickeranlagen Betriebsanweisungen Notruf, Erste Hilfe Elektromagnetische Felder Strahlenschutz

3 Organisation des Arbeitsschutzes bei DESY Quelle: DESY-Sicherheitsvorschriften Unternehmerverantwortung DESY ist verpflichtet, die Mitarbeiter zu schützen Arbeitsumwelt Arbeitsunfälle Berufskrankheiten Verantwortlich: Unternehmer, bei DESY das Direktorium

4 Organisation des Arbeitsschutzes bei DESY Sicherheitsverantwortliche für Bereiche und Unterbereiche Übertragung der Pflichten an Verantwortliche tli Personen: bei DESY i. A. die Abteilungs-/Gruppenleiter häufig: Leiter von Arbeitsgruppen Gebietsverantwortliche Diese Personen sind in ihren Bereichen für die Einhaltung der Sicherheits- und Schutzbestimmungen verantwortlich

5 Organisation des Arbeitsschutzes bei DESY Sicherheitsbeauftragte unterstützen t tüt die Verantwortlichen tli machen auf Sicherheitsmängel aufmerksam erfahrene Mitarbeiter ehrenamtlich keinerlei Verantwortung Ernennung auf Vorschlag der Verantwortlichen in Abstimmung mit Sicherheitsingenieur und Betriebsrat

6 Organisation des Arbeitsschutzes bei DESY Verantwortlich für Sicherheit Direktorium Delegation von Unter- nehmerverantwortung Sicherheitsverantwortliche Übergeordnete Verantwortliche Delegation von Verantwortung VPU = Verantw. Person m. Unternehmerverantwortung Unterbereichs-Verantwortliche / Gruppenleiter (organisieren, beschaffen, unterweisen, überwachen) unterweisen und beaufsichtigen beraten unterstützen kontrollieren D5 Sicherheit D3 Strahlenschutz BA Betriebsarzt Gefahrgutbeauftragte ehrenamtlich: unterstützen kontrollieren GV = Gebietsverantwortliche/r Sicherheitsbeauftragte Mitarbeiter, Beschäftigte Vorschriften, Regeln und Anweisungen beachten; persönliche Schutzausrüstung tragen; Mitverantwortung für eigene Sicherheit; Meldepflicht bei Mängeln (Maschinen, Ausrüstung)

7 Organisation des Arbeitsschutzes bei -MIN- Direktorium Bereichsleiter M MIN VPU Hr. Weise Quellen-, Septum-Labor GV s LINACs Kicker-Labor TTF/FLASH SichBeauftragter SichBeauftragter Hr. Peters Hr. Hüning (Hr. Poggensee) Hr. Obier (Hr. Strahlendorf) Hr. Schreiber Quellenlabor Ionenquellenbereich Septum-Labor LINAC2 (Räume Geb. 24 incl. Modulatorhalle, Tunnel LINAC3 (Senderhalle und Tunnel in Halle 1) LINAC1 (Labor-, Modulatoren- u. Beschleunigerr. Geb. 23) Kicker-Labor Kicker-/Septa-Anlagen auf dem DESY-Gelände TTF-LINAC, FLASH Beschleunigertunnel Laser

8 Arbeitssicherheit Für alle Arbeiten an elektrischen Geräten und Anlagen:

9 Arbeitssicherheit im Kicker-Labor Messplätze / Prüffelder im Kicker-Labor Für das Arbeiten an offenen hochspannungsführenden Geräten gelten die VDE- Vorschriften 101 und 105. Die Arbeiten werden in einem Prüffeld durchgeführt, also in Räumen mit häufig wechselnden Versuchsanordnungen und örtlich wechselnden Gefahrenbereichen. Ein solches Prüffeld ist gegen g andere Gebiete abgegrenzt g (Gitter, Türen). Das Prüffeld ist durch Hinweisschilder gekennzeichnet. Die Zugangstür eines Prüffeldes muss sich nach außen öffnen und mit Türkontaktschaltern versehen sein, um die Versorgungsspannungen (230V, 400V) zu unterbrechen, dies gilt für alle Geräte. Die Versorgungsspannung wird zusätzlich über ein Not-Aus-System geschaltet. Die eingeschaltete Versorgungsspannung wird durch eine rote Warnlampe an der Zugangstür und ggfs. ein beleuchtetes Warnschild im Prüffeld angezeigt. Im Prüffeld muss es eine Einrichtung zum Erden geben.

10 Arbeitssicherheit im Kicker-Labor Arbeiten an Hochspannungsgeräten im Kicker-Labor Jeder in Prüffeldern Beschäftigte muss sich über die bestehenden Gefahren Klarheit verschaffen und ist verpflichtet Vorsichtsmassnahmen zu treffen um sich und andere Personen vor Unfällen zu schützen. Jeder der Arbeiten an einem offenen hochspannungsführenden Gerät durchführt ist für die ihm anvertraute Anlage und die durchgeführten Experimente verantwortlich. Arbeiten an offenen hochspannungsführenden Geräten dürfen nur zu zweit durchgeführt werden. Tätigkeiten und Schalthandlungen müssen bekannt gemacht werden, z.b. durch Zuruf ( Ich schalte ein! ). Alleine darf an Hochspannungsgeräten nur gearbeitet werden, wenn die Geräte stillgelegt und gegen Wiedereinschalten gesichert werden: Netzstecker ziehen Hochspannungsstecker ziehen Warnschilder anbringen Andere als die dort beschäftigten Personen dürfen Prüffelder nur in Begleitung einer verantwortlichen tli Fachkraft betreten t und müssen auf mögliche Gefahren hingewiesen i werden.

11 Arbeitssicherheit an den Kickeranlagen im Feld Grundregeln für alle Arbeiten an Kicker- und Septa-Anlagen; zusätzlich für jede Anlage eine Betriebsanweisung Anlage am Einschaltfeld auf Nahbetrieb nehmen und ausschalten (HV, Netz); dadurch wird ein Kurzschließer entregt und verhindert eine Nachladung. Vorsicht, HV-Kondensatoren oder PFN können trotzdem noch geladen sein! HV-Netzgerät ausschalten, HV-Anschlusskabel entfernen. Warnschilder anbringen. Ggf. Betätigungsschalter durch Schloss sichern. Beim Öffnen der Pulser-Abdeckungen werden Türkontaktschalter geöffnet, die auch den Kurzschließer entregen. Alle HV-Anschlüsse, HV-Kondensatoren oder PFN-Anschlüsse müssen mit dem Erdungshaken kurzgeschlossen und geerdet werden. Vorsicht, Thyratrons und Anschlussplatten können sehr heiß sein! Prüf- und Einstellarbeiten an geöffneten Kickeranlagen dürfen nur zu zweit vorgenommen werden! Ggf. benachbarte unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.

12 NOT-AUS-Systeme an den Kickeranlagen Es gibt immer zwei Not-Aus-Systeme, die auf die Kickeranlagen wirken: Betriebsraum: Halle, Käfig, Empore, Das hier installierte Not-Aus-System schaltet die Kickeranlagen ab, indem die Spannungsversorgung von Pulser, Steuerung und HV-Netzgerät abgeschaltet werden. Maschine: Ring, Tunnel Das Maschinen-Not-Aus schaltet auch die Kickeranlagen in den Betriebsräumen ab.

13 Betriebsanweisungen: Anlagen

14 Betriebsanweisungen: Gefahrstoffe

15 Betriebsanweisungen: Maschinen

16 Betriebsanweisungen Die Betriebsanweisungen liegen in gedruckter Form im Kickerlabor aus. Sie sind außerdem auch über die MIN-Homepage einsehbar:

17 Jens Wortmann Geb. 20/7 Tel.: 2530 Sicherheitsbelehrung für den Bereich für den Bereich MIN Kickerlabor

18 DESY-Notruf Quelle: DESY-Sicherheitsunterweisungen Sicherheitsunterweisungen Der DESY-Notruf hat die Telefonnummer: intern 2500 DESY-Mobiltelefon extern Nur für Notrufe verwenden! Der Notruf hat zu erfolgen bei Unfällen aller Art, mit und ohne Verletzten, Feuer, Überschwemmungen, außergewöhnlichen h Ereignissen. i Nicht selbst die Feuerwehr rufen! Für allgemeine Mitteilungen und technische Fragen den Technischen Notdienst unter 5555 (bzw oder ) anrufen.

19 Verhalten bei Feuer DESY-Notruf Verhalten bei Unfall Bei jedem Feuer (egal, wie groß oder klein): Notruf : genaue Ortsangabe Löschversuch, wenn ohne Eigengefährdung möglich. Einweisung des Technischen Notdienstes, wenn möglich. Technischer Notdienst kommt und übernimmt weitere Brandbekämpfung sowie Einweisung i der Feuerwehr Verletzten aus dem Gefahrenbereich retten und sicher lagern lebensbedrohliche Verletzungen versorgen Notruf : genaue Ortsangabe, Zahl der Verletzten, Art der Verletzung * * Mit entscheidend, ob Notarzt gebraucht wird: grundsätzlich bei: 1. Bewusstlosigkeit 2. lebensbedrohlichen Verletzungen 3. E-Unfall 4. Sturz aus großer Höhe Weitere Versorgung g des Verletzten Einweisung des Technischen Notdienstes, wenn möglich Technischer Notdienst übernimmt weitere Versorgung des Verletzten und Einweisung des Rettungswagens, evtl. Notarzt

20 Erste Hilfe Quelle: DESY-Sicherheitsunterweisungen

21 Erste Hilfe

22 Erste Hilfe

23 Elektromagnetische Felder Quelle: DESY-Sicherheitsunterweisungen

24

25

26

27 Strahlenschutz Quellen: DESY-Strahlenschutzanweisung DESY-StrahlenschutzunterweisungenSt h t t

28 Strahlenschutz: Organisation Vorschriften Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Vorschriften über Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung und Umgang mit radioaktiven Stoffen Röntgenverordnung Behördliche Betriebgenehmigungen DESY-Strahlenschutzanweisung( StrlSchAnw) Regelung g der Verantwortlichkeiten, Vorschriften über Betriebsablauf von Beschleunigern, Umgang mit radioaktiven Stoffen Verantwortlichkeiten Strahlenschutzverantwortlicher: Direktorium Strahlenschutzbevollmächtigter: Leiter Strahlenschutzgruppe (D3) Strahlenschutzbeauftragte: benannte Personen für die jeweiligen Bereiche

29 Strahlenschutz: Strahlungsquellen

30 Strahlenschutz: Strahlungsquellen

31 Strahlenschutz: Sperrbereiche Ortsdosisleistung kann höher sein als 3mSv/h Betreten ist grundsätzlich verboten. Gültigkeit kann zeitlich begrenzt sein (z.b. Frei an HERA Wartungstagen ) Wenn in einem Sperrbereich aufgrund des Betriebs eines Beschleunigers oder eines Teststands Ortsdosisleistungen auftreten können, die sehr viel höher sind als 3 msv/h, so muss er durch ein Interlocksystem gesichert werden.

32 Strahlenschutz: Kontrollbereiche Ortsdosisleistung kann höher sein als 33µSv/h (=6mSv/Jahr = bei Aufenthaltsdauer 40h x 50 Wochen) Gültigkeit kann zeitlich begrenzt sein (z.b. Frei an HERA Wartungstagen ) Regeln: Nur unterwiesene Personen Personendosimeter Arbeitsauftrag, keine ständigen Arbeitsplätze Kein Essen, Trinken, Rauchen Kein Zutritt: Minderjährige, Schwangere, Stillende

33 Strahlenschutz: Umgang mit aktivierten Teilen Arbeiten an Gegenständen im Beschleuniger: Strahlungsfeld ausmessen lassen (D3) Personendosimeter tragen, evtl. zusätzlich elektronisches Dosimeter Abstand halten von gekennzeichneten Stellen Ausgebaute Gegenstände ausmessen lassen (D3) Beschleunigerräume mit Kontrollbereich: Alle Gegenstände Sonstige Beschleunigerräume: Strahlrohre, Cavities, alle Gegenstände die nahe am oder im Strahlrohr angebracht waren Bearbeitung von aktivierten Gegenständen (z. B. feilen, sägen, schleifen, schweißen) nur mit Genehmigung eines Strahlenschutzbeauftragten, der die erforderlichen Schutzmassnahmen festlegt.

34 Strahlenschutz: Gäste und Besucher Gäste (z.b. Mitarbeiter von Firmen) Unterweisung eis ng Arbeitsauftrag Personendosimeter Personendosis < 0,5mSv/Jahr Besucher (führen keine Arbeit im Kontrollbereich aus) Nur nach Unterweisung Nur in Begleitung einer orts- und sachkundigen Person (mit Dosimeter) Nur mit sofort ablesbarem b Dosimeter (bei LINAC2, PIA, DESY 2/3, FLASH) Nicht in den Kontrollbereichen der HERA-Hallen Hallen (außer an Wartungstagen) Dokumentation des Besuchs, der Unterweisung und der Dosisleistung

35 Jens Wortmann Geb. 20/7 Tel.: 2530 Sicherheitsbelehrung für den Bereich für den Bereich MIN Kickerlabor

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