Anschlussrehabilitation (AHB) der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg

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1 Anschlussrehabilitation (AHB) der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Service-Hinweise für die Mitarbeiter der Sozialdienste in Krankenhäusern, die am AHB-Schnelleinweisungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg beteiligt sind REHA /12 Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Seite 3 Für welche Versicherten bietet die Deutsche Rentenversicherung Seite 5 Baden-Württemberg Rehabilitationsmaßnahmen an? Welche Leistungen werden für Tumorpatienten erbracht? Seite 5 In welcher Form werden Anschlussrehabilitationsleistungen erbracht? Seite 5 Welche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen vorliegen? Seite 6 Welche weiteren persönlichen (medizinischen) Voraussetzungen sind erforderlich? Seite 6 Gilt das Wunsch und Wahlrecht auch für die Anschlussrehabilitation? Seite 6 Muss für eine Anschlussrehabilitation eine Zuzahlung geleistet werden? Seite 7 Sind die Patienten während der Rehabilitationsmaßnahme finanziell abgesichert? Seite 8 Anlagen 1 Antragsvordruck Seite 9 2 Befundbericht Seite 13 3 Ablaufdiagramm Seite 16 4 Zuständigkeitsübersicht Seite 17 5 Ansprechpartner in Karlsruhe Seite 18 6 Ansprechpartner in Stuttgart Seite 19 7 Übersicht über die Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation Seite 20 REHA /12 Seite 2

3 Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anschlussrehabilitation gehört seit Jahrzehnten zum festen Bestandteil der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hat frühzeitig den besonderen Stellenwert dieser Leistung erkannt und die Anschlussrehabilitation im Sinne eines ganzheitlichen Versorgungsauftrages flächendeckend etabliert. Im Zeitalter von Integrierter Versorgung, DRG s und Disease-Management-Programmen ist sie ein unverzichtbarer Bestandteil, wenn es darum geht, den Grundgedanken einer sektorenübergreifend verzahnten Leistungserbringung umzusetzen und gleichzeitig den Motiven des neunten Sozialgesetzbuches im Hinblick auf eine enge Zusammenarbeit oder Kooperation der Rehabilitationsträger Rechnung zu tragen. Sie gehören zu unseren Partnern in den Krankenhäusern, die am Schnelleinweisungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg beteiligt sind. Um Ihnen einen aktuellen Überblick über unser seit vielen Jahren bewährtes Angebot zu geben, haben wir nachstehend die wesentlichen Informationen zum Thema Anschlussrehabilitation zusammengefasst. Zum Thema Rehabilitation halten wir auch im Internet Informationen bereit unter Dort finden Sie unter Rehabilitation Leistungen Anschlussheilbehandlung allgemeine Informationen zur Anschlussrehabilitation sowie unter Formulare & Publikationen Formulare Rehabilitation das Formularpaket Antragsvordruck und Befundbericht (siehe auch Anlagen 1 bis 2). Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet Patienten, die sich in einer stationären und/oder ambulanten Krankenhausbehandlung befinden, zur Genesung eine anschließende, i. d. R. dreiwöchige ganztägig ambulante oder/und stationäre medizinische Leistung zur Rehabilitation. Zwei routinierte Teams aus Rehabilitationssachbearbeitern und Sozialmedizinern in Karlsruhe und Stuttgart arbeiten mit Ihnen, den Sozialdiensten in den Akutkrankenhäusern sowie qualifizierten Rehabilitationskliniken seit langem eng zusammen. Fachberaterkompetenz für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist ein selbstverständlicher Bestandteil unseres Leistungsangebotes. Auf diese Serviceleistungen haben alle Patienten Anspruch. Für eilige Leser haben wir den Antragsweg und die Verlegungsmodalitäten aus dem Akutkrankenhaus in eine Rehabilitationsklinik als Ablaufdiagramm dargestellt (siehe Anlage 3). Wir klären medizinische und verwaltungstechnische Sachverhalte unbürokratisch ab, weisen den Patienten den Weg in die geeignete Rehabilitationsklinik und sorgen für die rasche Verlegung. Dabei kommen wir Patientenwünschen grundsätzlich entgegen. REHA /12 Seite 3

4 An welches AHB-Team Sie sich im Einzelfall wenden müssen (AHB-Team in Karlsruhe oder Stuttgart), richtet sich nach dem Wohnort der Versicherten. Patienten mit Wohnort in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen werden von dem AHB-Team in Stuttgart und Patienten mit Wohnort in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg von dem AHB-Team in Karlsruhe betreut (siehe Anlage 5 + 6). Unsere Ansprechpartner in Karlsruhe) und Stuttgart sind auf Ihren Anruf oder Ihr Fax vorbereitet, beraten Sie umfassend und leiten gegebenenfalls den Antrag auch sofort an die richtigen Adressaten weiter. Auf eine gute Zusammenarbeit! Ihr Ihr Wolfgang Wehowsky, Abteilungsleiter Leistungsbereich Karlsruhe Wilfried Heinrich, Abteilungsleiter Leistungsbereich Stuttgart Bei grundsätzlichen Fragen und Problemen erreichen Sie uns unter: Telefon Telefon Fax Fax Wolfgang.Wehowsky@drv-bw.de Wilfried.Heinrich@drv-bw.de * Wichtiger Hinweis: Um für unsere Versicherten einen zeitnahen Behandlungsbeginn zu ermöglichen, haben wir mit den von uns regelmäßig belegten Rehabilitationskliniken Aufnahmekontingente vereinbart. Diese Kliniken werden ständig nach regionalen und überregionalen Standards qualitätsorientiert kontrolliert. Sollte in einer Einrichtung dieses Kontingent zeitweise ausgeschöpft sein, wählen wir eine vergleichbare medizinisch geeignete Rehabilitationsklinik aus. Damit vermeiden wir unnötige Verzögerungen und Kosten REHA /12 Seite 4

5 Für welche Versicherten bietet die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Rehabilitationsmaßnahmen an? Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg trägt die Kosten der Anschlussrehabilitation für erwerbstätige Patienten, die bei ihr versichert sind, keine Altersrente beziehen und in Baden-Württemberg wohnen. Für Tumorpatienten gelten Besonderheiten. Maßgebend für die Zuständigkeitsabgrenzung innerhalb der Deutschen Rentenversicherung ist die Versichertenkontenführung. Dabei ist entscheidend, an welchen Träger der letzte Beitrag gezahlt wurde. Häufig kann der Patient dazu Auskunft geben. Im Zweifelsfall ist eine telefonische Anfrage bei den AHB-Teams oder den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation (siehe Anlage 7) der Deutschen Rentenversicherung Baden- Württemberg hilfreich. Welche Leistungen werden für Tumorpatienten erbracht? Für Tumorpatienten werden auch onkologische Nachsorgeleistungen als Anschlussrehabilitation angeboten. Es sollte dabei die Aussicht bestehen, dass die durch die Erkrankung oder die Therapie bedingten Behinderungen positiv beeinflusst werden. In diesem Zusammenhang werden folgende Voraussetzungen abgefragt und gefordert: Eine geklärte Diagnose muss vorliegen. Die Wundheilung von vorausgegangenen Operationen sollte abgeschlossen sein. Eine vorangegangene Strahlenbehandlung muss abgeschlossen sein. Die Patienten sollten reisefähig (im Ausnahmefall transportfähig) sein. Eine Chemotherapie sollte in der Regel abgeschlossen sein. Ausnahme: Läuft die Chemotherapie in Behandlungszyklen, kann die Anschlussrehabilitation in einer behandlungsfreien Phase stattfinden. Eine Anschlussrehabilitation als onkologische Nachsorgeleistung können darüber hinaus auch Rentenbezieher sowie die nichtversicherten Ehegatten und Kinder von Versicherten und von Rentenbeziehern erhalten. In welcher Form werden Anschlussrehabilitationsleistungen erbracht? Eine Anschlussrehabilitation wird als stationäre oder als ganztägig ambulante Leistung erbracht. REHA /12 Seite 5

6 Welche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen vorliegen? Bei der Antragstellung muss eine der nachfolgenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein: Wartezeit von 15 Jahren sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung fünf Jahre Wartezeit bei verminderter Erwerbsfähigkeit oder wenn dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Für Jugendliche kann bereits ein Pflichtbeitrag ausreichen. Hier genügt es, wenn innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit aufgenommen wurde und diese gegebenenfalls mit einer sich daran anschließenden Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit durchgehend bis zur Antragstellung angedauert hat. Welche weiteren persönlichen (medizinischen) Voraussetzungen sind erforderlich? Die Patienten sollten in der Lage sein, an der Rehabilitation aktiv teilzunehmen. Zudem muss die begründete Aussicht bestehen, dass seine erheblich gefährdete oder geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Gilt das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten auch für die Anschlussrehabilitation? Ja. Berechtigte Wünsche der Versicherten hinsichtlich der Rehabilitationseinrichtung, dem Leistungsort und der Art der Durchführung werden berücksichtigt. REHA /12 Seite 6

7 Muss für eine Anschlussrehabilitation eine Zuzahlung geleistet werden? Auch bei der Anschlussrehabilitation wird eine Zuzahlung gefordert. Sie beträgt höchstens zehn Euro je Rehabilitationstag für höchstens 14 Tage. Damit müssen maximal 140 Euro zugezahlt werden. Dieser Betrag reduziert sich um die Zuzahlungsbeträge, die für die vorausgegangene Krankenhausbehandlung geleistet wurden Für eine ganztägig ambulante Anschlussrehabilitation sowie bei Patienten unter 18 Jahren und Versicherten, die Übergangsgeld beziehen, besteht grundsätzlich keine Zuzahlungspflicht. Dies gilt auch für Personen, deren monatliches Nettoeinkommen bis zu 1050,99 Euro liegt (Stand 1. Januar 2012). Unter Umständen können auf Antrag auch geringere Beträge als zehn Euro zugezahlt werden, je nach Höhe des monatlichen Nettoeinkommens. Voraussetzung ist, dass der Versicherte ein Kind hat, für das Anspruch auf Kindergeld besteht oder Pflegebedürftigkeit nach 46 SGB IX vorliegt. Die geringeren Werte ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Monatliches Nettoeinkommen bis 1050,99 Euro ab 1.051,00 Euro ab 1.080,00 Euro ab 1.140,00 Euro ab 1.200,00 Euro Täglicher Zuzahlungsbetrag keine Zuzahlung 8,50 Euro 9,00 Euro 9,50 Euro 10,00 Euro REHA /12 Seite 7

8 Sind die Patienten während der Rehabilitationsmaßnahme finanziell abgesichert? Arbeitnehmer haben für die Dauer einer Anschlussrehabilitation einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Im Allgemeinen besteht der Anspruch sechs Wochen lang. Ist dieser Anspruch ganz oder teilweise verbraucht, zahlt die Deutsche Rentenversicherung Baden- Württemberg für die Dauer der Maßnahme Übergangsgeld, sofern die Patienten vor ihrer Erkrankung entweder Arbeitsentgelt bezogen oder als Selbstständige Arbeitseinkommen erzielt und Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet oder eine Entgeltersatzleistung bezogen haben, wie zum Beispiel Krankengeld. Das Übergangsgeld beträgt für Patienten ohne Kind 68 % mit mindestens einem Kind mit Kindergeldanspruch/Pflegebedürftigkeit 75 % des letzten Nettoarbeitsentgelts. Bei Bezug von Übergangsgeld bleibt ein zuvor bestehender Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung grundsätzlich bestehen. REHA /12 Seite 8

9 Anlage 1 REHA /12 Seite 9

10 REHA /12 Seite 10

11 REHA /12 Seite 11

12 REHA /12 Seite 12

13 Anlage 2 REHA /12 Seite 13

14 REHA /12 Seite 14

15 REHA /12 Seite 15

16 Anlage 3 Ablauf des Anschlussrehabilitationsverfahrens der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Akutkrankenhaus Krankenhausarzt: erstellt Befundbericht Krankenhaus-Sozialdienst: klärt: AHB-Indikation stellt gemeinsam mit Patient den Antrag Kostenträger! Kann der zuständige Kostenträger nicht ermittelt werden, helfen Ihnen die AHB-Teams oder die Servicestellen weiter Befundbericht + Antrag max. 1 2 Tage Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg prüft Rehafähigkeit/Rehabedarf wählt die AHB-Klinik unter Berücksichtigung der Wünsche des Patienten aus organisiert die Aufnahme! Ist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg nicht zuständiger Reha-Träger wird der Antrag unmittelbar an den zuständigen Träger weitergeleitet. Information über Aufnahmetermin und Klinik Vereinbarung des Aufnahmetermins Information Akutkrankenhaus AHB-Klinik Krankenkasse Bescheid Versicherten REHA /12 Seite 16

17 Anlage 4 Zuständigkeitsübersicht AHB-Team Karlsruhe AHB-Team Stuttgart Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen Mannheim Heidelberg Rhein-Neckar- Kreis Heidenheim Neckar- Odenwald- Kreis Heilbronn Hohenlohekreis Main- Tauber- Kreis Ortenaukreis Emmendingen Baden-Baden Karlsruhe Rastatt Karlsruhe Enzkreis Pforzheim Regierungsbezirk Calw Karlsruhe Freudenstadt Rottweil Ludwigsburg Rems-Murr-Kreis Böblingen Tübingen Zollernalbkreis Schwarzwald-Baar-Kreis Freiburg im Breisgau Tuttlingen Breisgau-Hochschwarzwald Heilbronn Regierungsbezirk Stuttgart Stuttgart Esslingen Reutlingen Schwäbisch Hall Göppingen Alb- Donau- Kreis Ulm Regierungsbezirk Tübingen Sigmaringen Biberach Ostalbkreis Regierungsbezirk Lörrach Freiburg Waldshut Konstanz Bodenseekreis Ravensburg REHA /12 Seite 17

18 Anlage 5 Ihre Ansprechpartner in Karlsruhe: Fachbereich Rehabilitation Anschlussrehabilitation Leitung des Fachbereichs: Frau M. Huniar Telefon Fax Leiter der Sachbearbeitung: Herr K. Melchior Telefon Fax Teamleitung: Herr T. Christ Telefon Frau F. Fitzner Telefon Herr R. Schaaf Telefon Herr G. Oehler Telefon Fax Geburtstage 01. u. 16. Fax Frau S. Brügge Telefon Frau J. Kern Telefon Geburtstage u Fax Frau A. Gerth Telefon Herr R. Seene Telefon Geburtstage Fax Frau S. Prestel Telefon Herr G. Koffler Telefon Patientenanmeldung Geburtstage 01, - 31, Fax Frau D. Dolland Telefon Herr A. Dalmus Telefon Frau A. Kurschus Telefon Frau M. Bratzel / Frau C. Wilhelm Telefon Frau B. Eckert Telefon Kompetenzteam (Medizin) Herr A. Dalmus Geburtstage Telefon Frau M. Barz Geburtstage Telefon Frau S. Newby Geburtstage Telefon Frau J. König Geburtstage Telefon Arzt Herr Dr. T. Lucas Telefon AHB Fax REHA /12 Seite 18

19 Anlage 6 Ihre Ansprechpartner in Stuttgart: Fachbereich Rehabilitation Anschlussrehabilitation Leitung des Fachbereichs: Herr U. Würth Telefon Fax Leiter der Sachbearbeitung: Herr J. Wolf Telefon Fax Teamleitung: Herr B. Winter Telefon Herr S. Henning Telefon Frau A. Gross Telefon Frau S. Pelz Telefon Geburtstage Fax Frau M. Wagener Telefon Frau M. Rittmeyer Telefon Geburtstage Fax Frau M. Schalk Telefon Herr H. Fink Telefon Geburtstage Fax Frau S. Barsch Telefon Frau I. Müller Telefon Geburtstage Fax Herr F. Zentler Telefon Frau A. Magiera Telefon Kompetenzteam (Medizin) Geburtstage Fax Frau C. Pfunder Telefon Frau B. Schmalz (Mo-Di) Telefon Frau M. Dais (Mi-Fr) Telefon Geburtstage Fax Frau H. Fiebiger Telefon Frau M. Hofmann Telefon Patientenanmeldung Fax Frau M. Huzak Telefon Frau M. N. Hamilton Tschernay Telefon Telefon Frau N. Hamilton Telefon Ärzte Frau Dr. N. Hamilton K. Laudien Telefon Telefon Frau U. Waibler Telefon REHA /12 Seite 19

20 Anlage 7 Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation REHA /12 Seite 20

21 REHA /12 Seite 21

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