Ausgabe: 20. März 2013 Nr. 12

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1 Ausgabe: 20. März 2013 Nr. 12 Redaktionsschluss Wir weisen darauf hin, dass der Redaktionsschluss für die Ausgabe Nr. 14 bereits am Donnerstag, dem um Uhr ist. Erscheinungsdatum für diese Ausgabe ist Donnerstag, Wir bitten um Beachtung. Werner Wolf, Erster Vorsitzender Abwasserbeseitigung im Ortsteil Walkersbrunn Die Abwasserbeseitigungsanlage im Ortsteil Walkersbrunn ist in nun betriebsbereit. Somit besteht für alle angeschlossenen Grundstücke das Recht alles Abwasser im Rahmen der satzungsmäßigen Bestimmungen in die öffentliche Entwässerungsanlage einzuleiten. Andererseits besteht aber auch die Pflicht, alle bebauten Grundstücke sowie die unbebauten Grundstücke, auf denen Abwasser anfällt, an die öffentliche Entwässerungsanlage anzuschließen und diese zu benutzen. Die Grundstücksanschlüsse wurden soweit sie im öffentlichen Straßengrund liegen im Zuge der Ortskanalisation von der Stadt Gräfenberg beauftragten Firma hergestellt. Der Aufwand für die Verlegung der Grundstücksanschlüsse außerhalb des öffentlichen Straßengrundes ist vom jeweiligen Grundstückseigentümer zu tragen. Die Stadt Gräfenberg ordnet hiermit gemäß 8 Abs. 1 Satz 2 der Entwässerungssatzung an, dass die Grundstücksanschlüsse sowie die Grundstücksentwässerungsanlage in Walkersbrunn bis spätestens 01. Mai 2013 herzustellen sind und spätestens ab diesem Zeitpunkt die Abwasserbeseitigungsanlage auch zu benutzen ist. Bitte beachten Sie, dass in Walkersbrunn eine Trennkanalisation besteht, d. h. die Schmutzwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme von Schmutzwasser, die Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Aufnahme von Niederschlagswasser. Darüber hinaus sind die Einleitungsverbote gem. 15 der Entwässerungssatzung zu beachten. Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass die Einleitung von Grund- und Quellwasser verboten ist (z. B. aus Drainagen). Zwischen Grundstücksentwässerungsanlage und Grundstücksanschluss ist sowohl bei Schmutz- als auch bei der Regenwasserableitung jeweils ein Kontrollschacht vorzusehen ( 9 Abs. 3 Entwässerungssatzung). Im Übrigen verweisen wir auf die Bestimmungen der Entwässerungssatzung, die auf der Homepage der Stadt Gräfenberg veröffentlicht ist. Zudem weisen wir darauf hin, dass die Stadt befugt ist, die Grundstücksentwässerungsanlagen jederzeit zu überprüfen. Sofern die Bestimmungen der Entwässerungssatzung nicht beachtet werden, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die unter Umständen mit Geldbuße belegt ist. Wir bitten Sie daher, die vorstehenden Hinweise und die Regelungen zu beachten und in Zweifelsfällen im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg nachzufragen. Gebühren für die Einleitung werden ab erhoben. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt eine Zählerablesung zur Erfassung der Verbrauchsdaten durch einen Beauftragten der Stadt Gräfenberg. Wolf, Erster Bürgermeister Herzlichen Glückwunsch Zum 72. Geburtstag Herrn Manfred Kett, Kasberger Str. 42, Gräfenberg, am Zum 82. Geburtstag Frau Babetta Stadelmann, Rangen 10, Gräfenberg, am Zum 78. Geburtstag Frau Margareta Polster, Thuisbrunn 32, Gräfenberg, am Zum 79. Geburtstag Frau Veronika Thanheiser, Im Kirschgarten 8, Gräfenberg, am Zum 76. Geburtstag Herrn Johann Igel, Kasberg 21, Gräfenberg, am Zum 87. Geburtstag Frau Ingeborg Schleyer, Rangen 1, Gräfenberg, am Zum 73. Geburtstag Herrn Konrad Igel, Am Michelsberg 12, Gräfenberg, am Zum 72. Geburtstag Herrn Joachim Wolf, Sollenberg 4, Gräfenberg, am Zum 79. Geburtstag Frau Gerda Schlegel, Guttenburg 42, Gräfenberg, am Gemeindekanzlei Hiltpoltstein In der Zeit vom ist die Gemeindekanzlei geschlossen. Die Bürgermeistersprechstunde findet statt von Uhr. Bei dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die VG Gräfenberg Tel / Geänderte Öffnungszeiten Gemeindekanzlei Hiltpoltstein Ab dem ist die Gemeindekanzlei nur noch am Donnerstag von Uhr geöffnet. Die Bürgermeistersprechstunde findet statt von Uhr. Wir bitten um Beachtung. Herzlichen Glückwunsch Zum 82. Geburtstag Herrn Johann Held, Hinterer Berg 8, Hiltpoltstein, am Zum 73. Geburtstag Frau Käthe Fenzel, Hauptstr. 69, Hiltpoltstein, am

2 Herzlichen Glückwunsch Zum 89. Geburtstag Herrn Georg Adelmann, Dorfhauser Str. 68, Weißenohe-Dorfhaus, am Zum 71. Geburtstag Herrn Helmuth Braun, Bahnhofstr. 6, Weißenohe, am Zum 65. Geburtstag Frau Rita Sassik, Sollenberger Str. 47, Weißenohe, am Wichtige Information der VHS des Landkreises Forchheim In den letzten Wochen kam es in verstärktem Maße in der Region zu unberechtigten Zugriffen auf Internetdatenbanken durch kriminelle Hackerbanden. Auch die Internetseite der Volkshochschule des Landkreises Forchheim ist davon betroffen. Auf der Homepage der VHS besteht die Möglichkeit, sich als Mitglied des VHS Forchheim e.v., des Kulturkreises Ebermannstadt e.v. oder als normaler User zu registrieren und VHS- Kurse über das Internet zu buchen. Die dort eingegeben Daten werden auf dem Sicherheitswebserver einer beauftragten Firma gespeichert und mit allen der Firma zur Verfügung stehenden und in der Branche üblichen Mitteln vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Trotz dieser hohen Sicherheitsstandards haben sich kürzlich kriminelle Hacker unberechtigterweise Zugriff auf den Datenbestand der VHS-Internetseite verschafft. Die VHS hat bereits Anzeige gegen Unbekannt erstattet. In enger Kooperation mit Spezialisten der Kriminalpolizei Bamberg wurden die Sicherheitsstandards der Datenbank überprüft und es wurde uns bestätigt, dass die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Benutzerdaten als gut und in hohem Maße als angemessen beurteilt wurden. In einem Schreiben an alle auf der VHS-Internetseite registrierten Benutzer wurde auf den Datenmissbrauch hingewiesen und die betroffenen Personen darüber informiert, dass für alle Benutzer neue Passwörter generiert wurden. Es kann dann künftig nur dieses neue Passwort für das VHS-Internetkonto verwendet werden. Sollten die Benutzer dieses vergessen, kann man sich per ein neues Passwort zusenden lassen. Sollten unberechtigte Lastschriften bei diesem Personenkreis (Empfänger nicht Kreiskasse Forchheim) abgebucht worden sein, so können diese bei der Bank/Sparkasse wg. Widerspruch zurückgegeben werden. Bei unberechtigten Abbuchungen ist die 6- Wochen-Widerspruchsfrist außer Kraft gesetzt. Zudem wird gebeten, umgehend die Polizei zu informieren. Zudem betont die VHS, dass ausschließlich VHS-Kursteilnehmerinnen und teilnehmer betroffen sind, die VHS-Kurse über das Internet gebucht haben. Alle anderen Daten (bei telefonischer, schriftlicher, persönlicher Anmeldung) sind davon nicht betroffen. Die VHS des Landkreises Forchheim möchte sich bei Ihren registrierten Benutzern für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen und hofft, dass die VHS-Kursteilnehmer/-innen uns auch weiterhin ihr Vertrauen schenken. Als Paar ein gutes Team Viele Paare wünschen sich, dass ihre Beziehung im Alltag Belastungen gut überstehen kann. Dazu sind gegenseitiges Verständnis, Respekt, Hilfsbereitschaft und Anerkennung einige wichtige Grundlagen - Wie können wir in unserer Partnerschaft ein gutes Team sein? Zu diesen und anderen Fragen der Alltagsbewältigung bieten Ihnen die fachlich ausgebildeten Mitarbeiterinnen der Ehe-; Familien und Lebensberatung Forchheim gerne vertrauliche Beratungsgespräche an. Information und Anmeldung bei der EFL-Stelle in Forchheim, Hauptstraße 20, Telefon: 09191/60636 oder unter efl.forchheim@erzbistum-bamberg.de Kreisjugendring Forchheim Jungen in den Bergen Freizeit nur für Jungen ab 14 in den Pfingstferien Der Kreisjugendring Forchheim bietet in der ersten Pfingstferienwoche ( ) für Jungen ab 14 Jahren eine Freizeit auf einer Berghütte im Dachsteingebirge in Österreich an. Wir werden gemeinsam fünf Tage auf einer Selbstversorger- Berghütte verbringen. Von dort aus werden wir je nach Wetter zu verschiedenen gemeinsamen Aktivitäten in der Natur starten. Ob in Hochseilgarten oder in die Höhle, im Tal oder auf dem Gipfel, es geht darum die Herausforderungen allein und zusammen als Gruppe zu meistern und Abenteuer zu bestehen und dabei Mut und Sicherheit zu gewinnen. Sich selbst (neu) erleben, Freizeit haben, Freiheit erleben in der Natur, gemeinsam etwas erleben, gemeinsam schweigen, zusammen kochen, Holz hacken, Feuer machen und vieles, vieles mehr? Na, Lust bekommen? Wir freuen uns auf dich! Verantwortlich für die Freizeit sind Matthias Becker, Dipl. Soz.-Päd. (FH), Jungenarbeit beim KJR-Forchheim und Michael Posset, Dipl. Soz.-Päd. (FH). Die Freizeit findet vom Mittwoch, ab ca 9 00 Uhr bis Sonntag bis ca Uhr statt und kostet 150,00 pro Person. Die Plätze sind begrenzt. Um eine schriftliche Anmeldung bis spätestens an den KJR Forchheim (Löschwöhrdstr. 5) wird gebeten. Nähere Informationen unter / oder Bayerischer BauernVerband Landfrauen-Lehrfahrt nach Kulmbach Pressemitteilung Das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes, Kreisverband Forchheim, veranstaltet in Zusammenarbeit mit der BBV Touristik eine Landfrauen-Lehrfahrt ab nach Kulmbach. Der Preis beträgt 29,50 / Person. Weitere Infos, die genauen Reisetage sowie die Anmeldung erhalten Sie über Ihre Ortsbäuerin / stv. Ortsbäuerin oder in der BBV Geschäftsstelle Forchheim, Tel: / Anmeldeschluss ist der Wir empfehlen eine baldige Anmeldung, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Öffnungszeiten und Terminverschiebungen um Ostern Müllabfuhr Am Karfreitag (29. März 2013) entfällt die Müllabfuhr, der Leerungstermin wird auf den (Grün)Donnerstag, 28.März vorverlegt. In der Woche nach Ostern verschieben sich wegen des Feiertags am Ostermontag (1. April) die Leerungstermine für die Restmüll und Biotonnen um jeweils einen Werktag nach hinten. Die regulären Freitagstermine für die Müllabfuhr bleiben in der Woche nach Ostern unverändert am Freitag, den 5. April. In den Abfallkalendern sind alle Terminverschiebungen eingetragen (auch im Internet unter Bürgerservice Abfallwirtschaft ). Entsorgungszentrum Deponie Gosberg Das Entsorgungszentrum Deponie Gosberg hat am Karsamstag (30.März, Samstag vor Ostern) regulär von 9 00 bis Uhr geöffnet. Wertstoffhöfe Die Wertstoffhöfe im Landkreis Forchheim haben am Samstag vor Ostern ebenfalls zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Mit Beginn der Sommerzeit (31.März) ändern sich wieder einige Wertstoffhof-Öffnungszeiten. Betroffen sind folgende Wertstoffhöfe: in der Stadt Forchheim: Buckenhofen, Burk, Nord (bei der Polizei) im übrigen Landkreisgebiet: Dormitz, Eggolsheim, Egloffstein, Gräfenberg, Hausen, Heroldsbach, Hetzles, Igensdorf, Kirchehrenbach, Kleinsendelbach, Kunreuth, Mittelehrenbach, Poxdorf, Unterleinleiter, Wiesenthau und Willersdorf. Es gelten dann die im Abfallkalender (Seiten 56 59) abgedruckten Sommeröffnungszeiten.

3 Übertritt an das Gymnasium Fränkische Schweiz Georg-Wagner-Str. 17, Ebermannstadt, Tel / Naturwissenschaftlich-technologisches, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil Anmeldung für die 5. Jahrgangsstufe des Schuljahres 2013/2014 werden im Sekretariat der Schule von Montag bis Mittwoch, Mai 2013 von 8 00 Uhr bis Uhr und am Freitag, 10. Mai 2013 von 8 00 Uhr bis Uhr durchgehend entgegengenommen. Übertritt aus der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule: Anmeldung wie bisher mit dem Übertrittszeugnis Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittel- und Realschule: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 einer staatlichen oder staatlich anerkannten Haupt-/Mittelschule, die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,0 oder besser bzw. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 einer staatlichen, kommunalen oder staatlich anerkannten Realschule, die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser aufweisen, können im Zeitraum vom Mai 2013 und am 10. Mai 2013 für die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums vorangemeldet werden. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses, in dem die o. g. Durchschnittsnoten nachgewiesen sein müssen. Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 5 den jeweils erforderlichen Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht erreicht haben, jedoch diesen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 erreichen, können sich ohne Voranmeldung ebenfalls in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses anmelden. Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 der Montessorischule wird ein landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht für die drei (3) Gymnasien des Landkreises am Ehrenbürg-Gymnasium Forchheim durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt ebenso vom Mai 2013 und am 10. Mai Mitzubringen sind: - das Übertrittszeugnis (Original), für Schüler der 5. Jahrgangsstufe das Halbjahreszeugnis im Original - die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch (nur zur Einsicht) - ggf. der Sorgerechtsbescheid - bei auswärtigen Schülern ein Passbild für den Fahrausweis. Weitere Informationen finden Sie auf der Internet-Homepage der Schule unter Herrmann, Oberstudiendirektor Schulaufenthalte in der Südsee sowie in Kanada, Australien und Neuseeland High School Aufenthalt auf den Cook Islands in der Südsee Neben dem Schulwahlprogramm in Kanada, Australien oder Neuseeland bietet TREFF die Möglichkeit, einen Schulaufenthalt auf den Cook Islands in der Südsee zu verbringen. Die Cook Islands sind ein unabhängiger Inselstaat im Südpazifik, mit sehr engen Bindungen an Neuseeland, daher orientiert sich das Schulsystem sehr stark am neuseeländischen System. In diesem, größtenteils von Korallenriffen umgebenen, tropischen Pradies findet man türkisblaue Lagunen und schneeweiße Sandstrände, unzählige Kokospalmen und ganzjährig warme Temperaturen. TREFF ist der einzige Anbieter, der High School Aufenthalte in der Südsee anbietet. High School Kanada, Australien und Neuseeland - Bewerbung für Sommer 2013 noch möglich Wer ab Sommer 2013 in Kanada, Australien oder Neuseeland zur Schule gehen möchte, für den wird es höchste Zeit, sich bei TREFF für einen High School Aufenthalt zu bewerben. Die Bewerbungsfristen enden bald. Neu im Programm bei TREFF sind Aufenthalte in der kanadischen Atlantikprovinz New Brunswick. Hier ist ein Aufenthalt an einer französischsprachigen Schule mit Unterkunft bei einer französischsprachigen Gastfamilie möglich. Auf der Website kann man sich online bewerben und weitere interessante Informationen wie z.b. Beschreibungen der Regionen und Schulen, Schülerberichte oder Fotos von Teil-nehmern sehen. Kostenloses Informationsmaterial zu den Schulaufenthalten in den USA, in Kanada, Australien, Neuseeland und Cook Islands sowie zu Sprachreisen für Schüler (z.b. begleitete Gruppenreise nach England im Sommer 2013) und Erwachsene weltweit erhalten Sie bei: TREFF - International Education e.v., Am Heilbrunnen 99, Reutlingen, Tel.: / , Fax.: / info@treff-sprachreisen.de Website: Ländliche Entwicklung Verfahren Kunreuth Gemeinde Kunreuth, Landkreis Forchheim Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter ( 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG) Bekanntmachung und Ladung Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Kunreuth gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen. Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am: Montag, dem , um Uhr, Ort: Rathaus Kunreuth, Festsaal, Schlossstr. 3, Kunreuth. Tagesordnung 1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens 2. Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter 3. Allgemeine Aussprache Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 5 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 5 Personen in den Vorstand wählen. Um eine angemessene Vertretung der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken für die gruppenmäßige Zusammensetzung des Vorstandes bestimmt, dass im Verfahren je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft für Kunreuth je 2 Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft für Weingarts je 1 Vorstandsmitglied und Stellvertreter die Ortschaft für Ermreus vertreten. Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich ( 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmacht-

4 gebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Bamberg, gez., Schmelzer, Baudirektor Überwachung und Bekämpfung der waldschädlichen Insekten Buchdrucker, Kupferstecher und Großer und Kleiner Waldgärtner Bekanntmachung der Regierung von Oberfranken Nr /13 vom 25. Februar 2013 Die Regierung von Oberfranken erlässt auf Antrag der Bayer. Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft gemäß 6 Abs. 3 Nr. 1 des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekannt-machung vom 06. Februar 2012 (BGBI S. 148) und der 2, 3, 4 und 6 der Landesverordnung zur Bekämpfung der schädlichen Insekten in den Wäldern (BayRS L), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. Juni 2005 (GVBI S. 220), folgende Anordnung: 1. Gefährdungs- und Befallsgebiete Die Nadelwälder und die Wälder mit Beimischung von Nadelbäumen sowie die Grundstücke, auf denen innerhalb einer Entfernung von 500 m von diesen Wäldern unentrindetes Nadelholz lagert, werden im Regierungsbezirk Oberfranken zu Gefährdungs und Befallsgebieten des Buchdruckers, Kupferstechers und Großer und Kleiner Waldgärtner erklärt ( 3 Abs. 1 der Landesverordnung). 2. Überwachung Die in Nr. 1 zu Gefährdungs- und Befallsgebieten erklärten Wälder und Grundstücke sowie dort lagernde Walderzeugnisse sind von den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März mindestens einmal und in der Zeit vom 1. April bis 30. September mindestens im Abstand von vier Wochen auf Käferbefall zu kontrollieren ( 6 Abs. 2 der Landesverordnung). Die Überwachung hat sich auf - stehende Bäume (Käferbäume), - liegen gebliebenes fängisches Material und - aufgearbeitetes Nadelholz zu erstrecken. Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen der Forstbehörden sind zu dulden und erforderlichenfalls zu unterstützen ( 6 Abs. 1 der Landesverordnung). 3. Anzeigepflicht Bei einem Befall mit Buchdrucker, Kupferstecher und Großer und Kleiner Waldgärtner haben die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der Wälder und Grundstücke sofort die zuständige untere Forstbehörde (Amt für Landwirtschaft und Forsten) zu verständigen ( Abs. 2 der Landesverordnung). 4. Bekämpfung Auftretende Buchdrucker, Kupferstecher und Großer und Kleiner Waldgärtner sind von den jeweiligen Eigentümern oder Nutzungsberechtigten unverzüglich sachgemäß und wirksam zu bekämpfen oder durch einen Dritten bekämpfen zu lassen ( 4 Abs. 1 der Landesverordnung). Zur sachgemäßen Bekämpfung gehört eine angemessene Berücksichtigung der übrigen Tier- und Pflanzenwelt und des jeweiligen Lebensraumes. Der Vollzug dieser Anordnung in Naturschutzgebieten, bei geschützen Landschaftsbestandteilen und bei Naturdenkmälern richtet sich nach den jeweiligen Schutzverordnungen, in Natura Gebieten nach den gesetzlichen Vorgaben. 5. Erklärung Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten von zu Gefährdungsund Befallsgebieten erklärten Wäldern und Grundstücken sowie dort lagernder Walderzeugnisse haben spätestens innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten dieser Anordnung gegenüber der zuständigen unteren Forstbehörde schriftlich oder zur Niederschrift zu erklären, dass sie die vorgeschriebene Bekämpfung selbst durchführen oder durch einen Dritten durchführen lassen. Unterbleibt eine solche Erklärung, so kann die zuständige untere Forstbehörde die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen auf Kosten des jeweiligen Eigentümers oder Nutzungsberechtigten durchführen oder durch einen Dritten durchführen lassen ( 4 Abs. 3 der Landesverordnung). In diesem Fall hat der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte die Bekämpfung zu gestatten und die erforderlichen Hilfsdienste zu leisten ( 4 Abs. 3 und 4 der Landesverordnung). 6. Sofortige Vollziehung Die sofortige Vollziehbarkeit der vorstehenden Nummern 1-5 der Anordnung wird angeordnet. Die Anordnung des Sofortvollzugs nach 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung ist im öffentlichen Interesse geboten. Bei mangelhaft oder nicht durchgeführter Kontrolle sowie bei Unterlassung einer ordnungsgemäßen Bekämpfung besteht wegen der Massenvermehrung der schädlichen Insekten in den betroffenen Gebieten eine bestandsbedrohende Gefahr für Nadelwälder. Auch ist eine einheitliche Schädlingsbekämpfung aus den genannten Gründen erforderlich. Das persönliche Interesse einzelner Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigter, bis zu einer bestands- oder rechtskräftigen Entscheidung, von deren Vollzug verschont zu bleiben, muss gegenüber dem öffentlichen Interesse an der einheitlichen und unverzüglichen Bekämpfung der waldbedrohenden Schadinsekten zurücktreten. 7. Vollstreckungsbehörde Die Regierung von Oberfranken bestimmt die Kreisverwaltungsbehörden zu Vollstreckungsbehörden beim Vollzug dieser Anordnung (Art. 30 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes). 8. In-Kraft-Treten und Geltungsdauer Diese Anordnung tritt am 01. April 2013 in Kraft. Sie gilt bis zum 31. Dezember Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Regierung von Oberfranken in Bayreuth, Ludwigstraße 20 einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht Bayreuth in Bayreuth, Friedrichstraße 16, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth in Bayreuth, Friedrichstraße 16, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Die Einlegung des Widerspruchs oder die Erhebung der Klage durch ist nicht zulässig

5 - Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Bayreuth, 25. Februar 2013 Regierung von Oberfranken Wilhelm Wenning, Regierungspräsident Bayerischer Verkehrssicherheitspreis 2013 Verkehrssicherheitsarbeit eine Daueraufgabe Die Anzahl der Verkehrsunfälle in Bayern ist im Vergleich zu 2011 zwar um ca. 4 Prozent gestiegen auf rund , doch die Zahl der Verletzten ist auf um 1 Prozent gesunken. Wesentlich weniger Verkehrsteilnehmer sind gar tödlich verunglückt: Diese Zahl hat sich von 780 im Vorjahr auf 658 reduziert. Doch im Bereich der Schulwegsicherung gab es Prozent mehr Schulwegunfälle und 17 Prozent mehr verletzte Kinder - eine erschreckende Entwicklung. Einen wichtigen Beitrag zur Schulwegsicherheit leistet der Bayerische Verkehrssicherheitspreis. Der Wettbewerb wurde im Jahr 1997 durch die Versicherungskammer Bayern und die Landesverkehrswacht Bayern ins Leben gerufen. Der mit Euro dotierte Preis, der drei Projekte auszeichnet, wird dieses Jahr bereits zum 17. Mal vergeben. Der Wettbewerb richtet sich an Einzelpersonen ab 10 Jahren, an Schulklassen sowie sonstige Gruppierungen und Initiativen aus Bayern, die sich mit Kampagnen und Medienbeiträgen für die Verkehrssicherheit einsetzen. Es gilt, die Öffentlichkeit für die Schwächeren im Verkehr zu sensibilisieren und die Verkehrssicherheitsarbeit stetig zu verbessern. Der Einsendeschluss für alle Wettbewerbsbeiträge ist der 30. April. Weitere Informationen im Internet: oder Machen Sie mit - für eine sicheren Weg zur Schule! Gefahrenhinweiskarte für Landkreis Forchheim - Mehr Schutz vor Steinschlägen, Felsstürzen, Rutschungen und Erdfällen Das Bayerische Landesamt für Umwelt erstellt im Auftrag des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Gefahrenhinweiskarten im Schwäbisch-Fränkischen Jura. Diese Karten sollen helfen, Schäden durch geologische Naturgefahren zu vermeiden. Mit den Gefahrenhinweiskarten werden die Bewohner des Schwäbisch-Fränkischen Juras über mögliche Gefährdungen durch Steinschläge, Felsstürze, Erdrutsche und Erdfälle künftig besser informiert sein. Bis zum Sommer 2014 soll die Gefahrenhinweiskarte für den Landkreis Forchheim, bis 2015 alle Regionen Bayerns mit einer höheren Gefährdung bearbeitet sein. Für die Gefahrenhinweiskarten erfassen die Geo-Experten, bestehend aus Mitarbeitern des Bayerischen Landesamts für Umwelt, bayerischen Universitäten und Ingenieurbüros, im Gelände die Georisiken. Da auch viel Wissen bei den Grundeigentümern liegt, werden diese gebeten, evt. Anfragen zu unterstützen und bei Bedarf den Zugang für die Geländearbeiten zu ermöglichen. Viele Dörfer in der Frankenalb sind in den engen Flusstälern notgedrungen nah an die steilen Felsen gebaut und damit Steinschlag besonders ausgesetzt - eine Gefahr, die Klimastudien zufolge in den nächsten Jahrzehnten wegen vermehrtem Frost-Tau- Wechsel und Starkregen zunehmen kann. Die Karten zeigen, wo Schutzmaßnahmen wie Fangzäune und Schutzwälle für Straßen oder Versorgungseinrichtungen notwendig sind oder wo neue Bebauung vermieden werden sollte. Einen hundertprozentigen Schutz vor Geogefahren kann es nicht geben, aber das Risiko lässt sich oft deutlich verringern, wenn die Gefahr bekannt und einschätzbar ist. Denn dann lassen sich Gefährdungen häufig schon im Planungsstadium vermeiden. Für weitere Informationen und Rückfragen ist das Bayerische Landesamt für Umwelt unter der Telefonnummer 0821 / oder per Poststelle@lfu.bayern.de erreichbar. Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung Achtung - Nur mit Terminvergabe!! Die Deutsche Rentenversicherung hält zur Aufklärung der versicherten Bevölkerung Sprechtage ab. Hierbei werden Auskünfte in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung erteilt. In Gräfenberg findet die nächste Sprechstunde ganztägig am Donnerstag, dem 28. März 2013, im Amtsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft statt. Um eine Beratung in Anspruch zu nehmen, müssen ab sofort Termine vereinbart werden. Zur Terminvergabe rufen Sie bitte im BürgerBüro unter der Telefonnummer / an. Halten Sie hierzu bitte auch Ihre Rentenversicherungs-nummer bereit. Die Besucher werden gebeten, evtl. bereits vorhandene Versicherungsverläufe oder Rentenbescheide mitzubringen. Aus Datenschutzgründen kann die Vorlage des Personal- oder Versicherungsausweises erforderlich sein. Sprechtag des Zentrum Bayern Familie und Soziales im Februar 2013 Der monatliche Sprechtag des ZBFS Region Oberfranken (Versorgungsamt) findet am Dienstag, den im Landratsamt Forchheim im Gebäude A in der Zeit von 9 00 bis Uhr in den Zimmern 123 Ebene 1 und 330 Ebene 3 statt. Auskünfte erfolgen durch die Information im neuen Haupteingang Gebäude A Am Streckerplatz. Der Zugang ist barrierefrei. Die Beratungen erfolgen zu den Themen Schwerbehinderung, Elterngeld und Elternzeit. Anmeldungen sind, wie immer - nicht erforderlich! Termine der Wirtschaftsförderung des Landkreises Forchheim WiR Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim - Tourismus - Zukunftscoach Termin: Montag, 08. April 2013, Uhr Ort: IGZ Bamberg, Kronacher Str. 41, Bamberg Thema: Gesundheitsförderung im Unternehmen Referent: Dr. med. G. Roßmeißl, Werksarzt Robert Bosch GmbH, Bamberg Anmeldung und nähere Auskünfte bei der Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim, unter Tel / oder an info@wir-bafo.de Unternehmertreff im Landratsamt Forchheim Termin: Dienstag, 09. April 2013, Uhr Ort: Landratsamt Forchheim, Am Streckerplatz 3, Forchheim, Gebäude A, Ebene 1, Großer Sitzungssaal Thema: Aktuelle Neuerungen zur Unternehmensbesteuerung Firmenvorstellung Simon Hegele GmbH, Forchheim Beratungstag für Existenzgründer in Freien Berufen mit dem IFB Institut für Freie Berufe Nürnberg Termin: Mittwoch, 10. April 2013, bis Uhr Ort: IGZ Bamberg, Kronacher Str. 41, Bamberg Thema: Vorträge und Informationen Erfolgreich gründen in Freien Berufen Anmeldung und nähere Auskünfte im Internet unter oder unter Tel / Anmeldeschluss ist der Soweit nichts anderes angegeben wurde, Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung unter Tel / oder an: Wifoe@Lra-Fo.de. Weitere Informationen auch im Internet unter Änderungen vorbehalten! TÜV Forchheim Zugmaschinentermin 2013 Der TÜV Forchheim führt folgende Termine zur Abnahme von Zugmaschinen durch: Freitag, 22. März 2013, von 8 00 bis Uhr bei Werner Schmidt, Mittelrüsselbach

6 Zahnärztlicher Notdienst Bitte versuchen Sie, den Notdienst an Wochenenden und Feiertagen vorzugsweise zwischen und Uhr sowie zwischen und Uhr in Anspruch zu nehmen! An den angegebenen Tagen sind die notdiensthabenden Ärzte von Uhr in Rufbereitschaft. 23./ Birgit Kapocsanyi / 287 Gräfenberg, Bayreuther Str. 36 Evang.-Luth. Dekanat Gräfenberg Sonntag, Uhr: Orgelkonzert Passion mit Kirchenmusikdirektor Wieland Hofmann. Eintritt ist frei. In der Dreieinigkeitskirche Gräfenberg Erwachsenenbildungswerk Fränkische Schweiz e.v. info@ebw-graefo.de Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gräfenberg Freitag, Uhr: Gottesdienst im Seniorenheim Uhr: Passionsandacht Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst Uhr Passion Orgelkonzert mit Wieland Hofmann Vorankündigung: Osterblasen des Posaunenchors Traditionell findet am Ostermontag, den 1. April 2013, ab 7 30 Uhr das Morgenblasen statt. Es wird an folgenden Stellen gespielt: 7 30 Uhr Weißenohe Nürnberger Straße 7 45 Uhr Sollenberg Nähe Feuerwehrhaus 8 15 Uhr Gräfenberg Heuleithe 8 30 Uhr Gräfenberg Kräuselbrunnen 8 50 Uhr Gräfenberg Guttenburg 9 15 Uhr Gräfenberg Wiesen-/Bergstraße 9 30 Uhr Gräfenberg Seniorenheim Uhr Gräfenbergerhüll Ortsmitte Uhr Neusles Ortsmitte Wir würden uns über viele Zuhörer freuen Ihr Posaunenchor Gräfenberg Evang.-Luth. Kirchengemeinde und Dekanat Gräfenberg Landeskirchliche Gemeinschaft, Bayreuther Straße 22 Der Menschensohn ist nicht gekommen, dass er sich dienen lasse, sondern dass er diene und gebe sein Leben zu einer Erlösung für viele. Matthäus 20, März Gemeinschaftsstunde, Uhr, Herr Röder 01. April Gemeinschaftsstunde, Uhr, Herr Griwatz Die Gemeinschaftsstunde am Ostersonntag haben wir auf Ostermontag den 01. April verlegt. Vorankündigung: Für Ostersonntag wollen wir eine Fahrgemeinschaft zur OKO- Bayern, der Osterkonferenz auf der Hensoltshöhe bei Gunzenhausen organisieren. Wer kommt mit??? Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Kontakt: Prediger H. Griwatz, Tel.: 284, od. mail: HundK_Griwatz@web.de Herzlich Willkommen Evang.-Luth. Kirchengemeinde Thuisbrunn Mittwoch, Uhr Konfirmandenunterricht in der Alten Schule Donnerstag, Uhr Posaunenchor in der Schulscheune Samstag, Uhr Konfirmandenbeichte Sonntag, Uhr Festgottesdienst zur Konfirmation Montag, Uhr Krabbelgruppe in der Alten Schule Uhr Damengymnastik in der Alten Schule Dienstag, Uhr Kirchenchor in der Alten Schule Pfarramt Thuisbrunn, Tel / Kirchengemeinde Hiltpoltstein Dienstag, Uhr Passionsandacht im Gemeindehaus. Der Diakoniebus fährt. Samstag, Uhr Beichtgottesdienst Sonntag, Uhr Festgottesdienst zur Konfirmation, der Diakoniebus fährt; gleichzeitig ist Kindergottesdienst im Gemeindehaus. Montag, Uhr Seniorentanz im Gemeindehaus Donnerstag, Uhr Altenbeichte im Gemeindehaus, der Diakoniebus fährt Uhr Gottesdienst zu Gründonnerstag mit Abendmahl Freitag, Uhr Gottesdienst an Karfreitag Sonntag, Uhr Osternacht, Beginn am Pfarrhof, anschließend Osterfrühstück im Gemeindehaus 9 30 Uhr Gottesdienst an Ostersonntag In der Karwoche besteht wieder besondere Gelegenheit zum Hausabendmahl. Wir kommen gerne zu Ihnen, bitte geben Sie im Pfarrbüro Bescheid. Ev. Kindergarten: Elterabend am , Uhr zum Thema Guter Schlaf. Pfarramt Hiltpoltstein, / Kulturverein Wirnt- von Gräfenberg Verehrte Leser/innen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Mundart-Rätsel, hier die Auflösung von der letzten Ausgabe: In dem Wort hinderruggs sind die beiden Wörter hinter meinem Rücken enthalten. Wenn also jemand hinter meinem Rücken schlecht über mich redet oder ohne mein Wissen gegen mich agiert, dann ist es hinderruggs. Der neue Ratebegriff: nauferroh. Die Auflösung wie üblich in der nächsten Ausgabe. Konrad Kunzmann, Mundart Mit Poesie in den Frühling Manfred Schwab liest aus seinem neuen Buch GeisterFahrer Mit dem Welttag der Poesie hat am 21. März der Frühling begonnen. Außerdem stand an diesem Tag der 250. Geburtstag des großen fränkischen Erzählers Jean Paul im Kalender. Ein dreifacher Grund, diesen Frühling 2013 literarisch zu feiern. Der Gräfenberger Autor Manfred Schwab, ausgezeichnet u.a. mit dem Nürnberger Meistersinger-Brief und dem Literaturpreis des Kulturforum Franken, tut das mit Lesungen aus seinem neuen Buch GeisterFahrer, mit Geschichten und Gedichten rund um

7 mythische Autofahrten:...Prosa-Skizzen, die Schwabs stilistische Kunstfertigkeit und seine Beobachtungsgabe deutlich machen...die anrührendste Geschichte heißt 'HiobsTochter'... (Steffen Radlmaier in den Nürnberger Nachrichten ). Freitag, 12. April 2013, Uhr im Café Kunzmann, Gräfenberg-Neusles. Manfred Schwab ist auch einer der fünf Autorinnen und Autoren, die zur 10. Ansbacher LeseLust eingeladen wurden und aus denen der diesjährige Träger des August Graf von Platen Literaturpreises gekürt wird. Schwab liest dazu am Mittwoch, 17. April 2013, Uhr, im Ansbacher Kunsthaus Reitbahn 3. TSV Gräfenberg Der TSV Gräfenberg lädt ein zur KARPFENPARTIE am Karfreitag, den im Sportheim! Wir bieten an: - Karpfen gebacken - Forelle gebacken Alle Speisen zum Mitnehmen oder auch zum Verzehr in unserer Gaststätte!!! Wir bitten um Vorbestellung bzw. Tischreservierung ab Mittwoch, den unter folgender Telefonnummer von Uhr bis Uhr: 0174 / (Doris Niebler). Ab Montag, den können Sie ihre Bestellungen unter folgenden Telefonnummern von Uhr bis Uhr abgeben: 0175 / oder / 7141 (Michaela Weber). Auf Ihr Kommen freut sich der TSV Gräfenberg und das Sportheimteam TSV 09 Gräfenberg e.v. Jahreshauptversammlung 2013 Wir laden alle Mitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ins Sportheim des TSV Gräfenberg ein. Die Jahreshauptversammlung findet am statt. Beginn ist Uhr Tagsordnung: 2. Totengedenken 3. Bericht 1. Vorstand 4. Bericht Geschäftsführung 5. Bericht Kassenprüfer 6. Entlastung 7. Bericht der Abteilungsleiter 8. Ehrungen 9. Neuwahlen 10. Anträge/Sonstiges Anträge müssen bis spätestens in schriftlicher Form an die Vorstandschaft gestellt worden sein. TSV 1909 Gräfenberg e.v. Grüne gründen Ortsverband "Gräfenberger Oberland" und laden zur Gründungsversammlung am Gründonnerstag ein Bündnis 90 / Die Grünen laden zur Gründungsversammlung des Ortsverbands "Gräfenberger Oberland" ein. Der Ortsverband wird auf Initiative von Helmut Herzog (Weißenohe), Rüdiger Hanke (Gräfenberg-Walkersbrunn), Stefan Fent und Matthias Striebich (beide Gräfenberg) gegründet. Mit der Gründung des Ortsverbands wollen die Initiatoren sich sowohl auf kommunaler Ebene für grüne, ökologische und soziale Themen und Ziele einsetzen als auch einen Beitrag dazu leisten, mehr Schub für einen Politikwechsel auf Landes- und Bundesebene zu erreichen. Zu den wesentlichen Zielen auf kommunaler Ebene zählen beispielsweise die Förderung regenerativer, dezentraler Energieversorgung und Energieeinsparung, Verkehrsberuhigung und Fußgänger- und fahrradfreundliche Orte sowie Erhalt und Weiterentwicklung lebenswerter Orte in einer intakten Landschaft und gesunden Umwelt. Der Ortsverband wird als Kerngebiet die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, also die Stadt Gräfenberg sowie die Gemeinden Weißenohe und Hiltpoltstein umfassen. Der Ortsverband soll zusätzlich auch für alle Mitglieder der Partei Bündnis 90 / Die Grünen aus angrenzenden Gemeinden offenstehen, solange es in den angrenzenden Gemeinden noch keinen eigenen Ortsverband gibt. Die Gründungsversammlung ist öffentlich und findet am Gründonnerstag, dem , Uhr in der Gaststätte Oil&Lemon in Gräfenberg, Bayreuther Straße (am Hiltpoltsteiner Tor) statt. Zu der Gründungsversammlung werden als Gäste die grüne Landtagsabgeordnete Ulrike Gote sowie Karl Waldmann, der grüne Landtagskandidat aus dem Landkreis Forchheim, und Sabine Steininger, die grüne Direktkandidatin für den Bundestag aus dem Stimmkreis, zu dem Gräfenberg gehört, erwartet. Gartenbau-Verein Gräfenberg 1. Vereinsausflug 2013 Der diesjährige Vereinsausflug geht am Samstag, den , zur Stadtgartenschau in Tirschenreuth. Interessenten melden sich bitte bei Harald Kuhn, Tel Die Vergabe der freien Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen; Vereinsmitglieder haben hierbei Vorrrang. Das Veranstaltungsprogramm wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben. 2. Sammelbestellung Gartenbedarfsartikel Ab diesem Jahr können Mitglieder ihren persönlichen Bedarf direkt bei der BayWa in Igensdorf abholen; bei Vorlage des Vereinsausweises gibt es für den ganzjährigen Einkauf von Gartenbedarfsartikeln einen entsprechenden Preisnachlass; Mitgliederausweise können bei Edith Ertel (Tel. 1744), abgeholt werden. Für die Vorstandschaft Harald Kuhn Seniorenklub Gräfenberg Der nächste Klubnachmittag bei Kaffee und Kuchen ist am Donnerstag, den 21. März 2013 um Uhr im Bürgerhaus Gräfenberg. Dazu sind alle Seniorinnen und Senioren herzlich eingeladen. Seniorenklub Gräfenberg Einladung zur Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung findet am Donnerstag, den 4. April 2013 um Uhr in der Gaststätte Lindenbräu bei Kaffee und Kuchen statt. Dazu sind alle Mitglieder des Seniorenklubs herzlich eingeladen. Tagesordnung: 2. Totengedenken 3. Grußworte 4. Rückblick auf das Jahr Kassenbericht 6. Entlastung der Vorstandschaft 7. Wünsche und Anträge Freiwillige Feuerwehr Gräfenberg Übungsplan Übung der Gruppen 1/2 am Sonntag, dem 24. März 2013, um 8 00 Uhr. FFW Guttenburg Gräfenbergerhüll Jahreshauptversammlung Alle Vereinsmitglieder (aktiv, passiv, fördernd) laden wir recht herzlich zur Jahreshauptversammlung 2013 ein. Wann: Samstag, dem 13. April 2013 Wo: Gasthaus Ochs in Gräfenbergerhüll Beginn: Uhr

8 Tagesordnung: 2. Gedenken an verstorbene Mitglieder 3. Verlesung des Protokolls der JHV Bericht Vorstand 5. Bericht Kommandant 6. Bericht Kassier 7. Bericht Kassenprüfer 8. Entlastung Vorstandschaft 9. Wünsche u. Anträge 10. Verschiedenes Freiwillige Feuerwehr Thuisbrunn Übungsplan Übung der Gruppe Maschinisten am Samstag, dem 23. März 2013, um Uhr. Freiwillige Feuerwehr Walkersbrunn Dienstplan Übung der Gruppe 2 am Sonntag, dem , 9 00 Uhr am Feuerwehrhaus. Der Kommandant Förderverein der Burganlage e.v. Einladung zur Mitgliederversammlung Der Förderverein der Burganlage Hiltpoltstein e.v. lädt alle seine Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 22. März 2013 um Uhr in der Cafeteria im Neuen Schloss ein. Tagesordnung: 2. Bericht des 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Hauptkassiererin 4. Entlastung der Vorstandschaft 5. Wünsche und Anträge Der Vorstand Kunst * Hand * Werk Vorösterliche Ausstellung der Arbeiten von Kunsthandwerkern aus der Region 23. März 2013, Uhr 24. März 2013, Uhr Im Neuen Schloss der Burganlage Hiltpoltstein. An beiden Tagen finden Burgführungen statt und das Burgcafè ist geöffnet. ww.burg-hiltpoltstein.de VORANKÜNDIGUNG Am Sonntag, den 21. April 2013 findet in der Großengseer Straße und im Felsenweg wieder ein großer Trödelmarkt statt. Interesse an einem Stand? Dann melden SIe sich bitte bei Petra Becker-Vetter oder Martina Steger. SV Hiltpoltstein e.v. Abt. Karate Wir werden nächste Woche einen "Schnupperkurs" Karate für Kinder durchführen. Am Donnerstag, um Uhr. Die Abteilungsleitung Schützengesellschaft 1893 Hiltpoltstein e.v. Osterschießen am Gründonnerstag ab Uhr im Schützenheim Zum diesjährigen Osterschießen am 28.März 2013 laden wir alle Schützenschwestern und Schützenbrüder recht herzlich ins Schützenheim ein. Als erster Preis beim Hasenschießen winkt ein Osterschinken. Auch beim rohen Ei erwartet den besten Schützen ein ansehnlicher Preis. Wir freuen uns über eine große Teilnehmerschar VdK-Ortsverein Hiltpoltstein Tagesfahrt am Donnerstag, den Unsere Fahrt führt uns in die Rennsteigregion. Zuerst besichtigen wir die Fa. Wela mit Verkostung und Mittagessen. Ein Regionalführer wird uns auf unserer weiteren Fahrt begleiten und uns manches über die Region erzählen. Nachmittags geht es weiter in die Porzellanfabrik Tettau. Dort haben wir eine Führung durch die Produktion. Im Werksverkauf ist die Möglichkeit zum einkaufen. Der Besuch der Confiserie Bauer in Lauenstein rundet den kulinarischen Nachmittag ab. Dort können wir die Pralinen probieren und uns im Cafe mit Kuchen und Windbeuteln stärken. Auf dem Heimweg werden wir noch im Raum Bayreuth zum Abendessen einkehren. Über rege Beteiligung an der Fahrt würden wir uns freuen. Anmeldungen bei Richard Deinhardt, Tel / 7278 oder Johann Maußner Tel / 676. Die Abfahrtszeiten werden noch bekannt gegeben. 4-Tagesfahrt vom bis Unsere Fahrt führt uns dieses Jahr ins Salzburger Land. Auf dem Programm stehen: - Besuch der Mozartstadt Salzburg - 3-Seenrundfahrt durch das Salzkammergut mit Schifffahrt von St. Gilgen nach St. Wolfgang - Rundfahrt Hohe Tauern - Zell am See - Kitzbühel - Mittersill - Kaprun Fahrpreis: 259,00, Einzelzimmerzuschlag 30,00 Im Fahrpreis enthalten sind: Busfahrt, 3x Übernachtung mit Frühstücksbuffet, 2x Abendessen (3-Gänge-Menü), 1x Bauernabend mit Musik und regionalen Spezialitäten zum Abendessen, Reiseleitung bei den Tagesausflügen. Das ausführliche Programm ist aus unseren Flyern ersichtlich. Diese sind erhältlich bei Richard Deinhardt, Tel / 7278, oder Gretel Wölfel, Tel / Auch die Anmeldungen nehmen Richard Deinhardt oder Gretel Wölfel entgegen. Jagdgenossenschaft Hiltpoltstein V Erlastrut - Wölfersdorf Am Freitag, den 22. März 2013, findet um Uhr im Gasthaus Singer in Göring eine nicht öffentliche Versammlung statt. Tagesordnung: 2. Verlesen der Niederschrift 3. Bericht des Jagdvorstehers 4. Kassenbericht 5. Bericht der Kassenprüfung 6.Entlastung von Vorstand und Kassier 7. Verwendung des Reinertrages des Jagdschillings 8. Grußwort des Jagdpächters 9. Verschiedenes Edgar Schleicher, Jagdvorsteher Jahreshauptversammlung des CSU-OV Weißenohe Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Parteifreunde, Wir laden Sie herzlich ein, zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, den 21. März 2013 um Uhr im Kulturraum Weißenohe. Vorgesehene Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Protokoll der Jahreshauptversammlung Bericht der Ortsvorsitzenden 4. Bericht zur Kommunalpolitik 5. Finanzieller Rechenschaftsbericht 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Aussprache zu den Berichten, Entlastung der Vorstandschaft

9 8. Bildung eines Wahlausschusses a) Wahl des Ortsvorstandes b) Wahl der Kassenprüfer c) Wahl der Delegierten und Ersatzdelegierten für die Kreisvertreterversammlung 9. Ehrungen 10.Wünsche und Anträge Anträge zur Tagesordnung sind bis spätestens eine Woche vor Versammlungstermin schriftlich bei der Ortsvorsitzenden einzureichen. Im Anschluss an den offiziellen Teil haben wir eine kleine Brotzeit für Sie vorbereitet. Mit freundlichen Grüßen Heimat- und Touristenverein Edelweiß Weißenohe Rückblick Busreise ins Elbsandsteingebirge 2012 und Vorstellung der Busreise an die Deutsche Weinstraße am bis Der HTV lädt langjährige Mitfahrer und Mitglieder bei den Busreisen der Reisefreunde herzlich zu einem Rückblick der Fahrt ins Elbsandsteingebirge im letzten Jahr ein. Rückschau am 22. März 2013, Uhr in der Edelweiß-Hütte Im Anschluss an den Rückblick wird die Busfahrt 2013 vom bis zum an die Deutsche Weinstraße vorgestellt. Mit einem ansprechenden Programm werden auf der Fahrt durch die Rheinpfalz neben der Besichtigung des Doms in Speyer und der Kreisstadt Bad Dürkheim mit ihrem weltbekannten Wurstmarkt auch auf einer Weinprobe die pfälzischen Weine verkostet. Anmeldung und Rückfragen bitte an Helmuth Braun (Tel: / 8939). Im Namen der Vorstandschaft Michael Stumpf Umbau der Turnhalle Weißenohe Anlässlich der Umbaumaßnahmen der Turnhalle in Weißenohe werden die Ortsvereine mit einem gemeinsamen Arbeitseinsatz am 22. und 23. März 2013 die Bauarbeiten unterstützen. Mit jeweils einer Arbeitsgruppen am (16 00 bis Uhr) und am (09 00 bis Uhr und bis Uhr) möchten sich freiwillige Helfer bei Raimund Schwarz (Tel ), Christian Schwarz (Tel. 1036) oder Michael Stumpf (Tel. 1062) bitte melden. Im Namen der Ortsvereine Weißenohe Werden Sie und Ihr Hund ein glückliches Team! Am 06. April beginnt wieder ein Ausbildungskurs für Hunde aller Rassen. Dieser Kurs wird vom Schäferhundverein Weißenohe ( ausgerichtet. Wichtig ist dabei, dass das Prinzip, nach dem Ihr Hund etwas lernen soll, rein auf Belohnung basiert. Näheres bei unserem Informationsabend am um Uhr im Vereinsheim (von Sportplatzstraße vor der SpVgg Weißenohe links einbiegen) oder vorab bei unserem Ausbildungswart, Herr Herbert Eckert / Einlass Uhr, Beginn Uhr, Eintritt 8,-. Kartenvorverkauf: Alfred Trautner, Tel / 352, Gerhard Küpfer, Tel / Konzert des Klezmer-Ensembles Sher on a Shier = Tanz ohne Ende Synagoge Ermreuth Samstag, 23. März 2013, Uhr Mit Franka Lampe (Akkordeon), Johannes Gräßer (Violine), Sabine Döll (Kontrabass, Querflöte) und Anja Günther (Klarinette, Flöten) tritt ein Ensemble auf, dessen vier Musiker die Liebe zur Musik der Juden Osteuropas verbindet, um gemeinsam traumhaft schöne Melodien, intensive Grooves und kaum auszuhaltende Stimmungen auf die Konzertbühne zu bringen. Sie sind Meister ihres Faches und verstehen es virtuos, die Spannung zwischen Tradition und Erneuerung dem Publikum zu vermitteln. Kartenvorverkauf unter / / -13 und / Eintritt: 10,00 Euro. TSV 09 Gräfenberg 2. Mannschaft: Heimspiel gegen SF-FC Forth/Büg am Sonntag um Uhr 1. Mannschaft: Heimspiel gegen ASV Pegnitz II am Samstag um Uhr Hiltpoltsteiner SV - Fußball - Am Sonntag, den 24. März 2013 wird dem Winter eingeheizt. Im ersten Derby des Jahres 2013 gastiert der SV Wolfsberg auf unserem Sportgelände. Der Aufsteiger konnte sich nach anfänglichen Schwierigkeiten stetig in der Tabelle hocharbeiten. Ein Grund hierfür ist sicherlich die nun gut stehende Hintermannschaft des SVW. Gleiches gilt auch für die Reserve: nachdem man am Anfang noch einige herbe Niederlagen einstecken musste, blieb man die letzten vier Spiele ungeschlagen B-Klasse 5: Uhr: HSV II SV Wolfsberg II Kreisklasse 3: Uhr: HSV SV Wolfsberg Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg Verantwortlich für den Inhalt, Erster Bgm. Werner Wolf, Vorsitzender amtlicher Teil: der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg Verantwortlich für den Inhalt, DESTYNY - A. Schütz, info@destyny.de Anzeigen-Teil: Tel / , Fax: / Gestaltung: DESTYNY - Alexander Schütz Kontakt: Telefon / 7090, Fax / 70970, amtsblatt@graefenberg.de Redaktionsschluss: jeweils Freitag, Uhr Druck: SchmittDruck Medienproduktion, Hutweide 2, Großenbuch Nachdruck - auch in Teilen - nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Redaktion! Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Lillachtaler Musikanten Aufgrund der Umbau und Sanierungsmaßnahmen an der Turnhalle Weißenohe kann unser Frühjahrskonzert leider nicht am stattfinden. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind werden wir einen neuen Termin bekanntgeben. Ludwig Baumann, Vorstand Osterkonzert Die Original Schwabachtaler Musikanten laden ein zu ihrem Konzert mit anschließendem Tanz am Ostersonntag, den 31. März 2013, in die Lindelberghalle Stöckach. Der Reinerlös kommt in diesem Jahr >> Toy Run - Träume für kranke Kinder Erlangen e.v. << zugute.

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