Da alle Volksabstimmungen in den Beitrittskandidaten positiv ausfielen, traten am 1. Mai 2004 folgende Länder der EU bei:

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1 Pro-Kontra EU-Erweiterung Hintergrund-Dokument 1: EU-Erweiterung aktuell Die EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 war die bisher größte Erweiterung der Europäischen Union. Sie wurde am 16. April 2003 in Athen förmlich beschlossen. Möglich wurde sie erst durch den Zusammenbruch des Kommunismus, der durch den Fall der Berliner Mauer im Jahr 1989 versinnbildlicht wurde. Da alle Volksabstimmungen in den Beitrittskandidaten positiv ausfielen, traten am 1. Mai 2004 folgende Länder der EU bei: - Estland - Malta - Slowakei - Zypern - Lettland - Polen - Tschechien - Litauen - Slowenien - Ungarn Die EU besteht damit aus 25 (ab : 27) Mitgliedstaaten. Die Entscheidung zur Aufnahme der 10 Länder fiel am 13. Dezember 2002 (Abschluss der Beitrittverhandlungen) in Kopenhagen; das Europäische Parlament stimmte am 9. April 2003 zu. Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages fand am 16. April 2003 in Athen statt. Für Zypern ist nach dem Scheitern des Referendums vom 24. April 2004 faktisch nur der südliche, griechische Teil beigetreten, auch wenn formal ganz Zypern beigetreten ist. Wieso ist diese Osterweiterung der Europäischen Union von so großer Bedeutung? - Versöhnung von West- und Osteuropa und Zusammenwachsen eines Kontinents - Die größte Erweiterung in der Geschichte der EU: 10 Länder! Bisherige Beitrittsrunden Von ursprünglich sechs Ländern, die 1957 in Rom die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet haben, ist die Zahl der Mitglieder in den nachfolgenden Erweiterungsrunden auf neun, zehn, zwölf bis zu den heutigen 25 (bald 27) Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Zu den damaligen Gründerstaaten zählten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Im weiteren Verlauf der Europäischen Einigung folgten dann: Dänemark, Irland und Großbritannien Griechenland Portugal und Spanien Österreich, Finnland und Schweden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern Bedingungen für die Mitgliedschaft Nach Artikel 49 des Vertrags von Maastricht, der 1993 in Kraft trat, kann jeder europäische Staat, der die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit achtet, beantragen, Mitglied der Union zu werden. Pro/Kontra Seminar, Erweiterung, 1/6

2 Die Staats- und Regierungschefs der EU präzisierten dies im Juni 1993 in Kopenhagen, indem sie die Grundbedingungen für eine Mitgliedschaft festlegten: Institutionelle Stabilität als Garantie für Demokratie; Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten; Vorhandensein einer funktionsfähigen Marktwirtschaft; Fähigkeit, den Marktkräften und dem Wettbewerbsdruck innerhalb der Union standzuhalten; Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft und aus der Wirtschafts- und Währungsunion erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen. Die nächste Erweiterung Während die EU mit der Integration der zehn neuen Mitgliedstaaten befasst ist, rückt bereits der Termin für die nächste Erweiterung näher. Bulgarien und Rumänien haben die Verhandlungen abgeschlossen und am 25. April 2005 den Beitrittsvertrag unterzeichnet. Am 1. Januar 2007 werden sie der Union beitreten. Mit zwei weiteren Kandidatenländern, der Türkei und Kroatien, wurden die Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober 2005 förmlich eröffnet. Die Aufnahme von Verhandlungen mit Kroatien war zunächst für März 2005 vorgesehen, wurde jedoch verschoben, weil das Land anfangs nicht bereit war, mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien uneingeschränkt zusammenzuarbeiten. Die Verhandlungen mit Kroatien könnten in ein paar Jahren abgeschlossen werden; die mit der Türkei werden voraussichtlich wesentlich länger dauern. Der von der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im März 2004 eingereichte Beitrittsantrag wurde von den Staats- bzw. Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten im Dezember 2005 förmlich angenommen; ein Zeitpunkt für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen wurde jedoch noch nicht festgelegt. Die Europäische Union blickt also neuen Erweiterungen durch die westlichen Balkanländer entgegen, die auch Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro sowie Albanien einschließen könnten. Sie ist der Auffassung, dass die Länder dieser Region Mitglieder der Union werden sollten, sobald sie für die Mitgliedschaft bereit sind. Entwicklung: 2003: Voraussichtlich 2007: 15 Mitgliedsstaaten 27 Mitgliedsstaaten 378,5 Mio Einwohner 482 Mio Einwohner qkm Fläche qkm Fläche Mrd. Euro BIP Mrd. Euro BIP Fragen: - Warum haben manche Menschen Angst vor Erweiterungen zur EU? - Inwiefern verändert sich die EU durch Erweiterungen? - Was für Möglichkeiten/Gefahren entstehen dadurch? - Wo liegen die Grenzen der EU (Russland, Ukraine)? - Ist Europa gleich EU? Pro/Kontra Seminar, Erweiterung, 2/6

3 Hintergrund-Dokument 2: Der Europäische Binnenmarkt Pro-Kontra EU-Erweiterung Der Binnenmarkt ohne Grenzen garantiert grundsätzlich den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dies ist bei den neuen Mitgliedern zunächst jedoch nur mit einigen Ausnahmen möglich. Der Binnenmarkt stellt nach über 10 Jahren seit seiner Verwirklichung mit 25 Mitgliedsstaaten und über 450 Mio. Verbrauchern die größte Errungenschaft der EU dar. Er hat enorme Vorteile gebracht: Den Abbau von Handels- und Zollhemmnissen und somit den einfachen Marktzugang für Unternehmen, ein größeres Warenangebot für Verbraucher und eine einheitliche Währung. In zahlreichen Wirtschaftsbereichen ist die Marktintegration jedoch noch nicht zufrieden stellend. Diese stehen deshalb auf der weiteren Agenda der EU, um den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts begegnen zu können. Nur mit einem offenen, wettbewerbsfähigen und funktionierenden Binnenmarkt kann Europa der zunehmenden Globalisierung begegnen. Hier sind einige Änderungen im Binnenmarkt, die mit de r Osterweiterung in Kraft traten: Warenverkehr Der freie Warenverkehr wurde vollendet. Damit entfallen sämtliche Zollkontrollen an der Grenze sowie die Ausstellung von Zollpapieren für Waren, die sich im freien Verkehr der Gemeinschaft befinden. Hier greifen nun die Regelungen zur Erwerbsbesteuerung und zur statistischen Erfassung. Kapitalverkehr Seit dem Beitritt gilt auch der freie Kapitalverkehr für und in den neuen Mitgliedsstaaten. Allerdings wird z. B. der Erwerb von Agrar- und Forstland in allen Beitrittsländern - mit Ausnahme von Malta, Slowenien und Zypern - während einer Übergangfrist von sieben Jahren, in Polen von 12 Jahren, weiterhin den nationalen Regelungen unterworfen sein. Personenfreizügigkeit Seit dem Beitritt wird die volle Personenfreizügigkeit eingeführt. Damit können Bürger aus den alten Mitgliedsstaaten wie aus den Beitrittsländern überall in der erweiterten EU frei reisen. Eine Ausnahme gilt für den sensiblen Bereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Hier gibt es bis zu sieben Jahre gestaffelte Übergangsfristen, die es den Mitgliedsstaaten erlauben, ihre nationalen Regelungen vorerst beizubehalten. Die Notwendigkeit dieser Einschränkungen ist jedoch nach zwei Jahren zu überprüfen. Diese Regelung gilt gegenüber allen Beitrittsländern mit Ausnahme von Malta und Zypern. Die Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den alten und neuen Mitgliedsstaaten entfallen jedoch noch nicht, auch wenn Personenfreizügigkeit mit dem Beitritt gewährt wird. Erst wenn die Beitrittsländer die Sicherung der Grenzen zu Drittländern - neue Außengrenze der EU - nach dem Schengener Standard nachweisen können, werden auch die Personenkontrollen an den Binnengrenzen verzichtbar. Dienstleistungsfreiheit Die Dienstleistungsfreiheit wurde umfassend auf die neuen Mitgliedsstaaten ausgedehnt. Pro/Kontra Seminar, Erweiterung, 3/6

4 Allerdings können Deutschland und Österreich die Dienstleistungsfreiheit in bestimmten Bereichen (für Deutschland u. a. Bausektor, Gebäudereinigung) einschränken, solange sie auch ihre nationalen Bestimmungen für den Zugang zum Arbeitsmarkt aufrechterhalten. Die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit gilt nur für Arbeitnehmer, die bei der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung eingesetzt werden. Wirtschaftlicher Stand der neuen Mitgliedsstatten ein Jahr nach dem Beitritt: Polen Politischer Streit hatte den EU-Beitritt überschattet. Dennoch spielt Polen in der Außenpolitik der EU die wichtigste Rolle. Wirtschaftlich hat das Beitrittsjahr vor allem den Bauern große Gewinne und steigende Einkommen gebracht; von der Hausse an den Rohstoffmärkten profitiert die polnische Stahlindustrie. Der robuste Zloty hat die negativen Folgen des hohen Ölpreises für die polnische Wirtschaft insgesamt etwas gemildert. Auch polnische Transportunternehmen nutzen den Spielraum der EU. Slowenien Reich und mit der EU zufrieden sind die knapp zwei Millionen Slowenen, die sich schon auf einen Beitritt zum Euro-Raum 2007 vorbereiten. Durch den EU-Beitritt sind zwar in der Nahrungsmittel- und Textilindustrie Arbeitsplätze weggefallen, da die hohen Schutzmauern abgebaut wurden. Insgesamt hat sich aber die Wirtschaftsdynamik durch steigende Exporte verstärkt. Als Brückenkopf nach Südosteuropa rechnet sich Slowenien, das schon heute einer der größten Investoren auf dem Balkan ist, große Chancen aus. Slowakei Mit der Einheitssteuer und anderen umfassenden Wirtschaftsreformen hat sich die Slowakei vom "schwarzen Loch" Mitteleuropas zum attraktivsten Investitionsstandort entwickelt. Inzwischen gilt es als "Detroit des Ostens", da es wegen der Präsenz vieler Automobilkonzerne immer mehr Autos produziert und Kfz-Zulieferer anzieht. Aufgrund der schlechten Verkehrsinfrastruktur leidet der Osten des Landes nach wie vor unter hoher Arbeitslosigkeit. Ein ungelöstes Sozialproblem bildet auch die Roma -Minderheit. Tschechien Das industriell hoch entwickelte Land hat trotz stetig steigenden Lebensstandards seine Europa-Skepsis nicht verloren. Gleichwohl bleibt Tschechien dank seiner zentralen geographischen Lage, seiner guten Verkehrsanbindung und der qualifizierten Arbeitskräfte ein bevorzugter Standort ausländischer Investoren. Mit Ungarn liegt es im Wettstreit als Logistikzentrum Mitteleuropas, aber auch als mitteleuropäische Zentrale multinationaler Unternehmen. Ungarn Die Dynamik der ungarischen Exportindustrie hat durch den EU-Beitritt gewonnen. Das Land, lange der Liebling ausländischer Investoren, exportiert inzwischen fast 50 Prozent seines BIP. Von allen Neumitgliedern hat es auch den höchsten Hochtechnologieanteil in seiner Warenausfuhr. Viele ausländische Unternehmen nutzen den ungarischen Standort schon für Forschung und Entwicklung. Die politische Polarisierung des Landes schadet der Wirtschaft bisher wenig. Als Risiko wird allerdings die Finanzpolitik gesehen. Litauen, Lettland, Estland Die drei kleinen baltischen Staaten sind nicht nur die Spitzenreiter im Wachstum. Sie werden auch früher als die mitteleuropäischen Staaten Mitglieder des Euro-Raums werden. Pro/Kontra Seminar, Erweiterung, 4/6

5 Pro-Kontra EU-Erweiterung Hintergrund-Dokument 3: Türkei als EU-Mitglied? Bereits seit 1963 ist die Türkei assoziiertes EU-Mitglied und seit 1999 offizieller Beitrittskandidat. Die historische Entscheidung des Europäischen Rates vom 17. Dezember 2004, Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufzunehmen, ist am 17. Juni 2005 von den EU-Staatsund Regierungschefs bestätigt worden. Am 29. Juni 2005 hat die Kommission einen Vorschlag für den Rahmen für die Verhandlungen mit Ankara vorgelegt. Nach langwierigen Gesprächen begannen die Beitrittsverhandlungen planmäßig am 3. Oktober Sie sind derzeit jedoch insbesondere wegen des Konflikts Türkei-Zypern- wieder ins Stocken geraten. Hintergrund Seit der Gründung der modernen Türkei im Jahre 1923 ist dieses Land, dessen Bevölkerung überwiegend muslimisch ist, eine säkulare (weltliche) Demokratie, die enge Verbindungen zum Westen hat. Die Trennung zwischen Religion und Staat ist sehr streng. Beispielsweise ist es Beamtinnen (auch Lehrerinnen) nicht gestattet, bei ihrer Arbeit ein Kopftuch als Glaubenssymbol zu tragen. Die Türkei war ein Gründungsmitglied der Vereinten Nationen und ist seit 1952 ein Mitglied der NATO, seit 1949 des Europarats, seit 1961 der OECD und seit 1992 ein assoziiertes Mitglied der Westeuropäischen Union (WEU). Ankara beschloss 1959, eine enge Zusammenarbeit mit der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EG) einzugehen, und die Aussicht einer Mitgliedschaft in der EG-Nachfolgeorganisation, der Europäischen Union, ist seither Gegenstand vieler Debatten geworden. Kernfragen In seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2004 begrüßt der Europäische Rat die entscheidenden Fortschritte, die die Türkei in ihrem weit reichenden Reformprozess erzielt hat. Gleichzeitig erwartet er jedoch, dass die Türkei diesen Reformprozess weiterverfo lgen wird. Außerdem nimmt der Europäische Rat in seinem Bericht zur Kenntnis, dass das Land auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Stabilität sowie auf die Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz Fortschritte erzielt hat. In Bezug auf Achtung der Menschenrechte und der Ausübung von Grundfreiheiten wird festgestellt, dass die Türkei den meisten wichtigen internationalen und europäischen Übereinkommen beigetreten ist. Außerdem legte der Europäische Rat ein Datum für den Verhandlungsbeginn mit der Türkei fest (3. Oktober 2005) und ist damit der Forderung der türkischen Regierung nachgekommen. Diese hatte angesichts des auf dem EU-Gipfel in Kopenhagen eingegangenen Versprechens, die Verhandlungen mit der Türkei ohne Verzug zu eröffnen, sobald diese die erforderlichen Reformen durchgeführt habe, ein konkretes Datum für die Einleitung der Beitrittsverhandlungen gefordert. Experten gehen davon aus, dass diese Verhandlungen sehr lange (10 Jahre oder länger) dauern werden. Argumente in der Diskussion: - die Türkei würde das bevölkerungsstärkste Mitgliedsland sein (die Bevölkerung der Türkei beläuft sich derzeit auf 71 Millionen Menschen, Demographen sehen einen Pro/Kontra Seminar, Erweiterung, 5/6

6 Anstieg auf Millionen Menschen in 20 Jahren voraus. In Deutsc hland hingegen, dem derzeit bevölkerungsreichsten Mitgliedsland, leben 83 Millionen Menschen) - ein anderes Argument betrifft die alte Diskussion um die geographischen Grenzen Europas und ob die Türkei zu Europa gehört. Viele meinen, dass dieses Argument auf philosophische und intellektuelle Vorurteile beruht und berufen sich darauf, dass es allgemein akzeptiert ist, dass der Vertrag von Rom zum Ziel hat, eine Konstruktion europäischer Staaten auf der Grundlage gemeinsamer Werte aufzubauen - das vielleicht heikelste Thema sind die kulturellen und religiösen Unterschiede. Die EU betrachtet sich als ein kulturelles und religiöses Mosaik, das Vielfalt respektiert und wertschätzt. Aus diesem Grund sind Befürworter einer EU-Mitgliedschaft der Türkei lange der Ansicht gewesen, dass kulturelle und religiöse Unterschiede irrelevant seien, solange die Türkei und die EU-Mitgliedstaaten an dieser gemeinsamen Vision festhielten - weitere Gründe für das lange Antragsverfahren sind die Sorgen um die Menschenrechtssituation in der Türkei sowie globale und regionale Sicherheitsfragen. Wichtige Daten seit /2001: Der EU-Ministerrat verabschiedet die Beitrittspartnerschaft zwischen der EU und der Türkei 03/2001: Die türkische Regierung verabschiedet das Nationale Programm der Türkei für die Übernahme von EU-Gesetzen 09/2001: Das türkische Parlament nimmt über 30 Änderungsvorschläge zur Verfassung an, um die politischen Kriterien von Kopenhagen für die EU-Mitgliedschaft zu erfüllen. 13/12/2002: Der Europäische Rat von Kopenhagen verspricht, dass die EU die Beitrittsverhandlungen "ohne weitere Verzögerungen einleiten werde, wenn die politischen Kriterien erfüllt sind. 01/2004: Mit der Unterzeichnung eines Protokolls verpflichtet sich die Türkei auf den Verzicht der Todesstrafe "unter allen Umständen" - eine Handlung, die von der EU begrüßt wird. 17/12/2004: Der Europäische Rat beschließt die Einleitung von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober allerdings muss die Türkei noch gewisse Bedingungen erfüllen 01/06/2005: Die türkische Strafrechtsreform, die im September 2004 angenommen worden war, tritt in Kraft. 17/06/2005: Der Rat bekräftigt die Entschlossenheit der EU, den Erweiterungsprozess fortzuführen. 29/06/2005: Die Kommission stellt einen strengen Rahmenentwurf für die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei vor. 29/07/2005: Die Türkei unterzeichnet das Protokoll des Abkommens von Ankara, welches die Zollunion zwischen der EU-15 und der Türkei auf die zehn neuen Mitgliedstaaten, darunter Zypern, ausweitet. Gleichzeitig betont die türkische Regierung in einer Erklärung, dass sie Zypern auch weiterhin nicht anerkenne. 21/09/2005: Die EU nimmt eine Gegenerklärung zur Zypern-Erklärung der Türkei an. 03/10/2005: Symbolische Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei Pro/Kontra Seminar, Erweiterung, 6/6

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