Name, Bezeichnung... der Beratungsstelle... Anschrift... Träger der Beratungsstelle...
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- Lisa Bayer
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1 Datum:... Landesamt für Soziales und Versorgung Der Landes Brandenburg Dezernat Förder- und Pflichtaufgaben Postfach Cottbus Antrag auf Anerkennung der Beratungsstelle als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß 3 des Brandenburgischen Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO Bbg) Name, Bezeichnung der Beratungsstelle Anschrift Träger der Beratungsstelle Anschrift (wenn abweichend von oben angegebener Anschrift) Der in der Anlage beigefügte Nachweis der Anerkennungsvoraussetzungen gemäß 3 AGInsO Bbg ist Bestandteil des Antrages. Stempel, rechtsverbindliche Unterschrift Datum:...
2 Nachweis der Anerkennungsvoraussetzungen gemäß 3 des Brandenburgischen Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO Bbg) 2 ( Zutreffendes bitte ankreuzen.) 1. Name, Anschrift der Beratungsstelle : Tel:... Fax:... ggf Vorläufig als geeignete Stelle gemäß 3 AGInsO Bbg. anerkannt seit :... Anerkennungsnummer:... (siehe Anerkennungsbescheid) 3. 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGInsO Bbg. Die Beratungsstelle ist in Trägerschaft : einer Gemeinde eines Landkreises.einer sonstigen öffentlich rechtlichen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung eines Verbandes der freien Wohlfahrtspflege im Sinne von 10 Abs. 2 BSHG eines gemeinnützigen Vereins Name, Anschrift des Trägers: Tel:... Fax:... ggf wenn Verein als Träger: - eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht am:... (Kopie beilegen) - aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes gemäß 51 f. Abgabenordnung (für steuer begünstigende Zwecke) ausgestellt am:... Gültigkeitsdauer:...
3 3 ausgestellt durch das Finanzamt :... (Kopie bitte beilegen) - aktuelle Satzung vom:... (Kopie bitte beilegen) 4. Die Beratungsstelle wird von folgender zuverlässiger Person gemäß 3 Abs. 1 Satz 1Nr. 2 AGInsO Bbg. geleitet: Name :... Vorname :... Ist Leiter qualifizierte Person i.s.d. 3 Abs. 1 Satz 2 AGInsO Bbg.? a. Ausbildung und Abschluss eines in 3 Abs.1 Satz 2 AGInsO Bbg. genannten Berufes (Nachweise durch Kopien der Zeugnisse; ggf. vorhandene Fortbildungsnachweise auf dem Gebiet der Schuldnerbertung/Verbraucherinsolvenzberatung) oder b. vergleichbare Ausbildung i.s.d. 3 Abs. 1 Satz 2 AGInsO Bbg. und Abschluss als : (Nachweise durch Kopien der Zeugnisse und ggf. vorhandene Fortbildungszertifikate auf dem Gebiet der Schuldnerberatung/Verbraucherinsolvenzberatung) Hinweis: Nachweis der Zuverlässigkeit- vgl. 4.1 bis ist nicht erforderlich bei Trägerschaft einer Gemeinde oder eines Landkreises gemäß 5 AGInsO Bbg Nachweis gemäß 3 Abs. 2 a.) AGInsO Bbg. durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses gemäß 30 Abs. 5 BZRG (in der Regel nicht älter als 6 Monate) der zuvor genannten Person Die leitende Person versichert, dass gegen sie keine Strafverfahren anhängig sind Die leitende Person versichert: 1. dass sie nicht in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt. d.h. - hinsichtlich des Vermögens des Betreffenden nicht der Konkurs, das Vergleichsverfahren, die Gesamtvollstreckung oder das Insolvenzverfahren beantragt wurde - über das Vermögen des Betreffenden nicht der Konkurs, das Vergleichsverfahren, die Gesamtvollstreckung oder das Insolvenzverfahren eröffnet wurde - nicht in das Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis ( 107 Abs. 2 Konkursordnung; 4 Abs. 2 Gesamtvollstreckungsordnung, 26 Abs. 2 Insolvenzordnung und 915 Zivilprozessordnung) eingetragen ist. 2. dass ihr eine Erlaubnis, z. B. Gewerbeerlaubnis, in der Vergangenheit nicht wegen mangelnder Zuverlässigkeit entzogen wurde
4 3. dass sie keine Kredit-, Finanz-, Finanzvermittlungs- oder ähnliche Dienste gewerblich betreibt Die leitende Person versichert, dass sie auch die Zuverlässigkeit der einzelnen Mitarbeiter gewährleistet.... Unterschrift der leitenden Person Mit dieser Unterschrift wird die Richtigkeit der unter Punkt 4.2. bis 4.4. gemachten Angaben von der leitenden Person bestätigt. 5. Angabe der qualifizierten Person gemäß 3 Abs. 1 Satz 2 AGInsO Bbg (nur sofern diese Voraussetzung nicht bereits durch den Leiter erfüllt wird) Frau/ Herr:... a. Ausbildung und Abschluss eines in 3 Abs.1 Satz 2 AGInsO Bbg.genannten Berufes (Nachweise durch Kopien der Zeugnisse beifügen; ggf. vorhandene Fortbildungsnachweise auf dem Gebiet der Schuldnerberatung/Verbraucherinsolvenzberatung) oder b. vergleichbare Ausbildung i.s.d. 3 Abs. 1 Satz 2 AGInsO Bbg. (Nachweise durch Kopien der Zeugnisse und ggf. vorhandene Fortbildungszertifikate auf dem Gebiet der Schuldnerberatung/Verbraucherinsolvenzberatung) 6. Anlegung der Beratungstätigkeit auf Dauer i.s.d. 3 Abs.1 Satz 1 Nr. 3 AGInsO Bbg. (Nachweis z.b. durch Vorlage von Kopien von Verträge und ggf. Beschreibung der Längerfristigkeit der Stelle) 7. Über ausreichende praktische Erfahrung in der Schuldnerberatung gemäß 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AGInsO Bbg. (3 Jahre) verfügt: Frau/Herr :... Lückenloser Nachweis der beratende Tätigkeit in der Schuldnerberatung von:... von:... von:... bis:... bis:... bis:... (Kopie/n des/r Arbeitsvertrages/- verträge und ggf. weitere Nachweise bezüglich der dreijährigen praktischen Erfahrung z. B. durch Arbeitszeugnis sind beizufügen.) 8. Die erforderliche Rechtsberatung gemäß 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AGInsO Bbg. wird sichergestellt durch : a) eine in der Stelle tätige Person mit einer Ausbildung, die zur Ausübung des Anwaltsberufes befähigt b) einen Justitiar des Trägers
5 5 c) einen niedergelassenen Rechtsanwalt d) Sicherstellung der erforderlichen Rechtsberatung in sonstiger Weise: Name :... Vorname :... a oder b: Ausbildung und Abschluss:... (Kopie beifügen) c oder d: Anschrift : Nachweis über Art und Umfang der Zusammenarbeit: 9. Die Beratungsstelle verfügt über folgende technische, organisatorische und räumliche Voraussetzungen gemäß 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AGInsO Bbg.: - Computer Anzahl:... Angabe der verwendete Software:... damit Bearbeitung von möglich: (nachfolgende Angaben sind freiwillig) - Schriftverkehr - Überprüfung von Krediten - Erstellen von Entschuldungsplänen - Zusammenstellung Ausgaben / Einnahmen - Terminüberwachung - Berechnung Pfändungsfreigrenzen - Berichtswesen - Dokumentation - Zugangs- und Zugriffskontrolle gesichert: - telefonische Erreichbarkeit Angabe der Sprechzeiten: Anrufbeantworter außerhalb der Sprechzeiten: - Hinweisschild am Eingang unter Angabe Beratungsangebot und Sprechzeiten: - Gewährleistung der ordnungsgemäßen Beratung durch: ( Beschreibung der räumlichen Gegebenheiten, Sicherstellung der Vertraulichkeit, Aktenaufbewahrung (verschließbar)
6 6 Der Antragsteller erklärt, dass alle Angaben in diesem Nachweis der Anerkennungsvoraussetzungen gemäß 3 AGInsO Bbg. vollständig und richtig sind, dass der Nachweis des Fortbestehens der Anerkennungsvoraussetzungen geführt wird und dass die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen gemäß dem Brandenburgischen Datenschutzgesetzes - Bbg DSG - gewährleistet ist Ort, Datum Stempel, Unterschrift des Antragstellers Anerkennung als geeignete Stelle im Verbraucherinsolvenzverfahren dem Antrag beizufügende Nachweise: - Kopie Vereinregister (Handelsregister) - Satzung (Gesellschaftervertrag) - Freistellungsbescheid des Finanzamtes (als Nachweis der Gemeinnützigkeit) - Führungszeugnis des Leiters der Beratungsstelle (nicht bei Trägerschaft einer Gemeinde oder
7 7 eines Landkreises) - Nachweis der 3-jährigen praktischen Erfahrung in der Schuldnerberatung (Arbeitsverträge u.ä.) - Zeugnis über eine entsprechende Ausbildung als Diplom-Sozialarbeiter, Diplom- Sozialpädagoge, Bankkaufmann usw. - Nachweis der Sicherstellung der Rechtsberatung (Vereinbarung mit RA oder Zeugnis des in der Stelle tätigen RA) - Nachweis der Anlegung auf Dauer der Beratungsstelle (Arbeitsverträge, Mietvertrag) Rückfragen unter der Telefonnummer: 0355 /
Träger der Beratungsstelle: Name... Kurzbezeichnung:... Anschrift Straße:... Hausnummer:... PLZ:... Ort:... Homepage: Beratungsstelle: ... Ort:...
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