LIEGENSCHAFTEN FÜR GEWERBLICHE NUTZUNG C.16.A

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1 OEBB/Aldinger und Wlf 2014 STADTENTWICKLUNGSGEBIET WIEN HAUPTBAHNHOF - LEBEN AM HELMUT ZILK PARK LIEGENSCHAFTEN FÜR GEWERBLICHE NUTZUNG C.16.A ÖBB-Immbilienmanagement GmbH Immbilienvermittlung Nrdbahnstraße 50 A-1020 Wien

2 INHALT 1 PRÄAMBEL VERFAHRENSBESTIMMUNGEN INFORMATIONEN ZUM VERKAUFSGEGENSTAND WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN: STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNG DES WIENER HAUPTBAHNHOFS

3 1 PRÄAMBEL Mit dem städtebaulichen Expertenverfahren wurde 2004 der Grundstein für die Entwicklung des 109ha grßen Gebiets um den ehemaligen Süd- und Ostbahnhf gelegt. Der Wiener Gemeinderat beschlss daraufhin im Dezember 2006 den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, der die rechtliche Basis für die Entwicklung dieses neuen Stadtteils zwischen dem 4. und 10. Wiener Gemeindebezirk darstellt. Mit dem Kperativen Verfahren für das gegenständliche Planungsgebiet wurde im Jahre 2012 der Grundstein für ein neues städtebauliches Leitbild gelegt, dass im Punkt 3 dieses Dkuments näher beschrieben wird. Seit dem liegt die rechtsgültige Widmung 8091 für das Planungsgebiet vr. Die ÖBB-Immbilienmanagement GmbH ist vn der Eigentümerin exklusiv beauftragt, als Immbilienmakler unverbindlich und freibleibend flgende Liegenschaft zum Kauf auszuschreiben: Leben am Helmut Zilk Park Bauplatz C.16.A qm mögliche BGF Mindestkaufpreis: ,00 (120,00 /qm mögliche BGF) Die gegenständlichen Verkaufsunterlagen geben allgemeine Infrmatinen zu den Verfahrensbestimmungen, zur Liegenschaft swie den terminlichen Rahmen für die Ausschreibung und Kaufabwicklung. Unsere Angaben erflgen aufgrund der Infrmatinen und Unterlagen, welche uns vm Abgeber der dessen Beauftragten zur Verfügung gestellt wurden und sind hne Gewähr. Der Verkauf der Baufelder erflgt vrbehaltlich der Beschlussfassung durch die Vrstands- und Aufsichtsgremien der ÖBB-Infrastruktur AG. Für allgemeine und inhaltliche Fragen bzw.. Besichtigungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung 2 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN 2.1 VERKÄUFERIN Verkäuferin der gegenständlichen Liegenschaft ist die ÖBB-Infrastruktur AG Praterstern 3 A-1030 Wien MAKLERIN UND VERMITTLUNGSPROVISION Die Maklerin zum gegenständlichen Verkauf des Bauplatzes C.16.A ist die ÖBB-Immbilienmanagement GmbH Nrdbahnstraße 50 A-1020 Wien Die ÖBB-Immbilienmanagement GmbH hält fest, dass im Falle des Zustandekmmens eines rechtsgültigen Kaufvertrages der einer snstigen Willensübereinkunft (auch durch Interessensgemeinschaften bzw. gleichwertige Rechtsgeschäfte) eine Vermittlungsprvisin in der Höhe vn 3,0 % des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages (Anhang l) nehmen die Interessenten daher das Angebt der ÖBB-Immbilienmanagement GmbH zum Abschluss eines auf zwei Jahre befristeten Maklervertrages zu flgenden Bedingungen an: Gegenstand des Maklervertrages ist die Vermittlung des Bauplatzes C.16.A Sweit die Bedingungen des gegenständlichen Maklervertrages mit Bestimmungen der Immbilienmaklerverrdnung (BGBl. 2

4 Nr. 297/1996 idf BGBl. Nr. 490/2001, ImmbilienmaklerVO ) und dem Maklergesetz (BGBl. Nr. 262/1996 idf BGBl. Nr. 131/2004, MaklerG ) im Widerspruch stehen, gehen die gegenständlichen Bedingungen vr; die übrigen Bestimmungen der Immbilienmaklerverrdnung und des Maklergesetzes bleiben unberührt. Die ÖBB Immbilienmanagement Gesellschaft m.b.h darf auch zugleich für Dritte Interessenten tätig werden und vn diesen eine Belhnung annehmen ( 5 Abs 1 MaklerG) und weist auf das wirtschaftliche Naheverhältnis mit Gesellschaften des ÖBB-Knzerns hin ( 6 Abs. 4 MaklerG). Die Vermittlungsprvisin beträgt 3,0 % des Nettverkaufspreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für die Vermittlung snstiger Rechtsgeschäfte gelten die in der ImmbilienmaklerVO genannten Höchstsätze als vereinbart. Der Prvisinsanspruch gebührt bei einer verdienstlichen Tätigkeit isd 6 MaklerG, wbei auch eine Namhaftmachung den Prvisinsanspruch begründet. Der Anspruch auf Prvisin entsteht gemäß 7 MaklerG mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts. Bei fehlendem Vermittlungserflg steht der vlle Prvisinsanspruch in den in 15 Abs 1 MaklerG genannten Fällen zu. Mit Rechnungserhalt ist die Prvisin sfrt zur Zahlung fällig. Die ÖBB Immbilienmanagement Gesellschaft m.b.h haftet aus diesem Maklervertrag ungeachtet des Rechtsgrundes nur bei Vrsatz und grber Fahrlässigkeit; die Haftung der ÖBB Immbilienmanagement Gesellschaft m.b.h für leichte Fahrlässigkeit ist ebens ausgeschlssen wie die Haftung für indirekte Schäden, Flgeschäden, Mangelflgeschäden, Weiterfresserschäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter. Nebenabreden swie Ergänzungen zum Maklervertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftfrm, ebens die Abrede, künftig vn der Schriftfrm abzugehen. Durch die Unzulässigkeit der Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen wird die Gültigkeit des gesamten Maklervertrages nicht berührt. Unzulässige der unwirksame Bestimmungen sind durch slche Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn der Zweck der betrffenen Bestimmung am ehesten entsprechen. Für den Fall vn Rechtsstreitigkeiten aus diesem Maklervertrag wird als Gerichtsstand Wien vereinbart. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht unter Ausschluss seiner internatinalen Verweisungsnrmen. Im Übrigen gelten die den Verkaufsunterlagen beiliegenden Geschäftsbedingungen und die Nebenkstenübersicht der ÖBB Immbilienmanagement Gesellschaft m.b.h ( Anhang IV), wbei im Falle vn Widersprüchen die in den vrangehenden Spiegelstrichen genannten Bedingungen gegenüber dem Anhang IV vrrangig gelten und insbesndere die Punkte IV. (Knsumentenschutzbestimmungen) und VI. (Rücktrittsrechte) des Anhangs IV ausdrücklich nicht zur Anwendung kmmen. 2.3 VERTRETENDE STELLE, FRAGEN Die Abwicklung des Verkaufsverfahrens erflgt durch flgende vertretende Stelle der Verkäuferin: ÖBB-Immbilienmanagement GmbH DI Ulrike Hahn Nrdbahnstraße 50 A-1020 Wien ulrike.hahn@ebb.at Mbil: Sämtliche Fragen zu den Verkaufsunterlagen, zu den snstigen allgemeinen Infrmatinen swie zu den im Datenraum enthaltenen Infrmatinen sind bis zum Uhr zu stellen. 3

5 Alle Anfragen sind schriftlich (wenn möglich per ) bis zum an die ben genannte Persn zu stellen und werden bis schriftlich beantwrtet. Antwrten auf Fragen zu den im Datenraum enthaltenen Infrmatinen ergehen grundsätzlich (sfern nicht ein berechtigtes Interesse des Bieters der der Verkäuferin an der Wahrung der Vertraulichkeit besteht) an alle zur Angebtsabgabe eingeladenen Bieter in annymisierter Frm und sind bei der Erstellung der Angebte mit der gleichen Verbindlichkeit wie die vrliegenden Verkaufsunterlagen zu berücksichtigen. Die Verkäuferin behält sich vr, Fragebeantwrtungen / Berichtigungen zusätzlich auf zu veröffentlichen. Ptentielle Interessenten sind verpflichtet, regelmäßig die Online-Plattfrm zu besuchen, um sich über Fragebeantwrtungen / Berichtigungen zu infrmieren. 2.4 ART DES VERFAHRENS Der Verkauf der Bauplätze C.16.A wird als Bestbieterverfahren ausgeschrieben. Das gegenständliche Verkaufsverfahren unterliegt nicht den Bestimmungen der österreichischen Vergabegesetze und auch nicht den eurpäischen Vergaberichtlinien. Das Verkaufsverfahren wird unter Einhaltung der Grundprinzipien des eurpäischen Gemeinschaftsrechts und der Grundsätze eines ffenen, transparenten und nichtdiskriminierenden Bieterverfahrens durchgeführt. Es wurde der Verpflichtung zur Bekanntmachung in geeigneten Bekanntmachungsblättern nachgekmmen. Ort des Verkaufs ist Österreich. Für das gesamte Verkaufsverfahren kmmt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnrmen des österreichischen internatinalen Privatrechts, unter Ausschluss des Übereinkmmens der Vereinten Natinen über Verträge über den internatinalen Warenkauf swie unter Ausschluss aller weiteren Rechtsnrmen, die zu einer Anwendbarkeit nicht österreichischen Rechts führen würden, zur Anwendung. Eine allfällige Haftung der Verkäuferin bzw. der Maklerin besteht nur bei grb fahrlässigem der vrsätzlichen Verhalten. 2.5 PRÜF- UND HINWEISPFLICHT Jeder Interessent / Bieter ist verpflichtet, die Verkaufsunterlagen und alle weiteren im Zuge des Verkaufsverfahrens übermittelten Infrmatinen auf Fehler der Mängel (Unvllständigkeiten, Unklarheiten, Unvllständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten, Rechtswidrigkeiten und dergleichen) zu prüfen und alle weiteren Umstände und Vraussetzungen zur Legung eines angemessenen Angebtes zu klären und die Verkäuferin auf vn ihm erkannte der ffensichtliche Fehler der Mängel (Unvllständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten, Rechtswidrigkeiten und dergleichen) in Verkaufsunterlagen /übermittelten Infrmatinen schriftlich und begründet hinzuweisen (Hinweispflicht). Der Interessent / Bieter hat dieser Hinweispflicht in Hinblick auf die gegenständlichen Verkaufsunterlagen und alle im Datenraum verfügbaren Unterlagen und Infrmatinen bis längstens , 12:00 Uhr (Einlangen) und in Hinblick auf alle weiteren Unterlagen und Infrmatinen sfern im Einzelfall keine längere Frist bestimmt wird binnen zwei Wchen ab Erhalt nachzukmmen; widrigenfalls verliert der Interessent / Bieter alle Rechte und Ansprüche (auch Schadenersatzansprüche), die ihm auf Grund der betreffenden Fehler der Mängel (Unvllständigkeiten, Unklarheiten, Rechtswidrigkeiten und dgl.) zustünden. 2.6 ABLAUF DES VERFAHRENS Die Verkaufsunterlagen (dieses Dkument) und ausgewählte Infrmatinen zur Flächenwidmung können ab sfrt unter flgender Internet-Adresse abgerufen werden: Die in den Verkaufsunterlagen und unter dem Link abrufbaren Infrmatinen dienen nur der Erstinfrmatin der Interessenten. Auf Basis dieser Infrmatinen können Interessenten Teilnahmeanträge stellen. 4

6 2.7 TEILNAHMEANTRAG Die Teilnahmeanträge müssen mit deutlich sichtbarem Absender swie dem Vermerk Teilnahmeantrag Verkaufsverfahren Stadtentwicklungsgebiet Hauptbahnhf - Verkauf des Bauplatzes C.16.A in der vertretenden Stelle eingelangt sein. Sie können per Pst der per Mail versandt der persönlich an Arbeitstagen (M Fr) zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr am genannten Ort abgegeben werden. Der Teilnahmeantrag ist nach dem im Anhang I enthaltenen Muster bis spätestens abzugeben. Er ist vm Interessenten (bei Interessenten- bzw. Bietergemeinschaften vn jedem Mitglied dieser Gemeinschaft) der vn dessen vertretungsbefugtem Vertreter rechtsverbindlich zu unterfertigen. Interessenten- bzw. Bietergemeinschaften sind zulässig, dürfen jedch aus höchstens drei Bietern bestehen. Sie müssen in ihrem Teilnahmeantrag einen Bevllmächtigten nennen, der die Mitglieder dieser Gemeinschaft rechtsverbindlich gegenüber der Verkäuferin vertritt. Interessenten- bzw.. Bietergemeinschaften müssen erklären, im Falle eines Zuschlags für die daraus entstehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Verkäuferin slidarisch zu haften. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass nur mit diesen Teilnahmebedingungen knfrme, vllständige Teilnahmeanträge berücksichtigt werden können. Der Interessent haftet für die Vllständigkeit und Richtigkeit aller mit dem Teilnahmeantrag gemachten Angaben. Die Verkäuferin behält sich vr, in Einzelfällen und nach eigenem Ermessen fehlende der widersprüchliche Unterlagen der Angaben der Interessenten innerhalb angemessener Frist nachzufrdern der klarstellen zu lassen. Falsche Angaben berechtigen die Verkäuferin zum sfrtigen Ausschluss des Interessenten vm Verkaufsverfahren. Die Verkäuferin ist berechtigt, die Richtigkeit der mit dem Teilnahmeantrag gemachten Angaben während der Bewertung derselben, im Falle der Einladung zur Angebtsabgabe während des gesamten Verkaufsverfahrens zu kntrllieren. Stellt sich nach Vertragsabschluss die Unrichtigkeit vn mit dem Teilnahmeantrag gemachten Angaben heraus, die bei ihrem Bekanntsein während des Verkaufsverfahrens zum Ausschluss des Interessenten bzw. des Angebts geführt hätten, steht es der Verkäuferin frei, das Vertragsverhältnis zu lösen. 2.8 EINLADUNG ZUR ANGEBOTSABGABE / DATENRAUM Interessenten, die mit diesen Teilnahmebedingungen knfrme, vllständige Teilnahmeanträge bis spätestens abgegeben haben, werden eingeladen, bis zum , 12:00 h einlangend ein verbindliches Kaufangebt zu legen und erhalten zu diesem Zweck Zugang (Username und Passwrt) zum virtuellen Datenraum, in dem umfangreiche für den Verkauf des Baufelds relevante Infrmatinen aufliegen. Die Infrmatinen zum Baufeld, der UVP, den vrliegenden Planungen, Widmungen und Bebauungsbestimmungen und zu den laufenden Verfahren sind bis mit Username und Passwrt unter flgender Internet-Adresse abrufbar: ANGEBOTSFRIST Angebte müssen bis spätestens rechtsgültig unterfertigt und in einem verschlssenen Kuvert mit deutlich sichtbarem Absender swie dem Vermerk Verkaufsverfahren Stadtentwicklungsgebiet Hauptbahnhf - Verkauf Bauplatz C.16.A - nicht öffnen bei der nachflgend aufgeführten Stelle eingelangt sein. ÖBB-Immbilienmanagement GmbH z.h. Frau DI Ulrike Hahn Nrdbahnstraße 50 A-1020 Wien 5

7 Angebte können per Pst versandt der persönlich an Werktagen (M-Fr) zwischen 9.00 Uhr und Uhr am genannten Ort innerhalb der Frist abgegeben werden, wbei der Bieter das Risik der Rechtzeitigkeit des Einlangens trägt. Die Angebtsbindefrist endet frühestens mit Angebte, die nach dem :00 Uhr einlangen, bleiben unberücksichtigt MÜNDLICHER DIALOG, BERICHTIGUNGEN Die Verkäuferin behält sich vr, vr Ende der Angebtsfrist einen mündlichen Dialg mit den eingeladenen Bietern führen, wenn sie dies für zweckmäßig hält. Die Verkäuferin behält sich Änderungen der vrliegenden Verkaufsunterlagen auch während der Angebtsfrist insbesndere als Reaktin auf Fragen der Vrschläge vr. Diese Berichtigungen werden allen zur Angebtsabgabe eingeladenen Bietern mitgeteilt. Die Verkäuferin behält sich vr, Berichtigungen zusätzlich auf zu veröffentlichen. Ptentielle Interessenten sind verpflichtet, regelmäßig die genannte Online-Plattfrm zu besuchen, um sich über allfällige Berichtigungen zu infrmieren INHALT DES ANGEBOTES / MINDESTKAUFPREIS Das Angebt hat unter Verwendung des im Datenraum abrufbaren Musterangebtsfrmulars zu erflgen. Das Kaufangebt hat auf einen ziffernmäßig bestimmten Betrag zu lauten, darf jedch nicht unter dem festgelegten Kaufpreis vn ,00 liegen VADIUM Mit der Abgabe des bindenden Mindestgebts ist ein Vadium in der Höhe vn 5 % des publizierten Kaufpreises, d.h. EUR ,00 (in Wrten: Eur siebenundzwanzigtausend) zu hinterlegen. Das Vadium ist durch eine auf erste Anfrderung abzurufende, abstrakte Bankgarantie zu besichern, die dem Angebt beizulegen ist. Die Bankgarantie, die vn einer Bank mit guter Bnität ausgestellt bis mindestens gültig sein muss, hat die ÖBB-Infrastruktur AG swie die ÖBB- Immbilienmanagement GmbH als Begünstigte zu nennen. Die Bankgarantie ist unter Verwendung des im Datenraum abrufbaren Musters zu frmulieren. Nach Abschluss des Verfahrens werden jenen Bietern, denen kein Zuschlag erteilt wurde, die vn ihnen vrgelegten Bankgarantien auf deren Wunsch zurückgestellt. Die Bankgarantie jenes Bieters, dem der Zuschlag erteilt wird, wird nach vllständiger Bezahlung des Kaufpreises (inklusive Grunderwerbsteuer) zurückgestellt. Die Unterfertigung des Kaufvertrages erflgt zu einem vn der Verkäuferin festzusetzenden Termin. Der Kaufpreis samt Grunderwerbsteuer ist vr Unterfertigung bei dem vn der Verkäuferin festgelegten Treuhänder zu erlegen. Die näheren Bestimmungen zur Auszahlung des Kaufpreises sind im Kaufvertrag geregelt. Im Falle des Verzuges mit der Bezahlung des Kaufpreises ist die Verkäuferin berechtigt, sfrt vm abgeschlssenen Vertrag zurückzutreten und durch einseitige schriftliche Erklärung (allenfalls nach Durchführung einer nchmaligen Angebtsrunde) die Annahme des nächst höheren Gebtes zu erklären. Der säumige Bieter haftet der Verkäuferin für den Differenzschaden. Das erlegte Vadium verfällt unabhängig vm tatsächlichen Schaden als Pönale, wbei der Verkäuferin die Geltendmachung des über die Pönale hinausgehenden Schadens jedenfalls vrbehalten bleibt VERBINDLICHKEIT DER ANGEBOTE / ABWEICHUNG VON DEN VERKAUFSUNTERLAGEN Jedes Angebt ist srgfältig und grundsätzlich auf Grundlage dieser Verkaufsunterlagen und des im virtuellen Datenraum abrufbaren Kaufvertragsentwurfs zu erstellen, wbei die Inhalte des beigelegten Kaufvertragsmusters bindend sind. Das Angebt ist als verbindliches Angebt abzugeben BIETERGEMEINSCHAFTEN Sfern zur Angebtsabgabe eingeladene Interessenten beabsichtigen, mit anderen zur Angebtsabgabe eingeladenen Interessenten eine Bietergemeinschaft zu bilden, haben sie dies der Verkäuferin unverzüglich mitzuteilen; diese behält sich vr, Bietergemeinschaften nicht in jedem Fall zuzulassen. 6

8 2.15 ZUSCHLAG Die Verkäuferin wird zunächst die Angebte prüfen und bewerten. Sie kann Bieter bei Unklarheiten, Unvllständigkeiten der snstigen Mängeln in Angebten zur Verbesserung auffrdern, ist dazu jedch nicht verpflichtet. Verspätet eingelangte Angebte und/der Angebte unterhalb des Mindestkaufpreises und/der Angebte hne Vadium werden nicht weiter berücksichtigt. Der Vertragsabschluss erflgt mit dem Bieter des Bestangebtes. Die Verkäuferin behält sich vr, hne dabei an Gründe gebunden zu sein, jederzeit nach eigenem Ermessen weitere Angebtsrunden durchzuführen und/der mündliche Verhandlungsrunden anzusetzen, im Zuge des weiteren Verkaufsverfahrens weitere Bieter einzubeziehen, den Teilnehmer- bzw. Bieterkreis nach sachlichen Gründen weiter einzuschränken und/der wieder zu erweitern, den Kaufgegenstand, den Kaufvertrag der die Verfahrensbestimmungen abzuändern, die Letztangebtsrunde (auch nach Durchführung) bei Vrliegen wichtiger Gründe (z.b. wenn nicht vergleichbarer Angebte vrliegen der wenn aus Sicht der Verkäuferin relevante Änderungen des Verhandlungsgegenstandesntwendig ist) zu wiederhlen. jederzeit ganz der teilweise vn dem Verkaufsverfahren Abstand zu nehmen. Die Bieter bzw. Interessenten haben in keinem Fall Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen, Erfüllung der Schadenersatz TERMINPLAN Dwnlad der Ausschreibungsunterlagen: bis Abgabe Teilnahmeantrag: bis Schriftliche Anfragen: bis Fragebeantwrtung: bis Abgabe des bindenden Angebts inkl. Vadiums: bis Vraussichtlicher Zuschlag vrbehaltlich Gremialbeschluss ÖBB bis Gültigkeit des Angebts bis

9 2.17 INFORMATIONEN ZUM VERKAUFSGEGENSTAND LIEGENSCHAFT C.16.A Widmung: mögliche BGF lt. Plandkument 8091: Mindestkaufpreis: GBGV lll, GB BG l qm ,00 (120,00 /qm mögliche BGF) Grundstücksgröße lt. Teilungsplanentwurf: qm C.16.A OEBB/Aldinger und Wlf

10 2.18 DAS PLANUNGSGEBIET - LEBEN AM HELMUT ZILK PARK Für das gegenständliche, östlich des Helmut Zilk Parks gelegene, Stadtentwicklungsgebiet wurde ein neues städtebauliches Leitbild durch einen integrierten Stadtentwicklungsprzess - ein Kperatives Verfahren entwickelt. Das städtebauliche Leitbild für das Quartier Leben am Helmut Zilk Park beschreibt ein weitgehend IV-durchfahrtsfreies Viertel; eine mittig ausgelegte innere Prmenade erschließt die Bauplätze für Fußgänger und Radfahrer. Die einzelnen Bauplätze sind in einem kleinteiligen Maßstab angelegt, die differenzierte Höhenentwicklung geht auf die Lage im Planungsgebiet ein und schafft interessante stadträumliche Sequenzen. Dazu tragen auch die in den Bebauungsbestimmungen definierten Raumkanten, Arkaden und Plätze bei. Ein vn der Stadt Wien beauftragtes Mbilitätsknzept (Anhang V) untersucht die unterschiedlichen Mbilitätsfrmen im Quartier. Es werden im Rahmen der Umsetzung des Mbilitätsknzepts grße Anstrengungen unternmmen, im Gebiet alternative Mbilitätsfrmen zu fördern. Für die Liegenschaften für Gewerbe werden keine knkreten Auswirkungen des Mbilitätsknzepts erwartet. Der öffentliche Raum wird nach einem durch die ÖBB Immbilienmanagement GmbH beauftragten Freiraumknzept (Anhang Vl) durch die MA28 ausgestaltet; die privaten Freiflächen der Bauplätze sind nach den Vrgaben des Freiraumknzepts durch die Investren auszugestalten. Die bauplatzbezgenen Vrgaben des Freiraumknzepts (Anlage Vl) sind bei der Ausgestaltung des bauplatzeigenen Freiraums verbindlich umzusetzen BAUBEGINN Der Baubeginn muss bis spätestens 24 Mnate nach Kaufvertrag erflgen; die Fertigstellung bis spätestens 60 Mnate nach Kaufvertrag. Die Einhaltung dieser Termine ist Vraussetzung für den termingerechten Bauablauf der Straßenbauarbeiten durch die MA28. Sllte die Fertigstellung nicht bis zu diesem Zeitpunkt erflgt sein, behält sich die Verkäuferin vr, eine Aufzahlung auf den Kaufpreis in Höhe vn 20 Przent auf denselben einzufrdern BAUPLATZ C.16.A Das Baufeld C.16.A liegt im südöstlichen Teil des Stadtentwicklungsgebiets Leben am Helmut Zilk Park, Teil des Stadtentwicklungsgebiets Hauptbahnhf Wien im 10. Wiener Gemeindebezirk. In direkter Nachbarschaft befindet sich die Verkehrsstatin des Hauptbahnhfs Wien, die ein Shpping Center swie eine Garage enthält. Die Vllinbetriebnahme der Verkehrsstatin erflgte im Dezember Die Liegenschaft liegt in unmittelbarer Nähe des Arsenalstegs, ist vn der Bahnuferstraße, der Fußgänger Prmenade, und in nördlicher Richtung vn der Liegenschaft.C.14 eingefasst. Die Zufahrt und Anlieferung der Liegenschaft kann nur über die Bahnuferstrasse (Strasse Cde 06720) erflgen. Im gesamten Planungsgebiet gilt ein Stellplatzregulativ vn 0, FLÄCHENWIDMUNG UND BEBAUUNGSPLAN Der gegenständliche Bauplatz ist im rechtsgültigen, am vm Wiener Gemeinderat beschlssenen Flächenwidmungsplan mit der Plannummer PD 8091 als gemischtes Baugebiet (GB) ausgewiesen. Die Angaben zur baulichen Ausnutzbarkeit des Bauplatzes C.16.A bzw. zur Bauhöhe und Bauweise entsprechen dem Masterplan und der UVP, die die Grundlage der Bebauungsbestimmungen bilden (Anhang II). Alle rechtlich bindenden Bebauungsbestimmungen sind dem PD 8091 zu entnehmen; die hier gemachten Angaben verstehen sich hne Gewähr und geben einen ersten Überblick über die Verwertbarkeit der Liegenschaft. 9

11 2.22 VERKEHRSINFRASTRUKTUR, ERSCHLIEßUNG UND ERREICHBARKEIT Natinaler und internatinaler Fernverkehr: Bahn- und Busverbindungen Öffentlicher Nahverkehr: Direkte Anbindungen an den Nahverkehr durch S-Bahn-Linien (S1, S2, S3, S5, S6, S8, S9, S15, S60, S70, S80), U-Bahn Linie U1, Straßenbahn Linien D, O, 18, Buslinien 13A, 69A und den reginalen Busbahnhf Tiefgarage mit ca. 630 PKW-Stellplätzen, Fahrradgarage mit ca Radabstellplätzen Behindertenstellplätze, Kiss&Ride, Taxistandplätze Individualverkehr: hervrragende Anbindung an den Wiedner Gürtel über Gerhard Brnner Straße und Snnwendgasse Über Gürtel swie die Bahnuferstrasse (CODE6720) Anbindung an A STRAßENBAUPROJEKTE Mit der Stadt Wien wurde in einem Finanzierungsübereinkmmen die rechtzeitige Errichtung der geplanten Straßenprjekte und der erfrderlichen technischen Infrastruktur vereinbart. Grundsätzlich liegen der Straßenplanung im Gebiet Hauptbahnhf flgende Ideen zu Grunde: Auflösung der Barrieren zwischen dem 10. und 3. bzw.. 4. Bezirk 6 neue Querungsmöglichkeiten: Bahnhfspassage, 3 Unterführungen, Arsenalsteg, Südbahnhfbrücke Neue Radwege zur Erschließung des Prjektgebietes im Inneren Neubau und Adaptierung der Radverkehrsanlagen rund um das Areal Errichtung vn 12 neuen Ampelanlagen inkl. Fußgängerübergängen Verlängerung der Straßenbahn Linie D um rund 2 km bis Gudrunstraße 2.24 GRUNDSTÜCKSTEILUNGSVERFAHREN Da das angebtene Baufeld derzeit nch Teil eines Grundbuchskörpers ist, wird nach Maßgabe des im Datenraum abrufbaren Kaufvertrages rechtzeitig das Teilungsverfahren nach entsprechender Freimachung und Vermessung durchgeführt BAUFELDÜBERGABE Die früheste Übergabe bzw. Übernahme der Baufelder ist ab möglich. 10

12 WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN: STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNG DES WIENER HAUPTBAHNHOFS Der neue Hauptbahnhf ist ein verkehrsplitisches Schlüsselprjekt für Wien. Der Hauptbahnhf wird mit einer hchleistungsfähigen Nrd-Süd- und Ost-West-Verbindung zur wichtigsten Drehscheibe für den internatinalen und natinalen Reiseverkehr und zu einem zentralen Kntenpunkt im transeurpäischen Schienennetz. Die Stadt Wien rückt damit näher in die Mitte Eurpas und erhält als Wirtschaftsstandrt eine schnelle und leistungsstarke Verbindung mit dem gesamten zentraleurpäischen Raum. Der neue mderne Bahnhf wird eine Visitenkarte für Wien als Wirtschaftsstandrt und kulturelle Metrple im Herzen Eurpas. Das Prjekt bietet die Chance für einen urbanen Mdernisierungsschub in einem für Wien neuen Maßstab und bewegt mit den umfangreichen verkehrstechnischen Innvatinen wie kein anderes Bauvrhaben auch die Entwicklung der Stadt Wien. Der aktuelle kperative Masterplan P ist im Anhang IlI dargestellt. Im Süden des neuen Hauptbahnhfs entsteht mit dem Snnwendviertel zwischen Snnwendgasse, Gudrunstraße und dem Bahnkörper ein überwiegend als Whngebiet genutztes Quartier. Die Gruppierung der Whnhäuser um einen etwa acht Hektar grßen Park wird eine hhe Lebensqualität sicherstellen. Insgesamt entstehen hier Whnungen für etwa Menschen. Bis Ende 2014 sind auf den Baufeldern C.01 C.03 westlich des Helmut Zilk Parks bereits über geförderte Miet- und Eigentumswhnungen Whnungen fertiggestellt wrden, auf den Baufeldern C.04 und C.08 werden bis Mitte 2016 weitere 800 Whnungen errichtet; der Bildungscampus im Bereich Snnwendgasse / Gudrunstraße hat seinen Betrieb aufgenmmen. Das Baufeld C.09 wird über die Whnbauinitiative nch 2014 einem Whnbauträger übergeben. Weitere 1500 Whnungen entstehen im Planungsgebiet Leben am Helmut Zilk Park ; drt werden die Baufelder C.10 C.22 entsprechend den Vrgaben aus dem Punkt 3.1. dieser Unterlage verwertet. Im Nahbereich des Hauptbahnhfs und des Wiedner Gürtel werden Bürs für Handel- und Dienstleistungsbetriebe errichtet; der Campus der Ersten Bank swie die ÖBB Unternehmenszentrale werden bereits besiedelt. Die S-Bahnen und die U-Bahn-Linie U1 bieten an dieser Stelle einen hchwertigen Anschluss an das innerstädtische öffentliche Verkehrsnetz. Geplant sind m² Bruttgeschßflächen für Einkaufs-, Ärzte-, Versicherungs-, Verwaltungsund Bankenzentren. Das Herzstück des Bürparks befindet sich im Dreieck Wiedner Gürtel Arsenalstraße Hauptbahnhf. Südlich des Bahnhfs entlang der Snnwendgasse ist ebenfalls Bürnutzung möglich. Im gesamten Areal werden rund Arbeitsplätze geschaffen. Nur 2,5 Kilmeter Luftlinie vm Stephansplatz entfernt entsteht neben dem neuen Hauptbahnhf Wien auf dem ÖBB-Areal des ehemaligen Süd- und Ostbahnhfs ein neuer attraktiver Stadtteil: Neues Stadtviertel: Fakten Lage zwischen Wiedner Gürtel, Snnwendgasse, Gudrunstraße und Arsenalstraße 59 ha Gesamtausmaß, davn 8 ha Grünfläche Gemischte Nutzung: Bürs, Whnungen, Handels-, Dienstleistungsbetriebe, Htel, Bildungscampus, Kindergarten m2 Bürfläche Arbeitsplätze Whneinheiten für Menschen 11

13 Anhänge (Gültigkeitsreihenflge der Planunterlagen entspricht numerischer Srtierung) Anhang I: Teilnahmeantrag Anhang II: Flächenwidmungs- und Bebauungsplan Plandkument 8091 Anhang III: Masterplan P Anhang IV: Geschäftsbedingungen / Nebenkstenübersicht der ÖBB Immbilienmanagement GmbH Anhang Vl: Freiraumknzept (Anhang befindet sich im passwrtgeschützten Bereich) 12

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