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1 Das sollten Verbraucher wissen! Sozialversicherung Beitragssätze Rentenversicherung 18,7% Krankenversicherung 14,6% zzgl. Zusatzbeitrag (unterschiedlich je Krankenkasse vom Arbeitnehmer allein zu tragen) Arbeitslosenversicherung 3,0% Pflegeversicherung 2,55% (zzgl. 0,25% Zuschlag für Kinderlose) Beitragsbemessungsgrenzen Beitragsbemessungsgrenze Jährlich Monatlich Rentenversicherung West ,00 EUR 6.350,00 EUR Rentenversicherung Ost ,00 EUR 5.700,00 EUR Krankenversicherung ,00 EUR 4.350,00 EUR Pflegeversicherung ,00 EUR 4.350,00 EUR Arbeitslosenversicherung West ,00 EUR 6.350,00 EUR Arbeitslosenversicherung Ost ,00 EUR 5.700,00 EUR Jahresarbeitsentgeltgrenzen Jahresarbeitsentgeltgrenze Jährlich Krankenversicherung allgemein ,00 EUR Krankenversicherung für PKV-Versicherte am Stichtag ,00 EUR

2 Entlastungen bei der Einkommensteuer Grundfreibetrag Der Grundfreibetrag steigt um 138 EUR auf EUR. Erst wenn bei einem Ledigen das zu versteuernden Einkommen darüber liegt, werden 2017 Steuern fällig. Für Ehepaare oder eingetragenen Lebenspartner gilt der doppelte Betrag von EUR ist eine weitere Erhöhung um 200 EUR pro Person geplant. Kinderfreibetrag Der Kinderfreibetrag wird um 108 EUR auf insgesamt EUR erhöht. Für Eltern bleibt dieser Betrag pro Kind und Jahr ihres Einkommens steuerfrei. Unterhaltshöchstbetrag Unterhaltskosten für einen Dritten können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Für das Jahr 2017 sind maximal EUR abziehbar und damit 168 EUR mehr als Kindergeld Das Kindergeld steigt um monatlich zwei EUR pro Kind. Kinder Kindergeld 2017 Kindergeld 2016 Kindergeld 2015 Erstes und zweites Kind 192,00 EUR bisher: 188,00 EUR bisher: 184,00 EUR Drittes Kind 198,00 EUR bisher: 194,00 EUR bisher: 190,00 EUR Ab dem vierten Kind 223,00 EUR bisher: 219,00 EUR bisher: 215,00 EUR Einkommensteuer: Eindämmung der kalten Progression Um die Mehrbelastung aus dem Zusammenwirken von Gehaltserhöhung, Inflation und progressiver Besteuerung auszugleichen und so den Effekt der "kalten Progression" einzudämmen, werden die Eckwerte des Einkommensteuertarifs ausgeweitet. Für 2017 ist eine Anhebung um 0,73 Prozent (geschätzte Inflationsrate in 2016) geplant, für 2018 um 1,65 Prozent. Der Einkommensteuertarif beginnt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von EUR (Ledige/2017) mit einem Steuersatz von14 Prozent und steigt dann mit dem Einkommen allmählich an bis auf 42 Prozent ab EUR.

3 Weitere Steueränderungen: Steuererklärung Die Steuererklärung muss 2017 erst zwei Monate später als bislang beim Finanzamt eingehen. Das heißt: Für die private Steuererklärung 2016 ist Abgabeschluss am 31. Juli Erledigt ein Steuerberater die Erklärung, gilt der 28. Februar 2018 als Endtermin. Aber Achtung: Mit der Fristverlängerung erhöhen sich die Verspätungszuschläge. Deshalb ist es besser, den Abgabetermin nicht zu verpassen. Eine Erleichterung winkt Steuerzahlern in Sachen Belegen: Künftig muss man diese nicht mehr automatisch ans Finanzamt schicken, sondern nur noch auf Anforderung durch die Behörde. Grunderwerbsteuer Zur Sanierung ihrer Haushalte erhöhen die Bundesländer regelmäßig die Grunderwerbsteuer. Von bundesweit 3,5 Prozent im Jahr 2006 ist die Steuer inzwischen in zahlreichen Bundesländern bis auf 6,5 Prozent geklettert. Ab Januar 2017 kommt das nächste Bundesland dazu: Thüringen wird dann ebenfalls 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer berechnen. Für ein Haus über EUR kassiert das Finanzamt dann EUR Grunderwerbsteuer. Lediglich Bayern und Sachsen begnügen sich noch mit dem einem Steuersatz von 3,5 Prozent. Umzugspauschalen Wer beruflich umzieht, kann die anfallenden Kosten pauschal oder einzeln aufgelistet steuerlich absetzen. Das Finanzamt akzeptiert den Wohnungswechsel dann steuermindernd, wenn sich die tägliche Gesamtfahrtzeit um mindestens eine Stunde verkürzt. Halten sich die Umzugskosten im Rahmen, lohnt der pauschale Ansatz. Ab Februar 2017 stehen dafür höhere Beträge bereit. Die Umzugspauschalen steigen für Verheiratete von EUR auf EUR. Ledige genießen den halben Betrag. Für jedes weitere zum Haushalt gehörende Kind oder andere Personen erhöht sich die Pauschale um 337 EUR. Spenden Um Spenden als Sonderausgabe absetzen zu können, verlangt das Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung oder einen Spendennachweis. Lediglich bei Kleinspenden unter 200 EUR genügt ein vereinfachter Nachweis, zum Beispiel ein privater Überweisungsbeleg. Ab 2017 wird es einfacher: Dann braucht man Spendennachweise nur noch einzureichen, wenn das Finanzamt Belege fordert. Die Belege können bis zum Ablauf eines Jahres ab Bekanntgabe des Steuerbescheids verlangt werden. Alternativ ist es möglich, den Spendenempfänger zu bevollmächtigen, den Spendennachweis elektronisch ans Finanzamt zu übertragen. Dann braucht man die Zuwendungsbestätigung nicht mehr aufbewahren.

4 Vorsorgeaufwendungen Altersvorsorgeaufwendungen können steuerlich besser abgesetzt werden. Dazu gehören etwa Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu privaten Riester-Verträgen oder zu Versorgungswerken. Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt ein Höchstbetrag von EUR. Maximal könnten 84 Prozent abgesetzt werden. Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, werde von den Vorsorgeaufwendungen allerdings der steuerfreie Arbeitgeberanteil abgezogen. Betriebliche Altersvorsorge Höhere Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung schieben die förderfähigen Höchstgrenzen bei der betrieblichen Altersvorsorge (bav) nach oben. So steigt der förderfähige Höchstbetrag, also der Lohnanteil, den man ohne Abzug von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen in Betriebsrente umwandeln darf, auf monatlich 254 EUR. Basis-Rente Einzahlungen in sogenannte Rürup-Renten sind zu einem bestimmten Teil steuerlich abzugsfähig. Ab 2017 steigt der Maximalbetrag auf EUR für Ledige bzw. auf EUR für Verheiratete mit zwei Rürup- Verträgen. Davon können Versicherte 84 Prozent steuerlich geltend machen. Im Ergebnis wirken sich ab 2017 Beitragszahlungen bis zu bzw EUR steuermindernd aus. Lebensversicherung Vorsorgesparer, die ab 2017 eine klassische Lebens- oder Rentenversicherung abschließen wollen, müssen Abstriche in Kauf nehmen. Grund: Die Garantieverzinsung sinkt von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Das heißt aber nicht, dass der Gesamtertrag am Ende zwingend schlechter ausfällt. Die Ablaufleistungen der Policen sind nämlich vom sinkenden Garantiezins nur bedingt betroffen. Grund: Zu den garantierten Leistungen addieren sich die erwirtschafteten Überschüsse der Versicherer. Um die Erträge stabil zu halten, haben die Gesellschaften in den letzten Jahren die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen bis auf 90 Prozent angehoben. Positiv: Auf bestehende Versicherungsverträge hat die Absenkung des Garantiezinses keinen Einfluss.

5 Pflegestärkungsgesetz II: Mehr Leistungen und höhere Beiträge Mit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II setzt die Unterstützung der Pflegeversicherung künftig früher an und steigt mit wachsendem Hilfebedarf. Zentrale Maßnahme ist die Ausweitung der bisherigen drei Pflegestufen auf künftig fünf sogenannte Pflegegrade. Sie sollen vor allem Versicherten mit geistiger Beeinträchtigung besser Rechnung tragen. Geistige und körperliche Einschränkungen werden künftig gleichermaßen erfasst und in die Pflegebedürftigkeit einbezogen. Zugleich erhöhen sich die Leistungen der Pflegeversicherung in allen Bereichen und Pflegestufen. So zahlt die Kasse jetzt für häusliche Pflege bis zu EUR; bislang waren es maximal EUR. Mit der Reform ist eine weitere Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung zum um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent; verbunden. Kinderlose zahlen künftig 2,8 Prozent. Reformationstag wird 2017 überall zum gesetzlichen Feiertag Viele Arbeitnehmer und Beamte erhalten 2017 einen zusätzlichen Feiertag den 31. Oktober. Der Reformationstag ist seit der deutschen Wiedervereinigung nur in Bundesländern mit einem größeren evangelischen Bevölkerungsanteil gesetzlicher Feiertag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im kommenden Jahr jährt sich der Thesenanschlag von Martin Luther zum 500. Mal der Reformationstag wird 2017 bundesweit zu einem offiziellen Feiertag. Allerdings ist dies nur einmalig so.

6 Rente steigt kommendes Jahr nur leicht an Nach derzeitigem Stand können Rentner Mitte 2017 mit bis zu zwei Prozent mehr Rente rechnen. Endgültige Zahlen gibt es voraussichtlich erst im März Gesetzesänderung 2017: Die Flexi-Rente kommt Ältere Arbeitnehmer bekommen 2017 durch die neue Flexi-Rente mehr Möglichkeiten für einen flexiblen Übergang in die Rente. Heute drohen drastische Kürzungen bis zu zwei Drittel der Rente, wenn jemand mit 63 in Rente geht und mehr als 450 EUR im Monat dazuverdient. Künftig soll es für den Hinzuverdienst nur noch eine Obergrenze von EUR im Jahr geben und dann gilt die Regel: 40 Prozent des darüber liegenden Zuverdienstes wird von der Rente abgezogen. Allgemeine Gesetzesänderungen Rauchmelderpflicht: Ab 2017 müssen sowohl Altbauten als auch Neubauten in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Zudem führt Berlin zum 1. Januar eine Rauchmelderpflicht für Neubauten ein. Wichtig: Eigentümer und Vermieter, die der Pflicht zur Installation von Rauchmeldern nicht nachkommen, begehen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern gefährden unter Umständen auch den Schutz ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung.

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