Zuchtviehauktion

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2 Versteigerungsleitung Ferdy Tübing, Ahaus Klemens Bernd Koch, Oechtering, Münster Münster oder dessen Vertreter Körkommission Ferdinand Winter, Oelde Paul Sauvigny, Münster oder dessen Vertreter Veterinäraufsicht Ltd. Kreisvet.- Dr. J. Merfels, Hamm oder dessen Vertreter Inhaltsverzeichnis Bullen: Verz.-Nr Kühe: Verz.-Nr Rinder: Verz.-Nr Jungrinder: Verz.-Nr Kälber: Verz.-Nr Zuchtviehauktion 2

3 Zeiteinteilung und Verkaufsreihenfolge A u f t r i e b Montag, 4. August 4. April Uhr Uhr Dienstag, 5. August 5. April bis 7.30 Uhr Auftrieb der Bullen bis 8.30 Uhr Auftrieb der Kühe und Rinder bis Uhr Auftrieb der Jungrinder und Kälber 8.00 Uhr Herdbuchanerkennung der Bullen V e r k a u f (Reihenfolge) Uhr Bullen ca Uhr Kühe anschließend Rinder ca Uhr Jungrinder anschließend Zuchtkälber 3

4 Auktionsbestimmungen A. Allgemeines (Ziffer 1) 1.1 Die Rinder-Union West eg (im Folgenden kurz RUW genannt) ist Veranstalter der Auktion. Der einheitlichen Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Beschicker und der RUW sowie zwischen dem Käufer und der RUW dienen die nachfolgenden Auktionsbestimmungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Jeder, der an der Auktion als Beschicker, Besucher oder Käufer teilnimmt, unterwirft sich den Auktionsbestimmungen. Die Bestimmungen gelten als anerkannt: a) für den Beschicker durch die Anmeldung des Tieres zur Versteigerung; b) für den Käufer durch den Erwerb der Eintrittskarte bzw des Katalogs oder durch die Abgabe eines Gebotes. 1.2 Die von den Mitgliedern der RUW zur Auktion gestellten Tiere werden in der Regel von der RUW in Kommission übernommen und von ihr zur Rechnung der Beschicker verkauft. Jedoch ist die RUW berechtigt, eine andere Verwertungsart zu wählen. 1.3 Besucher und Teilnehmer haften für Schäden, die sie, ihre Gehilfen oder ihre Tiere verursachen. Die RUW oder deren Beauftragte kommen für Beschädigungen nicht auf. 1.4 Personen, die das Auktionsgelände betreten, haben den Anordnungen der Versteigerungsleitung bzw. deren Beauftragten Folge zu leisten. 1.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Münster. B. Zulassung zur Auktion (Ziffer 2) 2.1 Zu den Auktionen werden nur die Tiere zugelassen, die aus amtlich als tuberkulosefrei und amtlich als brucellosefrei anerkannten sowie aus leukoseunverdächtigen Beständen von RUW-Mitgliedern stammen. Im Übrigen gelten für die Zulassung die viehseuchenrechtlichen Bestimmungen. 2.2 BHV1-Status Alle zu den Auktionen/Veranstaltungen aufgetriebenen Tiere müssen die Bestimmungen der BHV1- Verordnung erfüllen, dabei gilt, daß BHV1 freie Rinder auch markiert schutzgeimpft sein dürfen gemäß der o.g. Verordnung in Verbindung mit den aktuellen Leitlinien des Landes NRW für den Schutz von Rinderbeständen vor Infektionen mit BHV1 und für die Sanierung infizierter Rinderbestände (BHV1Leitlinien). Die letzte Untersuchung (Probenahme) auf Antikörper gegen das ge-glykoprotein des BHV1 darf nachweislich nicht älter als 14 Tage sein. 2.3 Alle zu den Auktionen aufgetriebenen Tiere sind virologisch negativ auf MD/BVD untersucht. 2.4 Die Versteigerungsleitung kann für die Versteigerung ungeeignet erscheinende oder erkrankte Tiere sowie zu spät aufgetriebene Tiere von der Versteigerung ausschließen, ohne dass der Beschicker berechtigt ist, Entschädigungsansprüche zu stellen. 2.5 Bullen werden zur Aukion nur zugelassen, wenn sie die RUW-Anforderungen in Leistung und Exterieur erfüllen. 2.6 Für angemeldete und im Katalog aufgeführte Tiere, die nicht zur Versteigerung aufgetrieben werden, ist von dem Andiener eine Gebühr von z.z. 25 pro Großtier bzw. 10 pro Jungrind/ Zuchtkalb zuzüglich gesetzlicher MwSt. zu zahlen. C. Verkaufsbestimmungen (Ziffern 3-7) 3. Verkauf 3.1 Die Tiere werden öffentlich und meistbietend ausgeboten. Die Reihenfolge des Verkaufs wird von der Versteigerungsleitung bestimmt. 3.2 Alle auf dem Versteigerungsgelände geborenen, lebenden Kälber werden mit dem Muttertier verkauft. 3.3 Jeder Beschicker ist verpflichtet, ihm bekannte wertmindernde Mängel und unrichtige oder unvollständige Katalogangaben vor Auktionsbeginn im Büro der RUW zu melden. In jedem Fall haftet der Beschicker für Folgen, die sich aus der Nichtbekanntgabe solcher Mängel ergeben. Auch sind alle Behandlungen mit Wartezeit pflichtigen Medikamenten vor der Versteigerung zu melden. 3.4 Bei laktierenden Tieren ist vom Verkäufer sicherzustellen, dass das letzte Melkintervall vor dem Verkauf (gemäß Tierschutztransportverordnung) die Dauer von 12 Stunden nicht überschreitet. In begründeten Fällen kann bereits im Vorfeld der Versteigerung ein Ausmelken angeordnet werden. 4

5 3.5 Vor der Versteigerung jeden Tieres werden gemeldete und bei der Gesundheitskontrolle durch den Vertrauenstierarzt als wesentlich festgestellte Mängel sowie unrichtige oder unvollständige Katalogangaben bekannt gegeben. Mit der Bekanntgabe erlischt jede Haftung für diese Mängel. 3.6 Das Ausbieten erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Beschickers, sofern von der RUW nicht eine andere Verwertungsart gewählt wurde (s. 1.2). Das Mindest-Übergebot wird durch den Auktionator auf dem Auktionsplatz geregelt. 3.7 Der Beschicker oder sein Beauftragter dürfen auf das Tier nicht bieten oder bieten lassen, ebenfalls ist Rückkauf nicht gestattet. 3.8 Bei angemessenem Gebot ist der Beschicker verpflichtet, das Tier zu verkaufen. Der Bieter, der das letzte gültige Aufgebot gegeben hat, erhält den Zuschlag. Ist der Beschicker mit dem Letztgebot nicht einverstanden, so hat er dies vor dem Zuschlag deutlich anzuzeigen. Die Versteigerungsleitung ist berechtigt, unabhängig von dem verweigerten Zuschlag diesen dennoch erteilen zu lassen, wenn der gebotene Preis nicht im auffälligen Missverhältnis zum Wert des Tieres steht. Verweigert der Beschicker den Zuschlag, so hat er bei einem Letztgebot von oder mehr in jedem Fall die volle Kommissionsgebühr vom Letztgebot zu entrichten. Die Zahlung der vollen Kommissionsgebühr kann von der Versteigerungsleitung auch unterhalb von festgesetzt werden, wenn dieses dem Wert des Tieres offensichtlich entspricht. 3.9 Entstehen wegen des Zuschlages Meinungsverschiedenheiten, so wird das betroffene Tier nochmals ausgeboten Mit dem Zuschlag gehen Gefahr und Haftung für das gekaufte Tier auf den Käufer über Der Käufer hat den Beauftragten der RUW sofort nach dem Zuschlag Namen und Anschrift anzugeben und den Kaufschein in Empfang zu nehmen Die verkauften Tiere sollen dem Käufer persönlich durch den Beschicker oder dessen Beauftragten übergeben werden, damit etwaige Beanstandungen sofort im beiderseitigen Einvernehmen geregelt werden können. Hierfür hat der Beschicker bis 1 Stunde nach dem Zuschlag zur Verfügung zu stehen Der Käufer hat den Kaufpreis (=Steigpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) sowie die Kosten und Gebühren an der Versteigerungskasse sofort zu bezahlen. Er erhält die Zuchtbescheinigung, die Gesundheitsbescheinigung und den Abtriebsschein ausgehändigt. Ansprüche wegen Mängel an den Tieren oder aus sonstigen Gründen rechtfertigen nicht die Einbehaltung des Kaufpreises bzw. der sonstigen Gebühren. Erst nach voller Bezahlung geht jedes zugeschlagene Tier in das Eigentum des Käufers über. Die aus einem Weiterverkauf gegen den Dritten entstehenden Forderungen gehen sicherheitshalber auf die RUW über, ohne dass es im Einzelfall einer besonderen Vereinbarung bedarf. Der Käufer hat der RUW auf Verlangen den Erwerber mitzuteilen Eine Stundung des Kaufpreises kann nur mit Genehmigung der Versteigerungsleitung erfolgen. In diesem Fall werden je Monat 1% des Kaufpreises als Gebühr erhoben. Bei verzögerter Zahlung werden für jeden angefangenen Monat 1% vom Steigpreis in Rechnung gestellt Freihändiger Verkauf ist am Auktionstag nur mit Genehmigung der Versteigerungsleitung gestattet. Für freihändig getätigte Verkäufe sind die gleichen An- und Verkaufsgebühren zu zahlen Der Abtrieb ist nur unter Vorlage des bestätigten Abtriebsscheines gestattet. Für den unverzüglichen Abtrieb bis spätestens 1 Stunde nach Auktionsende hat der Käufer Sorge zu tragen. 4. Kosten und Gebühren 4.1 Die RUW erhebt vom Käufer neben dem Kaufpreis (= Steigpreis + MwSt.) die jeweils an den Auktionsplätzen zur Einsicht ausliegenden Kommissionsgebühren und die anteiligen Versicherungsprämien. 4.2 Dem Beschicker werden die von der RUW festgesetzten Kosten und Gebühren vom Steigpreis abgezogen. 4.3 Wird der Kauf eines Tieres gewandelt oder der Kaufpreis gemindert, so werden die Gebühren nicht erstattet. 5. Allgemeine Gewährleistung 5.1 Hauptmängel und sonstige Mängel Neben der speziellen Gewährleistung nach 3.3 und 3.5 haftet der Beschicker wegen Hauptmängeln und sonstiger Mängeln nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. 5.2 Abstammung und Katalogangaben. Für die Richtigkeit aller Katalogangaben leistet der Beschicker Gewähr. Ein durch falsche Angaben entstandener Minderwert des Tieres wird von der Versteigerungsleitung verbindlich für Käufer und Beschicker festgesetzt. 5

6 Stichprobenuntersuchung Entstehen Zweifel an der angegebenen Abstammung eines Tieres, kann der Käufer eine Blutgruppenuntersuchung bei der RUW beantragen und auf eigene Kosten durchführen lassen. Ergibt die Blutgrup- penuntersuchung, dass die angegebene Abstammung angezweifelt werden muss, ist der Käufer zur Wandlung des Kaufes berechtigt; weiter gehende Ersatzansprüche bestehen nicht. Reklamationen und Gewährleistungen sind ausgeschlossen, wenn die unrichtigen Angaben vor der Versteigerung ordnungsgemäß berichtigt und durch den Auktionator bekannt gegeben worden sind. 6. Decken und Befruchten bei Bullen 6.1 Deckfähigkeit Deckt der Bulle nicht, so muss der Käufer den Mangel der Versicherungsgesellschaft innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf des Tages anzeigen, an dem ihm der Zuschlag erteilt worden ist. Unter einwandfreiem Decken ist zu verstehen, dass der Bulle bei ordnungsgemäßer Haltung und Fütterung im Bestand des Käufers paarungsbereite Rinder regelmäßig deckt, d. h. ohne Hemmungen innerhalb von 15 Minuten aufspringt und den Nachstoß ohne Hilfe ausführt. 6.2 Befruchtungsfähigkeit Befruchtet der Bulle nicht, so muss der Käufer den Mangel der Versicherungsgesellschaft innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Tages anzeigen, an dem ihm der Zuschlag erteilt worden ist Die Befruchtungsfähigkeit gilt beim Einsatz im natürlichen Sprung als nicht einwandfrei, wenn von mindestens 10 einmalig gedeckten, gut rindernden, gesschlechtsgesunden weiblichen Tieren aus Herden mit ungestörter Fruchtbarkeit weniger als 50 % tragend werden. Die Geschlechtsgesundheit der gedeckten weiblichen Tiere und die ungestörte Fruchtbarkeit ihrer Herkunftsbestände muss amts- oder fachtierärztlich bescheinigt werden. 6.3 Sowohl Deck- als auch Befruchtungsunfähigkeit müssen i. d. R. durch ein entsprechendes amtstierärztliches oder fachtierärztliches Gutachten nachgewiesen werden. 7. Trächtigkeit und Gesundheit bei Kühen und Rindern 7.1 Trächtigkeit Wird vom Käufer die Richtigkeit der Deck- bzw. Besamungsangaben beanstandet, so hat er hierüber einen tierärztlichen Nachweis zu erbringen. Sollte ein Tier nicht etwa 9 Monate nach dem angegebenen Deck- bzw. Besamungsdatum kalben, so hat der Käufer vorsorglich zu prüfen, ob das Tier ein lebendes Kalb trägt Für Tiere, die als tragend verkauft werden und nicht innerhalb der von der ADR festgelegten Tragezeitgrenzen (i. d. R. 265 bis 295 Tage) nach dem angegebenen Deck- bzw. Besamungsdatum abkalben, kann der Käufer eine Abstammungskontrolle verlangen. Stimmt die angegebene väterliche Abstammung nicht oder lässt sich nicht klären, so hat der Beschicker dem Käufer mindestens 10 % des Kaufpreises (gilt bei Bullenkälber nur, sofern der Käufer Herdbuchzüchter ist) sowie die Untersuchungskosten zu erstatten. Der Minderwert wird für Käufer und Beschicker durch die Auktionsleitung verbindlich festgesetzt Kalbt das Tier nach dem 295. Tag, so ist vom 296. Tag an bis zum Abkalben zusätzlich zu Punkt ein Futtergeld von täglich 2,50 vom Beschicker an den Käufer zu vergüten. In jedem Fall sind Kalbungen außerhalb der Tragezeitgrenzen durch eine tierärztliche Bescheinigung bei gleichzeitiger Angabe des Geschlechtes des Kalbes zu belegen Alle Ansprüche wegen Nichtträchtigkeit am Versteigerungstage oder wegen nicht zutreffender Deckbzw. Besamungsangaben müssen spätestens bis zum 306. Tag nach dem angegebenen Datum bei der RUW angemeldet werden, auch wenn das Tier bis dahin noch nicht gekalbt hat Wenn der einwandfreie tierärztliche Nachweis erbracht wird, dass ein als tragend verkauftes Tier am Versteigerungstag nicht tragend war, kann der Käufer die Differenz zwischen Kaufpreis und Schlachtwert vom Beschicker verlangen. Der Beschicker kann das Tier auch zurücknehmen. In beiden Fällen hat der Beschicker dem Käufer den an der Auktionskasse gezahlten Betrag zuzüglich Futtergeld sowie die Kosten des Transportes vom Auktionsplatz zum Käuferstall - bei Zurücknahme auch die Kosten des Rücktransportes - und die Kosten des Nachweises der Nichtträchtigkeit zu ersetzen. 7.2 Eutergesundheit Alle über 7 Monate tragenden oder abgekalbten Tiere werden beim Auftrieb einer Euterkontrolle unterzogen. Die dabei als wesentlich festgestellten Fehler und Mängel werden vor dem Verkauf bekannt gegeben und schließen eine diesbezügliche spätere Reklamation aus. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht immer möglich ist, bei trockenstehenden Kühen und tragenden Rindern Euterfehler, die sich nach dem Abkalben herausstellen können, schon im Voraus festzustellen. Dem Käufer wird dringend empfohlen, sich selbst von der Euterbeschaffenheit bzw. Eutergesundheit 6

7 stellen. Dem Käufer wird dringend empfohlen, sich selbst von der Euterbeschaffenheit bzw. Eutergesundheit der von ihm gekauften Tiere noch im Auktionsstall zu überzeugen, da Eutererkrankungen innerhalb weniger Stunden auftreten können. Der Beschicker haftet für die Eutergesundheit im Allgemeinen nur bis 1 Stunde nach Auktionsende bzw. bis zum Abtrieb des Tieres. Ausnahmen hiervon sind die Euterfehler: a) verödete Euterviertel bzw. Zitzenverschluss b) Euterfistel c) mit einer Zitze verwachsene Beizitze mit Ausführungsgang Für die bei mehr als 7 Monate tragenden Tieren eine Eutergesundheitsversicherung abgeschlossen ist. Die Anzeigefrist beträgt für abgekalbt verkaufte Tiere 3 Tage nach dem Ankauf; bei tragenden Tieren 10 Tage nach dem Abkalben. Der Euterfehler muß durch ein tierärztliches Attest zweifelsfrei nachgewiesen werden. In allen Schadensfällen, die nicht unter die Eutergesundheitsversicherung fallen, erfolgt Minderung des Kaufpreises nach Beschluss der Versteigerungsleitung, die auch die Höhe der Minderung für Käufer und Beschicker verbindlich festsetzt. Euterfehler, die vor der Versteigerung des Tieres bekannt gegeben wurden, schließen Entschädigungsansprüche des Käufers aus. 7.3 Gesundheit der Geburtswege Der Beschicker haftet bei abgekalbt zum Verkauf kommenden Tieren für die Gesundheit der Geburtswege. Er ist verpflichtet, einen nicht normal erfolgten Geburtsverlauf sowie alle krankhaften Veränderungen der Geburtswege (z. B. Gebärmutterentzündung, Nachgeburtsverhaltung) der Versteigerungsleitung vor dem Verkauf bekannt zu geben. An abgekalbten Tieren wird eine tierärztliche Untersuchung der Geburtswege nur aus besonderem Anlass vorgenommen. Diesbezügliche Reklamationen sind innerhalb von 10 Tagen nach dem Ankauf geltend zu machen. Für die Untersuchung der Geburtswege steht dem Käufer auf Wunsch der am Tag der Auktion für die Untersuchung der Auktionstiere zuständige Tierarzt zur Verfügung. Bei berechtigten Reklamationen - die Entscheidung trifft die Versteigerungsleitung - muss der Beschicker in der Regel die tierärztlich nachgewiesenen Behandlungskosten tragen. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche werden in besonders schweren Fällen von der Versteigerungsleitung für Käufer und Beschicker verbindlich festgesetzt. 7.4 Zuchttauglichkeit Eine allgemeine Garantie für die Zuchttauglichkeit von Jungrindern und Kälbern kann nicht gegeben werden. Wird allerdings bei zur Zucht verkauften Jungrindern oder Kälbern im Käuferstall zweifelsfrei nachgewiesen (z. B. durch eine Blutuntersuchung), dass das Tier seit der Geburt zuchtuntauglich ist (z. B. Zwitter, Zwicke), muss der Beschicker den Gesamtkaufpreis (Steigpreis + Mehrwertsteuer) zurückzahlen. Das Tier verbleibt beim Käufer als Entschädigung für die ihm entstandenen Aufzuchtkosten. Die Reklamation wegen Zuchtuntauglichkeit muss spätestens bei einem Alter von 24 Monaten des betroffenen Tieres erfolgt sein. Versicherungsbestimmungen 1 a. Allgemelne Bestimmungen Grundlegend für die Versicherung der Auktionstiere sind die zwischen der RUW als Auktionsträger und der Vereinigten Tierversicherung, nachfolgend kurz VTV genannt, getroffenen Vereinbarungen. Die RUW hat für Namen und Rechnung der Beschicker und Käufer, die unter Ziffer 2 bis 6 genannten Versicherungen abgeschlossen. Rechtsbeziehungen bestehen nur zwischen der VTV und dem Käufer bzw. Beschicker. Die Erhebung der Versicherungsgebühren erfolgt über die RUW. Die Versicherung kann nur für ein Risiko in Anspruch genommen werden (z. B. Totalschaden oder Euterschaden). 1 b. Versicherungswert Als Versicherungswert gilt der Steigpreis zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer von zurzeit 7% bis zu einem Höchstbetrag von (Bullen: ). Übersteigt der Zuschlagspreis plus der Mehrwertsteuer der Kaufrechnung diese Summe, kann im Auktionsbüro vom Käufer bzw. Beschicker eine Nachversicherung abgeschlossen werden (vergl. Ziffer 1 c.). Bei Tieren, die vor dem Verkauf einen Schaden erleiden, gilt der Durchschnittspreis der Kategorie, in der sie verkauft worden wären. Seitens der VTV werden in keinem Falle Fracht- oder sonstige Nebenkosten (z. B. Behandlungskosten, 7

8 sie verkauft worden wären. Seitens der VTV werden in keinem Falle Fracht- oder sonstige Nebenkosten (z. B. Behandlungskosten, Folgeschäden) erstattet. Verwertungserlöse (s. auch Ziffer 1 d. Verhalten in Schadensfällen ) werden voll auf die Entschädigung angerechnet (außer bei Euterschäden). 1c. Höherversicherungen Der VTV bietet im Versteigerungsbüro die Möglichkeit, durch den Abschluss einer Nachversicherung - den Entschädigungssatz in der Abkalbeversicherung von 80 % auf 100 % erhöhen zu lassen - bei Tieren mit höherem Versicherungswert (Zuschlagspreis + Mehrwertsteuer) als (Bullen: ) den durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckten Teil des Verkaufspreises mitversichern zu lassen; - eine kurzfristige Lebensversicherung abzuschließen. 1 d. Verhalten in Schadensfällen Bei Erkrankungen bzw. in Schadensfällen hat der Tierhalter umgehend: einen Tierarzt hinzuzuziehen; der VTV unter Angabe der Auktion und der Katalognummer Meldung zu erstatten: Vereinigte Tierversicherung, Sonnenberger Str. 2, Wiesbaden, Telefon: / , Fax: / Alle erforderlichen/angeforderten Atteste/Unterlagen sind der VTV schnellstmöglich zuzusenden. Im Übrigen sind die Weisungen der VTV zu befolgen. Jede Tötung versicherter Tiere bedarf der Zustimmung der VTV, es sei denn, dass deren Zustimmung wegen drohenden Verendens auch telefonisch oder telegrafisch nicht mehr eingeholt werden kann oder die sofortige Tötung veterinärpolizeilich angeordnet worden ist. Mit der Anerkennung des Versicherungsfalls erwirbt die VTV das alleinige Verfügungsrecht über das Schadenstier (Ausnahme: Euterschaden), jedoch erfolgt die Verwertung grundsätzlich im Namen und für Rechnung des jeweiligen Tierhalters. Soweit die VTV keine andere Verfügung trifft, ist der jeweilige Tierhalter verpflichtet, für die bestmögliche Verwertung zu sorgen und den erzielten Verkaufserlös nachzuweisen. Außerdem ist ein amtlicher Tötungsnachweis mit Angabe der Ohrmarkennummer einzusenden. Bei schuldhafter Verletzung der vorstehenden Bestimmungen ist die VTV von der Verpflichtung zur Entschädigungsleistung frei. 2. Transportversicherung Die Versicherung bezieht sich auf Tod oder Nottötung in Folge Krankheit oder Unfalls, einschließlich Feuer und Blitzschlag, wenn der Schaden im ursächlichen Zusammenhang mit dem Transport oder mit dem Aufenthalt am Versteigerungsort steht; ferner auf Diebstahl, Raub und Abschlachten in diebischer Absicht während der Versicherungsdauer. Die Leibesfrucht tragender Tiere ist nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsschutz für das einzelne Tier beginnt mit dem Verlassen des Heimatstalles zum Zwecke des Transportes zur Auktion; er endet für verkaufte Tiere mit dem Ablauf des dritten Tages nach dem Eintreffen beim Käufer und für nicht verkaufte Tiere mit der Rückkehr in den Stall des Besitzers oder - bei Verwertung am Auktionsplatz - mit der Übergabe an den Verwerter. Die Entschädigung beträgt 100 % des Versicherungswertes. Verwertungserlöse werden voll auf die Entschädigung angerechnet. 3. Tuberkulose-/Brucellose- und Leukose-Garantieversicherung Die Versicherung bezieht sich auf den Schaden, der dadurch entsteht, dass amtlich als tuberkulose- und brucellosefrei sowie als leukose-unverdächtig anerkannte verkaufte Tiere, die in amtlich tuberkuloseund brucellosefrei sowie als leukose-unverdächtig anerkannte Bestände eingestellt werden innerhalb der nachstehend genannten Fristen an Tuberkulose, Brucellose oder Leukose erkranken oder der Befund einer amtlich anerkannten Untersuchung (Tuberkulinprobe bzw. Blutuntersuchung) positiv ausfällt und die betroffenen Tiere deshalb auf amtstierärztliche Weisung ausgemerzt werden. Die Garantiefristen betragen für Tuberkulose und Brucellose 1 Monat und für Leukose 3 Monate, gerechnet ab dem Auktionstermin. Fällt der Befund innerhalb dieser Fristen zweifelhaft aus, ist eine Nachuntersuchung zu veranlassen, die innerhalb von 6 Wochen nach der Feststellung des zweifelhaften Befundes erfolgen soll. Ergibt die Nachuntersuchung keinen negativen Befund, wird im Rahmen dieser Versicherung Entschädigung geleistet, wenn die Ausmerzung der betroffenen Tiere amtstierärztlich verlangt wird. Die Entschädigung beträgt 100 % des Versicherungswertes. Verwertungserlöse werden voll auf die Entschädigung angerechnet. 4. Garantieversicherung bei Bullen 8

9 4. Garantieversicherung bei Bullen Die Versicherung bezieht sich auf den Schaden, der dadurch entsteht, dass verkaufte, verbandsanerkannte Bullen wegen erwiesener Deck- und/oder Befruchtungsunfähigkeit gemäß den Garantiebestimmungen (Ziffer 6 der Auktionsbestimmungen) beanstandet werden. Die Entschädigung beträgt für den Käufer 100 % des Versicherungswertes. Verwertungserlöse werden voll auf die Entschädigung angerechnet. 5. Abkalbeversicherung Die Versicherung bezieht sich auf Tod oder Nottötung in Folge des Abkalbens von Kühen und Rindern, die in tragendem Zustand verkauft wurden. Unter Abkalbeschäden sind nur solche Verluste zu verstehen, deren Ursachen im Geburtsvorgang liegen, nicht dagegen Schäden, die auf die Trächtigkeit im Allgemeinen zurückzuführen sind oder nur in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Abkalben stehen. Die Versicherung bezieht sich nicht auf die Leibesfrucht. Der Versicherungsschutz beginnt mit Verlassen des Heimatstalles; er endet für verkaufte Tiere mit dem Ablauf des 10. Tages nach dem Abkalben und für nicht verkaufte Tiere mit der Rückkehr in den Stall des Besitzers. Die Entschädigung beträgt 80 % des Versicherungswertes. Verwertungserlöse werden voll auf die Entschädigung angerechnet. 6. Euterschadenversicherung Für weibliche Tiere, die 7 Monate und länger tragend sind und mit klinisch gesundem Euter zum Verkauf kommen, wird für die nach dem Abkalben auftretenden Euterschäden mit Dauerfolgen wie folgt Entschädigung geleistet. Versicherungswert Ausfall eines Euterviertels Ausfall von mehr als (Steigpreis + MwSt.) einem Euterviertel 20 % 35 % Die erweiterte Haftung erlischt 10 Tage nach dem Abkalben. Der Euterschaden muss durch tierärztliches Attest einwandfrei nachgewiesen werden mit dem ausdrücklichen Vermerk, dass im Käuferstall keine akute Entzündung des zu beanstandenden Euters vorausgegangen ist. Der RUW oder dem VTV muß die Möglichkeit der Nachprüfung des Euterschadens gegeben werden. Weitergehende Ansprüche sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes. 7. BHV 1 -Garantieversicherung Alle zu den Auktionen/Veranstaltungen aufgetriebenen Tiere müssen die Bestimmungen der BHV1- Verordnung erfüllen, dabei gilt, dass BHV1 freie Rinder auch markiert schutzgeimpft sein dürfen - gemäß der o.g. Verordnung in Verbindung mit den aktuellen Leitlinien des Landes NRW für den Schutz von Rinderbeständen vor Infektionen mit BHV1 und für die Sanierung infizierter Rinderbestände (BHV1 Leitlinien). Die letzte Untersuchung (Probenahme) auf Antikörper gegen das ge-glykoprotein des BHV1 darf nachweislich nicht älter als 14 Tage sein. BHV-1-feldvirusfreie Kälber können noch auf maternale Impfantikörper reagieren. Im Schadensfall ist ein entsprechender Nachweis zu führen. Während des Antransportes zur Auktion, auf der Auktion, während des Transportes in den Käuferstall und bis 14 Tage nach dem Ankauf dürfen die Tiere nur mit solchen Tieren zusammengebracht werden, die die oben angegebenen Bedingungen erfüllen. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn aus der serologischen Untersuchung im Käuferstall innerhalb von 14 Tagen nach dem Ankauf ein positives Ergebnis resultiert. Die Blutuntersuchung ist mittels ELISA-Test zu führen. Untersuchungskosten und Folgeschäden fallen nicht unter diese Versicherung. Als Versicherungswert gilt der Kaufpreis (Zuschlag + MwSt.) bis zu einem Höchstbetrag von (bei Bullen bis zu einem Höchstbetrag von ). Die Entschädigung beträgt 100% des Versichenungswertes. Verwertungserlöse werden auf die Entschädigung angerechnet. 9

10 Z e i c h e n e r k l ä r u n g E = Prämiert auf einer Europaschau S = Sieger Landes- oder Verbandsschau S = Siegerpreis DLG- bzw. Bundesschau = Prämierung Landes- oder Verbandsschau = Prämierung DLG- bzw. Bundesschau = Prämierung Kreistierschau (1. Preis) E1/E2 = Nachzuchtzeichen für die Stammkuh von Kuhfamilien E = Zuchtelitekuh EX = Excellentkuh // = Zwilling ET = aus Embryo-Transfer D = Hilfsherdbuch Genetische Merkmale TL = Blad frei BL = Blad TD = Dumps frei DP = Dumps BF = Bulldog frei BD = Bulldog TM = Mulefoot frei MF = Mulefoot TV = Kein CVM -Träger CV = CVM - Träger Pp = genet.hornlos (heterozygot) PP = genet.hornlos (homozygot) P = phänotyp.hornl. (homozygot) S = Wackelhorn AA;BB;AB = Kappa-Kasein Farbvererbung RF = Rotfaktor S = reinerbig Schwarzbunt R = reinerbig Rotbunt RU = Umfärber SU = Träger des Umfärbefaktors UU = reinerbig Umfärber Melkbarkeit z.b. 2,8 - Minutengemelk in kg Zuchtwertschätzung ZW = Zuchtwert Die Zahlen geben die relat. +/- Abweichung an für Milch kg, Fett%, Eiw.%, Eiw. Kg. RZM = Relativer Zuchtwert Milch RZG = Gesamtzuchtwert 45% RZM + 15% RZE + 20% RZN + 7% RZS + 10% RZZ +3% maternale Kalbeeigenschaften RZE = Exterieur RZN = Funktionale Nutzungsdauer RZS = somatischer Zellgehalt RZR = Reproduktion Leistungsangaben E = Eigenleistung, M = Mutterleistung, VM = Vatersmutterleistung, MM = Muttersmutterleistung Beispiel: + 4/3 LA , , Abgang 4 Kalbg./ 3 Laktation danach Milch kg, Fett%, Fett kg, Eiweiß %, und Eiweiß kg HL = Höchste Laktationsleistung 1.Kontr = erste Kontrolle 100 Tage = Durchschnittsleistung in den ersten 100 Lakt.-Tagen 200 Tage = Durchschnittsleistung in den ersten 200 Lakt.-Tagen DKO 2 = Durchschnitt von zwei Kontrollen E i n s t u f u n g e n Bew.-System ab 1998 bis Bew.-System ab dem z.b. 03 / / 86 z.b. 03 / / = Nummer der Laktation 03 = Nummer der Laktation 84 = Punktzahl für Milchtyp (Gewichtung 15%) 84 = Punktzahl für Milchtyp (Gewichtung 10%) 88 = Punktzahl für Körper (Gewichtung 20%) 88 = Punktzahl für Körper (Gewichtung 20%) 87 = Punkzahl für Fundament (Gewichtung 25%) 87 = Punkzahl für Fundament (Gewichtung 30%) 86 = Punktzahl für Euter (Gewichtung 40%) 86 = Punktzahl für Euter (Gewichtung 40%) 86 = Gesamtpunktzahl (gerundet) 87 = Gesamtpunktzahl (gerundet) Gesamtpunktzahl Altes System bis Ende 1997 U S A / Kanada ab 90 Punkte = excellent z.b. (3) / 84 EX = Excellent Punkte = sehr gut (3) = Angabe der Laktation VG = sehr gut Punkte = gut 42 = Punktzahl für Typ GP = gut Punkte = befriedigend 42 = Punktzahl für Euter G = befriedigend Punkte = ausreichend 84 = Gesamtpunktzahl GM = Elitezeichen für die USA Extra = Elitezeichen für Kanada 10

11 Unsere regionalen Zuchtberater für die Vermarktung: Heiner Aehling Kampstraße 52 Kreis Borken (Bocholt, Borken, Heiden, / Borken Isselburg, Raesfeld, Reken, Südlohn, Fax Oeding, Velen), Kreis Recklinghausen Mobil Kreis Ennepe-Ruhr, Stadt Dortmund, Stadt Hagen Ulrich Blömker Im Mühlenbrook 2 Kreis Steinfurt, Kreis Warendorf (Beelen, / Lienen Ennigerloh, Oelde, Ostbevern, Sassenberg, Fax Telgte, Wadersloh, Warendorf), Kreis Mobil Herford, Kreis Minden-Lübbecke (Espelkamp, Hüllhorst, Lübbecke, Preuss. Oldendorf, Rhaden, Stemwede) Heinrich Büscher Paßstiege 22 Kreis Borken (Ahaus, Gescher, Gronau, / Coesfeld-Lette Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Fax Vreden), Kreis Coesfeld (Coesfeld, Dülmen, Mobil Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Senden), Kreis Ruhr-Lippe (Selm) Bernhard Epping Wendfeld 26 Kreis Coesfeld (Ascheberg, Billerbeck, / Stadtlohn Havixbeck, Rosendahl, Stadt Münster, Fax Kreis Warendorf (Ahlen, Beckum, Dren- Mobil steinfurt, Everswinkel, Sendenhorst), Stadt Hamm, Kreis Ruhr-Lippe (Bergkamen, Bönen, Kamen, Lünen, Werne) Josef Kotthoff Höringhausen 1 Hochsauerlandkreis, Kreis Olpe, / Meschede Kreis Siegen, Kreis Soest (Anröchte, Fax Rüthen, Warstein), Märkischer Kreis Mobil Christoph Kuhlmann Hellenweg 9 Kreis Höxter, Kreis Lippe, / Barntrup-Alverdissen Kreis Paderborn, Kreis Minden- Fax Lübbecke (Bad Oeynhausen, Hille, Mobil Minden, Petershagen) Thorsten Andreas Rienhoff Schütte Ostlandstr. Postweg 71a 33 Kreis Bielefeld, Kreis Gütersloh, /9 / Werl-Mawicke Herzebrock-Clarholz Kreis Soest, Märkischer Kreis (Hemer, Fax Iserlohn, Menden), Kreis Ruhr-Lippe Mobil (Fröndenberg, Holzwickede, Unna) 11

12 Kühe zur Kuheinstufung anmelden Bitte melden Sie Kühe für die Kuheinstufung rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Zuchtberater an. Da die Kuheinstufung mit den Tourenplänen der Nachbewertung Nachzuchtbewertung in Einklang Einklang zu bringen zu bringen ist, benötigen ist, benötigen die Mitar- die Mitarbeiter entsprechende Vorlaufzeiten. Folgende Klassifizierungen Klassifizierer sind sind für Sie für da: Sie da: Dr. Klaus Hammen Landw.-Kammer NRW Kreis Münster, Warendorf Fax Kreisstelle Steinfurt Mobil Saerbeck Johannes Sabine Löbbe Hobrock Schlepstraße Am Fündgraben 28a2 Kreis Bielefeld, Gütersloh, Herford, 0 Fax Bad Bönen Salzuflen Lippe, Minden-Lübbecke, Soest, Fax Mobil Dortmund, Unna, Recklinghausen, Mobil Hamm Andreas Kemmerling Zum Bauernscheid 5 Kreis Hochsauerlandkreis, Höxter, Marsberg-Erlinghausen Olpe, Paderborn, Siegen, Ennepe, Fax Märkischer Kreis Mobil Paul Sauvigny Robert-Schumann-Straße Hellenweg 9 21 Kreis Coesfeld, Borken, Steinfurt Telgte Barntrup-Alverdissen Fax Mobil

13 Rinder-Union West eg Postfach Münster Telefon: / Telefax: / (Zentrale) (Bereich: Herdbuch, Auktion, Export) und / (Bereich: Besamung/Zucht) und / (Bereich: Verwaltung) Telefon-Durchwahlen: Auktionsabteilung / Herdbuchabteilung / Buchhaltung / Exporttieranmeldung /

14 Exterieur - Zuchtwerte von Vätern der Auktionstiere BIC Nummer Vater - Name M - Typ Körper Fundament Euter RZE Alexander Alien Allaaf Allegro MR Allthea Aries Aspen Aspen Aval Bambam Barny Red Baxter Bernau Bertall Bogart Bravestar Bravisi Brio Britt ET Buckeye Cadisco Camas Carall Caribic Carmano Cassano Cecon Champion Charts Cheerio Clarity Clark Claro Claxon Curtis Cutler Damion Debonair Decker Derek Digmann Dolman Dubby Dumond Duplex Duracell

15 BIC Nummer Vater - Name M - Typ Körper Fundament Euter RZE Eight Elayo Eleve Emden Etvei TW Faber Fanroy Fidelity Final Cut Fireside Folleto Foyer Garcia Gavor Gibor Gismo Goldfire Goldway Goldwin Golom Haselan Hemsby Herold Ice Pack Impuls Inlee Jake Jango Jannsen Jardin Jeep Jeeves Jefferson Jelder Jelling Jerudo Jesall Jetlag Jocko Besn Jolfa Joyau Joyboy Lancelot Larell

16 BIC Nummer Vater - Name M - Typ Körper Fundament Euter RZE Laudan Lawn Boy Leif Lemond Leonard Licata Lichtblick Lieberman Lonar Lucko Lynch Lypoll P MacLoyd Maigold Malvoy Manager ET Mandarin Man-O-Man Manriver Marfil Marmax RF Marsh Mickey Minister Monami Montagne Moonlight More Mr.Burns Mr.Sam Mr Mago MrMinister Mr Ready Novize Olympic O-Man Omaru Omjet Omro Outside Pagewire Pandora Paramount Planet Preval

17 BIC Nummer Vater - Name M - Typ Körper Fundament Euter RZE Radon Rainfall Raptor Redcross Reno Riverson Romantiker Ruacana Rubinrot Rugny Ruleto Ruskin Sabiner Sahara Samuelo Savard-ET September Serano Shakespear Sheffield Shetland Shifty Shiloh Shir-Khan Shottle Showlight Sidney Simms Socrates Spencer Stabilo Staff Stampede Starkiss Stavros Stormatic Strobel Strunz Stylist Tableau Talent Tango-Red Tiamo Ticktack Tiger Tilton Tocar Totalp-red

18 BIC Nummer Vater - Name M - Typ Körper Fundament Euter RZE Toystory Trigema Vampir Wilnius Win Woody Zabing Zar Zendan Zenith Zesty Unsere nächste Zuchtvieh-Versteigerung Dienstag, den 3. Mai 2011 in Hamm 18

19 Bullen 1 Lyrik DE (RBT) geb Lypoll P Lyon-Red PI , , RZG 111 Pp TV TL , , RZM 106 RZE 118 RZS 108 RZN 104 RZR 98 ZW , , Tess P US RZM 106 RZG 114 (1)VG 88 Ribana Lagos SU TV TL M 3/3LA , , DE / / , ,09 +3 Rigina DE / /84 HL , , VM LA00/ , , MM+ 5/4LA , , HL , , v. Vikus BS: Havelt,Norbert Warendorf,Ostmilte Peckels DE (SBT) geb Pagewire Inquirer TV TL EX PI , , RZG 118 TV TL , , RZM 110 RZE RZS 102 RZN 111 RZR 105 ZW , , B. Twine CA RZM 112 RZG 120 (1)VG 86 Rikada DE / / , , Laudan S TV TL AA EX90 Rosa 18 DE / /84 M 3/2LA , , HL , , VM+ LA00/ , , MM als Färse verkauft v. Lucko ZB: Hesse,Heinz Bad Wünnenberg,Papen Kempen Carotin DE (SBT) RF geb Carmano Cadon TV TL AA PI , ,01 +2 RZG 114 TV TL AA , , RZM 94 RZE RZS 121 RZN 118 RZR 114 ZW , , Loreen 56 DE RZM 99 RZG 123 EX 04/ /90 Herta 25 Stadel TV TL M 4/4LA , , DE / / , ,03 +6 Herta DE / /84 HL , , VM+ 7/6LA , , MM+ 6/5LA , , HL , , v. Borkum BS: Bruegge,Berthold Tecklenburg,Holthausen Zizero DE (SBT) ET geb Zabing Zunder TV TL PI , , RZG 126 RF TV TL VG , , RZM 123 RZE RZS 106 RZN 106 RZR 97 ZW , , Babylon 3 DE RZM 104 RZG / /87 Litizia 88 Canvas RF TV TL TM M LA09/ , , DE / / , , Lenor 63 DE / /85 VM+ 7/6LA , , MM+ 5/4LA , , HL , , v. Rubens ZB: Aussel,Franz-Josef Rheda-Wiedenbrück,Eusterbrockstr Goldking DE (SBT) ET geb Goldwin James TV TL PI , ,00 +3 RZG 112 TV TL , , RZM 95 RZE 120 RZS 116 RZN 116 RZR 114 ZW , , B. Twine CA RZM 116 RZG 139 (1)VG 86 Encore Encore TV TL M+ 3/3LA , , DE / / , ,09-27 Queen US (2)EX 91 HL , , VM+ LA00/ , , MM 3/3LA , , HL , , v. Astrojet ZB: Hauschulte,Bernhard Arnsberg,Echthauserstr

20 6 My Faro DE (RBT) geb Mr.Burns Markim TV TL gzw , , RZG 120 RF TV TL +79-0, , RZM 115 RZE 116 RZS 106 RZN 108 RZR 99 ZW , , Maggie CA RZM 119 RZG 122 (3)VG 87 Fabiola Stabilo TV TL AA M LA10/ , , DE / / , , Farah DE / /88 20 VM 3/3LA , , MM+ 5/4LA , , HL , , v. Rubens ZB: Havelt,Norbert Warendorf,Ostmilte Rucarolo DE (RBT) geb Ruacana Rubens TV TL PI , , RZG 115 TV TL , , RZM 109 RZE 122 RZS 102 RZN 105 RZR 102 ZW , , Dorotea IT RZM 117 RZG 125 (2)EX 91 Karolin Laurel TV TL M 3/3LA , , DE / / , , Katja DE / /82 HL , , VM+ 2/2LA , , MM+ LA05/ , , v. Starking ZB: Havelt,Norbert Warendorf,Ostmilte WIT Sorbet DE (RBT) geb Savard-ET Brad RF -93-0, , ZW , ,02 +3 RZM 95 RZG 112 WIT Icecou EX DE / / , , Penza-ET CH (4)EX 92 Erasmus Icecream DE / /90 EX PI , , RZG 112 RZM 105 RZE 119 RZS 110 RZN 108 RZR 99 M 3/3LA , , HL , , VM 4/4LA , , MM+ 2/2LA , , HL , , v. Lentini RF ZB: Wiethege,Thomas Halver,Birkenbaum 1 (Wiethege s) Russel DE (RBT) geb Rugny Rubens TV TL PI , , RZG 116 TV TL AA , , RZM 112 RZE RZS 114 RZN 107 RZR 92 ZW , , Geertje252 NL RZM 122 RZG 121 (2)VG 88 Sissy Stadel TV TL M 3/3LA , , DE / / , ,03 +1 Soda DE / /84 HL , , VM 8/8LA , , MM+ 5/4LA , , HL , , v. Amaretto ZB: Robert,Manfred Vreden,Grosse Mast Jeton DE (SBT) ET geb Jeeves Outside TV TL , , ZW , , RZM 109 RZG 129 Matina DE / / , , Julienna US (3)EX 94 Laudan S TV TL AA EX90 Malenta DE / /88 PI , , RZG 128 RZM 114 RZE 114 RZS 110 RZN 125 RZR 109 M 2/2, , , HL , , VM 4/4LA , , MM+ 3/3LA , , HL , , v. Jocko Besn EX BS: Dammeier,Heinrich Petershagen,Westenfelder Str

21 11 Malaga DE (RBT) ET geb Malvoy Marmax RF RF TV TL gzw , , RZG 129 TV TL AA , , RZM 118 RZE 127 RZS 107 RZN 118 RZR 101 ZW , , Lorena US RZM 126 RZG 130 EX (2)EX 92 Delight Goldwin TV TL M LA10/ , , (1)VG 86 UK Delight UK (3)EX VM 3/3LA , , MM 2/2LA , , HL , , v. Talent BS: Dammeier,Heinrich Petershagen,Westenfelder Str Lawino DE (RBT) geb Lawn Boy Bacculum TV TL PI , , RZG 114 Pp TV TL TD , , RZM 99 RZE RZS 106 RZN 118 RZR 112 ZW , , A Brigitte US RZM 108 RZG 123 (2)VG 86 Jana Laurel TV TL VG88 M 3/3LA , , DE / / , ,10-9 Janin 20 DE / /82 HL , , VM 2/2LA , , MM+ 3/3LA , , HL , , v. Origin ZB: Moenninghoff,Bernhard Büren,Schlosstr WIT Rush DE (SBT) RF geb Ruleto Rubens TV TL gzw , , RZG 113 TV TL AA , , RZM 100 RZE 129 RZS 106 RZN 108 RZR 102 ZW , , AMH Aida LU RZM 112 RZG 120 E 02/ /88 Shotti 56 Shottle TV TL M 2/2LA , , DE / / , , Reveuse FR (1)VG 89 HL , , VM 4/4LA , , MM+ LA02/ , , v. Aaron ZB: Wiethege,Thomas Halver,Birkenbaum 1 (Wiethege s) BHG Micou DE (SBT) ET geb Mickey Merchant TV TL gzw , , RZG 130 S TV TL TD , , RZM 122 RZE 120 RZS 117 RZN 110 RZR 105 ZW , , Minni US RZM 117 RZG 123 (1)VG 85 BHG Rouma O-Man S TV TL TD EX M LA10/ , , DE / / , , Rouwina DE / /87 VM LA00/ , , MM+ 2/2LA , , HL , , v. Riverland ZB: Baumeister,Dirk Gütersloh,Niehorster Str. 139 (Baumeister Holstein Genetic) Lanno DE (RBT) geb Lubino Ludox TV TL AA PI , , RZG 125 TV TL , , RZM 129 RZE RZS 98 RZN 107 RZR 90 Anna DE / / , , Hawai DE / /88 Canvas RF TV TL TM Athena DE / /83 M+ 3/1LA , , VM+ 5/5LA , , MM+ 3/3LA , , HL , , v. Faber ZB: Loelfer & Guhle GbR Steinfurt,Hollich

22 16 WIN Manfre DE (SBT) ET geb Man-O-Man O-Man S TV TL TD EX PI , , RZG 131 TV TL , , RZM 124 RZE 117 RZS 107 RZN 113 RZR 107 ZW , , Marci US RZM 141 RZG 147 (3)VG 89 WIN Arnika Classic PS TV TL M LA08/ , , DE / /84-2, , , WIN Arcia DE / /86 22 VM 3/3LA , , MM+ 2/2LA , , HL , , v. Lukas ZB: Winter GbR Oelde,Grenzweg 2 (Winter) Cannes DE (SBT) geb Cassano Champion TV TL EX gzw , , RZG 113 TV TL , , RZM 108 RZE 115 RZS 104 RZN 109 RZR 96 ZW , , Suleika DE RZM 121 RZG 126 EX 02/ /90 Genna 102 Mascol ET TV TL AB M LA10/ , , DE / / , , Gentle 88 DE / /89 VM+ 2/2LA , , MM+ 4/4LA , , HL , , v. Manat ZB: Buttighoffer,Guenter Nachrodt-Wiblingwerde,Eilerde Marniko DE (SBT) ET geb Man-O-Man O-Man S TV TL TD EX PI , , RZG 131 TV TL , , RZM 124 RZE 117 RZS 107 RZN 113 RZR 107 ZW , , Marci US RZM 141 RZG 147 (3)VG 89 WIN Arnika Classic PS TV TL M LA08/ , , DE / /84-2, , , WIN Arcia DE / /86 VM 3/3LA , , MM+ 2/2LA , , HL , , v. Lukas ZB: Heller,Walter Borken,Borkenwirther Str WIT Sakir DE (SBT) ET RF geb Sahara Champion TV TL EX PI , , RZG 119 RF TV TL , , RZM 111 RZE 116 RZS 105 RZN 110 RZR 108 ZW , , Sherry CA RZM 108 RZG 114 (2)VG 87 WIT Calink Talent RF TV TL M+ 3/2LA , , DE / / , , WIT Cherry DE / /86 HL , , VM+ 2/2LA , , MM+ 5/4LA , , HL , , v. Stoll ZB: Wiethege,Thomas Halver,Birkenbaum 1 (Wiethege s) Zabaione DE (RBT) geb Zabing Zunder TV TL gzw , , RZG 114 RF TV TL VG , , RZM 106 RZE 127 RZS 104 RZN 106 RZR 92 ZW , , Babylon 3 DE RZM 104 RZG / /87 Anna yo318 Elayo TV TL M LA10/ , , DE / / , , Annabel227 DE / /84 VM+ 7/6LA , , MM 5/4LA , , HL , , v. Faber ZB: Bovenkerk,Friedhelm Hamminkeln,Lichtenholz

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