für den Diplomstudiengang Mathematik

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "für den Diplomstudiengang Mathematik"

Transkript

1 Dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wurde die folgende Ordnung angezeigt. Sie ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Nr. 10/1998 vom , S veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, daß die im Folgenden aufgeführte Fassung der im Amtsblatt veröffentlichten Fassung entspricht, aber keinen amtlichen Charakter besitzt. Im Zweifelsfall gilt die im Amtsblatt veröffentlichte Fassung. Studienordnung für den Diplomstudiengang Mathematik an der Technischen Universität Ilmenau mit Abschluß Diplom-Mathematiker Gemäß 5 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 3 Nr. 2 und 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 7. Juli 1992 (GVBl. S. 315), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes vom 18. Juli 1997 (GVBl. S. 257) erlässt die Technische Universität Ilmenau folgende Studienordnung für den Studiengang Mathematik, der Rat der Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften hat am die Studienordnung beschlossen; der Senat der Technischen Universität Ilmenau hat am der Studienordnung zugestimmt. Die Studienordnung wurde am dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur angezeigt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Studienvoraussetzungen 3 Beginn, Aufbau und Dauer des Studiums 4 Studienziel 5 Lehr- und Lernformen 6 Studienleistungen 7 Studieninhalte 8 Grundstudium 9 Hauptstudium 10 Belegarbeit, Diplomarbeit 11 Studienfachberatung 12 Inkrafttreten Anlage 1: Stundentafel für den Studiengang Mathematik Anlage 2: Zur Auswahl stehende nichtmathematische Anwendungsfächer - Lehrgebiete im Grundstudium Anlage 3:Teilgebiete der Mathematik, die gemäß 9 Abs. 3 Diplomprüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - (DPO - BB) in der Diplomprüfung Berücksichtigung finden sollten

2 Anlage 4: Pflichtfächer im Hauptstudium Anlage 5: Lehrgebiete der Informatik, die gemäß 9 Abs. 4 DPO - BB in der Diplomprüfung Berücksichtigung finden sollten Anlage 6: Zur Auswahl stehende nichtmathematische Anwendungsfächer - Lehrkomplexe im Hauptstudium 1 Allgemeines (1) Die Studienordnung für den Studiengang Mathematik (StO - M) regelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung - Allgemeine Bestimmungen - (DPO - AB) vom , veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministerium und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur 1997 S. 289 und der Diplomprüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - (DPO - BB) für den Studiengang Mathematik, veröffentlicht im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur 1998, S. 612, Ziele, Inhalt, Aufbau und Gliederung des genannten Studienganges der TU Ilmenau. (2) Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten für Männer und Frauen in gleicher Weise. 2 Studienvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang Mathematik ist gemäß 67 Abs. 1 Nr. 1 ThürHG die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung gemäß 67 Abs. 2 ThürHG. (2) Von den Studienbewerbern werden fundierte Kenntnisse in Mathematik, gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift sowie Grundkenntnisse in zwei Fremdsprachen erwartet. 3 Beginn, Aufbau und Dauer des Studiums (1) Das Studium beginnt in der Regel im Wintersemester. (2) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium, das mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen wird, und ein Hauptstudium, an das sich die Diplomprüfung anschließt. (3) Die Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften stellt sicher, daß die Diplom-Vorprüfung unmittelbar nach dem 4. Semester und die Diplomprüfung innerhalb der Regelstudienzeit von 9 Semestern abgelegt werden kann. (4) Es besteht die Möglichkeit, das Studium in den beiden Studienrichtungen

3 "Technomathematik" und "Wirtschaftsmathematik" zu absolvieren. Die Studienrichtung muß mit dem gewählten nichtmathematischen Anwendungsfach korrespondieren. Mathematische Wahlpflicht- und Wahlfächer gemäß Absatz 5 sollten der Studienrichtung entsprechen. Die Studenten können sich diesbezüglich vom Prüfungsausschuß beraten lassen. (5) Der Studienplan unterteilt die Fächer entsprechend der Studieninhalte in Pflichtfächer (Pflichtbereich), Wahlpflichtfächer und Wahlfächer. Pflichtfächer sind von allen Studenten des Studienganges mit der im Studienplan ausgewiesenen Anzahl von Semesterwochenstunden und mit dem in der Prüfungsordnung ausgewiesenen Abschluß zu belegen. Bei den Wahlpflichtfächern kann der Student aus einem Katalog von im Studienplan vorgegebenen Fächern oder Studienschwerpunkten auswählen. Er hat für die gewählten Wahlpflichtfächer den Nachweis zu führen und den in der Prüfungsordnung vorgegebenen Abschluß zu erbringen. Wahlfächer werden zusätzlich zum Studienprogramm angeboten und können mit einer Studien- oder Prüfungsleistung gemäß 22 DPO - AB abgeschlossen werden. 4 Studienziel (1) Das Studienziel ist die Erlangung der Berufsfähigkeit als Mathematiker für eine Tätigkeit in Wirtschaft, Industrie, Verwaltung oder Wissenschaft. (2) Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, Probleme in der Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie zu erfassen, zu analysieren und mit mathematischen Methoden zu behandeln sowie mit Wissenschaftlern anderer Disziplinen und Anwendern der Mathematik erfolgreich zusammenzuarbeiten. Das schließt Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Informatik und in einem Anwendungsfach ein. (3) Die Studierenden sollen die Fähigkeit erwerben, sich selbständig weiterzubilden und sich rasch in neue Probleme der Mathematik einzuarbeiten. (4) Es ist darüber hinaus Ziel des Studiums, solche charakterlichen Eigenschaften wie Selbstvertrauen und Selbständigkeit in der Arbeit, Ausdauer und Leistungsbereitschaft, Kommunikations- und Konsensfähigkeit auszuprägen. 5 Lehr- und Lernformen (1) Die wesentlichen Formen der Lehrveranstaltungen des Mathematikstudiums sind 1. Vorlesung, 2. Übung, 3. Proseminar, 4. Seminar, 5. Praktikum. (2) In der Vorlesung vermittelt der Lehrende (in der Regel ein Professor oder Dozent) in zusammenhängender Darstellung seinen Hörern Grund- und/oder Spezialkenntnisse in einem Wissensgebiet. Die Studierenden verhalten sich weitgehend rezeptiv.

4 (3) Die Übung dient zur Verarbeitung und zum tieferen Verständnis des Lehrstoffes. Der Lehrende (in der Regel ein wissenschaftlicher Mitarbeiter) stellt Aufgaben, unterstützt die Studierenden bei deren Lösung und regt die Diskussion zu den Aufgaben und zum Lehrstoff an. Die Studierenden lösen die Übungsaufgaben zu Hause und/oder während der Übung und diskutieren die dabei auftretenden Probleme in der Gruppe. (4) Im Proseminar werden die Studierenden unter Leitung eines Lehrenden an die grundlegenden Denk- und Arbeitsweisen der betreffenden Wissenschaftsdisziplin herangeführt. Der Lehrende regt zum selbständigen Arbeiten an, indem er eigenständige Denkansätze der Studierenden unterstützt. Die Studierenden arbeiten selbständig an vorgegebenen, abgegrenzten Themen und stellen ihre Arbeitsergebnisse schriftlich und mündlich dar. (5) Im Seminar werden komplexe Fragestellungen, auch im Zusammenhang mit neueren Forschungsergebnissen, behandelt. Die Studierenden erarbeiten selbständig und unter Verwendung der Fachliteratur ausführliche Beiträge, tragen sie vor und stellen sie zur Diskussion. Sie schulen hierbei ihr sprachliches Ausdrucks- und Diskussionsvermögen. (6) Im Praktikum wenden die Studierenden das in Vorlesungen, Übungen und im Selbststudium erworbene Wissen auf abgegrenzte praktische Aufgabenstellungen an. Dies geschieht individuell oder in Gruppen, meist aus zwei Studierenden. Besonderer Wert wird im Praktikum auf die selbständige Nutzung der zur Verfügung stehenden Rechentechnik zur Bearbeitung mathematischer Fragestellungen gelegt. (7) Offene Lernformen wie Arbeitsgemeinschaften, selbständige Forschung, fachübergreifende Aktivitäten und Exkursionen werden gefördert. (8) Von den Studierenden wird die Teilnahme an den für das erfolgreiche Mathematikstudium erforderlichen Lehrveranstaltungen und ein intensives Selbststudium erwartet. 6 Studien- und Prüfungsleistungen (1) Die Fachprüfungen in den mathematischen Fächern der Diplom-Vorprüfung und der Diplomprüfung sind mündliche Prüfungen. Näheres regelt die DPO - BB für den Studiengang Mathematik. Voraussetzung für das Ablegen einer Fachprüfung ist in der Regel der Nachweis von Studienleistungen (Scheinen). Scheine belegen die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen und gegebenenfalls die dabei erzielten Leistungen. (2) Form, Inhalt und Zeitdauer der zu erbringenden Studienleistungen wird von dem das Lehrfach Vertretenden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Die Ausgabe der Nachweise für die Studienleistungen erfolgt, wenn diese mindestens mit "ausreichend" (4,0) benotet bzw. mit "bestanden" bewertet wurden. (3) Die zu den Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung bzw. der Diplomprüfung erforderlichen Studienleistungen (Scheine) sind in den Anlagen 1 und 2 der DPO - BB für den Studiengang Mathematik aufgeführt.

5 7 Studieninhalte (1) Die Studierenden sollen sich während ihres Studiums fundierte Kenntnisse in den Grundlagen der klassischen und der modernen Mathematik sowie in der Informatik aneignen. Darüber hinaus sollen sie im nichtmathematischen Anwendungsfach mit wirtschaftswissenschaftlichen und/oder technischen Denk- und Arbeitsweisen vertraut gemacht werden. (2) Es wird auf folgende Relationen in den einzelnen Komponenten des Studiums orientiert (ohne Fremdsprachen und "studium generale"): 1. Mathematik: 66 % 2. Informatik: 17 % 3. Anwendungsfach: 17 % (3) Auf dem Gebiet der Mathematik sollen grundlegende Kenntnisse in Analysis, Geometrie, Algebra, Numerischer Mathematik und Stochastik sowie vertiefte Kenntnisse in mehreren mathematischen Teilgebieten vermittelt werden. Darüber hinaus sollen die Studierenden befähigt werden, die Fachsprache der Mathematik angemessen und korrekt zu benutzen und mathematische Methoden erfolgreich zur Lösung von Problemen einzusetzen. Es soll deutlich gemacht werden, wie sich Mathematik entwickelt, wie sich ihre Zielsetzungen wandeln und was mathematische Tätigkeit anregt und erforderlich macht. 8 Grundstudium (1) Das Grundstudium umfaßt gemäß 2 Abs. 1 DPO - BB für den Studiengang Mathematik 4 Semester. Es erfolgt auf der Basis einer empfohlenen Stundentafel (Anlage 1) und schließt mit der Diplom-Vorprüfung ab, die nach dem 4. Semester, bei Nachweis aller Voraussetzungen gegebenenfalls auch eher, abgelegt werden kann. Das Grundstudium umfaßt 90 Semesterwochenstunden (SWS) an Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich. (2) Die Schwerpunkte der Ausbildung im Grundstudium bilden die drei mathematischen Fächer bzw. Fächerkombinationen 1. Lineare Algebra, Analytische Geometrie und Algebra, 2. Analysis, 3. Angewandte Mathematik (Gewöhnliche Differentialgleichungen, Numerische Mathematik, Wahrscheinlichkeitsrechnung, Einführung in Optimierung und Operations Research) sowie 4. Grundlagen der Informatik. (3) Im Grundstudium ist darüber hinaus ein nichtmathematisches Anwendungsfach aus den technischen, den Natur- oder den Wirtschaftswissenschaften im Umfang von 10 bis 13 SWS zu belegen. Dieses Anwendungsfach ist in der Regel ein Fach aus dem in Anlage 2 genannten Fächerspektrum. Können im Grundstudium nicht 13 SWS belegt

6 werden, ist die im Hauptstudium vorgesehene Anzahl der Semesterwochenstunden entsprechend zu erhöhen. Sonderregelungen bedürfen gemäß 5 Abs. 6 Satz 2 der DPO - BB der Zustimmung des Prüfungsausschusses. Um den Studierenden die Entscheidung über das zu wählende Anwendungsfach zu erleichtern, beginnt dessen Studium entsprechend der in Anlage 2 angebenen Stundentafel erst im zweiten Studienjahr, in Ausnahmenfällen bereits im zweiten Semester. Es besteht die Möglichkeit, bereits ab dem ersten Semester durch den Besuch geeigneter einführender technik-, natur- oder wirtschaftswissenschaftlicher Vorlesungen eine solche Entscheidung vorzubereiten. (4) Es wird empfohlen, die gemäß Anlage 2 der DPO - BB als Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomprüfung zu erbringenden Scheine für die Fremdsprachenausbildung und das "studium generale" bereits im Grundstudium zu erwerben. In der Fremdsprachenausbildung sollten insbesondere die Kenntnisse in Englisch im Hinblick auf Auslandsaufenthalte und Publikationen zu hoher Qualität entwickelt werden. 9 Hauptstudium (1) Das Hauptstudium umfaßt als Regelstudienzeit gemäß 2 Abs. 1 DPO - BB für den Studiengang Mathematik 5 Semester. Es wird empfohlen, im 5. bis 7. Semester im wesentlichen die für die Zulassung zur Diplomprüfung notwendigen Studienleistungen zu erbringen. Das letzte Semester steht für die Anfertigung der Diplomarbeit zur Verfügung. Die Diplomarbeit wird durch eine Belegarbeit, die spätestens am Ende des 8. Semesters vorliegen sollte, vorbereitet. (2) Das Lehrangebot in Mathematik im Hauptstudium umfaßt Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Wahlfächer gemäß 3 Abs. 5. Die Pflichtfächer sind in Anlage 4 aufgelistet. Die Wahlpflichtfächer sind aus dem aktuellen Lehrangebot vom Studierenden auszuwählen, um das vorgesehene Stundenvolumen von 45 SWS zu erreichen. (3) Das Lehrangebot in Mathematik des Hauptstudiums gliedert sich in Fächer, die vorrangig der Reinen Mathematik zugeordnet werden, und Fächer, bei denen die Angewandte Mathematik im Vordergrund steht. Für die Zulassung zur Diplomprüfung sind gemäß der Anlage 2 i. V. m. 9 Abs. 2 der DPO - BB für den Studiengang Mathematik Studienleistungen (Scheine) aus dem Lehrangebot Mathematik I (Reine Mathematik) und Studienleistungen aus dem Lehrangebot Mathematik II (Angewandte Mathematik) zu erbringen. Die Zuordnung der Pflichtfächer zur Reinen Mathematik oder Angewandten Mathematik ist in Anlage 4 geregelt. Bei den Wahlpflichtfächern wird den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen mitgeteilt, ob der Inhalt vorrangig der Reinen Mathematik oder der Angewandten Mathematik zuzuordnen ist. (4) Im Rahmen der Festlegungen nach Absatz 2 und 3 bietet sich den Studierenden ein erheblicher Spielraum zur freien Gestaltung ihres Studiums entsprechend der gewählten Studienrichtung "Technomathematik" oder "Wirtschaftsmathematik" und ihren persönlichen Zielen und Neigungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der zu belegenden Fächer an der Stundentafel für das Hauptstudium in Anlage 1 zu orientieren. (5) Die Veranstaltungen des Hauptstudiums auf dem Gebiet der Informatik umfassen im Wahlpflichtbereich Lehrveranstaltungen der theoretischen und der praktischen

7 Informatik im Umfang von 15 SWS. Sie können im Rahmen der in Anlage 5 vorgegebenen Möglichkeiten von den Studierenden frei gewählt werden. (6) Das nichtmathematische Anwendungsfach des Hauptstudiums baut auf den entsprechenden Lehrveranstaltungen des Grundstudiums auf. Die Lehrveranstaltungen, die im Hauptstudium belegt werden, sollen aus dem in Anlage 6 angegebenen Fächerspektrum gewählt werden. Sonderregelungen bedürfen der Zustimmung durch den Prüfungsausschuß für den Studiengang. Hinsichtlich der Zusammenstellung der Lehrveranstaltungen für das Anwendungsfach können sich die Studierenden vom Prüfungsausschuß beraten lassen. (7) Um den Studierenden Gelegenheit zu geben, die Anwendungsfähigkeit der Mathematik bereits während des Studiums zu erleben, wird dringend empfohlen, ein mindestens 6-wöchiges studienrichtungsbezogenes Praktikum zusammenhängend in einem Betrieb oder einer Institution zu absolvieren. Bei der Auswahl eines Praktikumsplatzes werden die Studierenden vom Lehrkörper unterstützt. 10 Belegarbeit, Diplomarbeit (1) Als Studienleistung für die Zulassung zur Diplomarbeit ist die Anfertigung einer Belegarbeit nachzuweisen. Die Belegarbeit sollte der Einarbeitung in die Thematik der Diplomarbeit dienen. Ihre Aufgabenstellung muß so gewählt sein, daß sie in dem Zeitumfang, der für eine Lehrveranstaltung im Umfang von 4 Semesterwochenstunden vorgesehen ist, im 7. und/oder 8. Semester realisierbar ist. (2) Mit der Erstellung der Diplomarbeit soll der Studierende seine Fähigkeit zur selbständigen Lösung wissenschaftlicher Probleme, in der Regel unter Anleitung durch einen Professor oder Dozenten, nachweisen. Gegenstand der Diplomarbeit muß ein sorgfältig abgegrenztes mathematisches Thema sein, das mit den verfügbaren Mitteln eine erfolgreiche Bearbeitung innerhalb von 6 Monaten gestattet. Für die Anfertigung der Diplomarbeit steht im Regelfall das 9. Semester zur Verfügung. Näheres regelt die DPO - BB für den Studiengang Mathematik. 11 Studienfachberatung (1) Zu Beginn des Studiums erfolgt eine Einführung in den Studiengang Mathematik an der TU Ilmenau, wobei die Studierenden über den Ablauf des gesamten Studiums und ihre Möglichkeiten zu seiner individuellen Gestaltung beraten werden. (2) Während des Studiums können sich die Studierenden nach Vereinbarung bei jedem Professor oder Hochschuldozenten des Instituts für Mathematik, beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder beim Prodekan sowie hinsichtlich des nichtmathematischen Anwendungsfaches auch beim Ansprechpartner der Fakultät, die das jeweilige Anwendungsfach vertritt, beraten lassen.

8 12 Inkrafttreten (1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur in Kraft. Prof. Dr. - Ing. habil. W. Gens Rektor der Technischen Universität Ilmenau Prof. Dr. rer. nat. habil. H. Walther Dekan der Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften

für den Diplomstudiengang Technische Physik

für den Diplomstudiengang Technische Physik Dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur wurde die folgende Ordnung angezeigt. Sie ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für

Mehr

3. Änderung der S t u d i e n o r d n u n g für den Diplomstudiengang Medientechnologie

3. Änderung der S t u d i e n o r d n u n g für den Diplomstudiengang Medientechnologie Technische Universität Ilmenau Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik 3. Änderung der S t u d i e n o r d n u n g für den Diplomstudiengang Medientechnologie 11.05.2004 (Senat) Gemäß 5 Abs.

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Erste Änderung der Diplomprüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Biochemie/Molekularbiologie mit Abschluß Diplom einschließlich Änderung vom März 2002

Studienordnung für den Studiengang Biochemie/Molekularbiologie mit Abschluß Diplom einschließlich Änderung vom März 2002 Friedrich-Schiller-Universität Jena Biologisch-Pharmazeutische Fakultät Studienordnung für den Studiengang Biochemie/Molekularbiologie mit Abschluß Diplom einschließlich Änderung vom März 2002 Gemäß 5

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Fachwissenschaftliche Grundlagen des Mathematikunterrichts

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Fachwissenschaftliche Grundlagen des Mathematikunterrichts Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Fachwissenschaftliche Grundlagen des Mathematikunterrichts vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für

Mehr

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer Studienordnung für den Diplom-Studiengang Biologie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 i. V. m. 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG)

Mehr

Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 2

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen - 2008

Mehr

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik UNIVERSITÄT ROSTOCK Institut für Mathematik S t u d i e n o r d n u n g für den Teilstudiengang M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) im Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen sowie als allgemeinbildendes

Mehr

Studienordnung. für den. Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH)

Studienordnung. für den. Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) bereich Informatik, Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (SO Wirtschaftsmathematik)

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Studiengang Mathematik und Wirtschaftsmathematik mit Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium

STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München Übersicht Vorstudium Das erste Anwendungsgebiet im Grundstudium ist Physik (1. und 2. Sem.) Im 3. und 4. Sem.

Mehr

STUDIENFÜHRER. Wirtschaftsmathematik DIPLOM. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER. Wirtschaftsmathematik DIPLOM. Zentrale Studienberatung DIPLOM STUDIENFÜHRER Wirtschaftsmathematik Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: WIRTSCHAFTSMATHEMATIK 2. ABSCHLUSS: Diplom-Wirtschaftsmathematiker/in 3. REGELSTUDIENZEIT: 9 Semester STUDIENUMFANG:

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Medienwirtschaft -in der Fassung der Ersten Änderung- Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer

Mehr

STUDIENFÜHRER. Wirtschaftsmathematik DIPLOM. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER. Wirtschaftsmathematik DIPLOM. Zentrale Studienberatung DIPLOM STUDIENFÜHRER Wirtschaftsmathematik Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: WIRTSCHAFTSMATHEMATIK 2. ABSCHLUSS: Diplom-Wirtschaftsmathematiker/in 3. REGELSTUDIENZEIT: 9 Semester STUDIENUMFANG:

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK

STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK STUDIENPLAN FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG MATHEMATIK an der Technischen Universität München gemäß FPO vom 12. Januar 2005 Es werden folgende Studienrichtungen angeboten: I W Ph N mit dem Nebenfach Informatik

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Mathematik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Mathematik Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Mathematik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und

Mehr

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums Hinweis: Der Text der im folgenden veröffentlichten Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt, gleichwohl sind Irrtümer nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist jeweils der amtliche,

Mehr

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16. - 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Theoretische Physik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs.

Mehr

STUDIENFÜHRER DIPLOM. Wirtschaftsmathematik. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER DIPLOM. Wirtschaftsmathematik. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER DIPLOM Wirtschaftsmathematik Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: WIRTSCHAFTSMATHEMATIK 2. ABSCHLUSS: Diplom-Wirtschaftsmathematiker/in 3. REGELSTUDIENZEIT: 9 Semester STUDIENUMFANG:

Mehr

Amtliches Mitteilungsblatt

Amtliches Mitteilungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 1/005 Amtliches Mitteilungsblatt Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Studiengang Herausgeber: Satz und Vertrieb: Der Präsident

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit dem Abschluss Diplom an der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 24.

Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit dem Abschluss Diplom an der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 24. Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit dem Abschluss Diplom an der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 4. Juli 001 Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. Satz 1 Nr. 11, 3 Abs. Nr. 6, 5

Mehr

STUDIENFÜHRER DIPLOM. Mathematik. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER DIPLOM. Mathematik. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER DIPLOM Mathematik Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: MATHEMATIK 2. ABSCHLUSS: Diplom-Mathematiker/Diplom-Mathematikerin 3. REGELSTUDIENZEIT: 10 Semester STUDIENUMFANG: ca. 170 Semesterwochenstunden

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Mathematik im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Vom 9.08.00

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 25.

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 25. StOBacPhysik 715 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 25. Juli 2006 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Studienordnung. für den Diplomstudiengang Volkswirtschaftslehre. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Studienordnung. für den Diplomstudiengang Volkswirtschaftslehre. Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Diplomstudiengang Volkswirtschaftslehre Auf der Grundlage von 24 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Ethik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und von

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Es wird darauf hingewiesen, dass die nachfolgende Fassung der im Amtsblatt veröffentlichten Fassung einschließlich der im Verkündungsblatt der Technischen U niversität Ilmenau veröffentlichten Ersten Änderung

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Studiengang Elektrotechnik und Informationstechnik mit dem Abschluss Bachelor of Science Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Studienordnung für den Studiengang Mathematik mit dem Abschluss Bachelor of Science Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Mathematik im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 19.08.2003 Auf Grund von 21 des

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Mathematik an der Technischen Universität Clausthal, Fachbereich Mathematik und Informatik. Vom 31.

Studienordnung für den Studiengang Mathematik an der Technischen Universität Clausthal, Fachbereich Mathematik und Informatik. Vom 31. Studienordnung für den Studiengang Mathematik an der Technischen Universität Clausthal, Fachbereich Mathematik und Informatik. Vom 31. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 259) Neufassung der Studienordnung

Mehr

(Version v , In den Fachbereichsräten Mathematik und Informatik sowie Wirtschaftswissenschaften

(Version v , In den Fachbereichsräten Mathematik und Informatik sowie Wirtschaftswissenschaften Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik mit dem Abschluss Diplom des Fachbereichs Mathematik und Informatik an der Philipps-Universität Marburg (Version v. 4.7.2001, In den Fachbereichsräten

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung. für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsmathematik

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung. für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsmathematik Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsmathematik Vom 27.05.2003 Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE 08-01-7 Codiernummer 08.03.04 letzte Änderung 01-1 Auflage - Seitenzahl STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE vom 8. März 2004 I. Ziele und Aufbau des

Mehr

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) Fachbereich Bauingenieurwesen/Architektur. Studienordnung des Studiengangs Bauingenieurwesen

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) Fachbereich Bauingenieurwesen/Architektur. Studienordnung des Studiengangs Bauingenieurwesen Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (FH) Fachbereich Bauingenieurwesen/Architektur Studienordnung des Studiengangs Bauingenieurwesen Aufgrund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Ingenieurinformatik mit dem Abschluss Master of Science Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer

Mehr

der Technischen Universität Ilmenau Inhaltsverzeichnis: Seite Anlage 3 zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Mechatronik 6

der Technischen Universität Ilmenau Inhaltsverzeichnis: Seite Anlage 3 zur Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Mechatronik 6 Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau Nr. 11 / 2005 Ilmenau, den 24. Januar 2005 Inhaltsverzeichnis: Seite Erste Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Mechatronik 2 Anlage

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Studienordnung für den Studiengang Mathematik und Wirtschaftsmathematik Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) vom 21. Dezember

Mehr

Studienordnung für den Diplomstudiengang Biologie an der Universität Bayreuth vom 25. Juni 2001

Studienordnung für den Diplomstudiengang Biologie an der Universität Bayreuth vom 25. Juni 2001 Der Text dieser Ordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt

Mehr

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck

MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck - 836 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Studienjahr 1998/99 Ausgegeben am 31. August 1999 64. Stück 689. Studienplan für die Studienrichtung Mathematik an der Universität Innsbruck

Mehr

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Grund- und Regelschulen im Fach Deutsch als Zweitsprache

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Grund- und Regelschulen im Fach Deutsch als Zweitsprache Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Grund- und Regelschulen im Fach Deutsch als Zweitsprache vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Fachrichtung Physik. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Physik Studienordnung für das "studierte Fach" Physik im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 09.09.2003 Auf

Mehr

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät III der Humboldt-Universität zu Berlin hat aufgrund der 24 und

Mehr

(1) Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Mediengestaltung.

(1) Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Mediengestaltung. Studienordnung Mediengestaltung für den Studiengang Mediengestaltung mit dem Abschluss "Diplom-Mediengestalter" Alle im Internet bereitgestellten Informationen sind unverbindlich. Sie sind nicht als die

Mehr

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 - 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Erziehungswissenschaft Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Erziehungswissenschaft vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Mitteilungsblatt der Universität Kassel Mitteilungsblatt der Universität Kassel Herausgeber: Der Präsident 3.13.01/053 L1 u. L Studienordnung für die Teilstudiengänge Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Lehramt

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach atein im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien Vom 24.09.2003 Aufgrund

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes über die

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Französisch im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 30.01.2004

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach Griechisch im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien Vom 24.09.2003 Aufgrund

Mehr

Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät

Technische Universität Dresden. Philosophische Fakultät Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "vertieft studierte Fach Ethik/Philosophie im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien Vom 0.08.00 Auf Grund von 1 des Gesetzes

Mehr

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Schulgarten

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Schulgarten Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Schulgarten vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und

Mehr

Studienordnung für das Lehramt an Förderschulen im Fach Sonderpädagogik als Aufbaustudiengang

Studienordnung für das Lehramt an Förderschulen im Fach Sonderpädagogik als Aufbaustudiengang Studienordnung für das Lehramt an Förderschulen im Fach Sonderpädagogik als Aufbaustudiengang vom 25. Juni 1998 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums

Mehr

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG SOZIOLOGIE

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG SOZIOLOGIE 03-1 STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG SOZIOLOGIE vom 17. März 1995 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Geltungsbereich I. Ziele, Inhalte und Gliederung des Diplomstudiums

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Forst, Geo und Hydrowissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Geographie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 18.02.2004 Auf Grund von 21 des

Mehr

- 24/14 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Chemie für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 31.

- 24/14 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Chemie für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 31. UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie - /1 - Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Chemie für das Höhere Lehramt an Gymnasien Vom 1. Juli 00 1 Geltungsbereich

Mehr

WIRTSCHAFTSMATHEMATIK (DIPLOM)

WIRTSCHAFTSMATHEMATIK (DIPLOM) 1 von 8 06.01.2008 22:01 Start > Studium und Lehre > Studienordnungen WIRTSCHAFTSMATHEMATIK (DIPLOM) HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr.

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Erziehungswissenschaft Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Erziehungswissenschaft vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Mehr

Studienordnung Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Sozialpädagogik

Studienordnung Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Sozialpädagogik Studienordnung Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Sozialpädagogik vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Studiengang Technische Physik mit dem Abschluss Bachelor of Science Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11,

Mehr

- 24/4 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen

- 24/4 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen - / - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für das Studium des studierten Faches Chemie für das Lehramt an Mittelschulen und für das Lehramt an Förderschulen Vom 1. Juli

Mehr

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Philosophische Fakultät I Institut für Philosophie Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs Gemäß 17 Abs. 1 Ziffer 1 Vorläufige Verfassung der Humboldt-Universität

Mehr

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des

Mehr

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16.

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. - 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom

Mehr

Diplomprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität München

Diplomprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität München Diplomprüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Finanz- und Wirtschaftsmathematik an der Technischen Universität München in der Fassung vom 18. September 1997 (KWMBl II S. 1275), zuletzt geändert durch

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Studienordnung. 1 Geltungsbereich. 2 Ziele des Studiums. 2. Die unter 1. genannte Zielstellung ist unter folgenden Voraussetzungen zu erreichen:

Studienordnung. 1 Geltungsbereich. 2 Ziele des Studiums. 2. Die unter 1. genannte Zielstellung ist unter folgenden Voraussetzungen zu erreichen: Studienordnung für den Teilstudiengang Chemie als vertieft studiertes Fach im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien (70 SWS) 1 Geltungsbereich 1. Diese Ordnung regelt das fachwissenschaftliche Studium

Mehr

I. Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums 2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn 3 Studienaufbau

I. Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums 2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienumfang, Studienbeginn 3 Studienaufbau Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für die Studiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft mit akademischer Abschlussprüfung Master of Science (M. Sc.) Besonderer Teil für den

Mehr

- 39/22 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Mathematik für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 10.

- 39/22 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Mathematik für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 10. UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Mathematik und Informatik Mathematisches Institut - 39/22 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Mathematik für das Höhere Lehramt an Gymnasien

Mehr

STUDIENFÜHRER DIPLOM. Mathematik. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER DIPLOM. Mathematik. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER DIPLOM Mathematik Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: MATHEMATIK 2. ABSCHLUSS: Diplom-Mathematiker/Diplom-Mathematikerin 3. REGELSTUDIENZEIT: 10 Semester STUDIENUMFANG: ca. 170 Semesterwochenstunden

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und von

Mehr

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Soziologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom 08.09.2001 Aufgrund von 21

Mehr

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16.

- 17/1 - Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig. Vom 16. - 17/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Nebenfach Experimentalphysik im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16. November 1999 Aufgrund

Mehr

Studienordnung für den Teilstudiengang

Studienordnung für den Teilstudiengang UNIVERSITÄT ROSTOCK Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Fachbereich Biowissenschaften Studienordnung für den Teilstudiengang DIDAKTIK DER BIOLOGIE als Prüfungsfach im Studiengang Lehramt an Grund-

Mehr

Studienordnung Soziologie Inhaltsübersicht

Studienordnung Soziologie Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

Studienordnung für den Master-Studiengang Economics, Finance, and Philosophy

Studienordnung für den Master-Studiengang Economics, Finance, and Philosophy Vorläufige Fassung_25.05.2010 1 Studienordnung für den Master-Studiengang Economics, Finance, and Philosophy Vom 25. März 2010 Der Abteilungsausschuss der Abteilung Wirtschaftswissenschaft der Rechts-

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Evangelische Religion vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit dem Abschluss Bachelor of Science Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz

Mehr

28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I)

28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) 1 28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Mathematik für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und

Mehr

Studienordnung des Fachbereichs IV der Universität Trier für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studienordnung des Fachbereichs IV der Universität Trier für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien Studienordnung des Fachbereichs IV der Universität Trier für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien Diese Niederschrift enthält die Studienordnung vom 8. Dezember 1998, in

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

Studienordnung für das vertieft studierte Fach Latein im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach. Vom

Studienordnung für das vertieft studierte Fach Latein im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach. Vom Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, iteratur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das vertieft studierte Fach atein im Studiengang Höheres ehramt an Gymnasien als Erweiterungsfach

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Biologie

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Biologie Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Biologie vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai Inhaltsübersicht

Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Zivilrecht als Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung vom 31. Mai 1999 1 Geltungsbereich 2 Studienziel 3 Zugangsvoraussetzung Inhaltsübersicht 4 Studienbeginn 5 Inhalt

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung für den Diplom-Studiengang Technomathematik

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung für den Diplom-Studiengang Technomathematik Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für den Diplom-Studiengang Technomathematik Vom 27.05.2003 Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im

Mehr

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG INFORMATIK

Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG INFORMATIK Studienordnung - Bachelor-Studiengang "Informatik" Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh STUDIENORDNUNG BACHELOR-STUDIENGANG:

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Studium der Rechtswissenschaft im Nebenfach im Rahmen der Studiengänge mit dem Abschluß Magistra / Magister

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. November 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-84.pdf)

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PHILOSOPHIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Technomathematik Diplom an der Universität Hamburg unter Beteiligung der Technischen Universität Hamburg-Harburg

Studienordnung für den Studiengang Technomathematik Diplom an der Universität Hamburg unter Beteiligung der Technischen Universität Hamburg-Harburg Studienordnung für den Studiengang Technomathematik Diplom an der Universität Hamburg unter Beteiligung der Technischen Universität Hamburg-Harburg Vom 28. Oktober 1998 Der Behörde für Wissenschaft und

Mehr

Studienordnung. Wirtschaftsingenieurwesen Logistik

Studienordnung. Wirtschaftsingenieurwesen Logistik OTTO-VON-GUERICKE-UNIVERSITÄT MAGDEBURG Fakultät für Maschinenbau Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Logistik vom 4. Juni 1997 in der Fassung vom 15. Dezember 2004 Auf Grund des

Mehr