Preisblätter Netzentgelte Strom
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- Meike Eberhardt
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1 Preisblätter Netzentgelte Strom Die veröffentlichten Netzentgelte ab dem stehen unter dem Vorbehalt, dass von der Bundesnetzagentur keine Festlegungen erlassen oder sonstige Entscheidungen getroffen werden, die eine weitere Anpassung unserer Netzentgelte für das Jahr 2016 erfordern. Inhalt Preisblätter für Kunden mit registrierender Leistungsmessung 2 1 Leistungspreis für die Netznutzung 3 2 Arbeitspreis für die Netznutzung 5 3 Reserveleistungspreis für die Reservenetzkapazität 6 4 Preis für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung 7 5 Tarifzeiten 8 6 Entgelt für Konzessionsabgabe 9 7 Umlagen 9 8 Sonstige Preisbestandteile 9 Preisblätter für Kunden ohne Leistungsmessung 10 1 Grundpreis/ Arbeitspreis für die Netznutzung 11 2 Preis für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung 12 3 Entgelt für Konzessionsabgabe 12 4 Abrechnung von Mehr-/ Mindermengen ( 13 Abs. 3 Strom NZV) 13 5 Umlagen 13 6 Sonstige Preisbestandteile 13 Preisblatt für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung zum Stromverteilnetz 14
2 Preisblätter für Kunden mit registrierender Leistungsmessung - Stand Das Entgelt für den Zugang zum Stromverteilungsnetz der E.DIS AG sowie der vorgelagerten Netze (Netzentgelt) setzt sich zusammen aus: einem Leistungspreis Netznutzung (LP NN ) für die Vorhaltung und Inanspruchnahme von Netzkapazität (Ziffer 1); einem Arbeitspreis Netznutzung für die ermittelte Verrechnungswirkarbeit (Ziffer 2); einem Reserveleistungspreis (LP RN ) für die Vorhaltung und Inanspruchnahme von Reservenetzkapazität (Ziffer 3); jeweils einem Preis für die Messung, den Messstellenbetrieb und die Abrechnung (Ziffer 4); Tarifzeiten (Ziffer 5); einem Entgelt für Konzessionsabgabe (Ziffer 6); einem Arbeitspreis für die Mehrbelastung aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, einem Arbeitspreis für die Mehrbelastung aus der 19-StromNEV- Umlage, einem Arbeitspreis für die Mehrbelastung aus der Offshore Umlage und der Ab- und Zuschaltbare Leistungen-Umlage gemäß 13 Abs. 4a und 4b EnWG (Ziffer 7). Eine schuldbefreiende Zahlung der Netzentgelte kann nur durch Leistung auf die bei der E.DIS AG geführten jeweiligen Netznutzungskonten der einzelnen Letztverbraucher erfolgen ( einzelkundenbezogene Bezahlung ). Sämtliche in dieser Anlage enthaltenen Preise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe wird zusätzlich berechnet und ist in den in dieser Anlage aufgeführten Entgelten nicht mit enthalten
3 1 Leistungspreis für die Netznutzung Für jede Entnahmestelle ist zum des jeweiligen Abrechnungsjahres der E.DIS AG verbindlich im Voraus mitzuteilen, ob im Folgejahr anstelle einer Abrechnung nach Jahresleistungspreisen (Ziffer 1.1 ) eine Abrechnung nach Monatsleistungspreisen (Ziffer 1.2) erfolgen soll. Unterbleibt eine fristgerechte Mitteilung, erfolgt keine Änderung des Leistungspreissystems. 1.1 Der Leistungspreis der Netznutzung für die Vorhaltung und die Inanspruchnahme der Netzkapazität beträgt für die während eines Abrechnungsjahres ermittelte Jahresabrechnungsleistung in Abhängigkeit der erreichten Benutzungsstunden: Der Jahresleistungspreis für die Jahreshöchstleistung (P max ) beträgt kleiner 2500 h/a Benutzungsstunden/a größer/gleich 2500 h/a Hochspannung 16,20 ( /kw/a) 44,76 ( /kw/a) Hochspannung/Mittelspannung 20,40 ( /kw/a) 79,80 ( /kw/a) Mittelspannung 36,60 ( /kw/a) 60,96 ( /kw/a) Mittelspannung/Niederspannung 41,64 ( /kw/a) 81,24 ( /kw/a) Niederspannung 40,20 ( /kw/a) 91,56 ( /kw/a) Als Jahreshöchstleistung (P max ) gilt der höchste Wert der im Abrechnungsjahr aufgetretenen Monatshöchstleistungen in kw je Entnahmestelle. Das Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Dies gilt auch für den Fall, dass die Netznutzung vor Ablauf des Kalenderjahres endet oder in ihrem Umfang reduziert wird. Als Monatshöchstleistung gilt der in einem Monat in Anspruch genommene höchste Viertelstunden-Mittelwert der Wirkleistung je Entnahmestelle. Die Monatshöchstleistung wird auf volle kw aufgerundet. Für den Leistungspreis sind an die E.DIS AG vorläufige monatliche Zahlungen zu leisten. Dafür wird der Jahresleistungspreis tagesscharf berechnet. Die Berechnungsbasis entspricht bei Schaltjahren 366 Tagen, im Übrigen 365 Tagen. Von dem so errechneten Betrag werden die im Abrechnungsjahr bereits bezahlten Teilbeträge des Jahresleistungspreises subtrahiert. Die sich ergebende Differenz wird als Leistungspreis für den Rechnungsmonat berechnet
4 Die Benutzungsstunden (h/a) werden als Quotient aus der im Abrechnungsjahr bezogenen Verrechnungswirkarbeit (kwh) und der Verrechnungsleistung in kw ermittelt, gerundet auf ganze Stunden/Jahr. Benutzungsstunden = Verrechnungswirkarbeit [kwh/a] Verrechnungsleistung [kw] [h/a] Bis zum Ablauf des ersten gesamten Abrechnungsjahres erfolgt die monatliche Abrechnung entsprechend den bisherigen Benutzungsstunden der jeweiligen Entnahmestelle. Sind diese nicht bekannt, erfolgt die monatliche Abrechnung nach der von der E.DIS AG vorgegebenen Preisregelung (bei Vertragsschluss: Preisregelung größer h/a ). Nach jedem vollen Abrechnungsjahr wird der Leistungspreis entsprechend den tatsächlichen Benutzungsstunden (bei Vertragsschluss: Preisregelung kleiner h/a bzw. größer h/a ) berechnet. Diese Zuordnung ist Grundlage für die Rechnungslegung des folgenden Abrechnungsjahres. 1.2 Der Monatsleistungspreis ergibt sich aus einem Sechstel des Jahresleistungspreises für Benutzungsstunden größer/gleich h/a. Spannungsebene /kw und Monat Hochspannung 7,46 Hochspannung/Mittelspannung 13,30 Mittelspannung 10,16 Mittelspannung/Niederspannung 13,54 Niederspannung 15, Bei Mittelspannungskunden mit niederspannungsseitiger Messung werden die Transformatorenverluste mit 2 % (bezogen auf die Summe der Messwerte, Jahreshöchstleistung und Jahresarbeit) in Rechnung gestellt. Bei Hochspannungskunden mit mittelspannungsseitiger Messung werden die Transformatorenverluste mit 1 % (bezogen auf die Summe der Messwerte; Jahreshöchstleistung und Jahresarbeit) in Rechnung gestellt
5 2 Arbeitspreis für die Netznutzung 2.1 Der Arbeitspreis (AP NN ) für die Verrechnungswirkarbeit beträgt kleiner h/a Benutzungsstunden/a gleich/größer h/a Hochspannung 1,87 (ct/kwh) 0,72 (ct/kwh) Hochspannung/Mittelspannung 3,02 (ct/kwh) 0,64 (ct/kwh) Mittelspannung 3,06 (ct/kwh) 2,09 (ct/kwh) Mittelspannung/Niederspannung 3,83 (ct/kwh) 2,24 (ct/kwh) Niederspannung 5,60 (ct/kwh) 3,55 (ct/kwh) Nach jedem vollen Abrechnungsjahr wird der Arbeitspreis entsprechend den tatsächlichen Benutzungsstunden (bei Vertragsschluss: Preisregelung kleiner h/a bzw. größer h/a ) berechnet. Diese Zuordnung ist Grundlage für die Rechnungslegung des folgenden Abrechnungsjahres. 2.2 Als Arbeitspreis werden im Falle der Monatsleistungspreisabrechnung nach Ziffer 1.2 dieser Anlage für die Abrechnung des Arbeitspreises zwingend die Entgelte für die Benutzungsstunden größer/gleich h/a angesetzt. 2.3 Bei Mittelspannungskunden mit niederspannungsseitiger Messung werden die Transformatorenverluste mit 2 % (bezogen auf die Summe der Messwerte, Jahreshöchstleistung und Jahresarbeit) in Rechnung gestellt. Bei Hochspannungskunden mit mittelspannungsseitiger Messung werden die Transformatorenverluste mit 1 % (bezogen auf die Summe der Messwerte; Jahreshöchstleistung und Jahresarbeit) in Rechnung gestellt
6 3 Reserveleistungspreis für die Netzreservekapazität Der Reserveleistungspreis (LP RN ) für die Vorhaltung und Inanspruchnahme von Reservenetzkapazität beträgt in Abhängigkeit der Zeitdauer der Inanspruchnahme innerhalb eines Abrechnungsjahres: Zeitdauer der Inanspruchnahme von: bis: 0 h/a 200 h/a in /kw/a 200 h/a 400 h/a /kw/a 400 h/a 600 h/a /kw/a Hochspannung 27,00 32,40 37,80 Hochspannung/Mittelspannung 33,96 40,80 47,52 Mittelspannung 60,96 73,20 85,44 Mittelspannung/Niederspannung 69,36 83,28 97,08 Niederspannung 100,68 120,72 140,88 Wird keine Netzreservekapazität in Anspruch genommen, so kommt der Reserveleistungspreis für h/a zum Ansatz. Liegt die Dauer der Netzreservekapazität-Inanspruchnahme über der Höchstdauer von 600h, erfolgt die Abrechnung der bestellten Reservenetzkapazität mit dem Netzreservekapazität - Entgelt der Stufe bis 600h zuzüglich der allgemeinen Netznutzung. Die abzurechnende Jahreshöchstleistung ergibt sich in diesem Fall aus der gemessenen höchsten Jahresleistung ohne Abzug der angemeldeten Netzreservekapazität sowie der vollständigen Arbeitsmenge
7 4 Preis für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Die Übergabe der ¼-h-Lastgänge an Lieferanten und Netznutzer erfolgt entsprechend der derzeit gültigen gesetzlich und behördlich vorgegebenen Fristen und Formate und ist mit dem Messungs-, Messstellenbetrieb- und Abrechnungspreis abgegolten. Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb u. Abrechnung Entnahme und Einspeisung Hochspannung einschließlich HöS/HS Preisabschlag für kundenseitig bereitgestellten Wandlersatz Mittelspannung einschließlich HS/MS Preisabschlag für kundenseitig bereitgestellten Wandlersatz Niederspannung einschließlich MS/NS Preisabschlag für kundenseitig bereitgestellten Wandlersatz Preis je Messeinrichtung (Zählpunkt) Messung Messstellenbetrieb Abrechnung /a /a /a 196, ,32 232, ,48-196,92 389,64 232,32-238,80-196,92 177,36 232,32-26,52 - Alle Spannungsebenen: Preisabschlag für kundenseitig gestellten Telekommunikationsanschluss - 24,96 - Erfolgt die Messung von Einspeisung und Entnahme in der Niederspannung über eine gemeinsame Leistungsmessung und ist auf der Bezugsseite eine Abrechnung nach Standardlastprofil notwendig, so sind die Entgelte der Entnahme den Preisblättern für Kunden ohne Leistungsmessung zu entnehmen. Wenn für einen oder mehrere Zählpunkte eine darüber hinausgehende Bereitstellung von ¼-h-Lastgängen gewünscht wird, kann das gegen ein zusätzliches Entgelt vereinbart werden
8 5 Tarifzeiten Es gelten als Hochtarifzeiten (HT) die Stunden Niedertarifzeiten (NT) die Stunden Montag bis Freitag Samstag / Sonntag und ländereinheitliche Feiertage Uhr Uhr Montag bis Freitag Uhr Uhr Samstag / Sonntag und ländereinheitliche Feiertage Uhr Uhr E.DIS AG ist berechtigt, die Tarifzeiten zu ändern. Dieses wird E.DIS AG in angemessener Frist vorher ankündigen. Übersicht über die ländereinheitlichen gesetzlichen Feiertage in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern : Neujahr - 1. Januar Karfreitag - März oder April Ostermontag - März oder April Tag der Arbeit - 1. Mai Christi Himmelfahrt - Mai bzw. Juni, Donnerstag Pfingstmontag - Mai bzw. Juni Tag der Deutschen Einheit - 3. Oktober Reformationstag Oktober 1. Weihnachtsfeiertag Dezember 2. Weihnachtsfeiertag Dezember Der 24. und 31. Dezember gelten, falls diese auf Werktage fallen, als Samstage
9 6 Entgelt für Konzessionsabgabe Die Grundlage für die durch die E.DIS AG zu berechnende Konzessionsabgabe ergibt sich für Letztverbraucher, Kundenanlagen und Geschlossene Verteilernetze gemäß EnWG aus den Regelungen des für das Gemeindegebiet bestehenden Konzessionsvertrages und der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in ihrer jeweiligen gesetzlichen Fassung. 7 Umlagen Zusätzlich gelten die nachfolgenden gesetzlichen Umlagen: KWK-G Umlage, Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG, Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV. Die Höhe der aktuell geltenden gesetzlichen Umlagen sowie weiterführende Informationen zu den Umlagen entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: 8 Sonstige Preisbestandteile Alle Preise gelten zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe
10 Preisblätter für Kunden ohne Leistungsmessung - Stand Das Entgelt für den Zugang zum Stromverteilungsnetz der E.DIS AG sowie der vorgelagerten Netze (Netzentgelt) berechnet sich aus: einem Grundpreis Netznutzung für die Vorhaltung und Inanspruchnahme von Netzkapazität und einem Arbeitspreis Netznutzung für die ermittelte Verrechnungswirkarbeit (Ziffer 1); jeweils einem Preis für die Messung, den Messstellenbetrieb und die Abrechnung (Ziffer 2); dem Entgelt für die Konzessionsabgabe (Ziffer 3); der Differenz der Mehr-/ Mindermengenabrechnung (Ziffer 4); einem Arbeitspreis für die Mehrbelastung aus dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz, einem Arbeitspreis für die Mehrbelastung aus der 19-StromNEV- Umlage), einem Arbeitspreis für die Mehrbelastung aus der Offshore Umlage und der Abschaltbare Lasten-Umlage gemäß 18 AbLaV (Ziffer 5). Eine schuldbefreiende Zahlung der Netzentgelte kann nur durch Leistung auf die bei E.DIS AG geführten jeweiligen Netznutzungskonten der einzelnen Letztverbraucher erfolgen ( einzelkundenbezogene Bezahlung ). Sämtliche in dieser Anlage enthaltenen Preise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe wird zusätzlich berechnet und ist in den in dieser Anlage aufgeführten Entgelten nicht mit enthalten
11 1 Grundpreis/ Arbeitspreis für die Netznutzung Grundpreis /a Arbeitspreis ct/kwh NS-Kunden ohne Leistungsmessung 54,36 7,82 Elektro-Speicherheizung und sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (z. Bsp. Elektro-Wärmepumpe) 2,02 Die gesonderten Bedingungen hinsichtlich der Abrechnung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht: Öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen, die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind, werden auf Basis eines Standardlastprofils beliefert und mit einem pauschalierten Netzentgelt abgerechnet. Netzentgelt für öffentliche Straßenbeleuchtungsanlagen gem. 17 StromNZV Grundpreis /a Arbeitspreis ct/kwh 5,80 Für Straßenbeleuchtungsanlagen wird seit dem 1. Januar 2014 entsprechend der Ergänzung von 17 der Stromnetzentgeltverordnung vom 14. August 2013 das zu entrichtende Netzentgelt aus den Entgelten für leistungsgemessene Anlagen ermittelt. Dabei wird mit den veröffentlichten Preisen für die Entnahme in der Niederspannung mit einer Benutzungsdauer von >/= h/a über die Brenndauer der Straßenbeleuchtungsanlagen ein Mischpreis gebildet und als reines Arbeitspreismodell abgerechnet. Im Netzgebiet der E.DIS AG gilt eine Brenndauer von h/a. Die Netzentgeltermittlung erfolgt somit nach der folgenden Formel: (100 * LP in /kw*a) / h/a + AP in ct/kwh = AP Misch (100 * 91,56 /kw*a) / h/a + 3,55 ct/kwh = 5,80 ct/kwh Die Bilanzierung erfolgt weiterhin mittels Standartlastprofil Straßenbeleuchtung
12 2 Preis für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb u. Abrechnung für Entnahme und Einspeisung Preis je Messeinrichtung (Zählpunkt) Messung *** Messstellenbetrieb Abrechnung *** /a /a /a Wechsel- und Drehstrom Eintarifzähler 2,40 9,48 10,20 Wechsel- und Drehstrom Zweitarifzähler 3,36 19,08 12,72 SLP mit Lastgangzähler < kw/jahr in der Niederspannung o.tk * 3,36 150,84 12,72 SLP mit Lastgangzähler < kw/jahr in der Niederspannung m.tk ** 3,36 125,88 12,72 Prepaymentzähler 2,40 54,75 10,20 Pauschalanlage - - 6,36 Wandler - 26,52 - Schaltgeräte - 6,60 - * Ohne kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung. Ohne Wandler ** Mit kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung. Ohne Wandler *** Entgelte für einmalige Messung und Abrechnung pro Jahr Für eine darüber hinausgehende Ablesung bzw. Abrechnung, wird ein zusätzliches Entgelt berechnet. 3 Entgelt für Konzessionsabgabe Die Grundlage für die durch E.DIS AG zu berechnende Konzessionsabgabe ergibt sich für Letztverbraucher, Kundenanlagen und Geschlossenen Verteilernetze gemäß EnWG aus den Regelungen des für das Gemeindegebiet bestehenden Konzessionsvertrages und der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in ihrer jeweiligen geltenden Fassung. Die Schwachlastzeiten gemäß 2 der Konzessionsabgabenverordnung für das Netz der E.DIS AG sind wie folgt festgelegt: Montag bis Sonntag: 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr und 22:00 Uhr bis 00:00 Uhr
13 4 Abrechnung von Mehr-/ Mindermengen ( 13 Abs. 3 Strom NZV) Die Mehr- und Mindermengen rechnet die E.DIS AG auf Grundlage der jährlichen Marktpreise ab. Der aufgrund der Marktpreise festgelegte Preis für Mehr-/ Mindermengen wird auf der Internet-Seite der E.DIS AG monatlich unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht: 5 Umlagen Zusätzlich gelten die nachfolgenden gesetzlichen Umlagen: KWK-G Umlage, Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG, Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV. Die Höhe der aktuell geltenden gesetzlichen Umlagen sowie weiterführende Informationen zu den Umlagen entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: 6 Sonstige Preisbestandteile Alle Preise gelten zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe
14 Preisblatt für Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung zum Stromverteilnetz Das Preisblatt zur Unterbrechung und Wiederinbetriebnahme von Anschlüssen ist unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht:
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