Österreich 4 / 2010 Gültig ab 1. April Händlerpreisliste OPTION

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1 Österreich 4 / 2010 Gültig ab 1. April 2010 Händlerpreisliste OPTION 2010 R

2 SERIENFERTIGUNG (aus verschiedenen Furnierstämmen, Farb- u. Furnierbildunterschiede sind kein Reklamationsgrund) Glatte Fertigtüren OPTION Höhe: 2030mm Breite: 650,700,750,800,850, 900,950,1000, 1050mm (Berg-Eiche nur bis 950mm) Stärken: 39mm (+/- 1mm Toleranz) Kürzbarkeit: 50mm Klimaklasse: a Innenlage: Röhrenspanstege (WABE bei Weiß, Holzreproduktion und CPL) bzw. Röhrenspan Lieferzustand: einhängefertig, inkl. Keilbartschloß (Stulp silberfärbig - auf Wunsch ohne Aufpreis auch in gelb passiviert lieferbar, Schloßbohrung passend für Rosettendurchmesser ab 52mm) und 2 Bandoberteile 3.10 (vernickelt) laut ÖNORM montiert, ohne Bandunterteile, inkl. Falz 3-seitig 14/24mm, kartonverpackt. VOLLBAU Glaslichte C Glaslichte EN inkl. Glasleisten Option (lose), ohne Verglasung Profil Glasleiste OPTION VOLLBAU Glaslichte C Glaslichte EN inkl. Glasleisten Option (lose), ohne Verglasung Profil Glasleiste OPTION MODELL bei Buche, Ahorn, Berg Eiche Innenlage RSP-STEGE bei Weiß Innenlage WABE Innenlage RÖHRENSPAN Buche ged. / Furnierver. LÄNGS 108,70 169,30 193,10 Ahorn-AHN / Furnierver. LÄNGS 137,70 209,00 198,30 172,20 234,60 161,50 232,80 Lieferbar ab KW 23 / 2010 Lieferbar ab KW 23 / 2010 Lieferbar ab KW 23 / 2010 Ahorn-AHN-Q/Furnierver. QUER Berg-Eiche hell/furnierver. LÄNGS NEU 295,20 222,10 88,50 149,10 112,30 172,90 MODELL bei Buche und Ahorn Innenlage RSP-STEGE bei Weiß, Holzrepro und Innenlage WABE Innenlage RÖHRENSPAN Buche ged. / Furnierver. LÄNGS 170,20 230,80 Ahorn-AHN / Furnierver. LÄNGS 201,40 262,00 209,00 F - Buche / Decorver. LÄNGS Holzreproduktion / foliert 99,70 160,30 F - Ahorn / Decorver. LÄNGS NEU Holzreproduktion / foliert F - Weiss foliert C-Landbuche / Decorver. LÄNGS 99,70 99,70 120,40 160,30 160,30 181,00 123,50 144,20 184,10 204,80 OPTION - ECKIG Kanten - eckig C-Landbuche-Q / Decorver. QUER 175,20 235,80 C - Ahorn / Decorver. LÄNGS 120,40 181,00 144,20 204,80 OPTION - ECKIG Kanten - eckig C - Ahorn-Q / Decorver. QUER 175,20 235,80 C - Nuss / Decorver. LÄNGS 144,20 204,80 Verglasungen und Drücker: siehe Gesamtpreisliste 04/2010 Lieferzeiten Türblätter TBA mm ( Vollbau und Glaslichte) ACHTUNG ausgenommen: Berg-Eiche hell und Ahorn-AHN-Q (Furnierv. QUER) nur bis 950mm lieferbar (Vollbau und Glaslichte) INNERHALB 9 ARBEITSTAGEN ab Werk 2 Preis-, Konstruktions- und Materialänderungen vorbehalten.

3 FZ 2 - E / Option Fertigzargen OPTION FZ 6 - R / Option FERTIGE STOCKLICHTE Höhe: 2010mm Breite: 600, 650, , 800, 850, 900, 950, 1000mm Furnierverlauf Längsteile: vertikal Furnierverlauf Querteile: horizontal Futterkanten: eckig Verkleidungskanten: eckig LIEFERBAR NUR IM SET MIT TÜRBLÄTTERN OPTION (Bestellangabe LINKS oder RECHTS erforderlich) Furnier- bzw. Decorverlauf Längsteile: vertikal Furnier- bzw. Decorverlauf Querteile: horizontal Futterkanten: rund Verkleidungskanten: rund LIEFERBAR NUR IM SET MIT TÜRBLÄTTERN OPTION (Bestellangabe LINKS oder RECHTS erforderlich) VERKLEIDUNGSBREITEN Falzverkleidung: 75mm Zierverkleidung: 80mm MAUERSTÄRKEN- VERSTELLBEREICH Bestellmaß: +/-10mm Lieferzustand: 2 Längsteile + 1 Querteil, mit fix verleimter Falzverkleidung, Zierverkleidungsteile lose, inkl. Schließblech (silberfärbig - auf Anfrage auch in dukatengold lieferbar), 2 Steckbandunterteile 0.40 (vernickelt), Dichtungsprofil eingezogen, inkl. Eckverbinder, kartonverpackt 190 / 210 / 225 / / 275 / / 210 / 225 / / 275 / ,10 149,10 170,40 182,00 203,80 233,00 Buche ged. 153,60 172,00 196,60 198,60 222,40 254,20 Ahorn-AHN 153,60 172,00 196,60 198,60 222,40 254,20 Ahorn-AHN 144,80 162,20 185,30 190,60 213,50 244,00 Berg-Eiche hell 190 / 210 / 225 / / 275 / / 210 / 225 / / 275 / ,10 149,10 170,40 182,00 203,80 233,00 Buche ged. 153,60 172,00 196,60 198,60 222,40 254,20 Ahorn-AHN 104,60 117,20 133,90 F - Buche Holzreproduktion / foliert 104,60 117,20 133,90 F - Ahorn Holzreproduktion / foliert C - Landbuche/Decorver. LÄNGS C - Landbuche/Decorver. LÄNGS Lieferzeiten Zargen (FSTL mm): FZ 2-E / Option in Buche / Ahorn / Berg Eiche hell in den Mst. 90/110/130//170/190/210/260/275/295mm FZ 6-R / Option in Buche / Ahorn / Weiß,glatt in den Mst. 90/110/130//170/190/210/260/275/295/315/335/355mm FZ 6-R / Option in F-Buche+Ahorn / C-Buche+Ahorn+Nuss in den Mst. 90/110/130//170/190mm INNERHALB 9 ARBEITSTAGEN ab Werk andere Mauerstärken bei Zargen ca. 3-4 Wochen C - Ahorn/Decorver. LÄNGS C - Ahorn/Decorver. LÄNGS C - Nuss/Decorver. LÄNGS Preis-, Konstruktions- und Materialänderungen vorbehalten. 3

4 Stiltüren OPTION ART 11 KASSETTENFÜLLUNGSTÜR mit geformter Deckplatte FZ 6 - R / Option Höhe: 2030mm Breite: Vollbau + Glaslichte: 650,700,750,800,850, 900,950mm Stärken: 40mm (+/- 1mm Toleranz) Kürzbarkeit: 50mm Kanten: Karniesprofil Klimaklasse: a Lieferzustand: einhängefertig, inkl. Keilbartschloß (Stulp silberfärbig - auf Anfrage auch in gelb passiviert lieferbar, Schloßbohrung passend für Rosettendurchmesser ab 52mm) und 2 Bandoberteile 3.10 (vernickelt) laut ÖNORM montiert, ohne Bandunterteile, inkl. Falz 3-seitig 14/24mm, kartonverpackt. Modell OPTION - ART 11 VOLLBAU Modell OPTION - ART 11 mit GLASLICHTE P11 inkl. Glasleisten ohne Verglasung Profil Glasleiste Futterkanten: rund Verkleidungskanten: rund (Beschreibung siehe Seite 3) LIEFERBAR NUR IM SET MIT TÜRBLÄTTERN OPTION (Bestellangabe LINKS oder RECHTS erforderlich) MODELL OPTION - ART /210/225/ /275/295 Option - ART 11 Karnieskanten 247,30 379,60 ART 02 KASSETTENFÜLLUNGSTÜR mit geformter Deckplatte NEU Höhe: 2030mm Breite: Vollbau: 650,700,750,800,850,900,950mm Breite: Glaslichte: 750,800,850,900,950mm Stärken: 40mm (+/- 1mm Toleranz) Kürzbarkeit: 50mm Kanten: Karniesprofil Klimaklasse: a FZ 6 - R / Option Lieferzustand: einhängefertig, inkl. Keilbartschloß (Stulp silberfärbig - auf Anfrage auch in gelb passiviert lieferbar, Schloßbohrung passend für Rosettendurchmesser ab 52mm) und 2 Bandoberteile 3.10 (glanzverzinkt) laut ÖNORM montiert, ohne Bandunterteile, inkl. Falz 3-seitig 14/24mm, kartonverpackt. Modell OPTION - ART 02 VOLLBAU Modell OPTION - ART 02 mit GLASLICHTE 2S inkl. Glasleisten ohne Verglasung Profil Glasleiste Futterkanten: rund Verkleidungskanten: rund (Beschreibung siehe Seite 3) LIEFERBAR NUR IM SET MIT TÜRBLÄTTERN OPTION (Bestellangabe LINKS oder RECHTS erforderlich) MODELL OPTION - ART /210/225/ /275/295 Option - ART 02 Karnieskanten 279,60 492,60 Seitliche Friesbreite TBA 650mm TBA 700mm TBA 750mm TBA 800mm TBA 850mm TBA 900mm TBA 950mm Angaben in mm, ohne Berücksichtigung von Fertigungstoleranzen VB GL VB GL VB GL VB GL VB GL VB GL VB GL OPTION-ART ,0 145,0 134,5 125,5 159,5,5 145,0 136,0 147,0 138,0 145,0 136,0 OPTION-ART ,0 130,0 130,0 130,0 130,0 130,0 130,0 130,0 130,0 130,0 130,0 130,0 130,0 130,0 Lieferzeiten: Türblätter TBA mm ( Vollbau) INNERHALB 9 ARBEITSTAGE ab Werk TBA 850 und 950mm (Glaslichte) INNERHALB 9 ARBEITSTAGE ab Werk Zargen FSTL mm INNERHALB 9 ARBEITSTAGEN ab Werk Mst. 90/110/130//170/275/295mm INNERHALB 9 ARBEITSTAGEN ab Werk restliche Türblattbreiten bei Glaslichtenausführung ca. 3-4 Wochen andere Mauerstärken bei Zargen ca. 3-4 Wochen Verglasungen und Drücker: siehe Gesamtpreisliste 04/ Preis-, Konstruktions- und Materialänderungen vorbehalten.

5 Mögliche Änderungen, Zusatzleistungen und Zubehör Beschreibung Türblatt Zarge FFO 860mm + Sonder - FFO Werksseitiges Kürzen / Kürzbarkeit bis 1850mm (verbleibender bauseitiger Kürzungsbereich = 10mm) WC - Schloss (WC) Zylinderschloss (ZYL) Zylinderschloss mit Wechsel (WZYL) AUFPREIS: für 2 Stück Zierbänder 3.20/0.50 (in chrom-satiniert oder vergoldet) 34,70 2,20 4,10 3,80 3,80 AUFPREIS: für 2 Stück Bänder 3.10/0.40 (in glanzverzinkt oder messingfärbig) AUFPREIS: für 2 Stück Bänder 3-teilig 2.52/3.721 (vernickelt, Zargenteile lose) Schließblech dukatengold Lüftungsausschnitt L1 + L2 (nicht hinterfüttert) Lüftungsausschnitt L3 + L4 (nicht hinterfüttert) 16,80 10,30 14,90 9,70 Lüftungsgitter L1 verchromt (per Garnitur) 17,20 Lüftungsgitter L1 hellbraun oder weiß (per Garnitur) 5,80 Lüftungsgitter L2 dunkelbraun, hellbraun oder weiß (per Garnitur) 16,60 Durchgangszarge (bis Mauerstärke 335mm) Lüftungsausschnitte: L1 L2 L3 L4 80 Preis-, Konstruktions- und Materialänderungen vorbehalten. 5

6 Maßangaben Türblatthöhe FFO Stocklichte Drückerhöhe NORM ca alte NORM ca FFO 925 FFO 925 BOHRMASS BBL 2 BBL 1 BBL 1 BBL BBL 1 BBL Falzmaße Türblätter Schlossposition Türblatt Bandposition Türblatt Bandbezugslinie Fertigzarge Bandbezugslinie Stahlzarge 1) Montage auf Mauerwerk: RBL Tabelle B / Mauerstärkenbereiche ca. 40 FSTL ca. 40 Zierverkleidungsbreite 80 mm z. B.: RBL = 880 FSTL = 800 TBA = 850 Mauerstärke = mit 2 Komponentenschaum ausschäumen TBA Verstellbereich +/- 10 mm Falzverkleidungsbreite 75 mm VAM 2) Montage auf Blindstock: BSTL Bestellmaß (Normmaße) Mauerstärke von - bis Bestellmaß (Sondermaße) Mauerstärke von - bis 25 FSTL = ausleimen TBA VAM ) Montage auf Stahlzarge: (Stahlzargenfalz 15/27 mm erforderlich) SZL FSTL z. B.: Stahlzargenlichte = 900 FSTL = 850 TBA = = TFK-Montageklebstoff TBA VAM Tabelle A / Maßangaben Höhe (mm) Breite (mm) 1) 2) 3) RBL BSTL SZL FSTL TBA VAM Rohbaulichte (Idealmaß) Blindstocklichte Stahlzargenlichte (Stahlzargenfalz 15/27 mm erforderlich) Fertige Stocklichte (Bestellmaß) Türblattaußenmaß Verkleidungsaußenmaß Preis-, Konstruktions- und Materialänderungen vorbehalten.

7 Verkaufs- und Lieferbedingungen I. Allgemeines 1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden sind ausschließlich in unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen festgelegt; andere Bedingungen sind für uns nur dann bindend, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben. 2. Alle Angebote sind unverbindlich und werden erst durch die Auftragsbestätigung verbindlich. 3. Die Preise sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, freibleibend, exklusive Mehrwertsteuer. Basis sind der kollektivvertragliche Lohn und die Materialpreise am Tage der Angebotslegung. Änderungen der Preisgrundlagen bedingen eine äquivalente Korrektur unserer Preise. Für die Verrechnung dieser Preise ist alleine der Tag der Lieferung maßgeblich. 4. Durch unseren Vertragsabschluß (Lizenznummer 1472) mit der ARA (Altstoff Recycling Austria) sind wir von der Rücknahmepflicht für Verpackung entbunden. II. Lieferung 1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten bzw. Fristen gelten stets als annähernd und unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt erst nach Klärung aller technischen Details. 2. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges ist ausgeschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Lieferfirma verschuldet worden sind. 3. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Ware unsere Versandstelle verlassen hat. Bleiben zur Lieferung fertige Waren aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zur Verfügung des Käufers liegen, gilt mit Abgabe der Meldung der Versandbereitschaft die Lieferung als erfüllt. Die Ware lagert in diesem Fall auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Das Recht, die Übernahme der Ware zu verlangen, wird hiedurch nicht berührt. 4. Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor. Die Angaben in den Beschreibungen unserer Erzeugnisse sind als annähernde Angaben zu betrachten. 5. Für Lieferungen unter einem Warenwert von EURO 1.000,- wird eine Frachtkostenpauschale verrechnet III. Zahlung 1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Auftragssumme unverzüglich netto Kasse bei Fakturenerhalt zu begleichen. 2. Bei Zahlungsverzug oder Hervorkommen solcher Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Vertragspartners, welche unsere Forderungen als nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen, sind wir berechtigt, alle noch offenen Forderungen bei gleichzeitiger Einstellung jeder weiteren Lieferung sofort fällig zu stellen, von allen noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten, wobei erhaltene Vorauszahlungen bis zur Festsetzung einer allfälligen Entschädigungsleistung einbehalten werden können und Herausgabe aller noch nicht bezahlten Waren zu verlangen. 3. Eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Käufers oder eine Aufrechnung wegen erhobener Mängelrügen auf den Kaufpreis ist unzulässig. 4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß 352 UGB zu berechnen. Desweiteren verpflichtet sich der Käufer im Falle der Säumnis, die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren von Inkassoinstitute, BGBI.Nr.141/1966 zu vergüten. 5. Der Käufer ist ausdrücklich damit einverstanden, daß bei Wechsel- oder Scheckzahlung der Eigentumsvorbehalt nicht bei Übergabe der Urkunde, sondern erst bei ihrer entgültigen Einlösung erlischt. Alle mit dem Wechselgeschäft verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. 6. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, daß alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf Zinsen und sonstigen Nebengebühren und erst dann auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verrechnet werden. 7. Vertragsstornierungen durch die Vertragspartner können nur in gegenseitigem Einvernehmen vorgenommen werden. Bei Vertragsstornierungen durch den Käufer sind wir berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn, oder eine Stornogebühr zu verlangen. IV. Eigentumsvorbehalt 1. Unseren Vertragspartnern ist es untersagt, unsere Forderungen an Dritte, insbesondere auch Banken, abzutreten! 2. Bis zur vollständigen Befriedigung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentumsrecht an den verkauften Waren vor. 3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Sofern dennoch von dritter Seite auf das unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Erzeugnis gegriffen werden sollte, hat uns der Käufer hiervon sofort nachweislich, schriftlich per eingeschriebenen Brief, bestätigtem Telefax oder im Sinne des Signaturgesetzes zu verständigen. 4. Der Käufer verpflichtet sich, Forderungen, die aus einer eventuellen Veräußerung der Vorbehaltsware entsteht, in der Höhe an uns abzutreten, in der uns ihm gegenüber Forderungen zustehen. 5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand gegen alle versicherbaren Risiken zu versichern und die Versicherungspolizze zu unseren Gunsten zu vinkulieren. 6. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. V. Gewährleistung, Schadenersatz 1. Beanstandungen wegen unvollständiger und/oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, bei sonstigem Ausschluss schriftlich entweder per Telefax oder nach Maßgabe der Bestimmungen des Signaturgesetzes, geltend zu machen oder sind bei sonstigem Ausschluss auf den Versandpapieren/Frachtpapieren zu vermerken. Behauptete Transportschäden sind ebenfalls vom Empfänger in geeigneter Form auf den Frachtpapieren bei sonstigem Ausschluss der Geltendmachung zu vermerken. Bei Unterlassung der sofortigen und zumutbaren Rügepflicht, wie hier vereinbart, gilt die Lieferung als genehmigt und ist auch die Geltendmachung von Transportschäden gegenüber uns ausgeschlossen. 2. Gewähr wird für solche Mängel geleistet, von denen der Käufer nachweist, dass sie bereits im Zeitpunkt der Abnahme bzw. (wenn keine Abnahme vorgesehen ist) der Lieferung bestanden haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Dies gilt auch für die Liefer- und Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest verbunden werden. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges, spätestens jedoch mit der Abnahme. 3. Dem Verkäufer obliegt die Wahl, den Austausch mangelhafter Waren bzw. Teile oder Verbesserung vorzunehmen. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten (wie z.b. für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt- und Wegzeit) gehen zu Lasten des Käufers 4. Abweichungen bis zu 10 % in den bestellten Mengen bei Lagerbelieferungen bilden keinen Reklamationsgrund. Bloße Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbinden den Lieferanten von jeder Pflicht der Gewährleistung. 5. Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat der Verkäufer nur dann aufzukommen, wenn er hiezu vorher seine schriftliche Zustimmung gegeben hat. 6. Spontanglasbrüche, natürlicher Verschleiß und fahrlässige Beschädigung, sowie unsachgemäße Behandlung, die auf die Weiterbearbeitung durch die Käufer zurückzuführen ist, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. KUNEX Produkte unterliegen einer ständigen Qualitätskontrolle. Aber auch wir können Farb- und Strukturunterschiede des Holzes, selbst innerhalb eines Furnierstammes, nicht beeinflussen. Sie sind vielmehr ein Zeichen der Schönheit und Exklusivität eines naturgewachsenen Werkstoffes. 7. Die gelieferten Produkte sind ausschließlich durch Fachpersonal einzubauen und in Betrieb zu nehmen. Widrigenfalls übernehmen wir keine wie immer geartete Haftung aus dem Titel der Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8. Der Verkäufer haftet für vom Verkäufer oder seinem Erfüllungsgehilfen verursachte und verschuldete Personenschäden. Für andere von ihm (seinen Erfüllungsgehilfen) verursachte Schäden haftet der Verkäufer nur, wenn vom Käufer zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Der Höhe nach ist die Haftung des Verkäufers für jegliche Schäden, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht, insgesamt mit dem Marktwert der Lieferung begrenzt. VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand Als Erfüllungsort wird der Sitz der Firma Kunex Vertriebs GmbH & Co. KG vereinbart. Die Parteien vereinbaren für gerichtliche Auseinandersetzungen die Zuständigkeit des jeweils sachlich für den Erfüllungsort zuständige Bezirksgericht in 4050 Traun bzw. das Landesgericht in 4020 Linz. Es gilt österreichisches Recht. Preis-, Konstruktions- und Materialänderungen vorbehalten. 7

8 w w w.kunex.at KUNEX Vertriebs GmbH & Co. KG 4511 Allhaming 98 Tel: +43(0) / Fax: +43(0) / tueren@kunex.at FZ 2-E / Option FZ 6-R / Option

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