Rettungsdienst und Katastrophenschutz

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1 Rettungsdienst und Katastrophenschutz Europäischer Bevölkerungsschutzkongress 2013 Harald Band

2 1. These Verzahnung Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind Teile der aufwachsender Strukturen zur Gefahrenabwehr im Rahmen der öffentlichen Daseinvorsorge

3 - Rettungsdienst, Brandschutz- und Hilfeleistungssysteme der Regelversorgung und deren Ergänzung im Katastrophenfall sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge der Länder - Sie greifen auch bei Großschadensereignissen, bei umfangreichen Einsätzen im Rettungsdienst und bei der sanitätsdienstlichen Absicherung von Großveranstaltungen ineinander - In den aufwachsenden Strukturen der Daseinsfürsorge müssen Schnittstellen möglichst bruchfrei ausgestaltet sein - Zur Gewährleistung der Übergänge sind auf beiden Seiten Systemkenntnisse und Erfahrung unabdingbar

4 2. These Vorhaltung und Leistungsreserven Der Katastrophenschutz ergänzt alternativlos die notwendige Vorhaltung von Leistungsreserven für den Rettungsdienst

5 - Ein rein auf Grundversorgung hin optimierter Rettungsdienst stellt ohne die Möglichkeit eines sofortigen Aufwachsens mit großen Reserven selbst in Ballungsräumen und Großstädten nur eine begrenzt wirkungsvolle Gefahrenabwehr zum Schutz der Bürger dar - Sicherheit bedingt die Vorhaltung zeitweise ungenutzter Ressourcen um Leistungsreserven für den Einsatzfall zu haben - Dabei kann der Katastrophenschutz derzeit einzigartig hohe quantitative Leistungsreserven stellen

6 Aufwachsende Strukturen beim Massenanfall von verletzten - MANV - Betreuungs- und Sanitätsdienst des Katstrophenschutzes (BHP 50-B NRW, PT-Z 10 NRW, BTP-B 500 NRW) Ergänzung Rettungsdienst (SEG-PA, SEG-Ärzte, SEG-RettAss, GW-Rett) Spitzen-/ Sonderbedarf Rettungsdienst (RTW/KTW, FW / RTW/KTW, HiOrg, ÜMANV-S) Regelrettungsdienst (RTW, KTW, NEF, RTH, Sonder-KfZ)

7 3. These Synergien durch Verzahnung Die Verzahnung von Rettungsdienst und Katastrophenschutz schafft Synergieeffekte für beide

8 - Der Einsatz derselben Einsatzkräfte sowohl im Rettungsdienst als auch im Katastrophenschutz schafft optimale Voraussetzungen für die Verzahnung der Systeme. - Wenn viele Menschen gleichzeitig Hilfe brauchen setzt ein gut organisierter Rettungsdienst mehrere Verstärkerstufen ein, denn Häufungen vieler Einsätze können nicht vorausgesagt werden - Beispiel: Hauptamtliche Feuerwehrkräfte sind meist sowohl im Brandschutz als auch im Rettungsdienst ausgebildet, ehrenamtliche in einigen Gemeinden ebenfalls. Diese Doppelfunktion ermöglicht eine einzigartige Verzahnung der Dienste. Ein hochwertiger Sanitäts- oder Betreuungsdienst der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz bedingt aus gleichem Grund eine Verzahnung mit dem Rettungsdienst; dies gilt insbesondere für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes. - Diese Verzahnung garantiert für den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz die notwendige Routine und Erfahrung für die meist schwierigen und komplexen Aufgaben im Einsatz.

9 - Die Verzahnung ist auch für das Aufwachsen der Führungsorganisation von der Grundversorgung zum Katastrophenfall von besonderer Bedeutung. Sie garantiert eine reibungslose Ablauforganisation selbst bei großen Einsätzen. - Die Führung von Rettungsdienstlagen ist z.b. geübte Praxis für Führungskräften der Feuerwehren, die Führungsorganisation trainiert und routiniert.

10 4. These Ehrenamt Das Ehrenamt ist für den Katastrophenschutz unverzichtbar

11 - Das Ehrenamt bildet in Deutschland das Rückgrat der Gefahrenabwehr. - Der Katastrophenschutz in Deutschland verfügt damit über eine einzigartige Leistungsfähigkeit. - Dazu gehören die ehrenamtlichen Helfer bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Hilfsorganisationen, dem Technischen Hilfswerk und weiteren Organisationen, die sowohl in der Grundsicherung eingebunden sind als auch in den Katastrophenschutz und die Hilfe bei Großschadens- und Unglücksfällen sicherstellt. - Der Erhalt dieses Potentials ist absolut notwendig.

12 - Berufsfeuerwehren und Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften können eine optimale Potentialsteigerung für die Gefahrenabwehr erbringen, wenn Feuerwehren und Hilfsorganisationen dem Ehrenamt Beteiligungsmöglichkeiten im Rettungsdienst und anderen Feldern der Gefahrenabwehr ermöglichen. - Im medizinischen Großeinsatz verstärken die Feuerwehren den Rettungsdienst mit hauptamtlichen Mitarbeitern und gleichen ihre technische Seite mit Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren aus oder - Verstärken in technischen Großeinsatz ihre technische Seite mit ihren Rettungsdienst- Mitarbeitern, die wiederum durch ehrenamtliche Helfer der Hilfsorganisation kompensiert werden.

13 5. These Leistungsorientierung und Vergabe Notfallrettung ist kein Wettbewerbsgut mit Gewinn-Maximierung

14 - Die Notfallrettung ist nicht disponierbar wie Transportleistungen im Dienstleistungssektor Logistik, denn das Ziel ist nicht vorrangig die gleichmäßige Auslastung aller operativer Einheiten zur Maximierung der Wirtschaftlichkeit, sondern die Daseinsvorsorge für den Einzelnen. Dieses bedingt Bereitstellungen von Einheiten auch ohne hohe Auslastung. - Die Abgrenzung eines hochfrequenten Tagesgeschäft zur Notfallrettung von einzelnen Großeinsätzen zum Zwecke einer Konzessionsvergabe ist unzweckmäßig. - Dies hätte die Privatisierung der gewinnbringenden Aufgabenteile zur Folge, während die pflichtigen und kostenintensiven Leistungen der Notfallrettung einschließlich der Vorbereitung von Großschadensfällen den Steuerzahler weiter belasten würden. - Darüber hinaus bringt eine derartige Trennung viele Schnittstellenprobleme mit sich und gefährdet damit die Qualität. - Die Verbindung der Aufgaben Regeleinsätze und Großeinsätze und die öffentliche Wahrnehmung bilden eine volkswirtschaftliche Investition in die Produktivität und die Lebensqualität der Menschen

15 6. These Kommunale Selbstverwaltung

16 - Die Mehrzahl der Länder hat die Aufgaben Rettungsdienst und Katastrophenschutz den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen und entsprechend somit die Funktion als allgemeine Gefahrenabwehrbehörde. Sie schaffen selbst unter widrigsten Umständen eine höhere Ausfallsicherheit des Gesamtsystems als eine zentralistische Organisation. - Die Kreise und kreisfreien Städte müssen als Träger eine bedarfsgerechte Daseinsfürsorge nach den örtlichen Gegebenheiten garantieren können. - Die Gestaltung der Aufgaben und Leistungen sowie der Verteilung, welche Leistungen selbst erbracht und welche auf Dritte übertragen werden können, muss deshalb in kommunaler Hand bleiben und dort, wo dies nicht der Fall ist, dorthin übertragen werden. - Nur so sind auch vergleichbare Vergabeverfahren möglich. Sie berücksichtigen insbesondere die lokale Leistungsfähigkeit der Organisationen und Unternehmen sowie die kommunale Gesamtverantwortung

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

18 Rettungsdienst bei Feuerwehr in NRW Es gibt 28 Berufsfeuerwehren und 81 Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften mit ca hauptamtlichen Mitarbeitern 103 Feuerwehren (95%) wirken aktiv im Rettungsdienst mit! Mehr als 94% der hauptamtlichen Mitarbeiter verfügen über eine rettungsdienstliche Qualifikation Tendenz steigend!!! 14,5% sind Rettungssanitäter (RS) 69,5% sind Rettungsassistenten (RA) 10,0% sind Lehrrettungsassistenten (LRA)

19 Rettungsdienst bei Feuerwehr in NRW Unser Rettungsdienstpersonal in absoluten Zahlen: Ca Rettungssanitäter Ca Rettungsassistenten Ca Lehrrettungsassistenten

20 Rettungsdienst bei Feuerwehr in NRW Die Feuerwehren in NRW betreiben 262 Rettungswachen Sie besetzen täglich ca. 668 Einsatzfahrzeuge: 358 Rettungswagen (RTW) 144 Notarztwagen (NAW) und Noteinsatzfahrzeuge (NEF) 161 Krankentransportwagen (KTW) 8 Intensiv-Transportfahrzeuge 9 Infektions-Transportfahrzeuge 16 Schwerlast-Transportfahrzeuge 6 Babynotarztwagen (Baby-NAW)

21 Rettungsdienst bei Feuerwehr in NRW Die Feuerwehren in NRW sind ein sehr großer Leistungsbringer im Rettungsdienst!!! Einsatzzahlen 2011: > RTW-Einsätze > Notarzteinsätze > KTW-Einsätze Rettungsdienst aus Tradition! Ursprung des Rettungsdienstes bei Feuerwehren in NRW vor mehr als 112 Jahren (1899 Kön)! Mehrere Feuerwehren sind mehr als 100 Jahre im Rettungsdienst tätig (z.b Dortmund u. Essen, 1902 Düsseldorf, 1905 Bielefeld)

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