INFORMATIONEN ZU UNFALL- UND HAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN

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1 Verteiler: KandidatInnen für das Abgeordnetenhaus BzBm-KandidatInnen Landesvorstand WahlkampfleiterInnen in den Kreisen WahlkampfleiterInnen der KandidatInnen MitarbeiterInnen des SPD LV Berlin Ausgabe Nr Juli 2016 INFORMATIONEN ZU UNFALL- UND HAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN AnsprechpartnerIn im Kurt-Schumacher-Haus: Axel Oppold-Soda Telefon: Ansprechpartner im Willy-Brandt-Haus: Alexander Grapentin Telefon: Fax : Liebe Genossinnen und Genossen, die Unfall-, (Büro-) Haftpflicht- und Inhaltsversicherungen müssen nicht für den Wahlkampf angemeldet werden - dieser Versicherungsschutz gilt ohne, dass Ihr etwas veranlassen müsst. Das gilt auch für die Unfallversicherung der Besucher und für alle SPD-Kreisbüros! So sind Büroinhalte von Landesverbänden, Bezirken und Unterbezirken grundsätzlich automatisch und ohne Anmeldung versichert. Überspannungsschäden sind abgedeckt und das Schlüsselverlustrisiko ist enthalten. Es besteht eine private Unfallversicherung für Ehrenamtliche. Versicherungsschutz Parteiarbeit 1. Unfallversicherung für Funktionär/innen/e und Helfer/innen Ein Baustein des Pauschalversicherungsvertrages mit der Generali ist eine Unfallversicherung für die Helfer/innen (Ordner, Betreuer) und Mitarbeiter/innen. Diese Versicherung gilt für ehrenamtliche Helfer/innen unabhängig von ihrer Parteimitgliedschaft und für ehrenamtliche Funktionäre/Funktionärinnen bzw. hauptamtliche Mitarbeiter/innen der Partei außerhalb ihrer hauptberuflichen Tätigkeit sowie für Funktionäre/Funktionärinnen in Ausübung ihrer nebenberuflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. 2. Gruppenunfallversicherung für Veranstaltungen Bei der Gruppenunfallversicherung maximal bis zu Besucher/innen bzw. Teilnehmer/innen von SPD-Veranstaltungen (auch offiziell beauftragte Hilfskräfte u. teilnehmende Sportler/innen) ohne Namensangabe versichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass bei Unfall noch während der Veranstaltung/des Seminars oder unmittelbar danach der Schadensfall dem SPD-Parteivorstand gemeldet wird. SPD Landesverband Berlin

2 3. Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen und Parteiarbeit Sofern bei einer SPD-Veranstaltung durch eine/n ehrenamtliche/n Helfer/in einem anderen (sog. Dritter ) ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird, wird dieser grundsätzlich durch die vorgenannte Versicherung reguliert. Bestandteil des Bausteins ist auch eine Veranstalterhaftpflichtversicherung; d.h. Risiken, die sich aus dem Veranstaltungsbetrieb heraus ergeben, sind im Umfang der u. g. Leistungsbeschreibung versichert. Achtung: Bei bestimmten Leistungen sind Selbstbeteiligungen/Selbstbehalte mit der Versicherung vereinbart worden. Das gilt für Bereiche, bei denen versicherungsmathematisch ein höheres Risiko vorliegt. Ein höheres Risiko liegt insbesondere bei einer nicht nur zufälligen Sachnähe der betreffenden Versicherungssache vor. So ist z.b. bei Mietsachschäden, also bei Schäden an von der Partei gemieteten (entgeltlich) oder geliehenen (unentgeltlich) Sachen, vertraglich eine Selbstbeteiligung von 20% (mindestens aber 100 Euro, höchstens jedoch 500 Euro) vereinbart worden. Mietschäden liegen auch dann vor, wenn Gegenstände, die sich in der Miet-/Leihsache befinden beschädigt oder zerstört werden. Wenn Hallenbetreiber/Vermieter oder Kommunen (etwa bei Straßen-/Sommerfesten) von euch ein Nachweis über den "Haftpflichtversicherungsschutz" verlangen, könnt ihr die beigefügte Bestätigung vorlegen. Formular für die Schadenmeldung ist beigefügt. 4. Hinweise: Nicht versichert sind z.b. Schäden: durch Abhandenkommen von Sachen, die im Zusammenhang mit dem Besitz oder Führen eines Kraftfahrzeuges/Kraftfahrzeuganhängers stehen oder Lackschäden, die beim Ausladen von Gegenständen (z.b. Wahlplakate) entstehen ( siehe KSH-Info 08) die vorsätzlich herbeigeführt wurden, für die Dritte haften müssen - z.b. Vandalismus (auch wenn diese unerkannt bleiben), die dem/der Helfer/in bzw. dem/der Funktionär/in selbst entstanden sind oder die er/sie sich selbst zugefügt hat (Eigenschäden), bei denen es sich um Arbeitsunfälle im Büro handelt, in dem die schaden verursachende Person selbst beschäftigt ist, die aus der Übernahme vertraglicher Haftungsrisiken resultieren und daher über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen (also insbesondere die vertragliche Übernahme der Haftung auch für Schäden, die die SPD nicht zu vertreten hat), Achtung: Vor einer Vertragsunterzeichnung eines Miet- oder Veranstaltungsvertrags immer prüfen, ob Ihr zusätzliche Haftungsrisiken übernehmt. Klauseln wie Seite [2]

3 Der Mieter (bzw. der Veranstalter) übernimmt alle Risiken für Schäden im Zusammenhang mit vorbezeichneter Veranstaltung (bzw. die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag stehen) streichen bzw. ergänzen durch: schuldhaft verursachte Schäden, 5. Verhalten bei Eintritt eines Versicherungsfalls / Schadensfall Jeder Schadenfall ist unabhängig von der Schuldfrage sofort dem Parteivorstand, Referat Vertragsmanagement/Versicherungen, Willy- Brandt- Haus, Wilhelmstraße 141, Berlin, zu melden (Telefon.: 030 / ; Telefax: 030 / ). Für jede Schadenmeldung ist das beigefügte Schadenformular zu verwenden. Beschädigte Teile/Gegenstände solltet ihr unbedingt bis zur Regulierung aufbewahren, Fotos mit einreichen und Zeugenanschriften bereithalten. Falls gegen Euch, bzw. Euren Ortsverein oder Unterbezirk Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend machen, gebt dem Parteivorstand bitte ebenfalls schnell Bescheid. Bei einem Mahnbescheid solltest Du/solltet Ihr unverzüglich den Parteivorstand informieren und sofort Widerspruch erheben. Wenn nicht rechtzeitig Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingereicht wird, kann aus dem darauf folgenden Vollstreckungsbescheid (so genannter Titel ) vollstreckt werden! Kein Schuldanerkenntnis abgeben. Seite [3]

4 Schadenmeldung SPD-Schadenservice Eysseneckstraße Frankfurt am Main Tel.: 069/ ; Fax: 069/ Feuer Sturm Unfall Einbruchdiebstahl Glasbruch Sonstiges Leitungswasser Haftpflicht Versicherungsnehmer Str., Hausnr. Telefonnr., unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Wann? PLZ / Ort Schadenort: Str., Hausnr. Faxnr. / Schadenort: PLZ, Ort Anspruchsteller (bei Haftpflichtschäden) / verletzte Person (bei Unfallschäden) Name Anschrift Telefonnr. polizeilich gemeldet am Schadentag Dienststelle Tagebuchnr. Schadenhergang Voraussichtliche Schadenhöhe (bei Sachschäden) bis 500,- Euro 500,- Euro bis 1.500,- Euro 1.500,- Euro bis 5.000,- Euro über 5.000,- Euro Schadenaufstellung (bei Sachschäden) Gegenstand Anschaffungszeitpunkt Anschaffungspreis Art und Umfang der Beschädigung Forderung Erklärung des Versicherungsnehmers: Die mit der Schadenbearbeitung im Zusammenhang stehenden Daten werden gespeichert und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt. Ort, Datum Unterschrift Versicherungsnehmer

5 Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung Generali Versicherung AG (Versicherungsgesellschaft) Hamburg, den (Ort) An (Datum) SPD-Landesverband Berlin (Name des Veranstalters/Versicherungsnehmers) Müllerstraße 163, Berlin (Ort) Betreff: Errichtung von politischen Informationsständen und Durchführung von politischen Informationsveranstaltungen (Bezeichnung der Veranstaltung) am: im Jahr 2016 (Veranstaltungstag[e]) Versicherungsschein- bzw. Mitglieds - Nr.: SPD - Vertragsbaustein A Bestätigung Wir bestätigen, dass im Rahmen und Umfang der oben bezeichneten Versicherung Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts gemäß den Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu 29 Abs. 2 StVO (Randnummern 20-23) für die Vorbereitung und Durchführung der oben bezeichneten Veranstaltung besteht. - Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf alle Risiken im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Anhängern. Hiervon ausgenommen sind Risiken, die durch Versicherungen nach dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter abzusichern sind ( 1 PflVG) oder für die in gleicher Weise und in gleichem Umfang wie beim Bestehen einer KFZ-Haftpflichtversicherung einzutreten ist ( 2 Abs. 2 PflVG). - Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf öffentlich-rechtliche Ansprüche (wie z.b. straßenrechtliche Erstattungsansprüche) Individuell gemäß Vertragsinhalt anzupassen (zutreffende Alternative bitte ankreuzen): Die Versicherungssummen betragen je Versicherungsfall Euro für Personenschäden (innerhalb dieser Versicherungssumme ohne weitere Begrenzung für die einzelne Person), Euro für Sachschäden und Euro für Vermögensschäden. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden (innerhalb dieser Versicherungssumme ohne weitere Begrenzung für die einzelne Person), Euro für Vermögensschäden. _ Euro pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden (innerhalb dieser Versicherungssumme ohne weitere Begrenzung für die einzelne Person). Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle anlässlich dieser Veranstaltung beträgt das 2_-fache dieser Versicherungssummen. Sebold-Bender (Unterschrift) Sommer (Name in Druckschrift und/oder Stempel)

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