Baden, 21. Mai Der Stadtrat an den Einwohnerrat
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- Mathilde Adler
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1 Baden, 21. Mai 2012 Der Stadtrat an den Einwohnerrat 32/11 Postulat Markus Schneider vom 17. Mai 2011 betreffend Videoüberwachung an kritischen Punkten in der Stadt Baden; Bericht und Antrag auf Abschreibung Antrag: Das Postulat Markus Schneider vom 17. Mai 2011 betreffend Videoüberwachung an kritischen Punkten in der Stadt Baden sei nach Kenntnisnahme vom Bericht des Stadtrats als erledigt von der Kontrolle abzuschreiben. Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Das Wichtigste in Kürze - Objektbezogene Videoüberwachungsanlagen haben in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, Straftaten wie Sachbeschädigungen und schweren Körperverletzungen aufzuklären und sind deshalb wichtig für das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. - In der Stadt Baden werden zurzeit acht Parkhäuser und acht weitere Objekte videoüberwacht. Zudem werden bei Schulanlagen und gewissen Wertstoffsammelstellen je nach Bedarf mobile Kameras eingesetzt. - Durch das Aufstocken des Polizeikorps, die stetig erhöhte uniformierte Polizeipräsenz und mit diversen ergänzenden präventiven Massnahmen im Rahmen des Projekts "Sicherheit im öffentlichen Raum" wird dem Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zusätzlich Rechnung getragen. - Weitere Orte, die dringend videoüberwacht werden müssten, gibt es zurzeit keine.
2 1 Postulat Herr Markus Schneider verweist in seinem Postulat vom 17. Mai 2011 auf den Nutzen von Videoüberwachung, um Straftatbestände zu klären Gewaltausschreitungen in der Stadt Baden vorzubeugen. Es soll geprüft werden, wo durch das Installieren zusätzlicher Videoüberwachungsanlagen das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung erhöht werden kann und ob die bestehenden Standorte besser genutzt werden können. Ein Vergleich mit anderen Städten sei anzustellen, und zudem aufzuzeigen, mit welchen ergänzenden, präventiven Lösungsansätzen das Sicherheitsempfinden verbessert werden könne. 2 Ausgangslage Vor mehr als zehn Jahren wurde begonnen, öffentliche und private Parkhäuser mit Videokameras zu überwachen, weil Sachbeschädigungen an Fahrzeugen und Sprayereien an den Liegenschaften damals stark zugenommen hatten. Dank dieser Massnahme sind praktisch keine Sachbeschädigungen mehr zu verzeichnen. Die neulich aufgetretenen Fälle von Vandalismus - speziell an Barrieren - sind dank den Kameras alle restlos aufgeklärt worden. Die Erfahrungen mit den bestehenden Videoüberwachungsanlagen sind durchwegs positiv. Eine Videoüberwachung schreckt Täter ab, wodurch offensichtlich weniger Sachbeschädigungen begangen werden. Im öffentlichen Raum sind diverse Delikte dank der Überwachung aufgeklärt worden. Der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen muss stets verhältnismässig sein. Aus Sicht der Polizei muss eine Videoüberwachung nicht nur deshalb sorgfältig geprüft werden, sondern auch, weil eine übertriebene Überwachung sich auch kontraproduktiv auswirken kann. Der Stadtrat will deshalb weitere Anlagen nur zurückhaltend bewilligen. Überwacht werden sollen möglichst nur Objekte und nicht der öffentliche Raum. 3 Bestehende Videoanlagen in Baden Die meisten Videokameras (65 %) in der Stadt Baden sind in folgenden privaten und öffentlichen Parkhäusern angebracht: Parkhaus Anzahl Kameras (total 121) Ländli 13 Klösterli 6 Tunnel 13 Theaterplatz 9 Bahnhof 37 Gstühl 22 Gartenstrasse 9 Schmiede 12 Das Parkhaus Zentrum in Ennetbaden mit zehn Kameras ist ebenfalls bei der Stadtpolizei angegliedert. Videoüberwacht sind alle Ein- und Ausgänge (Barrieren) sowie die Kassen. Alle Bilder der Parkhäuser gelangen auf die Einsatzzentrale der Stadtpolizei und werden nach sieben Tagen automatisch überspielt. Weiter werden folgende neuralgischen Objekte videoüberwacht: Seite 2 von 7
3 Objekt Anzahl Kameras (total 71) MetroShop 12 BBB Martinsberg 30 Limmatsteg und Lift 6 Amtshaus 3 Stadtturm 1 Poller Eingangspforte bei UBS 1 Unterführung Stadtturmstrasse 13 Gstühl-Platz 5 Die Aufzeichnungen bei der Berufsfachschule Berufsbildung Baden werden auch dort zentral in einem Raum gespeichert, zu dem nur die Polizei im Bedarfsfall für Auswertungen Zugang hat. Alle anderen Aufnahmen gelangen ebenfalls in die Einsatzzentrale der Stadtpolizei und werden nach sieben Tagen automatisch überspielt. Mobile Kameras Mit mobilen Kameras werden - je nach Bedarf - Schulanlagen (Abteilung Liegenschaften) sowie gewisse Werkstoffsammelstellen (Abteilung Werkhof) überwacht. Die Aufnahmen werden hier nach 72 Stunden automatisch überspielt. 4 Überprüfung der bestehenden Videoanlagen Die Stadtpolizei hat die bestehenden Anlagen mit hoher Priorität überprüft. Die Technik der Anlage im Metroshop ist ungenügend. Zwar konnten viele Straftäter dank den Aufnahmen überführt werden, es gibt aber viele tote Winkel. Die Abteilung Liegenschaften möchte 13 weitere Kameras installieren, um auch die toten Winkel und die Anlieferungen bei der Post (Gleis 1) zu überwachen, wo es regelmässig zu Polizeieinsätzen kommt. Die alten Kameras müssen durch leistungsfähigere Geräte ersetzt werden. Der Datenschutzbeauftragte des Kantons hat die Situation vor Ort begutachtet und die Bewilligung in Aussicht gestellt. Die Installation der Kameras wird bis Ende Juni abgeschlossen sein. Der Limmatsteg nach Ennetbaden hat sich schon öfters als Hotspot erwiesen. Nicht selten kommt es zu Sachbeschädigungen durch Heimkehrende mitten in der Nacht und sogar zu Raubüberfällen. Die Kameras beim Limmatsteg liefern wegen der schwachen Beleuchtung unbefriedigende Aufnahmen. Nachtaufnahmen konnten nicht ausgewertet werden, weil die Bildqualität sehr schlecht ist. Der Stadtrat hat deren Ersatz zusammen mit weiteren Massnahmen des Werkhofs im Frühjahr 2011 bewilligt. Die Kosten (die Hälfte trägt die Gemeinde Ennetbaden) sind im Budget 2012 eingestellt (Budgetkredit , CHF 30'000). Die neuen Kameras ermöglichen auch Nachtaufnahmen und werden nach den Sommerferien 2012 installiert. Die Bildqualität der Kameras im Bereich der BBB ist ebenfalls schlecht. Zuständig für diese ist indessen die Schulleitung. Die Stadtpolizei ist nur in Zusammenhang mit einer allfälligen Auswertung damit konfrontiert, wozu es bis jetzt selten gekommen ist. Die Stadtpolizei erachtet deshalb ein Erweitern dieser Anlage nicht als dringend. Nur das Gebiet beim Nordportal und beim künftigen Jugendkulturlokal in der Alten Schmiede müssen im Rahmen des Umbaus neu beurteilt werden. Seite 3 von 7
4 Die Videoüberwachung der Poller beim Haupteingang der UBS dient nicht nur der Überwachung, sondern vor allem der Zufahrt berechtigter Fahrzeuge (z.b. Taxi), deren Fahrer keinen eigenen Schlüssel haben. Die Poller werden von der Alarmstelle der Stadtpolizei bedient. Die Videoüberwachung allfälliger weiterer automatischer Polleranlagen ist unabdingbar, damit Schadenverursachende eruiert werden können und Missbrauch verhindert werden kann. Im Bereich Unterführung Stadtturmstrasse ist von privater Seite eine verbesserte Videoüberwachung gefordert worden, um allfällige Sachbeschädigungen an Schaufenstern besser ahnden zu können. Ein Erweitern der Videoüberwachung ist aber angesichts der unverhältnismässig hohen Kosten von über CHF 120'000 und bisher noch nicht vorgekommener Sachbeschädigungen an Glas-Wandverkleidungen und Brunnen sistiert worden. 5 Überprüfung weiterer neuralgischer Standorte in Baden Orte, an denen sich Jungendliche oder Randständige versammeln und wo es vermehrt zu Polizeieinsätzen kommt, könnten sich aus Sicht der Polizei schnell zu Hotspots entwickeln. Eine dissuasive Überwachung von Orten wie dem Unteren Bahnhofplatz, dem Theaterplatz oder dem alten Friedhof Bruggerstrasse wäre gelegentlich von Nutzen. Im Fokus einer solchen Überwachung stünde jedoch das Subjekt und nicht mehr das Objekt, weshalb sie vom Datenschutzbeauftragten aus Datenschutzgründen kaum bewilligt würde. Zudem entspräche sie auch nicht der Strategie des Stadtrats. Die meisten aus Sicht der Polizei neuralgischen Punkte (Hotspots) werden schon videoüberwacht. Die noch fehlende Videoüberwachung im Bereich Schulhausplatz (Glasunterführung und Tunnelgarage) ist im Projekt Schulhausplatz vorgesehen. Es ist sichergestellt, dass die Stadtpolizei zu gegebener Zeit einbezogen wird. Ein vorgezogenes Provisorium würde sich aufgrund viel zu hoher Kosten und angesichts der zurzeit wenigen Einsätze der Stadtpolizei nicht lohnen. In der Unterführung Sterk waren 2009 wiederholt kostspielige Einsätze der Feuerwehr nötig, weil die WC-Anlagen in Brand gesetzt wurden. In den vergangenen zwei Jahren waren aber weder Einsätze der Feuerwehr noch der Stadtpolizei nötig. Eine Videoüberwachung an diesem Ort ist deshalb zurzeit kein Thema. Weitere Orte, an denen eine Videoüberwachung dringend erforderlich wäre, gibt es zurzeit nach Ansicht der Stadtpolizei nicht. 6 Rahmenbedingungen, gesetzliche Grundlagen Die Videoüberwachung ist in 20 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) vom 24. Oktober 2006 sowie 11 und 20 der Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (VIDAG) vom 26. September 2006 geregelt. Gemäss 20 Abs. 1 IDAG dürfen öffentliche Organe öffentlich zugängliche Räume mit optischelektronischen Anlagen beobachten, wenn dies erforderlich ist, um eine öffentliche Aufgabe zu erfüllen oder ein Hausrecht wahrzunehmen und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen (Verhältnismässigkeit zwischen dem konkreten Überwachungszweck und dem durch die Überwachung verursachten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen). Jede vom Stadtrat vorgesehene Videoüberwachung muss von der kantonalen Beauftragten für Datenschutz und Öffentlichkeit bewilligt werden. Für Seite 4 von 7
5 jede Anlage ist zudem gemäss 11 VIDAG eine Verordnung erforderlich, die folgende Angaben enthält: - Zweck der Überwachung, - Bezeichnung der Person oder Stelle, die mit der Durchführung der Überwachung betraut wird und die Date bearbeiten, insbesondere auswerten darf, - Bezeichnung der Gebäude und Örtlichkeiten, die überwacht werden, - Bestimmen der Überwachungszeiten, - Festlegung, ob die Daten gespeichert werden und allenfalls wie lang. Die von der Bundesverfassung geschützten Grundrechte auf Privatsphäre und auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 13 BV) sind in jedem Fall einzuhalten und dürfen nicht verletzt werden. 7 Vergleich mit anderen Städten Die Stadtpolizei hat bei mehreren Städten detaillierte Angaben zu deren Videoüberwachung eingeholt. Zu erwähnen ist, dass die Stadtverwaltungen vielerorts die Kameras in privaten Parkhäusern nicht erfasst haben und teilweise keine Angaben zur genauen Anzahl gemacht worden sind. Luzern (total 46 Kameras): In Luzern werden öffentliche Bauten (Stadthaus, Parkanlage, Bibliothek und Sozialzentrum) mit insgesamt 21 Kameras überwacht. Im öffentlichen Raum werden der Bahnhofplatz vor dem KKL mit sechs und die zwei historischen Holzbrücken mit insgesamt 19 Kameras überwacht. Die Parkhäuser sind privat. Brugg (total 22 Kameras): In Brugg werden im öffentlichen Raum drei Schulanlagen mit 13 Kameras und vier Plätze mit je einer Kamera videoüberwacht. Diese vier Kameras dienen primär der Verkehrsüberwachung. Von den Verwaltungsliegenschaften wird nur das Gebäude der Stadtpolizei überwacht (keine Angabe zur Anzahl Kameras). In einem Parkhaus werden Barrieren und Kassen erfasst. Aarau (total 44 Kameras): In Aarau werden drei Parkhäuser (Kameras auf Barrieren und Kassen gerichtet), ein Velounterstand und zwei Schulanlagen videoüberwacht. Olten (total 13 Kameras): In Olten werden mit der SBB zwei Personenunterführungen und der Bahnhofplatz videoüberwacht. Die Parkhäuser sind privat. 8 Ergänzende präventive Massnahmen der Stadtpolizei Baden Die verschiedenen sicherheitsrelevanten Themen sind aufgrund der negativen Vorkommnisse im öffentlichen Raum mit tätlichen Auseinandersetzungen im Frühling 2007 analysiert worden. Die Analyse hat ergeben, dass den negativen Verhaltensweisen nur mit einem interdisziplinären Ansatz wirksam begegnet werden kann. Der Stadtrat hat deshalb das interdisziplinäre Projekt "Sicherheit im öffentlichen Raum" unter Einbezug von Schule, Jugendarbeit, Werkhof, Gewerbepolizei und Polizei ins Leben gerufen. Als Sofortmassnahme ist auch das Polizeikorps aufgestockt und die Patrouillenpräsenz massiv erhöht worden. Das Projekt beinhaltet Massnahmen Seite 5 von 7
6 wie die bestens funktionierende aufsuchende Jugendarbeit mit dem Teilprojekt Comtainer, einen Wirtekodex, um für die Alkoholproblematik unter den Jugendlichen zu sensibilisieren, sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Stadtpolizei und den verantwortlichen Clubbetreibern durch Roundtable-Gespräche. Die Stadtpolizei arbeitet an neuralgischen Tagen und Orten auch vermehrt mit privaten Sicherheitsdiensten zusammen, um das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stärken. Die stetig gesteigerte uniformierte Polizeipräsenz ist ebenfalls ein wichtiges präventives Sicherheitsinstrument. Die Stärkung der sozialen Kontrolle an Grossanlässen sowie dank attraktiven und offenen Plätzen ist ebenfalls stark spürbar. Das frühe Einbeziehen und die Einflussnahme der Abteilung Öffentliche Sicherheit bei Neubauprojekten hilft ebenfalls mit, künftige Sicherheitsrisiken zu erkennen. 9 Reporting, Erfolge dank Videoüberwachung Dank Videoüberwachung konnten die in der Beilage aufgelisteten Tatbestände aufgeklärt und die Täter überführt werden. 10 Fazit Objektbezogene Kameras haben in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, Straftaten wie Sachbeschädigungen und schweren Körperverletzungen aufzuklären und sind deshalb wichtig für das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. Wichtig sind dabei die Qualität der gelieferten Bilder und ein zeitgerechtes Instandstellen von Kameras zur Überwachung möglicher Hotspots. Nach Ansicht der Stadtpolizei gibt es zurzeit keine weiteren Orte, die dringend videoüberwacht werden müssten. Sollten neue und objektbezogene Überwachungen sich künftig aufdrängen, wird die Stadtpolizei dem Stadtrat situativ beantragen, den Einsatz von Videokameras zu prüfen. * * * * * Beilage: Reporting über dank Videoüberwachung geklärte Straftaten Auflageakten: - Postulat Markus Schneider vom 17. Mai Beantwortung des Postulats Serge Demuth vom 15. Dezember Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) - Verordnung zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (VIDAG) - Verordnung für die Überwachung öffentlicher Bauten und Anlagen vom Kantonale Richtlinien für Videoüberwachung Kanton Aargau Seite 6 von 7
7 Beilage Dank Videoüberwachung geklärte Straftaten Datum Ort Ereignis Straftatbestand StGB Löschwasserbecken Gewalt Körperverletzung StGB Löschwasserbecken Gewalt Körperverletzung StGB 123 Unterführung Schlossberg Schlägerei mit Körperverletzung StGB 123 und Raufhandel Körperverletzung StGB Löschwasserbecken Drohung mit Waffe Drohung StGB Limmatsteg Spanner Sexuelle Belästigung StGB PH Tunnel Raub Schlägerei Raub StGB 140 und Körperverletzung StGB Bahnhofplatz Pickwick Outlaws / Hells Angels Gefährdung des Lebens StGB 129 und Körperverletzung StGB Bahnhofplatz Nichtgenügen Nichtanzeigen eines Verkehrsunfalls StGB 90/1 SVG Schlossbergplatz / PH Schlägerei mit Körperverletzung StGB.123 und Raufhandel Tunnel Körperverletzung StGB 133 SMS, Telefonbelästigung MetroShop Missbrauch einer Fernmeldeanlage StGB PH Tunnel Schlägerei mit Körperverletzung Körperverletzung StGB.123 und Raufhandel StGB 133 Nachfahralarme 2011 PH Bahnhof 10 PH Ländli 4 PH Tunnel 6 PH Theaterplatz 2 Nachfahralarme 2012 PH Bahnhof 3 PH Ländli 1 PH Tunnel 2 PH Theaterplatz 2 Beschädigungen 2011 Schranke PH Bahnhof 3 Absperrpfosten Tunnel 2 Schranke PH Tunnel 2 Beschädigungen 2012 Schranke PH Bahnhof 2 Absperrpfosten Tunnel 2 Schranke PH Tunnel 2 Anzahl Ereignisse Seite 7 von 7
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