HOAI 2013 in der Praxis Planen und Bauen im Bestand

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1 Ausschuss der Verbände und Kammern HOAI 2013 in der Praxis Verband Beratender Ingenieure Hessen Seite Dr.- Ing. Erich Rippert 27. März 2014

2 HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 3 Objektplanung für Ingenieurbauwerke HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 4 Objektplanung für Verkehrsanlagen Leistungen im Bestand Seite 2

3 Mitzuverarbeitende Bausubstanz 2 Begriffsbestimmungen, Abs. 7: Mitzuverarbeitende Bausubstanz ist der Teil des zu planenden Objekts, der bereits durch Bauleistung hergestellt ist und durch Planungs- oder Überwachungsleistungen technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird. Seite 3

4 Mitzuverarbeitende Bausubstanz 4 Anrechenbare Kosten, Abs.(3): Der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Sinne des 2 Abs.(7) ist bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen. Umfang und Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz sind zum Zeitpunkt der Kostenberechnung objektbezogen zu ermitteln und schriftlich zu vereinbaren. Seite 4

5 Ansatz zur Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz Menge der mitzuverarbeitenden Bausubstanz X Neuwert X Abminderungsfaktor Seite 5

6 Menge ist objektspezifisch festzulegen. Neuwert ist der ortsübliche Preis für die Neuherstellung zum Zeitpunkt der Kostenberechnung. Abminderungsfaktor berücksichtigt den Zustand der mitzuverarbeitenden Bausubstanz sowie den Grad der Mitverarbeitung in den einzelnen Leistungsphasen. Er ist fachspezifisch. Seite 6

7 Abminderungsfaktoren nach BMWI-Gutachten für die Objektplanung Ingenieurbauwerke Zustandsfaktor: 1,0 bis 0,7 je nach Erhaltungszustand Leistungsfaktor: 0,74 für die Leistungsphasen 1 bis 9 Seite 7

8 BMWi- Gutachten von Prof. Schach u.a. Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Leistungsphase 1 und 2 0,9 Leistungsphase 3 0,8 Leistungsphase 4 0,7 Leistungsphase 5 1,0 Leistungsphase 6 und 9 0,5 Leistungsphase 7 0,6 Leistungsphase 8 0,4 Summe LP 1 bis LP 9 0,74 örtliche Bauüberwachung 0,5 Seite 8

9 Umbauzuschlag 44 Honorare für Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken, Abs.6: Für Umbauten und Modernisierungen von Ingenieurbauwerken kann bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag gemäß 6 Abs.(2) Punkt 5 bis 33 % schriftlich vereinbart werden. Gleiches gilt nach 48, Abs.6 für Verkehrsanlagen! Seite 9

10 Ingenieurbauwerke Bestimmung des Zuschlags auf das Honorar aufgrund des Mehraufwands bei Umbauten oder Modernisierungen von Ingenieurbauwerken nach 41 Nr. 1 bis 7 im Teil 3 Abschnitt 3 HOAI Die Prozentzahlen in dieser Tabelle beziehen sich auf eine Zuschlagshöhe bis 33%, die für Leistungen bei Ingenieurbauwerken gemäß 44 Absatz 6 im Abschnitt 3 Teil 3 HOAI 2013 bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad gilt. Mehraufwand gegenüber Neubauten Kategorie Gewichtung Kriterien kein wenig üblich viel sehr viel vereinbart Integration > 11 Wie zum Beispiel: Auseinandersetzung und Berücksichtigung vielfältiger Bedingungen und Zwängen im Bestand; Einbindung, Anpassung oder Übernahme von Vorgaben aus Konstruktion, Technik (z.b. VPT) und Gestaltung; Mehrere Maßnahmen an einem Objekt; Neue Prozess- und/oder Verfahrenstechnik in vorhandene und zu erhaltene Anlagen intergrieren; Zusätzliche Fachplanungen/Gutachten; Zusätzliche Maßnahmen aufgrund behördlicher Auflagen; Änderung der Anforderung / Nutzung; Anpassung heutiger Anforderungen an den Bestand; usw. Seite 10

11 Mehraufwand gegenüber Neubauten Kategorie Gewichtung Kriterien kein wenig üblich viel sehr viel vereinbart Flexibilität > 5 Wie zum Beispiel: Diskontinuierlicher Planungsablauf durch Terminbindungen und mögliche Unterbrechungen; Ergänzung der Ausführungsplanung aus Anforderungen im Bestand; alternative Baukonstruktionen; Anpassung der Bausubstanz an gültige Vorschriften und Normen; Betrachtung der Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Soziales); usw. Risiko ,5 3 > 3 Wie zum Beispiel: Haftungsrisiko; Kostenrisiko; Verkehrssicherung; Vorhandene Schadensbilder / Vorschädigung der Bausubstanz; usw. Komplexität > 5 Wie zum Beispiel: Erschwernisse bei den Kostenermittlungen; Erschwernisse bei der Kostenkontrolle; Mehraufwand bei der Rechnungsprüfung; Zusätzliche Aufmaßkontrolle überdeckter Bauteile; Mischung von Vorschriften und Normen aus Errichtung und Stand der Technik; usw. Seite 11

12 Mehraufwand gegenüber Neubauten Kategorie Gewichtung Kriterien kein wenig üblich viel sehr viel vereinbart Organisation > 9 Wie zum Beispiel: Längere Bauzeit als ein Neubau; Laufender Betrieb während der Bauzeit; Hohe Baustellenpräsenz; Personalschutz beim Eingriff in die mitzuverabeitende Bausubstanz (z.b. Schwarz-Weiss-Technik oder Einhausungen); Provisorien; Substanzsicherung in Zwischenbauzuständen; erhöhte Anzahl der Planungsbeteiligten aufgrund zusätzlicher Untersuchungen, Finanzierungen, Zwischenzustände; usw. Summe der Wichtung 33 Maximale Zuschlagshöhe in Honorarzone I, II und III: 33,00% Zuschlagshöhe in Honorarzone IV und V nach oben offen Vereinbarter Zuschlag 0,00% Seite 12

13 Grünes Heft: Kosten Arbeitshilfen zur Bestimmung der anrechenbaren aus mitzuverarbeitender Bausubstanz und des Zuschlags für Umbauten und Modernisierungen Erscheinungstermin: ca. Juni 2014 Seite 13

14 Informationen erhalten Sie unter Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 14

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