Konzept Berufliche Massnahmen (Ausbildungen/Dienstleistungen im Auftrag der Invalidenversicherung)
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- Siegfried Oldwig Mann
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1 Konzept Berufliche Massnahmen (Ausbildungen/Dienstleistungen im Auftrag der Invalidenversicherung) 1. Einleitung Seit 1983 bietet unsere Stiftung Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderungen (mehrheitlich geistige Behinderungen sowie auch psychische Behinderungen) an. Ab 1990 werden auch Wohnplätze angeboten, womit zusammen mit den Beschäftigungsplätzen ein umfassendes regionales Angebot besteht, mit heute: Arbeitsplätzen in Werkstatt/Hauswirtschaft (geschützte Arbeit); - 28 Arbeitsplätzen in Werkateliers (Beschäftigungsplätze); - 51 Wohnplätzen. Im Auftrag der IV-Stelle(n) bieten wir seit Bestehen der Stiftung Ausbildungen an. In der Regel haben wir heute ca Lernende in Ausbildung. 2. Angebot Unser Angebot an Ausbildungen (erstmalige berufliche Ausbildung nach Art. 16 IVG) umfasst die folgenden Berufe: 2.1. IV-Anlehre / Praktische Ausbildung nach INSOS (PrA) Die Dauer der Ausbildung richtet sich nach dem Rundschreiben 299: Zweijährige praktische Ausbildung nach INSOS oder einjährige IV-Anlehre. Grundausbildungen im technischen Bereich (Abteilungen Ausrüsterei, Kunsthandwerk, Mechanik, Montage): - Praktiker/in Elektroarbeiten PrA/IV-Anlehre - Praktiker/in Industrie PrA/IV-Anlehre - Praktiker/in Kunsthandwerk PrA/IV-Anlehre - Praktiker/in Logistik PrA/IV-Anlehre - Praktiker/in Mechanik PrA/IV-Anlehre Grundausbildungen im hauswirtschaftlichen Bereich (Küche, Hausdienst, Wäscherei): - Praktiker/in Betriebsunterhalt PrA/IV-Anlehre (Hauswartpraktiker/in IV-Anlehre) - Praktiker/in Hauswirtschaft PrA/IV-Anlehre - Praktiker/in Küche PrA/IV-Anlehre - Praktiker/in Restauration PrA/IV-Anlehre - Praktiker/in Wäscherei PrA/IV-Anlehre 2.2. EBA/EFZ Grundausbildungen mit eidgenössischem Berufsattest (EBA): - Hauswirtschaftspraktiker/in EBA - Küchenangestellte/r EBA - Restaurationsangestellte/r EBA Grundausbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ): - Fachmann/Fachfrau Hauswirtschaft EFZ - Fachmann/Fachfrau Betriebsunterhalt EFZ - Koch/Köchin EFZ QM K rha
2 3. Konzept Praktische Ausbildung nach INSOS (PrA) / IV-Anlehre 3.1. Einleitende Bemerkungen Die praktische Ausbildung (IV-Anlehre, resp. praktische Ausbildung nach INSOS) ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, sich im Arbeitsleben, aber auch im gesellschaftlichen Umfeld und in der eigenen Lebensgestaltung zu integrieren: - Berufsausbildung/Vorbereitung auf Arbeitsleben Die praktische Ausbildung bildet die Lernenden für eine Berufstätigkeit aus. Im Idealfall kann sie zu einer Eingliederung im 1. Arbeitsmarkt führen (allenfalls über eine nachgelagerte EBA-Ausbildung in der freien Wirtschaft). Wenn aufgrund des Grades der Behinderung eine Arbeit im geschützten Rahmen der Ausbildung nachfolgt, werden in der praktischen Ausbildung die notwendigen Grundfertigkeiten gelernt. Auch die Eingliederung einer Person mit einer stärkeren Behinderung in einer geschützten Werkstätte kann persönlich wie volkswirtschaftlich als Erfolg gewertet werden, wenn eine Teilleistung in produktionsorientiertem Umfeld (anstelle einer unter Umständen lebenslangen Tätigkeit an einem Beschäftigungsplatz) erreicht werden kann. - Gesellschaftliche Integration Die Absolvierung einer Ausbildung (entsprechend dem Normalisierungsprinzip) in einer Gruppe von Schulabgängern ermöglicht den Jugendlichen/jungen Erwachsenen eine stärkere Integration in ihrem Umfeld. - Lebensgestaltung Ganz entscheidend sind die lebenspraktischen Unterrichtseinheiten, damit auch Menschen mit einer stärkeren Behinderung möglichst selbständig ihr Leben gestalten können (Arbeitsweg, Fahrplan lesen, usw.). Diese Fähigkeiten stehen in Wechselwirkung zur Integration im Arbeitsleben und können diese stark unterstützen (z.b. Selbständigkeit am Arbeitsplatz, ausgebildete Selbstkompetenzen sind auch in der Arbeit hilfreich, usw.). Nicht zuletzt erleben wir immer wieder, wie wichtig der Abschluss einer offiziellen Ausbildung für die Lernenden selber ist: Der Stolz, auch ein Diplom zu haben und später im Leben auf die Ausbildungszeit zurückschauen zu können, ist eine wichtige Motivationsquelle. Die Lernenden erhalten den Ausweis der INSOS, entweder für die zweijährige praktische Ausbildung nach INSOS oder für die einjährige IV-Anlehre Ausbildungsprogramme Die praktischen Ausbildungen richten sich nach den jeweiligen Ausbildungsprogrammen (für Details siehe die entsprechenden Dokumente) Interne Schulung a) Organisation/Allgemeines: Wir führen die schulische Ausbildung mit je einer Lehrperson im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich in unseren hauseigenen Schulungsräumen durch. Die Lektionen sind in den jeweiligen Ausbildungsprogrammen beschrieben. Die Schulung erfolgt in Kleingruppen (in der Regel 2 Lernende) oder in 1:1-Betreuung entsprechend der Bildungsstufe, welche in der Schnupperzeit und allenfalls einem Eintrittstest am Anfang der Ausbildung ermittelt wird. Durch diese individuelle Förderung können optimale Lernerfolge ermöglicht werden. b) Fachliche Ausbildung: Die Fachausbildung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Abteilungen, in denen die fachliche Ausbildung absolviert wird (Beispiel: Die Benutzung der Zählwaage wird mit der Lehrperson geübt und trainiert, danach erfolgt der Einsatz im Produktionsprozess). Eine erste Grundausbildung beinhaltet den Umgang mit den üblichen Werkzeugen/Geräten (Beispiel für technischen Bereich: Zangen, Kluppen, Schraubenzieher verschiedener Art, QM K Konzept Berufliche Massnahmen / Seite 2 von 7
3 Messer, Schaber, Hämmer, Feilen usw. und der Umgang mit verschiedenen Messmitteln für Längen, Volumen und Gewichte). Die Ausbildung basiert danach im Wesentlichen in Absprache mit den Abteilungen auf deren Apparaten, Geräteschaften und Arbeitsprozessen. Dies mit dem Ziel, dass die Lernenden das Gelernte in den Abteilungen praktisch umsetzen können. c) Allgemeinbildung / lebenspraktische Bildung: Im Bereich der Allgemeinbildung werden folgende Themen behandelt: - Mathematik: Rechnen (in den Grundrechenarten), Zählen, Schätzen, Zahlenverständnis; - Sprache: Sprechen, Sätze bilden, Lesen, Textverständnis, Schreiben; - Lebenskunde: Selbständigkeit (Umgang mit Geld, Verkehr usw.), soziales Verhalten; - Allgemeinbildung: Geographie, Geschichte usw.; - EDV-Kenntnisse; immer entsprechend den jeweiligen Lernmöglichkeiten. d) Sport: Wie Lernende, welche in die Gewerbeschule gehen, haben auch PrA-Lernende mindestens eine Lektion Sport. Hier wird vor allem darauf geachtet, die Lernenden unter Berücksichtigung allfälliger körperlicher Beeinträchtigungen genügend Bewegung erhalten. Im Übrigen weisen wir die Lernenden auf Sportangebote von Vereinen, sowie die Angebote von Plusport und Insieme ect. hin Betreuungskonzept Die Betreuung ist wie folgt geregelt: a) Ausbildungsverantwortliche/r: Der/die Ausbildungsverantwortliche ist hauptverantwortliche Ansprechperson für die Lernenden, aber auch für IV und Dritte (Eltern, Vormund usw.) sowie für die gesamte Organisation der Ausbildung (Schnuppern, Eintritt, Abschluss usw.). Er/sie ist Lehrperson für die interne Schulung. Wir verfügen über je eine/n Ausbildungsverantwortliche/n für technische und hauswirtschaftliche Ausbildungen. Es stehen je 10 Stellenprozente pro lernende Person zur Verfügung. b) Abteilungsleiter/in (Lehrmeister/in): Die Abteilungsleitung ist verantwortlich für die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz. Sie gewährleistet Anleitung, Verteilung der Arbeiten usw. Pro Abteilung haben wir in der Regel maximal 2 Lernende. Für die Betreuung einer lernenden Person stehen jeweils 15 Stellenprozente zur Verfügung. Die Abteilungsleitung prüft die praktischen Fähigkeiten und erstellt zusammen mit dem Ausbildungsverantwortlichen die entsprechenden Kompetenznachweise. c) Bereichsleitungen: Die Bereichsleitung Arbeiten nimmt die Gesamtverantwortung für die Ausbildungsplätze wahr und steht für Fragestellungen und bei etwaigen Schwierigkeiten den Lernenden und allen Beteiligten zur Verfügung Ablauf Der Ablauf ist wie folgt: 1. Anfrage/Vorgespräch In der Regel erhalten wir Anfragen direkt von der IV-Stelle, oder von der Lehrstellen suchenden Person selber, Eltern/gesetzlichen Vertreter oder von der (Sonder-) Schule im Verlauf der letzten beiden Schuljahre. Der Schnuppereinsatz wird geplant und vorbesprochen. QM K Konzept Berufliche Massnahmen / Seite 3 von 7
4 2. Schnuppern Es wird eine Schnupperzeit von in der Regel zwei (maximal vier) Wochen vereinbart. In der Schnupperzeit erfolgt eine Beurteilung durch den/die Ausbildungsverantwortliche/n (schulische und praktische Fähigkeiten) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Berufsbildnern Es wird ein schriftlicher Schnupperbericht erstellt. 3. Auswertung Die Auswertung der Schnupperzeit und Planung des weiteren Vorgehens erfolgt in einem Gespräch mit dem/der Lernenden, den Eltern/gesetzlichen Vertretern, der IV- Berufsberatung sowie (nach Möglichkeit) einer Lehrperson der (Sonder-) Schule. 4. Eintritt Der Eintritt in den Betrieb und in die interne Schulung erfolgt gemäss der individuellen Planung und dem erstellten Stundenplan, entsprechend dem Ausbildungsprogramm. 5. Auswertung Probezeit Nach drei Monaten erfolgt ein Probezeitgespräch, in der Regel mit dem/der Lernenden und Eltern/gesetzlichen Vertreter. Wenn der Ausbildungserfolg fraglich scheint, wird immer auch die IV-Berufsberatung hinzugezogen. 6. Zwischenauswertung Ca. zwei bis drei Monate vor Ablauf des ersten Jahres erfolgt eine Besprechung aller Beteiligten mit der Klärung des weiteren Vorgehens (zweites Ausbildungsjahr, Eingliederung). Wird die Ausbildung nach einem Jahr abgeschlossen, so erfolgt eine interne Schlussprüfung und Erteilung eines Ausweises über eine einjährige praktische Ausbildung. 7. Zweites Ausbildungsjahr Die Ausbildung wird nach erfolgter Kostengutsprache der IV fortgesetzt entsprechend dem Bildungsplan. Nach Vorgabe der IV wird im zweiten Ausbildungsjahr ein bis zwei externe Praktika von mindestens 4 Wochen (in einem oder zwei Betrieben) in der freien Wirtschaft organisiert. 8. Schlussauswertung Vor Abschluss der Ausbildung erfolgt wiederum ein Gespräch aller Beteiligten über das weitere Vorgehen (Eingliederung, allenfalls Übertritt in Attestausbildung EBA usw.). 9. Schlussprüfung / Ausweis Diese wird intern durchgeführt. Bei Bedarf können externe Experten beigezogen werden Zeugnisse Halbjährlich wird ein ausführliches Semesterzeugnis/Bildungsbericht erstellt. Die Abschlussdokumentation enthält einen Ausbildungsausweis (Pra nach INSOS, resp. IV- Anlehre) sowie einen detaillierten Kompetenznachweis sowie das Schulzeugnis Eingliederung/Bewerbungscoaching Sofern eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt realistisch erscheint, erfolgt nach Absprache mit der IV-Berufsberatung eine entsprechende Unterstützung: Zusammenstellen eines Bewerbungsdossiers, Unterstützung bei Stellensuche. Eine Eingliederung im geschützten Bereich in unserer Stiftung oder in einer anderen Institution wird sorgfältig geplant und begleitet Berichterstattung Die Berichterstattung an die IV-Stelle erfolgt nach deren Vorgaben und den vorgegebenen Formularen in schriftlicher Form. Über Fragestellungen, Schwierigkeiten, längere Abwesenheiten usw. informieren wir aktiv in geeigneter Form (telefonisch, Mail, schriftlich). QM K Konzept Berufliche Massnahmen / Seite 4 von 7
5 3.9. Zusammenarbeit mit IV-Stellen und Dritten Eine gute Zusammenarbeit mit den IV-Stellen ist ein wichtiger Faktor für das Gelingen der Ausbildung. Auch mit Eltern, Vormundschaft, Ärzten und weiteren involvierten Fachstellen/Fachpersonen pflegen wir nach Möglichkeit eine enge Zusammenarbeit. Das Ziel dabei ist, dass alle mit der/dem Lernenden gemeinsam am gleichen Strick ziehen. 4. Konzept der EBA/EFZ-Ausbildungen 4.1. Einleitende Bemerkungen Die Lernenden besuchen die normale Gewerbeschule. Intern bieten wir den notwendigen Stützunterricht und die weitere notwendige Unterstützung (z.b. Verhaltenscoaching, Unterstützung bei Nachführung Lehrlingsordner, Unterstützung bei der Planung und Durchführung der Abschlussarbeit, Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung usw.) Ausbildungspläne Die EBA/EFZ-Ausbildungen richten sich nach den jeweiligen vom BBT anerkannten Bildungsplänen Interner Stützunterricht / Ausbildungscoaching Der interne Stützunterricht orientiert sich an den Bedürfnissen der lernenden Person gemäss den Zielen des Bildungsplanes, entsprechend den Rückmeldungen des Lehrmeisters und Rückmeldungen der Gewerbeschule. In der Regel wird wöchentlich eine Einheit von 2 Lektionen abgehalten. Ziel ist dabei insbesondere auch, die notwendigen Selbst- und Lernkompetenzen zu stärken. Ebenso wird die Lehrdokumentation überprüft und der Schulerfolg in der Gewerbeschule kontrolliert Betreuungskonzept Die Betreuung ist wie folgt geregelt: a) Ausbildungsverantwortliche/r: Der/die Ausbildungsverantwortliche ist hauptverantwortliche Ansprechperson für die Lernenden, aber auch für IV und Dritte (Eltern, Vormund usw.) sowie für die gesamte Organisation der Ausbildung (Schnuppern, Eintritt, Abschluss usw.). Er/sie ist Lehrperson für den Stützunterricht und übernimmt das Ausbildungscoaching. Wir verfügen über je eine/n Ausbildungsverantwortliche/n für technische und hauswirtschaftliche Ausbildungen. Es stehen je 10 Stellenprozente pro lernende Person zur Verfügung. b) Abteilungsleiter/in (Lehrmeister/in): Die Abteilungsleitung ist verantwortlich für die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz. Sie gewährleistet Anleitung, Verteilung der Arbeiten usw. Pro Abteilung haben wir in der Regel maximal 2 Lernende. Für die Betreuung einer lernenden Person stehen jeweils 15 Stellenprozente zur Verfügung. Die Abteilungsleitung sorgt für die praktische Ausbildung gemäss Bildungsplan. c) Bereichsleitungen: Die Bereichsleitung Arbeiten nimmt die Gesamtverantwortung für die Ausbildungsplätze wahr und steht für Fragestellungen und bei etwaigen Schwierigkeiten den Lernenden und allen Beteiligten zur Verfügung. QM K Konzept Berufliche Massnahmen / Seite 5 von 7
6 4.5. Ablauf Der Ablauf ist wie folgt: 1. Anfrage/Vorgespräch In der Regel erhalten wir Anfragen direkt von der IV-Stelle, oder von der Lehrstellen suchenden Person selber, Eltern/gesetzlichen Vertreter oder von der (Sonder-) Schule im Verlauf der letzten beiden Schuljahre. Der Schnuppereinsatz wird geplant und vorbesprochen. 2. Schnuppern Es wird eine Schnupperzeit von in der Regel zwei (maximal vier) Wochen vereinbart. In der Schnupperzeit erfolgt eine Beurteilung durch den/die Ausbildungsverantwortliche/n (schulische und praktische Fähigkeiten) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Berufsbildnern. Es wird ein schriftlicher Schnupperbericht erstellt. 3. Auswertung Die Auswertung der Schnupperzeit und Planung des weiteren Vorgehens erfolgt in einem Gespräch mit dem/der Lernenden, den Eltern/gesetzlichen Vertretern, der IV- Berufsberatung sowie (nach Möglichkeit) einer Lehrperson der (Sonder-) Schule. 4. Eintritt Der Eintritt in den Betrieb und in die Gewerbeschule erfolgt gemäss dem Bildungs- sowie dem Schulplan. 5. Auswertung Probezeit Nach drei Monaten erfolgt ein Probezeitgespräch, in der Regel mit dem/der Lernenden und Eltern/gesetzlichen Vertreter. Wenn der Ausbildungserfolg fraglich scheint, wird immer auch die IV-Berufsberatung hinzugezogen. 6. Zwischenauswertungen Der Ausbildungserfolg wird regelmässig überprüft. Die/der Ausbildungsverantwortliche und die Abteilungsleitung (Lehrmeister/in) besprechen sich regelmässig und analysieren zusammen mit der/dem Lernenden die erbrachten schulischen (Schulnoten) und praktischen Leistungen. Jedes Schulzeugnis wird im Sinne einer Zwischenauswertung mit der/dem Lernenden und bei Bedarf Eltern/gesetzliche Vertretung und IV-Berufsberatung besprochen. 7. Praktika In der Regel wird spätestens im letzten Ausbildungsjahr ein externes Praktikum von mindestens 4 Wochen (in einem oder zwei Betrieben) in der freien Wirtschaft organisiert. 8. Schlussauswertung Vor Abschluss der Ausbildung erfolgt wiederum ein Gespräch aller Beteiligten über das weitere Vorgehen (Eingliederung, allenfalls Übertritt in EFZ Ausbildung usw.). 9. Schlussprüfung / Diplom 4.6. Zeugnisse Schulzeugnisse werden von der Gewerbeschule erstellt. Die Abschlussdokumentation (z.b. Fähigkeitsausweis) richtet sich nach den eidgenössischen Vorgaben. Die Lernenden erhalten vom Lehrbetrieb ein Lehrabschlusszeugnis Eingliederung/Bewerbungscoaching Spätestens ein Jahr vor Abschluss der Ausbildung wird begonnen, ein Bewerbungsdossier zu erarbeiten, es findet ein Bewerbungstraining und Bewerbungscoaching, aufbauend resp. ergänzend zu den Angeboten der Gewerbeschule, statt. Das Ziel besteht immer darin, dass unsere LehrabgängerInnen eine Arbeitsstelle finden, sofern dies auf Basis ihrer Leistungen und Behinderung möglich ist. QM K Konzept Berufliche Massnahmen / Seite 6 von 7
7 4.8. Berichterstattung Die Berichterstattung an die IV-Stelle erfolgt nach deren Vorgaben und den vorgegebenen Formularen in schriftlicher Form. Über Fragestellungen, Schwierigkeiten, längere Abwesenheiten usw. informieren wir aktiv in geeigneter Form (telefonisch, Mail, schriftlich) Zusammenarbeit mit IV-Stellen und Dritten Eine gute Zusammenarbeit mit den IV-Stellen, resp. insbesondere der IV-Stelle Aargau, ist für das Gelingen der Ausbildung ein wichtiger Faktor. Eine enge Zusammenarbeit mit der Gewerbeschule ermöglicht die optimale Anpassung des Stützunterrichts und der praktischen Ausbildung. Auch mit Eltern, Vormundschaft, Ärzten und weiteren involvierten Fachstellen/Fachpersonen pflegen wir nach Möglichkeit eine enge Zusammenarbeit. 5. Externe Praktika / externe Lehrjahre Nach Möglichkeit und entsprechend den Vorgaben der IV organisieren wir während den Ausbildungen externe Praktikumsstellen bei Unternehmen in der Region (siehe oben), resp. bei EBA/EFZ die Absolvierung eines Ausbildungsjahres in der freien Wirtschaft (Beispiel: Koch im dritten Lehrjahr in Restaurant mit à la carte-küche). 6. Umschulungen Umschulungen nach Art. 17 IVG sind in den oben genannten EBA/EFZ-Berufen möglich. Erfolgreich führen wir zudem auch Umschulungen in den Bereich der Arbeitsagogik durch. In der Regel wird die schulische Ausbildung dazu in entsprechenden Modullehrgängen bei AGOGIS oder beim Institut für Arbeitsagogik (IfA) gebucht. 7. Abklärungen Auf Anfrage können wir im Einzelfall berufliche Abklärungen (Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, Berufseignung) durchführen. 8. Kosten Die Kosten richten sich nach der Leistungsvereinbarung mit der IV. QM K Konzept Berufliche Massnahmen / Seite 7 von 7
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