Die Stiftung als Instrument der privaten und unternehmerischen Vermögensnachfolge. Hamburg, den 10. Oktober 2012
|
|
- Meta Grosse
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Stiftung als Instrument der privaten und unternehmerischen Vermögensnachfolge Hamburg, den 10. Oktober 2012
2 Inhaltsverzeichnis I. Familienunternehmen in der Nachfolgesituation II. III. IV. Grundlagen der Vermögensnachfolge Besonderheiten der unternehmerischen Vermögensnachfolge Stiftungen in Deutschland V. Die Stiftung als Instrument der privaten und unternehmerischen Vermögensnachfolge
3 I. Familienunternehmen in der Nachfolgesituation
4 I. Familienunternehmen in der Nachfolgesituation Übersicht Nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) und gemäß der Studie Die größten Familienunternehmen in Deutschland des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.v. (BDI) ergibt sich folgende Situation: ca. 95% aller Unternehmen in Deutschland sind Familienunternehmen gut 60% aller Beschäftigten sind in Familienunternehmen tätig Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen befinden sich im Besitz von mindestens der dritten Generation Einheit von Eigentum und Leitung ist eher die Regel als die Ausnahme Wichtigste Führungsgrundsätze sind die Sicherung des Familienunternehmens und Orientierung an langfristigen Zielen Bei mehr als einem Drittel der befragten Unternehmen sind die Führungsgrundsätze in einer Unternehmensverfassung geregelt Ebenfalls ein Drittel hat einen Beirat mit starker Präsenz der Eigentümerfamilie 4
5 I. Familienunternehmen in der Nachfolgesituation Übersicht Mit Blick auf Unternehmensübertragungen stellt der Unternehmenserhalt die oberste Zielsetzung Eindeutige Präferenz für eine familieninterne Nachfolgelösung Einflüsse auf die Entwicklung des Nachfolgegeschehens haben nicht nur der demografische Wandel, die allgemeine wirtschaftliche wie auch die technologische Entwicklung, die Ausgestaltung des Steuer- und Abgabensystems, der Einstellung der Gesellschaft gegenüber dem Unternehmertum, das Konkurrenzverhalten und auch die Finanzierungsmöglichkeiten Zwischen 2010 und 2014 steht in knapp deutschen Familienunternehmen die Übergabe an (ca. 3% aller Familienunternehmen in Deutschland) das bedeutet Übergaben p.a. die meisten Übertragungen von Familienunternehmen sind in diesem Zeitraum in Nordrhein-Westfalen zu erwarten (24.100), die wenigsten im Stadtstaat Bremen (800) und in Hamburg Übertragungen von den Übertragungen betroffen sind in diesem Zeitraum insgesamt 1,4 Mio. Beschäftigte bzw Beschäftigte p.a. 5
6 I. Familienunternehmen in der Nachfolgesituation Jährliche Unternehmensübertragungen nach Übergabegründen 6
7 II. Grundlagen der Vermögensnachfolge
8 II. Grundlagen der Vermögensnachfolge Zielsetzung Reduzierung der Erbschaftsteuer Versorgung der Nachkommen Erhalt des Vermögens Bestimmung der Wunscherben Vermeidung von Zwistigkeiten Sicherung des Unternehmens und der Nachfolge 8
9 II. Grundlagen der Vermögensnachfolge Rahmenbedingungen Finanziell Vermögenserhalt Liquidität für - Ausgleichszahlung - Abfindung Asset Allocation Rechtlich Güterstände Erben / Pflichtteile Sorgerechte Gesellschaftsrecht Modell Erbgang Vater Mutter Vater Mutter Erblasser Erblasserin Bruder Schwester Kind 1 Kind 2 Kind 3 Änderung Erbrecht zum Änderung Erbschaftsteuerrecht zum , zum und geplant zum Vorsorge Hinterbliebene Eigene Altersvorsorge Gemeinnützigkeit Steuerlich Einkommensteuer Erbschaftsteuer 9
10 II. Grundlagen der Vermögensnachfolge Verwandtenerbrecht gemäß deutschem Erbrecht Grundsatz Erbordnung Das Gut folgt dem Blut. d.h. Erben einer höheren Ordnung schließen Erben einer niedrigeren Ordnung aus Innerhalb einer Ordnung erbt zuerst der am nächsten Verwandte Quotenmäßige Aufteilung bei gesetzlicher Vererbung Spezielles Erbrecht für Ehepartner je nach vereinbartem Güterstand bzw. ehevertraglich vereinbarter Regelung Begünstigung des Ehepartners ist besonders bei unternehmerischem Vermögen zu beachten 3. Großeltern Onkel / Tanten Vetter / Kusinen 2. Eltern* Eltern* Geschwister Geschwister Neffen / Nichten Erblasser Ehepartner* 1. Kinder* Enkel* Abkömmlinge* * Pflichtteilsberechtigte 10
11 II. Grundlagen der Vermögensnachfolge Übersicht Erbschaftsteuer - 1 Steuerklasse 1 Verwandtschaftsgrad Persönliche Freibeträge Ehegatte Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder Enkel Eltern und Großeltern Geschwister, Nichten und Neffen 2 Stiefeltern, Schwiegereltern, -kinder und geschiedene Ehegatten Alle übrigen Bedachten Ehegatten-Freibetrag von und Versorgungs-Freibetrag von (nur im Erbfall) auch für eingetragene Lebenspartner, jedoch weiterhin Steuerklasse III 11
12 II. Grundlagen der Vermögensnachfolge Übersicht Erbschaftsteuer - 2 Steuerlicher Wert des Vermögens - Verbindlichkeiten = Nachlass z.b. an Ehefrau, Kinder, Enkel Bereicherung - Zugewinnausgleich - Persönliche Freibeträge - Versorgungsfreibeträge = zu versteuernder Nachlass x Steuersatz = zu zahlende Erbschaftsteuer Steuerpflichtiger Erwerb Steuerklasse 1 Steuerklasse 2 Steuerklasse 3 Bis % 30% 30% % 30% 30% % 30% 30% % 30% 30% % 50% 50% % 50% 50% Über % 50% 50% 12
13 II. Grundlagen der Vermögensnachfolge Instrumente im Rahmen der Erbfolge Zeit zu Lebzeiten bei Tod nach dem Tod Schenkung Verfügung zu Gunsten Dritter Testament / Erbvertrag Erbeinsetzung + Quotenverteilung Teilungsanordnung Vor-/ Nacherbschaft Vermächtnis Auflagen Testamentsvollstreckung Stiftung 13
14 II. Grundlagen der Vermögensnachfolge Regelungsbereiche - 1 A. Allgemeine und persönliche Daten 1. Persönliche Daten 2. Wichtige Ansprechpartner 3. Ihre Angehörigen 4. Im Todes- oder schwersten Krankheitsfall sofort zu benachrichtigende Personen 5. Vorhandene Vollmachten (bspw. Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen) B. Regelungsbedarf im Todesfall 1. Testament / notarieller Erbvertrag 2. Individuelle Wünsche 3. Handlungshilfen für die Hinterbliebenen C. Versicherungen 1. Personenversicherungen 2. Sachversicherungen D. Verbindungen zu Geldinstituten 1. Übersicht Geldinstitute 2. Daueraufträge 3. Lastschrifteneinzüge 4. Verbindlichkeiten 5. Bürgschaften 6. Bestehende Verträge zugunsten Dritter 7. Bausparverträge 14
15 II. Grundlagen der Vermögensnachfolge Regelungsbereiche - 2 E. Immobilienstatus 1. Immobilieneigentum 2. Vermietungs- bzw. Verpachtungssituation, der im Eigentum befindlichen Immobilien 3. Immobiliendarlehen 4. Mietverhältnisse F. Beteiligungen 1. Geschlossene Fonds 2. Unternehmensbeteiligungen G. Sonstige Vermögensgegenstände H. Sonstiger Regelungsbedarf 1. Sonstige Miet-, Pacht-, Leasingverträge 2. Unterhaltsleistungen 3. Sonstige Verträge 4. Gegenstände, die an Personen verliehen sind / die geliehen wurden 5. Spenden und Stiftungen 15
16 III. Besonderheiten der unternehmerischen Vermögensnachfolge
17 III. Besonderheiten der unternehmerischen Vermögensnachfolge Formen der Unternehmensübertragung grundsätzliche Entscheidung: familieninterne oder externe Nachfolgelösung Erbschaft / Schenkung mit / ohne Auflagen Verkauf gegen Einmalzahlung Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen (auf Basis von Raten, Rente, Nießbrauch) Vermietung (i.d.r. Nutzung der Betriebsräume gegen Entgelt) Verpachtung (i.d.r. mit Kauf der Einrichtung / Maschinen) im steuerlichen Sinne Unternehmensaufgabe mit Auflösung und damit Versteuerung der stillen Reserven) Management-Buy-Out (Veräußerung an das bestehende Management) Management-Buy-In (Veräußerung an externe Manager) Börsengang (Auflösung der Einheit von Kapitaleigner und Geschäftsführer) Stiftung (Erhalt des Unternehmens unabhängig von Nachkommen) siehe auch Teil IV und V 17
18 III. Besonderheiten der unternehmerischen Vermögensnachfolge Formen der Unternehmensübertragung Unternehmensübertragungen davon gehen 10,2% an Mitarbeiter 16,5% an externe Führungskräfte 43,8% an Familienmitglieder 21,1% in den Verkauf 8,4% Stilllegung mangels Nachfolger Quelle: IfM Bonn
19 III. Besonderheiten der unternehmerischen Vermögensnachfolge Das Unternehmertestament Erbfolge gesetzlich gewillkürt Sind die Folgen der gesetzlichen Erbfolge gewollt? falls NEIN Testament / Erbvertrag Probleme der gesetzlichen Erbfolge: Wunscherbe ungleich gesetzlicher Erbe bzw. Pflichtteilsberechtigter Atomisierung des Nachlasses Erbengemeinschaft: o gemeinsames Handeln o Auseinandersetzungen (Bewertung / Teilung) Konfliktpotential Familiengericht für Minderjährige keine Erben, aber soziale Verantwortung 19
20 III. Besonderheiten der unternehmerischen Vermögensnachfolge Das Unternehmertestament Zeit Form Verwahrung Anpassung Notarkosten 1. Eigenhändiges Testament handschriftlich beim Erblasser bspw. jederzeit durch den Erblasser zunächst keine (bei Erbschein) 2. Öffentliches Testament notariell beim Amtsgericht auf Antrag durch den Notar bei Erstellung und bei jeder Anpassung (Höhe abhängig von der Erbsumme) 20
21 III. Besonderheiten der unternehmerischen Vermögensnachfolge Ermittlung des erbschaftsteuerlichen Unternehmenswertes Rechtsformunabhängiger Ansatz zum gemeinen Wert von Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften Herleitung des gemeinen Wertes aus Veräußerungen innerhalb eines Jahres vor Übertragung und falls nicht vorhanden durch Nutzung von üblicherweise angewandten Bewertungsmethoden Bewertungsmethoden: Ertragswert- oder Multiplikatorverfahren Anwendung nur bei fehlendem Marktpreis Untergrenze Substanzwert Ertragswertverfahren: Bestimmung des Durchschnittsertrags (voraussichtlich 5 Jahre) Ermittlung eines stichtagsbezogenen Kapitalisierungsfaktor Bestimmung des Substanzwertes zu Liquidationswerten Ansatz des höheren Wertes von Ertragswert und Substanzwert 21
22 III. Besonderheiten der unternehmerischen Vermögensnachfolge Erbschaftsbesteuerung von Betriebsvermögen Regelverschonung Verschonungsabschlag auf den Ertragswert in Höhe von 85% 15% Sofortbesteuerung Behaltensfrist: 5 Jahre Lohnsumme: 400% der Ø Lohnsumme der letzten 5 Jahre vor Übertragung maximal 50% Verwaltungsvermögen Tarifbegünstigung bei Erwerben in Steuerklasse II und III Kein Fallbeileffekt, sondern nur anteiliger Verschonungswegfall Optionsverschonung Verschonungsabschlag auf den Ertragswert in Höhe von 100% Keine Besteuerung Behaltensfrist: 7 Jahre Lohnsumme: 700% der Ø Lohnsumme der letzten 5 Jahre vor Übertragung maximal 10% Verwaltungsvermögen Tarifbegünstigung bei Erwerben in Steuerklasse II und III Kein Fallbeileffekt, sondern nur anteiliger Verschonungswegfall 22
23 III. Besonderheiten der unternehmerischen Vermögensnachfolge Zusammenfassung Ansatzpunkte Abstimmung der bisherigen Vermögensnachfolgeregelung mit den individuellen Zielen Überprüfung des bestehenden Testamentes Abstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag Bestimmung eines Unternehmensnachfolgers Diskussion der Struktur der Nachfolge für das Privat- und Unternehmensvermögen (Familienmitglied, MBO, IPO, Verkauf, Stiftung, Liquidation) Diskussion möglicher Modifikationsschritte, ggf. Ansatzpunkte für eine Neugestaltung Bestimmung des Zeitpunktes der Vermögensübertragung von Todes wegen und / oder im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge etwa durch Schenkungen Berücksichtigung möglicher Ausgleichsforderung der übrigen Erben Beachtung von Konsequenzen aus Güterstand, Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht o.ä. Liquiditätsplanung Persönliche Bedarfsplanung Bedeutung von Vollmachten (Generalvollmacht für den Todesfall, Patientenverfügung) Ziel 1. Zukunftssicherung des Vermögens 2. Planungssicherheit 3. Versorgung der Familienmitglieder 4. Optimierung der Steuerbelastung 23
24 IV. Stiftungen in Deutschland
25 IV. Stiftungen in Deutschland Begriff der Stiftung Die Stiftung besteht aus einer Vermögensmasse zur Verwirklichung des vom Stifter bestimmten Zwecks Stiftungsvermögen als zweckgebundenes Sondervermögen: in seiner Höhe ungeschmälert zu erhalten zur nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks Verwendet werden lediglich die Erträge, die das angelegte Stiftungskapital erwirtschaftet. Somit wird das Vermögen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks eingesetzt Zu den wesentlichen Merkmalen einer Stiftung zählen insbesondere: die Wahl des Stiftungszwecks durch den Stifter: gemeinnützig oder privatnützig; Vorhandensein eines bestimmten Stiftungsvermögens, aus dem der Stiftungszweck realisiert werden kann; eine Stiftungsorganisation, deren Vorstand an den vom Stifter festgelegten Stiftungszweck gebunden ist; die Eigentumsverhältnisse: Stiftung hat keine Eigentümer sie gehört sich selbst. 25
26 IV. Stiftungen in Deutschland Stiftungsbestand in 2011 in Deutschland 26
27 IV. Stiftungen in Deutschland Stiftungserrichtungen in 2011 in Deutschland 27
28 IV. Stiftungen in Deutschland Die größten Stiftungen des privaten Rechts nach Vermögen 28
29 IV. Stiftungen in Deutschland Die größten Stiftungen privaten Rechts nach Gesamtausgaben 29
30 IV. Stiftungen in Deutschland Stiftungsphilosophie Verfolgung ethischer Ziele Zweckdienliche Förderung Realer Kapitalerhalt Stiftungsphilosophie Zusammenhalt Familie/ Stiftungsvermögen/ Unternehmen gesellschaftliches Ansehen Generationenübergreifende Ausrichtung 30
31 IV. Stiftungen in Deutschland Stiftungsarten nach Rechtsfähigkeit Rechtsfähige Stiftung Eigenschaften: eigenständige Rechtsperson mit eigenen verwaltenden und gestaltenden Organen (Vorstand, Beirat, Kuratorium), unterliegt der behördlichen Aufsicht Nicht-rechtsfähige Treuhandstiftung Eigenschaften: keine eigene Rechtspersönlichkeit, Träger des Stiftungsvermögens ist ein Treuhänder, der es gemäß dem festgelegten Zweck verwaltet, geringerer Verwaltungsaufwand 31
32 IV. Stiftungen in Deutschland Stiftungsarten nach Stiftungszweck Der von der Stiftung zu verwirklichende Zweck ergibt sich aus dem von dem Stifter in der Stiftungssatzung festgelegten Willen. Als zentrale Aufgabe einer Stiftung kommen grundsätzlich drei Schwerpunkte in Frage: Gemeinnützige Stiftung Stiftungszweck: gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich Privatnützige Familienstiftung Stiftungszweck: Erhaltung des Familienvermögens zum Wohle der begünstigten Familie Unternehmensstiftung (gemein- und/oder privatnützig) Stiftungszweck: Erhaltung und Zusammenhalt des Unternehmensvermögens 32
33 IV. Stiftungen in Deutschland Stiftungszwecke im Einzelnen Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen
34 IV. Stiftungen in Deutschland Ablauf der Stiftungsgründung 1. Beratung bei der Stiftungsform hinsichtlich Rechtsfähigkeit und Gemeinnützigkeit 2. Erstellung der Stiftungssatzung und des Stiftungsgeschäfts; Einbeziehung externer Kooperationspartner 3. Beratung bei der Auswahl des Stiftungszwecks 4. Empfehlungen zur Ausgestaltung von Stiftungsgremien 34
35 IV. Stiftungen in Deutschland Gemeinnützige Stiftungen Eine Stiftung ist gemeinnützig, wenn ihr Zweck darauf ausgerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern die Anerkennung erfolgt durch die Stiftungsaufsichts- und Finanzbehörden mit dem Status der Gemeinnützigkeit ist regelmäßig die Steuerbefreiung verbunden Gemeinnützige Stiftungen dürfen Spenden entgegennehmen, die zeitnah dem Stiftungszweck zuzuführen sind Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital und dienen der nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks durch die daraus generierten Erträge Steuerliche Abzugsfähigkeit des Gründungspauschalbetrages i.h.v. 1 Mio. Dieser Betrag gilt auch für Zuwendungen an bestehende Stiftungen Sonderausgabenabzug von Spenden beträgt 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte 35
36 IV. Stiftungen in Deutschland Familienstiftungen Nur ca. 4% aller rechtsfähigen Stiftungen in Deutschland sind privatnützige Familienstiftungen Zweck der Familienstiftung liegt darin, ausschließlich die Interessen der Familie zu fördern und gegebenenfalls der Unternehmensnachfolge zu dienen Zusammenhalt des Familienvermögens auch im Erbfall nicht gemeinnützig und damit nicht steuerbegünstigt Ausstattung der Familienstiftung mit Vermögen ist erb- bzw. schenkungsteuerpflichtig Erbersatzsteuer fällt alle 30 Jahre an Zuwendungen an die Familienmitglieder unterliegen der Einkommensteuer 36
37 V. Die Stiftung als Instrument der privaten und unternehmerischen Vermögensnachfolge
38 V. Die Stiftung als Instrument der privaten und unternehmerischen Vermögensnachfolge Motivation des Stifters Der Stifter will mit der Unternehmensstiftung sichern, dass sein Lebenswerk bewahrt und in seinem Sinne dauerhaft fortgeführt wird und erhalten bleibt Stiftungen zur Unternehmensnachfolge insbesondere dann sinnvoll, wenn der langfristige Erhalt des Familienunternehmens gewährleistet sein soll: Zerschlagung des Unternehmens wird vermieden Möglichkeit der Fortführung des Unternehmens in der Familie Die Unternehmenskontinuität kann hierdurch auch im Nachfolgefall gesichert werden: wenn ein Unternehmer/in als Stifter keine Nachkommen hat, es durch Erbauseinandersetzungen erheblich gestört würde oder er den Nachkommen die Leitung und Fortführung des Unternehmens nicht übertragen möchte 38
39 V. Die Stiftung als Instrument der privaten und unternehmerischen Vermögensnachfolge Rahmenbedingungen der Unternehmensstiftung Die Unternehmensstiftung zeichnet sich dadurch aus, dass das Vermögen ein Unternehmen bzw. eine Unternehmensbeteiligung einschließt Der Stifter ruft eine eigenständige juristische Person ins Leben; er ist ebenso an die Stiftungssatzung gebunden wie jedes andere Stiftungsorgan Eine gewisse unternehmerische Gestaltungsfreiheit und Flexibilität geht hierdurch allerdings verloren, ggf. sogar Schmälerung des Unternehmenswertes Prüfung, ob die gesellschaftsvertraglichen Nachfolgeregelungen eine Übertragung auf eine gemeinnützige Stiftung überhaupt zulassen Beständigkeit der gemeinnützigen Unternehmensstiftung, jedoch nicht als Einbahnstraße Bei gemeinnütziger Unternehmensstiftung: Spannungsfeld zwischen Ausschüttungsorientierung auf Stiftungsebene versus Thesaurierungspolitik auf Unternehmensebene Bei beabsichtigter Einbringung eines Unternehmens in eine Stiftung besteht das Risiko der Pflichtteilsforderung von pflichtteilsberechtigten Erben 39
40 V. Die Stiftung als Instrument der privaten und unternehmerischen Vermögensnachfolge Ausprägungsformen der Unternehmensstiftung Unternehmensstiftungen Alternative Unternehmens- Beteiligungs- Stiftung & Co. KG Doppelstiftung ggmbh trägerstiftung trägerstiftung Stiftung ist Komplementärin einer KG; Untern. -vermögen in KG Stiftung betreibt Unternehmen unmittelbar selbst Stiftung hält Beteiligungen an Personen- oder Kapitalgesellschaften Kombination aus privat- und gemeinnütziger Stiftung Einbringung des Unternehmens in eine ggmbh 40
41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Eva Schatz Claussen-Simon-Stiftung Mail:
Die Stiftung bietet dem Unternehmer viele Möglichkeiten
Genau dann, wenn man denkt, man hat alles erreicht, wird es Zeit, den nächsten Schritt zu tun. Die Stiftung bietet dem Unternehmer viele Möglichkeiten Von Dr. Eva Stafflage, Stiftungsexpertin der Berenberg
MehrGeerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene
Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Groß-Gerau, 20. September 2013 Übersicht I. Einleitung II. Nach dem Erbfall III.
MehrAxel Seebach. Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.)
Das Testament des Immobilieneigentümers Referent: Axel Seebach Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Inhaltsübersicht 1. Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
MehrHöchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?
Höchste Zeit zum Handeln Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Das Thema Erben und Schenken betrifft Jeden und ist für Jeden wichtig - es ist keine Frage des Alters, aber mit zunehmendem Alter wird es immer
MehrHandout zum Vortrag. "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr.
Handout zum Vortrag "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau Dr. Thomas Milde Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Bleichstraße
MehrRechtliche Aspekte der Unternehmernachfolge. Notarin Julia Priemer-Bleisteiner
Rechtliche Aspekte der Unternehmernachfolge Notarin Julia Priemer-Bleisteiner Wer wird Nachfolger? Nachfolger in der Familie Ehegatte Externe Nachfolger Kind Fremder Geschäftsführer Mitarbeiter Enkel Testamentsvollstrecker
MehrErbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch
Erbfolge gesetzliche gewillkürte Erbfolge Erbfolge Bürgerliches Gesetzbuch Die gesetzliche Erbfolge die Verwandten Diese werden je nach ihrer Nähe zum Verstorbenen eingeteilt in 5 Ordnungen Es erben nur:
MehrUnternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge Referent: Dipl.-Kfm. Martin Schmidt-John Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht Business Frühstück zusammen mit der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 5 Berufsträger
MehrDas Wichtigste aus dem. Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz. ab Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder
Das Wichtigste aus dem Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz ab 01.01.2009 Die Steuerklassen ( 15 ErbStG) Steuerklasse I: 1. Ehegatte 2. Kinder und Stiefkinder 3. Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten
MehrDie Autorinnen 3. Einstieg in die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen der Unternehmensnachfolge 4
Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Die Autorinnen 3 Einstieg in die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen der Unternehmensnachfolge 4 I. Rechtliche Rahmenbedingungen 4 1. Erbrechtliche Grundlagen 4 a) Das
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13
Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 1 Regelungsziele des Unternehmertestaments... 17 1.1 Versorgung der nächsten Angehörigen... 17 1.2 Fortführung des Unternehmens... 17 1.2.1 Erhaltung der Liquidität...
MehrUnternehmertestament
Unternehmertestament III von Prof. Dr. Wolfgang Burandt, LL. M., M. A., MBA (Wales) Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Mediator (BAFM) in Hamburg Dr. Hannelore Zacher-Röder Rechtsanwältin,
MehrVorwort............ 5 Abkürzungsverzeichnis........................................ 13 1 1.1 1.2 1.2.1 1.2.2 1.3 1.4 1.5 2 2.1 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.4.1 2.2.4.2 2.2.4.3 2.2.4.4 2.2.4.5 2.2.4.6
MehrFit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017
Fit für den Stabwechsel? DIHK Aktionstag Unternehmensnachfolge 21. Juni 2017 Steuerliche Rahmenbedingungen aufgrund des neuen Erbschaftsteuerrechts Norbert Maier Kanzlei Dr. Metschkoll Beratung für Unternehmer
MehrSTEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN
STEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN Agenda 1. Aktueller Überblick 2. Müssen Ihre Erben Erbschaftsteuer zahlen? 3. Wie viel müssen Ihre Erben zahlen und wann? 4. Wie können Sie dem entgegenwirken?
MehrAktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht. Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010
Aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010 Gliederung I. Grundlagen Steuerpflicht Steuerpflichtiger Erwerb Steuerklassen Persönliche Steuerfreibeträge Steuersätze
MehrErbschaftsteuer-Reform 2008/2009
Erbschaftsteuer-Reform 2008/2009 Im schlimmsten Fall Das neue Erbschaftssteuerrecht Dipl.-Kffr. Eszter Hermesmeier Steuerberaterin Gliederung 1. Wesen der Erbschaftsteuer Steuerpflichtige Vorgänge Persönliche
MehrMonika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht
Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Gute Gründe ein Testament zu errichten und Fehler, die Sie dabei vermeiden können Informationsveranstaltung Nachlass/Testament
MehrFür die Angaben wird keine Haftung übernommen. Erbschaftsteuerreform
Für die Angaben wird keine Haftung übernommen Erbschaftsteuerreform Persönliche Steuerbefreiungen Steuer- Personenkreis Freibetrag Freibetrag klasse alt neu I Ehegatte 307.000 500.000 Kinder, Stiefkinder,
MehrSteuerfallen für den Mittelstand
CL WP/StB GmbH & Co. KG Steuerfallen für den Mittelstand Dr. Michael Ohmer (WP/StB) CL Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co. KG Douglasstr. 11-15, 76133 Karlsruhe Tel: 0721-912 50 98 Email:
MehrUnternehmensnachfolge - Ziele, erbrechtliche Grundzüge und Gestaltungsmöglichkeiten
Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de Unternehmensnachfolge - Ziele, erbrechtliche Grundzüge und Gestaltungsmöglichkeiten Autor: Dr. Hansjörg Scheel, Rechtsanwalt, Gleiss
Mehr12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
5 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
MehrHerzlich Willkommen zum Infoabend Immobilien vererben und Erbschaftssteuer sparen
Herzlich Willkommen zum Infoabend Immobilien vererben und Erbschaftssteuer sparen 30.01.2018 Eva Failenschmid, LL.M. Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Beratungsanwältin
MehrUnternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten
Unternehmensnachfolge Steuerliche (und sonstige) Folgen bei den Beteiligten Referent: Dipl.-Kfm. Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer www.dr-knabe.de Familienunternehmen seit 1928 ISO 9001:2008
MehrErben Vererben Erbschaftsteuer
Erben Vererben Erbschaftsteuer Landshut, 13.06.2015 Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin
MehrInhaltsübersicht. Unternehmensnachfolge. Vorausschauende Planung schafft die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung
Unternehmensnachfolge Vorausschauende Planung schafft die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung Inhaltsübersicht 1. Einführung 2. Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen 3. Unentgeltliche Unternehmensnachfolge
MehrHerzlich Willkommen. zum Vortrag: Die Unternehmensnachfolge Ziele, Voraussetzungen, Eigenheiten. Mittwoch:
Herzlich Willkommen zum Vortrag: Die Unternehmensnachfolge Ziele, Voraussetzungen, Eigenheiten Mittwoch: 21.10.2015 Referenten: RA Dr. Sebastian Trappe, Fachanwalt für Erbrecht RA Dr. Pierre Plottek, Fachanwalt
MehrTESTAMENT UND VOLLMACHT Orleansstraße München 089/
Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 TESTAMENT UND VOLLMACHT Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de Vorstellung Emil Haubner Steuerberater, Rechtsbeistand, zertifizierter
MehrVeranstaltung am 20. Oktober 2011
Planung und Gestaltung der U N T E R N E H M E N S N A C H F O L G E Veranstaltung am 20. Oktober 2011 Referent: Axel Seebach Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV
MehrErben und Verschenken
Erben und Verschenken Vererben - Verschenken - Testament Vererben Jedes Jahr werden ca. 200 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt und die Hälfte davon sind Immobilien. Eine vorzeitige Übertragung des
MehrStiftungen im Zivil- und Steuerrecht
Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Ein Praxisleitfaden von Jürgen E. Milatz Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Tom Kemcke Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Dr. Robert Schütz Rechtsanwalt
MehrErbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich meinen letzten Willen?
Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:
MehrDie steuerlichen Möglichkeiten: Unternehmensnachfolge steuerlich. Die Steuerklasse I. Die Höhe der Erbschaftsteuer. Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt
Unternehmensnachfolge steuerlich Scheuer Die steuerlichen Möglichkeiten: Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt Gemischte Schenkung/ = ESt/KSt bzw. Vorweggenommene ErbSt/SchSt Erbfolge Veräußerung = ESt/KSt Die
MehrVorsorge für den Notfall
Vorsorge für den Notfall Bayerischer Apothekertag Nürnberg, 17.05.2014 Referentin: Susanne Kersten Rechtsanwältin, Steuerberaterin 1 Bereiche der Vorsorge I. Handlungsunfähigkeit plötzlicher Unfall schwere
MehrNotarin Sonja Egner. Erben und Vererben. Referent Name Notarin Sonja
Erben und Vererben e. V. Eingangsbeispiel Günter (Schwager) Maria (Schwester) Irma (verstorben) Hans (Bruder) Karl mit Ehefrau Peter mit Ehefrau e. V. 2 Häufig gestellte Fragen. Was bedeutet Erben? 2.
MehrRichtig erben und vererben. 20.04.2009 Richtig erben und vererben
Richtig erben und vererben Inhalt des Vortrages 1. Vorstellung Kanzlei 2. Erbrechtlicher Teil 2.1. Gesetzliche Erbfolge 2.2. Pflichtteil 2.3. Testament 3. Steuerrechtlicher Teil 3.1. Neuregelungen 3.2.
MehrTestamentsgestaltung für Eheleute
Testamentsgestaltung für Eheleute Recht-Verständlich! e. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht info@verein-rechtverstaendlich.de www.verein-rechtverstaendlich.de die nächste Stunde
MehrSteuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung. Vortrag von WP/StB Matthias Witt
Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung Vortrag von WP/StB Matthias Witt Erwerb von Todes wegen Der Erbschaftsteuer unterliegt der Erwerb von Todes wegen, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes
MehrEin starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders.
Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders. Ihr Vermächtnis für die Hospizarbeit JOHANNES-HOSPIZ OBERBERG STIFTUNG Gutes bewirken über das eigene Leben hinaus Haben Sie sich schon
MehrErbschaftsteuer. Inhalt. Mandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert
Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche e 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5 Steuerklassen
MehrUnternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer
Unternehmensnachfolge und Erbschaftsteuer 1 Referentenvorstellung Christian Kolmer Rechtsanwalt Ortwin Schneider Steuerberater 2 Übersicht Erbrechtliche Grundlagen Systematik der Erbschaftsteuer Übertragung
MehrErben & Schenken. Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist. Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar
Erben & Schenken Was rechtlich und steuerlich zu beachten ist Dr. Daniel Malin öffentlicher Notar Programmübersicht I. Wissenswertes beim Erben & Vererben Der Erblasser hinterlässt kein Testament was nun?
MehrERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar
ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar Notar Dr. Michael Reindl Brauche ich ein Testament? Erben und Schenken Vortrag bei der Stifter-Initiative Nürnberg Zur Person Dr. Michael Reindl 44 Jahre 989
MehrInhalt. 6.1 Die Familiennachfolge Die schrittweise Übertragung eines Familienunternehmens Der vollständige Unternehmensverkauf
Inhalt Einleitung... 11 1 Generationswechsel im deutschen. Mittelstand... 14 1.1 Die Ausgangssituation... 14 1.2 Die Nachfolgelösungen in der Praxis 17 1.3 Die Anforderungen an den. Unternehmer... 18 1.4
MehrErben und Schenken mit mylife Invest
Allgemeines Grundwissen zu Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt) und Anwendungsbeispiele 24.03.2016 1 Erbschaft-/Schenkungsteuer Wer erbt oder geschenkt bekommt, muss Steuern zahlen Die Höhe der Steuer
MehrStiftung und Nachlass
Lutz Förster Stiftung und Nachlass Mit einer Einführung von Ise Bosch 3. Auflage StiftungsRatgeber, Band 3 Impressum Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet
MehrRechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar
Vorsicht... Erbschaft! Eine Erbschaft bedeutet nicht nur wegen des traurigen Anlasses ein eingeschränktes Vergnügen. Auch nach dem Erbfall erwarten den Erben - in wirtschaftlicher wie in menschlicher Hinsicht
MehrInhaltsverzeichnis. Teil I - Heimut Habig. Die betriebswirtschaftlichen, familiären, psychologischen und emotionalen Aspekte
Teil I - Heimut Habig Die betriebswirtschaftlichen, familiären, psychologischen und emotionalen Aspekte Familienunternehmen in Deutschland 3 1.1 Familienunternehmen bilden das wirtschaftliche Rückgrat
MehrInhaltsübersicht. Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte
Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Mustertexte V IX XV A. Die Erbfolge 1 I. Die gesetzliche Erbfolge 1 II. Die testamentarische Erbfolge 16 III. Die vorweggenommene Erbfolge 65
MehrErbschaftsteuer. Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung. Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
Erbschaftsteuer Richtige und rechtzeitige Vermögensund Nachlassplanung Axel Seebach Wirtschaftsprüfer - Steuerberater 1 Erbschaftsteuer Rechtsentwicklung Freibeträge und Steuerklassen Übertragung von Immobilien
MehrWege in die Unternehmensnachfolge Volkert Schmidt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wege in die Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge Unternehmerische Fragestellungen als Vorüberlegungen: Welche Ziele verfolge ich bei und mit der Übertragung? Rechtliche Fragestellungen: Testamentarische/Erbrechtliche
MehrErbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen?
Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:
MehrStiftungsgründung, Erben und Vererben
Stiftungsgründung, Erben und Vererben Dr. Jörg Henze, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, HENZE ENDERS & PARTNER 1 Gliederung A. Der Stiftungsbegriff B. Die Rechtsformwahl Stiftung C. Zivilrechtliche Grundlagen
MehrStrukturierung der Vermögensnachfolge
netzwerk der finanz- und erbschaftsplaner e.v. Hamburger Sparkasse Strukturierung der Vermögensnachfolge Hamburg, am 12. November 2012 Herr Rechtsanwalt/FAStR Lüdeke aus Hamburg gibt einen Einblick in
MehrErbrecht für Versicherungsmakler
Erbrecht für Versicherungsmakler Vortrag im Rahmen der Hauptstadtmesse der Fonds Finanz Maklerservice GmbH im September 2014 Referentin: Ulrike Specht Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Paluka
MehrErben, Vererben, Unternehmensnachfolge
Erben, Vererben, Unternehmensnachfolge Landshut, 21.05.2015 Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin
MehrTestament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer
Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer Wie kann die Erbschaftsteuer sinnvoll gespart werden? Steuerberater Rechtsanwälte Eugen-Belz-Straße 13 Orleansstraße 6 83043 Bad Aibling
MehrStiftungen. Recht, Steuer, Betriebswirtschaft
Unternehmensverbundene Stiftungen Recht, Steuer, Betriebswirtschaft Begründet von Dr. Gerhard Brandmüller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Sozialrecht, Vereidigter Buchprüfer fortgeführt von
MehrErbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen?
Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:
MehrVerschenken und Vererben
Verschenken und Vererben Dr. Matthias Conradi Rechtsanwalt und Notar in Ober-Ramstadt Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Fachanwalt für Steuerrecht Büro Darmstadt Bleichstraße
MehrLetzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge)
Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge) Rechtsanwalt und Steuerberater Kapp, Ebeling & Partner 1 Gliederung des Vortrags: I. Gesetzliche Erbfolge Überblick
MehrErbschaftsteuerreform in Deutschland was ist zu tun?
was ist zu tun? Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte. (Sir Peter Ustinov) April 2008 2
MehrInhalt. Vorwort 9. So wird die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge verteilt 11
Inhalt Vorwort 9 So wird die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge verteilt 11 Die gesetzliche Erbfolge kann oftmals unbefriedigend sein 12 Dem Staat nicht einfach etwas schenken 12 Dem Überlebenden
MehrNach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben
Nach mir die Sintflut??? Tipps zum Erben und Vererben 8 Gesetzliche Erbfolge, Erben 1. und 2. Ordnung Enkel Enkel Enkel Enkel Enkel Kind 1 Kind 2 Bruder Vater Großvater Großmutter Erblasserin ledig, kinderlos,
MehrErbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick
Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE
MehrStiftung Kölner Herzzentrum
Gerne nehmen wir uns Zeit für ein eingehendes, persönliches Gespräch. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Stiftung Kölner Herzzentrum c/o Sparkasse KölnBonn Hahnenstraße 57 50667 Köln Stiftung Kölner
MehrTestament und Berliner Testament
Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Testament und Berliner Testament Ausgangslage Weitergabe von Vermögen nach dem Tod Gesetzliche Erbfolge Individuell bestimmte Erbfolge Gesetzliche
MehrBestattungen Selb. Das Testament. Das eigenhändige Testament. Das öffentliche Testament
Das Testament Viele Menschen, vor allem wenn sie mitten im Leben stehen, scheuen davor zurück, ihr Testament zu Papier zu bringen. Objektiv gesehen aber ist das Testament - das im übrigen bei sich veränderten
MehrVerwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser
Die gesetzliche Erbfolge der Staat entscheidet für Sie wöhnlichen Aufenthalt hatte. Wohnte der Erblasser also zum Beispiel in Bonn, so fiele die Erbschaft dem Land Nordrhein- Westfalen zu. Lässt sich das
MehrEs besteht Handlungsbedarf
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 Teilweise Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts Betrifft konkret: Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer Gesetzgeber
Mehr2. Bad Honnefer Erbrechtstag. Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien
Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien Aktuelle Steuerfreibeträge Steuerklasse Freibetrag I Ehepartner 500.000 I Kinder und Stiefkinder 400.000 I Enkel 200.000 I Eltern und Großeltern
MehrRA und Notar Thorsten Herbote , Folie 1
23.03.2019, Folie 1 Agenda I. Probleme der gesetzlichen Erbfolge II. Minderjährige in der Erbengemeinschaft III. Erbrechtliche Verfügungen IV. Fazit 23.03.2019, Folie 2 23.03.2019, Folie 3 I. Et hätt noch
MehrUNTERNEHMENSNACHFOLGE
08.06.2017 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de UNTERNEHMENSNACHFOLGE Wirtschaftsforum Großkarolinenfeld Vorstellung Ralph
MehrMerkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt. 3 Gestaltungsmöglichkeiten nach dem Erbfall 3.1 Ausschlagung 3.2 Geltendmachung des Pflichtteils
Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche e 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerklassen und Steuersätze 2.4 Freibeträge 2.5 Steuerpflichtiger
MehrMerkblatt Unternehmen und erbrechtliche Vorsorge
Merkblatt Unternehmen und erbrechtliche Vorsorge Dieses Merkblatt soll Sie für die vielschichtigen Probleme, die sich aus dem Tod eines Unternehmers ergeben können, sensibilisieren und stellt nur einen
MehrWarum einen Familienpool gründen?
Warum einen Familienpool gründen? Anwaltskanzlei Fachanwältin für Erbrecht Sachverständige für Grundstücksbewertung Hauptstraße 42, 82008 Unterhaching Telefon: 089/44119935, Fax: 089/44119936 E-Mail: kontakt@ra-dr-tremel.de;
MehrEckpunkte des neuen Erbschaftsteuerrechts zur Übertragung von Betriebsvermögen
Eckpunkte des neuen Erbschaftsteuerrechts zur Übertragung von Betriebsvermögen Thomas Koller stellv. Hauptgeschäftsführer Handwerkskammer für Oberfranken Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform Alle Vermögensklassen
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer auf Privatvermögen vermeiden
Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Privatvermögen vermeiden Vorstellung 2 Vorstellung btu beraterpartner gruppe Mit umfassender Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechts- und
MehrGenerationenmanagement. Heute schon an morgen denken. wenn Ihnen GESTERN etwas zugestoßen wäre? 2. Göttinger Erbrechttag 20.
Generationenmanagement Heute schon an morgen denken 2. Göttinger Erbrechttag 20. November 2010 Walter Schmidt CFEP Privates Finanzmanagement Wie wäre Ihre HEUTIGE Situation wenn Ihnen GESTERN etwas zugestoßen
MehrErbe, Erbschaft, Testament. Notar Dr. Jens Fleischhauer
Erbe, Erbschaft, Testament Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rahmenbedingungen: - die gesetzliche Erbfolge - das Pflichtteilsrecht - die
Mehrbei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.
Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard
MehrVortragsveranstaltung
Vortragsveranstaltung Betriebsübergang im Handwerk Handwerkskammer zu Köln Referent: Heinz-Günther Hunold, Steuerberater 26. Februar 2015 ca. 80 Mitarbeiter Seite 2 Die Unternehmensgeneration stellt sich
MehrVorlesung Unternehmensnachfolge unter erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten
I) Institute des Erbrechts... 1 1) Prinzipien... 1 a) Gesetzliche Erbfolge... 1 b) Die Bindung mehrerer Erben in der Erbengemeinschaft... 1 c) Allgemeine Vorschriften zur vertraglichen Erbfolge... 1 d)
MehrErbrecht unter Ehegatten
Anwaltskanzlei & Notar Erbrecht unter Ehegatten Wie wichtig ist ein Testament? Immer wieder stellen wir in der Beratung und bei Vorträgen fest, dass Ehepartner bei der Frage Wie erben wir eigentlich untereinander?
Mehr84 % Vermögen erhalten, vermehren und weitergeben. Mit dem VermögensSchutz Premium. aller Befragten
Vermögen erhalten, vermehren und weitergeben. Mit dem VermögensSchutz Premium. In Deutschland werden jährlich mehr als 125 Mrd. Euro vererbt. 1) Das Geldvermögen in privaten Haushalten in Deutschland steigt
MehrStiften Spenden. für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. Stiftung Lebenshilfe München
Stiften Spenden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung Stiftung Lebenshilfe München Stiftung Lebenshilfe München: Stiften Spenden für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung.
MehrVorwort. Steuerforum 2011 Dr. Christ / Dr. von Elsner
4 Vorwort Am 1.1.2010 ist das viele Jahre diskutierte Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft getreten. 1 Die wichtigsten Punkte der Reform betreffen das Pflichtteilsrecht und einen
MehrErbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer
Was ist zu beachten? Übersicht Warum ein Testament? Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt was? Testament und Erbvertrag: Gestaltungsmöglichkeiten Grenze der Testierfreiheit: Pflichtteilsrecht Erbschaftsteuer:
MehrHinweise. für Testament und Erbfolge
Hinweise für Testament und Erbfolge Die Fragen des richtigen Vererbens ohne Streit in der Familie beschäftigt fast jeden. Dabei ist meist Ziel, dass das Vermögen möglichst ungeschmälert auf die Familie
MehrDas neue Erbschaftsteuerreformgesetz - Steuerklassen und Freibeträge
1 von 5 09.05.2010 11:45 ApoRisk News Apotheke Wir bringen Sie auf den neuesten Stand! Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker, hier ist der vollständige Text für Sie: ApoRisk News Apotheke:
MehrUnternehmensnachfolge. Steuerliche Aspekte. Handwerkskammer Dortmund Ardeystraße Dortmund
Unternehmensnachfolge Steuerliche Aspekte Relevante Steuergebiete bei der Unternehmensnachfolge Steuerrecht - Ertragsteuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer - Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
MehrBleibendes hinterlassen: Die Stiftung als Erbin. FORUM 2 auf dem 3. Nürnberger Stiftertag
Bleibendes hinterlassen: Die Stiftung als Erbin FORUM 2 auf dem 3. Nürnberger Stiftertag Dr. Stefan Fritz, Sandra Bührke Nürnberg, 27. September 2013 Die Stiftung von Todes wegen Allgemeines Früher: Häufigste
MehrKonfliktfreie Nachfolgeplanung
Konfliktfreie Nachfolgeplanung Düsseldorf, den 29. Juni 2017 www.steuerbuero-krauss.de ,, Fachberater Internationales Steuerrecht geboren 1985, verheiratet 2004 2010 Studium der Betriebswirtschaftslehre
MehrSicherung der Unternehmensfortführung und Vorbereitung der Unternehmensnachfolge
Sicherung der Unternehmensfortführung und Vorbereitung der Unternehmensnachfolge 20. Juni 2017 Formen der Betriebsübergabe und deren steuerliche Auswirkungen für Übergeber und Übernehmer Verkauf, Verpachtung,
MehrInhaltsübersicht. Vorwort... Inhaltsverzeichnis... IX
Vorwort............................. Inhaltsübersicht V Inhaltsverzeichnis....................... IX A. Die Schenkung von Immobilien............. 1 I. Ziele einer vorweggenommenen Erbfolge........ 1 II.
MehrSteuerliche Folgen der Unternehmensnachfolge
Steuerliche Folgen der Unternehmensnachfolge Vortrag IHK 21.06.2017 Steuerberater Dipl.-Kfm. Olaf Onigkeit und Nicky Schönberg 1 Unternehmensnachfolge 2 Themenüberblick Was bedeutet Unternehmensnachfolge?
MehrVorwort Inhaltsübersicht. 1. Kapitel Die Erbfolge 1. I. Die gesetzliche Erbfolge 3
Vorwort Inhaltsübersicht V VII 1. Kapitel Die Erbfolge 1 I. Die gesetzliche Erbfolge 3 1. Das Erbrecht der Verwandten 3 a) Grundprinzipien des Verwandtenerbrechts 3 b) Erbordnungen im Einzelnen 6 2. Das
MehrStand: Juli Vorfragen. Stiftungsarten. Zu Lebzeiten. Von Todes wegen. Steuerbegünstigung für die Stiftung
Stiftungen - Informationsleitfaden Herausgeber: Suhens & Brand Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft Unternehmensbereich Research & Management Consulting Stand: Juli 2010 Dieser Informationsleitfaden
Mehrb) Schenkung auf den Todesfall, 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (R E 3.3 ErbStR) aa) 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG... 21
Inhalt A. Einführung... 11 I. Entwicklung des Erbschaft- und II. Schenkungsteuerrechts... 11 Bedeutung anderer Rechtsgebiete für die Erbschaftsteuer... 13 III. Hinweise für das Selbststudium... 14 B. Steuerpflicht...
Mehr