HLBS e.v. Landesverband Ost. Jahrestagung 2016

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1 HLBS e.v. Landesverband Ost Jahrestagung 2016 Steuerliche Behandlung von Flächenpools / Ökokonten Kosten für die Herstellung / Erlöse aus Verkauf Referentin: StBin Denise Scholl Landwirtschaftlicher Buchführungsverband, Kiel 0

2 Inhalt 1. Allgemeines 2. Nutzungsvertrag über Ausgleichsflächen 3. Verkauf von Ökopunkten 4. Abschließende Hinweise 1

3 1. Allgemeines gesetzliche Verpflichtung zur Vermeidung von (erheblichen) Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft bei Unvermeidbarkeit Kompensation durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erforderlich ( 13 BNatSchG) / Beachtung von agrarstrukturellen Belangen Durchführung der Maßnahmen erfolgt i.d.r. durch Dritte (Land- und Forstwirte) Möglichkeit der Bevorratung durch vorgezogenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mittels Ökokonten richtet sich nach Landesrecht entsprechende ÖkokontoVO regeln Erfassung und Bewertung der Ökopunkte, Genehmigungsverfahren und Handelbarkeit der Ökopunkte 2

4 1. Allgemeines vertragliche Vereinbarungen zwischen Eingriffsverursacher (z.b. Windpark) und Grundstückseigentümer (Landwirt) ð eingriffsbezogene Durchführung einer Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme Nutzungsvertrag über Ausgleichsflächen ð vorgezogene Durchführung einer Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahme Verkauf von Ökopunkten bzw. Kompensationsflächenäquivalenten 3

5 2. Nutzungsvertrag über Ausgleichsflächen 1. Vertragsinhalt Landwirt verpflichtet sich zugunsten des Eingriffsverursachers auf einer bestimmten landwirtschaftlichen Fläche eine externe Kompensationsfläche / Ausgleichsfläche herzustellen / herstellen zu lassen und dauerhaft zu erhalten Einschränkungen in der Nutzung (z.b. Unterlassen von Düngemaßnahmen, beschränkte Weidenutzung) Ggfs. Verpflichtung zur Durchführung konkreter Maßnahmen (z.b. Vernässung einer Wiese, Anlage eines Knicks) Weitere (eingeschränkte) Nutzung der Flächen durch Landwirt möglich dingliche Sicherung durch Eintragung einer unbefristeten beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Naturschutzbehörde Gewährung einer einmaligen Nutzungsentschädigung 4

6 2. Nutzungsvertrag über Ausgleichsflächen 2. Ertragsteuerliche Beurteilung vgl. BMF-Schreiben vom , BStBl I S. 716 zur Verfügung gestellte Fläche bleibt weiterhin luf Betriebsvermögen Aufwendungen für Durchführung der naturschutzrechtlichen Maßnahmen = Betriebsausgaben, ggfs. Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut (Aufforstung) Nutzungsentschädigung = Betriebseinnahmen Keine Aufteilung / Unterscheidung des Gesamtentgelts erforderlich Teilwertabschreibung im Einzelfall möglich 5

7 2. Nutzungsvertrag über Ausgleichsflächen noch: 2. Ertragsteuerliche Beurteilung vgl. BMF-Schreiben vom , BStBl I S. 716 Bilanzierende Land- und Forstwirte Erfassung der Zahlungen in dem WJ, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind bei Einmalzahlung Verteilung in passiven Rechnungsabgrenzungsposten über Laufzeit von 25 Jahren möglich 6

8 2. Nutzungsvertrag über Ausgleichsflächen noch: 2. Ertragsteuerliche Beurteilung vgl. BMF-Schreiben vom , BStBl I S. 716 Einnahme-Überschussrechner Erfassung der (Einmal-)Zahlung im Jahr des Zuflusses keine Verteilung über 25 Jahre nach 11 Abs. 1 Satz 3 EStG möglich ð Anders: FG Münster, Urteil vom , Az. 10 K 2176/10 E zu Erstaufforstung durch Eingriffsverursacher (Verteilung über 20 Jahre) sowie ð Felsmann A 765a (Aufteilung des Entgelts) 7

9 2. Nutzungsvertrag über Ausgleichsflächen noch: 2. Ertragsteuerliche Beurteilung vgl. BMF-Schreiben vom , BStBl I S. 716 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen Landwirtschaftlichen Ausgleichsflächen: Einnahmen durch Grundbetrag nach 13a Abs. 4 EStG abgegolten Forstwirtschaftliche Ausgleichsflächen: Sondergewinn nach 13a Abs. 6 Nr. 1 EStG a.f. ( 4 Abs. 3 EStG) forstwirtschaftlicher Gewinn gem. 13a Abs. 7 EStG n.f. / Gewinnermittlung nach 51 EStDV ð vgl. BFH-Urteil vom , Az. IV R 57/10 zu Aufforstung einer landwirtschaftlichen Fläche 8

10 2. Nutzungsvertrag über Ausgleichsflächen 3. Umsatzsteuerliche Beurteilung vgl. BFH-Urteile vom , Az. V R 15/12 und , Az. V R 10/12 Keine Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung, da keine luf Dienstleistung i.s.d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL Keine steuerfreie Vermietungsleistung nach 4 Nr. 12 Buchst. a UStG ð Vermietung i.s.d. Art. 135 Abs. 1 Buchst. I MwStSystRL = zeitlich befristete Gewährung des Rechts, ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als wäre man dessen Eigentümer und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen 9

11 2. Nutzungsvertrag über Ausgleichsflächen noch: 3. Umsatzsteuerliche Beurteilung vgl. BFH-Urteile vom , Az. V R 15/12 und , Az. V R 10/12 Keine steuerfreie Bestellung von dinglichen Nutzungsrechten nach 4 Nr. 12 Buchst. c UStG ð Bestellung dinglicher Nutzungsrechte nur steuerfrei, die auch vom Begriff Vermietung und Verpachtung umfasst werden Steuerpflichtige sonstige Leistung 19 % Umsatzsteuer ð Pauschalierung bei zusätzlicher Pflanzenlieferung möglich (OFD Hannover vom , Kanzler in Leingärtner, Kap. 64 Rz. 74) 10

12 3. Verkauf von Ökopunkten 1. Vertragsinhalt ð Landwirt hat bereits naturschutzrechtliche Maßnahmen durchgeführt ð Anerkennung als Ökokontomaßnahme durch zuständige Naturschutzbehörde, Bewertung und Umrechnung in Ökopunkte sowie Eintragung in Ökokonto Verkauf der Rechte und Pflichten aus dem Ökokonto [an Eingriffsverursacher für Kompensationszwecke ] ( 8 ÖkokontoVO M-V, 8 ÖkokontoVO S-A) dingliche Sicherung durch Eintragung einer unbefristeten beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Naturschutzbehörde Gewährung einer Nutzungsentschädigung 11

13 3. Verkauf von Ökopunkten 2. Ertragsteuerliche Beurteilung bislang kein BMF-Schreiben vgl. ESt-Kurzinformation 37/2012 des FinMin S-H Ökopunkte = Verrechnungshilfe keine immateriellen Wirtschaftsgüter, da kein Handel durch erwerbenden Eingriffsverursacher möglich analoge Anwendung des BMF-Schreibens zu Ausgleichsflächen vom ð ebenso Felsmann B 561b ð Anders: Kanzler in Leingärtner, Kap. 24 Rz. 50 mit Verweis auf Junker/Weiler StB 13, S

14 3. Verkauf von Ökopunkten 3. Umsatzsteuerliche Beurteilung vgl. Verfügung der OFD Frankfurt / Main vom Verkauf der Ökopunkte = sonstige Leistung (Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheber-, Markenrechten und ähnlichen Rechten) Leistungsort = Sitz des Leistungsempfängers ( 3a Abs. 2 UStG) Regelbesteuerung 19 % Umsatzsteuer 13

15 HLBS e.v. Landesverband Ost Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 14

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