Biofrontera AG Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5
|
|
- Erika Maurer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 über den Ausschluss des Bezugsrechts bei Verwendung des genehmigten Kapitals I gemäß 203 Absatz 1 und 2 Satz 2 i.v.m. 186 Absatz 4 Satz 2 AktG 1. Überblick Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von nominal insgesamt bis zu ,00 vor. Das neue genehmigte Kapital, das für Barund/oder Sachkapitalerhöhungen vorgesehen und bis zum 23. August 2013 befristet ist, soll an die Stelle des bisherigen genehmigten Kapitals treten. Daher soll die gem. 7 Absatz 3 der Satzung bestehende Ermächtigung zugleich aufgehoben werden. Um bei Bedarf Eigenkapital flexibel zur Finanzierung einsetzen zu können, ist es notwendig, dass die Gesellschaft über ausreichendes genehmigtes Kapital verfügt. Da eine Kapitalerhöhung häufig kurzfristig erfolgen muss, kann diese unter Umständen nicht von der Hauptversammlung unmittelbar beschlossen werden. Vielmehr bedarf es aus diesem Grund genehmigten Kapitals, auf das der Vorstand schnell zurückgreifen kann. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt ,00, so dass ein genehmigtes Kapital bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt ,00 geschaffen werden kann, wobei die Ermächtigung für fünf Jahre gem. 202 Absatz 2 AktG neu erteilt werden soll. Die Gesellschaft hat sich entschlossen, den gesetzlich zulässigen Rahmen auszuschöpfen, um über alle rechtlich möglichen und zulässigen Gestaltungsspielräume zu verfügen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, und zwar für Spitzenbeträge und bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie zum Zwecke des Erwerbs von Schutzrechten (z.b. Patenten) und Rechten an Schutzrechten (z.b. Lizenzen). Ein Bezugsrechtsausschluss kann ferner beschlossen werden bei Bareinlagen bis zu einem Betrag, der 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, und wenn der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden nach dem Beschlussvorschlag Aktien angerechnet, die aufgrund einer von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung erworben und gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG i.v.m. 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung veräußert werden. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist ferner zulässig zur Gewährung von Aktien in Erfüllung des Rückzahlungspreises durch Lieferung von Aktien bei der Ausübung der Wandlungsrechte oder bei Ausübung der Wandlungspflichten aus den Wandelschuldverschreibungen entsprechend den Anleihebedingungen, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 06. Juli 2005 ausgegeben wurden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses zu bestimmenden Wandlungspreis und nur in dem Umfang, in dem ein bedingtes Kapital zur Gewährung von neuen Aktien für den vorgehend beschriebenen Zweck Seite 1
2 nicht zur Verfügung steht. Ein Bezugsrechtsausschluss soll zudem auch bei Bareinlagen bis zu einem Betrag, der zehn von hundert des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, zulässig sein, wenn die Aktien zum geringsten Ausgabebetrag ( 9 Absatz 1 AktG) gewährt werden an die Inhaber von ausstehenden Wandelschuldverschreibungen entsprechend den Anleihebedingungen, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 06. Juli 2005 von der Gesellschaft ausgegeben werden, wenn die Inhaber solcher Wandelschuldverschreibungen spätestens bis zum 05. August 2010 die Wandlung ihrer Wandelschuldverschreibungen entsprechend den Anleihebedingungen erklären und alle für die Wandlung erforderlichen Handlungen vornehmen, d.h. die Wandlung vollziehen. 2. Gründe für den Bezugsrechtsausschluss und angemessene Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre Der Vorstand soll ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Diese Ermächtigung vereinfacht die Abwicklung der Kapitalerhöhung, indem sie die Herstellung eines technisch durchführbaren Bezugsverhältnisses erleichtert. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Ein möglicher Verwässerungseffekt ist durch die Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Jeder Aktionär hat zudem grundsätzlich die Möglichkeit, die zur Aufrechterhaltung seiner Anteilsquote erforderlichen Aktien zu marktgerechten Bedingungen über die Börse zu erwerben. Die Gesellschaft soll auch die Möglichkeit haben, Akquisitionen von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensteilen durchführen zu können sowie zum Zwecke des Erwerbs von Schutzrechten und Rechten an Schutzrechten Aktien zu gewähren. Im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals soll der Vorstand ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Hierdurch wird es dem Vorstand ermöglicht, ohne Beanspruchung des Kapitalmarktes Aktien der Gesellschaft in geeigneten Einzelfällen als Gegenleistung für Sacheinlagen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Unternehmensbeteiligungen sowie Schutzrechten und Rechten an Schutzrechten, einsetzen zu können. Die Gesellschaft steht im Wettbewerb. Sie muss deshalb jederzeit in der Lage sein, in sich wandelnden Märkten schnell und flexibel zu handeln. Dazu gehört es auch, ggf. Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder aber auch geistiges Eigentum wie z.b. Patenten oder Lizenzen hieran zu erwerben. Es hat sich vielfach gezeigt, dass beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie von Schutzrechten und Rechten an Schutzrechten hohe Gegenleistungen erbracht werden müssen. Diese Gegenleistungen können oder sollen häufig nicht in Geld erbracht werden. Dies kann darauf beruhen, dass der Veräußerer als Gegenleistung Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangt, zum anderen kann es im Interesse der Gesellschaft sein, über die Anbietung von Aktien der Gesellschaft gerade auch bei Know-how-Trägern eine dauerhafte Bindung an die Gesellschaft über eine Aktienbeteiligung zu bewirken. Die vorgeschlagene Ermächtigung gibt der Gesellschaft den notwendigen Spielraum, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie von Schutzrechten und Rechten an Schutzrechten schnell und flexibel auszunutzen. Bei Einräumung des Bezugsrechts an die Aktionäre wäre eine Erwerbsfinanzierung durch Gewährung von Aktien aber nicht möglich. Konkrete Pläne für das Ausnutzen dieser Ermächtigung bestehen derzeit nicht. Wenn sich konkrete Erwerbsmöglichkeiten bieten, wird der Vorstand diese sorgfältig prüfen und die ihm erteilte Seite 2
3 Ermächtigung nur im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft ausnutzen. Nur wenn diese Voraussetzungen vorliegen, wird der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilen. Basis für die Bewertung der zu gewährenden Aktien der Gesellschaft einerseits und des zu erwerbenden Wirtschaftsgutes andererseits werden grundsätzlich neutrale Wertgutachten z.b. von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und/oder Investmentbanken sein, so dass eine Wertaushöhlung der Gesellschaft durch die Nutzung der Ermächtigung vermieden wird. Das Bezugsrecht kann ferner gem. 186 Absatz 3 Satz 4 AktG für den Fall einer Barkapitalerhöhung ausgeschlossen werden. Mit dieser Ermächtigung soll von der Möglichkeit des so genannten erleichterten Bezugsrechtsausschlusses im Sinne des 186 Absatz 3 Satz 4 AktG Gebrauch gemacht werden. Die in 186 Absatz 3 Satz 4 AktG gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Gesellschaft in die Lage, sich aufgrund der jeweiligen Börsenverfassung bietende Möglichkeiten schnell und flexibel sowie kostengünstig zu nutzen. Dadurch wird eine bestmögliche Stärkung der Eigenmittel im Interesse der Gesellschaft und aller Aktionäre erreicht. Durch den Verzicht auf die zeitund kostenaufwändige Abwicklung des Bezugsrechts kann ein etwaig bestehender Eigenkapitalbedarf sehr zeitnah gedeckt werden. Zusätzlich können neue Aktionärsgruppen im In- und Ausland geworben werden. Diese Möglichkeit ist für die Gesellschaft auch deshalb von Bedeutung, weil sie in ihren Märkten Marktchancen schnell und flexibel nutzen und einen dadurch entstehenden Kapitalbedarf ggf. auch sehr kurzfristig decken können muss. Die Ermächtigung ist gem. 186 Absatz 3 Satz 4 AktG jedoch begrenzt auf einen Höchstbetrag von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden Aktien angerechnet, die aufgrund einer von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung erworben und gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG i.v.m. 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung veräußert werden. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden. So wird im Interesse der Aktionäre sichergestellt, dass durch die Ausnutzung der Ermächtigung keine Verwässerung ihrer Beteiligung verursacht wird, die nicht im Rahmen eines Nachkaufs von Aktien über die Börse kompensiert werden könnte, wovon auch die insoweit zugrunde liegende Wertung des Gesetzgebers in 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgeht. Die Ermächtigung gilt zudem mit der Maßgabe, dass der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Der Ausgabepreis für die neuen Aktien wird sich daher am Börsenpreis der schon börsennotierten Aktien orientieren und den aktuellen Börsenpreis nicht wesentlich, voraussichtlich nicht um mehr als 3 %, jedenfalls aber nicht um mehr als 5 % unterschreiten, so dass eine nennenswerte wirtschaftliche Verwässerung der Aktionäre nicht zu befürchten ist. Soweit die Gesellschaft ermächtigt werden soll, einen Bezugsrechtsausschluss zur Gewährung von Aktien in Erfüllung des Rückzahlungspreises durch Lieferung von Aktien bei der Ausübung der Wandlungsrechte oder bei Ausübung der Wandlungspflichten aus den Wandelschuldverschreibungen entsprechend den Anleihebedingungen, die gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 06. Juli 2005 ausgegeben wurden (nachfolgend "Wandelschuldverschreibungen") vorzunehmen, ist damit im Ergebnis kein erneuter Bezugsrechtsausschluss verbunden, da die Bezugsberechtigung auf Aktien bereits im Rahmen der beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen geregelt worden ist. Auf der Grundlage der am 06. Juli 2005 erteilten Ermächtigung hat die Gesellschaft bereits Wandelschuldverschreibungen 2005/2010 im Nennbetrag von insgesamt ,00 begeben (nachfolgend "Wandelschuldverschreibungen"), die den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Seite 3
4 Wandlungsrechte auf Aktien der Gesellschaft einräumen, so dass mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss keine weitergehende Beeinträchtigung der Aktionäre verbunden ist, als sich diese ohnehin schon auf Grund der bestehenden Bezugsrechte bzw. Wandlungsrechte aus den Wandelschuldverschreibungen ergibt. Die Ermächtigung gestattet zudem, dass das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen wird bis zu einem Betrag, der zehn von hundert des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, wenn die Aktien gegen Bareinlage zum geringsten Ausgabebetrag ( 9 Absatz 1 AktG) gewährt werden, und zwar an die Inhaber von ausstehenden Wandelschuldverschreibungen, wenn die Inhaber solcher Wandelschuldverschreibungen spätestens bis zum 05. August 2010 die Wandlung ihrer Wandelschuldverschreibungen entsprechend den Anleihebedingungen erklären und alle für die Wandlung erforderlichen Handlungen vornehmen. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit bis zum 26. August 2010 und können soweit durch die Inhaber keine Wandlung erfolgt nur im Rahmen der Bestimmungen der Anleihebedingungen nach Wahl der Gesellschaft in bar oder durch Lieferung von Aktien der Gesellschaft aus bedingtem oder genehmigtem Kapital getilgt werden. Mit der vorgeschlagenen Ermächtigung erhielte die Gesellschaft zudem die Möglichkeit, den Inhabern der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen einen zusätzlichen Anreiz für eine Wandlung zu angemessenen Konditionen anzubieten, denn die mit der ggf. auch vorzeitigen Wandlung möglicher Weise einhergehenden Änderungen der wirtschaftlichen Position der Inhaber der Wandelschuldverschreibungen (insbesondere auch Entfall der Ansprüche auf Zinszahlungen) können durch die Gewährung einer angemessenen Anzahl Aktien aus genehmigtem Kapital nach Auffassung der Gesellschaft angemessen kompensiert werden. Ein entsprechendes Vorgehen dürfte daher aus Sicht des Vorstandes auch im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft liegen, denn zum einen würde durch die vollständige oder teilweise und ggf. vorzeitige Wandlung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen und durch die Ausgabe der weiteren Aktien im Zuge der Wandlung die Liquidität der Aktie steigen. Zum anderen würde durch die gestiegene Aktienanzahl voraussichtlich auch die Marktkapitalisierung der Gesellschaft steigen, was Aktien der Gesellschaft insbesondere auch für institutionelle Investoren attraktiver machen würde. Bilanziell würde die vorzeitige Wandlung dazu führen, dass das Eigenkapital der Gesellschaft sich entsprechend dem Umfang der Wandlung und der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital erhöht, was sich aus Sicht des Vorstands auf den Wert des Unternehmens zusätzlich steigernd auswirken dürfte. Auf Grund dann nicht mehr zu leistender Zinsen und Tilgungen würden sich zudem in der Zukunft auch zusätzliche Liquiditätsspielräume für die Gesellschaft eröffnen und die Kapitalkosten sinken. Eine nachhaltige Anteilsverwässerung ist nicht zu besorgen, da der mögliche Bezugsrechtsausschluss auf zehn von hundert des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt ist. Soweit die Gesellschaft eigene Wandelschuldverschreibungen hält, ist sie im Übrigen auch nicht berechtigt, Wandlungsrechte aus den Wandelschuldverschreibungen auszuüben, Aktien werden nur auf ausstehende Wandelschuldverschreibungen gewährt. Eine relevante wirtschaftliche Verwässerung ist aus den genannten Gründen ebenfalls nicht zu befürchten, denn im Falle einer vorzeitigen Wandlung würde die Gesellschaft neben der Einzahlung des geringsten Ausgabebetrages je Aktie darüber hinaus die dargestellten wirtschaftlichen Vorteile, bis hin zur Ersparnis von Zins- und Tilgungsaufwand, erzielen. Seite 4
5 3. Abschließende Beurteilung durch den Vorstand Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts ist damit nach Würdigung aller Umstände geeignet und erforderlich, die angestrebten Ziele der Gesellschaft zu erreichen. Die Möglichkeiten zum Bezugsrechtsausschluss sind auch verhältnismäßig, da sie einerseits das Interesse der Gesellschaft am Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen und andererseits das Interesse der Aktionäre angemessen berücksichtigen, wobei nicht zu befürchten ist, dass den Aktionären im Falle des Ausschlusses des Bezugsrechts in den geregelten Fällen erhebliche Nachteile entstehen. Der Vorstand Prof. Dr. Hermann Lübbert Vorsitzender des Vorstands Werner Pehlemann Finanzvorstand Seite 5
Überblick. Ordentliche Hauptversammlung der Biofrontera AG Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 Seite 1 von 5
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 über den Ausschluss des Bezugsrechts bei Verwendung des genehmigten Kapitals III gemäß 203 Absatz 1 und 2 Satz 2 i.v.m. 186 Absatz 4 Satz 2 AktG Überblick
MehrMyHammer Holding AG, Berlin. Ordentliche Hauptversammlung der MyHammer Holding AG am Mittwoch, den 10. Mai 2017
MyHammer Holding AG, Berlin Ordentliche Hauptversammlung der MyHammer Holding AG am Mittwoch, den 10. Mai 2017 Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung Bericht des Vorstands zu
MehrGenehmigtes Kapital 2016/I
Bericht des Vorstands gemäß 203 Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit 186 Absatz 4 Satz 2, Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz zu Punkt 2 der Tagesordnung Überblick Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der
MehrBericht des Vorstands zu TOP 10 der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. August (Schaffung eines genehmigten Kapitals)
Bericht des Vorstands zu TOP 10 der ordentlichen Hauptversammlung vom 4. August 2017 (Schaffung eines genehmigten Kapitals) Bericht des Vorstands zu TOP 10 (Schaffung eines genehmigten Kapitals) Vorstand
Mehr1. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und Anlass für die Schaffung eines neuen Genehmigten
Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des Genehmigten
MehrInformation zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung der LPKF Laser & Electronics AG am 31. Mai 2018
Information zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung der LPKF Laser & Electronics AG am 31. Mai 2018 Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 7 der
Mehrweiterhin bestehende genehmigte Kapital 2014 in Höhe von aktuell EUR , 00,
aaa BlueCap Bericht an die Hauptversammlung Bericht des Vorstands zu der unter Ziffer 6 der Tagesordnung genannten Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2018 und zu der dort vorgesehenen Ermächtigung
MehrH&R GmbH & Co. KGaA. Salzbergen. - Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A2E4T7 -
H&R GmbH & Co. KGaA Salzbergen - International Securities Identification Number (ISIN): DE000A2E4T77 - Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A2E4T7 - Schriftlicher Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin
Mehrgildemeister Aktiengesellschaft Bielefeld isin-code: de Wertpapierkennnummer (wkn):
gildemeister Aktiengesellschaft Bielefeld isin-code: de0005878003 Wertpapierkennnummer (wkn): 587800 Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit 186 Abs.
MehrBericht des Vorstandes der CD Deutsche Eigenheim AG zu Tagesordnungspunkt 14 der Hauptversammlung am 17. August 2017:
Bericht des Vorstandes der CD Deutsche Eigenheim AG zu Tagesordnungspunkt 14 der Hauptversammlung am 17. August 2017: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Mehr(1) Genehmigtes Kapital und damit verbundene Vorteile für die Gesellschaft
Bericht des Vorstands gemäß 203 Abs. 2 Satz 2 i.v.m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG i.v.m. Art. 5 SE-VO zu Tagesordnungspunkt 5 über die Gründe zur Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts der
Mehrpersönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat halten aus diesen Gründen die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss für sachgerecht.
Schriftlicher Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung und zugleich zum einzigen Tagesordnungspunkt der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
MehrBericht des Vorstands gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG an die Hauptversammlung zu dem Bezugsrechtsausschluss gemäß Tagesordnungspunkt 8
Bericht des Vorstands gemäß 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG an die Hauptversammlung zu dem Bezugsrechtsausschluss gemäß Tagesordnungspunkt 8 Der Vorstand war gemäß 5 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft
MehrTagesordnung. 1. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals
Biofrontera AG Tagesordnung Tagesordnung 1. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Das Grundkapital der Gesellschaft
Mehrgildemeister Aktiengesellschaft Bielefeld isin-code: de Wertpapierkennnummer (wkn):
gildemeister Aktiengesellschaft Bielefeld isin-code: de0005878003 Wertpapierkennnummer (wkn): 587800 Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß 203 Abs. 2 S. 2, 186 Abs. 4 S. 2 AktG Bericht des
MehrLEONI AG. Nürnberg ISIN DE Wertpapier-Kennnummer
LEONI AG Nürnberg ISIN DE 000 540888 4 Wertpapier-Kennnummer 540 888 Ordentliche Hauptversammlung der LEONI AG am Donnerstag, 11. Mai 2017, 10:00 Uhr, Frankenhalle der NürnbergMesse GmbH, Messezentrum,
MehrWandelschuldverschreibung 2015
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2015, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016 mit der Möglichkeit zum
MehrDer Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen das Bezugsrecht ausschließen zu können.
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 (Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2015 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und Aufhebung des bestehenden genehmigten
MehrDer Vorstand soll jedoch die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
Bericht des Vorstands der Daimler AG über den Ausschluss des Bezugsrechts bei Verwendung des Genehmigten Kapitals 2018 gemäß 203 Abs. 1 und 2 Satz 2 i. V. m. 186 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4 Aktiengesetz
MehrBericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung der enexoma AG, Oerlinghausen, am 14. April 2015
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung der enexoma AG, Oerlinghausen, am 14. April 2015 Zu der vorgeschlagenen Beschlussfassung der Hauptversammlung über ein genehmigtes Kapital
MehrBerichte des Vorstands
Berichte des Vorstands Bericht des Vorstands zu den unter Punkt 11) der Tagesordnung vorgesehenen Bezugsrechtsausschlüssen ( 186 Abs. 4 in Verbindung mit 203 Abs. 1 und Abs. 2 Aktiengesetz Vorstand und
MehrGesellschaft Sicherheit hinsichtlich der Umwandlung von Schuldverschreibungen in Eigenmittel.
Masterflex SE Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 der Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und zum Bezugsrechtsausschluss gemäß
MehrErgänzung der Tagesordnung. Oil & Gas Invest AG mit Sitz in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main Ergänzung der Tagesordnung für die am Montag, den 4. Juli 2016, um 11.00 Uhr in den Räumlichkeiten des InterContinental Hotels, Budapester Straße 2, 10787 Berlin stattfindende außerordentliche
MehrUnter bestimmten Voraussetzungen soll der Vorstand allerdings ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 5 der Tagesordnung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses gemäß 203 Abs. 1 und
MehrAccentro Real Estate AG mit Sitz in Berlin
Accentro Real Estate AG mit Sitz in Berlin Ordentliche Hauptversammlung am Dienstag, dem 15. Mai 2018 um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten des SCANDIC Hotel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger Str. 5, 10789
MehrMein Gegenvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1 lautet daher ausformuliert wie folgt:
Gegenantrag des Aktionärs Marcus Söhngen zu Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung der ABO Wind Aktiengesellschaft vom 20. Dezember 2017 Ich bin Aktionär der Gesellschaft. Ich unterstütze
MehrBericht des Vorstands
Information as of [Month YYYY] Newsletter Bericht des Vorstands Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 nach 203 Abs. 2, 221 Abs. 4 in Verbindung mit 186 Abs. 4 Satz 2 AktG (in Verbindung mit Artikel
MehrMünchen, den 9. Januar DL Olaf Berlien Vorsitzender des Vorst. Dr. Stefan Kampmann Mitglied des Vorstands. o tands
OSRAM Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) i.v.m. 203 Abs. 1, 2 Satz 2 AktG Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der am 20. Februar
MehrDer Vorstand soll das Bezugsrecht jedoch in den folgenden Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Bericht des Vorstands gemäß 203 i.v.m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 4: Beschlussfassung über die Aufhebung des in der Hauptversammlung vom 27. Juni 2014 beschlossenen genehmigten Kapitals
MehrDer Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen das Bezugsrecht ausschließen zu können:
Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018/I mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende Änderung
MehrBericht des Vorstands der Klöckner & Co SE zu Punkt 7 der Tagesordnung
Bericht des Vorstands der Klöckner & Co SE zu Punkt 7 der Tagesordnung Zu Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung am 12. Mai 2017 erstattet der Vorstand gemäß 221 Abs. 4 Satz 2, 186 Abs. 3 Satz 4, Abs.
MehrE i n l a d u n g zur außerordentlichen Hauptversammlung 2016 der Studio Babelsberg AG mit Sitz in Potsdam,
E i n l a d u n g zur außerordentlichen Hauptversammlung 2016 der Studio Babelsberg AG mit Sitz in Potsdam, August-Bebel-Straße 26 53 14482 Potsdam WKN: A1TNM5 ISIN: DE000A1TNM50 Wir laden hiermit unsere
MehrSynopse der beabsichtigten Änderungen der Satzung 1
Synopse der beabsichtigten Änderungen der Satzung 1 Aktuelle Fassung Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 11. April 2017 Beabsichtigte Fassung Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung vom 16. Februar
MehrOSRAM. Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) i.v.m. 221 Abs.
OSRAM Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) i.v.m. 221 Abs. 4 Satz 2 AktG Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der am 20. Februar
MehrUnter bestimmten Voraussetzungen soll der Vorstand allerdings ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 5 der Tagesordnung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2017 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses gemäß 203 Abs. 1 und
MehrAnlage. zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Vonovia SE am Donnerstag, den 12. Mai 2016, um 10:00 Uhr (MESZ) Vonovia SE Düsseldorf
Anlage zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Vonovia SE am Donnerstag, den 12. Mai 2016, um 10:00 Uhr (MESZ) Vonovia SE Düsseldorf ISIN DE000A1ML7J1 WKN A1ML7J Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt
MehrSchriftlicher Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß 221 Abs. 4 Satz 2 i.v.m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Schriftlicher Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß 221 Abs. 4 Satz 2 i.v.m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Die vorgeschlagene Neuschaffung des Bedingten Kapitals 2018/II sowie die Ermächtigung zur
MehrBericht des Vorstands gemäß 186 Absatz 4 Satz 2, 203 Absatz 1 und 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 6 - Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals 2016 I
Bericht des Vorstands gemäß 186 Absatz 4 Satz 2, 203 Absatz 1 und 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 6 - Neuschaffung eines Genehmigten Kapitals 2016 I Zu Tagesordnungspunkt 6 hat der Vorstand einen schriftlichen
MehrDNI Beteiligungen Aktiengesellschaft Lütticher Straße 8a Köln
DNI Beteiligungen Aktiengesellschaft Lütticher Straße 8a 50674 Köln WKN 554 240 ISIN DE0005542401 Einladung zur Hauptversammlung der DNI Beteiligungen AG Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, den
MehrErläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB und 315 Abs. 4 HGB
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB und 315 Abs. 4 HGB (1) Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das gezeichnete Kapital der DF AG beträgt EUR 6.800.000,00. Es ist
MehrErläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB und 315
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB und 315 Abs. 4 HGB (1) Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Am 31. Dezember 2016 betrug das gezeichnete Kapital der Gesellschaft
Mehrplenum Aktiengesellschaft Frankfurt am Main
plenum Aktiengesellschaft Frankfurt am Main ISIN DE000A161Z44 / WKN A161Z4 Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am Montag, den 26. Juni 2017,
Mehrmvise AG Bericht des Vorstands über die teilweise Ausnutzung des Neuen Genehmigten Kapitals 2015 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
mvise AG Bericht des Vorstands über die teilweise Ausnutzung des Neuen Genehmigten Kapitals 2015 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Der Vorstand der mvise AG ( Gesellschaft ) erstattet den
MehrManz AG Reutlingen - ISIN DE000A0JQ5U3 - Ordentliche Hauptversammlung 2016 Dienstag, den 12. Juli 2016, in Filderstadt
Manz AG Reutlingen - ISIN DE000A0JQ5U3 - Ordentliche Hauptversammlung 2016 Dienstag, den 12. Juli 2016, in Filderstadt Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 6 der Tagesordnung über den
MehrBeschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2013
Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2013 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und Schaffung einer neuen
MehrUMT United Mobility Technology AG München. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
UMT United Mobility Technology AG München ISIN: DE0005286108 WKN: 528610 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, 30. Juni 2017 um 9:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr) in den Räumen der Bayerische
Mehrgildemeister Aktiengesellschaft Bielefeld isin-code: de Wertpapierkennnummer (wkn):
gildemeister Aktiengesellschaft Bielefeld isin-code: de0005878003 Wertpapierkennnummer (wkn): 587800 Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung zu Punkt 10 der Tagesordnung gemäß 203 Abs. 1 und 2 S.
MehrUnter bestimmten Voraussetzungen soll der Vorstand allerdings ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 5 der Tagesordnung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses gemäß 203 Abs. 1 und
MehrÄnderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 8 der am 11. Mai 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Ein- ladung für die
Änderung des Beschlussvorschlags zu Tagesordnungspunkt 8 der am 11. Mai 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Ein- ladung für die ordentliche Hauptversammlung der Wirecard AG mit Sitz
MehrZeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet.
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 über den Ausschluss des Bezugsrechts bei Verwendung des genehmigten Kapitals gem. 203 Absatz 2 Satz 2 i.v.m. 186 Absatz 4 Satz 2 AktG: Um bei Bedarf Eigenkapital
MehrKION GROUP AG. Ordentliche Hauptversammlung am 11. Mai Es soll daher ein neues genehmigtes Kapital beschlossen werden.
KION GROUP AG Ordentliche Hauptversammlung am 11. Mai 2017 Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9 Der Vorstand soll auch künftig die Möglichkeit haben, mit Zustimmung des Aufsichtsrats im Interesse
MehrInformation zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung der LPKF Laser & Electronics AG am 31. Mai 2018
Information zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung der LPKF Laser & Electronics AG am 31. Mai 2018 Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß 221 Abs. 4, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 8 der Tagesordnung
MehrBericht des Vorstands an die Hauptversammlung Bericht zu Punkt 10 der Tagesordnung: Bericht über den Bezugsrechtsausschluss
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung Bericht zu Punkt 10 der Tagesordnung: Bericht über den Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen,
MehrSchriftlicher Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu Tagesordnungspunkt 9
Schriftlicher Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu Tagesordnungspunkt 9 Nachstehend erstattet die persönlich haftende Gesellschafterin einen Bericht zu der unter Tagesordnungspunkt 9 dieser
MehrCENTROTEC SUSTAINABLE AG ordentliche Hauptversammlung am 31. Mai 2017
CENTROTEC SUSTAINABLE AG ordentliche Hauptversammlung am 31. Mai 2017 Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 6 gemäß 203 Abs. 2 Satz 2 i.v.m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen
MehrErläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den übernahmerechtlichen
Erläuternder Bericht des Vorstands gemäß 176 Abs. 1 S. 1 AktG zu den übernahmerechtlichen Angaben nach 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB in den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und
MehrBiofrontera Aktiengesellschaft, Leverkusen - ISIN: DE / WKN: Ordentliche Hauptversammlung
Biofrontera Aktiengesellschaft, Leverkusen - ISIN: DE0006046113 / WKN: 604611 Ordentliche Hauptversammlung am Freitag, dem 28. August 2015, um 10:00 Uhr im Forum Leverkusen, Agam-Saal, Am Büchelter Hof
MehrBericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 5 gemäß 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Bericht des Vorstands zum Tagesordnungspunkt 5 gemäß 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Eine angemessene Kapitalausstattung und Finanzierung ist eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung
MehrSeite 5. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung der Ermächtigung in der jeweils nachfolgenden Hauptversammlung berichten.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung am 12. Mai 2017 über den Ausschluss des Bezugsrechts bei der Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen gemäß Artikel 9 SE-VO i.v.m. 221 Absatz 4
MehrDelivery Hero AG Ordentliche Hauptversammlung 2018
Delivery Hero AG Ordentliche Hauptversammlung 2018 Tagesordnungspunkt 6: Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals/II gemäß 4 (3) der Satzung sowie Aufhebung des Genehmigten Kapitals/VI
MehrBericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
HanseYachts AG, Greifswald Ordentliche Hauptversammlung am 15. Dezember 2016 Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Angabepflichten gemäß 289 Abs. 4 HGB Das gezeichnete Kapital
MehrAngaben nach 289 Abs. 4 HGB. Beschränkungen hinsichtlich der Stimmrechte oder Übertragung von Aktien
Angaben nach 289 Abs. 4 HGB Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von 5.272.447 ist in 5.272.447 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) eingeteilt,
MehrUm das Spektrum der möglichen Kapitalmarktinstrumente, die Wandlungs- oder Optionsrechte verbriefen, auch entsprechend nutzen zu können, erscheint es
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 10 (Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder
MehrERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS GEMÄSS 289 Abs. 4 bzw. 315 ABS. 4 HGB I. V. M. 120 ABS. 3 SATZ 2 AKTG
ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS GEMÄSS 289 Abs. 4 bzw. 315 ABS. 4 HGB I. V. M. 120 ABS. 3 SATZ 2 AKTG Nachstehend informiert die FP-Gruppe über die verpflichtenden Angaben nach 315 Abs. 4 HGB. Es handelt
Mehr2. Gegenwärtiges Genehmigtes Kapital und Anlass für die Änderung
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen des genehmigten Kapitals gemäß 203 Abs. 2 S. 2 i. V. m. 186 Abs. 4 S.
MehrAbweichende Beschlussvorschläge der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 8 (Genehmigtes Kapital) und Tagesordnungspunkt 9 (Aktienoptionsprogramm)
Abweichende Beschlussvorschläge der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 8 (Genehmigtes Kapital) und Tagesordnungspunkt 9 (Aktienoptionsprogramm) TOP 8 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten
MehrUm auch in Zukunft eigene Aktien zurückkaufen zu können, soll bereits in dieser Hauptversammlung eine neue Ermächtigung geschaffen werden.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz in Verbindung mit 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz Allgemeines Unter Tagesordnungspunkt 7 wird vorgeschlagen,
MehrSHF Communication Technologies AG, Berlin WKN: A0K PMZ ISIN: DE 000A0KPMZ7
SHF Communication Technologies AG, Berlin WKN: A0K PMZ ISIN: DE 000A0KPMZ7 EINBERUFUNG DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 2018 Hiermit laden wir die Aktionäre ein zu der am Mittwoch, den 30. Mai 2018, um
MehrAnlage zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Vonovia SE am Dienstag, den 16. Mai 2017, um 10:00 Uhr (MESZ)
Anlage zur Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Vonovia SE am Dienstag, den 16. Mai 2017, um 10:00 Uhr (MESZ) Vonovia SE, Düsseldorf ISIN DE000A1ML7J1 WKN A1ML7J Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt
MehrDISKUS WERKE AG. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
DISKUS WERKE AG Frankfurt am Main - ISIN DE 0005538607 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre herzlich zu der am Dienstag, den 4. Juli 2017, um 10.30 Uhr im Sheraton
MehrFinanzierungsinstrumente auch erst durch die Gewährung von Options- oder Wandlungsrechten platzierbar werden.
Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 9 (Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder
MehrSoftline AG Leipzig. I. Tagesordnung
Softline AG Leipzig ISIN DE000A1CSBR6 WKN A1CSBR Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 28. September 2015, um 11.00 Uhr im»pentahotel Leipzig«, Großer-Brockhaus 3, 04103 Leipzig, stattfindenden
MehrErmächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und Genussrechten
Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 13. Juni 2007 zur Ausgabe von Schuldverschreibungen und Genussrechten 1. Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder
MehrUnter bestimmten Voraussetzungen soll der Vorstand allerdings ermächtigt sein, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 6 der Tagesordnung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2015 mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses gemäß 203 Abs. 1 und
MehrErläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 HGB
Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4 HGB Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft in Höhe von 5.201.700,00 ist in 5.201.700 auf den Namen lautende Stammaktien
MehrFair Value REIT-AG, München ISIN: DE000A0MW975 - WKN: A0MW97
Fair Value REIT-AG, München ISIN: DE000A0MW975 - WKN: A0MW97 Ordentliche Hauptversammlung am Montag, den 4. Juli 2016, um 11:00 Uhr im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europa Saal, Max-Joseph-Str. 5 80333
MehrBericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 4 gemäß 186 Abs. 2 S. 2 AktG
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 4 gemäß 186 Abs. 2 S. 2 AktG Unter Tagesordnungspunkt 4 der am 10. Juni 2005 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der aap Implantate
MehrErmächtigung zur Ausgabe von Options-/Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen:
Encavis AG - Ordentliche Hauptversammlung 8. Mai 2018 GEGENANTRAG zu TOP 8 des Aktionärs Dr. Peter Blau 8. Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options-/Wandelschuldverschreibungen,
Mehrmithin 50 % des bestehenden Grundkapitals, zu gewähren. Die Ermächtigung hat eine Laufzeit bis einschließlich zum 9. Mai 2022.
Bericht des Vorstands gemäß 221 Absatz 4 Satz 2, 186 Absatz 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 7 über die Gründe für den Bezugsrechtsausschluss bei Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen
MehrKION GROUP AG. Ordentliche Hauptversammlung am 11. Mai 2017
KION GROUP AG Ordentliche Hauptversammlung am 11. Mai 2017 Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 10 Eine angemessene Kapitalausstattung und Finanzierung sind wesentliche Grundlagen für die Weiterentwicklung
MehrDer Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen das Bezugsrecht ausschließen zu können:
Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder
MehrSchwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Wertpapierkenn-Nr.: ISIN: DE
Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
MehrHauptversammlung der Jost Werke AG am 4. Mai 2018
Hauptversammlung der Jost Werke AG am 4. Mai 2018 Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Absatz 3 Satz 4, Absatz 4 Satz 2 AktG Bislang verfügt die Gesellschaft
MehrBericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß 221 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG Die bisherige, durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. August 2011 erteilte
Mehr2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben.
Bericht des Vorstands der DO & CO Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m, über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes auszugeben (TOP
Mehrmvise AG Bericht des Vorstands über die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
mvise AG Bericht des Vorstands über die teilweise Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Der Vorstand der mvise AG ( Gesellschaft ) erstattet den nachfolgenden
MehrManz Automation AG Reutlingen. Ordentliche Hauptversammlung 2010
Manz Automation AG Reutlingen Ordentliche Hauptversammlung 2010 Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Punkt 8 der Tagesordnung über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß 71 Absatz 1 Ziffer 8,
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung der HumanOptics AG
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der HumanOptics AG Mittwoch, 16. Dezember 2009, 10.00 Uhr im NOVOTEL HOTEL, Hofmannstraße 34, 91052 Erlangen Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
MehrBericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9 Eine angemessene Kapitalausstattung und Finanzierung ist eine wesentliche Grundlage für die Weiterentwicklung der KION GROUP AG und für ein erfolgreiches Auftreten
MehrBericht des Vorstands gemäß 203 Abs. 1, 2 AktG i.v.m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 7 der Tagesordnung
Bericht des Vorstands gemäß 203 Abs. 1, 2 AktG i.v.m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Punkt 7 der Tagesordnung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 7 vor, unter Aufhebung
Mehr1. Dividende pro Aktie von 0,25 Euro Aktien x 0,25 Euro ,-- bis ,-- Euro
Hauptversammlung ABO Wind AG 65195 Wiesbaden Wertpapier-Kenn-Nummer 576 002 Tagesordnung: TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für die ABO Wind AG für das Geschäftsjahr
MehrERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH 289A ABS. 1 BZW. 315A ABS. 1 HGB
ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH 289A ABS. 1 BZW. 315A ABS. 1 HGB Da die zu den Ziffern 1 bis 6 der 289a Abs. 1 bzw. 315a Abs. 1 HGB im zusammengefassten Lagebericht der K+S AKTIENGE-
MehrERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH 289 ABS. 4 BZW. 315 ABS. 4 HGB
ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS ZU DEN ANGABEN NACH 289 ABS. 4 BZW. 315 ABS. 4 HGB Da die zu den Ziffern 1 bis 6 der 289 Abs. 4 bzw. 315 Abs. 4 HGB im zusammengefassten Lagebericht der K+S AKTIENGESELLSCHAFT
MehrErläuterung der Angaben im Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB durch den Vorstand
Erläuterung der Angaben im Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB durch den Vorstand Für börsennotierte Unternehmen besteht nach 289 Abs. 4 und 315
Mehr1. Beschlussvorschläge
Bericht des Vorstands der austriamicrosystems AG Unterpremstätten, FN 34109 k, über die Ermächtigung des Vorstands, Finanzinstrumente im Sinne des 174 AktG auszugeben (TOP 8 Finanzinstrumente im Sinne
MehrÜbertragungs- oder Stimmrechtsbeschränkungen, die sich nicht bereits aus dem Gesetz ergeben, liegen nicht vor.
Angaben gemäß 289 Abs. 4 HGB bzw. 315 Abs. 4 HGB Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das Grundkapital der EnviTec Biogas AG ist eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag
MehrErwerb unter Ausschluss des Andienungsrechts
Schriftlicher Bericht des Vorstands gemäß 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 8 über die Gründe für die Ermächtigung des Vorstands, das Andienungsrecht der Aktionäre beim
MehrInformation für Teilnehmer der Hauptversammlung und der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre am 4. Juni 2009
Information für Teilnehmer der Hauptversammlung und der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre am 4. Juni 2009 Geänderter Beschlussvorschlag der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 11 der ordentlichen
Mehr