Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Am Michelbach und örtlichen Bauvorschriften Am Michelbach der Stadt Öhringen Gemarkung Michelbach

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Am Michelbach und örtlichen Bauvorschriften Am Michelbach der Stadt Öhringen Gemarkung Michelbach"

Transkript

1 Große Kreisstadt Öhringen - Michelbach Seite 1 von 11 Große Kreisstadt Öhringen Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Am Michelbach und örtlichen Bauvorschriften Am Michelbach der Stadt Öhringen Gemarkung Michelbach Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten alle bisherigen planungsrechtlichen Vorschriften und Festsetzungen außer Kraft, soweit der jetzige Geltungsbereich festgesetzt ist. I. Planungsrechtliche Festsetzungen Rechtliche Grundlagen: a) Baugesetzbuch (BauGB) Teil A in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBI. I S. 2141), berichtet. am (BGBI. I S. 137). b) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom , (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBI. I S 466). c) Planzeichenverordnung (PlanzVO), Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 PlanzVO 90) vom (BGBI I, S. 58). 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB; 1 15 BauNVO). 1.1 WA = Allgemeines Wohngebiet, ( 4 i.v.m. 1 Abs. 6 BauNVO). Ausnahmen gem. 4 Abs. 3 BauNVO sind gemäß 1 Abs. 6 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. 1.2 Anzahl der Wohneinheiten ( 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist die Zahl der Wohneinheiten auf maximal 2 WE pro Gebäude und 4 WE beschränkt (siehe Eintrag in der Nutzungsschablone). 2. Maß der baulichen Nutzung ( 16 Abs. 2 u. 3, 17 und 18 BauNVO). 2.1 Grundflächenzahlen (GRZ) ( 19 BauNVO) (siehe Eintrag in der Nutzungsschablone). 2.2 Geschoßflächenzahlen (GFZ) ( 20 BauNVO) (siehe Eintrag in der Nutzungsschablone). 2.3 Zahl der Vollgeschosse ( 16 und 20 BauNVO) (siehe Eintrag in der Nutzungsschablone).

2 Große Kreisstadt Öhringen - Michelbach Seite 2 von Höhe baulicher Anlagen ( 16 und 18 BauNVO) Für eingeschossige Bebauung max. 3,50 m, Für zweigeschossige Bebauung max. 6,00 m. Die festgelegte Gebäudehöhe muß hierbei bei mindestens 2/3 Länge der abgewickelten Gebäudeseite eingehalten werden. Bis zu 1/3 Länge der abgewickelten Gebäudeseiten kann die Höhe bis maximal 1,00 m bei zurückspringenden Gebäudeseiten überschritten werden. Gemessen wird die Gebäudehöhe von der festgelegten Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut. Die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) muß eingehalten werden. Bei Garagen (Carport) ist die Fußbodenhöhe ca. 20 cm über der Straßenhöhe festzulegen. 3. Bauweise ( 22 Abs. 2 BauNVO). o E und D = offene Bauweise = offene Bauweise nur Einzel.- und Doppelhäuser sind zulässig. 4. Überbaubare Grundstücksflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und 23 BauNVO). Im Plan durch Baugrenzen festgesetzt. 5. Stellung der Anlagen ( 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB). Die im Bebauungsplan eingetragenen Hauptfirstrichtung ist über die gesamte Hauptgebäudelänge auszuführen. Nebenfirstrichtungen sind bis zu 1/3 Länge der Hauptfirstrichtung möglich. Nebenfirste müssen mind 1,00m tiefer als der Hauptfirst liegen. 6. Nebenanlagen ( 14 BauNVO). Nebenanlagen sind, soweit es sich um Gebäude handelt, außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Von der Böschungsoberkante des Michelbaches ist mit Nebenanlagen ein Abstand von mindestens 5,00 m einzuhalten. 7. Flächen für Stellplätze und Garagen ( 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB; 12 Abs. 6 BauNVO). Garagen, offene Garagen (Carports) und Stellplätze sind außerhalb und innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, jedoch nicht auf Flächen mit Pflanzgeboten und Pflanzbindungen sowie auf Leitungsrechten zulässig. 8. Anschluß der Grundstücke an die öffentlichen Verkehrsflächen ( 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB). Die entsprechend den Eintragungen im Lageplan zum Bebauungsplan zur Herstelltung der öffentlichen Verkehrsflächen erforderlichen Abgrabungen, Aufschüttungen und Stützmauern sind auf den angrenzenden Grundstücken zu dulden. Der zur Befestigung der Abgrenzungssteine der öffentlichen Verkehrsflächen erforderliche Hinterbeton ist auf den angrenzenden Grundstücken zu dulden. 9. Leitungsrecht ( 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB). Die im Plan eingezeichneten Leitungsrechte LR 1 und LR 2 gelten zugunsten der Allgemeinheit und den öffentlichen Versorgungsunternehmen.

3 Große Kreisstadt Öhringen - Michelbach Seite 3 von Schutz des Bodens und des Michelbaches Dachflächen aus den unbeschichteten Metallen Kupfer, Zink und Blei sind unzulässig. Der auf privaten und öffentlichen Flächen anfallende Niederschlagswasserabfluss darf nicht in die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation eingeleitet werden. Dies gilt auch für Überläufe von Anlagen zur Regenwassernutzung ohne Zwangsentleerung und für Drainagen. 11. Insektenverträgliche Straßenbeleuchtung Für die Lage des Baugebietes entlang des Michelbaches, Straßen, Gehweg- und Parkplatzbeleuchtung, ist es erforderlich insektenschonende Beleuchtungen anzubringen. 12. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, Bindungen für Bepflanzungen und Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern ( 9 Abs.1 Nr.25a und 25b BauGB). Entsprechend den Eintragungen im Lageplan zum Bebauungsplan Mindestanforderungen sind: Je Grundstück ist mindestens ein Baum der Pflanzenliste 1 als Hochstamm zu pflanzen und dauerhaft zu pflegen. Der Stammumfang zum Zeitpunkt der Pflanzung muss mindestens 14 cm, gemessen in 1,00 m Höhe, betragen. Die nicht durch Pflanzgebote belegten Freiflächen sind mit Hinblick auf ihre Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere möglichst naturnah zu gestalten. Als Abgrenzung zu Nachbargrundstücken sind nur lebende Einfriedigungen wie freiwachsende oder geschnittene Hecken, Solitärsträucher, und Heister mit Arten der Pflanzenliste 2 und 3 zulässig. Pflanzgebote und Pflanzbindung (gemäß 9 (1) 20 und 25) PFG 1. Pflanzgebot für private Flächen Die nicht überbauten Flächen sind landschaftsgärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. Bäume und Sträucher sind gemäß der Planzeichnung zu pflanzen. Abweichungen vom Pflanzstandort bis zu 5 m sind zulässig, zu verwenden sind Bäume und Sträucher der Pflanzenlisten 1 bis 3. In den dem Straßenraum zugewandten Freiflächen (Vorgartenzone) sind Laubholzhecken (Pflanzenliste 3) nicht höher als 80 cm zulässig, damit der Straßenraum optisch nicht eingeengt wird. Je Grundstück ist mindestens ein Baum der Pflanzenliste 1oder 2 als Hochstamm zu pflanzen und dauerhaft zu pflegen. Der Stammumfang zum Zeitpunkt der Pflanzung muss mindestens 14 cm betragen.

4 Große Kreisstadt Öhringen - Michelbach Seite 4 von 11 PFG 2. Pflanzgebot für Dachbegrünung Flachdächer von Nebengebäuden und Garagen bis zu einer Neigung von 18 sind mit Pflanzen der Pflanzenliste 5 fachgerecht zu begrünen. PFG 3. Pflanzgebot für öffentliche Flächen Die öffentlichen Parkierungsflächen sind durch Laubbäume der Pflanzenliste 1 (Mindestgröße bei der Pflanzung 18/20 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe) zu begrünen. Die Pflanzflächen sind mit einer geschlossenen Strauchunterpflanzung (vorrangig Bodendecker) zu versehen oder mit einer krautreichen Wiesenmischung anzusäen und zu unterhalten. PFG 4 Pflanzgebot Michelbach Der Michelbach wird naturnah unter ökologischen und gestalterischen Gesichtspunkten geöffnet. Punktuell sind zu pflanzen Bäume, Sträucher und Stauden der Pflanzenlisten 6, die Freiflächen werden als Wiese angelegt und extensiv gepflegt. Pflanzbindung (PFB) Die im Plan festgesetzten Bäume sind zu erhalten und bei Abgang standortgerecht zu ersetzen.

5 Große Kreisstadt Öhringen - Michelbach Seite 5 von Pflanzenlisten Pflanzenliste 1: Bäume, großkronig Acer platanoides Acer pseudoplatanus Aesculus hippocastneum Carpinus betulus Fraxinus excelsior Quercus robur Tilia cordata Tilia platiphyllos Ulmus glabra Juglans regia Spitzahorn Bergahorn Kastanie Hainbuche Esche Stieleiche Winterlinde Sommerlinde Bergulme Walnuss Pflanzenliste 2: kleinkronige Bäume Acer campestre Prunus demestica Prunus in Sorten Malus sylvestris Malus in Sorten Pyrus communis Pyrus calleryana Chanticleer Sorbus aria Sorbus aucuparia Sorbus domestica Feldahorn Zwetschge Wildapfel Wildbirne Mehlbeere Vogelbeere Speierling Pflanzenliste 3: Sträucher Acer campestre Feldahorn Hecke Amelanchier laevis Felsenbirne Buxus sempervirens Buchs Hecke Carpinus betulus Hainbuche Hecke Cornus sanguinea Hartriegel Corylus avellana Haselnuß Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ligustrum vulgare Liguster Hecke Lonicera xylosteum Geißblatt Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Hundsrose Sambucus nigra Schwarzer Holunder Viburnum lantana Wolliger Schneeball Viburnum opulus Gemeiner Schneeball Pflanzengröße: Mindestens zweimal verschult

6 Große Kreisstadt Öhringen - Michelbach Seite 6 von 11 Pflanzliste 4: Kletterpflanzen (Fassadenbegrünung, Zäune) Clematis vitalba Hedera helix Humulus lupulus Lonicera caprifolium Lonicera henryi Parthenocissus quinquefolia Polygonum aubertii Waldrebe Efeu Hopfen Geißblatt Geißblatt Wilder Wein Knöterich Pflanzliste 5: Geeignete Arten für extensive Dachbegrünung 1 Allium schoenoprasum Campanula rotundifolia Dianthus carthusianorum Hieracium pilosella Petrohagia saxifraga Saponaria ocymoides Sedum album Coral carpet Sedum reflexum Sedum spurium Sedum floriferum Weihenstephaner Gold Sempervivum arochnoideum Sempervivum montanum Thymus serphyllum Sedum als Sprossensaat Pflanzliste 6: Pflanzen am Bach Alnus glutinosa Salix fragilis Salix purpurea Salix viminalis Alisma plantage-aquatica Caltha palustris Carex acutiformis Carex flava Carex paniculata Cirsium oleraceum Filipendula ulmaria Iris pseudacorus Juncus effusus Lythrum salicaria Phalaris arundinacea Phragmites communis Sagittaria sagittifolia Schoenoplectus lacustris Sparganium erectum Schwarzerle Bruchweide Purpurweide Korbweide Gemeiner Froschbiss Sumpf Dotterblume Sumpf Segge Gelbe Segge Rispen Segge Kohldistel Mädesüß Sumpfschwertlilie Flatterbinse Blutweiderich Rohrglanzgras Schilf Pfeilkraut Gewöhnliche Teichbinse Igelkolben

7 Große Kreisstadt Öhringen - Michelbach Seite 7 von 11 II. Örtliche Bauvorschriften ( 74 LBO). Rechtliche Grundlage: Landesbauordnung für Baden Württemberg (LBO) in der Fassung vom (GBI. S 617), zuletzt geändert am (GVBI. 2000, Nr. 23, S. 760). 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen nach 74 Abs. 1 LBO 1.1 Dachform,, Dachneigung Zulässig sind Satteldächer mit einer Neigung entsprechend Planeinschrieb. 1.2 Dachneigung Garagen Garagen sind ebenfalls mit Satteldächern auszuführen, ausnahmsweise können Flachdächer zugelassen werden, wenn das Garagendach begrünt wird. 1.3 Dachdeckung Soweit Satteldächer vorgeschrieben sind, ist eine Deckung mit rotbraunen Deckungselementen auszuführen. Es sind auch Sonnenkollektoren und Elektrovoltaikanlagen zulässig. 1.4 Dachaufbauten Die Gesamtlänge von Dachaufbauten darf die Hälfte der Gebäudelänge nicht überschreiten. Dachaufbauten sind als stehende Gauben zulässig. Sie müssen vom Schnittpunkt der Dachhaut/Außenwand (Traufe) mindestens 1,00 m, vom Ortgang mindestens 1,50 m Abstand einhalten. Dachaufbauten dürfen den First nicht überschreiten. 1.5 Dacheinschnitte Die Gesamtlänge von Dacheinschnitten darf die Hälfte der Gebäudelänge nicht überschreiten. Der Abstand des Dacheinschnittes zur seitlichen Dachbegrenzung (Ortgang) muss mindestens 2,00 m und zur Traufe 1,00 m betragen. 1.6 Äußere Gestaltung der Gebäude ( 74 Abs. 1 Nr. 1 LBO) Die Gebäudeaußenflächen dürfen nur in Holz, Putz, Ziegel sowie Glas für die Fenster auszuführen. Zusammenhängende nebeneinander stehende Garagen oder überdachte Stellplätze sind in Form, Material und Farbgebung stets einheitlich zu gestalten. Die Anordnung und Gestaltung der Garagen, die nicht freistehend sind, muß stets in Verbindung mit dem Hauptgebäude erfolgen.

8 Große Kreisstadt Öhringen - Michelbach Seite 8 von Grundstücksgestaltung Der natürliche Geländeverlauf darf bis max. 1,00 m außerhalb der überbaubaren Flächen verändert werden. 1.8 Offene Stellplätze und überdachte Stellplätze (Carports) ( 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO). Stellplätze sind nur mit wasserdurchlässigen Belägen zulässig. 1.9 Einfriedigungen ( 74 Abs. 1 Nr. 3 LBO). Einfriedigungen entlang von öffentlichen Verkehrsflächen sind 0,25 m von der Vorderkante Bordstein zurückzusetzen Stützmauern Die sichtbaren Flächen sämtlicher Stützmauern sind in Naturstein oder Holzpalisaden auszuführen.

9 Große Kreisstadt Öhringen - Michelbach Seite 9 von 11 III. Hinweis 1. Dorfgebietstypische Lärm- und Geruchsemissionen Durch das landwirtschaftlich geprägte Umfeld, ausgehend von Weinbergen und landwirtschaftlichen Betrieben, können zeitweise Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigungen auftreten, die von den Bewohnern des Gebietes hinzunehmen sind. 2. Bodenschutz Die Bestimmungen der Bodenschutzgesetze (BBodSchG und BBodSchV) sind einzuhalten. 3. Geotechnik Es wird darauf hingewiesen, dass mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Bodens gerechnet werden muss. Weiterhin ist ein eventuell sehr geringer Grundwasserflurabstand in den Planungen zu berücksichtigen. Die Gipskeuper-Formation ist landesweit für ihre Neigung zu Hangbewegungen bekannt. Objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN 4020 werden insgesamt für dringend notwendig erachtet. Die Kellergeschosse sind wasserdicht (als weiße Wanne) auszubilden. Die Rückstauebene zu Kanälen ist nach Satzung zur öffentlichen Abwasserbeseitigung die Straßenoberfläche. Die Entwässerungsanlagen sind nach DIN 1986 auszuführen. 4. Denkmalschutz Bodenfunde Beim Vollzug der Planung können bisher unbekannte Bodenfunde entdeckt werden. Diese sind unverzüglich dem Landesdenkmalamt Baden-Württemberg, Berliner Straße 12, Esslingen, oder der Stadt Öhringen anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des 4. Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Landesdenkmalamt mit einer Verkürzung der Frist einverstanden sind ( 20 DSchG). 5. Geländegestaltung Böschungen sind, falls erforderlich, landschaftsgerecht mit einer max. Neigung von 1 : 1,5 zu modellieren. Die Böschungskante zwischen Gärten und Michelbach wird als Natursteinmauer aus regionalem Naturstein, die sich in ihrer Höhe den Geländemodalitäten anpasst und höchsten 1,0 m hoch ist, angelegt. 6. Ableiten des Niederschlagswasser Die Ableitung des auf den Grundstücken anfallenden Niederschlagswassers erfolgt über ein zweites Rohrsystem zum Michelbach. Alternativ können Zisternen für einen zweiten Wasserkreislauf gespeist werden, die einen Überlauf in das oben erwähnte Rohrsystem haben.

10 Große Kreisstadt Öhringen - Michelbach Seite 10 von Schutz des Grundwassers Wenn aufgrund der Bauarbeiten Grundwasser freigelegt wird, ist dies der unteren Wasserbehörde rechtzeitig anzuzeigen. Eine Ableitung von Grundwasser ist höchstens kurzfristig, für die Dauer der Bauzeit, zulässig. Eine ständige Grundwasserableitung in die Kanalisation oder in ein Oberflächengewässer ist unzulässig. 8 Freileitungen Freileitungen sind nicht zulässig. 9. Hochwasserschutz Im gesamten Plangebiet ist mit Hochwasserereignissen zu rechnen. Zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes errichtet die Stadt Öhringen nördlich des Michelbaches eine Natursteinmauer auf den privaten Grundsücken. Diese ist von den Eigentümern zu dulden und darf nicht verändert werden. 10. Altlasten Im Plangebiet befinden sich mehrere Altlasten aus der Zeit des Sägewerksbetriebes. Diese Altlasten wurden sehr intensiv und qualifiziert erkundet und werden vor Beginn der Erschließungsarbeiten vollständig saniert, d.h. entfernt werden. Nach der Sanierung wird das gesamte Plangebiet altlastenfrei sein. 11. Gasversorgung Um das Schadenspotential bei evtl. Hochwasserereignissen so gering wie möglich zu halten, ist im Plangebiet eine Versorgung mit Flüssiggas vorgesehen. Zu diesem Zweck sind im Plangebiet 2 Standorte für Flüssiggastanks ausgewiesen und es ist vorgesehen, mit einem Gasversorger einen entsprechenden Konzessionsvertrag abzuschließen. Gefertigt: Öhringen, Stadtbauamt Öhringen Blaue Schrift: Änderungen laut Gemeinderatsbeschluß vom

11 Große Kreisstadt Öhringen - Michelbach Seite 11 von 11 IV. Verfahrenshinweise Aufstellungsbeschluss vom (1) BauGB Ortsübliche Bekanntmachung vom (1) BauGB Beteiligung der Träger öffentlicher Belange am (1) BauGB Vorgezogene Bürgerbeteiligung (Planeinsichtnahme) (1) BauGB Auslegungsbeschluss vom (2) BauGB Ortsübliche Bekanntmachung vom (2) BauGB Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange am (2) BauGB Öffentliche Auslegung vom (2) BauGB auf die Dauer eines Monats Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat der Großen Kreisstadt Öhringen - über den Bebauungsplan gemäß 10 BauGB am über die örtlichen Bauvorschriften gemäß 74 LBO am Ausgefertigt: Öhringen, den Jochen K. Kübler MdL Oberbürgermeister Genehmigung 10 (2) BauGB beim Regierungspräsidium Stuttgart Des Bebauungsplanes und die örtlichen Bauvorschriften Erlass vom Az /13.14 Öhringen Ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes und die örtlichen Bauvorschriften am Rechtsverbindlich 12 BauGB des Bebauungsplanes und die örtlichen Bauvorschriften Zur Beurkundung: Jochen K. Kübler MdL Oberbürgermeister

STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN

STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN STADT SCHWÄBISCH HALL FACHBEREICH PLANEN UND BAUEN BEBAUUNGSPLAN NR. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung TEXTTEIL zum BEBAUUNGSPLAN TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN Nr. 0314-07/04 Grundwiesen 4. Änderung 2 Rechtsgrundlagen

Mehr

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis

FEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum

Mehr

Hinweise zum Bebauungsplan

Hinweise zum Bebauungsplan Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter

Mehr

GEMEINDE BURKHARDTSDORF

GEMEINDE BURKHARDTSDORF GEÄNDERT DATUM ART DER ÄNDERUNG GEMEINDE BURKHARDTSDORF ERZGEBIRGSKREIS VORZEITIGER BEBAUUNGSPLAN WOHNGEBIET STAMMGUT MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN BEARBEITUNGSSTAND : 04 / 2011 DIESER BEBAUUNGSPLAN

Mehr

Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen

Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen Seite 1/7 Bestellliste für Garten- und Heckenpflanzen Garten- und Heckenpflanzen- für: Firma: Name: Strasse: PLZ: Telefon: Ort: Vorname: Datum: Anmerkungen zur : Die ist zu senden an: info@frwd.ch oder

Mehr

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.

Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, daß die nach 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN: ANLAGE 2 S. 1 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (gem. 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 WR - Reine Wohngeblete Gemäß 1 Abs. 6 BauNVO

Mehr

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12

Stadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12 Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C) in der Fassung des Satzungsbeschlusses

Mehr

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West. Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde:

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West. Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde: Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Nr. 141 B Tankstelle Verteiler West Es liegen folgende Bestimmungen zugrunde: Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f.v. 23.09.2004, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011

Mehr

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU

ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU ÄNDERUNGSSATZUNG ZUM B E B A U U N G S P L A N TRUNKELSBERG-OST 99 1 N TRUNKELSBERG LKR. UNTERALLGÄU Rechtsverbnic F Bekannt gemacht am Memmingen, i AUFTRAGGEBER: Gemeinde Trunkelsberg Schulstraße 1 87779

Mehr

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II

Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Gemeinde Sandhausen Rhein-Neckar-Kreis Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Große Mühllach II Aufgrund 74 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO) und 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-

Mehr

Preisliste Pflanzgarten 2018

Preisliste Pflanzgarten 2018 Preisliste Pflanzgarten 2018 FORSTREVIER RÜTI-WALD-DÜRNTEN Rütistrasse 80 8636 Wald +41 55 240 42 29 info@frwd.ch Besuchen Sie uns auf unserer Website unter: www.frwd.ch Preisliste Pflanzgarten 2018 2/15

Mehr

Ergänzungssatzung Am Hundsweg

Ergänzungssatzung Am Hundsweg Ergänzungssatzung Am Hundsweg Rechtsgrundlage des Bebauungsplanes Baugesetzbuch(BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) gültig ab 01.01.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 des

Mehr

S A T Z U N G (beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB)

S A T Z U N G (beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB) Der M A R K T L I C H T E N A U erlässt aufgrund der 1, 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i. V. m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Mehr

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplans Köhlweg III in Laupheim - Untersulmetingen

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplans Köhlweg III in Laupheim - Untersulmetingen Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplans Köhlweg III in Laupheim - Untersulmetingen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplanes sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.12.1988

Mehr

Preisliste Pflanzgarten 2017

Preisliste Pflanzgarten 2017 Preisliste Pflanzgarten 2017 FORSTREVIER RÜTI-WALD-DÜRNTEN Rütistrasse 80 8636 Wald +41 55 240 42 29 info@frwd.ch Besuchen Sie uns auf unserer neu gestalteten Website unter: www.frwd.ch Preisliste Pflanzgarten

Mehr

a) Die maximale Traufehöhe ist in der Planzeichnung zum Bebauungsplan eingetragen. Geringfügige Abweichungen sind zulässig.

a) Die maximale Traufehöhe ist in der Planzeichnung zum Bebauungsplan eingetragen. Geringfügige Abweichungen sind zulässig. GEMEINDE ZIMMERN OB ROTTWElL LANDKREIS ROTTWEIL BEBAUUNGSPLAN "ZIMMERN O.R. - OST, TEIL III,'' IN ZIMMERN OB ROTTWElL Als Rechtsgrundlage kommt zur Anwendung: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

Mehr

S a t z u n g. vom

S a t z u n g. vom 6 Bauwesen S a t z u n g der Stadt Kaiserslautern über örtliche Bauvorschriften gestalterischer Art im Bereich des Bebauungsplanes "Sondergebiet Mannheimer Straße 234-236", Ka 0/126, nach 86 Absatz 1 der

Mehr

GEMEINDE ZIMMERN OB ROTTWEIL LANDKREIS ROTTWEIL BEBAUUNGSPLAN "ZIMMERN O.R. - OST, TEIL II" IN ZIMMERN OB ROTTWEIL ANLAGE 1 ZU DEN PLANUNGSRECHTLICHEN FESTSETZUNGEN (TEXTTEIL) PFLANZLISTEN siehe folgende

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137),, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006

Mehr

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit

1.2 In allen Wohngebieten - mit Ausnahme des Wohngebiets. von 20 m² je Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit 1 FESTSETZUNGEN NACH BAUGESETZBUCH 1.1 Im allgemeinen Wohngebiet (WA) sind die nach 4 Abs. 3 Nr. 1, 4 und 5 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen

Mehr

Stadt Laichingen Alb-Donau-Kreis Gemarkung Feldstetten. Textliche Festsetzungen

Stadt Laichingen Alb-Donau-Kreis Gemarkung Feldstetten. Textliche Festsetzungen Stadt Laichingen Alb-Donau-Kreis Gemarkung Feldstetten Textteil zum Bebauungsplan Bernhards Öschle II vom 24. Februar 1997 Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986

Mehr

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung

Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Bebauungsplan Nr. 5a Alter Sportplatz Erweiterung Stand 13.03.2012 (für 10 BauGB) TEXTLICHE FESTSETZUNGEN (TF) 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG Im allgemeinen Wohngebiet sind gemäß 4 (2) BauNVO zulässig: -

Mehr

S A T Z U N G (beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB)

S A T Z U N G (beschleunigtes Verfahren gem. 13a BauGB) Der M A R K T L I C H T E N A U erlässt aufgrund der 1, 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i. V. m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Mehr

Bebauungsplan. BP Lessingstraße. Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan. BP Lessingstraße. Textliche Festsetzungen STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Lessingstraße - - - 2 - Inhalt: A. Planungsrechtliche Festsetzungen - 3-1. Art der baulichen Nutzung - 3-1.1. Reines Wohngebiet

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: BRONNEN KREIS: BIBERACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER Entwurf:21.03.2011 / Stand: 23.05.2011

Mehr

BEBAUUNGSPLAN 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES 'BEIHINGER STRASSE' PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

BEBAUUNGSPLAN 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES 'BEIHINGER STRASSE' PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN GEMEINDE PFALZGRAFENWEILER LANDKREIS FREUDENSTADT BEBAUUNGSPLAN 2. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG DES BEBAUUNGSPLANES 'BEIHINGER STRASSE' in Pfalzgrafenweiler - Gemarkung Bösingen PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

Mehr

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Oberholz - Alte Straße"; Beb. Plan Nr. Nk 301/10

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Oberholz - Alte Straße; Beb. Plan Nr. Nk 301/10 Große Kreisstadt Rottweil Stadtteil Neukirch Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Oberholz - Alte Straße"; Beb. Plan Nr. Nk 301/10 Textliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften (Entwurf)

Mehr

Bebauungsplan Straßenfeld III in Stödtlen-Regelsweiler

Bebauungsplan Straßenfeld III in Stödtlen-Regelsweiler Bebauungsplan Straßenfeld III in Stödtlen-Regelsweiler 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1.1 BAULICHE NUTZUNG 1.11 ART DER NUTZUNG ( 9 Abs. 1 BauGB und 1-15 BauNVO) - Allgemeines Wohngebiet(WA) nach

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN HADERGASSE

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN HADERGASSE TEXTLICHE FESTSETZUNGEN BEBAUUNGSPLAN HADERGASSE in Freudenstadt-Igelsberg Rechtliche Grundlagen für diesen Bebauungsplan sind das Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt

Mehr

Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten im Geltungsbereich alle bisherigen Vorschriften außer Kraft

Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten im Geltungsbereich alle bisherigen Vorschriften außer Kraft Alb Donau Kreis Gemeinde Neenstetten Gemarkung Neenstetten Bebauungsplan Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten im Geltungsbereich alle bisherigen Vorschriften außer Kraft Ing. Büro für Vermessung

Mehr

I. Planungsrechtliche Festsetzungen nach Par.9 BauGB i.v.m. den Vorschr. der BauNVO 1. Art der baulichen Nutzung

I. Planungsrechtliche Festsetzungen nach Par.9 BauGB i.v.m. den Vorschr. der BauNVO 1. Art der baulichen Nutzung Bebauungsplan HUNGERFELD II Abschnitt 1 u. 2 in Kehl-Auenheim T E X T F E S T S E T Z U N G E N In Ergänzung zu den im Plan dargestellten Festsetzungen wird folgendes festgelegt: I. Planungsrechtliche

Mehr

Kirchberg 1. Änderung

Kirchberg 1. Änderung Anlage 2 Bebauungsplan Kirchberg 1. Änderung Gemarkung Ernsbach Textlicher Teil: Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Hinweise Satzung Planstand: 29.04.2019 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU

Mehr

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1974 der Landeshauptstadt München Scharinenbachstraße (beiderseits) Wichnantstraße (nördlich) Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter http://www.muenchen.de/bebauungsplan

Mehr

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).

- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58). SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011

Mehr

In der Ergänzung der Planzeichenverordnung wird folgendes festgesetzt:

In der Ergänzung der Planzeichenverordnung wird folgendes festgesetzt: Gemeinde: Gemarkung: Bad Rippoldsau-Schapbach Schapbach Bebauungsplan Alisenhof Bühlhof Textteil zum Bebauungsplan A. Rechtsgrundlagen des Bebauungsplanes sind: 1. Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung

Mehr

BEBAUUNGSPLAN "BAUHOF"

BEBAUUNGSPLAN BAUHOF BEBAUUNGSPLAN "BAUHOF" DER GEMEINDE OBRIGHEIM TEXTLICHE FESTSETZUNGEN I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Rechtsgrundlage Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I

Mehr

Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan

Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan ENTWURF Gemeinde Marzling Bebauungsplan Nr. 24 mit integriertem Grünordnungsplan Teil C - Textliche Festsetzungen Fassung vom 14.12.2017 Verfasser: In ständiger Zusammenarbeit mit: Martin Gebhardt Architekt

Mehr

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL

INTERNETFASSUNG TEXTTEIL INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1702 a der Landeshauptstadt München Moosanger, Waldhornstraße, Schwabenbächl, Am Neubruch, Hartmannshofer Bächl - Trinkl-Siedlung - Bitte beachten

Mehr

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016)

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des. Landesvermessung Niedersachsen. Regionaldirektion Northeim (2016) Goslar Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Regionaldirektion Northeim (2016) Übersichtsplan mit Darstellung der Lage im Stadtgebiet

Mehr

Bebauungsplan Auf dem Meisensohl

Bebauungsplan Auf dem Meisensohl Gemeinde Bromskirchen Ortsteil Bromskirchen Bebauungsplan Auf dem Meisensohl - Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB - Teil A: Teil B: Teil C: Begründung Textliche Festsetzungen Planteil Entwurf

Mehr

Gemeinde Allensbach. Landkreis Konstanz. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Höhrenberg-Mitte. Textliche Festsetzungen und Bestimmungen

Gemeinde Allensbach. Landkreis Konstanz. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Höhrenberg-Mitte. Textliche Festsetzungen und Bestimmungen Gemeinde Allensbach Landkreis Konstanz Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften Höhrenberg-Mitte Textliche Festsetzungen und Bestimmungen Rechtsgrundlagen 1. Baugesetzbuch (BauGB) 2. Verordnung über

Mehr

Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung"

Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung Gemeinde Gorxheimertal Einfacher Bebauungsplan "Im Gräben - 2. Änderung und Erweiterung" PLANZEICHEN Art der baulichen Nutzung Gemarkung Gorxheim, Flur 3, Flurstücke 12/13, 12/14 und 12/39 9 Abs. 1 Nr.

Mehr

Schriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB

Schriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB 1. Änderung Schelmenwasen Seite 1/3 1. Bebauungsplan 11.05.2016 Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten, Landkreis Reutlingen 2-0827 Schriftlicher Teil (Teil B) 1. Bebauungsplan 1. Änderung Schelmenwasen

Mehr

Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 113 Auf der Wacholder, in Mechernich Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA) Innerhalb

Mehr

TEXTTEIL zum Bebauungsplan Weidengärten, 1. Änderung in Kreßberg - Marktlustenau

TEXTTEIL zum Bebauungsplan Weidengärten, 1. Änderung in Kreßberg - Marktlustenau TEXTTEIL zum Bebauungsplan Weidengärten, 1. Änderung in Kreßberg - Marktlustenau Teil 1: PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Dem Bebauungsplan liegen zugrunde: das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung,

Mehr

Anlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5

Anlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet, welches im Sinne der Ziffer 13.6 der Planzeichenverordnung

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet, welches im Sinne der Ziffer 13.6 der Planzeichenverordnung Bebauungsplan Erbendorf Naabhöhe Bebauungsvorschriften Textliche Festsetzungen A) Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet, welches im Sinne der Ziffer

Mehr

STADT MECHERNICH. Bebauungsplan Nr. 55 Rotenfeld in Kommern 2. Änderung. Textliche Festsetzungen

STADT MECHERNICH. Bebauungsplan Nr. 55 Rotenfeld in Kommern 2. Änderung. Textliche Festsetzungen STADT MECHERNICH Bebauungsplan Nr. 55 Rotenfeld in Kommern 2. Änderung Textliche Festsetzungen AUFTRAGGEBER: F & S concept Projektentwicklungsgesellschaft Malmedyer Straße 28 53879 Euskirchen BEARBEITUNG:

Mehr

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg

Markt Burtenbach Landkreis Günzburg Markt Burtenbach, Bebauungsplan In der Steige 2.Änderung Textteil (Teil B) 1 Markt Burtenbach Landkreis Günzburg - Teil B - Bebauungsplan Änderung - In der Steige TEXTTEIL vom 23.10.2017 Büro für Bauplanung

Mehr

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET NORD 2. ERWEITERUNG

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET NORD 2. ERWEITERUNG zum Bebauungsplan Gemeinde Rielasingen-Worblingen Gemarkung Rielasingen INHALT A. RECHTSGRUNDLAGEN B. 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 2. Werbeanlagen 3. Unbebaute Flächen und Einfriedigungen 4.

Mehr

Hinweise zum Bebauungsplan

Hinweise zum Bebauungsplan Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 128 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Neuapostolische Kirche Vom 17.10.2012 In Kraft getreten am 25.10.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter

Mehr

Satzung über örtliche Bauvorschriften Heuweg II

Satzung über örtliche Bauvorschriften Heuweg II Aufgrund von 9 des Baugesetzbuches (BauGB) i.v.m. 74 Landesbauordnung (LBO) und 4 Gemeindeordnung (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Jungingen am 19.12.2002 folgende Satzung über örtliche Bauvorschriften

Mehr

STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES. Textteil

STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES. Textteil STADT STOCKACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ZUM BEBAUUNGSPLAN HAFENÄCKER II STADTTEIL WAHLWIES Textteil in der Fassung vom 11.04.2005 Stadt Stockach, Stadtteil Wahlwies 1 TEXTTEIL Rechtsgrundlagen Landesbauordnung

Mehr

I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G

I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G GEMEINDE HASSBERGEN SAMTGEMEINDE Heemsen LANDKREIS NIENBURG / WESER I N N E N B E R E I C H S S A T Z U N G Nr. 4 ZIEGELEISTRASSE Satzung gem. 34 Abs.4 Nr.3 BauGB D a t u m Januar 2016 V e r f a h r e

Mehr

BEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung

BEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Oberer Hartberg, 1. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung bisheriger Bebauungsvorschriften

Mehr

SATZUNG zum. BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Nr.22 'Am alten Schulhaus' Gemeinde Büchenbach Ortsteil Tennenlohe

SATZUNG zum. BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Nr.22 'Am alten Schulhaus' Gemeinde Büchenbach Ortsteil Tennenlohe SATZUNG zum BEBAUUNGSPLAN MIT GRÜNORDNUNGSPLAN Nr.22 'Am alten Schulhaus' Gemeinde Büchenbach Ortsteil Tennenlohe Bearbeitungsstand: 18.05.2010 Magdalene Käsperlein-Lambeck Dipl.Ing.(FH) Architektin I

Mehr

Informationen zum Bauplatz Eisentalstraße 38/1 Lautlingen

Informationen zum Bauplatz Eisentalstraße 38/1 Lautlingen Informationen zum Bauplatz Eisentalstraße 38/1 Lautlingen Stadt Albstadt Stadtkämmerei, Abt. Liegenschaften Andreas Niederwieser Tel.: 07431/ 160-2152 Fax: 07431/ 160-2157 Email: andreas.niederwieser@albstadt.de

Mehr

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeines

Mehr

1. Planungsrechtliche Festsetzungen

1. Planungsrechtliche Festsetzungen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Ortsgemeinde Lautersheim. Bebauungsplan Neun Morgen

Ortsgemeinde Lautersheim. Bebauungsplan Neun Morgen Ortsgemeinde Lautersheim Bebauungsplan Neun Morgen Gemeinde Lautersheim Bebauungsplan "Freizeitgelände Neun Morgen" Vorentwurf TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Ergänzend zu den in der Plandarstellung dargestellten

Mehr

Stadt Pforzheim. Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung. Bebauungsplan. Obere Hard Teilgebiet Huchenfeld. - Textliche Festsetzungen -

Stadt Pforzheim. Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung. Bebauungsplan. Obere Hard Teilgebiet Huchenfeld. - Textliche Festsetzungen - Stadt Pforzheim Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Obere Hard Teilgebiet Huchenfeld - - - 2 - Bebauungsplan Ausschnitt Obere Hard Teilgebiet Huchenfeld mit örtlichen Bauvorschriften

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN BACHACKER II

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN BACHACKER II GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: ACHSTETTEN KREIS: BIBERACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN BACHACKER II Entwurf: 24.09.2018 /

Mehr

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d

- 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und d - 2- PRÄAMBEL Aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BauGB, BGBI. I, S. 2141) und der 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)

Mehr

APPENBERG II 4. ÄNDERUNG

APPENBERG II 4. ÄNDERUNG Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften APPENBERG II 4. ÄNDERUNG Entwurf vom 01.06.2017 Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage

Mehr

STADT BISCHOFSWERDA ORTSTEIL KYNITZSCH LANDKREIS BAUTZEN

STADT BISCHOFSWERDA ORTSTEIL KYNITZSCH LANDKREIS BAUTZEN STADT BISCHOFSWERDA ORTSTEIL KYNITZSCH LANDKREIS BAUTZEN 2. ÄNDERUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 15 EHEMALIGE AMSELSCHÄNKE KYNITZSCH TEIL B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - E N T W U R F - Projekt: 1725

Mehr

Sorbus aucuparia Vogelbeere schwach giftig!

Sorbus aucuparia Vogelbeere schwach giftig! Pflanzliste 9 Anhang 7a A Baum- und Straucharten Heimische Baumarten Kleine bis mittelgroße Bäume, Höhe 10-15 m Carpinus betulus Hainbuche Sorbus aucuparia Vogelbeere schwach giftig! Große Bäume, Höhe

Mehr

WEIHERÄCKER HIRTENÄCKER V 2. ÄNDERUNG

WEIHERÄCKER HIRTENÄCKER V 2. ÄNDERUNG Verfahrensvermerke Kreis: Gemeinde: OSTALBKREIS STÖDTLEN Gemarkung: STÖDTLEN Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB gefasst am und im Amtsblatt Nr. ortsüblich bekannt gemacht am 1 Bürgerbeteiligung

Mehr

Sinsheim. Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung. Schriftliche Festsetzungen. Große Kreisstadt. Rhein-Neckar-Kreis. Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt

Sinsheim. Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung. Schriftliche Festsetzungen. Große Kreisstadt. Rhein-Neckar-Kreis. Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt Anlage 1 Große Kreisstadt Sinsheim Rhein-Neckar-Kreis Bebauungsplan Hettenberg I, 2. Änderung Gemarkung Sinsheim-Steinsfurt Schriftliche Festsetzungen gem. 9 Abs. 1 BauGB Entwurf Planstand: 20.02.2018

Mehr

Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd. Textliche Festsetzungen

Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd. Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 129 Am Großen und Kleinen Bruch, in Kommern-Süd Textliche Festsetzungen A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1.0 Art baulichen Nutzung gem. 9 (1) Nr.1 BauGB Allgemeines Wohngebiet (WA)

Mehr

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf

ÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 Alter Sportplatz (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80

Mehr

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Festsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen Festsetzungen durch Planzeichen Festsetzungen durch Text Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen

Mehr

Stadt Blaubeuren, Teilort Beiningen, Alb-Donau-Kreis Bebauungsplan Eichert III Textliche Festsetzungen B-Plan

Stadt Blaubeuren, Teilort Beiningen, Alb-Donau-Kreis Bebauungsplan Eichert III Textliche Festsetzungen B-Plan Stadt Blaubeuren / Gemarkung Beiningen Bebauungsplan Eichert III Textliche Festsetzungen Entwurf:13.07.2010 / Stand:23.11.2010 1 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004, zuletzt geändert

Mehr

Donaublick BEBAUUNGSPLAN

Donaublick BEBAUUNGSPLAN BEBAUUNGSPLAN Donaublick Ein außergewöhnlich interessantes Bebauungsgebiet in Bad Abbach. Wie der Name schon sagt, hat man hier den Blick auf das Donautal. Es gibt so gut wie keine Bauplätze in Bad Abbach,

Mehr

Stadt Blaubeuren, Teilort Gerhausen, Alb-Donau-Kreis Bebauungsplan Herrenwiese Textliche Festsetzungen B-Plan

Stadt Blaubeuren, Teilort Gerhausen, Alb-Donau-Kreis Bebauungsplan Herrenwiese Textliche Festsetzungen B-Plan Stadt Blaubeuren / Gemarkung Gerhausen Bebauungsplan Nr. 2.95.00 Herrenwiese Textliche Festsetzungen Entwurf: 02.10.2018 / Stand: 02.10.2018 1 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.11.2017 (BGBl.

Mehr

S ATZ U N G GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGS BEREICHS A RT DER NUT Z U N G M ASS DER BAU L ICH E N NUT ZU N G

S ATZ U N G GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGS BEREICHS A RT DER NUT Z U N G M ASS DER BAU L ICH E N NUT ZU N G Die Gemeinde Kranzberg, Landkreis Freising erläßt aufgrund des 2 Abs. I, der *~ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGb), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayem (GO), des Art. 91 Abs. 3 i.v.

Mehr

Bedarfsliste für die Erstbepflanzung des Baumparks Rüdershausen

Bedarfsliste für die Erstbepflanzung des Baumparks Rüdershausen E R L Ä U T E R U N G Die Bepflanzung ist im Oktober 2012 vorgesehen (Liefertermin ab 42. KW) Gepflanzt werden generell einheimische Gehölze in Anlehnung an das bisher ausgewählte Sortiment der sog. Bäume

Mehr

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Alten- und Pflegeheim Meierfeld Angabe der Rechtsgrundlagen Textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärungen, sonstige Darstellungen und Hinweise - Vorentwurf - A - 5 Angabe

Mehr

BIHLAFINGER WEG II. 1 Rechtsgrundlagen ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN

BIHLAFINGER WEG II. 1 Rechtsgrundlagen ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN GEMEINDE: SCHNÜRPFLINGEN KREIS: ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN BIHLAFINGER WEG II Entwurf: 23.10.2013 / Stand: 16.07.2014 1 Rechtsgrundlagen

Mehr

Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:

Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: TEXTTEIL (Teil B) I. BEBAUUNGSPLAN II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Entwurf GEMEINDE SCHLAT BEBAUUNGSPLAN Süßener Wiesen II Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach 13b BauGB Aufstellungsbeschluss gem.

Mehr

1 Planungsrechtliche Festsetzungen

1 Planungsrechtliche Festsetzungen Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)

Mehr

Gemeinde Himmelkron. Bebauungsplan "Klosteracker" Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren. Teil D - Textliche Festsetzungen und Hinweise

Gemeinde Himmelkron. Bebauungsplan Klosteracker Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren. Teil D - Textliche Festsetzungen und Hinweise Gemeinde Himmelkron ENTWURF Teil D - Fassung vom 08.10.2018 Verfasser: Martin Gebhardt Architekt + Stadtplaner Herrmannstraße 3 D-92637 Weiden Tel.: 0175 560 40 21 Email: info@gebhardt-architekten.de 1.

Mehr

Gemeinde Neufra Landkreis Sigmaringen. Anlage 2. zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes. Friedhofstraße

Gemeinde Neufra Landkreis Sigmaringen. Anlage 2. zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes. Friedhofstraße Gemeinde Neufra 1 Anlage 2 zur Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes In Ergänzung der zeichnerischen Festsetzungen im Lageplan (Anlage 1), im Maßstab 1 : 500, gefertigt am 10.03.2017 werden

Mehr

A. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes

A. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Bebauungsplan Teilgebiet "Arlinger" - Ausschnitt "Zwischen Arlingerstraße und Wildbader Straße " - A. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes In Ergänzung der Planzeichnung wird gemäß Baugesetzbuch

Mehr

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000

BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.

Mehr

BEBAUUNGSPLAN. Schlesienweg, 1. Änderung. - Entwurf - Landkreis Dillingen a. d. Donau Gemeinde Syrgenstein Gemarkung Staufen. Schriftlicher Teil

BEBAUUNGSPLAN. Schlesienweg, 1. Änderung. - Entwurf - Landkreis Dillingen a. d. Donau Gemeinde Syrgenstein Gemarkung Staufen. Schriftlicher Teil Landkreis Dillingen a. d. Donau Gemeinde Syrgenstein Gemarkung Staufen BEBAUUNGSPLAN Schlesienweg, 1. Änderung Schriftlicher Teil - Entwurf - Gefertigt: Steinheim 18.07.2017 Helmut K o l b Ingenieurbüro

Mehr

BEBAUUNGSPLAN "FISCHINGER WEG - STUNGA" 4. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG

BEBAUUNGSPLAN FISCHINGER WEG - STUNGA 4. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG GEMEINDE EMPFINGEN LANDKREIS FREUDENSTADT BEBAUUNGSPLAN "FISCHINGER WEG - STUNGA" 4. ÄNDERUNG UND ERWEITERUNG PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Stand: 02.02.2016 Büro Gfrörer Ingenieure, Sachverständige,

Mehr

PRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG

PRE-WOHNPARK. Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG PRE-WOHNPARK Fliegerstraße-Auf dem Seß-Haspelstraße-Blutacker GESTALTUNGS- UND AUSFÜHRUNGSREGELUNG Über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen im PRE-Wohnpark - 1 - 1. DACHFORM

Mehr

GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN: gemäß 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HENatG und 8a BNatSchG zum Bebauungsplan Rodensee II in Erzhausen

GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN: gemäß 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HENatG und 8a BNatSchG zum Bebauungsplan Rodensee II in Erzhausen GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN: gemäß 9 (1) 20 und 25 BauGB, 4 HENatG und 8a BNatSchG zum Bebauungsplan Rodensee II in Erzhausen Teil 2 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1.0 Bäume im Straßenraum: Im Straßenraum sind

Mehr

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER. Entwurf: / Stand:

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER. Entwurf: / Stand: GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: BRONNEN KREIS: BIBERACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER Entwurf: 21.03.2011 / Stand: 23.05.2011 1 Rechtsgrundlagen

Mehr

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB

Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB B BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) - 9 Abs. 1 BauGB 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1.1 Allgemeine

Mehr

Satzung über den Bebauungsplan Schloss Hohenfels (Sondergebiet für Internatsschule mit Sportanlagen)

Satzung über den Bebauungsplan Schloss Hohenfels (Sondergebiet für Internatsschule mit Sportanlagen) Gemeinde Hohenfels Landkreis Konstanz Satzung über den Bebauungsplan Schloss Hohenfels (Sondergebiet für Internatsschule mit Sportanlagen) Der Gemeinderat der Gemeinde Hohenfels hat am 07.12.1993 den Bebauungsplan

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN AM RIEDWEG

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN AM RIEDWEG GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: STETTEN KREIS: BIBERACH TEXTLICHE FESTSETZUNGEN - PLANUNGSRECHTLICHER TEIL - DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN AM RIEDWEG Entwurf:06.08.2012 / Stand:

Mehr

Stadt Reinheim 4. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Siedlung, Teil I Textliche Festsetzungen

Stadt Reinheim 4. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Siedlung, Teil I Textliche Festsetzungen Stand: August 2012 Die nachfolgend aufgelisteten Festsetzungen sind hinsichtlich ihres Geltungsbereiches deckungsgleich mit dem in der 4. Änderung des Bebauungsplanes Hinter der Siedlung, Teil I in Reinheim

Mehr

VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück. ORTSGEMEINDE Sargenroth. Bebauungsplan Auf der Schanz. Textliche Festsetzungen

VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück. ORTSGEMEINDE Sargenroth. Bebauungsplan Auf der Schanz. Textliche Festsetzungen VERBANDSGEMEINDE Simmern/Hunsrück ORTSGEMEINDE Sargenroth Bebauungsplan Auf der Schanz Textliche Festsetzungen DILLIG Ingenieure GmbH Ahornweg 2 55469 Simmern Telefon 0 67 61 93 09-0 Fax 0 67 61 93 09-90

Mehr

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung

Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten

Mehr

Ortsgemeinde Rüssingen. Bebauungsplan Ringstraße

Ortsgemeinde Rüssingen. Bebauungsplan Ringstraße Ortsgemeinde Bebauungsplan Ringstraße Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes Ringstraße der Ortsgemeinde I. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Mehr

Stadt Friedberg. Teil B Textteil. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB

Stadt Friedberg. Teil B Textteil. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB für das Gebiet zwischen Fürstenfelder Straße, Augsburger Straße und Meringer Straße in Friedberg-West Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB Teil B Textteil B.I B.I.1 Festsetzungen durch Text

Mehr

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann. Planungsstand : / /

Stadt Ladenburg. Satzung. über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann. Planungsstand : / / Stadt Ladenburg Satzung über Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Nordstadt Kurzgewann Planungsstand : 23.10.2017 / 06.11.2017 / 22.11.2017 Aufgrund des 74 der Landesbauordnung (LBO) vom 05.03.2010

Mehr