MediaData 2008 Nr. 22 gültig ab
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- Otto Falk
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1 MediaData 2008 Nr. 22 gültig ab Redaktionelles Konzept _ 1 Termine 2008 _ 2 Anzeigenpreise/Advertorials/Supplements _ 3 Anzeigenformate _ 4 Media-Info/Technische Daten _ 5 Auflagen/Leserschaft _ 6 Vertrieb/Verlag _ 7 Verlagsprogramm _ 8 T H E A R T W O R K M A G A Z I N E 1 Redaktionelles Konzept die Trend-Publikation für Design und Technik ein Magazin für Meinungsmacher. Die Spitze der zielgenauen Vertriebsformel heißt»abc«. A = Art Directors Club, B = BFF Bund Freischaffender Fotodesigner und C = ein repräsentativer Querschnitt von Creativen aus dem Gesamtbereich von Marketing-Communication. Diese Gruppen erreicht garantiert lückenlos nach dem System»Controlled Circulation«. Abgerundet wird die Verbreitung durch ein interessantes Leserpotential im freien Vertrieb von ausgewählten Buchhandlungen. setzt im redaktionellen Konzept Impulse für designorientierte Märkte. - ist ein innovatives Trendmagazin - hat in Form und Ausstattung die Qualität eines Designobjekts - zeigt die Verbindung von Design und Technik - berichtet über neue Produkte und demonstriert die Anwendungsbereiche - verbindet mit Marktimpulsen Anbieter und Anwender - ist zweisprachig deutsch/englisch ist als B-to-B-Publikation die»pflichtlektüre«für alle Designberufe. erreicht zugleich die Qualität eines creativen Special Interest-Magazins für designbewusste Zielgruppen.
2 Termine 2008 S t a n d O k t Nr. EVT AZschluss DUschluss g ü l t i g a b DESIGNERS SpeCIALS Extra-Ausgaben zu Sonderthemen aktueller Planungsstand auf Anfrage. Nutzen Sie für Ihre Kommunikation die attraktiven ADVERTORIALS von Hotline für Beratung und Konzept: Anzeigenpreise Format s/w 2farbig 3farbig 4farbig 1/1 Seite EUR EUR EUR EUR /4 Seite hoch/quer EUR EUR EUR EUR g ü l t i g a b /3 Seite hoch/quer EUR EUR EUR EUR /2 Seite hoch/quer EUR EUR EUR EUR /3 Seite hoch/quer EUR EUR EUR EUR /4 Seite hoch/quer/2spaltig EUR EUR EUR EUR /8 Seite hoch EUR 600 2/1 Seite EUR EUR EUR EUR Umschlagseite (Gatefolder 3seitig) EUR Umschlagseite EUR Alle Preise in EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Die Preise für Farbanzeigen beziehen sich auf den Druck in Euro-Scala. Der Druck von Zusatzfarben ist möglich, Detaillierte Preise erhalten Sie gern auf Anfrage. 4. Umschlagseite (Rücktitel) EUR Umschlagseite (Titelseite) incl. Gatefolder (3seitig ) in Verbindung mit Titelthema auf Anfrage Kleinanzeigen (mm-preis) EUR 4,50
3 Advertorials / Supplements 3.2 ADVERTORIALS sind redaktionelle Sonderthemen in cooperativer inhaltlicher und gestalterischer Abstimmung mit dem Auftraggeber. Umfang 16 Seiten 8 Seiten 4 Seiten Seitenpreis EUR 625 p.s. EUR 750 p.s. EUR 775 p.s. Sonderdrucke 16 Seiten 8 Seiten 4 Seiten Ex Ex Ex. EUR EUR EUR Ex Ex Ex. EUR EUR EUR Ex Ex Ex. EUR EUR EUR Advertorials Sonderdrucke Supplements für Beratung und Konzept Hotline ADVERTORIALS können nicht nur als Beitrag im Heft, sondern auch als attraktive SUPPLEMENTS ausgeführt werden. Diese im Verlagsprogramm»SputniK«genannten Beilagen, werden nach Zielvorgaben und Wünschen der Kunden ganz individuell gestaltet. Mindestumfang 16 Seiten. Supplements»Sputniks«3.3 Sputniks sind die creativen redaktionellen Beilagen zu marktgerechten Themen. Umfang 48 Seiten 24 Seiten 16 Seiten 8 Seiten DESIGNERS SPUTNIKS Konzept und individuelles Angebot kostenfrei. Preise für redaktionelle Bearbeitung und Gestaltung nach Aufwand. Sputniks überzeugen durch ein optimales Preis/Leistungsverhältnis. Lassen Sie sich von der Chefredaktion beraten. DESIGNERS SPUTNIKS Themen in Vorbereitung: Digital Imaging Auto Uhren&Schmuck Food&Drink Fashion&Beauty Shop Design Crossover Digital Imaging Sputniks Hotline für Beratung und Konzept:
4 Anzeigenformate 4.1 Ausklapper außen Ausklapper innen 2. US 3. US 4. US (Falz bei 220 mm von linker Außenkante) A 200 x 330 mm plus 420 x 330 mm A 240 x 330 mm A 240 x 330 mm S = Satzspiegel A = Anschnitt Format: Breite x Höhe 2/1 (über Bund) 1/1 3/4 3/4 Bei Anzeigen im Anschnitt beachten Sie bitte die zwei abgerundeten Heft-Ecken (Radius 2 cm) sowie eine Beschnittzugabe für Kopf, Fuß und Außenkante von 3 mm S 430 x 280 mm A 480 x 330 mm S 195 x 280 mm A 240 x 330 mm S 145 x 280 mm A 170 x 330 mm S 195 x 210 mm A 240 x 225 mm Anzeigenformate 4.2 2/3 2/3 1/2 1/2 S 128 x 280 mm A 153 x 330 mm S 195 x 185 mm A 240 x 199 mm S 95 x 280 mm A 120 x 330 mm S 195 x 138 mm A 240 x 153 mm S = Satzspiegel A = Anschnitt Format: Breite x Höhe 1/3 1/3 1/4 1/4 1/4 1/8 Bei Anzeigen im Anschnitt beachten Sie bitte die zwei abgerundeten Heft-Ecken (Radius 2 cm) sowie eine Beschnittzugabe für Kopf, Fuß und Außenkante von 3 mm S 62 x 280 mm A 87 x 330 mm S 195 x 90 mm A 240 x 105 mm S 45 x 280 mm A 70 x 330 mm S 195 x 67 mm A 240 x 82 mm S 95 x 138 mm (1/4) S 45 x 138 mm (1/8)
5 Media-Info/Technische Daten 5 Beilagen EUR 110 bis 25g Gewicht, zzgl. aktuell gültiger Postgebühren Weitere Gewichtsklassen auf Anfrage. Beihefter 2seitig EUR / 4seitig EUR 8.000/ 8seitig EUR Höchstformat für Beilagen bis zu 230 mm breit x 320 mm hoch Rabatte Malstaffel Mengenstaffel Bei Abnahme innerhalb von 12 Monaten (nur Formatanzeigen) 3 Anzeigen 5 % 3 Seiten 5 % 6 Anzeigen 10 % 6 Seiten 8 % 9 Anzeigen 15 % 9 Seiten 10 % 12 Anzeigen 20 % 12 Seiten 15 % Heftformat 240 mm breit x 330 mm hoch Druckverfahren Bogen-Offset Verarbeitung Klebebindung Papier 150g mattgestrichen, Umschlag 250g matte Folienkaschierung Druckunterlagen PDF nach gängiger Software auf Datenträger 70er Raster Farben Euro-Scala, Zusatzfarben möglich (Preise auf Anfrage) Erscheinungsweise 4 Ausgaben jährlich und Sonderhefte Copy-Preis EUR 11 / SFR 22 / US$ 14 (zzgl. Versandkosten) Abo-Preis EUR 44 / Studenten, Auszubildende, Verbände EUR 41, Ausland EUR 70 Zahlungsbedingungen 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Vorauszahlung 2% Skonto Auflage/Leserschaft 6 Druckauflage: Verbreitete Auflage: davon Abonnenten Buchhandel Grosso/BB Leserschaft nach Gruppen* Werbeagenturen 17,8 % Fotodesigner, Fotografen 10,6 % Grafikdesigner 10,8 % Redaktionen, PR, Medienproduktion 11,9 % Studenten an Hoch- und Fachhochschulen 8,5 % Produkt- und Industriedesigner 5,2 % Architekten, Innenarchitekten 4,1 % Handel 6,9 % Designinteressierte ohne professionelle Zuordnung 24,2 % * lt. Leserumfrage 2006 D/A/CH
6 Vertriebskonzept 7.1 erscheint 4 x jährlich plus 2x als Specials zu Sonderthemen BEZUGSQUELLEN JahresabO 4 Ausgaben Inland mit Sonderkonditionen für Studenten und Verbände (AGD, AWI, BDG, BFF, DDC) Auslandsbezug zzgl. Versandkosten. Die Lieferung erfolgt gegen Rechnung. Einzelhefte ausgesuchte Buchhandlungen, Galerien oder direkt über den Verlag COntr. CIRCULATION aktueller garantierter VIP-Verteiler an Kernzielgruppensegmente nach der Formel»aBC«art Directors Club, Bund Freischaffender Fotodesigner eine repräsentative Auswahl von Creativen aus Marketing/Communication. ist als B-2-B Magazin»Pflichtlektüre«für alle Gestaltungsberufe erreicht zugleich die Qualität eines attraktiven Special-Interest-Magazins für designbewusste Zielgruppen Tendenz steigend Verlag Redaktion CQ COMMUNICATION GmbH Publishing Network Bahrenfelder Straße 101 a Hamburg Fon Fax ISDN media@designers-digest.de redaktion@designers-digest.de Verlag / Kontakt Medienberatung ANZEIGEN-HOTLINE Fadim Delice Fon 04o Fax 04o mobil media@designers-digest.de 7.2 Anzeigenverwaltung Vertrieb Finanzen CQ COMMUNICATION OFFICE Sonnenfeld 8, Hamersen Fon Fax verwaltung@designers-digest.de
7 Verlagsprogramm 8 DESIGNers DiGEST die visuelle Trend-Publikation mit den unverwechselbaren runden Ecken ist Kult eine Zeitschrift als Designobjekt. Konzeptionell an den Begriffen Informieren und Inspirieren ausgerichtet, werden alle Bereiche des Designs im Themenspektrum erfasst. Das Magazin erfüllt eindeutige Kommunikationsfunktionen. Die Publikation verbindet Designleistungen mit potentiellen Märkten. Marken und Macher stehen im Fokus. Das Redaktionsteam versteht sich selbst als Workshop für visuelle Kommunikation und moderne Techniken mit besonderer Kompetenz für Foto- und Grafik-Design., das attraktive Magazin für designorientierte Märkte, erscheint jährlich mit sechs Ausgaben. Vier Nummern im konzeptionellen Themenmix, ergänzt durch zwei Hefte zu Sonderthemen. Die Publikation erreicht primär Professionals in allen Gestaltungsbereichen und deren technisches Umfeld. Zur Kernzielgruppe gehören die creativen Meinungsbildner in Werbung, Verlagen und Redaktionen. bietet aktuelle Infos und begleitet durch die ständigen Veränderungen der Märkte und der Techniken. Neu: die konsequente Erweiterung des Themenspektrums um die Bereiche über Innen- und Außenarchitektur. Besondere Highlights: die jährlichen Themenschwerpunkte AUtO MOTIVE DesiGN und fashion DESIGN. DESIGNErs DIGEST bietet exclusive Promotionbeiträge im Rahmen eines individuell gestalteten Programms von Special Supplements. So entstehen konsequent an Marketing- und Kommunikationszielen orientierte, fachlich kompetente und redaktionell gestaltete Unter nehmens informationen mit optimalem Preis-/Leistungsverhältnis. Der Verlag CQ COMMUNICATION hat sich über DESIGNErs DIGEST hinaus als Dienstleister mit umfassenden Services profiliert. Die Tätigkeitsfelder reichen von der Konzeption bis zur Produktion exclusiver Unternehmens publikationen und erfolgreicher Werbemittel. T H E A R T W O R K M A G A Z I N E Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anzeigenauftrag im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstiger Inserenten zum Zwecke der Verbreitung einer Druckschrift. 2. Anzeigen sind mangels abweichender Vereinbarung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Anzeigenauftrages das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist die erste Anzeige innerhalb der voranstehenden Jahresfrist abzurufen. Die weiteren Anzeigen sind innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzurufen. 3. Bei Anzeigenaufträgen über mehrere Anzeigen kann der Auftraggeber vorbehaltlich der Zustimmung des Auftragnehmers innerhalb der vereinbarten bzw. der voranstehenden Ziffer 2 genannten Frist über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abrufen. 4. Anzeigen und/oder Fremdbeilagen werden nur aufgrund bestimmter Weisung des Auftraggebers und Bestätigung durch den Verlag in bestimmten Nummern, bestimmten Aufgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift abgedruckt. Bei rubrizierten Anzeigen erfolgt der Abdruck in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dafür eine besondere Vereinbarung erfolgen muss. Platzierungsangaben durch den Auftraggeber werden nicht als verbindliche Weisung, sonder als unverbindlicher Platzierungswunsch akzeptiert. Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn der Verlag aufgrund pflichtgemäßen Ermessens einen Vorstoß der Anzeige oder Beilage gegen Gesetze, behördlichen Bestimmungen oder die guten Sitten feststellt oder die Veröffentlichung dem Verlag unzumutbar ist. Beilagenaufträge werden auch dann nicht durchgeführt, wenn die Beilagen durch Format oder Aufmachung den Eindruck eines Bestandteils der Druckschrift erwecken oder Fremdanzeigen erhalten. Außerdem behält sich der Verlag vor, Beilagenaufträge aus technischen und vertrieblichen Gründen bis zur Vorlage eines Musters der Beilage und ihrer Billigung abzulehnen. Das Voranstehende gilt ebenfalls für Aufträge, die bei Vertretern, Geschäftsstellen oder Annahmestellen aufgegeben werden. Der Verlag wird bemüht sein, die Ablehnung eines Anzeigenauftrages dem Auftraggeber möglichst unverzüglich mitzuteilen. 5. Nachlässe gemäß Anzeigenpreisliste werden nur für innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbetreibenden gewährt. Die Frist für Nachlassaufträge beginnt mit dem Erscheinen der ersten nachlassberechtigten Anzeige. Kann ein Anzeigenauftrag aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt werden, so steht dem Verlag unbeschadet weiterer Rechte ein Erstattungsanspruch in Höhe des Unterschieds zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlasses zu. Dies gilt nicht, sofern die Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. Der Auftraggeber hat den Anzeigentext und einwandfreie Druckunterlagen bzw. die Beilagen dem Auftraggeber rechtzeitig zuzustellen. Der Verlag ist bemüht, für erkennbar fehlerhafte Druckunterlagen unverzüglich Ersatz zu fordern. Der Verlag gewährleistet im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten eine für den belegten Titel übliche Druckqualität. 6. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und wenn dies technisch möglich ist, geliefert. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der zugesandten Druckabzüge, wobei der Verlag Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb einer von ihm bei Übersendung der Probeabzüge gesetzten Frist mitgeteilt werden, berücksichtigt. 7. Es wird die tatsächliche Abdruckhöhe berechnet, sofern der Auftraggeber keine besonderen Größenvorschriften vorgibt. 8. Rechnungen sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Rechnungserhalt anlaufenden Frist zu zahlen, sofern keine anderen Zahlungsfristen bzw. Vorauszahlung vereinbart ist. Farbandrucke werden nur gegen Berechnung der anfallenden Mehrkosten geliefert. 9. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Verlag ist berechtigt bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung von laufenden Anzeigenaufträgen bis zur Bezahlung zurückzustellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung zu verlangen. 10. Liegen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers vor, so kann der Verlag auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Zahlung offen stehender Rechnungsbeträge sowie Vorauszahlung der weiteren Anzeigen abhängig machen. Auf Wunsch liefert der Verlag zusammen mit der Rechung einen Anzeigenbeleg. Dafür werden je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages Ausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Anstelle eines nicht mehr beschaffbaren Beleges tritt eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über Erscheinung und Verbreitung der Anzeige. Die Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen hat der Auftraggeber ebenso zu tragen, wie gewünschte oder von ihm zu vertretende erhebliche Änderungen des ursprünglich vereinbarten Anzeigenauftrages. 11. Falls der Abdruck einer Anzeige ganz oder teilweise unleserlich, unrichtig und unvollständig ist, kann der Auftraggeber eine Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige fordern, dies jedoch nur in dem Ausmaße, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Dem Auftraggeber steht ein Rücktrittsrecht zu, sofern der Verlag eine ihm gestellte angemessene Nachfrist zum Abdruck einer ordnungsgemäßen Ersatzanzeige nicht erfüllt. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen: In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zu Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. 12. Bei dem Abschluss über mehrere Anzeigen kann aus einer Auflagenminderung ein Preispreisminderungsanspruch hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist die durchschnittliche verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete Auflage) des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine solche Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplaren 20%, bei einer Auflage bis Exemplaren 15%, bei einer Auflage bis zu Exemplaren 10%, bei einer Auflage über Exemplaren 5% beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag den Auftraggeber so rechtzeitig vom Absinken der Auflage informiert hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige hätte zurücktreten können. 13. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist soweit das Gesetz zwingend nicht anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zu Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist der Gerichtsstand der Sitz der Verlagsniederlassung in Hamburg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages: Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsverbindlich. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die jeweils gültige Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Bei Preisanpassungen treten die neuen Tarife auch für laufende Aufträge mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dies gilt nicht gegenüber Nichtkaufleuten bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluß abgewickelt werden sollen. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt (z.b. Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörung, allgemeine Rohstoff- oder Energieverknappung u. dergleichen ) sowohl im Betrieb des Verlages als auch in Betrieben deren sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80% der garantierten Auflage erfüllt sind. Bei geringeren Leistungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Der Auftraggeber stellt den Verlag vom Anspruch Dritter frei, die diesen aus der Durchführung des Auftrages, auch wenn er storniert werden sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen dem Auftraggeber etwaige Ansprüche daraus nur im Rahmen der vorstehend abgedruckten Ziffer 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. 14. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist. 15. Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, der Wunsch nach einer von Vorlagen abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität von Anzeigen hervorrufen. Etwaige Ansprüche hieraus können lediglich im Rahmen der vorstehenden abgedruckten Ziffer 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend gemacht werden. Der Verlag behält sich seinerseits die Berechnung entstehender Mehrkosten vor. 16. Die Allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinngemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter, redaktionelle Auftragsveröffentlichungen und sonstige technische Sonderausführungen.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text- Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge des Erich Schmidt ESV GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G 10785 Berlin -- im Folgenden ESV genannt --. 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden
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