Behördliche Überwachung der klinischen Prüfung beim Prüfarzt

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1 Behördliche Überwachung der klinischen Prüfung beim Prüfarzt Michael Rappl Regierung von Oberbayern Zentrale Arzneimittelüberwachung Bayern (GMP/GCP) Vortrag im Rahmen des 5. GCP-Kurses am Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München am

2 Grundlagen für die Überwachung Richtlinie 2001/20/EG Richtlinie 2005/28/EG Arzneimittelgesetz ( 64, 40 ff.amg) GCP-Verordnung ( 15 GCP-V) ICH-GCP-Leitlinie (CPMP/ICH/135/95) Verfahrensanweisungen 2

3 Was ist eine GCP-Inspektion? Überprüfung von von Räumlichkeiten, Ausrüstungen, Unterlagen, Aufzeichnungen, Qualitätssicherungssystemen Sonstigen relevanten Ressourcen bei Prüfstellen, Sponsor, CRO, Laboratorien und sonstigen beteiligten Einrichtungen 3

4 Ziel der GCP-Inspektion 3 Abs. 5 GCP-V: die Einhaltung der Regeln der Guten Klinischen Praxis (GCP) zu überprüfen. Schwerpunkte: Probanden-/ Patientenschutz Arzneimittelsicherheit Datenvalidität 4

5 Inspektionsarten Routineinspektionen Regelmäßige Inspektionen von Sponsoren, Auftragsforschungsinstituten und Prüfzentren Inspektionen aufgrund von Verdachtsfällen oder sonstig anlassbezogen Verdachtsbezogene Überwachung zur Feststellung/ Beseitigung/ Verhinderung von Verstößen, anlassbezogen 5

6 Inspektionsverfahren Gem. 15 Abs. 1 GCP-V: während und nach Abschluss der klinischen Prüfung durch zuständige Überwachungsbehörde (Landesbehörde) Im nationalen Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen durch die zuständige Bundesoberbehörde 6

7 Zeitlicher/organisatorischer Ablauf (1) Bei Routineinspektionen: rechtzeitige Ankündigung der Inspektion mit Terminabsprache (möglichst mehrere Wochen vorher), ggf. Beteiligung Bundesoberbehörde Ggf. Anforderung von Dokumenten und relevanten Informationen Am Inspektionstag: Dokumente bereithalten, Ansprechpartner (auch beteiligter Abteilungen wie z. B. Apotheke, Labor) zur Verfügung stellen 7

8 Zeitlicher/organisatorischer Ablauf (2) Ablauf (Bsp.): Eingangsbesprechung, Besichtigung von Räumen, Lagerung der Prüfmedikation, Probenlagerung Zentrallabor, Sichtung der Dokumentation Inspektionsdauer u. a. abhängig vom Umfang der Studie/ von den vorgefundenen Sachverhalten Inspektionsbericht Schriftl. Stellungnahme des Prüfzentrums 8

9 Inspizierte Bereiche Räume und Einrichtungen Dokumentation (Papier/ EDV) Prüfpräparate (Eingangskontrolle, Kennzeichnung, Lagerung, Verteilung, Vernichtung/ Rückgabe) Prüflabor (Prüfung, Lagerung, Versand von biologischen Proben) 9

10 Prüfarztordner (1) u. a. Genehmigungsbescheid der BOB Votum der federführenden und beteiligten Ethikkommission Anzeige des Prüfzentrums gem. 12 Abs. 1 GCP-V Prüfplan, Amendments Delegation log, Unterschriftenliste 10

11 Prüfarztordner (2) Prüfarztvertrag Nachweis über die Versicherung gem. 40 Abs. 1 Nr. 8 AMG Patientenidentifizierungsliste Muster der Patienteninformation und Einverständniserklärung mit Erklärung zum Datenschutz Originale der Einverständniserklärungen 11

12 Prüfarztordner (3) Prüferinformation Initiierungsbericht Monitoring visit log Schulungsdokumentation für das Studienpersonal 12

13 Prüfbögen (1) Lesbarkeit, Vollständigkeit, Korrekturen Einhaltung des Prüfplans (z. B. Beachtung der Ein- und Ausschlusskriterien, Randomisierung, Beachtung von Zeitintervallen, Entnahme von Proben, Dokumentation und Bewertung von Abweichungen) Source data verification 13

14 Prüfbögen (2) Plausibilität der Daten Unterschriften, Datum Erfassung unerwünschter Ereignisse (Bewertungen, Meldung an den Sponsor) Vorzeitige Studienbeendigung (Begründung) 14

15 Prüfpräparate Lieferscheine Eingangskontrolle Kennzeichnung Drug accountability Lagerungsbedingungen Ausgabe der Prüfmedikation Entblindung Vernichtung Chargenrückverfolgbarkeit 15

16 Inspektionsbericht (1) Einheitliches Format Beobachtungen des Inspektionsteams Ggf. Feststellung und Einstufung von Mängeln (Verantwortung bei Sponsor oder Prüfzentrum) Verteilung des Inspektionsberichts (Original an Prüfzentrum, Kopie an Sponsor, ggf. Kopien an beteiligte und federführende EK/ Bundesoberbehörde) 16

17 Inspektionsbericht (2) Einstufung der Mängel als Kritische Schwerwiegende Sonstige Mängel Gem. 15 Abs. 7 GCP-V Übermittlung der Inspektionsdaten (Übereinstimmung mit der Guten Klinischen Praxis) an die zuständige Bundesoberbehörde zum Eintrag in die EudraCT-Datenbank 17

18 Maßnahmen der Behörde Mängelschreiben, Einräumung von Fristen zur Mängelbehebung, schriftliche Stellungnahme des Prüfers Information weiterer Behörden Weiterleitung des Inspektionsberichts an die Ethikkommission(en) Anordnungen nach 69 AMG Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden 18

19 Internetadressen

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