Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Überwachung und Zertifizierung der Tiergesundheit in Schweine haltenden Betrieben. Vom 3.

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1 Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Überwachung und Zertifizierung der Tiergesundheit in Schweine haltenden Betrieben Vom 3. Dezember 2012 Eine entscheidende Voraussetzung für die Verbesserung der Tiergesundheit in der Schweinehaltung ist das Freisein von bestimmten Erregern in Zucht- und Ferkelerzeuger- sowie Mastbetrieben. Zuchtbetriebe, die frei von bestimmten Erregern sind, bilden die Grundlage für die Sanierung anderer Zucht- und Ferkelerzeugerbetriebe und ermöglichen eine erkrankungsarme Mast. Das Freisein von bestimmten Erregern erfordert sowohl eine zuverlässige seuchenhygienische Absicherung als auch eine ständige Überwachung des erreichten Niveaus, um mögliche Infektionen schnell zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen zum Schutz der nachgeordneten Bestände ergreifen zu können. Betriebe mit einem solchen Gesundheitsstatus garantieren auf weite Sicht ein geringes seuchenhygienisches Risiko für Sachsen, ermöglichen den nachhaltigen Sanierungserfolg für andere Betriebe und haben eine enorme Vorbildwirkung bezüglich der seuchenhygienischen Absicherung weit über die gesetzlichen Forderungen der Verordnung über hygienische Anforderungen beim Halten von Schweinen (Schweinehaltungshygieneverordnung SchHaltHygV) hinaus. Damit wird den Erfordernissen des Tierschutzes, des Tierseuchenschutzes und des Verbraucherschutzes in hohem Maße Rechnung getragen. 1. Zielstellung Förderung der Tiergesundheit durch regelmäßige Überwachung und Zertifizierung der Unverdächtigkeit (im Sinne der Erregerfreiheit) gegenüber definierten schweinepathogenen Erregern auf der Grundlage der bereits vorhandenen Programme und der jeweils geltenden Checkliste FOB 201 der Arbeitsgemeinschaft der Schweinegesundheitsdienste 1) mit dem Ziel des transparenten Nachweises des Tiergesundheitsstatus des jeweiligen Betriebes 2. Teilnahme am Programm An diesem Programm können alle Schweine haltenden Betriebe teilnehmen, die die Tiergesundheit verbessern, regelmäßig kontrollieren und entsprechend zertifizieren lassen wollen. Der Betrieb, der an diesem Programm teilnehmen möchte, sendet seine Teilnahmeerklärung nach Anlage 1 ausgefüllt an den Schweinegesundheitsdienst der Sächsischen Tierseuchenkasse (SGD). 3. Voraussetzungen In Abhängigkeit vom zu zertifizierenden Status ist die Teilnahme an den nachfolgenden Programmen erforderlich: Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zum Schutz der Schweinebestände vor der Infektion mit dem Virus des Porcinen Reproduktiven und Respiratorischen Syndroms (PRRS) in der jeweils gültigen Fassung (PRRS-Programm) Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Abklärung von Aborten bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und

2 Ziegen in der jeweils gültigen Fassung (Abortprogramm) Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Bekämpfung der Schnüffelkrankheit (Progressive Rhinitis atrophicans, PRa) in den Schweinezuchtbeständen Sachsens in der jeweils gültigen Fassung (PRa-Programm) Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zum Salmonellenmonitoring in Schweinezucht-, Ferkelproduktions- und spezialisierten Ferkelaufzuchtbetrieben sowie zur Reduzierung der Salmonellen-belastung in Schweine haltenden Betrieben in der jeweils gültigen Fassung (Salmonellenmonitoring-Programm) Die Teilnahme am Programm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur diagnostischen Abklärung von Tierverlusten bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen in der jeweils gültigen Fassung (Sektionsprogramm) ist unabhängig vom zu zertifizierenden Status erforderlich. 4. Verfahrensweise Beim 1. Besuch wird gemeinsam zwischen Tierhalter, betreuendem Tierarzt und SGD ein Zeitplan für die erforderlichen Probennahmen durch den betreuenden Tierarzt und die Betriebsbesuche durch den SGD festgelegt, der sich auf die darauffolgenden 12 Monate bezieht und in jedem weiteren Jahr neu angepasst wird. Der Tierbesitzer ist für die Probennahme verantwortlich. Die Anzahl der Betriebsbesuche durch den SGD richtet sich nach der Bestandsgröße: Betriebe < 100 Sauen = 2 Besuche/Jahr Betriebe > 100 Sauen = mindestens 2 Besuche/Jahr spezialisierte Aufzucht- und Mastbetriebe = mindestens 2 Besuche/Jahr Die Festlegung der Termine für die Probennahme richtet sich nach dem Ziel der Zertifizierung unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Programme der SächsTSK. Bei allen Betriebsbesuchen durch den SGD ist die Anwesenheit des betreuenden Tierarztes erforderlich. Es erfolgt eine Bewertung der aktuellen Tiergesundheit an Hand der klinischen Bestandsdurchsicht und der im letzten Quartal erreichten tiergesundheitsrelevanten Kennziffern. Erforderlichenfalls werden weiterführende Untersuchungen und/ oder Maßnahmen zur Stabilisierung der Tiergesundheit veranlasst. Jeder Besuch wird an Hand einer Checkliste protokolliert. Alle für die Zertifizierung erforderlichen Untersuchungsergebnisse sowie die tiergesundheitsrelevanten Kennziffern müssen zum Betriebsbesuch durch den SGD vorliegen. Der SGD prüft die Einhaltung der Programme, koordiniert die Probenentnahmen, dokumentiert und wertet die Untersuchungsergebnisse und nimmt die Zertifizierung vor. 5. Zertifizierung Die Zertifizierung nach Anlage 3 erfolgt mindestens halbjährlich, wenn nach Erhebung und Bewertung der seuchenhygienischen Absicherung (Biosicherheit) entsprechend Checkliste FOB 201 1) keine Mängel erkennbar sind, die ein Eintragsrisiko befürchten lassen, wenn die erforderlichen labordiagnostischen Untersuchungen mit negativem Ergebnis an einem akkreditierten deutschen Labor abgeschlossen wurden,

3 wenn nach der klinischen Bestandsdurchsicht kein Verdacht einer Infektion besteht und sofern der Betrieb folgendes schriftlich nach Anlage 2 bestätigen kann: o kein Tierzukauf oder o Tierzukauf aus einem Betrieb mit mindestens gleichwertigem zertifiziertem Gesundheitsniveau. Im Falle einer Zertifizierung der PRRS-Unverdächtigkeit muss der Betrieb außerdem nachweisen, dass der Spermazukauf nur aus Eberstationen erfolgte, die zertifiziert PRRSunverdächtig sind. Bei klinischem Verdacht und /oder positiven labordiagnostischen Einzelbefunden ist der SGD umgehend in Kenntnis zu setzen. Das Zertifikat wird bis zur Abklärung ausgesetzt. 6. Kosten Die Kosten trägt der Tierhalter. Die Sächsische Tierseuchenkasse beteiligt sich an den Kosten in der jeweils gültigen Fassung ihrer Leistungssatzung. 7. In-Kraft-Treten Das Programm tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Überwachung und Zertifizierung der Tiergesundheit in Zucht- und Ferkelerzeugerbetrieben vom 18. November 2008 außer Kraft. Dresden, den 3. Dezember 2012 Sächsische Tierseuchenkasse Eckhard Gelfert Vorsitzender des Verwaltungsrates 1) Arbeitsgruppe PRRS unter

4 Anlage 1: Teilnahmeerklärung des Tierhalters entsprechend Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Überwachung und Zertifizierung der Tiergesundheit in Schweine haltenden Betrieben Name des Betriebes Reg.-Nr. nach ViehVerkV: TSK-NR: Hiermit erkläre ich die Teilnahme des oben genannten Betriebes am Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Überwachung und Zertifizierung der Tiergesundheit in Schweine haltenden Betrieben In oben genanntem Betrieb soll die Unverdächtigkeit bezüglich folgender Erreger zertifiziert werden: PRRSV toxinbildende Pasteurella multocida Sarcoptes suis Mycoplasma hyopneumoniae Die Kategorisierung der Salmonellenbelastung an Hand serologischer Untersuchungen nach Salmonellenmonitoring in Ferkelerzeuger- und Zuchtbetrieben soll vorgenommen werden. Ich bin damit einverstanden, dass die im Rahmen des Programms erhobenen Daten und Untersuchungsbefunde elektronisch gespeichert und nur anonymisiert verwendet werden dürfen. Weiterhin erkläre ich mich damit einverstanden, dass die vom untersuchenden Labor erhobenen Daten und Untersuchungsergebnisse vollständig an die Sächsische Tierseuchenkasse übermittelt werden. Weiterleitung des Zertifikates: Das Zertifikat darf durch den SGD nicht an Dritte weiter gegeben werden. Das Zertifikat darf durch den SGD an den zuständigen Zuchtverband weitergeleitet werden. Das Zertifikat darf durch den SGD an die zuständige Erzeugergemeinschaft weitergeleitet werden. Datum: Unterschrift des Tierhalters

5 Anlage 2: Erklärung des Tierhalters entsprechend Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Überwachung und Zertifizierung der Tiergesundheit in Schweine haltenden Betrieben Name des Betriebes Reg.-Nr. nach ViehVerkV: TSK-NR: Im Zertifizierungszeitraum vom.....bis...wurden keine Tiere aus anderen Beständen in den oben genannten Schweinebestand eingestallt. Im Zertifizierungszeitraum vom.bis...wurden Tiere aus folgenden Beständen zugekauft: Die Bestände, aus denen zugekauft wurde, haben einen mindestens gleichwertigen zertifizierten Gesundheitsstatus wie der oben genannte Betrieb. Im Zertifizierungszeitraum vom... bis.....wurde ausschließlich Sperma aus der Eberstation.eingesetzt. Der Eberbestand ist PRRS-unverdächtig zertifiziert. Datum Unterschrift des Tierhalters

6 Arbeitsgemeinschaft der Schweine esundheitsdienste Zertifikat des Schweinegesundheitsdienstes der Sächsischen Tierseuchenkasse entsprechend Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Überwachung und Zertifizierung der Tiergesundheit in Schweine haltenden Betrieben (Muster) Name und Adresse des Betriebes / Bestandes: Registriernummer nach ViehVerkV: TSK-Nr: 1. Der oben genannte Bestand nimmt seit.am PRRS-Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse teil. Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen und nach den Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Schweinegesundheitsdienste von (Checkliste FOB 201 und Arbeitsanweisung AAW 201 ) gilt der Bestand als PRRS-unverdächtig. 2. Der oben genannte Bestand nimmt seit..am PRa-Programm der Sächsischen Tierseuchenkasse teil. Es wird keine Impfung durchgeführt. Nach vorliegenden Untersuchungsergebnissen gilt der Bestand als PRa-unverdächtig. 3. Der oben genannte Bestand kauft ausschließlich Jungsauen aus einem Bestand, der am eine Räudesanierung durchgeführt hat. Gemäß schriftlicher Erklärung durch den Tierhalter wurden seither keine Ektoparasitika eingesetzt. Nach vorliegenden Untersuchungsergebnissen gilt der Bestand als Räude-unverdächtig. 4. Der oben genannte Bestand nimmt seit..am Salmonellenmonitoring-Programm teil. Nach Auswertung der bisherigen Ergebnisse wird der Bestand eingestuft in die Kategorie I Mit der klinischen Bestandsdurchsicht vom..wurden keine Anzeichen auf oben genannte Erkrankungen festgestellt. Die erneute Zertifizierung erfolgt innerhalb der nächsten.monate. Datum: Unterschrift des SGD Der oben genannte Betrieb hat im Rahmen einer Tierhaltererklärung schriftlich bestätigt, dass in den letzten 12 Monaten keine Tiere aus anderen Beständen in den oben genannten Schweinebestand eingestallt wurden. die Bestände, aus denen zugekauft wurde, einen mindestens gleichwertigen zertifizierten Gesundheitsstatus haben wie der oben genannte Betrieb. in den letzten 12 Monaten nur Sperma aus einer PRRS-unverdächtig zertifizierten Eberstation eingesetzt wurde.

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